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    Steuerbescheinigung für Kapitalerträge 2009 - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 31.03.10 14:52:46 von
    neuester Beitrag 29.05.10 12:09:09 von
    Beiträge: 11
    ID: 1.156.894
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      schrieb am 31.03.10 14:52:46
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wer kann helfen?

      Ich habe von meiner Depotbank die Steuerbescheinigung für 2009 erhalten. Den Gesamtbetrag der Kapitalerträge kann ich nachvollziehen und auf Einzelpositionen herunterbrechen.

      Es handelt sich dabei um:
      1. Tagesgeldzinsen
      2. Anleihenzinsen
      3. Stückzinsen (negativ)
      4. Veräußerungsgewinne/-verluste Aktien
      5. Veräußerungsgewinne/-verluste Optionen
      6. Veräußerungsgewinne/-verluste Zertifikate
      7. Veräußerungsgewinne/-verluste Finanzinnovationen (FRN's)
      8. Dividenden

      Es erfolgt nun ein "davon"-Vermerk für Kapitalerträge im Sinne §20 Abs.2 EStG (Zeile 8 Anlage KAP)

      Dieser Betrag ist für mich nicht nachvollziehbar.

      Der "davon"-Vermerk im "davon"-Vermerk nach §20 Abs.2 Satz1 Nr.1 EStG (Zeile 9 Anlage KAP) ist dann wiederum eindeutig der obigen Nummer 4 zuzuordnen.

      Hat jemand eine Ahnung welche Positionen der Kapitalerträge nicht im "davon"-Betrag (Zeile 8 KAP) enthalten sind?
      Avatar
      schrieb am 31.03.10 15:36:14
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.254.758 von T.Hecht am 31.03.10 14:52:46Ohne Besonderheiten (Stückzinsen positiv etc.) sind in der Position Zeile 8 die Ergebnisse 4-7 enthalten. Durch vorrangige Verrechnung der Verluste aus 5-7 (Stillhaltergeschäfte?) mit Zinsen und Dividenden kann das aber schwer nachvollziehbar sein, da dann nur noch die Gewinne und die nicht verrechneten Verluste in der Position enthalten sind.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 31.03.10 16:04:19
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.255.192 von Taxadvisor am 31.03.10 15:36:14Erst einmal Danke für deine Antwort. Bekomme allerdings immer noch keine Abstimmung hin.

      Ist es generell möglich, dass ich den Gesamtbetrag der KapEinkünfte in eindeutige Einzelpositionsteilmengen ( Dividende Aktie x, Zinszahlung Anleihe y, Veräußerungsergebnis Wertpapier z) zerlegen kann nach dem Motto gehört in Zeile 8 bzw gehört nicht in Zeile 8?
      Avatar
      schrieb am 31.03.10 16:09:11
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.255.494 von T.Hecht am 31.03.10 16:04:19Was ist zudem die Implikation aus dem Separaten Ausweis der Zeilen 8/9?
      Avatar
      schrieb am 31.03.10 16:45:30
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.255.540 von T.Hecht am 31.03.10 16:09:11Meines wissens nach werden die Zinsen (Position 3) in einem Topf gerechnet, die Aktiengewinne(Position 4) sind im anderen Topf, und Position 5-8(alle vier) sind im dritten Topf.
      Wenn in einem der drei Töpfe Verluste angefallen sind, können diese mit gewinnen im anderen Topf nicht verrechnet werden. Der grund dafür liegt darin, dass der Staat auf diese Art und weise auf jeden Fall Geld kriegt, egal ob du im gesamten einen Verlust gemacht hast. Oder mit anderen Worten, der Staat bescheisst den Anleger, ohne es näher vernünnftig zu begründen.

      Probier mal ob es so hinkommt.

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      Avatar
      schrieb am 31.03.10 18:36:26
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.255.901 von superdaytrader am 31.03.10 16:45:30Hallo Superdaytrader,
      das stimmt so leider nicht:

      Es gibt grundsätzlich zwei Verrechnungstöpfe bei der Bank:

      1. Der Aktientopf (hier fließen alle Aktienverluste rein und werden ggf. mit späteren Aktiengewinnen verrechnet, aber auch nur mit diesen).

      2. Der Sonstige Verrechnungstopf (hier läuft alles andere rein - also die Punkte 1-3 und 5-8 - hier werden alle Verluste mit Zinsen, Dividenden oder Kursgewinnen (auch Aktiengewinne, wenn kein Aktienverlust zum Verrechnen da ist) miteinander verrechnet.

      Rene
      Avatar
      schrieb am 31.03.10 18:39:11
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.255.494 von T.Hecht am 31.03.10 16:04:19Hallo T.Hecht,
      geh zu Deiner Bank und frag nach einer detaillierten Auflistung.

      Die haben diese - nur nachrechnen und verteilen wirst Du sie alleine müssen oder zusammen mit Deinem Steuerberater!

      Du kannst auch alle Abrechnungen aus Deinen Unterlagen raussuchen und diese zeitlich sortieren und den einzelnen Töpfen zuordnen - dann kannst Du das auch nachvollziehen.

      Aber Achtung: Einfach wird die Sache nicht (obwohl doch die Abgeltungssteuer alles ganz einfach machen sollte :D ).

      Rene
      Avatar
      schrieb am 31.03.10 18:41:36
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.255.540 von T.Hecht am 31.03.10 16:09:11Hallo T.Hecht,
      das Ergebnis/Implikation aus den beiden Punkten?

      Zeile 7 KAP = Deine zu versteuernden Erträge (alle zusammen).
      Zeile 8 KAP = Deine zu verteuernden Kursgewinne (verrechenbar mit Altverlusten aus der Zeit vor 2009)
      Zeile 9 KAP = Deine zu versteuernden Aktienkursgewinne (verrechenbar mit Aktienverlusten, die Du bspw. bei anderen Banken gemacht hast).

      Rene
      Avatar
      schrieb am 31.03.10 21:08:54
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.255.494 von T.Hecht am 31.03.10 16:04:19Ist es generell möglich, dass ich den Gesamtbetrag der KapEinkünfte in eindeutige Einzelpositionsteilmengen

      Das geht schon, würde hier aber den Rahmen sprengen, da es eine Reihe von Besonderheiten (Zertifikate/Stückzinsen/Altbestände/FI etc.) gibt, die offensichtlich ja auch bei Dir zutreffen.

      Beispielsweise wird bei Finanzinnovationen nach alter "Tradition" der Gewinn/Verlust wahrscheinlich OHNE Transaktionskosten ermittelt.

      Ohne eine detaillierte Aufstellung der Bank ist das schwierig und nur über die Einzelbelege möglich. Ich denke wir würden dass hinbekommen, eine Bescheinigung der Bank ist aber alle mal günstiger.;)

      Aber wie Rene Schon gesagt hat; Mit AbgSt wird alles einfacher....
      (Für die Banken, für das Finanzamt, nur nicht für Dich).

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 31.03.10 21:12:18
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.257.003 von ReneBanker am 31.03.10 18:41:36Vielen Dank für die Informationen. Das mit der Implikation ist in jedem Fall schon mal hilfreich für mich.

      Die konkrete Zusammensetzung der Zahl habe ich immer noch nicht herleiten können. Evtl. liegt ja auch ein Falschausweis der Bank vor. Die Klärung habe ich schon vor einer Woche bei der Bank angefordert. Allerdings zieht sich die Aufklärung noch hin.

      Also noch mal vielen Dank!
      Avatar
      schrieb am 29.05.10 12:09:09
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.258.151 von T.Hecht am 31.03.10 21:12:18Hallo,

      meine Frage trifft das Thema nur am Rande...
      Hat die Netbank eigentlich die Steuerbescheinigungen für 2009 bereits verschickt? Ich kann mich zum Verrecken nicht dran erinnern, die schon gesehen zu haben. Bei mir dreht es sich nur um Guthabenzinsen, ein Depot existiert dort nicht, sprich einfacher gehts kaum.
      Hat von euch schon jemand diese vorliegen? Kam die per Post oder über die Postbox?

      Gruß
      Amtranik


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