checkAd

    Verwendung von Rücklagen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.04.10 18:52:45 von
    neuester Beitrag 09.05.10 14:32:12 von
    Beiträge: 4
    ID: 1.156.942
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 444
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 02.04.10 18:52:45
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich habe eine Frage, vielleicht kann die mir ja jemand beantworten, da bald die Eigentümerversamlung stattfindet.


      Wir haben (hatten) einen Hausverwalter den wir zum 31.12.09 gekündigt hatten, weil wir aus vertrauensgründen zu einer andere Hausverwaltung wechseln wollten und dies nun auch getan haben.

      Jetzt wurde die Abrechnung für letztes Jahr gemacht, wozu auch der alte Hausverwalter verpflichtet war (steht so im Verwaltervertrag), dafür hat er sein monatliches Entgelt bekommen.
      Jetzt wurde uns unter der Hand gesagt (vom Verwalterbeirat), dass der alte Hausverwalter einfach so 600 € von den Rücklagen abgezogen hat, zur Erstellnug der Jahresabrechnung.

      Nun hab ich Fragen:

      1. Ist es rechtens dass der Hausverwalter dies extra in Rechnng stellen darf?
      2. darf er dies (ohne Ankündigung/Beschlussfassung) von den Rücklagen abziehen?
      3. Sollte dies nicht korrekt sein, kann ich gegen Ihn gerichtlich vorgehen, weil in meinen Augen ist das eindeutiger Diebstahl bzw. Betrug?
      Avatar
      schrieb am 03.04.10 14:35:04
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ich kenne den Verwaltervertrag leider nicht, daher tendiere ich zu folgenden Antworten:

      1.: nein
      2.: aus 1. folgt: nein
      3.: aus 1. und 2. folgt: ja

      Ich würde sogar so weit gehen wollen, daß im Verwalterentgelt auch das Abhalten der Eigentümerversammlung im Folgejahr für das abgeschlossene Wirtschaftsjahr abgedeckt ist. Bei Verweigerung sollte auch hier ein anteiliger Rückzahlungsanspruch gezahlter Verwalterentgelte bestehen.

      Gruß

      Silberpfeil
      Avatar
      schrieb am 05.04.10 11:29:15
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.271.154 von Silberpfeil1 am 03.04.10 14:35:04Danke für die Antwort...

      leider steht im Verwaltervertrag auch nichts konkretes drin. Auf alle Fälle habe ich keinen Punkt gefunden, in dem der Verwalter extra nochmal was abrechnen darf.
      Avatar
      schrieb am 09.05.10 14:32:12
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.274.130 von vopa77 am 05.04.10 11:29:15ich plane eine vermietete Immobilien zu kaufen.
      Wie wird die Rücklage gebildet? Wer zahlt dann Eigentümer oder Mieter?
      Falls die Immobilien ca 40-50 Jahren alt ist und grosse Renovierungsarbeiten geplant sind (wie neue Fenster, Demmunung, Dach) kann ich die Miete erhöhen um die Rücklage zu bilden (die Rücklage für diese Wohnung ist insgesamt 170 EUR bei 490 EUR monatliche Miete)?


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Verwendung von Rücklagen