Zwischengewinne und Ertragsausgleich - Konkretisierung durch das Bundesfinanzministerium - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 30.04.10 10:44:13 von
neuester Beitrag 04.05.10 20:22:41 von
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Das Bundesfinanzministerium hat offenbar die Möglichkeit, Zwischengewinne als negative Einnahmen zu berücksichtigen, beschränkt, siehe http://www.gabler-steuern.de/2010/04/06/bmf-ertragsausgleich…
Leider ist selbst dieser Artikel ziemliches "Fachchinesisch" (und einen leichter verständlichen habe ich nicht gefunden) - eventuell könnte ein Experte in einigen Punkten weiterhelfen.
1. Was ist überhaupt mit "Ertragsausgleich" gemeint. Wie erfährt ein Fondskäufer, ob sein Fonds einen solchen durchgeführt hat?
2. Was ist konkret mit der Passage
"Für den Kapitalertragsteuerabzug vor dem 1. Januar 2010 wird es nicht beanstandet, wenn negative Einnahmen aufgrund von Zwischengewinnen berücksichtigt werden, ohne dass ein Ertragsausgleich durchgeführt worden ist. Im Rahmen der Steuererklärung hat der Steuerpflichtige die beim Kapitalertragsteuerabzug berücksichtigten negativen Einnahmen gegenüber dem Finanzamt zu erklären und zu berichtigen. Für den Veranlagungszeitraum 2009 ergibt sich im Rahmen der Einkommensteuer eine Erklärungspflicht nach § 32d Absatz 3 EStG."
gemeint. Wenn jemand 2009 einen Fonds ohne Ertragsausgleich gekauft habe, kann er dann die negativen Einnahmen dennoch steuerlich berücksichtigen lassen? Wenn ja, in welcher Form muss er diese Einnahmen gegenüber dem Finanzamt "erklären"?
Danke!
Leider ist selbst dieser Artikel ziemliches "Fachchinesisch" (und einen leichter verständlichen habe ich nicht gefunden) - eventuell könnte ein Experte in einigen Punkten weiterhelfen.
1. Was ist überhaupt mit "Ertragsausgleich" gemeint. Wie erfährt ein Fondskäufer, ob sein Fonds einen solchen durchgeführt hat?
2. Was ist konkret mit der Passage
"Für den Kapitalertragsteuerabzug vor dem 1. Januar 2010 wird es nicht beanstandet, wenn negative Einnahmen aufgrund von Zwischengewinnen berücksichtigt werden, ohne dass ein Ertragsausgleich durchgeführt worden ist. Im Rahmen der Steuererklärung hat der Steuerpflichtige die beim Kapitalertragsteuerabzug berücksichtigten negativen Einnahmen gegenüber dem Finanzamt zu erklären und zu berichtigen. Für den Veranlagungszeitraum 2009 ergibt sich im Rahmen der Einkommensteuer eine Erklärungspflicht nach § 32d Absatz 3 EStG."
gemeint. Wenn jemand 2009 einen Fonds ohne Ertragsausgleich gekauft habe, kann er dann die negativen Einnahmen dennoch steuerlich berücksichtigen lassen? Wenn ja, in welcher Form muss er diese Einnahmen gegenüber dem Finanzamt "erklären"?
Danke!
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.431.396 von BartS. am 30.04.10 10:44:13Das ist nur für die Fondsseite relevant, nicht für den Privatanleger. Wird der Zwigew. veröffentlicht, passt das schon.
Vereinfachtes Beispiel zum Ertragsausgleich:
Anlage am 01.01. ein Anteil = 50,00, bis 01.07. angesammelte Zinsen von EUR 1,5.
Zweiter Anleger steigt am 01.07. zu 51,50 ein. Es wird ein Zwischengewinn von EUR 1,50 ausgewiesen. Die gezahlten EUR 1,50 werden in den EA eingestellt. Am 2.7. wird thesauriert. Als steuerlicher Ertrag wird EUR 1,50 je Anteil ausgewiesen.
Ohne EA wären nur EUR 0,75 (der tatsächliche Ertrag) auszuweisen, dann aber für B auch keinen Zwischengewinn. Im Ergebnis sind bei beiden Arten INSGESAMT EUR 1,50 zu versteuern.
Gruß
Taxadvisor
Vereinfachtes Beispiel zum Ertragsausgleich:
Anlage am 01.01. ein Anteil = 50,00, bis 01.07. angesammelte Zinsen von EUR 1,5.
Zweiter Anleger steigt am 01.07. zu 51,50 ein. Es wird ein Zwischengewinn von EUR 1,50 ausgewiesen. Die gezahlten EUR 1,50 werden in den EA eingestellt. Am 2.7. wird thesauriert. Als steuerlicher Ertrag wird EUR 1,50 je Anteil ausgewiesen.
Ohne EA wären nur EUR 0,75 (der tatsächliche Ertrag) auszuweisen, dann aber für B auch keinen Zwischengewinn. Im Ergebnis sind bei beiden Arten INSGESAMT EUR 1,50 zu versteuern.
Gruß
Taxadvisor
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.432.175 von Taxadvisor am 30.04.10 11:54:34Danke für die schnelle Antwort. Noch eine Nachfrage:
Du schreibst "Das ist nur für die Fondsseite relevant, nicht für den Privatanleger.".
Z.B. die Aussage "dass beim Kauf von Fondsanteilen gezahlte Zwischengewinne" hört sich aber so an, als ob das generell gelten würde. Oder worauf bezog sich deine obige Aussage?
Du schreibst "Das ist nur für die Fondsseite relevant, nicht für den Privatanleger.".
Z.B. die Aussage "dass beim Kauf von Fondsanteilen gezahlte Zwischengewinne" hört sich aber so an, als ob das generell gelten würde. Oder worauf bezog sich deine obige Aussage?
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.432.898 von BartS. am 30.04.10 13:11:22Der Fonds darf nur ZwiGew. ausweisen, wenn er sich an dieses BMF-Schreiben hält.
Für den Privatanleger ist aber nur relevant, ob welche ausgewiesen werden oder nicht. Du musst Dich nicht darum kümnmern, ob das alles richtig ist.
Gruß
Taxadviser
Für den Privatanleger ist aber nur relevant, ob welche ausgewiesen werden oder nicht. Du musst Dich nicht darum kümnmern, ob das alles richtig ist.
Gruß
Taxadviser
Okay, danke nochmals.
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.433.083 von Taxadvisor am 30.04.10 13:31:07Taxadviser,
nochmals eine Frage zum Zwischengewinn.
Lassen sich während der Haltezeit eines Fonds in 2009 erwirtschaftete Zwi-Ge mit Altverlusten vor 2009 verrechnen?
Meine Steuerbescheinigung für 2009 weist diese Erträge aus als:
Höhe der Kapitalerträge
-Zeile 7 Anlage KAP-
im Sinne des §20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG.
Vielen Dank im Voraus.
Gruß
nochmals eine Frage zum Zwischengewinn.
Lassen sich während der Haltezeit eines Fonds in 2009 erwirtschaftete Zwi-Ge mit Altverlusten vor 2009 verrechnen?
Meine Steuerbescheinigung für 2009 weist diese Erträge aus als:
Höhe der Kapitalerträge
-Zeile 7 Anlage KAP-
im Sinne des §20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG.
Vielen Dank im Voraus.
Gruß
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.451.913 von djuergen am 04.05.10 13:51:48Nur das was in Zeile 8 (bzw. Zeile 10 bei Optionen) ausgewiesen wird, kann mit Altverlusten vererechnet werden.
Gruß
Taxadvisor
Gruß
Taxadvisor
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.452.102 von Taxadvisor am 04.05.10 14:13:50Danke.
Kann man dann generell sagen Zwi-Ge. kann man nicht mit Altverlusten verrechnen oder gibt es auch Fälle, die dann in Zeile 8 auftauchen würden?
Gruß
Kann man dann generell sagen Zwi-Ge. kann man nicht mit Altverlusten verrechnen oder gibt es auch Fälle, die dann in Zeile 8 auftauchen würden?
Gruß
richtig, Zwischengewinne sind generell nicht verrechenbar, weil sie sowohl beim Kauf als auch beim Verkauf wie Zinsen behandelt werden.
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