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    MyHammer Holding AG ! (Seite 1806)

    eröffnet am 26.05.10 07:00:30 von
    neuester Beitrag 25.03.24 18:34:35 von
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      Avatar
      schrieb am 22.10.10 08:27:35
      Beitrag Nr. 3.109 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.370.436 von JoeW am 21.10.10 23:20:47Ich beschimpfe die Leute aber nicht " unter der Gürtellinie"

      Deine Postings sind aber auch nicht sinnvoller.

      Du bist nur die " Selda für Pusher" :kiss:
      Avatar
      schrieb am 22.10.10 08:21:50
      Beitrag Nr. 3.108 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.367.329 von gelegenheit am 21.10.10 17:00:40... nächste Woche werden wir sehen wer Recht hat.

      Recht bekommen werden die Skeptiker sowieso hier nicht.

      Der Kurs wird demjenigen Recht geben.

      "we will see"

      :kiss:
      Avatar
      schrieb am 22.10.10 08:06:14
      Beitrag Nr. 3.107 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.369.491 von Tyme am 21.10.10 20:58:40Immer eine Ansicht des Betrachters....

      Glas halb voll oder halb leer ?!?
      10 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 22.10.10 05:15:37
      Beitrag Nr. 3.106 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.370.304 von equitykicker am 21.10.10 22:47:03
      Ad-hoc-Meldung vom 21.10.2010
      http://www.myhammer-holding.de/deutsch/investor-relations/na…

      "Sie, die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR), vertritt die
      Auffassung, dass die ergebniswirksame Erhöhung der aktiven latenten Steuern
      auf Verlustvorträge der Tochtergesellschaft MY-HAMMER AG um 1,2 Mio. EUR
      (auf 2,8 Mio. EUR) im Konzernabschluss zum 31.12.2009 entgegen IAS 12.34 -
      36 erfolgt sei und dass das Eigenkapital insgesamt um 2,8 Mio. EUR aktive
      latente Steuern zu hoch ausgewiesen sei."


      Meine Stellungnahme zur obigen Ad-hoc vom 21.10.2010 und zur Aufassung der DPR ist folgende:

      ich kann mich der Auffasung des DPR nicht anschließen, da gemäß IAS 12.34 – 36 aktive Steuerabgrenzungen aufgrund von Verlustaufträgen gebildet werden können, sofern zukünftig die Erwirtschaftung steuerlicher Gewinne wahrscheinlich ist.

      Der Ansatz dieser Art aktiver latenter Steuern erfordert eine gesonderte Prüfung, da steuerliche Verlustvorträge als ein Indiz für eine schlechte Ertragslage eines Konzerns angesehen werden kann und somit zukünftige steuerliche Gewinne als gefährtet betrachtet werden können.

      Trotz der hohen Ansatzanforderungen für aktive latente Steuern aus Verlustvorträgen verbleibt dem Unternehmen ein Ermessensspielraum in Bezug auf die Prognose zukünftiger Verrechnungsmöglichkeiten der steuerlichen Verlustvorträge.

      Hierzu heißt im Abschlußbericht 2009 der Abacho AG (jetzt MyHammer Holding AG)
      http://www.myhammer-holding.de/cms/upload/pdf/finanzberichte…

      auf Seite 43:
      "Die auf Grundlage der Unternehmungsplanung erwartete zukünftige Entwicklung der MyHammer Aktiengesellschaft ermögliche es, die zum 31.12.2009 bestehenden Verlustvorträge als voll werthaltig anzusehen und entsprechende latente Steuern zu aktivieren. Dadurch verminderten sich sowohl das Gesamtergebnis der Berichtsperiode (TEUR – 2.038, i.V. TEUR – 4.924) als auch der Konzernanteil am Gesamtergebnis (TEUR –1.804, i.V. – 3.611) um jeweils über 50 %."

      Da also bei der MyHammer AG eine Unternehmungsplanung vorliegt, die die Erwirtschaftung zukünftiger steuerlicher Gewinne vorsieht und diese wahrscheinlich macht, (z.B. aus weiter steigenden Einnahmen aus den Branchenbuch und den Auftragsvermittlungen, sowie einem verbesserten Forderungsmanagement) komme ich zu der Schlußfolgerung, daß sämtliche Tatbestände und Bedingungen zum Ansatz der latenten Steuern aus den Verlustvorträgen gemäß IAS 12.34 - 36 erfüllt sind.

      Ein von den Finanzbehörden allgemein angenommener und gern vorgetragener Einwand,
      es gelte hierfür ein Betrachtungszeitraum von bis zu fünf Jahren, existiert zum obigen Sachverhalt tatsächlich nach dem Gesetz jedoch nicht.
      ;)

      "In einer Stellungnahme des DRSC vom 16.01.2007 wird indes klargestellt, dass gemäß IAS 12 keine zeitliche Begrenzung bei der Prognose künftig verrechenbarer Verlustvorträge existiert."

      Quelle und Literaturhinweis: IFRS und Bilanzrating: Eine empirische Untersuchung auf Basis von IFRS , von Dirk Mahlstedt.
      Kapitel 3.8.3 Aktive und latente Steuern (Seite 118 ff.)

      http://www.amazon.de/IFRS-Bilanzrating-Dirk-Mahlstedt/dp/389…
      Avatar
      schrieb am 21.10.10 23:20:47
      Beitrag Nr. 3.105 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.369.671 von trustone am 21.10.10 21:18:18Ich hoffe doch, dass wenigstens dein Posting nicht wie mein letztes gegen Selda31 vom Mod gelöscht wird.
      Ich habe dies vom Mod als Boardmail erhalten :
      Posting 40344872 wurde gesperrt.
      "Dein dummes redundantes Geschreibsel "
      "verpiss dich endlich, du nervst einfach nur"
      "so hast du dennoch nicht das Recht uns hier zu nerven wie die Sau."
      ..........................................................................
      Sehr geehrter Wallstreet-online Nutzer,
      Hallo JoeW

      wallstreet : online bietet ein offenes Forum für einen kritischen Meinungsaustausch.
      Für Rechtsverstoeße, unwahre Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen, sittenwidrige Ausdruecke oder persoenliche Angriffe gegen andere Nutzer, Moderatoren, Mitarbeiter von wallstreet : online oder Dritte ist kein Platz.

      Lesen Sie dazu bitte in den ANBs
      http://www.wallstreet-online.de/anb.html

      MfG MaatMOD

      Entschuldige lieber Mod, aber es kann nicht sein dass mein Posting gelöscht wird, aber Selda31 ständig mit ihren redundanten Postings die Nerven anderer Kleinanleger strapaziert.
      Ciao
      JoeW
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      schrieb am 21.10.10 22:47:03
      Beitrag Nr. 3.104 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.370.137 von stef12 am 21.10.10 22:19:54Ja klar:

      Die DPR ist die "Bilanzpolizei" der Finanzaufsicht (wenn man so will).

      Da bei der Tochter My-Hammer AG Verlustvorträge bestehen und diese über die Organschaft oben bei der Muttergesellschaft zukünftig genutzt werden könnten, wurden als Ausgleich aktive latente Steuern (wie eine fiktive Steuerforderung) gebildet.

      Nach IFRS-Regeln ist dies lt. DPR wohl nicht zulässig, also war das Ergebnis um 1,2 Mio. EUR zu "schön/gut" (obwohl da ja nix schön oder gut war) gerechnet.

      M.E. Haarspalterei, die WP-Gesellschaft hat das ja schließlich geprüft, negative Effekte hat das nicht, kein Cash-Effekt und nichts.

      Wenn die bei der DPR sonst nix zu tun haben... Bei den ganzen Bilanzskandalen...ach ja, daraufhin wurde die DPR ja erst eingerichtet...WAS FÜR EIN SCHWACHSINN!!!:mad:
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 21.10.10 22:19:54
      Beitrag Nr. 3.103 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.370.071 von capcom am 21.10.10 22:10:05kann das jemand übersetzen?
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 21.10.10 22:10:05
      Beitrag Nr. 3.102 ()
      Bereits im Halbjahresfinanzbericht zum 30.06.2010 war mitgeteilt worden,
      dass die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) im Rahmen einer
      Stichprobenprüfung den Jahres- und Konzernabschluss der MyHammer Holding AG
      (Gesellschaft) zum Abschlussstichtag 31.12.2009 prüft, wobei ein
      Schwerpunkt der Prüfung den aktiven latenten Steuern galt. Die DPR hat der
      Gesellschaft heute das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt. Sie vertritt die
      Auffassung, dass die ergebniswirksame Erhöhung der aktiven latenten Steuern
      auf Verlustvorträge der Tochtergesellschaft MY-HAMMER AG um 1,2 Mio. EUR
      (auf 2,8 Mio. EUR) im Konzernabschluss zum 31.12.2009 entgegen IAS 12.34 -
      36 erfolgt sei und dass das Eigenkapital insgesamt um 2,8 Mio. EUR aktive
      latente Steuern zu hoch ausgewiesen sei.

      Diese Feststellung der DPR hat zunächst keine rechtliche Aus- bzw.
      Bindungswirkung. Die Gesellschaft wurde von der DPR aufgefordert, sich mit
      der Feststellung einverstanden zu erklären oder dieser zu widersprechen.

      Eine entsprechende akzeptierte Fehlerfeststellung würde in der Folge zu
      ergebniswirksamen Anpassungen in der Konzernbilanz führen, um den Betrag
      der bilanzierten aktiven latenten Steuerforderungen zu verringern. Dies
      hätte zwar eine Verminderung der Aktiva und des Eigenkapitals im Konzern
      zur Folge, vorhandene steuerliche Verlustvorträge blieben aber bestehen.
      Mögliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss der Gesellschaft nach HGB
      sind nicht erkennbar. Auch im Übrigen wären hierdurch aus heutiger Sicht
      keine relevanten Auswirkungen auf die geschäftliche Entwicklung oder die
      Liquiditätslage des Konzerns oder der Gesellschaft zu befürchten.

      Die Gesellschaft wird kurzfristig unter Abwägung aller Umstände prüfen und
      entscheiden, ob die Fehlerfeststellung der DPR akzeptiert werden soll, oder
      ob ihr widersprochen werden soll. Erklärt sich die Gesellschaft mit der
      Fehlerfeststellung der DPR nicht einverstanden, ist zu erwarten, dass die
      Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gemäß den gesetzlichen
      Bestimmungen ein eigenes unabhängiges Verfahren zur Prüfung der
      Rechnungslegung der Gesellschaft anordnet.

      Kontakt:
      MyHammer Holding AG
      Mauerstr. 79
      10117 Berlin
      Deutschland

      21.10.2010 21:41 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 21.10.10 21:31:20
      Beitrag Nr. 3.101 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.369.491 von Tyme am 21.10.10 20:58:40Bewertung My-HammerAG:

      2005: Kurs 0,50 Euro ca.6 Mio.€
      2010: Kurs 2,45 Euro ca.50 Mio.€

      ;):rolleyes::laugh:
      Avatar
      schrieb am 21.10.10 21:18:18
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