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    Haushaltsnahe Dienstleistungen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.06.10 19:23:55 von
    neuester Beitrag 05.07.10 07:36:00 von
    Beiträge: 4
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      schrieb am 04.06.10 19:23:55
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen.

      Wir haben das Haus, dass ich geerbt habe bezogen.

      Meine Lebenspartnerin ist mit eingezogen, steht aber nicht im Grundbuch.

      Wir müssen jetzt renovieren.

      Wie muss die Rechnungsgestaltung aussehen, damit wir beide die 1200,- € ausnutzen können?

      Müssen die Rechnungen jeweils auf den Namen laufen, der sie absetzen will und muss dieser sie dann auch vom Konto bezahlen?

      Jeder die 1200,- € müsste ja gehen, oder?

      Wir sind nicht zusammen veranlagt und auch nicht verheiratet. Jeder ist Steuerklasse 1. Wir beide haben aber den Hauptwohnsitz am zu renovierenden Objekt gemeldet.
      Avatar
      schrieb am 04.06.10 19:37:52
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.634.867 von Choco2 am 04.06.10 19:23:55§ 35a Abs. 5 Satz 4 EStG: Leben zwei Alleinstehende in einem Haushalt zusammen, können Sie die Höchstbeträge ... jeweils nur einmal in Anspruch nehmen.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 05.06.10 09:27:38
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.634.867 von Choco2 am 04.06.10 19:23:55Dann mach doch am besten eine 10er WG dann kannst du 10mal soviel abschreiben. Also Ansichten gibts die gibts gar nicht.
      Avatar
      schrieb am 05.07.10 07:36:00
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.636.453 von 1erhart am 05.06.10 09:27:38net meckern - ist doch nicht dein Bier

      oder haste zuhause nichts zum sagen, dass du dich hier auslassen musst ? :(


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