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    Frage zu einem Meisterbafög - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.06.10 10:08:16 von
    neuester Beitrag 23.09.10 09:52:19 von
    Beiträge: 5
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      schrieb am 08.06.10 10:08:16
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen.

      Ich habe ein Meisterbafög aufgenommen.

      Bei Antragstellung waren ich und ein Kollege der sicheren Meinung, dass dieses Bafög für immer Zinsfrei ist.

      Ab 1.8.2010 beginnt bei mir die Rückzahlungsphase.

      In einem Schreiben vom Bafögamt steht, dass dieses Darlehen bis dahin Zinsfrei ist, und wenn ich es dann vierteljährlich zurück zahle, dann müsste ich aber Zinsen ab dem 1.8.2010 zahlen.

      Ist das schon immer so, oder hat sich da was geändert?
      Avatar
      schrieb am 08.06.10 10:56:50
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.646.736 von Choco2 am 08.06.10 10:08:16lesen bildet ;) bei einem Meister sollte man verlangen einen Vertrag richtig zu lesen.

      zunächst hast du vom Papa Staat 30,5 % geschenkt bekommen. Danach gibts vor der Rückzahlpahse eine 2 jährige Zinsfreie Zeit. In der Rückzahlphase gibts richtig attraktive Zinsen die berechnet werden, im moment 2,2 % nominal ! Vegrleichbare Kredite liegen bei 6-8 %.

      Du kannst ja auch den Restbetrag ohne Vorfälligkeitsentschädigung Sondertilgen.
      Ich würde sogar versuchen die Kreditzinsen beim Finanzamt in der Steuererklärung geltend zu machen :D Ausbildungskosten :cool:


      http://www.kfw-foerderbank.de/DE_Home/StudiumBeruf/Berufstae…


      Konditionen
      Finanzierungsumfang und Höchstbetrag
      Als Teilnehmer an Vollzeitmaßnahmen erhalten Sie einen monatlichen Unterhaltsbeitrag zum Lebensunterhalt, der sich aus einem Zuschuss und einem Darlehen zusammensetzt.

      Die Berechnung des Unterhaltsbetrags berücksichtigt Ihr Einkommen, Ihr Vermögen, Ihren Familienstand und die Anzahl Ihrer Kinder. Über die geltenden Höchstgrenzen informiert Sie das zuständige Amt für Ausbildungsförderung an Ihrem Wohnsitz. Die Adresse finden Sie unter

      http://meister-bafoeg.info/de/102.php
      Für Ihre Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von 30,5 % der Kosten und ein zinsgünstiges Darlehen bis zur Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren. Die Höchstgrenze liegt bei 10.266 Euro.
      Für die Kosten Ihrer fachpraktischen Arbeit in der Meisterprüfung oder vergleichbarer Arbeiten erhalten Sie ein zinsgünstiges Darlehen bis zur Hälfte der notwendigen Kosten, höchstens 1.534 Euro.
      Die Dauer der Förderung richtet sich nach der Dauer Ihrer Fortbildungsmaßnahme. Vollzeitmaßnahmen können bis zu 36 Monate, Teilzeitmaßnahmen bis zu 48 Monate dauern. Ihre Förderung wird jeweils für einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten bewilligt. Gliedert sich die Fortbildung in mehrere Abschnitte, beantragen Sie die Förderung für jeden Abschnitt gesondert - jeweils spätestens bis zum Ende der Maßnahme oder des Maßnahmeabschnitts.

      Laufzeit
      Die Laufzeit Ihres Meister-BAföGs legt das Amt für Ausbildungsförderung fest.

      Zinsen
      Der Zinssatz ist variabel und richtet sich nach dem 6-Monats-EURIBOR ( European Interbank Offered Rate ). Er wird zum 1. April und 1. Oktober für jeweils ein halbes Jahr festgelegt.

      Aktueller Zinssatz
      Aktueller Zinssatz ab 01.04.2010 – 30.09.2010
      Bund und Land übernehmen Ihre Zinszahlungen für die Dauer Ihrer Fortbildungsmaßnahme und der anschließenden tilgungsfreien Karenzzeit von 2 Jahren - längstens jedoch für 6 Jahre.

      Ab Beginn der Rückzahlung, jeweils zu den Zinsanpassungsterminen am 1. April und 1. Oktober, können Sie mit uns eine Festzinsvereinbarung treffen. Der Festzins ist - wie der variable Zinssatz EURIBOR - gesetzlich vorgeschrieben. Er richtet sich nach dem Zinssatz für Bankschuldverschreibungen. Stellen Sie den Antrag auf Zinsfestschreibung bitte jeweils Anfang März bzw. Anfang September schriftlich per Post oder E-Mail bei der KfW:

      KfW-Bankengruppe
      Abteilung Bildungsförderung
      53170 Bonn

      meisterbafoeg@kfw.de

      Daraufhin erhalten Sie von uns ein entsprechendes Angebot.

      Kosten
      Für den Abschluss des Meister-BAföGs fallen keine Kosten an.

      Auszahlung
      Die Auszahlung erfolgt 10 Kalendertage vor den in Ihrem Darlehensvertrag angegebenen Zahlungsterminen.

      Im Rahmen der bewilligten Zeiträume und Betragsgrenzen erhalten Sie Ihre Zahlungen automatisch. Ist der Bewilligungszeitraum abgelaufen, werden die Zahlungen ohne weiteren Hinweis beendet. Bitte achten Sie daher darauf, Folgebewilligungen für weitere Maßnahmeabschnitte rechtzeitig zu beantragen.

      Tilgung
      Rechtzeitig vor Ablauf der tilgungsfreien Zeit erhalten Sie Ihren Tilgungsplan. Vorgesehen ist eine monatliche Mindestrate von 128 Euro. Können Sie diese Rate nicht zahlen, treffen Sie mit uns eine Sondervereinbarung. Wichtige Informationen hierzu finden Sie auf der Seite "Stundung und Erlass".

      Möchten Sie Ihr Darlehen als Gesamtsumme vorzeitig zurückzahlen, sollte diese spätestens einen Tag vor dem benannten Rückzahlungsbeginn bei uns eingehen. Diesen Stichtag entnehmen Sie bitte Ihrem Darlehensvertrag, Tilgungsplan oder Leistungsbescheid. Später eingehende Geldbeträge werden taggenau abgerechnet.

      Außerplanmäßige Tilgung
      Sie können Ihr Darlehen vorzeitig ganz oder teilweise zurückzahlen, ohne dass dafür zusätzliche Kosten anfallen.

      Sicherheiten
      Es sind keine Sicherheiten erforderlich.

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      Was kostet Sie Ihr Meister-BAföG? Wie lange dauert die Tilgung? Wie hoch ist die Belastung in der gewählten Laufzeit? Wie lange dauert die Rückzahlung? Diese Fragen beantwortet Ihnen unser
      Avatar
      schrieb am 08.06.10 16:00:13
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ich war ja noch kein Meister, als ich das Bafög aufgenommen haben ;)

      Aber scheint wohl richtig zu sein.

      Geändert hat sich da in den 3 Jahren seit der Aufnahme aber nichts, oder?

      Denn was jetzt in deren Beschreibung steht, kann ich auch lesen. Mir gehts nur darum, ob das vor 3 Jahren auch schon so war.
      Avatar
      schrieb am 09.06.10 08:25:11
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.649.336 von Choco2 am 08.06.10 16:00:13ich nehme an das du jetzt deinen Meister hast :confused:

      Also bist du auch ein Stück schlauer :D

      was würdest du deinem Lehrling sagen wenn er die eine Frage stellt wie:

      "Meister sollen wir jetzt 2 oder 3 meter Rohr verlegen ? "

      Richtig:

      "Schau in Auftrag nach"

      Aufgabe an Dich, Vertrag rausholen und nachlesen welche Kreditbedingungen du hast. Wenn juckt was mal war, ändern kannst du es eh nicht, AGBs zhählen.

      Glaube auch nicht das es mal komplett zinslos war.

      Ansosnten www.Kfw.de anrufen wenn so im Pelz juckt :p
      Avatar
      schrieb am 23.09.10 09:52:19
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ist ja kompliziert.


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