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    Frage zur Meinungsfreiheit - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.06.10 09:50:09 von
    neuester Beitrag 29.01.13 09:35:59 von
    Beiträge: 83
    ID: 1.158.393
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      Avatar
      schrieb am 19.06.10 09:50:09
      Beitrag Nr. 1 ()
      Erstmal vorweg: dies soll keine abschließende juristische Bewertung, sondern mehr eine philosophische Betrachtung sein.

      - Es gibt richtige und falsche Meinungen.
      - Eine Meinung kann unterschiedlich zum Ausdruck gebracht werden.
      - Eine Meinungsäußerung kann unterschiedliche (z.B. große, kleine, gute, schlechte) Folgen haben.

      Das sind simple Tatsachen doch in Deutschland gibt es u.a. folgendes Gesetz zu beachten:


      § 130 Volksverhetzung

      (1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

      1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
      2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

      wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

      (2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

      1. Schriften (§ 11 Abs. 3), die zum Haß gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, daß Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,

      a) verbreitet,
      b) öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
      c) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
      d) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder

      2. eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.

      (3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.

      (4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.

      (5) Absatz 2 gilt auch für Schriften (§ 11 Abs. 3) des in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Inhalts.

      (6) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit Absatz 5, und in den Fällen der Absätze 3 und 4 gilt § 86 Abs. 3 entsprechend.

      http://bundesrecht.juris.de/stgb/BJNR001270871BJNE028206377.…
      Volksverhetzung http://de.wikipedia.org/wiki/Volksverhetzung


      Den § 130 Volksverhetzung finde ich gut aber ich denke, dass man in der praktischen Rechtssprechung aufpassen muss, dass er die Meinungsfreiheit nicht zu sehr einschränkt. Im Internet hat man nämlich seine Meinung sofort weltweit verbreitet und auch Kindern und Jugendlichen zugänglich gemacht.

      Ein paar Beispiele aus Google:
      - "gewaltbereite Jugendliche" : Ungefähr 25.300 Ergebnisse
      - "radikale Moslems" : Ungefähr 32.300 Ergebnisse
      - "radikale Muslime" : Ungefähr 46.900 Ergebnisse
      - "radikale Islamisten" : Ungefähr 72.600 Ergebnisse

      Bedeutungen von "radikal" laut http://de.wiktionary.org/wiki/radikal:
      [1] denken: in besonderem Maße von der Norm abweichend.
      [2] handeln: unnachgiebig, hart, rücksichtslos, unerbittlich
      [3] Politik: eine Bestrebung die Gesellschaft radikal (an der Wurzel) zu verändern

      Radikal und gewaltbereit ist per se noch nichts strafbares (strafbar ist eine illegale Gewalttat) aber bei einigen Texten mit den genannten Ausdrücken kann man (je nach weiterem Kontext) durchaus versuchen, eine Klage aufgrund "§ 130 Volksverhetzung" anzustrengen, nämlich mit der Begründung, dass die Menschenwürde von Teilen der Bevölkerung (Jugendliche, Moslems) mit diesem Sprachgebrauch angegriffen wird.

      Zwar setzt "§ 130 Volksverhetzung" insgesamt eine negative Absicht voraus und man kann argumentieren, dass es einem ja nur um die Verbesserung der Gesellschaft geht doch auch Adolf Hitler hat wohl für sich in Anspruch genommen, die Gesellschaft verbessern zu wollen. Wo also ist die Grenze?

      Ein wichtiger Punkt ist, dass man nicht zu Selbstjustiz und Gewalttaten aufrufen darf. Man darf sich zwar (ggf. auch mit etwas deutlicheren Worten) über Terroristen aufregen aber man darf nicht die Bevölkerung zu Gewalttaten gegen Terroristen aufrufen, sondern man muss (explizit oder implizit, denn eigentlich ist das ja eine Selbstverständlichkeit) eine ordnungsgemäße Gerichtsverhandlung fordern, in der möglichst gerecht (also auch wahrheitsgemäß) gemäß geltender Gesetze geurteilt wird.

      Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Wahrheit und Gesetzeskonformität: man darf eher gegen Terroristen und Straftäter wettern, als gegen Juden und Moslems, denn die große Mehrheit der Juden und Moslems ist nun mal eher gut. Nun ist ein Terrorist aber nicht nur ein Terrorist und sonst nichts, er ist auch Mensch und gehört u.U. einer religiösen Gemeinschaft an. Irgendwie muss man auch Terroristen unterscheiden dürfen und man muss über ein spezifisches Problem (Terroristen einer bestimmten Glaubensgemeinschaft) diskutieren dürfen.

      Worauf will ich hinaus? Nun, die Sache ist die: mit der Umgangssprache drückt man sich nicht immer juristisch sicher aus aber wenn man sich juristisch perfekt ausdrücken würde, kann man nicht mehr vernünftig diskutieren (mal abgesehen davon, dass die meisten ja gar kein ausreichendes Detailwissen über Gesetze haben). Man kann auch nicht über alle möglichen Begriffe und Redewendungen ein Grundsatzurteil fällen.

      Was tun? Man sollte vielleicht darauf achten, ob wirklich eine Gefahr für die Gesellschaft besteht, ob die Gesellschaft wirklich mit negativen Folgen (wie unter der Naziherrschaft) aufgehetzt wird. Auch sehr tendenziöse Meinungsäußerungen müssen ja noch keine Gefahr sein, sondern sollten als Signal betrachtet werden, dass Regierung und Staat handeln müssen, nämlich indem sie das Volk über die Wahrheit aufklären (z.B. dass die große Mehrheit der Juden, Christen und Moslems eher gut ist).

      Wenn radikale Meinungen drohen sich durchzusetzen, dann ist das ein Alarmsignal, dass etwas grundlegendes nicht stimmt und das wird man nicht dadurch beheben können, indem man ein paar der größten Meinungsführer verurteilt, denn die sagen ggf. nur, was viele denken.

      Nach wie vor finde ich den § 130 Volksverhetzung gut aber man sollte diesen Paragraphen vielleicht eher als späte Hilfe betrachten, nämlich erst dann, wenn wirklich die Gefahr droht, dass das Volk mit negativen Folgen aufgehetzt wird. (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 19.06.10 10:34:42
      Beitrag Nr. 2 ()
      Und was soll uns das jetzt sagen?
      Jeder hält eine Gedenkminute auf Wallstreet-online ab, oder was?
      Die ganze scheiße liegt eh daran, dass hier bestimmt schon jeder mal mehr oder weniger beleidigt wurde...
      Immer nach dem Motto , pass bloß auf sonst mache ich noch Schnickerschnacker...
      Für alle die es nicht kapieren.
      Oder kapieren wollen...
      Auf gut deutsch meint er. ist halt so wie wenn man sagt halts Maul.
      :laugh:
      Ich fange dann mal an.
      :p
      Avatar
      schrieb am 19.06.10 13:06:06
      Beitrag Nr. 3 ()
      mich kann man nicht beleidigen,ich lasse es einfach nicht zu :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 19.06.10 13:12:22
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.708.468 von zocklany am 19.06.10 13:06:06Deine Arroganz ist beleidigend.:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 19.06.10 15:22:13
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.708.051 von HeWhoEnjoysGravity am 19.06.10 09:50:09Nach wie vor finde ich den § 130 Volksverhetzung gut aber man sollte diesen Paragraphen vielleicht eher als späte Hilfe betrachten, nämlich erst dann, wenn wirklich die Gefahr droht, dass das Volk mit negativen Folgen aufgehetzt wird. (alles imho)


      Ein faires System , da wo das Volk genaun weiß was Gut und Böse ist braucht keinen § 130 , weil die Mehrheit immer das Gute möchte . Und da das Volk der Souverän ist , ist so ein Paragraph lediglich die Demonstration von Macht u. Herrschaft also Diktat.

      Nieder mit dem Faschismus, nieder mit dem § 130.

      Schutz der Grundrechte , Ssctz der Meinungsfreiheit.


      § 130 ist nichts anderes als Zenszur von Oben also der Machthaber.

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      Avatar
      schrieb am 19.06.10 15:36:50
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.708.784 von Allokation am 19.06.10 15:22:13"§ 130 ist nichts anderes als Zensur von Oben also der Machthaber. "

      Volle Zustimmung. Zumal sich dieser Paragraph auch nur gegen "Hetze"
      gegen Teile der Bevölkerung richtet. Also niemals gegen Hetze gegen
      Deutsche anzuwenden ist, da diese eben keinen Teil der Bevölkerung
      darstellen sondern die Gesamtheit der Bevölkerung.

      Wobei sich darüber hinaus die Frage stellt, wo "Hetze" denn anfängt.
      Ist das Aufzeigen von Missständen und die Ableitung von Forderungen,
      die sich aus den Missständen ergeben schon "Hetze"? Und wer entschei-
      det das?

      Ein echter Scheiss-Paragraph, der ausschließlich dazu anregt, Leuten
      an die Wäsche zu gehen, deren Wertevorstellung nicht mit der vorge-
      gebenen Main-Stream-Wertevorstellung korrespondiert. Die Meinungsfrei-
      heit bleibt da ganz einfach auf der Strecke.
      Avatar
      schrieb am 20.06.10 03:49:24
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.708.808 von Goedecke_Michels am 19.06.10 15:36:50Wobei sich darüber hinaus die Frage stellt, wo "Hetze" denn anfängt.
      Ist das Aufzeigen von Missständen und die Ableitung von Forderungen,
      die sich aus den Missständen ergeben schon "Hetze"? Und wer entschei-
      det das?


      Aus meiner Sicht ist es nicht auszuschließen, dass die zukünftige Regierung in NRW verbietet das über die Kommunisten, bestehend aus Teilen der SPD, den grünInnen und den SED Nachfolgern, behauptet wird das diese alle Kommunisten sind. Eine Veröffentlichung von Personenbezogener Vita, die das untermauert, wird untersagt.
      Weiterhin wird verboten darüber nachzudenken ob Hr. Schäule jemals einen schwarzen Koffer gesehen, in Empfang genommen oder überhaupt wusste das es so etwas gibt. Weiterhin wird bestraft der behauptet zensurula hätte Internet, Internet gehabt oder würde jemanden kennen der Internet hat, betreibt oder zu veräußern gedenkt hatte.

      Der §130 hat noch einige Buchstaben bis z frei.
      Avatar
      schrieb am 20.06.10 06:33:03
      Beitrag Nr. 8 ()
      Das Gesetz "§ 130 Volksverhetzung" soll meiner Meinung nach so erhalten bleiben.

      Man muss aber aufpassen, dass "§ 130 Volksverhetzung" nicht dazu benutzt wird, um berechtigte Kritik und die Behebung von Mißständen zu verhindern. Dazu reicht es allerdings, dass man rechtzeitig mal darüber nachdenkt und gedanklich die Grenzen zieht.

      Ein Beispiel:

      1. Die Banken haben möglicherweise einen Billionen-Schaden verursacht und darüber kann man sich ja schon mal aufregen, insbesondere, wenn einem deswegen ganz konkret die Gelder gekürzt oder die Steuern erhöht werden und den Kommunen das Geld fehlt.

      2. Einige verbohrte Linksradikale nutzen für sich die Kapitalismuskritik, um ein paar Scheiben einzuschlagen, Steine zu werfen und es gibt Verletzte und vielleicht sogar auch ein paar Tote. Das ist ja auch wirklich schon passiert, nämlich in Griechenland ("Griechenland trauert um Tote bei Krisen-Krawallen" http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,693155,00.html). Dagegen muss man selbstverständlich auch was tun aber indem man Terroristen, Gewalttaten und Aufrufe zu Gewalttaten verfolgt und nicht, indem man jede Kritik am Kapitalismus und Banken verbietet.

      3. Nun könnten die Banken (Kapitalisten, Spekulanten, ...) also theoretisch auf die Idee kommen, dass sie ja irgendwie ein Teil der Bevölkerung sind, gegen die ja vielleicht auch einige hetzen und - beginnend mit einem besonders schweren Fall - wird nach und nach jede Kritik an den Banken verboten. Banken haben sehr viel Geld, z.B. für Anwälte und die Beeinflussung der Medien ... also die könnten vielleicht schon was erreichen.

      4. Jede Kritik wird verboten? Nein, das geht natürlich nicht, wer schlau ist kann sich schon so ausdrücken, dass seine Schriften nicht verboten werden können aber der einfache Bürger kann sich vielleicht nicht mehr öffentlich (Fernsehen, Internet) über bestehende Mißstände aufregen. Mit dem superweichgespülten juristisch einwandfreien Gelaber wird es schwerer, Druck auf die Politik auszuüben, auf dass endlich mal die Mißstände behoben werden. Auch die Presse könnte zunehmend unter Druck geraten - es gibt viele Anwälte und wenn auch noch genug Geld zur Verfügung steht ...

      Es ist zwar nicht so einfach, den "§ 130 Volksverhetzung" gegen berechtigte Kritik einzusetzen aber mit ein paar bezahlten Provokateuren, die wirklich hetzen und ein paar ebenfalls dafür bezahlten Gangstern, die dann ein paar Opfer töten, könnte man mit einem Nazi-Vergleich vielleicht schon recht viel erreichen: nämlich den besonderen Schutz einer nicht besonders schützenswerten Gruppe (das bezieht sich nicht mehr auf die Banker, das ist allgemein).

      Selbstverständlich ist Selbstjustiz und Gewalt unerwünscht aber man muss Selbstjustiz, Gewalttaten und Aufrufe zu Gewalttaten bekämpfen und kann dazu in berechtigten Fällen auch den "§ 130 Volksverhetzung" benutzen aber man muss aufpassen, dass nach wie vor noch die Wahrheit genannt werden darf und die Behebung wirklicher Mißstände gefordert werden kann (ggf. auch mit deutlicheren Worten, solange eine legale Strafverfolgung vor Gericht und politische Maßnahmen gefordert werden).

      Meinungsfreiheit bedeutet auch, dass man seine Meinung (vorzugsweise ehrlich, in guter Absicht, möglichst richtig und wahrheitsgemäß) einfach so sagen darf und nicht auch noch lückenlos und gerichtsfest beweisen können muss. Dass Verleumdung und Lügen bekämpft werden können ist gut aber man muss aufpassen, dass nicht einige versuchen, mit juristischen Mitteln die Wahrheit zu unterdrücken und die Suche nach der Wahrheit zu sabotieren. Gerechtigkeit und Wahrheit sind besonders schützenswerte Prinzipen (ideelle Güter. Elemente, wie auch immer man das bezeichnen will).

      Die Gesetze sollen einem guten Staat und guten Zielen dienen und dürfen nicht zur Verfolgung negativer Ziele mißbraucht werden. (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 20.06.10 08:23:36
      Beitrag Nr. 9 ()
      Gibt es den allmächtigen Gott (Allah) wirklich? Wenn ja, gibt es dann auch Satan (den Teufel)?

      Was wahr ist, das ist manchmal nicht so klar aber man muss darüber reden, schreiben und spekulieren dürfen.

      Ist jemand der Messias? Oder ist er der Antichrist? Ein Verbrecher? Auch darüber muss man nachdenken dürfen.

      Was man allerdings nicht darf, das ist gezielte Desinformation zu betreiben und zu verleumden. Darunter fällt insbesondere die Verfälschung von Bild- und Textdokumenten. Bilder und Texte dürfen nicht manipuliert und dann als wirklich hingestellt werden. Verfälschungen müssen klar als solche gekennzeichnet werden. Satire und Kunst müssen als solche klar erkenntlich sein. Dazu reicht es nicht zu sagen, dass ein besonders krasses Bild ja wohl jeder als manipuliert erkennen können sollte (das ist nur bei einer cartoonhaften Zeichnung oder in einer Kunstausstellung gegeben, nicht aber bei einem fotoähnlichen Bild).

      Das mit der Manipulation von Bildern und Videos kann zunehmend zum Problem werden, weil es nämlich immer bessere Software gibt, die es (bald) pratisch jedem erlaubt, einer Person im Film ein anderes Gesicht zu verleihen oder ihr Aussehen zu verfälschen (schlanker, jüngere Haut, mehr Haare aber auch älter, häßlicher, usw. machen). Sogar Liveaufnahmen können aufgehübscht werden. Das ist insbesondere dann ein Problem, wenn Dokumentationen verfälscht werden, also wenn z.B. das Volk direkt manipuliert wird, indem wichtige Persönlichkeiten (nicht nur Politiker, das kann auch schon der Nachrichtensprecher sein) besser (oder schlechter) dargestellt werden.

      Derzeit sind es vielleicht nur leichtere Farbmanipulationen und Filter zur Hautglättung ... doch wehret den Anfängen!

      Denkbar, dass in Zukunft auch Stimme und Mimik (quasi live, also mit nur wenigen Sekunden Verzögerung) gezielt manipuliert werden kann, d.h. dass man einen Menschen auf recht komplexe Art und Weise im Film zum Positiven oder Negativen verfälschen kann. Es ist aber sehr wichtig, dass dem Volk die unverfälschte Wahrheit gezeigt wird - auch um ein Unrechtsregime verhindern zu können, denn das wird am ehesten seine Kritiker schlecht darstellen und die Regimeschergen aufhübschen.

      Auch Videos mit verfälschter Darstellung von Politikern im Internet können durchaus eine Menge Menschen beeinflussen - man denke gerade auch an Jugendliche, die noch nicht so viel Erfahrung haben und sich lieber ein abgefahren manipuliertes Video als die echten Nachrichten angucken und die, selbst wenn sie oberflächlich um die Manipulation wissen, so massiv beeinflußt werden können.

      Zum Thema Bildmanipulation sollen sich gute Experten mal was (z.B. Gesetze) überlegen. Das ist nicht ganz trivial, denn Kunst muss ja erlaubt sein. Man muss ja auch nicht jeden Scherz gleich verfolgen und eine Manipulation kann ja auch mal gut gelungen und sehr witzig sein (und da kann man auch nicht immer eine schriftliche Erlaubnis vorher einholen) aber man muss schon darauf achten, dass das Volk die Wahrheit kennt. (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 20.06.10 10:05:15
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.709.791 von HeWhoEnjoysGravity am 20.06.10 06:33:03Das Gesetz \"§ 130 Volksverhetzung\" soll meiner Meinung nach so erhalten bleiben.


      Du solltest dir mal überlegen ob so eine Kommunikationszensur
      (Gut und Böse § 130 ) als formaler Bestandteil im freinen Miteinander nicht eher kontraproduktiv ist.

      Hier werdendoch Kommunikationsergebnisse im Vorfeld verfälsch was zu verfälschten Entscheidungen in der tatsächlichen praktischen Lebensführung der Gesellschaft führ.

      Eine Demokratie lebt von den vielen Meinungsfreiheiten ihrr Bürger.


      Zensur ist ein Merkmal einer Diktatur und wird einer demokratischen Gesellschaft niemals gerecht.

      Wenn 80 Millionen Menschen dazu gezwungen werden ihre Authenzität aufzugeben sagen bedeutet das für die Zukunft nichts Gutes.


      Und an soner gesetzlich formellen Massenmanipulation wollste dich
      völlig unkritsch beteiligen.

      Das Gewicht von freier Meinung ist an Wahrheit und Klarheit aber wesentlich näher dran als eine Kommunikationszensur.
      Avatar
      schrieb am 20.06.10 10:11:30
      Beitrag Nr. 11 ()
      Die Meinungsfreiheit wurde als kostbares Gut erkannt mit der Gründung der BRD .

      Warum wohl ?

      Welche Erfahrungen liegen dem zu Grunde?


      Also ist die Meinungsfreiheit in den Kontext ihrer Entstehung zu rücken um ihren wahren Wert zu beurteilen.
      Avatar
      schrieb am 21.06.10 08:54:11
      Beitrag Nr. 12 ()
      Also so mit dem Gedanken an die Naziherrschaft unter Adolf Hitler soll die Meinungsfreiheit helfen, ein Unrechtsregime zu verhindern und dazu muss man vor Gefahren und potentiell gefährlichen Menschen warnen dürfen (seien sie auch noch so prominent).

      Man muss Unrecht anprangern und zu mehr Gerechtigkeit aufrufen dürfen. Einem Verdacht auf ungerechte (manipulierte) Gerichtsverhandlungen muss (auch in der öffentlichen Diskussion) nachgegangen werden dürfen, denn es muss verhindert werden, dass Verbrecher ungerechtfertigterweise freigesprochen oder Unschuldige verurteilt werden. Man muss darauf achten, dass das Volk nicht mit Lügen verdorben wird (man denke auch an Bildmanipulation und kommerzielle Werbung - alles fängt klein an). Man muss Mißstände aufdecken und Besserung anmahnen.

      Ein Redeverbot mit Hinweis auf die Unschuldsvermutung halte ich für illegal. Die Unschuldsvermutung bedeutet nicht, dass jeder Mensch einen mutmaßlichen Verbrecher für unschuldig halten muss, bloß weil er noch nicht verurteilt wurde (man denke an Adolf Hitler und seine Nazischergen). Die Unschuldsvermutung hat zu bedeuten, dass in einer Gerichtsverhandlung bei unzureichender Beweislage zugunsten des Angeklagten entschieden wird, d.h. man vermutet aufgrund mangelnder Beweise, dass er unschuldig ist. Auf gar keinen Fall bedeutet die Unschuldvermutung, dass private Anwälte eine ordentliche Gerichtsverhandlung verhindern dürfen. Nicht der private Anwalt entscheidet über Recht und Unrecht, sondern ein rechtmäßiger Richter - im Zweifelsfall muss es eine Gerichtsverhandlung geben. Wer sich auf die Unschuldsvermutung beruft, darf in keiner Weise eine klärende offizielle und ordentliche Gerichtsverhandlung verhindern.

      Über der Unschuldsvermutung steht die Wahrheit, die Meinungsfreiheit und das Recht auf Gerechtigkeit. Wenn ein Bürger Zweifel an einer rechtsstaatlichen Strafverfolgung und gerechten Rechtsprechung hat, dann muss er diese seine Meinung kundtun dürfen. Wie soll man ein Unrechtsregime verhindern, wenn auch Verbrecher als unschuldig deklariert werden und man darüber nicht diskutieren darf? Schlimmer als ein Unschuldiger, der bis zur klärenden Gerichtsverhandlung skeptisch beäugt wird, sind Verbrecher in Machtpositionen, die man nicht kritisieren darf.

      Man sollte nach Möglichkeit für Aufklärung und Wahrheit sorgen. (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 21.06.10 15:29:31
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.709.833 von HeWhoEnjoysGravity am 20.06.10 08:23:36"Gibt es den allmächtigen Gott (Allah) wirklich? Wenn ja, gibt es dann auch Satan (den Teufel)?"

      Den Gott gibt es. Den Allah auch. Allmächtig ist weder der eine noch der andere.
      Den Satan gibt´s übrigens nicht.
      Avatar
      schrieb am 23.07.10 09:54:04
      Beitrag Nr. 14 ()
      "Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen"
      Berlusconis "Skandalgesetz", gegen das italienische Medien streikten, ist in Deutschland längst geltende Rechtslage

      Nach einem Medienstreik änderte die italienische Regierung den Entwurf für ein neues Gesetz, das es unter Androhung von hohen Geld- und Haftstrafen verbietet, vor dem Beginn eines Prozesses "unrechtmäßig" aus Ermittlungsakten zitieren, wovon auch Abhörprotokolle betroffen wären. Nun gibt es einen Zusatzantrag, der vorsieht, dass dann zitiert werden darf, wenn die Informationen "wichtig" sind. ... http://www.heise.de/tp/r4/artikel/33/33012/1.html

      § 353d Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen (http://bundesrecht.juris.de/stgb/__353d.html) finde ich in Ordnung.

      Es soll aber an einem übergeordneten Gesetz gearbeitet werden, das Straffreiheit ermöglicht, wenn eine Tat nach bestem Wissen und Gewissen zugunsten des Guten und zum Wohle eines guten Deutschlands begangen wurde. Der Gedanke ist, dass man für eine im Grunde gute Tat (darüber müssen gute Gerichte entscheiden) nicht bestraft werden darf, selbst wenn gegen ein untergeordnetes Gesetz verstoßen wurde.

      Zum Beispiel darf man dann ungestraft nach § 353d StGB verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen machen, wenn die Mitteilung in der Absicht erfolgt, ein mögliches Unrecht zu verhindern, die Gerechtigkeit zu fördern und dem Guten zu dienen. Dergleichen kann auch hilfreich sein, ein Unrechtsregime zu verhindern.

      Geheimnisverrat zum Schaden des Guten (zum Schaden eines guten Deutschlands) kann dann nach wie vor bestraft werden. Also darf man z.B. nicht Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen machen, wenn der mutmaßliche Schaden den wahrscheinlichen Nutzen übersteigt. (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 25.07.10 21:10:41
      Beitrag Nr. 15 ()
      Der große Diktator - Abschlussrede

      aktueller denn je...

      http://www.youtube.com/watch?v=TlhwbdzalV4&feature=player_em…

      wohlgemerkt, er fordert keine Toleranz mit Sklaverei und Unterdrückung
      Avatar
      schrieb am 01.08.10 08:33:43
      Beitrag Nr. 16 ()
      Der Thread "Wollt ihr die Frau sehen, die Kachelmann ins Gefängnis gebracht hat?" (Thread: Wollt ihr die Frau sehen, die Kachelmann ins Gefängnis gebracht hat?) ist interessant, weil er nämlich die Meinungsfreiheit berührt (siehe auch "Dunkle Wolken über Kachelmann?" Thread: Dunkle Wolken über Kachelmann?). Selbstverständlich darf man die Aussage eines Menschen anzweifeln und wenn die Meinungsfreiheit irgendwas gilt, muss man das auch sagen dürfen.

      Zu beachten ist allerdings, dass man (in solch potentiell schwerwiegenderen Fällen) erstens seine ehrliche Meinung nach bestem Wissen und Gewissen sagt und (i.a.) mit geeigneter Wortwahl eine Beleidigung (http://de.wikipedia.org/wiki/Beleidigung) vermeidet. Rein rechtlich kann es relevant sein, klarzustellen, dass man seine Meinung sagt und nicht eine Tatsachenbehauptung aufstellt aber hier denke ich, dass man auch den Kontext beachten muss (z.B. bei WO ist i.a. ein selbst verfasster Text eher eine eigene Meinung, während eine Zeitung da schon vorsichtiger sein muss).

      Im Gesetzestext liest sich das so:

      § 187 Verleumdung
      Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
      http://bundesrecht.juris.de/stgb/__187.html (http://de.wikipedia.org/wiki/Verleumdung)


      Eine Tatsachenfeststellung muss keine Beleidigung sein, nämlich dann, wenn der objektiv bessere den objektiv schlechteren eher wahrheitsgemäß (ggf. auch mit bildlicher Wortwahl) mit gemeinhin als negativ angesehnenen Begriffen belegt ("beleidigt"). Ein Beispiel: ein überhebliches Arschloch, das gute Bürger terrorisiert, ist eben das und hat kein moralisches Recht sich wegen einer solchen Bezeichnung auch noch zu beschweren. Zu beachten ist allerdings, dass Beleidigungen im Tatzusammenhang stehen sollten, d.h. es sollte einen berechtigten Grund geben.

      Beleidigungen sollten vermieden werden aber in berechtigten Fällen kann eine Beleidigung ein Hinweis für den Beleidigten sein, dass er sich grob falsch verhält oder verhalten hat. Es ist einem absichtlich oder grob fahrlässig Geschädigten nicht zuzumuten, dass er sich auch gegenüber seinem Peiniger auch noch lieb ist. Im Idealfall ist also eine Beleidigung berechtigt und führt zur Einsicht beim Beleidigten. In diesem Zusammenhang sein noch mal darauf hingewiesen, dass der die Beleidigung aussprechende ein objektiv besserer Mensch als der Beleidigte sein sollte. Jesus darf also eher jemanden beleidigen, als Satan (der Teufel).


      Selbstverständlich darf man auch den Verdacht haben, dass jemand ein schweres Verbrechen begangen hat und zwar ganz insbesondere darf man das bei entsprechenden Hinweisen und vor einem klärenden ordentlichen Gerichtsurteil. Der Verdächtigte hat schlicht Pech, wenn er unschuldig ist aber er hat kein Recht, vor einem Gerichtsurteil erwiesenermaßen als unschuldig zu gelten: er ist bis zu einem ordentlichen Gerichtsurteil definitiv verdächtig (sofern ein Verdacht besteht) und man muss nur die Möglichkeit einer Unschuld in Erwägung ziehen. Zu einer Strafe darf es selbstverständlich erst nach einem Gerichtsurteil kommen (Ausnahme: Haft bei Gefahr für die Allgemeinheit oder Fluchtgefahr bei Verdacht schwerer Verbrechen). Bei Hinweisen auf ein Fehlurteil darf man sogar ein Gerichtsurteil kritisieren.

      Was darf alles an die Öffentlichkeit kommen? Nun, in jedem Fall die Wahrheit. Entlastendes und positives wird jeder gerne von sich hören und wer Fehler begangen hat, muss diese bereuen aber hat kein Recht die Öffentlichkeit zu täuschen und sich besser darzustellen, als er in Wirklichkeit ist. Die Zeitungen müssen vor einem bösen Diktator warnen können und die Zeitungen müssen mit wahrheitsgemäßen Berichten drohendes Unrecht verhindern dürfen. Ein (potentieller) Verbrecher hat kein Recht darauf (vor einem entlastenden Urteil), als Unschuldiger oder gar als Heiliger dargestellt zu werden.

      Nicht ganz unerheblich (auch im Hinblick auf Schadensersatzklagen) ist das Verhalten des Angeklagten: ist er kooperativ und bemüht die Wahrheit aufzudecken? will er eine klärende Gerichtsverhandlung? ... oder tut er alles, um eine Gerichtsverhandlung zu verhindern (und stellt sich somit über Recht und Gesetz)? Sobald es ausreichende Hinweise auf drohendes Unrecht gibt, ist jeder aufgerufen das drohende Unrecht (legal) zu verhindern.

      Je besser die Gerichte und der Rechtsstaat sind, desto stärker wird ein Urteil beachtet und desto weniger bleiben nach einem Freispruch Zweifel zurück. Wenn eine potentielle Straftat große Aufmerksamkeit erregt, dann kann das auch daran liegen, dass der Bürger an gerechten Gerichtsurteilen und dem Rechtsstaat zweifelt - der Bürger fühlt sich dann nämlich aufgerufen mitzudenken, um so den Rechtsstaat zu überwachen. Ich denke, dass in Deutschland nicht alles zum Besten steht.

      Ein Bürger hat als erstes nach Möglichkeit ein Anrecht auf Gerechtigkeit. Die volle Wahrheit ist naturgemäß gerecht - Lügen sind ungerecht. Die Wahrheit steht über der Unschuldsvermutung, denn die Unschuldsvermutung besagt nur, dass bei fehlenden Fakten keine für den Angeklagten negativen Umstände als Tatsache angenommen werden dürfen. Wichtig ist das "als Tatsache", d.h. man darf den Menschen nicht das Denken verbieten. Ein Verdacht muss (insbesondere vor einem Gerichtsurteil) erlaubt sein, um der Wahrheit auf die Spur kommen zu können. (alles imho)


      (alles imho) <= das heißt, dass ich in meinem selbstverfassten Text nur meine Meinung gesagt habe. Wenn ich das mal nicht unter meine Beiträge schreibe, dann habe ich das entweder vergessen oder war mir sicher genug, dass mein Text wahr oder rechtlich gesehen für mich unbedenklich ist. Im Idealfall ist das "alles imho" vielleicht überflüssig aber andererseits kann es wohl auch nicht schaden (dahinter steht der rechtliche Aspekt der Meinungsfreiheit und dass eine Meinung nicht bewiesen werden muss). Von mir zitierte Texte habe ich zum Zeitpunkt des zitierens für hinreichend zitierenswert gehalten, d.h. ich mache sie mir nicht automatisch zu eigen. Allerdings bin ich schon meist um Wahrheit und Aufklärung bemüht (wobei ein Negativbeispiel da auch behilflich sein kann). In jedem Fall freue ich mich über Fehlerhinweise und Verbesserungsvorschläge.
      Avatar
      schrieb am 01.08.10 11:13:17
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.714.307 von Borealis am 21.06.10 15:29:31Zitat: ["Den Satan gibt´s übrigens nicht."]

      Spielverderber! Du bist gemein! Sollen alle Exorzisten bei H4 landen?
      Avatar
      schrieb am 14.08.10 11:15:02
      Beitrag Nr. 18 ()
      Dresdner Gericht verurteilt kritische Journalisten
      Das Amtsgericht Dresden hat zwei Journalisten wegen übler Nachrede in einem Artikel zur Sachsensumpf-Affäre zu Geldstrafen verurteilt. Ungewöhnlich: Statt eines presserechtlichen Verfahrens gab es ein Strafverfahren und die Dresdner Justiz entschied quasi in eigener Sache. Der Journalistenverband ist entsetzt. ...

      ... Laut Anklage hätten die beiden Journalisten mit einer bewusst unvollständigen Berichterstattung die Juristen und die Polizeibeamte verunglimpft. Die beiden hochrangigen Juristen traten in dem Prozess als Nebenkläger auf. Die Staatsanwaltschaft hatte Geldstrafen von jeweils 6000 Euro gefordert, die Nebenklage sogar eine Freiheitsstrafe. Das Gericht blieb hinter diesen Forderungen jedoch weit zurück.

      Die beiden Journalisten hatten in dem Artikel für "Zeit Online" länger zurückliegende Ermittlungen der Polizei beleuchtet und die Frage gestellt, ob Beamte möglicherweise unter Druck gesetzt worden sein könnten. Strafrichter Hermann Hepp-Schwab wertete dies bereits als Tatsachenbehauptung. Sie hätten damit schwere und ehrverletzende Vorwürfe gegen die Polizisten erhoben. ...

      ... Ebenfalls ungewöhnlich ist, dass ausgerechnet das Amtsgericht Dresden die beiden Journalisten verurteilt hat. So ist der Strafrichter Mitglied des Gerichts, an dem einer der Nebenkläger tätig ist. Der Generalstaatsanwalt des Landes hatte darauf verzichtet, das Verfahren an eine andere Staatsanwaltschaft zu delegieren. "Irritierend" nennt das der Hamburger Strafverteidiger Gerhard Strate in "Zapp". Üblichweise würden in solchen Fällen die Verfahren an einen anderen Gerichtsort gegeben, um den Verdacht der Befangenheit auszuräumen. ... http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/0,1518,711705,00.h…

      Hermann Hepp-Schwab soll meiner Meinung nach (sofern rechtsstaatlich möglich) gründlich untersucht werden.

      Unter einer gründlichen Untersuchung verstehe ich allgemein, dass eine Steuerüberprüfung, eine Kontenprüfung, eine Hausdurchsuchung, eine Prüfung aller elektronischen Datenträger, ein Drogentest, eine Prüfung der Verbindungsdaten und die Verfolgung von Verdachtsmomenten (d.h. auch gründliche Untersuchungen bei verdächtigen Kontaktpersonen) stattfindet. Das erklärte Ziel ist die Aufdeckung von Straftaten. Alles hübsch legal und mit bester deutscher Gründlichkeit.

      In Deutschland steht mit absoluter Sicherheit nicht alles zum besten. Das organisierte Verbrechen wird unzureichend bekämpft, es werden tonnenweise illegale Drogen konsumiert und insgesamt Milliardenbeträge hinterzogen. In der weltweiten Korruptions-Rangliste von Transparency International (TI) belegt Deutschland im Jahr 2009 Rang 14 und liegt damit nur im Mittelfeld vergleichbarer Staaten (siehe http://www.stern.de/politik/ausland/weltrangliste-der-korrup…) und somit muss man keineswegs annehmen dass alle Staatsbeamten ohne Fehl und Tadel sind. Man kann sogar vermuten, dass einige Staatsbeamte dem organisierten Verbrechen ganz bewusst zuarbeiten und vielleicht sogar selbst organisierte Verbrecher sind - das ist nur logisch und das Leugnen dieser Möglichkeit ist bestenfalls naiv.

      Es ist ein schlimmes Alarmsignal, wenn kritische Journalisten verurteilt werden, anstatt dass gründliche Untersuchungen zur Aufklärung von Verdachtsfällen veranlasst werden. (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 15.08.10 04:23:28
      Beitrag Nr. 19 ()
      Für Meinungsfreiheit kann es in der "BRD" Freiheitsentzug von 12 Jahren geben.
      http://www.scribd.com/doc/24136174/Horst-Mahler-Offener-Brie…
      Avatar
      schrieb am 15.08.10 06:53:04
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.708.784 von Allokation am 19.06.10 15:22:13Nach wie vor finde ich den § 130 Volksverhetzung gut aber man sollte diesen Paragraphen vielleicht eher als späte Hilfe betrachten, nämlich erst dann, wenn wirklich die Gefahr droht, dass das Volk mit negativen Folgen aufgehetzt wird. (alles imho)

      Der deutsche Migrations-Skandal
      von Hans-Olaf Henkel
      Immer mehr gut qualifizierte Deutsche wandern aus, schlecht qualifizierte Ausländer wandern ein und provozieren soziale Spannungen. Die deutsche Migrationspolitik steht vor einem Scherbenhaufen. Doch die offene Rede darüber ist verstellt mit Gutmenschentabus, meint der Mann, der für die rot-grüne Bundesregierung in der Zuwanderungskommission tätig war – und heute eine frustrierte Bilanz zieht

      quelle:http://www.cicero.de/97.php?ress_id=6&item=2117
      Avatar
      schrieb am 25.08.10 08:48:16
      Beitrag Nr. 21 ()
      Das Landgericht am Ende des Universums
      Hamburger Presserichter verbieten Meinungsäußerung über die Zukunft

      Eine Boulevardzeitschrift hatte aus Anlass von Michael Ballacks Verletzung mit dessen "Karriereende" getitelt. Die Redaktion hielt ihre Einschätzung über Ballacks Karriere für eine Meinungsäußerung, betrifft sie doch die (Nicht-)Zukunft, kann also schwerlich eine in der Gegenwart durch Beweise feststellbare Tatsachenbehauptung sein, ist zudem wertend. Das sah das Landgericht Hamburg anders und verbot dem Verlag die Äußerung. ...

      ... Laut Artikel 5 des Grundgesetzes sind Meinungs- und Pressefreiheit gewährleistet. Das gilt für Meinungen, worunter man Werturteile, Schlussfolgerungen, politische Auffassungen, Theorien, Lehren, Vermutungen, Glaubensfragen, Weltanschauungen und jegliche subjektiven Ansichten versteht. Als Musterbeispiel für eine glasklare Meinungsäußerung galt bislang die Einschätzung einer künftigen Entwicklung, denn die Zukunft ist keine in der Gegenwart messbare Tatsache. Prognosen waren daher eine ungefährliche Sache. ...

      ... "Warum immer wieder Hamburg?" fragt man sich insbesondere in der IT-Welt, die der Weltfremdheit hanseatischer Rechtsauslegung bisweilen fassungslos gegenübersteht. Darüber Theorien anzustellen, ist nicht ganz ungefährlich, weil diese Tatsachenbehauptungen enthalten könnten... ... http://www.heise.de/tp/r4/artikel/33/33168/1.html

      Ein paar eigene als Meinungsäußerung zu verstehende Worte, deren Wahrheitsgehalt nach Möglichkeit (sofern sinnvoll) wissenschaftlich untersucht werden sollte:

      1. Jungs, wir sind hier in Deutschland, dem Land der Dichter und Denker, einem Land mit einer ziemlich gut geschützten Meinungs- und Pressefreiheit.

      2. Relevant schlechte/unfähige Staatsbeamte und Staatsfeinde sollen rechtzeitig entlassen werden, bevor sie Schaden anrichten können. Bei Gefährdung des Rechtsstaates und des Grungesetzes, bei Hinweisen auf eine unzulässige Beeinflussung von Staatsbeamten, ... also da darf/muss sogar das BfV ermitteln und wenn in Hamburg das organisierte Verbrechen nicht zu viel Einfluß hat, dann fresse ich einen Besen (bildliche, sprichwörtliche Formulierung).
      Avatar
      schrieb am 19.10.10 09:04:42
      Beitrag Nr. 22 ()
      Bundesregierung will Redefreiheit weiter einschränken
      Ein Gesetzentwurf soll den Tatbestand der Volksverhetzung von Gruppen auf Einzelne ausdehnen
      http://www.heise.de/tp/r4/artikel/33/33507/1.html

      Wichtig ist, dass § 130 Volksverhetzung zur Sicherung und Durchsetzung eines guten Rechtsstaates und guter Gesetze interpretiert wird.

      Im Gedenken an die Meinungsäußerung ist zu beachten, dass auch wirklich die konkrete Gefahr einer Volksverhetzung gegeben sein muss.

      Eine aufrüttelnde Meinungsäußerung, die auf (ggf. nur mögliche oder gemutmaßte) Mißstände hinweisen will, darf nicht so schnell als Volksverhetzung bestraft werden - wichtiger ist eine rechtsstaatliche und wissenschaftliche Untersuchung zur Aufdeckung der Wahrheit. Zur Ermittlung möglicher böswilliger Absichten kann das auch bedeuten, dass der die fragliche Äußerung äußernde gründlich (legal) untersucht wird (z.B. ob es Hinweise auf Straftaten oder Verbindungen zum organisierten Verbrechen gibt).

      Es darf nicht sein, dass Verbrecher Hinweise auf ihr Verbrechertum mittels §130 StGB unterbinden und sogar bestrafen lassen können. Hier ist zuerst eine gründliche (rechtsstaatliche und wissenschaftliche) Untersuchung zur Aufdeckung der Wahrheit anzuberaumen.

      Man denke daran, dass gute Bürger einen neuen Adolf Hitler auch Verbrecher und bösen Diktator nennen dürfen müssen (jedenfalls mit dem Ziel, schändliche Taten aufzudecken und legal zu verhindern).

      Anstatt nun alle möglichen Ausnahmen in jedes Gesetz reinzuschreiben, sollte es ein oberstes (höchstes) Gesetz geben, das die Verfolgung guter Ziele vorschreibt und mit dessen Hilfe eine gute Tat nicht bestraft werden muss, selbst wenn sie gegen ein untergeordnetes Gesetz verstößt. (alles imho)

      PS: siehe auch Thread: Frage an echte Juristen... haben wir eine Regierung / ein Staat? "Frage an echte Juristen... haben wir eine Regierung / ein Staat?"
      Avatar
      schrieb am 07.11.10 08:06:21
      Beitrag Nr. 23 ()
      Wahnsinn im deutschen Fernsehen
      http://tangsir2569.wordpress.com/2010/11/06/wahnsinn-im-deut…

      Bemerkenswert. Hervorragend geschrieben.

      Inhaltlich kann ich nicht so viel dazu sagen, weil ich die Sendung nicht gesehen habe. Ich denke allerdings, dass nicht alle Türken schlecht sind und dass der Artikel eine mögliche Eigenheit der Türken zu stark betont (darf man machen, man kann ja nicht in jedem Text die Welt komplett beschrieben) aber wohl zu Recht auf einen Mißstand aufmerksam macht.

      Der Artikel ist deswegen gerade hier erwähnenswert, weil irgendwelche Vollpfosten (hier im Sinne von "dumme, selbstgerechte Menschen, die unfähig sind, den größeren Zusammenhang zu erkennen") eine Klage wegen Volksverhetzung (§ 130 StGB http://bundesrecht.juris.de/stgb/BJNR001270871BJNE028206377.…) anstrengen könnten (vermutlich sogar erfolgreich).

      Ich meine, dass der Artikel "Wahnsinn im deutschen Fernsehen" noch unter die Meinungsfreiheit fällt und nicht bestraft werden soll.

      Es ist allerdings nicht ganz so einfach, das zu begründen. Als wichtigstes kann man sagen, dass der Autor (Tangsir 2569) vermutlich an einer legalen Besserung der Zustände und der legalen Behebung von Mißständen interessiert ist und eher gute Absichten hat. Des Weiteren werden Türken in dem Artikel zwar ein bisschen beleidigt aber der Autor ruft nicht zu Gewalt auf und es gibt auch keinen Grund anzunehmen, dass der Autor einen Völkermord anstrebt oder begünstigen will. Aufgrund des Schreibstils und dem Hinweis "In the name of Pirouze Pârsi (Ferdowsi) and Kasravi the Great!" kann man den Artikel als literarisches Kunstwerk werten.

      Laut http://tangsir2569.wordpress.com/about/ gehört der Autor "keiner politischen Partei oder Vereinigung an" und ist kein "Anhänger einer Religion oder Ideologie". Der Blog ist "in erste Linie der Wahrhaftigkeit und Transparenz verpflichtet". http://tangsir2569.wordpress.com/about/wanted/ läßt sich als Ablehnung von Krieg und Terror deuten (ich kenne nicht alle der aufgeführten aber Ruhollah Musavi Khomeini http://de.wikipedia.org/wiki/Ruhollah_Chomeini finde ich gut, der hat da nix verloren und bei einigen anderen sind die Zusammenhänge komplexer, als dass man sie pauschal "schlecht" heißen könnte). Insgesamt spricht das jedenfalls gegen eine Volksverhetzung.

      Interessanterweise hat "Tangsir 2569" eine recht komfortable Nische gefunden, in der die meisten mit ihm leben können (am wenigsten die Türken, aber na ja, man kann es nicht allen Recht machen), denn er ist wohl iranischer Patriot (schützt vor dem Iran) aber Exiliraner und gegen den Islam (schützt vor den Gegnern des Iran).

      Zwar hat "Tangsir 2569" schon eine bedenkliche Türken- und Islamphobie aber trotzdem sehe ich "Tangsir 2569" klar als einen Fall für Narren-, Künstler- und Meinungsfreiheit. Ganz wichtig ist aber, dass eine solche Ausnahmegenehmigung nicht plötzlich alle anderen berechtigt, wie verrückt gegen Türken und den Islam zu hetzen. Ein paar begabte Ausnahmen darf man tolerieren aber das heißt nicht, dass plötzlich alle Rassisten Narrenfreiheit haben.

      Könnte allerdings nicht schaden, wenn "Tangsir 2569" in Zukunft auch mehr die positiven Aspekte vom Islam und den Türken mehr berücksichtigen würde.

      Tja, ist halt nicht alles ganz so einfach. (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 05.01.11 08:00:51
      Beitrag Nr. 24 ()
      Blutiges Bett empört Medienwächter
      http://www.spiegel.de/kultur/tv/0,1518,737671,00.html

      Es ist vielmehr eine "Tiefgreifende Verfremdung der Pressefreiheit" (oder Meinungsfreiheit), wenn die Pressefreiheit oder Meinungsfreiheit als Argument genutzt wird, um schädliche Inhalte veröffentlichen und um das Volk verderben zu können (allgemein, ich kenne den Film nicht). Was ein Staat als "Kunst" allen zugänglich machen will, darf ein Staat selbst entscheiden. Pressefreiheit und Meinungsfreiheit dürfen offensichtlich nicht dazu dienen, um z.B. das Volk mit Gewaltpornographie verderben zu können.

      Pressefreiheit und Meinungsfreiheit sollen u.a. ein Unrechtsregime verhindern und dazu muss man als erstes die Wahrheit sagen und sich für eine Behebung von Mißständen einsetzen dürfen. Pressefreiheit und Meinungsfreiheit sind wichtig und man muss auch falsche Meinungen tolerieren und zwar in der Hoffnung, dass die richtige Meinung sich schon durchsetzen wird. "Kunst" und Drastellungen, die einer positiven Entwicklung abträglich sind, dürfen also verboten werden, nicht aber die Diskussion darüber.

      Allgemein macht man nichts falsch, wenn die Zurschaustellung von Gewalt und Pornographie eingeschränkt wird. Was heute allen gezeigt wird und was u.U. sogar als Kinderfilm gilt, wäre früher undenkbar gewesen. Es gibt zweifelsohne eine Menge Scheißfilme und es ist nur selbstverständlich, deren Ausstrahlung einzuschränken, zu erschweren oder zu verbieten. Man sollte viel großzügiger FSK 18 vergeben, denn Kinder müssen erstmal lernen was richtig ist, bevor sie auch schlechte Darstellungen richtig einordnen können.

      Kunst gehört zu den erstrebenswerten Freiheiten und sollte daher nicht unnötig eingeschränkt werden. Zweifelsohne gibt es aber "Kunst", die sehr gefährlich für schwächere Charaktere ist und diese "Kunst" darf man daher nicht allen zugänglich machen. Ein guter Staat mit wohlerzogenen Bürgern kann freizügiger sein. (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 15.04.11 06:42:50
      Beitrag Nr. 25 ()
      Hörer zeigt Radiosender wegen Ostfriesenwitzen an
      Jeden Morgen ein Witz auf Kosten der Ostfriesen - darüber kann der Hörer eines niedersächsischen Radiosenders gar nicht lachen. Wegen Diffamierung und Volksverhetzung hat er nun Anzeige gegen die Station erstattet. ... http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,757114,00…

      Ostfriesenwitze sind in einem hinreichend sicherem Rechtsstaat keine Volksverhetzung. Ein wichtiges Merkmal von Volksverhetzung ist, dass das Volk ganz konkret mit negativen Folgen aufgehetzt ist oder wenigstens die dringende Gefahr dessen besteht. (imho)
      Avatar
      schrieb am 15.04.11 08:50:07
      Beitrag Nr. 26 ()
      Hübsches Beispiel für Meinungsfreiheit aus Russland:

      Libya: Where William Hague got it wrong
      William Hague. A conceited, self-opinionated and arrogant wannabe politician so typical of little men with little lives, whose only claim to fame is to have got it so monumentally wrong about Libya and to have sided with terrorists who fought against British troops for Al-Qaeda. Just who the Hell is this freak to say Gaddafi must go?

      William Hague, a failed politician fighting his corner in perhaps the most hated government in British history using Libya as an excuse to turn the attention away from the disastrous social policies of his party which ruined his country in the 1980s and early 1990s - reveals himself today as an abject failure as a Foreign Secretary, arguably the worst insult to British and world diplomacy in the annals of history.

      Like all little men, William Hague is a protagonist, eternally searching for a front to hide behind, an excuse for his sad little existence and a cover for the extreme unpopularity of his Tory party. And like all protagonists, William Hague has jumped the gun.

      Time after time after time, that whiny, tinny little voice on TV, that self-righteous tone of the British northerner-cum-toff (it never quite comes off, does it?), claiming that "Gaddafi" used weapons against innocent civilians, that NATO is there to defend civilians against a "dictator" and that "Gaddafi must go". Now just who the Hell is this...freak...to say anyone should go, in their own country? What kind of imperialist arrogance is that, coming from this apology for a man?

      If anyone should go, it is Hague, the traitor, whose sheer arrogance and unadulterated barefaced lies match the priggishness of their delivery and the pig-headed imperialist orgy they betray. And why? Because the Libya debacle was primed and prepared in (where else?) the USA decades back, failed once, in (where else?) Benghazi in the mid 1990s and now that the oil companies have finally got their foot in Libya, it's time to go for it before the oil companies could be nationalised.

      Colonel Gaddafi never attacked innocent civilians - he is fighting against Al Qaeda terrorists controlled by a criminal who recruited the same Benghazi fanatics to fight against British troops in Iraq and to kill British soldiers in Afghanistan. One wonders whether William Hague, the traitor, would dare to show his featureless face and bald pate in the market town of Wootton Bassett, where the bodies of British servicemen are repatriated after arriving at RAF Lyneham air base.Libya: Where William Hague got it wrong.

      I invite him to walk around Wootton Bassett with a placard stating "I am supporting the Islamist fundamentalist terrorists from Benghazi, the ones who hate Colonel Gaddafi because he spoke out against stoning women and killing men for being homosexuals, and for calling the Moslem veil a tent, the ones who yell Allahu Akhbar like their British-hating friends in Afghanistan and who were recruited there to fight against our troops". That is precisely what William Hague is doing and anything he states to the contrary is a pig-faced lie.

      Here is their Foreign Secretary, a traitor, lying about a causus belli, failing to see that the Libyan authorities are as hugely popular in most of the country as they have been successful in fighting against the Benghazi terrorists and foreign mercenaries drafted in to cause havoc across the country, now thankfully confined to Misrata and the far East. Here is their Foreign Secretary taking the side of Al Qaeda terrorists and aiding and abetting exactly the same elements who have fought against and killed British troops elsewhere.

      William Hague is, in a word, a traitor. While his aircraft carry out missions supporting Islamist terrorists in Libya, wasting up to 50,000 pounds per hour per aircraft, the people of his country tighten their belts. If he had not jumped the gun, the "rebellion" would long ago have been put down in Libya, which would now be living in peace and the traitors who took up arms against the Government would have been liquidated, punished or pardoned.

      What he has done is to involve his armed forces in a battle which is already lost, in a fight which is wrong. He has taken the wrong side and painted himself into a corner, his desperate plight now getting other NATO countries to shoulder some of the cost because his darling terrorist rebels are losing the battle.

      If anyone should go, it is William Hague, the traitor who supports the sworn enemies of his own people, who supports Al Qaeda terrorists against a sovereign government and who wastes millions of pounds of his taxpayers' money on taking sides in a battle which has nothing to do with him. Who the Hell is this freak to say Colonel Gaddafi must go. Why? For fighting against Islamist terrorists?

      Libya: Where William Hague got it wrong. Next time around, maybe William Hague should lock himself in a hotel room with a, er..."special advisor" (third picture) and get some of it out of his system before inflicting himself and his pent-up closeted frustrations on the international community. What is it with these British politicians?
      http://english.pravda.ru/opinion/columnists/14-04-2011/11758…

      PS: William Hague http://en.wikipedia.org/wiki/William_Hague

      Okay, nun fehlen in der zitierten Meinungsäußerung gerichtsfeste Beweise für alle Aussagen aber wo sollte man die auch her bekommen? Bloß weil keine gerichtsfeste Beweise genannt wurden heißt das doch noch lange nicht, dass die Meinung überwiegend falsch sein muss. Eigentlich klingt der Text doch geradezu plausibel. Anstatt nun so eine Meinungsäußerung zu verfolgen, muss man Untersuchungen einleiten - denn es gibt durchaus Indizien, dass die Bombardierung von Libyen ein großes Unrecht ist, siehe Thread: Keine Einmischung in Libyen!. (imho)
      Avatar
      schrieb am 20.04.11 14:14:08
      Beitrag Nr. 27 ()
      Stinkefinger vor Gericht
      Unflätig grüßte Aphrodite vom "Focus"-Cover: Das Magazin hatte eine kritische Titelgeschichte über Griechenlands Staatsschulden mit der Liebesgöttin bebildert - und den Begriff "Betrüger" benutzt. Ex-Chefredakteur Markwort und neun Kollegen sollen sich nun vor Gericht verantworten. ... http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/0,1518,758160,00.h…

      Bild: http://www.spiegel.de/images/image-205358-galleryV9-uxvw.jpg

      Eine Gefängnisstrafe kommt schon mal gar nicht in Frage. Denkbar ist eine Geldspende für den Erhalt griechischer Altertümer.

      Das Titelbild finde ich eigentlich ganz gelungen aber man muss schon mal diskutieren, ob dergleichen zukünftigt erlaubt sein sollte. (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 25.04.11 01:02:29
      Beitrag Nr. 28 ()
      Hübsches Beispiel für Meinungsfreiheit in Deutschland !!!!

      http://www.express.de/news/panorama/zweiter-schlaeger-schon-…



      by the way ... wenn es mein Kumpel gewesen wäre der da am Boden liegt fände ich es echt klasse wenn die Jungs wieder frei rumlaufen würden. Dann würde ich sie mir locker leipzig einzeln an der nächsten strassenecke greifen und ihnen natürlich rein verbal klarmachen das sie ganz böse waren :D



      sie würden lernen was schmerzen bedeuten



      grüsse
      Avatar
      schrieb am 25.04.11 01:06:04
      Beitrag Nr. 29 ()
      PS : Ach ja ... ich würde vorher 3-4 Bier trinken damit ich sagen kann ich sei zur Tatzeit betrunken gewesen.
      Avatar
      schrieb am 06.05.11 14:06:07
      !
      Dieser Beitrag wurde moderiert.
      Avatar
      schrieb am 21.05.11 09:37:06
      Beitrag Nr. 31 ()
      Beitrag Nr. 41.465.180 wurde gelöscht, weil ich in einer Frage die Worte "korrupt", "drogensüchtig" und "verwirrt" benutzt hatte. Zugegebenermaßen habe ich kein entsprechendes medizinisches Gutachten und eine gerichtliche Verurteilung gibt es wohl auch noch nicht - daher auch die Fragestellung aber sie war wohl etwas zu provokant. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass es anscheinend kein Problem darstellte, die Bundeskanzlerin einer Straftat nach Paragraf § 140 Belohnung und Billigung von Straftaten StGB (http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__140.html) zu bezichtigen.

      Die Beitragslöschung finde ich aber akzeptabel - ich bin dankbar, dass ich nicht gesperrt wurde.
      Avatar
      schrieb am 21.05.11 09:51:39
      Beitrag Nr. 32 ()
      Hamburger Richter zeigt Merkel wegen Bin-Laden-Äußerung an
      Es geht um die Billigung von Straftaten. In der Begründung der Anzeige liegt heftige Kritik an der Pastorentochter Angela Merkel.

      Hamburg. Er ist seit 21 Jahren Richter am Hamburger Arbeitsgericht in der Osterbekstraße, Vorsitzender der Zweiten Kammer – und er hat jetzt Bundeskanzlerin Angela Merkel bei der Staatsanwaltschaft Hamburg angezeigt. Heinz Uthmann wirft Merkel wegen ihrer Äußerung zur Tötung des Al-Qaida-Terroristen Osama bin Laden die Billigung von Straftaten vor. (Paragraf 140 Strafgesetzbuch). Das bestätigte auch Oberstaatsanwalt Wilhelm Möllers. Merkel hatte in ihrer umstrittenen Äußerung gesagt, sie freue sich darüber, „dass es gelungen ist, bin Laden zu töten“.

      „Die Äußerungen von Frau Merkel sind stillos und würdelos. Das gehört sich nicht. Die Bundeskanzlerin verstößt gegen die Regeln des menschlichen Anstands“, begründet Uthmann sein Vorgehen im Hamburger Abendblatt. Am Mittwochabend um 19 Uhr habe er die Strafanzeige und die entsprechenden Artikel mit ihrer Äußerung unter anderem aus dem Hamburger Abendblatt bei der Staatsanwaltschaft in den Briefkasten geworfen. Nicht ohne den Sachverhalt vorher gründlich zu prüfen. „Es war gar nicht so einfach ein US-Militärstrafgesetzbuch in Hamburg aufzutreiben“, sagt der 54-jährige Jurist, der seit 1990 am Arbeitsgericht in Hamburg Richter ist. Dabei sei ihm klar, dass die Anzeige keine Folgen haben wird. „Ich glaube, dass bedauerlicherweise kein deutscher Staatsanwalt sich traut, die Bundeskanzlerin anzuklagen“, so Uthmann. ... http://www.abendblatt.de/politik/article1880637/Hamburger-Ri…

      Ursprünglicher Text:

      Hamburger Richter zeigt Merkel wegen Bin-Laden-Äußerung an
      Es geht um die Billigung von Straftaten. In der Begründung der Anzeige liegt heftige Kritik an der Pastorentochter Angela Merkel.

      Hamburg. Er ist seit vielen Jahren Richter am Hamburger Arbeitsgericht in der Osterbekstraße 96, Vorsitzender der Zweiten Kammer – und er hat jetzt Bundeskanzlerin Angela Merkel bei der Staatsanwaltschaft Hamburg angezeigt. Heinz Uthmann wirft Merkel wegen ihrer Äußerung zur Tötung des Al-Qaida-Terroristen Osama bin Laden die Billigung von Straftaten vor. (Paragraf 140 Strafgesetzbuch). Das bestätigte auch Oberstaatsanwalt Wilhelm Möllers. Merkel hatte in ihrer umstrittenen Äußerung gesagt, sie freue sich darüber, „dass es gelungen ist, bin Laden zu töten“.

      In der Anzeige von Richter Uthmann heißt es nach Angaben der Nachrichtenagentur dapd: „Diese Äußerung – für die Tochter eines christlichen Geistlichen verwunderlich und abseits aller Werte wie Menschenwürde, Barmherzigkeit und Rechtsstaat – begründet den Anfangsverdacht einer Straftat nach Paragraf 140 des Strafgesetzbuches.“ Möllers geht davon aus, dass die Hamburger Staatsanwaltschaft das Verfahren an die zuständige Behörde in Berlin abgeben werde. ...

      ----------------------------------------------------

      Ich bin für eine gründliche Untersuchung der Hintergründe, insbesondere auch von Heinz Uthmann, der als Vorsitzender Richter höheren Maßstäben als ein gemeiner Bürger genügen sollte. Meine Meinung über mögliche Maßnahmen einer gründlichen (und selbstverständlich legalen) Untersuchung und meine Befürchtungen (in Sorge um ein gutes Deutschland und einen demokratischen Rechtsstaat) schreibe ich sicherheitshalber nicht detailiert auf (die vorherige Version bot u.U. einen Anlaß, den Beitrag zu löschen).
      Avatar
      schrieb am 22.05.11 10:20:24
      Beitrag Nr. 33 ()
      Twitter widersetzt sich Knebelverfügung
      Banker, Sex und Giftmüll: Britische Gerichte schützen mit Knebelverfügungen die Interessen der Prominenten. Sogenannte Super Injunction verhindern unliebsame Berichte - und sogar Meldungen über die Verbote. Auf Twitter verbreiten sich die Details hingegen ungehemmt, nun klagt ein Star dagegen. ... http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,764063,00.…

      Wahrheit und Meinungsfreiheit sollen Priorität haben. Man muss in einem demokratischen Rechtsstaat die Wahrheit sagen dürfen. Verleumdung und unangemessene Beleidigung sind verboten.

      Mögliches Verfahren: Wenn Betroffene schriftlich und rechtsgültig versichern, dass etwas über sie gesagtes unwahr ist, dann dürfen unwahre Behauptungen bis auf weiteres nicht mehr verbreitet werden und können nach Möglichkeit und unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit gelöscht werden.

      Wer trotzdem (z.B. als Blogger, Kritiker) der Meinung ist Recht zu haben, muss es dann halt auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen. Wer in ehrlicher und guter Absicht handelt, soll nicht übermäßig bestraft werden, selbst wenn er gerichtlich festgestellt Unrecht hat. (alles imho)

      PS: siehe auch http://www.wallstreet-online.de/community/posting-drucken.ph… (Thread: Deutschland - ein Rechtsstaat ...?)
      Avatar
      schrieb am 24.05.11 07:37:57
      Beitrag Nr. 34 ()
      Abgeordneter outet Fußballstar
      ... Das Besondere an den "Super Injunctions": Die Betroffenen dürfen nicht berichten, dass jemand ihnen vor Gericht verbieten ließ, über etwas zu berichten. Es darf auch nicht bekannt werden, dass jemand einen Prozess führt, weil so negative Aufmerksamkeit auf den Kläger gelenkt würde. Nachdem das Vorgehen von Giggs am Wochenende bekannt geworden war, war sein Name in Tausenden von Tweets aufgetaucht. ... http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,764455,00.…

      "Super Injunctions" sind bedenklich und potentiell sehr schädlich - das ist möglicherweise die Vorstufe, um Verbrecher in korrupten Geheimgerichten freizusprechen und in der Endstufe wird der eigentlich unschuldige Mensch, der nur die Wahrheit über einen miesen Verbrecher sagte, ins KZ gesteckt.

      Warum will wohl jemand Menschen in einem Geheimverfahren zum Schweigen bringen? Dass das überhaupt möglich ist liegt daran, dass ein einfacher Mensch selten gerichtsfeste Beweise für seine Aussagen hat und mögen sie auch noch so wahr sein.

      Warum versichert ein Promi nicht öffentlich und rechtsgültig, dass Aussage X nicht zutrifft? Wenn Aussage X auch wirklich falsch ist, dann wird die Mehrheit ihm wohl glauben. Wenn aber der Promi öffentlich einen Meineid leistet, dann ist er (völlig zu Recht) erledigt. "Super Injunctions" lassen nun vermuten, dass jemand ihm unliebsame Wahrheiten vertuschen will. (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 06.06.11 15:09:38
      Beitrag Nr. 35 ()
      Raubkopierer-Sperren verletzen Menschenrechte
      Ein Uno-Sonderberichterstatter hat Internet-Entzug für Raubkopierer, wie er in Frankreich und Großbritannien im Gesetz steht, scharf kritisiert. In einem Bericht verurteilte er die Maßnahmen als unzulässigen Eingriff in die Meinungsfreiheit. ... http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,766858,00.…
      Avatar
      schrieb am 23.06.11 11:09:03
      Beitrag Nr. 36 ()
      Gericht spricht Rechtspopulist Wilders frei
      Der Rechtspopulist Geert Wilders gilt als einer der umstrittensten Politiker der Niederlande, auch wegen seiner extrem kritischen Äußerungen zum Islam. Ein Gericht in Amsterdam hat ihn in allen Anklagepunkten freigesprochen - auch vom Vorwurf der Anstiftung zum Rassenhass. ...

      ... Wilders' Aussagen seien zwar beleidigend für viele Muslime, aber Teil der legitimen politischen Debatte, erklärte der Vorsitzende Richter Marcel van Oosten zur Begründung. ... http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,770007,00.html

      Ein aufgrund der so gestärkten Meinungsfreiheit begrüßenswertes Urteil. (imho)

      PS: Thread: Die Niederlande haben die Realität erkannt ...
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 24.06.11 19:05:56
      Beitrag Nr. 37 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.687.875 von HeWhoEnjoysGravity am 23.06.11 11:09:03aus einem Kommentar in der Taz:

      24.06.2011 10:06 Uhr:
      von berti:

      anstatt immer auf wilders einzuhacken, sollte mal lieber begonnen werden, wieso er überhaupt einen so großen zuspruch bekommt.
      muslimisches multi-kulti funktioniert nicht, hat auch noch nie in der weltgeschichte funktioniert, das merken auch inzwischen die niederländer...
      da kann man noch so viel über rechtspopulismus, was ist das eigentlich für ein bescheuerter begriff, schwafeln...
      auch wenn ihr es nicht hören wollt, uns steht bald ein "reinigendes" gewitter in europa vor der tür, zum glück.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 25.06.11 06:53:41
      Beitrag Nr. 38 ()
      #36 (41.697.314) > wieso er überhaupt einen so großen zuspruch bekommt.

      Einige Menschen lassen sich leicht aufhetzen. Viele minderbemittelte Unterschichtlicher freuen sich, wenn sie jemanden bekommen, auf den sie "offiziell" herabschauen können. Kleingeistige Loser freuen sich, wenn ein hohes Tier ihnen schmeichelt und um sie (für Wählerstimmen) wirbt. Erbärmlich.

      Wenn dann eine Partei nur Moslems bekämpft aber Verbrecher so gut es geht in Ruhe läßt, dann steigt das Wählerpotential um gemeine Verbrecher (und es gibt viele korrupte Beamte und Perverse, die eine wirksame Verbrechensbekämpfung fürchten müssen). (siehe auch http://www.wallstreet-online.de/community/posting-drucken.ph… Thread: Die Niederlande haben die Realität erkannt ...)

      Zugegebenermaßen gibt es auch noch ein paar sonst ganz gute Dumme, die nur die Mißstände sehen (und sie behoben sehen wollen) aber den Gesamtzusammenhang nicht begreifen.


      > uns steht bald ein "reinigendes" gewitter in europa vor der tür, zum glück.

      Ja, zum Glück. Zum Glück deswegen, weil Europa supergut wird. Supergut, weil all die Mißstände behoben werden (siehe Thread: Rettet Deutschland! Rettet die Welt!).

      Was hat das mit Moslems und Juden zu tun? Nix. Wirklich nix? Na ja, nichts im negativen Sinne. Im positiven Sinne wird wenigstens Deutschland sehr islam-, juden- und ausländerfreundlich werden. Wieso das? Na ganz einfach: das wahre Problem wurde beseitigt: die Verbrecher sind im Knast, geflohen oder sogar tatsächlich gut geworden. Alle leben glücklich im schönen neuen Deutschland (mit Juden, Moslems, Migranten, ...).

      Es ist so einfach: nicht der Islam ist ein Problem - Verbrecher sind das Problem. (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 26.06.11 17:27:56
      Beitrag Nr. 39 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.708.808 von Goedecke_Michels am 19.06.10 15:36:50"§ 130 ist nichts anderes als Zensur von Oben also der Machthaber. "


      diese machthaber? sind eigentlich unsere dienstboten, die sich im laufe der jahre eigene gesetze geschaffen haben, die sie unantastbar und reich machen machen.

      nächtesmal kritisch und überlegt wählen.
      Avatar
      schrieb am 26.06.11 17:30:31
      Beitrag Nr. 40 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.697.314 von tuuzzi am 24.06.11 19:05:56anstatt immer auf wilders einzuhacken, sollte mal lieber begonnen werden, wieso er überhaupt einen so großen zuspruch bekommt.
      muslimisches multi-kulti funktioniert nicht, hat auch noch nie in der weltgeschichte funktioniert, das merken auch inzwischen die niederländer


      gebe dir recht.
      nazikeule rausholen, und alle beamten haben schiss.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.06.11 19:34:42
      Beitrag Nr. 41 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.701.744 von rohrberg am 26.06.11 17:30:31Türkisches Nest von Schwerverbrechern ausgehoben

      http://www.einzelfaelle.net/navigation/artikel.php?seite=1&r…
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 27.06.11 01:18:27
      Beitrag Nr. 42 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.708.051 von HeWhoEnjoysGravity am 19.06.10 09:50:09beim aufruf einer seite erschien im oberen bereich folgende mitteilung


      Der Zugriff auf diese Seite wurde von der Aktion "ÜBERWACH!" nicht protokolliert. Über die Aktion "ÜBERWACH!"

      weiss jemand mehr?
      Avatar
      schrieb am 28.06.11 09:12:44
      Beitrag Nr. 43 ()
      Supreme Court stellt Spiele unter Schutz der Redefreiheit
      Der Oberste Gerichtshof der USA hat entschieden: Kalifornien darf den Verkauf von Videospielen mit brutalen Inhalten an Jugendliche nicht per Gesetz verbieten - sie fallen unter den Schutz der Meinungsfreiheit. ... http://www.spiegel.de/netzwelt/games/0,1518,770902,00.html

      http://www.heise.de/newsticker/meldung/Oberstes-US-Gericht-k…

      Eine offensichtliche Fehlentscheidung. Lustig, dass die Amis gleichzeitig einen Riesenaufriß wegen "Fuck" ("Shit", "Piss", "Cunt", "Cocksucker", "Motherfucker", "Tits". "In his 1983 Carnegie Hall comedy special, Carlin expanded the list, reading over 200 dirty words from an over-sized scroll" http://en.wikipedia.org/wiki/Seven_dirty_words) machen. Klar sollte man es mit diesen Wörtern nicht übertreiben (sollten nicht zur Gewohnheit werden und dürfen auch in Kindersendungen ausgebeept werden) aber ich sehe keinen Grund, warum man sich deswegen übermäßig aufregen sollte. Man sollte sich um Verhältnismäßigkeit bemühen und eine irrationale Überbewertung solcher Wörter kann (indirekt) dazu dienen, in Wirklichkeit schlimmeres (inoffiziell, schleichend) zu legitimieren.

      Man darf unter "Meinungsfreiheit" nicht auch (potentiell negative) Handlungen, Taten und Produkte (Killerspiele, Pornos) verstehen, bloß weil diese (zwangsläufig) Ausdruck der Gedanken und Meinungen des jeweiligen Protagonisten sind. In letzter Konsequenz sind nämlich auch sadistische Vergewaltigungen und Morde Ausdruck der eigenen Meinung/Vorstellungswelt und selbstverständlich ist dergleichen nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Etwas realistischer können mit dem Urteil des Supreme Court in Zukunft tödliche Gladiatorenspiele mit Gefangenen und reale (live) Folterszenen im Fernsehen gesendet werden (das dauert noch ein paar Jahre aber in weniger als 20 Jahren kann es soweit sein).

      Eine mögliche Grenze (abgesehen von deutschen Gesetzen) ist, dass die Meinungsfreiheit nur die (öffentliche) Äußerung einer Meinung in hinreichend angemessener Form umfasst. Bilder sind davon nicht ausgenommen aber im Vordergrund muss die Darstellung der eigenen Meinung stehen. Jede Meinung im Sinne der Meinungsfreiheit läßt sich mit gedrucktem Text darstellen.

      Besonders schützenswert und förderungswürdig ist die Wahrheit. Noch wichtiger ist der Erhalt des Guten, einer guten Gesellschaft. Dies sind die Grundlagen für alle Gesetze - Gesetze dürfen nicht offensichtlich falsches (böses) erlauben. Wichtig ist eine positive Absicht und gute Zielsetzung, die dann durchaus etwas rechtfertigen kann, das im negativen Kontext verboten sein kann (Beispiel: "fucking warmongers" in einer Rede gegen reale Mißstände wie imperialistische Angriffskriege ist akzeptabler als "fucking cops" von einem Gangster).

      Kurz gesagt: man darf gewaltverherrlichende Spiele für Jugendliche (sadistische Pornos, ...) verbieten, ohne dass damit eine positive (gesellschaftlich nützliche) Meinungsfreiheit eingeschränkt wird. Übrigens bin ich durchaus ein Fan von Killerspielen aber die dürfen nicht unnötig negativ sein und in jedem Fall muss man sie auf einen hinreichend gefestigten Personenkreis einschränken dürfen. Relevant schädliche (gesellschaftliche) Entwicklungen müssen verhindert werden (dürfen). (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 28.07.11 06:52:08
      Beitrag Nr. 44 ()
      Avatar
      schrieb am 28.07.11 07:19:42
      Beitrag Nr. 45 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.701.932 von tuuzzi am 26.06.11 19:34:42
      Was für eine Dreck - Seite!:mad:
      Avatar
      schrieb am 28.07.11 09:37:30
      Beitrag Nr. 46 ()
      hier bei WO wird ja auch wie wild zensiert


      :mad:



      aber meist politisch korrekt, was sich nicht nahtlos ins allgemeine linkspolitische Bild einfügen lässt





      wäre Interessant ob das die Vorgaben sind
      oder nur Privatmeinungen der Studenten die hier als MODs jobben?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 28.07.11 10:14:34
      Beitrag Nr. 47 ()
      Zitat von niemwolf: Was für eine Dreck - Seite!:mad:


      Wieso noch so freundlich reagiert, niemwolf. Das Ding gehört umgehend gelöscht!
      Avatar
      schrieb am 28.07.11 13:31:51
      Beitrag Nr. 48 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.856.832 von a.head am 28.07.11 09:37:30allgemeine linkspolitische Bildhäää? wo ist denn hier was links?
      Avatar
      schrieb am 28.07.11 15:28:36
      Beitrag Nr. 49 ()
      mich wundert eher woher die ganzen PDS Schreiberlinge alle kommen







      bzw was sie in einem Wertpapierforum suchen :confused:
      Avatar
      schrieb am 05.10.11 11:19:14
      Beitrag Nr. 50 ()
      Protest gegen Berlusconis Zensurgesetz
      ... Italiens Wikipedia streikt aus Protest: Ein geplantes Gesetz der Regierung Berlusconi würde dazu führen, dass jeder, der sich im Netz schlecht behandelt fühlt, Inhalte zum Verschwinden bringen könnte - ohne unabhängige Prüfung. Kritiker brandmarken den Entwurf als faschistisch.

      Über Paragraf 29 eines geplanten Gesetzes namens namens "DDL intercettazioni" (Abhörmaßnahmen) wird derzeit im Parlament in Rom beraten. Er sieht unter anderem vor, dass Websites verpflichtet werden, "innerhalb von 48 Stunden kommentarlos jegliche Korrektur am Inhalt vorzunehmen, die der Antragsteller im Interesse seiner Reputation fordert", wie die Wikipedianer es nun in einem Brandbrief formulieren. Ohne Prüfung der Vorwürfe durch ein Gericht, ohne Rücksicht auf die Quellenlage für die angefochtenen Behauptungen. Das Gesetz zielt auf Blogs und Websites - und damit, so fürchten die Enzyklopädisten, auch auf Wikipedia. Wer nicht reagiert, dem droht eine Strafe in Höhe von 12.000 Euro. ... http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,789978,00.…

      Wenn es das in Deutschland gäbe, könnte WO sein Forum dicht machen - jegliche Kritik an Menschen, Parteien, Staaten (man denke nur an die USA) und Organisationen (AGs, NATO, ...) könnte gelöscht werden. Wer hat am meisten Angst vor Kritik? Korrupte Politiker, Verbrecher und Diktatoren - kurz gesagt: all jene, die die Wahrheit fürchten müssen.

      Zum Glück verstößt so ein Zensurgesetz erstmal gegen die Meinungsfreiheit (http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html). Für eine Demokratie ist es sehr wichtig, dass die Bürger frei ihre Meinung sagen und Politiker oder Mißstände kritisieren dürfen. (alles imho)

      PS: interessante Argumentation zugunsten der Meinungsfreiheit:
      http://www.wallstreet-online.de/community/posting-drucken.ph…
      http://www.wallstreet-online.de/community/posting-drucken.ph…
      http://www.wallstreet-online.de/community/posting-drucken.ph…
      (Thread: Dunkle Wolken über Kachelmann?)
      Avatar
      schrieb am 25.10.11 13:52:29
      Beitrag Nr. 51 ()
      Klagen wegen Internet-Veröffentlichungen vereinfacht
      ... Geklagt hatten unter anderem die Mörder des Schauspielers Walter Sedlmayr. ... http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,793873,00.…

      Die Nennung der Wahrheit ist grundsätzlich nicht ehrverletzend. Auch wenn die Wahrheit vom Subjekt als negativ empfunden wird, so ist das Subjekt selbst schuld (an den eigenen Taten) und nicht etwa derjenige, der die Wahrheit nennt. Die (hinreichend sachliche, angemessene) Nennung der Wahrheit kann auch keine Beleidigung sein. Was ist denn mit der Meinungsfreiheit?

      Schön, dass (berechtigte) Klagen einfacher sind aber berechtigte Klagen sind (in diesem Zusammenhang) jene, die sich gegen echte Verleumdung richten. (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 02.11.11 09:33:47
      Beitrag Nr. 52 ()
      #26 (41.371.831) > http://www.wallstreet-online.de/community/posting-drucken.ph…

      Britischer Außenminister setzt sich für Freiheit im Internet ein
      Die Menschen sollen sich nach Ansicht des britischen Außenministers William Hague für einen Cyberspace einsetzen, der nicht durch Zensur und Kontrolle beeinträchtigt wird. Die Freiheit der Meinungsäußerung und der Informationsbeschaffung müsse weltweit auch online durchgesetzt werden, sagte Hague zur Eröffnung der von ihm initiierten Conference on Cyberspace in London. ... http://www.heise.de/newsticker/meldung/Britischer-Aussenmini…
      Avatar
      schrieb am 20.01.12 15:13:20
      Beitrag Nr. 53 ()
      Bundesverfassungsgericht hebt meinungsfeindliches Strafurteil auf
      ... Wie heute bekannt wurde, hob das Bundesverfassungsgericht das Urteil jedoch auf, da dem Grundrecht der Meinungsfreiheit nicht hinreichend Rechnung getragen worden sei. Es erinnerte an seine ständige Rechtsprechung, der zufolge vom Schutzbereich der Meinungsfreiheit durch das Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens geprägte Äußerungen umfasst seien, ohne dass es dabei darauf ankäme, ob sie sich als wahr oder unwahr erweisen, ob sie begründet oder grundlos, emotional oder rational sind, oder ob sie als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt werden. Sie verlören diesen Schutz auch dann nicht, wenn sie scharf und überzogen geäußert werden. Der Meinungsäußernde sei insbesondere auch nicht gehalten, die der Verfassung zugrunde liegenden Wertsetzungen zu teilen, da das Grundgesetz zwar auf die Werteloyalität baue, diese aber nicht erzwinge. Neben Meinungen seien vom Schutz des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG aber auch Tatsachenmitteilungen umfasst, soweit sie Voraussetzung für die Bildung von Meinungen sind beziehungsweise sein können. ...

      ... Die Zulässigkeit von Kritik am System sei Teil des Grundrechtestaats. Zielrichtung des vorliegend angewandten § 90a StGB wie sämtlicher Staatsschutznormen sei es, den Bestand der Bundesrepublik Deutschland, ihrer Länder und ihrer verfassungsgemäßen Ordnung zu gewährleisten und zu erhalten. Die Schwelle zur Rechtsgutverletzung sei im Falle des § 90a Abs. 1 Nr. 1 StGB mithin erst dann überschritten, wenn aufgrund der konkreten Art und Weise der Meinungsäußerung der Staat dermaßen verunglimpft werde, dass dies zumindest mittelbar geeignet erscheine, den Bestand der Bundesrepublik Deutschland, die Funktionsfähigkeit seiner staatlichen Einrichtungen oder die Friedlichkeit in der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. ... http://www.heise.de/tp/blogs/6/151257

      Den ersten hier zitierten Absatz finde ich okay, beim zweiten denke ich, dass zusätzlich auch eine systematische und mit negativer (bösartiger) Zielsetzung verbundene Verunglimpfung bestraft werden können muss, auch wenn der Staat noch nicht gefährdet ist. Kritik und (auch irrationale) Bedenken in der guten Absicht Deutschland verbessern zu wollen, sollten nicht strafbar sein. (imho)
      Avatar
      schrieb am 06.02.12 11:39:52
      Beitrag Nr. 54 ()
      Ministerin Aigner sorgt sich um die Meinungsfreiheit
      ... "Meinungsfreiheit, Pressefreiheit und andere Grundrechte müssen immer gewahrt bleiben", fordert Aigner. Sie plädiert dafür, dass einzelnen Mitgliedstaaten die unterschiedlichen Rechte nach ihrem jeweiligem Grundrechtsverständnis abwägen. ...

      ... Entsprechend verspricht Aigner darauf zu achten, "dass die EU-Datenschutzreform nicht eine Aushebelung der Presse- oder Meinungsfreiheit bedeutet". Aigner beschreibt als Beispiel für eine solche Abwägung die Löschung älterer Artikel aus Online-Archiven. Das Recht auf ein Vergessen von Daten, die ein Nutzer ins Internet eingestellt hat, sei wichtig. Doch eine EU-Vorgabe dürfe nicht dazu führen, dass "irgendwann Online-Redaktionen oder Zeitungsverlage verpflichtet werden können, Artikel nachträglich auf Klage eines Einzelnen aus den Archiven zu nehmen". Aigner mahnt: "So wichtig Datenschutz für den Einzelnen ist - wir müssen immer die Grundrechte abwägen und dürfen nicht zulassen, dass die Presse- und Meinungsfreiheit in Gefahr geraten." http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,811029,00.…

      Klasse. (imho)
      Avatar
      schrieb am 06.02.12 11:44:53
      Beitrag Nr. 55 ()
      Ich überlege mir gerade, ob es nicht eine Einschränkung der Meinungsfreiheit darstellen könnte, dass ein Einzelner innerhalb von 5 Minuten die ersten 10 Threadplätze in der Gesamtübersicht durch seine "Copy-and-Paste-Fähigkeiten" in den eigenen weltfremden Threads blockiert.
      Musst Du immer so mit Deiner Computer-Ausrüstung angeben?

      Du rechnest doch hoffentlich nicht ernsthaft damit, dass irgendjemand das alles liest, oder?
      Avatar
      schrieb am 10.02.12 07:52:43
      Beitrag Nr. 56 ()
      SPD-Entwurf eines Whistleblower-Schutzgesetzes online
      http://www.heise.de/tp/blogs/6/151388

      NS-Verbrecher scheitert mit Anzeige gegen Journalisten
      Dürfen Journalisten ein Gespräch mit einem Kriegsverbrecher versteckt aufnehmen und ausstrahlen? Die Staatsanwaltschaft Aachen hatte zwei niederländische Reporter angeklagt, die den früheren SS-Mann Heinrich Boere interviewten. Der Richter zeigte sich gnädig - und vermied Grundsatzerörterungen. ... http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,814348,00.html

      Prima aber das (mit den illegalen Aufzeichnungen) muss immer eine Einzelfallentscheidung sein. Die aufklärerische Aufdeckung der Wahrheit in Verfolgung höherer guter Ideale ist schützenswerter als Bespitzelung aus niederen Beweggründen. Es ist schon ein Unterschied, ob ein Verbrecher zugunsten des Allgemeinwohls ein bisschen benachteiligt wird oder ob ehrbare Bürger illegal belästigt werden.

      Man sollte mal darüber nachdenken, wie Journalisten für solche Fälle staatliche Sondergenehmigungen erhalten können. Dieser Gedanke zeigt übrigens, dass dergleichen (illegale Aufzeichnung) ziemlich brisant ist aber eine staatliche Sondergenehmigung ist nur eine konsequente Weiterentwicklung des Freispruchs der Journalisten. Gesucht ist also ein Regelwerk für solche Fälle.

      Wohin führt das? Gutes wird vor Gericht positiv gewürdigt, gute Bürger haben bei der Verfolgung guter Ziele mehr Rechte (Stichwort "Klassengesellschaft", siehe auch Thread: Schönes neues Deutschland). (alles imho)

      PS: News-International-Skandal (http://de.wikipedia.org/wiki/News-International-Skandal).
      Avatar
      schrieb am 24.02.12 08:42:46
      Beitrag Nr. 57 ()
      Fortschrittliche Rechtsprechung oder politische Gesinnungsjustiz?
      ... "Besser einen offenen Diskurs zulassen anstatt mit der juristischen Keule zu agieren" ...
      http://www.heise.de/tp/artikel/36/36457/1.html

      Ich bin für mehr Meinungsfreiheit. Man kann in kritischen Fällen Meinungsäußerungen und Diskussionen zur Wahrheitsfindung zulassen aber negative Propaganda verbieten. (imho)
      Avatar
      schrieb am 29.02.12 07:41:04
      Beitrag Nr. 58 ()
      Oberstes Gericht kippt umstrittenes Völkermord-Gesetz
      Unter heftigem Protest der Türkei verabschiedete Frankreich ein Gesetz, das die Leugnung des Völkermords an den Armeniern unter Strafe stellt. Nach Ansicht des höchsten Gerichts des Landes verstößt es jedoch gegen die Meinungsfreiheit. ... http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,818202,00.html

      Der sogenannte "Völkermord an den Armeniern" (http://de.wikipedia.org/wiki/V%C3%B6lkermord_an_den_Armenier…) hat wohl zweifelsohne stattgefunden aber man sollte anderslautende Meinungen zulassen. Das Problem ist nämlich: wenn es ein solches Gesetz gibt, müsste man konsequenterweise die Leugnung vieler Ereignisse unter Strafe stellen und das wäre offensichtlich nicht praktikabel. Man denke an die Meinungsfreiheit und die Freiheit von Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre (siehe http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html).

      Besser ist es, wenn nur organisierte und zielgerichtete Falschdarstellungen in böser Absicht verboten werden. Meinungsäußerungen und Diskussionen sind erlaubt aber der öffentlichen Frieden darf nicht (relevant) gestört werden und es darf auch nicht zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen aufgefordert oder böswillig beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden. Das paßt zum § 130 Volksverhetzung (http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__130.html)

      Die Billigung, Verherrlichung oder positive Rechtfertigung der nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft in relevantem Umfang (z.B. so dass der öffentliche Frieden gestört wird aber nicht schon jede kleine launige Bemerkung) sollte weiterhin verboten sein aber man darf nicht Diskussionen zur Wahrheitsfindung unter Strafe stellen.

      Eine tolerantere Auslegung des § 130 Volksverhetzung (http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__130.html) als bisher ist vermutlich ohne Änderung des Gesetzes möglich, indem man die Störung des öffentlichen Friedens zur Voraussetzung für eine größere Strafe macht. Der öffentliche Frieden ist noch nicht gestört, wenn sich ein paar Menschen aufregen (unterschiedliche Meinungen sind nichts besonderes und damit verbundene größere Eomotionen auch nicht). Der öffentliche Frieden ist durch eine bedrohliche Lagerbildung und Unruhen gestört.

      Anstatt wie in einem Unrechtsregime oder einer nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft Meinungen und Diskussionen zu verbieten, sollte der Staat gezielt Forschungen zur Aufdeckung der Wahrheit fördern. Eine gut dokumentierte und überzeugende Wahrheit wird dann kaum noch einer leugnen und wenn, dann wird er nicht beachtet werden. Wenn aber Zweifel, Kritik, Meinungen und Diskussionen zu einer Sache pauschal verboten werden, dann ist das verdächtig. (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 30.03.12 11:27:35
      Beitrag Nr. 59 ()
      Pressefreiheit: Medien dürfen über Ochsenknecht-Randale berichten
      http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/0,1518,818675,00.h…

      Verfassungsbeschwerde: Blogger kämpft fürs Laienprivileg
      http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,818419,00.…

      Bundestag stärkt Pressefreiheit im Straf- und Prozessrecht
      http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundestag-staerkt-Pre…

      Kachelmann und die "Verrückten"
      Beleidigte Chemtrailer erleiden gerichtliche Niederlage ... http://www.heise.de/tp/blogs/6/151708

      Klasse. Man sollte seine Meinung schon mal etwas lockerer frei äußern dürfen. (imho)
      Avatar
      schrieb am 09.05.12 09:14:42
      Beitrag Nr. 60 ()
      Urteil des Bundesgerichthofs: Einmal Mörder, immer Mörder
      http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/bgh-zu-sedlmeyr-m…

      Leserkommentare: http://forum.spiegel.de/f22/urteil-des-bundesgerichthofs-ein…

      Sehr gut, ein Urteil zugunsten der Wahrheit, Presse- und Meinungsfreiheit. (imho)
      Avatar
      schrieb am 28.06.12 07:46:40
      Beitrag Nr. 61 ()
      "Wie eine Hure": Thilo Sarrazin geht gegen "taz" vor
      http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/wie-eine-hure-thil…

      Meinungs- und Pressefreiheit sind wichtiger. Es reicht, wenn in solchen Fällen eine angemessene (also nicht zu lange) Stellungnahme des Betroffenen mitzuveröffentlichen ist (ggf. auch als Link auf eine Stellungnahme, die dann beliebig umfangreich sein kann). Allgemein sollte allerdings schon ein ausreichend hohes Niveau gewahrt bleiben aber ein paar poetisch-provokantere Worte/Sätze müssen erlaubt sein. (imho)
      Avatar
      schrieb am 12.07.12 07:38:44
      Beitrag Nr. 62 ()
      Streit unter Burschenschaftern: Liberaler triumphiert über rechten Widersacher
      http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/burschenschafter-pr…

      Klarer Fall von Meinungsfreiheit. Ob da nun so was wie "ich glaube", "ich meine", "ich denke", "meiner Meinung nach" verwendet wird oder nicht - jede Aussage eines Menschen ist zuerst eine Meinungsäußerung, die sich zwangsläufig aus seinem subjektiven Weltbild ergibt.

      Dass nicht jede Meinung allen gefällt ist klar aber damit müssen die Betroffenen und die Gesellschaft leben können. Anstatt eine unliebsame Meinungsäußerung zu verbieten, sollte man lieber mit einem real guten Leben überzeugen.

      Anstatt die Meinungsfreiheit einzuschränken, sollte man in Zweifelsfällen lieber eine Untersuchung zur Faktenfindung anordnen ... und das kann dann sehr wohl auch eine Überprüfung für den Meinungsäußerer bedeuten, z.B. wenn er einen allgemein eher anerkannten oder wenigstens akzeptablen Menschen diffamiert, zu wenig für ein gutes Deutschland ist. Eine Untersuchung ist eine saubere Sache, geahndet werden nur Gesetzesverstöße und selbstverständlich hat es eine ordentliche Gerichtsverhandlung zu geben. (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 12.07.12 11:30:34
      Beitrag Nr. 63 ()
      Mit solchen Urteilsbegründungen habe ich ein Problem
      http://forum.spiegel.de/f22/streit-unter-burschenschaftlern-…

      Nicht unberechtigte Kritik aber wenn man nur noch vor Gericht beweisbares äußern dürfte, dann wäre der demokratische Rechtsstaat gefährdet, denn für eine politische Diskussion und gesellschaftliche Meinungsbildung muss man sagen (vermuten) können, wohin z.B. der Weg einer Partei oder eines Politikers führen könnte und das kann (tendenziell) ganz schön heftig sein (z.B. Kapitalistenfreund, Kriegstreiber, Mafialobbyist, ...) aber ist wohl selten vor Gericht beweisbar. Was ist eine berechtigte Warnung, was ist eine schwere Anschuldigung in guter Absicht, was ist böswillige Hetze?

      Das Regulativ für die Meinungsfreiheit ist die öffentliche Meinung, der eigene Ruf, den böswillige Demagogen schnell verspielt haben. Wer diffamiert wird, bemüht sich am besten um ein möglichst gutes Leben und macht viele gute öffentliche Aussagen, so kann er den Verleumder am leichtesten Lügen strafen. (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 16.07.12 08:28:06
      Beitrag Nr. 64 ()
      Skandal um Hakenkreuz-Video: Front National will Madonna anzeigen
      http://www.spiegel.de/panorama/leute/madonna-zeigt-marine-le…

      Wie würde Madonna Louise Ciccone (http://en.wikipedia.org/wiki/Madonna_%28entertainer%29) wohl reagieren wenn sie jemand mit einer Propagandaaktion in die Nähe von z.B. Satanismus rücken und als Ungläubige darstellen würde? Vermutlich nicht so begeistert. Das Thema ist schon ein bisschen heikel, wo sollte man die Grenze ziehen?

      Ein Patentrezept gibt es da nicht, man muss schauen, was die Gesellschaft verkraften kann. Es ist auch ein Unterschied, ob das nur gelegentliche Aktionen sind, ob sich ein Streit nur auf eine Person (Partei, ...) konzentriert und wie gut die das verkraftet oder ob die Gesellschaft von Hasspropaganda überschwemmt wird.

      Besser als ein gerichtliches Verbot einer (wenn auch zweifelhaften) Meinungsäußerung ist eine offizielle Untersuchung und Aufdeckung der Wahrheit. Das sorgt für eine kontruktive/gesellschaftsförderliche Klärung der Angelegenheit und Lösungsfindung. Nebenbei trifft es böswillige Lügner/Verleumder härter, die sich allerdings (in den meisten Fällen) mit einer Entschuldigung und Zustimmung zur Wahrheit retten können.

      Eine wissenschaftliche Untersuchung und offizielle Verkündung der Wahrheit ist die eigentliche Lösung des Problems, dann erübrigt sich in den meisten Fällen ein Verbot einer übertriebenen/künstlerischen Meinungsäußerung. Im konkreten Fall muss Frankreich also klären, inwieweit Front national (http://de.wikipedia.org/wiki/Front_National_%28Frankreich%29) akzeptabel ist, bzw. was nicht mehr akzeptabel ist. (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 29.07.12 09:49:52
      Beitrag Nr. 65 ()
      Katholiken fordern strengeres Blasphemie-Verbot
      http://www.heise.de/tp/blogs/6/152482

      Über ein Blasphemie-Verbot kann man nachdenken aber selbstverständlich darf die Meinungsfreiheit nicht ungebührlich eingeschränkt werden. Es muss möglich sein, zu philosophieren, Religionen (angemessen) zu kritisieren und über Gott (angemessen) zu spekulieren, auch zu zweifeln. Eine einfache kleine Gotteslästerung sollte nicht strafbar sein. Fortgesetzte Verunglimpfung und Hetzkampagnen gegen das Gute (gute Religionen) sollten selbstverständlich strafbar sein.

      Sehr spannend wird vielleicht der zukünftige Vergleich zwischen Messias und Antichrist. Da dürfte es - wenigstes anfangs - erhebliche Streitigkeiten geben. Ungläubige (und Verwirrte) nennen den Antichrist "Messias" oder "Jesus" oder "Gott" aber schimpfen den echten Messias "Antichrist". Wer kann Kritik besser vertragen: der Messias oder der Antichrist? Ist klar, dass der echte Messias echt gut und nicht so leicht angreifbar ist, während das Lügengebäude des Antichristen vom Unrechtsregime vor der Wahrheit geschützt werden wird. Dieser Vergleich zeigt, dass man mit einem Blasphemie-Verbot vorsichtig sein muss, dass die Meinungsfrieheit eher dem Guten dient.

      Philosophisch und juristisch spannend ist übrigens der Vergleich mit Rassismus, der derzeit recht streng bestraft wird. Warum sollte man z.B. (definitionsgemäß eher gute) Juden und Moslems weniger schützen als z.B. Schwarze?

      Last but not least: Gott ist groß - der sollte einiges abkönnen ... und wahre Gläubige darf ein bisschen Genörgel nicht aus der Bahn werfen, die sollten ein bisschen Kritik lieber als Prüfung auffassen und sich als gute, vorbildliche (auch gesetzestreue) Gläubige erweisen. Es sollte also reichen, den öffentlichen Frieden gesetzlich zu schützen. (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 04.08.12 08:43:50
      Beitrag Nr. 66 ()
      Wehrbeauftragter sorgt für Medien-Eklat
      Hellmut Königshaus zeigt ein eigentümliches Verständnis von Meinungsfreiheit: Weil ein Radiokommentar ihn scharf kritisierte, forderte der Wehrbeauftragte die "Entfernung" des Beitrags aus dem Internetangebot des öffentlich-rechtlichen Senders. Die Verantwortlichen gaben dem Druck aus Berlin nach. ... http://www.spiegel.de/politik/deutschland/wehrbeauftragter-k…

      Der umstrittene Kommentar von Klaus Pokatzky soll wiederhergestellt und wie gehabt veröffentlich werden. Hellmut Königshaus soll an gleicher Stelle seine Meinung darstellen können. Eine weitergehende öffentliche Diskussion (vorzugsweise schriftlich) soll ermöglicht werden, das könnte durchaus interessant werden. Das muss pragmatischerweise nicht beim Deutschlandradio geschehen, sondern irgendwo im Internet, wo die Streithähne Beiträge schreiben und alle mitlesen können. Das kann Klaus Pokatzky problemlos selbst veranlassen (auch z.B. in einem öffentlichen Forum, wie z.B. WO).

      Wo das Rekruten-Gelöbnis am besten stattfinden sollte, muss man sich überlegen, da habe ich erstmal keine Idee. Bezüglich der Weltkriege sehe ich noch Forschungsbedarf (siehe auch Thread: Vor 70 Jahren und Thread: Amerika gedenkt den Angriff auf Dresden 1945 und Thread: Jahrestage, die man nicht vergessen sollte ...). (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 07.08.12 10:25:44
      Beitrag Nr. 67 ()
      Deutschlandradio stellt gelöschten Kommentar wieder online
      http://www.heise.de/newsticker/meldung/Deutschlandradio-stel…

      Vom Wehr- zum Ego-Beauftragten
      http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/kommentar/1817323/

      Prima aber was noch fehlt, das ist eine Möglichkeit zur Gegendarstellung für Hellmut Königshaus (und je nachdem wie die ausfällt, muss Klaus Pokatzky auch noch was dazu sagen dürfen, usw.). Wenn das mit den Gegendarstellungen ausufert, dann kann man sich auch auf einen Link zur Gegendarstellung beschränken. Eine Pflicht zur Gegendarstellung (insbesondere bei direktem Abdruck) nur mit Gerichtsbeschluß (Details sollen sich gute Experten überlegen), denn es könnte ein Problem werden, wenn einige kritische Medien mit Gegendarstellungen zugemüllt werden. Berechtigte Gegendarstellungen sollten aber nach Möglichkeit unbürokratisch abgedruckt/verlinkt werden. (imho)
      Avatar
      schrieb am 08.08.12 13:05:50
      Beitrag Nr. 68 ()
      Facebook vertritt in einer Eingabe bei einem Berufungsgericht die Ansicht, der Klick auf einen "Like"-Button ("Gefällt mir") stehe unter dem Schutz der in der Verfassung garantierten Meinungsfreiheit. ... http://www.heise.de/newsticker/meldung/Facebook-Likes-stehen…

      Ein "Like"-Klick ist im Normalfall eine Meinungsäußerung. Falsche Einstellungen (Meinungen) sollen aber zu Entlassungen führen können (nämlich dann, wenn sie auf eine mit dem Job unvereinbare Geisteshaltung ausreichend hinweisen) - dabei ist selbstverständlich das Gesamtbild (Gesamtverhalten) zu berücksichtigen, d.h. man wird nicht wegen der Meinungsäußerung, sondern wegen einer falschen Einstellung (der erhöhten und nicht mehr akzeptablen Wahrscheinlichkeit, falsch zu handeln) entlassen. (imho)

      Jura-Professor muss Mafia-Äußerung über GEMA unterlassen
      http://www.heise.de/tp/blogs/6/152544

      Dem Jura-Professor soll seine Meinung zur GEMA gestattet werden. Die GEMA soll zur Aufdeckung der Wahrheit gründlich untersucht werden und das soll auch Ermittlungen gegen Verdächtige beinhalten. (imho)
      Avatar
      schrieb am 31.08.12 10:46:24
      Beitrag Nr. 69 ()
      Mit Steckbriefen gegen Islamismus?
      http://www.heise.de/tp/blogs/8/152679

      Friedrich verteidigt umstrittene Plakat-Aktion
      http://www.spiegel.de/politik/ausland/muslime-empoert-ueber-…

      Diese Plakataktion halte ich für nicht akzeptabel, die soll gestoppt werden. Die Plakataktion ist ein klarer Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht: so eine direkt personenbezogene Plakataktion mit Bild ist schon etwas anderes als eine einfache öffentliche Meinungsäußerung. Wo wäre der Unterschied zur Anprangerung bereits verurteilter Verbrecher? Ist so was nicht Volksverhetzung? Erlaubt sind offizielle Fahndungsplakate der Polizei und Staatsanwaltschaft - nur wenn gegen jemanden genug vorliegt, ist ein Fahndungsplakat gerechtfertigt. (imho)
      Avatar
      schrieb am 31.08.12 16:19:26
      Beitrag Nr. 70 ()
      Zitat von HeWhoEnjoysGravity: Mit Steckbriefen gegen Islamismus?
      http://www.heise.de/tp/blogs/8/152679

      Friedrich verteidigt umstrittene Plakat-Aktion
      http://www.spiegel.de/politik/ausland/muslime-empoert-ueber-…

      Diese Plakataktion halte ich für nicht akzeptabel, die soll gestoppt werden. Die Plakataktion ist ein klarer Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht: so eine direkt personenbezogene Plakataktion mit Bild ist schon etwas anderes als eine einfache öffentliche Meinungsäußerung. Wo wäre der Unterschied zur Anprangerung bereits verurteilter Verbrecher? Ist so was nicht Volksverhetzung? Erlaubt sind offizielle Fahndungsplakate der Polizei und Staatsanwaltschaft - nur wenn gegen jemanden genug vorliegt, ist ein Fahndungsplakat gerechtfertigt. (imho)


      Du stellst die Dinge da als Sachverhalt in Deiner sonderbaren Naivdenke mal wieder komplett auf den Kopf.

      Hier wird kein Persönlichkeitsrecht verletzt, es wird niemand mit personenbezogenen Daten als Plakat an einen XY-Baum genagelt, auch nicht als Fahndungsausschreibe. Soweit soll es ja erst gar nicht kommen!

      Diese geplante Aktion ist als Präventivmaßnahme gedacht und zu verstehen, sie soll als Sinnbild die Aufmerksamkeit in den muslimischen Gemeinden für ihr nächstes Umfeld sensibilisieren und erwecken, damit RECHTZEITIG eingeschritten werden kann. Und zwar BEVOR man für dann potentielle und auffällige bzw. für ausübende Täter, eindeutig eine Marschrichtung in den islamistischen Terror feststellt.

      Ebenso zielt diese Aktion mit ihrer Bemühung auf die Isolierung islamistischer Umtriebe ab (der überhaupt wichtigste Punkt), sie abseits zu stellen, ihnen die Erklärungsmuster als vermeintliche Deutungshoheit auf "den wahren Islam" zu nehmen, um ganz klar zu machen, dass diese Täter nicht nur gegen unseren Rechtsstaat als Ordnung sind sondern auch im Besonderen den Islam selbst schädigen, weil sie in ihrem perfiden Tun ständig und dauernd die Bezugnahme als Kalkül zum Islam herstellen.

      Volksverhetzung? Kann man Salafisten volksverhetzen?

      Nein, das kann man nicht! Aber man kann sie dingfest und unschädlich machen, und mit allem was man dazu als brauchbares Mittel einsetzt, ist man dann einer wirklichen Hetze, nämlich der dieser Täter, unmissverständlich entgegengetreten. Und das muss das Rezept sein!

      Das hier in dem Spiegel-Artikel :

      Unterstützung erhielt Friedrich von der Alevitischen Gemeinde Deutschland (AABF). Generalsekretär Ali Dogan sagte, der religiöse Extremismus von islamistischer Seite sei "eine ernstzunehmende Gefahr für unsere Gesellschaft". "Einzig und allein durch Pressemitteilungen und Sitzungen am grünen Tisch lassen sich keine jungen Menschen vor islamistischen Menschenfängern schützen", sagte Dogan. "Daher unterstützt unsere Gemeinde explizit alle Maßnahmen des Bundesinnenministers, die präventiv ein Abrutschen in den islamistischen Sog verhindern."

      ist die richtige Herangehensweise. Und sie kommt von Muslimen! Recht hat der Mann! Dass Claudia Roth das anders sieht und hier erwartungsgemäß wieder mal die große Diskriminierung aller Muslime wähnt - nun ja, vielleicht kann sich darüber mal mit den Salafisten versuchen zu verständigen. Die geben ihr sicher Recht ... sonst aber niemand!
      Avatar
      schrieb am 01.09.12 07:58:16
      Beitrag Nr. 71 ()
      #70 (43.556.898) > es wird niemand mit personenbezogenen Daten als Plakat an einen XY-Baum genagelt

      Nicht? Oh, ich dachte, die Fotos würden real existierende Personen zeigen und zwar ohne deren schriftliche Genehmigung.

      Eine Plakataktion gegen gewalttätigen Extremismus finde ich gut aber das Foto eines Menschen ohne dessen Einwilligung im Kontext mit Terrorismus fahndungsplakatmäßig darzustellen, dürfte wohl nur bei einem echten Fahndungsplakat der Polizei erlaubt sein.

      Übrigens ist mir nicht ganz klar, warum die Aktion sich einseitig gegen Moslems richtet und nicht auch gegen Links- und Rechtsradikale. Das mit dem Zurückziehen (aber ohne Foto) kann ja das Thema eines Plakates sein aber es hat andere Plakate zu geben, die vor Nazifetischisten, azozialen Autonomen und versoffenen Hooligans warnen ... ach ja, ganz wichtig: und vor Staatsfeinden in Anzügen.

      Die Anzahl der links- und rechtsextremen Gewalttaten dürfte jedenfalls die der Islamisten übersteigen. Insbesondere ist die Unterwanderung des Staatsapparates durch Verbrecher ein Problem - wie wäre es mal mit einem Plakat, das die Unterstützung der Terroristen in Syrien anprangert, auszuhängen in allen Ministerien? Wie wäre es mit einem anklagenden Plakat, dass es seit Jahrzehnten Millionen Schußwaffen in falschen Händen und eine mit Milliarden Euro und tonnenweise Drogen jonglierende Mafia gibt aber keine wirksame Verbrechensbekämpfung (Vorratsdatenspeicherung, Rasterfahndung, ...)?


      > Volksverhetzung? Kann man Salafisten volksverhetzen?

      Salafisten sind Gläubige und das ist gut so (allerdings sollten sie den Koran menschenfreundlich und vernünftig interpretieren). Ein viel wirkungsvolleres Plakat wäre, dass Salafisten mit einer ungesetzlichen Vorgehensweise dem Islam schaden. Warum aber wird das nicht gemacht? Vielleicht, weil einige lieber gegen Moslems hetzen wollen? Was wäre, wenn mit solchen Plakaten die Vorhautamputation jüdischer Babys angeprangert werden würde, so mit Fotos real existierender jüdischer Vorhautabschneider? Immerhin handelt es sich dabei um die Verletzung des Grundgesetzes, des StGB und der Menschenrechts-/Kinderschutzkonventionen (man bedenke, dass die Religionsfreiheit auch für Babys gilt). Ups.

      Ein Problem sind (potentielle) Verbrecher. Bist du auch für eine wirksame Verbrechensbekämpfung oder nur für eine Salafistenverfolgung? Bist du für Vorratsdatenspeicherung und Rasterfahndung nach Verbrechern? Einem radikalen (aber legalen) Programm zur Entmachtung schlechter Menschen? Laß mich raten: das bist du nicht. Jedenfalls sind Hunderttausende Verbrecher, korrupte Beamte, Politiker, Richter, Anwälte und Journalisten dagegen, dass endlich mal was wirksames gegen Verbrecher getan wird und wirksam heißt, dass das organisierte Verbrechen abgeschafft wird, dass es keine korrupten Verbrecher/Staatsfeinde mehr in Machtpositionen gibt. Deutschland ist nicht von Salafisten, sondern von Verbrechern unterwandert, die sich mittels negativer Netzwerke in Machtpositionen geschlichen haben. (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 08.09.12 08:20:35
      Beitrag Nr. 72 ()
      Bettina Wulff klagt gegen Günther Jauch und Google
      ... In den vergangenen Monaten hatten demnach bereits 34 deutsche und ausländische Blogger und Medien, darunter die Mediengruppe Österreich, Unterlassungserklärungen abgegeben. Mehrere Medienhäuser haben Schmerzensgeld in fünfstelliger Höhe zahlen müssen. ...

      ... Seit Wulffs Abschied aus dem Präsidentenamt im Februar geht die frühere Erste Frau der Republik juristisch vehement gegen den Rufmord vor. So hat sie zur Vorlage bei Gericht eine eidesstattliche Erklärung abgegeben, wonach alle Behauptungen über ihr angebliches Vorleben als Prostituierte oder als Escort-Dame falsch seien. ... http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bettina-wulff-klag…

      Eine Unterlassungserklärung in Bezug auf Meinungsäußerungen halte ich für grundgesetzwidrig (siehe Artikel 5 GG http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html). These: man darf einem Menschen seine Meinungsfreiheit nicht vertraglich einschränken, weil das grundgesetz- und sittenwidrig wäre. Verleumdung und Beleidigung sind strafbar, das sollte reichen. (imho)
      Avatar
      schrieb am 15.09.12 09:23:52
      Beitrag Nr. 73 ()
      West Allows Insult to Islam, Bans Questioning Holocaust
      TEHRAN (FNA)- The recent sacrilege of Islam and its prophet means that the western countries allow insult to the religion of one-fourth of the world population and God's prophet, while banning and jailing anyone who wants to question or study the veracity of the holocaust. Why? ... http://english.farsnews.com/newstext.php?nn=9106063520

      Innocence of Muslims
      Gerüchte, ominöse Figuren und Zufall?
      Wer steckt hinter dem Mohammed-Film?
      Der bizarre Hintergrund des Films "The Innocence of Muslims"
      Kalifornischer Christ soll Mohammed-Film gedreht haben

      Muslim World Enraged by US-made Anti-Islam Film
      Iran condemns blasphemous US-made movie
      Iranians Stage Nationwide Rallies against Blasphemous US-Isr…
      Anti-Islam film protest fire spreads to India
      Pakistani religious groups rally across Pakistan over anti-I…
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      Declaration of the Ahl ul-Bayt(‘a) World Assembly on denounc…
      Wütende Proteste fordern mehrere Menschenleben

      Deutsche Muslime rügen Scharfmacher
      Gebete statt Gewalt: Die Muslime in Deutschland reagieren besonnen auf die Provokation durch das Anti-Mohammed-Video. Sie verurteilen Extremisten, die die Situation instrumentalisieren. Innenminister Friedrich warnte rechte Gruppen, die den Film in Berlin zeigen wollen. ... http://www.spiegel.de/politik/deutschland/deutsche-muslime-r…

      Tja, was läßt sich dazu sagen? Also erstmal ist der erste Aspekt/Artikel interessant - man denke darüber nach.

      Dann sollten Gläubige selbstverständlich möglichst vernünftig auf Provokationen reagieren und bedenken, dass illegale Aktionen (Gewalt, Unruhen) dem Ansehen des Islam mehr schaden können, als ein schlecht gemachter Film (den ich übrigens nicht gesehen habe).

      Der Staat muss eine negative Entwicklung verhindern und ein erster Schritt könnte eine FSK 18 Einstufung von blasphemischen Werken sein aber besser wäre es, wenn das nicht notwendig ist, weil Gläubige in Blasphemie eher die Selbstanklage Ungläubiger sehen und sich nur denken: "möge Allah sie richten".

      Ist der Islam so schwach, dass er Beleidigungen fürchten muss? Ich denke nicht. Wie wäre es mit ein paar gut gemachten islamischen Filmen als Antwort, die den Islam positiv darstellen und Ungläubige lächerlich machen? (Christen und Juden sind Gläubige). Selbstverständlich sollte dabei Wert auf Humor und berechtigte Kritik gelegt werden aber da gibt es genug Material (man denke an Kapitalismus, imperialistische Kriege, Hedonismus, ...). Nach Möglichkeit sollten schändliche Negativdarstellungen vermieden werden. (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 15.09.12 14:39:55
      Beitrag Nr. 74 ()
      Sehr wichtig ist auch der Aspekt, welche Auswirkungen ein blasphemisches Werk hat und ob Blasphemie gehäuft und in gesellschaftsgefährdendem Umfang auftritt. Einzelfälle können als Kunst toleriert werden (wie gesagt, FSK 18 ist eine mögliche erste Maßnahme). Volksverhetzung darf nicht toleriert werden aber Volksverhetzung ist jedoch nicht so schnell gegeben (mal ein Aufreger ist nicht so schlimm - problematisch und zu verhindern ist andauernde Hetze).

      Generell dürfen Staaten unterschiedliche Vorstellungen von Freiheit haben, d.h. es ist nachvollziehbar und in Ordnung, wenn islamische Staaten eine respektvollere Haltung gegenüber Allah, göttlichen Propheten, Bibel und Koran fordern. Der Film "Innocence of Muslims" ist vielleicht wirklich nicht akzeptabel aber andererseits sollte nicht jeder blöde Witz gleich zu einem Aufstand führen.

      Strafen können in leichteren Fällen (keine fortgesetzte schwere Blasphemie) auch in islamischen Ländern erstmal nur eine Geldstrafe sein - eine Verurteilung ist doch bereits ein deutliches Warnsignal und im Wiederholungsfall kann das Strafmaß immer noch erhöht werden. Von einer Strafe wegen Blasphemie sollte abgesehen werden, wenn sich der Straftäter öffentlich entschuldigt und überzeugend zu Allah positiv äußert oder bekennt, wobei eine bestimmte Religionszugehörigkeit nicht erforderlich ist (Juden, Christen und Moslems glauben an den selben allmächtigen Gott Allah und auch andere Religionen können Allah als höchsten Gott anerkennen, ohne ihren spezifischen Glauben aufgeben zu müssen) - kann doch mal passieren, dass man sich in der Aufregung oder im Suff verplappert. (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 16.09.12 09:52:02
      Beitrag Nr. 75 ()
      "Pro Deutschland"-Chef will Mohammed-Film in Berlin zeigen
      http://www.spiegel.de/politik/ausland/pro-deutschland-chef-w…

      Also ein paar Kinovorführungen sind nicht so schlimm, da geht doch kaum einer hin. FSK 18, bisschen Polizeischutz und vor allem ein Gespräch mit den Moslems im Vorfeld und die Sache kann gut gehen. Die Politiker müssen sich nur gegen den Film und für den Islam aussprechen und sich bei den Moslems für die Filmvorführung entschuldigen und schon steht "Pro Deutschland" ziemlich doof da, der Islam hat gewonnen.

      Warum aber den Film nicht als Volksverhetzung ganz verbieten? Gute Frage aber aus Gründen der Kunst- und Meinungsfreiheit zum Beispiel. Man kann den Film indizieren (wenigstens FSK 18) und somit eine allgemeine Ausstrahlung und Volksverhetzung verhindern aber trotzdem Kunst- und Meinungsfreiheit wahren, weil der Film unter bestimmten Bedingungen gesehen werden kann. Auch volksverhetzende Inhalte können Kunst genannt werden aber sie dürfen halt nicht für jeden zugänglich sein.

      Zweifelsohne gibt es Filme, die man nicht einmal jedem Erwachsenen zeigen darf - man denke auch an üble Horror-/Folterfilme (siehe z.B. "... the BBFC report on Full Sequence stated that the film's content was too extreme for an 18 certificate and was "sexually violent and potentially obscene". ... Six said the third film will "make the last one look like a Disney film. We're going to shoot the third film entirely in America, and it's going to be my favorite... It's going to upset a lot of people." ..." http://en.wikipedia.org/wiki/The_Human_Centipede_2_%28Full_S…) und die simple Lösung sind zusätzliche FSK 21, FSK 23 und FSK extreme Einstufungen, für die man zur Materialsichtung beim Staat registriert und als ungefährdet eingestuft werden muss. Bundestagsabgeordnete, hohe Staatsbeamte und anerkannte Journalisten dürften eine solche Registrierung i.a. problemlos kriegen können aber grundsätzlich ist zu bedenken: diese Datenbank wird auch von der Polizei bei einschlägigen Verbrechen durchsucht werden. (alles imho)

      PS: Actors, crew misled by anti-Islam Zionist film director http://abna.ir/data.asp?lang=3&Id=347786
      Avatar
      schrieb am 11.10.12 09:06:03
      Beitrag Nr. 76 ()
      EMMA lässt sich nicht einschüchtern!
      Der EMMA-Verlag geht gegen eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln ins Hauptsacheverfahren – wenn nötig bis zum Bundesgerichtshof oder weiter. Es geht dabei um eine Sprachglosse aus der EMMA-Ausgabe 1/2012, in der wir die Begriffe „Unschuldsvermutung“ und „einvernehmlicher Sex“ ironisch als „Unworte des Jahres“ vorgeschlagen hatten. Mit der folgenden Begründung: „Da fragt man am besten Nafissatou Diallo oder Claudia D. oder irgendeine von den 86.800 geschätzten vergewaltigten Frauen im Jahr, deren Vergewaltiger nie angezeigt, nie angeklagt oder nie verurteilt wurden.“ Das Verbot des Landgerichts erfolgte mit der Begründung, damit „erweckten“ wir „den Eindruck“, Jörg Kachelmann hätte die ihm angelastete Vergewaltigung tatsächlich begangen. Doch um Kachelmann und seinen Prozess ging es bei dieser Glosse nicht. Es ging darum, dass mit den Schlagworten „einvernehmlicher Sex“ und „Unschuldsvermutung“ versucht worden ist, die Frage im Keim zu ersticken, ob ein Verbrechen vorliegt oder nicht. Und es ging auch darum, wie die Öffentlichkeit mit der betroffenen Frau umgeht. ... http://www.emma.de/news-artikel-seiten/pressemitteilung-in-s…

      Da hat EMMA ja wohl Recht - kannte der Richter Artikel 5 GG (http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html) nicht? Da ist ja wohl eine Untersuchung fällig, nämlich wie es zu so einem absurden Gerichtsurteil kommen konnte. Übrigens darf man sehr wohl Zweifel an der Unschuld von Jörg Kachelmann haben und man darf das auch schreiben - Deutschland darf kein Unrechtsregime sein, das Zweifel und Kritik verbietet! (imho)
      Avatar
      schrieb am 06.11.12 13:44:14
      Beitrag Nr. 77 ()
      Oberlandesgericht Köln weist Berufung von Kachelmann-Ex zurück
      Claudia D. darf bestimmte Anschuldigungen gegen Jörg Kachelmann nicht öffentlich wiederholen - das hat nun das Oberlandesgericht Köln bestätigt. ... http://www.spiegel.de/panorama/justiz/kachelmanns-ex-geliebt…

      Das Urteil halte ich für grundgesetzwidrig, weil es Claudia D. verbietet, ihre ehrliche Meinung zu sagen. Was, wenn sie doch die Wahrheit sagt und sie von Jörg Kachelmann vergewaltigt wurde? Bloß weil eine Meinung nichts gerichtsfest beweisbar ist, muss sie noch lange nicht falsch sein. Es müssen auch Meinungen erlaubt sein, die nicht gerichtsfest beweisbar sind, das ist offensichtlich.

      In Zweifelsfällen muss es eine gerichtliche Untersuchung geben und diese ist in diesem Fall erfolgt. Es ist nicht notwendig, darüber hinaus Claudia D. ihre Meinungsfreiheit in dieser Sache zu verbieten. Eine Verleumdung ist spätestens dann nicht mehr gegeben, wenn Claudia D. in fallbezogenen öffentlichen Statements auf das Gerichtsurteil verweist (was in diesem Fall bereits allgemein bekannt ist).

      Was, wenn in einem anderen Fall jemand schändlich lügt? Das ist unschön aber die Meinungsfreiheit ist ein höheres Gut. Es gibt genug Fälle, wo in Unrechtsregimen Lügen sanktioniert und Verbrecher geschützt wurden. Das Allgemeinwohl geht vor und die Meinungsfreiheit dient insgesamt eher dem Allgemeinwohl. (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 14.11.12 10:01:08
      Beitrag Nr. 78 ()
      Rowan Atkinson will den britischen Kränkungsverbotsparagrafen zu Fall bringen
      http://www.heise.de/tp/artikel/37/37866/1.html

      Ärger um Hamburger Asta-Kalender: Mit der RAF ist nicht zu spaßen
      http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/tod-von-hanns-marti…

      Der Asta-Kalender ist ein klarer Fall von Kunst- und Meinungsfreiheit. (imho)

      Ist die Bezeichnung als "rechtsextrem" bzw. „rechtsradikal“ eine freie Meinungsäußerung?
      http://www.heise.de/tp/blogs/6/153180

      Na klar ist sie das. Man darf doch jemandem nicht verbieten, seine Meinung über einen anderen Menschen zu sagen, das ist doch ein Kernaspekt der freien Meinungsäußerung.

      Sollte man etwa "rechtsextrem"/"rechtsradikal" erst benutzen dürfen, wenn der Betreffende einschlägig zu Gefängnis verurteilt wurde? Das wäre doch eine unzumutbare Einschränkung der Meinungsfreiheit.

      Was wäre, wenn in einem Unrechtsregime Verbrecher nicht verurteilt werden sondern in Machtpositionen sitzen? Wie sollte sich das Volk da gegen die Verbrecher wehren können, wenn kritische Meinungsäußerung in Sorge um Deutschland verboten wären? Meinungsfreiheit kann vor einem Unrechtsregime schützen und Gewalt vorbeugen.

      Man bedenke auch, dass falsche Meinungsäußerungen auf den Meinungsinhaber zurückschlagen können, diese also nicht ohne Risiko sind. (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 15.11.12 09:19:52
      Beitrag Nr. 79 ()
      Seit wann gibt es in der "BRD" Meinungsfreihet???
      etwas völlig NEUES!
      Avatar
      schrieb am 15.11.12 10:54:04
      Beitrag Nr. 80 ()
      Zitat von king daniel: Seit wann gibt es in der "BRD" Meinungsfreihet???
      etwas völlig NEUES!


      Jeder kann hier seine Meinung frei äußern! Selbst diese wiederlichen NPD Anhänger haben das Recht zu demonstrieren.

      Und natürlich hat Volksverhetzung nichts mit Meinungsfreiheit zu tun....

      Wenn du also meinst, wir hätten keine Meinungsfreiheit, dann kann ich nur empfehlen in Ländern wir z.b. Russland die Backen aufzublasen... Bin gespannt
      wie lange du im Straflager bleiben darfst!
      Avatar
      schrieb am 15.11.12 11:20:18
      Beitrag Nr. 81 ()
      #77

      Stichworte: Verleumdung, Beleidigung, Falschaussage...

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 16.01.13 11:25:30
      Beitrag Nr. 82 ()
      Burschenschafter hetzt gegen Nazi-Widerstandskämpfer
      http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/burschenschafter-he…

      Gericht verurteilt rechtsextremen Burschenschafter
      http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/burschenschafter-ge…

      Ich kenne nicht den ganzen Leserbrief aber ich vermute, dass er noch von Artikel 5 GG (http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html) gedeckt ist, d.h. dass es sich bei dem Leserbrief um eine zu tolerierende Meinungsäußerung handelt.

      Was wäre, wenn dergleichen ein Geschichtsprofessor geschrieben hätte? Wie könnte man solche Überlegungen einem Geschichtsprofessor verbieten? Wenn aber ein Geschichtsprofessor so etwas schreiben darf, dann muss das auch jeder Deutsche schreiben dürfen. In jedem Fall ist es sehr problematisch, wenn Thesen per Gesetz festgeschrieben werden, ein Diskussions- und Meinungsverbot erteilt wird.

      "Vaterlandsverräter" ist zwar eine schwerwiegende Anschuldigung doch andererseits ist sie nur eine direkte Schlußfolgerung aus "den Tod Tausender deutscher Soldaten im Zweiten Weltkrieg mitverschuldet" (http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/burschenschafter-he…) - inwieweit man ein Unrechtsregime verraten kann, muss diskutiert werden.

      Kritisiert Deutschland nicht auch die Praxis in anderen Ländern, wo der Staat eine kritische Gedanken verbieten und bestrafen läßt?

      Zu bedenken ist, dass sich jemand mit einer falschen Meinung selbst anklagt und dass Volksverhetzung nicht so schnell gegeben ist (zur Volksverhetzung braucht es die konkrete Gefahr eines aufgehetzten Volkes).

      Das "Volk der Dichter und Denker" (http://de.wikipedia.org/wiki/Dichter_und_Denker) hat ein besonderes Recht auf nachdenken und Meinungsfreiheit. (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 29.01.13 09:35:59
      Beitrag Nr. 83 ()
      Thread: Der eigentliche Skandal

      Selbstverständlich soll jeder seine ehrliche Meinung sagen dürfen, auch Journalisten, auch über andere ... aber wie man sieht, sollte man schon ein bisschen aufpassen, ob man wirklich im Recht ist oder sich nur selbst im Recht wähnt und das Volk das (wenigst teiweise) anders oder wenigstens etwas differenzierter sieht. Das Regulativ für Meinungsäußerungen muss nicht das Gericht sondern kann das Volk, das Internet sein. Fehler gemacht, ins Fettnäpfchen getreten? Macht nix, wenn man sich das leisten kann (d.h. gut/beliebt genug ist) und man kann sich ja auch noch korrigieren, nachgeben. Ehrlich währt am längsten - es ist gerade auch im Informationszeitalter nicht unwahrscheinlich, dass (gute oder böse) Absichten als solche bekannt werden. Wer zu schlecht ist, zu viel gerechtfertigten Unwillen erregt, der hält vielleicht einfach mal die Klappe und denkt erstmal ein bisschen über sich und die Welt nach. Mitunter reicht es schon, einfach die Menschen nicht mehr andauernd an seine Fehler zu erinnern, sich stattdessen (schweigend) mehr Mühe zu geben, besser zu werden. In jedem Fall ist es für eine Demokratie wichtig, dass Journalisten und Bürger auch die Herrschenden kritisieren dürfen - anstatt in einem Streitfall etwas gerichtlich zu verbieten, sollte man lieber für mehr Wahrheit sorgen, damit das Volk sich seine Meinung bilden kann. Die Aufdeckung der Wahrheit kann auch bedeuten, dass verborgene Hintergründe und Absichten aufgedeckt werden und da haben - mit dem Gedanken an Syrien siehe Thread: Die Wahrheit über die Unruhen in Syrien? - die Medien wohl auch noch das eine oder ander zu erwarten. (imho)


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