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    Auswirkungen der neuen Verbrauerkreditrichtlinie - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.06.10 17:53:59 von
    neuester Beitrag 21.06.10 07:20:34 von
    Beiträge: 5
    ID: 1.158.398
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      Avatar
      schrieb am 19.06.10 17:53:59
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      seit 11. Juni gilt eine neue Verbraucherkreditrichtlinie:
      http://www.voeb.de/de/themen/recht/verbraucherkreditrichtlin…

      Welche Auswirkungen hat dies für die Kunden?

      Nachdem ich kürzlich Finanzierungsanfragen tätigen mußte, möchte ich kurz meine Erfahrungen schildern:
      a) keine Angebote mehr, da EDV-technisch noch nicht so weit, bzw. die Hausjuristen sind noch nicht so weit..
      b) keine schriftlichen Angebote mehr - nur noch mündlich über das Telefon :mad:
      c) Ankündigung, dass Anfragen aufgrund des neuen Gesetzes deutlich länger dauern (d.h. Gefahr, dass man kurzzeitige Ausschläge nach unten verpaßt)

      Mich würde auch die Vermittlerhaltung interessieren? Können diese überhaupt noch (schriftliche) Angebote ohne detailierte Darlegungen zum Effektivzins herausgeben?

      Ist das Kreditgeschäft nun gelähmt?:confused:

      Murdo
      Avatar
      schrieb am 20.06.10 10:10:02
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.709.068 von Murdo am 19.06.10 17:53:59du hast meine Anspielung in dem anderen Thread wohl nicht verstanden...

      Es ist schon seit längerer Zeit der Fall, dass der angebotene Zins vom tatsächlichen Zins nach Abschluss der Prüfung abweicht. ("Bonität und Prüfung vorausgesetzt")

      Es wird dir niemand vorab einen festen Zins ohne detaillierten Angaben abliefern, weil Vermittler und Berater die Scoring-Systeme der eigenen Bank gar nicht kennen...

      Es gibt "Schaufensterkonditionen" die den Kunden zum Anbieter locken sollen...

      Das hat auch nicht direkt etwas mit der Vermittlerrichtlinie zu tun... das war auch vorher schon so...

      PN an mich - ich kann dir einen Anbieter raussuchen...
      Avatar
      schrieb am 20.06.10 13:53:02
      Beitrag Nr. 3 ()
      neue Verbrauerkreditrichtlinie - bin mal gespannt , wie die Brauereinen darauf reagieren werden :look: !
      Avatar
      schrieb am 20.06.10 21:32:06
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.709.068 von Murdo am 19.06.10 17:53:59Die Verbraucherkreditrichtlinie ist gut gemeint, macht aber trotzdem die Kredite nicht vergleichbar. Für den Vergleich von Bausparverträgen und Hypothekendarlehen von Banken war z.B. der Effektivzins bisher nicht vergleichbar. Dies ist auch weiterhin so. Für Vorfinanzierungskredite bei Bausparverträgen kann z.B. demnächst der Effektivzins niederiger als der Sollzins (früher Nominalzins) sein, da nach auslaufen der Zinsbindung mit einem niederigen Anschlusszins gerechnet wird und der Effektivzins bis zur Zuteilung des Bausparvertrages berechnet wird. Ist der Bausparvertrag schon älter, müssen evtl. Gebühren nicht in den Effektivzins eingerechnet werden. Da kann der KUndenberater z.B. sagen: "Kommen sie nächste Woche wieder, da kann ich Ihnen einen günstigeren Effektivzins anbieten, da ihr Bausparvertrag dann älter als 6 Monate ist :-). Fakt: alles noch unvergleichbarer als vorher.
      Avatar
      schrieb am 21.06.10 07:20:34
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.711.345 von tanker1 am 20.06.10 21:32:06Am Einfachsten ist der Vergleich:

      Gesamtbetrag aller Zahlungen; da brauchst kein Effektiv- oder Nominalzins. Es geht doch darum, was man in der Summe für den Kredit bezahlt... Und da hat man eine ganz einfache Nominalaussage, die jeder versteht...


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