Lohndumping ist Straftat! - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 30.06.10 12:48:04 von
neuester Beitrag 02.07.10 01:45:36 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 39.756.798 von Doppelvize am 30.06.10 12:48:04Was sagt Dein Chef dazu
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.756.798 von Doppelvize am 30.06.10 12:48:04richtig so.. solche betrüger gehören alle hinter gitter...
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.756.819 von AndreasBernstein am 30.06.10 12:50:41#2
Aus dem Text:
Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, die Frauen als Minijobber beschäftigt, ihnen tatsächlich aber Monatslöhne zwischen 60 und 300 Euro und damit Stundenlöhne "bis in den Ein-Euro-Bereich hinein" gezahlt zu haben. Dafür mussten sie zwei Wochen im Monat täglich zwölf Stunden schuften.
Nach Auffassung des Gerichtes erhielten die Frauen statt des allgemeinverbindlichen Mindestlohnes von 7,68 Euro eine unangemessen geringe Bezahlung.
Außerdem sparte sich der Arbeitgeber auch die Sozial-Beiträge in Höhe von 69.000 Euro. Da Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosenversicherung nur aus dem tatsächlich gezahlten Lohn und nicht nach dem Mindestlohn abgeführt wurden, sah die Staatsanwaltschaft den Tatbestand des Vorenthaltens und Veruntreuung von Arbeitsentgelt als erfüllt an.
Lumpen, ein anderes Wort fällt mir nicht ein!
Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, die Frauen als Minijobber beschäftigt, ihnen tatsächlich aber Monatslöhne zwischen 60 und 300 Euro und damit Stundenlöhne "bis in den Ein-Euro-Bereich hinein" gezahlt zu haben. Dafür mussten sie zwei Wochen im Monat täglich zwölf Stunden schuften.
Nach Auffassung des Gerichtes erhielten die Frauen statt des allgemeinverbindlichen Mindestlohnes von 7,68 Euro eine unangemessen geringe Bezahlung.
Außerdem sparte sich der Arbeitgeber auch die Sozial-Beiträge in Höhe von 69.000 Euro. Da Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosenversicherung nur aus dem tatsächlich gezahlten Lohn und nicht nach dem Mindestlohn abgeführt wurden, sah die Staatsanwaltschaft den Tatbestand des Vorenthaltens und Veruntreuung von Arbeitsentgelt als erfüllt an.
Lumpen, ein anderes Wort fällt mir nicht ein!
...wurde er am Dienstag vom Landgericht Magdeburg zu einer Geldstrafe von 1000 Euro verurteilt
Leider ist nicht überliefert, ob der Angeklagte den Gerichtssal lebend verlassen hat. Angesichts dieser "Strafe" besteht schließlich die Gefahr, daß er sich totgelacht hat. Und erst die abschreckende Wirkung, die dieses Urteil auf andere Ausbeu... äh Arbeitgeber haben muß. Die machen sich nun bestimmt alle ins Hemd. Respekt.
Leider ist nicht überliefert, ob der Angeklagte den Gerichtssal lebend verlassen hat. Angesichts dieser "Strafe" besteht schließlich die Gefahr, daß er sich totgelacht hat. Und erst die abschreckende Wirkung, die dieses Urteil auf andere Ausbeu... äh Arbeitgeber haben muß. Die machen sich nun bestimmt alle ins Hemd. Respekt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.756.937 von MFC500 am 30.06.10 13:10:16vollkommen richtig, womöglich wurde er auch noch aus dem Gerichtssaal raus gekitzelt oder man hat ihm gleich eine Stelle in irgendeiner Beamtenbude angeboten, wer solche Spielchen beherrscht, ist beim Staat gut aufgehoben...
...das Urteil ist an Lächerlichkeit kaum zu überbieten, das bringen nur wir Deutschen fertig.
...das Urteil ist an Lächerlichkeit kaum zu überbieten, das bringen nur wir Deutschen fertig.
Lohndumping ist eben keine Straftat, sondern nur eine Ordungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bereinigt wird.
Und bei den geringen Bußgeldern, die von deutschen Gerichten verhängt werden, ist so eine kleine Ordungswidrigkeit allemal ein lohnendes Geschäft für miese Arbeitgeber.
Und bei den geringen Bußgeldern, die von deutschen Gerichten verhängt werden, ist so eine kleine Ordungswidrigkeit allemal ein lohnendes Geschäft für miese Arbeitgeber.
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.757.149 von bares@nobles am 30.06.10 13:45:48@bares:
Nach dem Urteil müssten Arbeitgeber, die weniger als verbindlich festgesetzte Mindestlöhne zahlten, künftig nicht nur mit Bußgeldern, sondern auch mit Geld- oder Freiheitsstrafen rechnen, sagte der Gerichtssprecher.
Das ist ja dann vorbei!
Nach dem Urteil müssten Arbeitgeber, die weniger als verbindlich festgesetzte Mindestlöhne zahlten, künftig nicht nur mit Bußgeldern, sondern auch mit Geld- oder Freiheitsstrafen rechnen, sagte der Gerichtssprecher.
Das ist ja dann vorbei!
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.756.881 von Doppelvize am 30.06.10 13:02:15Habe mich nicht ausführlich ausgedrückt,
sorry!
ich wollte wissen was Arbeitgeber dazu sagen denn hier wird sicherlich aus der Sicht von Arbeitnehmern argumentiert und analysiert.
Gruß Bernecker1977
sorry!
ich wollte wissen was Arbeitgeber dazu sagen denn hier wird sicherlich aus der Sicht von Arbeitnehmern argumentiert und analysiert.
Gruß Bernecker1977
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.757.149 von bares@nobles am 30.06.10 13:45:48"Lohndumping ist eben keine Straftat, sondern nur eine Ordungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bereinigt wird."
Das war mal so. Was jetzt verhandelt wurde, war ein Strafverfahren und der Beklagte wurde schuldig gesprochen.
Die lächerliche Geldstrafe gabs bloß, weil er mittlerweile selber pleite ist und bloß noch einen Minijob hat.
Da hätten sie ihn eben zu gemeinnütziger Tätigkeit (nicht unter 100 Tagen) verdonnern sollen.
Das war mal so. Was jetzt verhandelt wurde, war ein Strafverfahren und der Beklagte wurde schuldig gesprochen.
Die lächerliche Geldstrafe gabs bloß, weil er mittlerweile selber pleite ist und bloß noch einen Minijob hat.
Da hätten sie ihn eben zu gemeinnütziger Tätigkeit (nicht unter 100 Tagen) verdonnern sollen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.757.428 von Doppelvize am 30.06.10 14:26:48@Doppelvize, die Angaben des Spiegel Artikels sind inhaltlich, wie bei SPON üblich, ziemlich dürftig, dafür aber reisserisch.
Ich gehe davon aus, dass es sich um den nachfolgenden Fall handelte.
Unternehmer angeklagt wegen Veruntreuung von Arbeitsentgelt
In Magdeburg ist der Unternehmer Oleg S. angeklagt, von 2002 bis 2007 russisch sprechende Migranten als Reinigungskräfte für Toiletten und Waschräume auf Autobahnraststätten zu Stundenlöhnen von nur 1,79 Euro beschäftigt zu haben - der Mindestlohn für solche Tätigkeiten lag bei 7,68 Euro. Doch Oleg S. ist nicht etwa dafür angeklagt, dass er seine Mitarbeiterinnen ausgebeutet hat. Paragraf 291 Strafgesetzbuch, der den "Wucher" und damit auch den Lohnwucher bestraft, ist in der Anklageschrift nicht erwähnt. Vorgeworfen wird dem Unternehmer allein, dass er Beiträge zur Sozialversicherung nur aus dem tatsächlich gezahlten und nicht aus dem gesetzlichen Mindestlohn abführte. Oleg S. soll juristisch gesprochen "Arbeitsentgelt vorenthalten oder veruntreut " haben. Mehr nicht.
http://www.t-online-business.de/mindestlohn-die-probleme-der…
Es ging bei der sog. Straftat also offensichtlich um die nicht entrichteten Sozialversicherungsbeiträge und nicht um den den Lohnwucher.
Und warum der Arbeitgeber für die 69.000 Euro, die er an Sozialversicherungsbeiträgen eingespart hat, nur eine Geldbuße von 1.000 Euro erhält, ist mir auch schleierhaft.
Außerdem kann man bei 69.000 Euro an eingesparten Sozialversicherungsbeiträgen von einem mehrfachen ein eingespartem Arbeitsentgeld ausgehen.
Vor dem Hintergrund erscheinen doch die schlappen 1.000 Euro Geldbuße als äusserst bescheidene Strafe.
Im übrigen müsste eine generelle gesetzliche Regelung des Mindestlohnes her. Die jetzigen Regelungen bzw. Nichtregelungen sind schlicht und ergreifend Mist und leisten dem Ausnutzen von Notlagen der Menschen durch miese Arbeitgeber Vorschub.
Ich gehe davon aus, dass es sich um den nachfolgenden Fall handelte.
Unternehmer angeklagt wegen Veruntreuung von Arbeitsentgelt
In Magdeburg ist der Unternehmer Oleg S. angeklagt, von 2002 bis 2007 russisch sprechende Migranten als Reinigungskräfte für Toiletten und Waschräume auf Autobahnraststätten zu Stundenlöhnen von nur 1,79 Euro beschäftigt zu haben - der Mindestlohn für solche Tätigkeiten lag bei 7,68 Euro. Doch Oleg S. ist nicht etwa dafür angeklagt, dass er seine Mitarbeiterinnen ausgebeutet hat. Paragraf 291 Strafgesetzbuch, der den "Wucher" und damit auch den Lohnwucher bestraft, ist in der Anklageschrift nicht erwähnt. Vorgeworfen wird dem Unternehmer allein, dass er Beiträge zur Sozialversicherung nur aus dem tatsächlich gezahlten und nicht aus dem gesetzlichen Mindestlohn abführte. Oleg S. soll juristisch gesprochen "Arbeitsentgelt vorenthalten oder veruntreut " haben. Mehr nicht.
http://www.t-online-business.de/mindestlohn-die-probleme-der…
Es ging bei der sog. Straftat also offensichtlich um die nicht entrichteten Sozialversicherungsbeiträge und nicht um den den Lohnwucher.
Und warum der Arbeitgeber für die 69.000 Euro, die er an Sozialversicherungsbeiträgen eingespart hat, nur eine Geldbuße von 1.000 Euro erhält, ist mir auch schleierhaft.
Außerdem kann man bei 69.000 Euro an eingesparten Sozialversicherungsbeiträgen von einem mehrfachen ein eingespartem Arbeitsentgeld ausgehen.
Vor dem Hintergrund erscheinen doch die schlappen 1.000 Euro Geldbuße als äusserst bescheidene Strafe.
Im übrigen müsste eine generelle gesetzliche Regelung des Mindestlohnes her. Die jetzigen Regelungen bzw. Nichtregelungen sind schlicht und ergreifend Mist und leisten dem Ausnutzen von Notlagen der Menschen durch miese Arbeitgeber Vorschub.
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.756.798 von Doppelvize am 30.06.10 12:48:04#1 &3
Scheinarbeitslosigkeit aber auch...
Scheinarbeitslosigkeit aber auch...
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.757.895 von Blue Max am 30.06.10 15:24:45#13 Bestreitet keiner!
Ist aber kein Thread über Scheinarbeitslose sondern über Lohndumping
Ist aber kein Thread über Scheinarbeitslose sondern über Lohndumping
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.757.873 von bares@nobles am 30.06.10 15:21:19moin b@n
hab gestern abend so zwischen Tür und Angel im TV mitgekriegt, das Oleg´s Firma konkurs gegangen ist und er selbst noch einen Teilzeitjob mit 400 Euro hat. Daraus resultiert wohl die geringe Geldstrafe...
Straf-Anzeigen von seinen "Lohnsklaven" sollen auch nicht vorgelegen haben...
hab gestern abend so zwischen Tür und Angel im TV mitgekriegt, das Oleg´s Firma konkurs gegangen ist und er selbst noch einen Teilzeitjob mit 400 Euro hat. Daraus resultiert wohl die geringe Geldstrafe...
Straf-Anzeigen von seinen "Lohnsklaven" sollen auch nicht vorgelegen haben...
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.756.819 von AndreasBernstein am 30.06.10 12:50:41Doppel, äh, vize, ist in Projekten beschäftigt und teilt sich seine Arbeitszeiten dem entsprechend selber ein. Seit Weihnachten 2009, er hat einen PC geschenkt bekommen, meldet er sich auch vom Wohnzimmer aus. Somit sind die Tage, in denen er nur beruflich gepostet hat, Vergangenheit.
Lästermäuler vermuten das er weniger als einen Euro pro Stunde verdient, jedoch wesentlich mehr ausbezahlt bekommt.
In wie weit diese Gerüchte zutreffen kann und möchte ich nicht bewerten.
Lästermäuler vermuten das er weniger als einen Euro pro Stunde verdient, jedoch wesentlich mehr ausbezahlt bekommt.
In wie weit diese Gerüchte zutreffen kann und möchte ich nicht bewerten.
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