Ausschluss von Überbezug bei Kapitalerhöhung, was kann das für einen Grund haben? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 31.07.10 23:09:25 von
neuester Beitrag 03.08.10 22:44:51 von
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Die Blue Cap Ag macht zur Zeit eine Kapitalerhöhung und bietet 300000 Aktien zu einem Kurs von 2,50€ an, was nicht billig ist, da der Kurs an der Börse kaum höher ist. Trotzdem gewähren sie neue Aktien nur im Rahmen der Bezugsrechte, die man aufgrund seines Altbestandes hat, einen Überbezug schließen sie ausdrücklich aus und behalten sich vor die nicht bezogenen Aktien an Investoren zu mindestens 2,50€ anzubieten. Ich persönlich denke, dass zu diesem Kurs viele Aktionär nicht teilnehmen. Kurz vor dieser Kapitalerhöhung haben sie bereits 200000 Aktien an private Investoren zu 2,50€ platziert, ohne dass Bestandsaktionäre hätten zeichnen können. Ich finde diese beiden Vorgehensweisen komisch, da sie doch eigentlich Angst haben müssten, dass sie bei dieser zweiten Kapitalerhöhung, aufgrund des hohen Kurses, nicht alle Aktien platzieren können. Üblich ist dies nach meiner Kenntnis nicht. Mich wundert, dass sie die nicht bezogenen Aktien nach Gut Dünken einem Investor ihrer Wahl anbieten dürfen und mich als Kleinaktionär ausschließen können. Des Weiteren wundert mich, dass davor schon bei der ersten Kapitalerhöhung ohne Angebot an die Aktionäre einfach ein Investor 200000 AKtien zu 2,50 zeichnen konnte und hierauf sogar noch Bezugsrechte bekommt für die neue Kapitalerhöhung über 300000 Stück. Die beiden Kapitalerhöhungen folgten in einem Abstand von nur 1 Monat. Ist diese Vorgehensweise überhaupt legal?
Hat jemand hierzu eine Meinung oder Kenntnisse? Besten Dank im voraus.
Gruß Straßenkoeter
Hat jemand hierzu eine Meinung oder Kenntnisse? Besten Dank im voraus.
Gruß Straßenkoeter
Sag doch mal was zu der Firma, was machen die eigentlich?
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.908.742 von ooy am 01.08.10 06:39:39Lies einfach im Blue Cap Thread, da steht alles drin.
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