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    Was ist der Unterschied zwischen Verrechnung von Verlusten § 22 und § 23 ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.09.10 12:29:42 von
    neuester Beitrag 09.09.10 22:41:18 von
    Beiträge: 10
    ID: 1.159.827
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      schrieb am 09.09.10 12:29:42
      Beitrag Nr. 1 ()
      sitze gerade an meiner einkommenserklärung 2009. ich hatte nur einahmen aus zinsen und verluste aus wertpapieren. außerdem habe ich einen bestehenden verlustvortrag aus wertpapieren.

      in der anlage kap seite 2 zeile 59 + 60 kann man die verrechnung von verlusten nach § 22 und § 23 ankreuzen. was ist das? soll ich beides ankreuzen, nur eins davon oder gar keins ?

      2. frage

      lt. elster berechnung muss ich für 4110 euro zinsen 1027 euro steuer bezahlen. der grundfreibetrag lag für 2009 aber bei 7834 . warum muss ich dann überhaupt steuern bezahlen? fallen einnahmen aus zinserträgen nicht unter den grundfreibetrag? wie gesagt, außer den zinseinnahmen hatte ich kein einkommen.
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.09.10 12:49:14
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.124.580 von JoePESCI am 09.09.10 12:29:42§ 23: Altverluste aus Veräußerungsgeschäften
      § 22: altverluste ausStillhaltergeschäften

      Wenn Du keine Altgewinne aus § 23 EStG oder Kapitalerträge-Neu gem. § 20 Abs. 2 EStG (Veräußerung) hattest, warum willst Du dann überhaupt eine Verlustverrechnung?

      Wenn Dein Einkommen unterhalb der Freibeträge liegt, solltest Du auf der Anlage KAP in Zeile 5 eine "1" eintragen, um die Regelbesteuerung zu erreichen. Sonst rechnet auch Elster nicht korrekt...

      Gruß
      Taxadvisor
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.09.10 13:56:45
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.124.706 von Taxadvisor am 09.09.10 12:49:14ich hatte in 2009 wertpapierverluste von ca. 50k bei geschgäften die ich innerhalb 2009 gekauft und verkauft habe. WEITERHIN hatte ich aber 15k gewinne aus wertpapieren welche ich in 2008 gekauft und in 2009 verkauft habe. diese gewinne kann ich ja mit meinen bestehenden verlustvortrag aus 2008 verrechnen. deshalb die frage ob ich zeile 59 und oder 60 ankreuzen soll?

      in zeile 5 kap kann man keine 1 eintragen sondern nur ein kreuz machen (was ich bereits getan hatte) oder was meinst du?
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.09.10 14:27:41
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.125.191 von JoePESCI am 09.09.10 13:56:45Links am Rand sind einige Zeilen mi Nummern, bei Nr. 5 wird eine 1 eingetragen (in meinem Formular steht rechts daneben "1=ja")

      Für deine Altverlustverrechnung gilt das gleiche, also in Zeile 59 eine 1 (oder ein Kreuzchen) eintragen.

      Gruß
      Taxadvisor
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.09.10 14:43:45
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.125.432 von Taxadvisor am 09.09.10 14:27:41ich habe in zeile 5 bereits ja angekreuzt. trotzem muss ich lt. elster berechnung 1027 euro steuern bezahlen, obwohl ich unter dem grundfreibetrag liege.

      was ist den bitte der unterschied zwischen zeile 59 und 60 KAP ?
      2 Antworten

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      Avatar
      schrieb am 09.09.10 16:43:08
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.125.616 von JoePESCI am 09.09.10 14:43:45Habe ich doch oben geschrieben....

      59 => § 23 EStG Altverluste
      60 => § 22 EStG Verluste aus Stillhaltergeschäften

      Gruß
      Taxadvisor
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.09.10 17:47:31
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo,

      >>>in zeile 5 kap kann man keine 1 eintragen sondern nur ein kreuz machen (was ich bereits getan hatte) oder was meinst du?

      Du arbeitest mit Elster, Taxadvisor sprach von den gedruckten Formularen; 1 und Kreuz ist hier das gleiche. Im Übrigen ist bei mir die Günstigerprüfung aber Zeile 4, und die benötigst du; teste das mal.


      >>>WEITERHIN hatte ich aber 15k gewinne aus wertpapieren welche ich in 2008 gekauft und in 2009 verkauft habe.

      Im ersten Beitrag hast du aber "ich hatte nur einahmen aus zinsen und verluste aus wertpapieren." geschrieben. Aber OK, jetzt sind wir ja schlauer.

      MfG Stefan
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.09.10 21:56:25
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.127.224 von reckoner am 09.09.10 17:47:31danke.

      wenn ich zeile 4 statt 5 ankreuze habe ich wahrhaftig nur noch 171 euro zu zahlen. allerdings verstehe ich auch die 171 euro nicht. es müssten doch 0 euro sein !?

      Im ersten Beitrag hast du aber "ich hatte nur einahmen aus zinsen und verluste aus wertpapieren." geschrieben. Aber OK, jetzt sind wir ja schlauer.


      das stimmt ja auch. 50k verluste bei wertpapieren und 15k gewinne bei wertpapieren ergeben in 2009 verluste von 35k. ich hatte es zuerst halt nicht aufgesplittet.
      Avatar
      schrieb am 09.09.10 22:01:55
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.126.745 von Taxadvisor am 09.09.10 16:43:08vielen dank.
      Avatar
      schrieb am 09.09.10 22:41:18
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hallo JoePESCI,

      >>>ich hatte es zuerst halt nicht aufgesplittet.

      Klar, das hatte ich schon verstanden. Ein solcher Selbstausgleich führt nur manchmal zu falschen Ergebnissen; insbesondere gibt es verschiedene Reihenfolgen bei der Verrechnung.


      >>>allerdings verstehe ich auch die 171 euro nicht. es müssten doch 0 euro sein !?

      Das könnte vielleicht daran liegen, dass Elster die Altverlustverrechnung nicht kann (die Daten aus dem Vorjahr sind dem Programm auch nicht bekannt).

      Du kannst hilfsweise* auf dem Formular "Zusätzliche Angaben für die Steuerberechnung" unter "Verbliebener Verlustvortrag..." (Zeile 5 bzw. 6) den festgesetzten Verlustvortrag eintragen. Dabei musst du aber aufpassen, dass er nicht höher als die Summe der Beträge aus KAP Zeile 8, 16, 33, 40 plus die Beträge aus der Anlage SO ist (mehr kann man nämlich nicht verrechnen).

      MfG Stefan

      *Die Funktion ist eigentlich für andere Fälle gedacht, funktioniert aber in der Regel. Außerdem kann man in dem Formular nichts falsch machen, die dortigen Eintragungen werden NICHT mit an das Finanzamt übertragen.


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