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    LensWista - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.09.10 13:11:49 von
    neuester Beitrag 15.06.18 13:50:16 von
    Beiträge: 60
    ID: 1.160.142
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      Avatar
      schrieb am 27.09.10 13:11:49
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      Hab einen Tipp bezüglich der LensWista AG bekommen.Mir wurde von einem Bekannten aus der Optikerbranche empfohlen, den Titel zu kaufen. Schein sich wohl um einen Interessanten Titel zu handel.

      Hat jemand Informationen zum Wertpapier? Die Aktie schein stark unterbewertet zu sein.Weiss einer mehr?
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.09.10 14:02:21
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.215.673 von razzi am 27.09.10 13:11:49Unterbewertet im Vergleich zu was/wem?

      Nur weil ein Bekannter in der Branche damit zu tun hat, heisst dies nicht, dass der Kapitalmarkt/Investoren dies auch so beurteilen.

      Ein wenig mehr Infos wären daher hier hilfreich ;)

      Gruß
      Bernecker1977
      Avatar
      schrieb am 27.09.10 14:33:58
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.215.673 von razzi am 27.09.10 13:11:49So viel ich weiß, produzieren sie noch nicht so richtig! :look:

      Die Gesellschaft LensWista GmbH wurde am 2. April 2004 in Leverkusen gegründet und firmierte am 4. Oktober 2006 um in eine Aktiengesellschaft. Das Kerngeschäft ist die Herstellung und der Vertrieb von Kontaktlinsen mit einer ununterbrochenen Tragedauer von bis zu 3 Monaten und Monatstauschsysteme. Weitere zukünftige Geschäftsfelder sind die noch in der Entwicklung befindlichen pharmazeutischen (z.B. für die Glaukom-Therapie) und die selbststerilisierenden Linsen. Darüber hinaus wird die Übertragung der LensWista-Technologie auf andere medizinische Produkte angestrebt. Die Forschung und Weiterentwicklung findet unter der Leitung des Erfinders Dr. Alexey Kalachev in Berlin-Adlershof mit Unterstützung der Humboldt-Universität statt. Das Unternehmen erzielt bislang noch keine Produktumsätze. Der Aufbau der Produktionsprozesse soll im 3. Quartal 2009 abgeschlossen werden. Dementsprechend kann erst im 4. Quartal 2009 mit den ersten Produktumsätzen gerechnet werden.

      Quelle:
      http://aktien.onvista.de/snapshot.html?ID_OSI=15806215&SEARC…

      Kapitalerhöhung der Lenswista AG vollständig platziert
      335.000 Aktien wurden zu EUR 4,00 platziert; Bruttoemissionserlös beträgt EUR 1,34 Mio.; Finanzielle Mittel dienen der Working Capital-Finanzierung.

      Berlin, 30. August 2010: Der Vorstand der im First Quotation Board (Freiverkehr) an der Frankfurter Wertpapierbörse notierten Lenswista AG gibt die erfolgreiche, vollständige Platzierung der im Rahmen eines Bezugsangebots platzierten Kapitalerhöhung in Höhe von Stück 335.000 Aktien bekannt. Der Bruttoemissionserlös der einheitlich zu EUR 4,00 platzierten Aktien beläuft sich auf EUR 1,34 Mio.. Das Grundkapital der Gesellschaft erhöht sich damit einhergehend von EUR 1.675.000,– um EUR 335.000,– auf EUR 2.010.000,–. Die Transaktion wurde federführend von der quirin bank AG, Berlin, begleitet.

      Der Emissionserlös wird insbesondere für die laufende Working Capital-Finanzierung der Gesellschaft genutzt. „Die erfolgreiche Platzierung der Kapitalerhöhung ist für uns ein Zeichen, dass unsere Investoren von unserer Unternehmensstrategie überzeugt sind. Die eingeworbenen Mittel schaffen den finanziellen Rahmen, den wir zur weiteren erfolgreichen Umsetzung unserer Unternehmensziele benötigen. Wir befinden uns unmittelbar vor dem Markteintritt und führen aktuell Verhandlungen mit wichtigen Vertriebspartnern“, so Danny Seifert, Finanzvorstand der Lenswista AG.

      Quelle:
      http://www.lenswista.com/de/dokumente/Pressemitteilung_Kapit…
      Avatar
      schrieb am 27.09.10 16:50:18
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.215.673 von razzi am 27.09.10 13:11:49Ich hatte mich mal für deren Anleihe interessiert und ein wenig recherchiert, wo es überall deren Produkte zu kaufen gibt (ist ja ein Vorteil von B2C-Anbietern). Kein einziger Kontaktlinsen-Versand, den ich gefunden habe, hatte sie im Angebot!
      Avatar
      schrieb am 27.09.10 19:49:02
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.215.673 von razzi am 27.09.10 13:11:49Mir wurde von einem Bekannten aus der Optikerbranche empfohlen, den Titel zu kaufen.

      Mit welcher Begründung? :D
      1 Antwort

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      schrieb am 30.09.10 14:26:26
      Beitrag Nr. 6 ()
      klar die Kontaktlinse ist ja auch erst kurz vor der Markteinführung (siehe Website) es gibt wohl einen unabhängigen Research Bericht der die Aktie bei 8 -12 € sieht. Kennt sich jemand auf dem Markt für Kontaktlinsen aus? Wie groß ist den das Marktpotenial?
      Avatar
      schrieb am 30.09.10 14:33:25
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.218.833 von Datteljongleur am 27.09.10 19:49:02der Optiker meinte das die Linse das innovativste Produkt der letzen 20 Jahre wäre, da die Linse aufgrund eines Nanotech. Werkstoffes eine super Trage - Qualität hat und zeitlich fast unbegrenzt tragbar ist.
      Avatar
      schrieb am 02.11.10 23:13:27
      Beitrag Nr. 8 ()
      Finde die Wandelanleihe interessanter: A0LRKZ
      Da krieg ich 8%, jeden Tag bei z.B. 10.000 Euro Anlage also 2,22 Euro Stückzins.
      Rendite sogar 20%.
      Zusätzlich hab ich Kursphantasie drin, da Anleihekurs aktuell bei 89, Rückzahlung nächstes Jahr zu 100.
      Zurücklehnen und genießen. Selbst bei Kursen bei 105 gibt's noch ne Rendite weit über Unternehmensanleihen aus dem Small-Mid-Cap-Bereich.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.11.10 15:14:49
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.441.311 von Oberschwester am 02.11.10 23:13:27Wie sollen die jemals die Anleihe zurückzahlen, wenn sie nichts verkaufen???
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 12.11.10 11:38:31
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.475.378 von Schnueffelnase am 08.11.10 15:14:49Wieso ein Problem sehen, wo keins ist?! Wartest Du auf noch niedrigere Einkaufskurse? Das könnte zu spät sein.
      Erstens ist das aktuelle Niveau unter dem Rückzahlungskurs 100 immer noch günstig, zweistens wird die Anleihe erst Ende 2011 fällig.
      Jeden Tag, den Du wartest, entgeht Dir Stückzins plus Kurspotenzial. Ich will Dich nicht zu Deinem Glück zwingen.

      Abgesehen davon:
      Lenswista hat vor ein paar Wochen eine Barkapitalerhöhung erfolgreich platziert. Das wäre bei schlechten Unternehmensaussichten nicht möglich gewesen. Deshalb schau lieber in die Zukunft und ruhig auch mal auf die Unternehmens-Website.
      Ggf. wird mit der Emission einer neuen Anleihe die alte abgelöst. Die Kapitalstruktur bleibt bei Lenswista gleich (gut). Das machen die meisten Unternehmen.
      Avatar
      schrieb am 14.11.10 17:38:17
      Beitrag Nr. 11 ()
      Hier mal der Link IR
      http://www.lenswista.com/de/ir-pr_presse.html

      Ich sehe oder finde keine aktuellen fundamentalen Daten.
      Kein Geld vorhanden, nur Schulden. Keine genauen Daten, wann die Sachen auf den Markt kommen.
      Keine Berichte in Fachzeitschriften, wie die Werthaltigkeit sein könnte.

      Ich gehe mal davon aus, das die hier Schreibenden auch keine fachlichen Informationen besitzen, oder ?

      Also alles sehr spekulativ....
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 14.11.10 19:48:06
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.519.182 von coolrunning am 14.11.10 17:38:17Ich sehe oder finde keine aktuellen fundamentalen Daten. Kein Geld vorhanden, nur Schulden. Keine genauen Daten, wann die Sachen auf den Markt kommen. Keine Berichte in Fachzeitschriften, wie die Werthaltigkeit sein könnte.

      Schulden (bei Banken) direkt haben sie nicht. Die Aktien sind nur zu 3,45 % in Streubesitz, sonst in der Hand des Eigners und der zwei Beteiligungsgesellschaften.

      LensWista ist ja ein junges Unternehmen, ein StartUp, das noch Zukunftsmusik ist. Noch gibt es keine Produktion, geplant war der Produktionsstart Ende 2009, es scheint doch noch nicht soweit zu sein. Wer daran glaubt, kann schon investieren.

      Klar, ist alles noch sehr spekulativ...

      Ich gehe mal davon aus, das die hier Schreibenden auch keine fachlichen Informationen besitzen, oder?

      Fachliche Informationen gibt es wenig. Hier zum Beispiel:

      http://www.finanzen100.de/aktien/lenswista-wkn-a0lr80_H67665…" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">http://www.finanzen100.de/aktien/lenswista-wkn-a0lr80_H67665…


      Anteilseigner
      3,45% Streubesitz
      50,00% Erster Privater Investmentclub Börsebius Zentral (GbR)
      25,00% ABAG Aktienmarkt Beteiligungs AG
      21,55% Dr. Alexey Kalachev

      http://aktien.onvista.de/snapshot.html?ID_OSI=15806215

      Kurzporträt zur LENSWISTA AG Aktie

      Die Gesellschaft LensWista GmbH wurde am 2. April 2004 in Leverkusen gegründet und firmierte am 4. Oktober 2006 um in eine Aktiengesellschaft. Das Kerngeschäft ist die Herstellung und der Vertrieb von Kontaktlinsen mit einer ununterbrochenen Tragedauer von bis zu 3 Monaten und Monatstauschsysteme. Weitere zukünftige Geschäftsfelder sind die noch in der Entwicklung befindlichen pharmazeutischen (z.B. für die Glaukom-Therapie) und die selbststerilisierenden Linsen. Darüber hinaus wird die Übertragung der LensWista-Technologie auf andere medizinische Produkte angestrebt. Die Forschung und Weiterentwicklung findet unter der Leitung des Erfinders Dr. Alexey Kalachev in Berlin-Adlershof mit Unterstützung der Humboldt-Universität statt. Das Unternehmen erzielt bislang noch keine Produktumsätze. Der Aufbau der Produktionsprozesse soll im 3. Quartal 2009 abgeschlossen werden. Dementsprechend kann erst im 4. Quartal 2009 mit den ersten Produktumsätzen gerechnet werden.
      Avatar
      schrieb am 07.01.11 18:18:39
      Beitrag Nr. 13 ()
      Lenswista - Perspektiven?

      Der Börsenkurs der Lenswista Aktien hat sich 2010 eher unerfreulich entwickelt. Lag er Anfang 2010 noch bei 4,50 bis 5 Euro rutschte er am Ende des Jahres auf 3 Euro herunter.

      Auf der Homepage des Unternehmens heißt es: "Mit unserem neuen, moderneren Markenauftritt unterstreichen wir unsere Position als Hersteller qualitativ hochwertiger und innovativer Kontaktlinsen."

      Ende Januar 2011 findet in München DIE jährliche Optikmesse, die opti '11 statt. Leider habe ich Lenswista im Ausstellerverzeichnis nicht gefunden. Auf dieser Messe treffen sich die Optiker und Kontaktlinsenanpasser aus Deutschland und Europa. Ich kann nicht verstehen, warum eine junge Firma auf einen Messeauftritt auf der opti verzichten kann, oder ist die Finanzlage so angespannt, dass sie darauf verzichten muß? Schon garnicht, wenn man neue Produkte auf dem Markt präsentieren will.

      Es lohnt sich, auch einmal nach einem der Produkte der Lenswista AG wie der Kontaktlinse "Lenswista element SHL" zu googeln. Ich habe außer ein paar Pressemeldungen und ähnlichem nichts gefunden, obwohl die Produktion schon (zumindest laut Plan) mind. ein Jahr laufen sollte. Da verstehe ich die Aussage, dass sie ihre Position als Kontaktlinsenhersteller unterstreichen, ehrlich gesagt nicht. Welche Position??? :confused: Wenn die Investoren Glück haben, ist es die Startposition.

      In der als PDF abrufbaren Unternehmenspräsentation steht übrigens: "LensWista kauft Linsen vom Hersteller und versorgt andere Hersteller mit SHL"
      Ich dachte ja, das Geschäftskonzept würde darin bestehen, dass ein Kontaklinsenhersteller Linsen herstellt und verkauft, nicht dass er Linsen kauft.

      Vielleicht will LensWista auch reiner OEM-Hersteller werden oder nur für Fremdfirmen arbeiten, denn es steht dort auch: Der Hersteller versendet seine eigenen SHL an LensWista und erhält die behandelten Linsen für den eigenen Verkauf zurück."

      Nur dann verstehe ich den Begriff Kontaktlinsenhersteller nicht, lenswista (die mit dem moderneren Markenauftritt) wäre dann ja eher Kontaktlinsenveredler statt Hersteller.

      Egal wie man es wendet - für mich ist der große Durchbruch (so wie er laut Herrn Rombach kurz bevorsteht) derzeit noch nicht erkennbar. Ich habe eher Angst vor dem großen Einbruch, da mir Kontaktlinsenanpasser (das sind diejenigen die dann die Linsen anpassen und verkaufen!) erzählten, dass sie und der Markt nicht unbedingt auf die lenswista-Linsen warten würden...

      Fand vorhin eine News beim Euro-Focus (einem Magazin für Augenoptiker) vom März 2005: Dort wird eine neuartige Kontaktlinse von Lenswista angekündigt, die 2006 auf den Markt kommen soll. Damals wurde noch eine ununterbrochene Tragedauer von 6 Monaten angestrebt. Inzwischen sind wir dank der jahrelangen Entwicklung bei einer versprochenen dreimonatigen Tragedauer angekommen ;)

      Nun schreiben wir das Jahr 2011, die Schulden steigen, durch Produkte generierte Umsätze sind zumindest nicht unnmittelbar erkennbar und für mich persönlich stellt sich eher die Frage, wie lange die Luft noch reicht...
      Avatar
      schrieb am 08.01.11 23:32:13
      Beitrag Nr. 14 ()
      Dauertragelinsen - Lenswista und die Wettbewerber

      Die Idee, Dauertragelinsen auf den Markt zu bringen ist nicht ganz neu, das zeigt ein Spiegelartikel aus dem Jahr 1979
      http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-40349588.html
      Manche Probleme sind seitdem gelöst, andere Punkte sind auch weiterhin nicht ganz ohne...

      Einen guten Artikel über die Anfänge von Lenswista findet sich in der Berliner Zeitung (Juli 2005)
      http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump…

      Wäre Lenswista 2006 wirklich mit einer überzeugenden Dauertragelinse herausgekommen, die man problemlos 3 Monate ohne Unterbrechung Tag und Nacht tragen kann und hätte diese gut am Markt positioniert, dann wäre das im Jahr 2011 eine super Story und alle Investoren der ersten Stunde könnten sich jetzt freuen.

      Der Produktionsbeginn ist offensichtlich seitdem x-mal verschoben worden und im Jahresabschluß 2008 (kostenfrei im elektronischen Bundesanzeiger abrufbar, der für 2009 liegt immer noch nicht vor) wird mal wieder ein neuer geplanter Verkaufsstart - frühestens 4 Quartal 2009 - genannt.

      Das Produkt soll dann laut Jahresabschluß 2008 - wenn es denn einmal in nennenswerter Anzahl verfügbar ist - im Premiumpreissegment angesiedelt sein und es sollen anfangs die ca. 800 Kontaktlinsenanpasser angesprochen werden, die viele Kontaktlinsen anpassen.
      Wie die Ansprache erfolgen soll, ist mir noch ein wenig schleierhaft, da wie schon im vorigen Artikel erwähnt, Lenswista auf der wichtigsten Optiker- und Kontaktlinsenmesse der opti 11 nach meinem Informationsstand nicht vertreten ist.

      Ein Blick auf das Ausstellerverzeichnis der opti 11 (Ende Januar in München) lohnt sich trotzdem, da in der Kontaktlinsenhalle C3 die Wettbewerber alle vertreten sind. Zudem gewinnt man auch einen kleinen Eindruck über die Anzahl der potenziellen Wettbewerber.

      Die Wettbewerber haben gut eingeführte Dauertragelinsen auf dem Markt, die man je nach Linse 14 Tage oder 30 Tage Tag und Nacht ohne Unterbrechung tragen kann. Mit diesen Linsen haben die Kontaktlinsenanpasser inzwischen ausreichend Erfahrungen gesammelt und man findet sie bei Online-Kontaktlinsenshops für ca. 25 - 50 Euro/6 Stück, d. h. für ein halbes Jahr Gesamttragedauer. Insgesamt gesehen werden von den meisten Kontaktlinsenanpassern aber meinem Kenntnisstand nach relativ wenig Dauertragelinsen angepasst.

      Ein erfahrener Kontaktlinsenanpasser kennt die Vor- und Nachteile seiner Produkte sehr gut und er berät daraufhin seine Kunden. Neben den Kundenwünschen spielen auch medizinische Aspekte, der Sehfehler, Hornhautkrümmung etc. eine Rolle. Die langjährige Erfahrung mit den Produkten spielt eine große Rolle, wenn man mit möglichst wenigen Versuchen eine für den Kunden und seine Ansprüche optimale Linse anpassen möchte. Wenn einmal eine Linse gut angepasst ist, dann wechselt man die Marke in der Regel auch nicht so schnell wieder.

      Welche Gründe hat jetzt ein Kontaktlinsenanpasser, der von den etablierten Wettbewerbern eine breite Palette an unterschiedlichen Kontaktlinsen angeboten bekommt, die Lenswista-Linsen in seine Produktpalette aufzunehmen und aktiv anzubieten, nachdem man jahrelang das Produkt nur angekündigt hatte? Mir fiel in einem Gespräch mit einem renommierten Ausbilder im Bereich Kontaktlinsenanpassung auf, dass er die Firma Lenswista noch nicht einmal kannte. Es gibt den Vorteil, dass diese Linse dann - bei Verfügbarkeit - 90 Tage im Auge verbleiben kann, so der Kunde nicht z. B. schwimmen geht und - wie in dem Artikel in der Berliner Zeitung von dem Gründer der Lenswista selbst geschildert - die Kontaktlinse davonschwimmt.

      Ob ich die Kontaktlinse dann wirklich als Dauertragelinse problemlos ohne jegliche Reinigung und ohne jedes Herausnehmen 90 Tage am Auge tragen kann, weiß ich nicht.

      Es ist sicher schön, wenn man eine Kontaktlinse nicht jeden Abend herausnehmen muß und sie einfach auf dem Auge verbleiten kann. Das leisten die Wettbewerber mit 14- oder 30-Tage-Dauertragelinsen auch. Hier sind jetzt immer Dauertragelinsen gemeint, nicht die Tatsache, dass man auch bei täglicher Reinigung manche Linsen z. B. als Monatslinse monatlich wechselt. Ob es jetzt so ein großer Vorteil ist, dass die Austauschdauer dann 90 statt 30 Tage beträgt, weiß ich nicht.

      Aus meiner Sicht sind die geplanten Produkte von Lenswista zwar sehr nett, aber es fällt mir sehr schwer zu glauben, dass sie eine Revolution auf dem Kontaktlinsenmarkt auslösen werden. Dafür kommen die Linsen sehr spät in einen Markt mit gut aufgestellten Wettbewerbern und ich sehe auch (von dem Spruch auf der Homepage einmal abgesehen, dass sich Lenswista neu erfinde) keine adäquaten Marketingbemühungen, diese Produkte im Markt zu platzieren.

      Wenn ich es recht sehe, wird Ende 2011 eine größere Wandelanleihe fällig und es fand 2010 eine Kaptialerhöhung statt, um Kapital für die laufenden Kosten zu haben.
      Bei der Auflage der Wandelanleihe fand sich in der Börsenzeitung dazu folgende Info: "Ab 2008 will LensWista ein Produkt mit einer 90-Tage-Tragedauer anbieten. Das soll in 2007 Umsätze von etwas mehr als 2 Mill. Euro bringen und 2008 etwa 5,9 Mill. Euro."
      Ich warte noch auf die Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2009, aber entweder wurde der erfolgreiche Verkaufsstart der Linsen so geheim gehalten, dass man beim googlen nichts findet oder ich bin sehr gespannt, wie man ohne Messeauftritt auf der wichtigsten Fachmesse und ohne weitere Artikel in den einschlägigen optischen Fachblättern (zumindest habe ich keine gefunden) jetzt in kürzester Zeit den Markt aufrollen will.
      Avatar
      schrieb am 11.01.11 12:38:25
      Beitrag Nr. 15 ()
      Plasmachem und Lenswista

      Wenn man einen Blick auf die Webseite der Firma Plasmachem wirft, dann besteht dort die letzte News aus der Ankündigung eines Messeauftritts auf der AMITEC 2009. Die anderen News sind aus dem Jahr 2008 und älter. Offensichtlich ein ebenfalls blühendes Unternehmen des Herrn Alexey Kalachev.

      In dem Zusammenhang: Lenswista schreibt ja auf ihrer Webseite "lenswista erfindet sich neu" und sie schreiben dann in ihrem Text, dass sie nun einen modereneren Markenauftritt haben.

      Auch diese direkt auf der Homepage präsentierte Meldung ist schon gut abgehangen, so man mal einen Blick auf die Unternehmensgeschichte laut lenswista.com wirft:
      "2009 Start der Oberflächenveredelung von Silikon-Hydrogel-Linsen (SHL)
      2009 Produktionsstart Silikonkontaktlinsen
      2009 Neuer Markenauftritt der LensWista AG
      2010 Start der Herstellung von innovativen Kontaktlinsen mit einer ununterbrochenen Tragedauer von bis zu 3 Monaten"

      Wir schreiben nun das Jahr 2011 und lenswista erfindet sich immer noch neu...

      Bei mir weckt so etwas ganz leise Zweifel, wenn seit 2009 die wichtigste Meldung (das ist ja das, was man auf seiner Homepage ganz nach vorne stellt) immer noch ist, dass man nun einen moderneren Markenauftritt habe...
      Avatar
      schrieb am 11.01.11 12:46:21
      Beitrag Nr. 16 ()
      Upps... das war eine Antwort auf einen interessanten Beitrag von Wertesucher im Thread Börsebius Beteiligungen...
      Avatar
      schrieb am 11.01.11 23:18:02
      Beitrag Nr. 17 ()
      Prüfung des Jahresabschluss 2008

      Es empfiehlt sich, den von der Lenswista-Seite herunterladbaren Prüfbericht einmal näher anzusehen:
      http://www.lenswista.com/de/dokumente/LensWista_AG_Pruefungs…

      Insbesondere sollte man auf S.5 und 6 den Abschnit zu "Bestandsgefährdende Tatsachen" in Ruhe durchlesen.

      Dort findet man auf S. 6.
      "Der Bestand der LensWista AG ist unmittelbar gefährdet wenn:
      - Die Produktentwicklung (Probandentests) nicht kurzfristig und die klinische Studie nicht mittelfristig erfolgreich abgeschlossen werden und
      - die erfolgreiche Markteinführung in 2009 bzw. 2010 und Generierung der geplanten Umsätze nicht planmäßig erfolgen werden.
      Wegen der Bedeutung dieser Bedingungen für die Unternehmensfortführung habe ich den Bestätigungsvermerk mit einem ergänzenden Hinweis versehen."

      Hat irgendjemand etwas von der erfolgreichen Markteinführung mitbekommen? Ich habe trotz intensiver Recherche inklusive Befragung von Kontaktlinsenanpassern, dem Check in einigen augenoptischen Fachzeitschriften und einem Aussteller-Check auf der Ende Januar stattfindenden opti '11 nichts finden können...
      Avatar
      schrieb am 11.01.11 23:39:05
      Beitrag Nr. 18 ()
      Ein Potenzial von 2,5 Milliarden Menschen

      DOZ 1-2006 KONTAKTLINSE, S. 133

      "Neue Linse LensWista für Dauertragen über
      3 Monate wird 2006 eingeführt
      Das Nanobiotechunternehmen LensWista hat als Weltneuheit mit
      Weltmonopol eine Linse entwickelt, die nachweislich drei Monate
      durchgehend und angeblich ohne Begleiterscheinungen
      getragen werden
      kann. Zu den Investoren gehört vor allem die Bayer AG, wo die
      Linsen auch gefertigt werden.
      LensWista-Linsen haben eine dreimal höhere Sauerstoffdurchlässigkeit
      (Dk/t-Wert = 470) als die bisher modernsten Silicon-Hydrogele
      (Dk/t = 170).
      Die Linsen werden auf der Basis eines innovativen nano-/plasmatechnologischen
      Verfahrens hergestellt und bestehen aus reinem Silicon-
      Polymer mit hydrophiler Oberfläche und hydrophobem Kern. Es
      soll sich ein Flüssigkeitsfilm unter der Linse ausbilden können. Durch
      Nanostrukturen sollen Verschmutzungen von der Linsenoberfläche
      abgewiesen werden.
      Die Geschäftsführung bezeichnet diese Linse als die sicherste Kontaktlinse
      aller Zeiten und schätzt das weltweite Potenzial hierfür mit
      2,5 Milliarden Menschen ein. Entsprechend profitorientiert sind die
      ersten Verlautbarungen zu diesem Erzeugnis.
      Über mögliche Vertriebswege
      ist bisher nur so viel bekannt, dass man die weltweiten Vertriebsstrukturen
      des Bayer Konzerns nutzen will."

      Na irgendjemand von den potenziellen 2,5 Milliarden Menschen wird die Lenswista-Kontaktlinsen doch bis zum Jahr 2011 schon selbst im Auge gehabt haben, bitte doch einfach mal eine Rückmeldung geben ;)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 12.01.11 08:16:59
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.843.782 von Ein_Mediziner am 11.01.11 23:39:05Zu den Investoren gehört vor allem die Bayer AG, wo die Linsen auch gefertigt werden.

      Bemerkenswert ist die Tatsache, dass die Lenswista in den Geschäftsberichten der Bayer AG nicht erwähnt wird.

      Sah man sie als Peanuts oder gibt es noch einen anderen Grund? :confused:
      Avatar
      schrieb am 12.01.11 09:43:40
      Beitrag Nr. 20 ()
      @ Ein_Mediziner
      Warum redest Du Lenswista schlecht? Wurdest bei der Stellensuche von Lenswista bzw. von für Lenswista tätigen Leuten abgelehnt und willst Dich jetzt "rächen"?

      Kein Messeauftritt: Apple ist auf der CES nicht vertreten, gehört jedoch zur Branche Consumer Electronics. Falls Du Freikarten für die Messe willst, mußt Du Dir etwas anderes einfallen lassen.

      Kapitalausstattung: Lenswista führte in der 2. Hälfte 2010 eine erfolgreiche Kapitalerhöhung durch. Die Kapitalgeber hätten sich wohl kaum gezeigt, wenn sie nicht an die Erfolgsaussichten glauben. Bitte sei wenigstens so objektiv -- auch wenn's Dir augenscheinlich sehr schwer fällt -- und schau Dir beide Seiten der Medaille an.
      Wenn Du's drauf anlegst und mühsam nur Dir genehme Informationen herauspickst, wirst Du an jedem Unternehmen etwas herummäkeln können.
      Naturgemäß sind da nunmal zunächst Investitionen mit automatisch verbundenen Verlusten, mit dem Ziel, später die Früchte der Arbeit erfolgreich zu ernten.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 12.01.11 10:04:35
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.844.908 von Oberschwester am 12.01.11 09:43:40Ich suchen zwischen all' den unbegründeten Unterstellungen immer noch die Gegenargumente. Wo stecken sie nur? :confused:
      Avatar
      schrieb am 12.01.11 15:29:18
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.844.908 von Oberschwester am 12.01.11 09:43:40@ Oberschwester
      Persönliche Unterstellungen sind meiner Meinung nach in einer Diskussion über die Frage, ob sich ein Investment in diese Firma lohnt, nicht zielführend.
      Aber zu Ihrer Information: Ich habe und hatte keine persönliche Beziehung zu Lenswista und es liegen auch keine wirtschaftlichen Interessenkonflikte meinerseits vor.

      Jetzt zu den spannenderen Punkten, den positiven Argumenten für Lenswista. Ich habe sie intensiv gesucht und selbst nur sehr wenig gefunden. Eine gute Diskussion lebt davon, dass sowohl pro als auch kontra gepostet wird und sich dann jeder seine Meinung bilden kann.

      Argument 1:
      "Kein Messeauftritt: Apple ist auf der CES nicht vertreten, gehört jedoch zur Branche Consumer Electronics. Falls Du Freikarten für die Messe willst, mußt Du Dir etwas anderes einfallen lassen."
      Apple kann es sich leisten, nicht auf der CES nicht vertreten zu sein und war trotzdem sowohl in der Presse als auch auf der CES omnipräsent, man sah Produkte von Apple an allen Ecken.
      Wenn man einmal nach einem Apple-Produkt wie dem iPad googelt und im Vergleich dazu z. B. die Kontaktlinse Lenswista Element SL, dann geben schon allein die Trefferzahlen einen guten Eindruck davon, welche Firma wie auf dem Markt präsent ist.

      Argument 2:
      "Kapitalausstattung: Lenswista führte in der 2. Hälfte 2010 eine erfolgreiche Kapitalerhöhung durch. Die Kapitalgeber hätten sich wohl kaum gezeigt, wenn sie nicht an die Erfolgsaussichten glauben. Bitte sei wenigstens so objektiv -- auch wenn's Dir augenscheinlich sehr schwer fällt -- und schau Dir beide Seiten der Medaille an."

      Leider hat Lenswista bis jetzt (Januar 2011) noch keinen Jahresabschluss für 2009 veröffentlicht. Auf Grund der bislang bekannten Zahlen kann ich die Enscheidung der Investoren nicht verstehen, würde es aber natürlich gerne.
      Avatar
      schrieb am 14.01.11 22:04:01
      Beitrag Nr. 23 ()
      Schau Dir beide Seiten der Medaille an!

      Diesen Tipp der Oberschwester will ich doch mal beherzigen und werde bei der Suche nach positiven News von Lenswista bei einer Meldung im Optikernetz aus dem Jahr 2010 fündig:

      Die eine Seite der Medaille

      http://www.optikernetz.de/Optikernetz/news/branchennews/eige…

      "31.05.2010 LENSWISTA geht an den Start

      Nach fast sechsjähriger Forschungs- und Entwicklungsarbeit präsentiert die LensWista AG ihre ersten Kontaktlinsen.

      Sauerstoff und Wasser – diese beiden wichtigen Elemente sind auf der ganzen Welt zu finden. Diese sind für unser Leben und unsere Augen essenziell. Sie sind entscheidendes Merkmal der einzigartigen LensWista-Kontaktlinsen. So wird der Name der Produktfamilie „LensWista Element“ zum Programm. Die Produktfamilie LensWista Element umfasst die Silikon-Hydrogel-Kontaktlinse (SHL) und die Silikonkontaktlinsen (SL bzw. SL+), die mit der patentierten LensWista-Technology entwickelt wurden. Abgerundet wird die Produktfamilie noch von dem dazugehörigen All-in-One-Pflegemittel LensWista Element Solution.

      Eines haben alle Produkte gemeinsam: Sie sorgen für einen einzigartigen Tragekomfort durch eine verbesserte Benetzbarkeit.

      Kontaktlinsenträger möchten vor allem eines – nicht ständig von dem unangenehmen Gefühl gestört werden, etwas im Auge zu haben. Durch die extrem niedrige Formstabilität und deutlich verbesserte Oberflächeneigenschaften passt sich die Silikon-Hydrogel-Kontaktlinse LensWista Element SHL dem Auge perfekt an. Daraus ergibt sich eine hohe Verträglichkeit und eine lang anhaltende Befeuchtung des Auges. Zusätzlich wird damit eine schnelle und gleichmäßige Neubenetzung mit nur einem Lidschlag und ein gesteigerter Tragekomfort gewährleistet. Die LensWista Element SHL Kontaktlinsen sind ab sofort lieferbar, ebenso wie eine Verbandlinse für den medizinischen Bereich. In wenigen Monaten erfolgt dann die Einführung der reinen Silikon-Kontaktlinse mit einer extrem hohen Sauerstoffdurchlässigkeit. Vertrieben wird die LensWista Element SHL über Conta Optic (www.contaoptic.de) und Bach Optic (www.bachoptic.de)."

      Jetzt könnte man meinen, was lange währt, wird endlich gut, aber man sollte auch einen Blick auf die andere Seite der Medaille werfen.

      Die andere Seite der Medaille

      Ein kleiner Check im Januar 2011:
      Auf den Seiten der beiden angegebenen Vertriebspartner sind auch unter Zuhilfenahme der Suchfunktion keine Kontaktlinsen der Fa. Lenswista zu finden.

      Somit sind die Lenswista-Kontaktlinsen im Jahr 2005 für 2006 angekündigt worden. Anschließend gab es Jahresrhythmus weitere Ankündigungen, dass die Produktion bald starte, jeweils mit vollmundigen Umsatzprognosen. Bei der Prüfung des Jahresabschluss 2008 wird ausdrücklich auf die Gefährdung von Lenswista hingewiesen, wenn die Markteinführung nicht 2009 und 2010 wie geplant von statten gehe. Dann im Frühjahr 2010 die Ankündigung, dass die nach mehreren Verschiebungen für 2009 angekündigten Lenswista SHL Kontaktlinsen ab sofort lieferbar seien, aber auch im Januar 2011 sind diese bei den aufgeführten Vertriebspartnern (im Gegensatz zu vielen anderen Linsen der Wettbewerber) nicht erhältlich und noch nicht einmal auf deren Homepage verzeichnet.

      Die Bewertung beider Seiten der Medaille bleibt dem Leser selbst überlassen. Meine ganz persönliche Meinung ist, dass nach so vielen folgenlosen Ankündigungen man weiteren Ankündigungen mit einer gesunden Skepsis begegnen sollte...

      Ich zumindest hatte es mir ein wenig anders vorgestellt, wenn man weltweit bis zu 2,5 Millarden Menschen mit der sichersten Kontaktlinse aller Zeiten versorgen will.
      Avatar
      schrieb am 15.01.11 14:21:51
      Beitrag Nr. 24 ()
      Ich muß gestehen, daß mich die völlige Nachrichtenlosigkeit der letzten Zeit auch wundert.
      Avatar
      schrieb am 31.01.11 10:04:42
      Beitrag Nr. 25 ()
      Lenswista auf dem Abstellgleis?

      Besuch auf der opti 11, DEM Branchentreffpunkt für die Optikbranche. Die schon im Vorfeld geäußerten Befürchtungen haben sich für mich bestätigt.

      Lenswista war nicht auf der opti vertreten und auf dem Stand eines (laut alter Lenswista-Pressemeldung) zukünftigen Vertriebspartners löste meine Nachfrage nach Lenswista-Linsen eher Erstaunen aus. Die Linsen seien nicht lieferbar, Lenswista habe da Probleme, ob sie mir denn nicht andere Produkte zeigen dürfe, bekam ich auf meine Frage zu hören.

      In anderen Gesprächen mit Kontaktlinsenspezialisten zeigte sich, dass Lenswista meist gänzlich unbekannt war. Ein führender Fachjournalist auf diesem Gebiet meinte nur, dass da doch letztes Jahr noch jemand von denen auf der Messe gewesen wäre und konnte sich immerhin daran erinnern, dass sie seit Jahren eine phantastische Sauerstoffdurchlässigkeit versprochen hätten.

      Ich hatte nicht den Eindruck, dass irgendjemand Lenswista auf der opti vermisst hätte und sehnsüchtig auf die jahrelang angekündigten Produkte warten würde. Es wurden dagegen von den Wettbewerbern viele real lieferbare sowohl bewährte als auch innovative Kontaktlinsen präsentiert.

      Meiner Meinung nach ist der Zug abgefahren, während Lenswista weiter auf dem Abstellgleis steht. Wie lange man auf dem Abstellgleis nur mit Produktankündigungen überleben kann, vermag ich nicht einzuschätzen.
      Avatar
      schrieb am 03.02.11 21:19:20
      Beitrag Nr. 26 ()
      Neuer Vorstand bei Lenswista

      Thomas Kordick wird Vorstand (CEO) der LensWista AG - "Markteintritt mit innovativen Kontaktlinsen-Technologien forcieren und das internationale Geschäft vorantreiben"
      so eine aktuelle Pressemeldung. Seit dem 1.2. ist Herr Kordick nun CEO der Lenswista AG.

      Dass er jetzt nach einem halben Jahrzehnt folgenloser Ankündigungen den Markteintritt forcieren möchte, ist erst einmal lobenswert.

      Bislang waren immer nur die Ankündigungen bei Lenswista klasse. Auf der Homepage von Lenswista stand der neue CEO zumindest bis zum Abend noch nicht im Impressum. Aber das ist verständlich, so aufwendige Veränderungen der Homepage, wie der Austausch eines Namens braucht einfach seine Zeit... Es steht weiter auf der Startseite, dass sich Lenswista neu erfinde, das dafür aber schon seit Jahren...
      Avatar
      schrieb am 08.02.11 20:42:33
      Beitrag Nr. 27 ()
      Die ganze Wahrheit?

      Wertesucher hat schon im Börsebius-Thread auf einen interessanten Aspekt hingewiesen: Offensichtlich haben die bisherigen Finanzspritzen des Investmentclubs Börsebius bei der Lenswista AG noch nicht ausgereicht, um ein konkurrenzfähiges Produkt auf den Markt zu bringen. So hat der AR-Vorsitzende anlässlich der Berufung von Herrn Kordick erneut erklärt: „Gemeinsam mit ihm wollen wir den Markteintritt mit innovativen Kontaktlinsen-Technologien forcieren :look: und das internationale Geschäft vorantreiben".

      Ich hatte rund um die Messe opti 11 den Markt abgesucht und keine lieferbaren Lenswista-Linsen bei den erklärten "Vertriebspartnern" gefunden. Das deckt sich mit der Aussage, dass nun der Markteintritt forciert werden soll, denn die Aussage impliziert, dass sie bislang noch nicht in den Markt eingetreten sind.

      Auf der Homepage von Lenswista wird unter dem Stichpunkt Historie folgendes aufgeführt:
      2009 Produktionsstart Silikonkontaktlinsen
      2010 Start der Herstellung von innovativen Kontaktlinsen mit einer ununterbrochenen Tragedauer von bis zu 3 Monaten

      Das ist nun aber erstaunlich. Die produzieren ja angeblich schon seit 2 Jahren!! Wenn es denn die Wahrheit ist, die dort aufgeführt wird. Vielleicht deuten sie den Begriff des Produktionsstartes auch philosophisch, da zwei produzierte Kontaktlinsen nun auch im weitesten Sinne schon einen Produktionsstart symbolisieren könnten.

      Ich frage mich, ob es sein könnte, dass hier - aus welchen Gründen auch immer - falsche Informationen auf der Webseite platziert wurden??
      Avatar
      schrieb am 22.02.11 18:28:58
      Beitrag Nr. 28 ()
      Lenswista 2,30 €

      Der Kurs der Lenswista-Aktie ist weiter auf dem Sinkflug, ein neues Jahrestief konnte heute mit 900 zu 2,30 € gehandelten Aktien an der Börse Stuttgart verzeichnet werden.

      Der neue Lenswista-Vorstand sorgte zumindest im Außenauftritt noch nicht für Veränderungen:

      Die ersten drei Wochen im Amt haben leider nicht dazu geführt, dass der längst überfällige Jahresabschluss 2009 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.

      Auf der Homepage von Lenswista, wird dagegen immer noch postuliert, dass sich Lenswista neu erfinde, dabei stammt der neue Markenauftritt laut der ebenfalls abrufbaren "Historie" des Unternehmens aus dem Jahr 2009.

      Für mich ist weiter rätselhaft, wie die Ende des Jahres fällig werdende Wandelschuldverschreibung gestemmt werden soll, denn selbst wenn Lenswista nun nach vielen hoffnungsvollen aber folgenlosen Ankündigungen den "Markteintritt forcieren" will, so braucht es doch eine gewisse Zeit bis Kontaktlinsenanpasser und Kunden überzeugt sind und dies zu den in den Jahren davor in Aussicht gestellten Umsätzen in Millionenhöhe führen würde.

      Ich warte weiter auf News, die good News sind und kann jeden verstehen, dem die Geduld so langsam ausgeht und der die Hoffnung schwinden sieht.
      Avatar
      schrieb am 08.03.11 19:59:32
      Beitrag Nr. 29 ()
      Lenswista: Weitere Entwicklungen

      Ein viertes Vorstandsmitglied wurde berufen, die Kosten steigen, die Markteinführung wird weiter forciert, es wurde erkannt, dass man die Marktchancen nutzen sollte (hat man ein halbes Jahrzehnt für diese Erkenntnis gebraucht ? :confused: ) und der Aktienkurs ist weiter auf dem Weg nach unten (vorhin wechselten 797 Aktien bei einem Kurs von 2,05 € den Besitzer).

      Mich würde brennend interessieren, wie viele Menschen nun schon eine Lenswista-Kontaktlinse im Auge hatten... Anvisiert war mal (laut einer Meldung in der DOZ im Jahr 2006) lässige 2,5 Milliarden potenzielle Kunden ;)
      Avatar
      schrieb am 09.03.11 08:55:15
      Beitrag Nr. 30 ()
      Ins Auge gehen...

      P.S. Gemeint war natürlich: eine Kontaktlinse von Lenswista schon auf dem Auge hatten, das war wohl ein Freudscher Verschreiber, da ich mir nicht so sicher bin, ob die ganze Geschichte am Ende nicht ins Auge geht ;)
      Avatar
      schrieb am 21.03.11 21:59:46
      Beitrag Nr. 31 ()
      Lenswista: No news are bad news

      Es gibt nichts Neues und das ist frustran.

      Auch nach vielen Wochen hat es der neue CEO als "Turnaround-Manager" es noch nicht einmal geschafft, selbst bei der Rubrik Unternehmensführung als Vorstandsmitglied aufgenommen zu werden. Sein neuer Vorstandskollege ist ebenfalls noch nicht aufgeführt.

      Selbst der Jahresabschluß 2009 ist noch nicht veröffentlicht und wir reden hier nicht von einem multinationalen Unternehmen. In dem von der Lenswista-Homepage herunterladbaren Prüfung des Jahresabschluss 2008 fehlt es nicht an kritischen Worten.

      Eine Google-Suche nach "Lenswista Element" liefert nicht einmal 100 Treffer, die meisten davon aus dem Bereich der Finanzbranche. Aus dem letzten Jahr gibt es nur zwei !!! Treffer.
      Ein kleiner Vergleich: "Ciba Vision" bringt 5,5 Millionen Treffer, davon fast 1,5 Millionen aus dem letzten Jahr.

      Aus meiner Sicht ist das aktuelle Kursnivau der Aktie mit 2,10 Euro eher noch schmeichelhaft..
      Avatar
      schrieb am 30.03.11 19:39:56
      Beitrag Nr. 32 ()
      Ist der neue Lenswista-Vorstand überhaupt im Unternehmen angekommen?

      Immerhin zwei Monate ist Thomas Kordick jetzt laut Lenswista-Pressemeldungen CEO bei Lenswista, es bleiben jedoch weiter Fragen:

      Auf der Homepage von Ciba Vision wird er weiter als Mitarbeiter aufgeführt:
      http://www.cibavision.co.za/about-us/our-executive-team.shtm…
      Bei Xing gibt er selbst bis jetzt zumindest auch noch Ciba Vision als seinen Arbeitgeber an.

      Zudem wird er auch nach 8 Wochen immer noch nicht auf der Lenswista-Homepage als Mitglied der Unternehmensführung aufgeführt:
      http://www.lenswista.com/de/unternehmen-management.html

      Also unterm Strich: Vom neuen CEO ist bei Lenswista bis jetzt nichts zu sehen.
      Von der groß angekündigten forcierten Markteinführung der Lenswista-Linsen nach einem halben Jahrzehnt vollmundiger Ankündigungen hat man seitdem auch nichts mehr gehört.
      Man fragt sich, ob es ein weiteres Mal eine folgenlose Ankündigung sein könnte...

      Na solange sich wenigstens die Investoren über diese Ankündigungen freuen und sie die Hoffnung nicht verlieren. Bei mir überwiegt immer mehr die Skepsis...
      Avatar
      schrieb am 25.04.11 21:47:02
      Beitrag Nr. 33 ()
      und wieder nichts Neues...

      Mich langweilt das langsam, jetzt haben wir Ende April und Lenswista kommt nicht in die Puschen...
      - Der Jahresabschluss 2009 !!! ist immer noch nicht veröffentlicht
      - vom neuen Vorstand hört man nichts
      - Die Homepage schreibt immer noch, dass sich Lenswista neu erfinde, dabei stammt das neue Logo schon von 2009
      - Von der Eroberung des Weltmarktes ist weiter nichts zu merken. Entweder machen die das in geheimer Mission und tarnen das so gut, dass weder Händler, Kunden noch die Fachpresse etwas davon mitbekommt, oder die Linsen sind immer noch nicht auf dem Markt angekommen. Zumindest bei den beiden ausgewiesenen Handelspartnern (laut einer Pressemeldung 2010) sind sie auch aktuell nicht auf der Homepage zu finden.

      Die Wettervorhersage: Trübe mit drohenden Unwettern, extreme Wetterlagen sind nicht auszuschließen... (das ist natürlich nur eine Meinungsäußerung auf Grund der (nicht) vorliegenden Klimadaten)
      Avatar
      schrieb am 29.04.11 18:17:25
      Beitrag Nr. 34 ()
      Jahresabschluss 2009

      Einen Beitrag zum endlich veröffentlichten und aus meiner Sicht nicht viel Optimismus ausstrahlenden Jahresabschluss 2009 findet sich hier:

      http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1158354-331-340/b…

      Für mich bleibt es rätselhaft, wie man mit "kleinen Umsatzerlösen" ab dem 3. Quartal 2011 bei den über den Jahren aufgehäuften Verbindlichkeiten in Millionenhöhe und der Ende des Jahres fälligen Wandelanleihe weitermachen möchte...
      Avatar
      schrieb am 01.05.11 13:37:57
      Beitrag Nr. 35 ()
      Lenswista Resümee

      Für Lenswista begann ich mich zu interessieren, nachdem Reinhold Rombach alias Börsibius im letzten Jahr im Börsebius-Investmentclub penetrant auf das hoffnungsvolle und gute Investment bei Lenswista hinwies. Sollte dies eine Aktie sein, in die Potenzial bietet und in die man investieren soll?

      Kernprodukt von Lenswista sollte eine Kontaktlinse werden, die man 3 Monate ohne Unterbrechung auf dem Auge tragen kann. Mit dieser Idee startete Lenswista vor gut einem halben Jahrzehnt und wollte schon vor vielen Jahren mit seinen Produkten auf dem Markt sein.

      Kontaktlinsen, die man Tag und Nacht 4 Wochen auf dem Auge belassen kann, gibt es inzwischen übrigens schon von Wettbewerbern, sie sind jedoch ein Nischenprodukt für eine relativ kleine Zielgruppe.

      Anfangs hatte Lenswista mit seinen Linsen weltweit Milliarden Menschen im Visier und peilte schon 2009 Millionenumsätze an, inzwischen sind die Pläne deutlich geschrumpft und erste kleine Umsatzerlöse werden (mit Randprodukten) Ende 2011 erwartet.

      Wie ist die Lage im Mai 2011? Spätestens der jetzt veröffentlichte Jahresabschluss 2009, der auch schon den Ausblick auf 2011 und 2012 enthält, öffnet die Augen.

      Das Kernprodukt (die Dreimonats-Silikonkontaktlinse) ist bis heute nicht marktfähig. Es gibt - alles im Jahresabschluss nachlesbar - technische Probleme bei der Produktion und der Qualität der Linsen. Die erst frisch aufgebaute Produktionsstraße ist offensichtlich zumindest zum Teil für die geplante Produktion in der erforderlichen Qualität ungeeignet und es sind für den Ersatz von Werkzeugen weitere hohe Investitionen notwendig. Es wird aktuell mit einem neuen Vorlieferanten für das Grundmaterial gearbeitet, welche Konsequenzen das dann wirklich noch nach sich zieht, ist nicht absehbar.

      Es fehlen klinische Studien für das Kernprodukt. Wer ein wenig Einblick in die Medizin- und Pharmabranche hat, weiß, dass hier schon manches Produkt gescheitert ist.

      Es fehlt die Zulassung nach dem Medizinproduktegesetz, sie wird jetzt erst angestrebt. Dabei sollte sie schon seit Jahren vorliegen (siehe Wandlungsbedingungen der Wandelschuldanleihe).

      Die technologische Kompetenz liegt in der Hand einer einzigen Person, die mittlerweile (laut Lenswista-Homepage) aus dem Vorstand ausgeschieden ist und laut Meldung im Bundesanzeiger auch inzwischen weniger als ein Viertel der Aktien hält. Ob und wie viel sich der Technologieträger noch um das Projekt kümmert, ist mir leider nicht bekannt.

      Wenn denn das Kernprodukt einmal vermarktungsfähig sein sollte, trifft es auf einen Markt mit zahlreichen und gut positionierten Wettbewerbern. Ob dann die Tatsache, dass diese Linse 3 Monate im Auge (gegenüber 4 Wochen) verbleiben kann, so einen enormer Wettbewerbsvorteil darstellt, muß sich dann erst erweisen.

      Es fehlen schlagkräftige Vermarktungskanäle mit hervoragendem Zugang zu den Kontaktlinsenanpassern und Augenärzten. Während die Wettbewerber hier über viele Jahre ihre Vertriebsstrukturen aufgebaut haben, fängt Lenswista bei Null an. Hinzu kommt, dass gerade bei der Anpassung von Linsen auch die Erfahrung der Anpasser mit den Produkten eine große Rolle spielt. Je besser ein Anpasser seine Linsen kennt, desto größer ist der Versorgungserfolg bei den Kunden. Warum sollte er dann plötzlich auf eine ganz neue Produktlinie umschwenken, bei denen es keine Erfahrungen gibt? Unzufriedene Kunden beziehen das oft nicht auf das Produkt, sondern auf den Anpasser. Und Linsen 3 Monate auf der Hornhaut zu lassen, ist aus unterschiedlichen Gründen nicht ganz ohne und stößt - so persönliche Rückmeldungen - bei vielen Anpassern auf enorme Skepsis, die erst einmal überwunden werden müsste.

      Die Risiken (und Kosten) der Markteinführung sollten nicht unterschätzt werden.

      Jetzt werden erste Umsätze mit der 3-Monatslinse für das zweite Halbjahr 2012 versprochen.

      Mein persönliches Resümee: Gewogen und zu leicht befunden.
      Da ich persönlich keine Hoffnung habe, dass diese Story noch zu einer echten Erfolgsstory wird, beende ich meine Beschäftigung mit Lenswista.
      Avatar
      schrieb am 06.12.11 23:52:51
      Beitrag Nr. 36 ()
      http://www.presseportal.de/pm/83069/2140848/lenswista_ag?sea…

      Laufzeit dr Anleihe, die 12/2011 fällig werden sollte bis 10/2014 verlängert und ab 2010 zinsfrei - Lenswista kann offenbar die Anleihe nicht bedienen...



      http://www.presseportal.de/pm/83069/2131173/eans-news-lenswi…
      Lenswista in Frankfurt aus dem Open Market geworfen worden.... Armutszeugnis für Börsebius/Rombach/ABAG oder wie auch immer der kölsche Klüngel bezeichnet werden mag...
      Avatar
      schrieb am 03.06.12 11:53:58
      Beitrag Nr. 37 ()
      LensWista Aktiengesellschaft
      BERLIN
      WKN A0LR80, ISIN DE000A0LR803
      EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG 2012

      Wir laden sämtliche Aktionäre zu der
      am Dienstag, den 10. Juli 2012, um 10:00 Uhr
      in den Räumen des Dorint Hotels,
      Rudower Chaussee 15, 12489 Berlin,


      stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. Der Einlass findet ab 9:00 Uhr statt.
      Tagesordnung
      1

      Bericht des Vorstands zur wirtschaftlichen Lage und Restrukturierung der Gesellschaft sowie zu den vorgeschlagenen Kapitalmaßnahmen

      Zu diesem Punkt der Tagesordnung ist keine Beschlussfassung vorgesehen.
      2

      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft zum 31. Dezember 2011, des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

      Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss bereits gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung vorgesehen.
      3

      Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, (i) den inzwischen aus dem Vorstand ausgeschiedenen Herrn Danny Seifert für seine Tätigkeit vom 1. Januar 2011 bis zum 18. Februar 2011 nicht zu entlasten und (ii) dem ebenfalls inzwischen aus dem Vorstand ausgeschiedenen Herrn Dr. Alexey Kalachev für seine Tätigkeit vom 1. Januar 2011 bis zum 29. März 2011 sowie den derzeitigen Vorstandsmitglieder der Gesellschaft Herrn Thomas Kordick für seine Tätigkeit vom 27. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2011 und Herrn Raoul Denis du Bois für seine Tätigkeit vom 14. Februar 2011 bis zum 31. Dezember 2011 jeweils Entlastung zu erteilen.
      4

      Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, (i) den inzwischen aus dem Aufsichtsrat ausgeschiedenen Herrn Dr. Martin Oltmanns für seine Tätigkeit vom 1. Januar 2011 bis zum 26. Juli 2011 nicht zu entlasten und (ii) dem ebenfalls inzwischen aus dem Aufsichtsrat ausgeschiedenen Herrn Walter Blumenthal für seine Tätigkeit vom 4. Juli 2011 bis zum 29. August 2011, dem ebenfalls inzwischen aus dem Aufsichtsrat ausgeschiedenen Herrn Olaf Bruno Pahl für seine Tätigkeit vom 1. Januar 2011 bis zum 16. Juli 2011 sowie den derzeitigen Aufsichtsratsmitgliedern der Gesellschaft Herrn Werner Blumenthal für seine Tätigkeit vom 29. August 2011 bis zum 31. Dezember 2011, Herrn Dr. Martin Utsch für seine Tätigkeit vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2011 und Herrn Peter Riepenhausen für seine Tätigkeit vom 29. August 2011 bis zum 31. Dezember 2011 jeweils Entlastung zu erteilen.
      5

      Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Morison Köln AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft (geschäftsansässig: Oststraße 11–13, 50996 Köln) zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zu bestellen.
      6

      Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Sacheinlagen im Zusammenhang mit dem Umtausch der Wandelanleihe in neue Aktien

      Die wirtschaftliche Lage der LensWista Aktiengesellschaft ist weiterhin sehr angespannt. Die Gründe hierfür sind im Wesentlichen, dass der Markteintritt mit den LensWista Produkten erst kürzlich erfolgt ist und die Umsätze derzeit noch gering sind. Wegen der geringen Umsätze hat die Gesellschaft in den vergangenen Jahren Verluste erwirtschaftet. Diese Verluste beruhten zu einem erheblichen Teil auch auf einem Zinsaufwand durch an die Gläubiger der Wandelanleihe (wie unten in Ziffer 6.1 definiert) zu zahlenden Zinsen.

      Die Gesellschaft strebt die nachhaltige Sanierung an. Wesentlicher Teil der Sanierung ist die Reduzierung der Verbindlichkeiten und des Zinsaufwands. Die Gesellschaft beabsichtigt, dies insbesondere durch die Umwandlung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft aus der Wandelschuldverschreibung 2006/2011 (ISIN DE000A0LRKZ5, WKN A0LRKZ) im Gesamtnennbetrag von EUR 5.000.000,00 (die „Wandelanleihe“) in neue Aktien an der Gesellschaft zu erreichen. Zu diesem Zweck schlägt die Verwaltung der Gesellschaft vor, die Teilschuldverschreibungen der Wandelanleihe im Rahmen einer Sachkapitalerhöhung in die Gesellschaft einzubringen. Die Anleihegläubiger der Wandelanleihe sollen dabei für jede von ihnen gehaltene Teilschuldverschreibung im Nennwert von EUR 1.000,00 insgesamt 960 neu zu schaffende Aktien an der Gesellschaft erhalten. Dies ergibt ein Umtauschverhältnis (Teilschuldverschreibung zu Aktien) von 1/960 (in Worten: eins zu neunhundertsechzig).

      Die Gesellschaft hat mit dem Tage der Veröffentlichung dieser Einladung zusätzlich zu einer Gläubigerversammlung der Anleihegläubiger der Wandelanleihe (die „Anleihegläubiger“) eingeladen. Die Gesellschaft schlägt den Anleihegläubigern dabei vor, dass die Anleihegläubiger die von ihnen gehaltenen Teilschuldverschreibungen in die Gesellschaft einbringen und im Gegenzug im Rahmen der vorstehend genannten Sachkapitalerhöhung neue Aktien erhalten. Sollten die Anleihegläubiger diesen Beschluss nicht wirksam fassen, behalten sich der Vorstand und der Aufsichtsrat der Gesellschaft vor, den Beschlussvorschlag zu dieser Ziffer 6 fallen zu lassen und in der Hauptversammlung den Beschlussvorschlag zurück zu nehmen.

      Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
      6.1

      Das Grundkapital der Gesellschaft wird von EUR 2.510.200,00 um EUR 4.800.000,00 auf EUR 7.310.200,00 durch Ausgabe von 4.800.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Nennbetrag von jeweils EUR 1,00 zu einem Ausgabebetrag von EUR 1,00 pro Stückaktie erhöht. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2012 gewinnberechtigt. Die Kapitalerhöhung erfolgt gegen Sacheinlagen. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wird ausgeschlossen. Die neuen Aktien werden von der Baader Bank AG mit Sitz in Unterschleißheim (die „Abwicklungsstelle“) gezeichnet und übernommen mit der Verpflichtung, die neuen Aktien unverzüglich nach dem Erwerb auf die Inhaber von Teilschuldverschreibungen der 8,0 % Wandelschuldverschreibung 2006/2011 der Gesellschaft im Gesamtnennbetrag von EUR 5.000.000,00 (ISIN DE000A0LRKZ5, WKN A0LRKZ) (die „Wandelanleihe“) zu übertragen. Dies ergibt ein Umtauschverhältnis (Teilschuldverschreibung zu Aktien) von 1/960 (in Worten: eins zu neunhundertsechzig). Als Sacheinlage wird die Baader Bank AG die auf den Inhaber lautenden, untereinander gleichberechtigten Teilschuldverschreibungen der Wandelanleihe mit einem rechnerischen Nennbetrag von je EUR 1.000,00 einbringen.

      Mit der Durchführung der Kapitalerhöhung gemäß dieser Ziffer 6.1 wird § 4 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft wie folgt neu gefasst:
      „(1)

      Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 7.310.200,00 (in Worten: Euro sieben Millionen dreihundertzehntausendzweihundert). Es ist eingeteilt in 7.310.200 Stückaktien.“
      6.2

      Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2012 gewinnberechtigt.
      6.3

      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung gemäß Ziffer 6.1 und ihrer jeweiligen Durchführung festzusetzen.
      6.4

      Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Satzung der Gesellschaft ihre Fassung betreffend entsprechend der Durchführung der Sachkapitalerhöhung anzupassen.
      7

      Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen unter Gewährung eines mittelbaren Bezugsrechts

      Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
      7.1

      Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu EUR 5.000.000,00 (in Worten: Euro fünf Millionen) gegen Bareinlagen erhöht durch Ausgabe von bis zu 5.000.000 (in Worten: fünf Millionen) auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Nennbetrag von EUR 1,00 zum Ausgabebetrag von EUR 1,00 pro Stückaktie. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2012 gewinnberechtigt. Das gesetzliche Bezugsrecht wird den Aktionären in der Weise eingeräumt, dass die neuen Aktien von der Baader Bank AG oder einem anderen Kreditinstitut gezeichnet und mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären im Verhältnis 3/2 (in Worten: drei zu zwei) zum Bezug zu einem Bezugspreis von EUR 1,00 anzubieten, d.h. für drei alte Aktien werden den Aktionären zwei neue Aktien angeboten.
      7.2

      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei der Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen gemäß Ziffer 7.1 auszuschließen, um etwaige Spitzen zu verwerten.
      7.3

      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats neue Aktien, (i) für die das Bezugsrecht gemäß Ziffer 7.2 ausgeschlossen ist, und/oder (ii) für die die Bezugsrechte innerhalb der Bezugsfrist nicht ausgeübt worden sind, Aktionären und Dritten, die sich gegenüber der Gesellschaft zur Zeichnung und Übernahme neuer Aktien bereit erklärt haben, zur Zeichnung und Übernahme anzubieten.
      7.4

      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, insbesondere die Bedingungen der Ausgabe der Aktien, festzulegen.
      7.5

      Der Beschluss über die Kapitalerhöhung wird ungültig, wenn bis zum Ablauf des 10. Januar 2013 nicht mindestens 500.000 Aktien gezeichnet worden sind.
      7.6

      Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Satzung der Gesellschaft ihre Fassung betreffend entsprechend der Durchführung der Barkapitalerhöhung anzupassen.
      8

      Beschlussfassung über die Aufhebung des genehmigten Kapitals 2009/I sowie die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2012/I unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
      8.1

      Das genehmigte Kapital 2009/I gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung wird mit Wirkung zum Zeitpunkt der Eintragung der Satzungsänderung im Zusammenhang mit dem nachfolgend gemäß Ziffer 8.2 beschlossenen neuen genehmigten Kapitals im Handelsregister aufgehoben.
      8.2

      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 9. Juli 2017 das Grundkapital um insgesamt bis zu EUR 1.255.100,00 (in Worten: Euro eine Million zweihundertfünfundfünfzigtausendeinhundert) durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von insgesamt bis zu 1.255.100 (in Worten: eine Million zweihundertfünfundfünfzigtausendeinhundert) neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2012/I).

      Die Ermächtigung kann in Teilbeträgen ausgenutzt werden. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte – einschließlich einer von den Regelungen des § 60 AktG abweichenden Gewinnverteilung – und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.

      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen auszuschließen.

      Bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die neuen Aktien einzuräumen. Die neuen Aktien sollen dann von der Baader Bank AG oder einem anderen Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären im Rahmen eines sog. mittelbaren Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 5 AktG zum Bezug anzubieten.

      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen auszuschließen,


      um etwaige Spitzen zu verwerten;


      wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet und die gemäß oder in sinngemäßer Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 des Aktiengesetzes gegen Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts während der Laufzeit dieser Ermächtigung ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf diese Begrenzung auf 10 % des Grundkapitals sind sowohl ausgegebene eigene Aktien als auch diejenigen Aktien anzurechnen, welche zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten ausgegeben werden oder auszugeben sind, sofern und soweit die Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung in sinngemäßer Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 des Aktiengesetzes unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden.
      8.3

      § 4 Abs. 5 der Satzung wird wie folgt vollständig neu gefasst:
      „(5)

      Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 9. Juli 2017 das Grundkapital um insgesamt bis zu EUR 1.255.100,00 (in Worten: Euro eine Million zweihundertfünfundfünfzigtausendeinhundert) durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von insgesamt bis zu 1.255.100 (in Worten: eine Million zweihundertfünfundfünfzigtausendeinhundert) neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2012/I).

      Die Ermächtigung kann in Teilbeträgen ausgenutzt werden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte – einschließlich einer von den Regelungen des § 60 AktG abweichenden Gewinnverteilung – und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.

      Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen auszuschließen.

      Bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die neuen Aktien einzuräumen. Die neuen Aktien sollen dann von der Baader Bank AG oder einem anderen Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären im Rahmen eines sog. mittelbaren Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 5 AktG zum Bezug anzubieten.

      Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen auszuschließen,


      um etwaige Spitzen zu verwerten;


      wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet und die gemäß oder in sinngemäßer Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 des Aktiengesetzes gegen Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts während der Laufzeit dieser Ermächtigung ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf diese Begrenzung auf 10 % des Grundkapitals sind sowohl ausgegebene eigene Aktien als auch diejenigen Aktien anzurechnen, welche zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten ausgegeben werden oder auszugeben sind, sofern und soweit die Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung in sinngemäßer Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 des Aktiengesetzes unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden.

      Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Satzung entsprechend der Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2012/I oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen.“
      9

      Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2012/II unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
      9.1

      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 9. Juli 2017 das Grundkapital um insgesamt bis zu EUR 2.400.000,00 (in Worten: Euro zwei Millionen vierhunderttausend) durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von insgesamt bis zu 2.400.000 (in Worten: zwei Millionen vierhunderttausend) neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2012/II).

      Die Ermächtigung kann in Teilbeträgen ausgenutzt werden. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte – einschließlich einer von den Regelungen des § 60 AktG abweichenden Gewinnverteilung – und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.

      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen auszuschließen.

      Bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die neuen Aktien einzuräumen. Die neuen Aktien sollen dann von der Baader Bank AG oder einem anderen Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären im Rahmen eines sog. mittelbaren Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 5 AktG zum Bezug anzubieten.

      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen auszuschließen,


      um etwaige Spitzen zu verwerten;


      wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet und die gemäß oder in sinngemäßer Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 des Aktiengesetzes gegen Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts während der Laufzeit dieser Ermächtigung ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf diese Begrenzung auf 10 % des Grundkapitals sind sowohl ausgegebene eigene Aktien als auch diejenigen Aktien anzurechnen, welche zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten ausgegeben werden oder auszugeben sind, sofern und soweit die Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung in sinngemäßer Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 des Aktiengesetzes unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden.
      9.2

      Der bisherige § 4 Abs. 6 der Satzung wird inhaltsgleich zum neuen § 4 Abs. 7 der Satzung. § 4 Abs. 6 wird wie folgt vollständig neu eingefügt:
      „(6)

      Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 9. Juli 2017 das Grundkapital um insgesamt bis zu EUR 2.400.000,00 (in Worten: Euro zwei Millionen vierhunderttausend) durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von insgesamt bis zu 2.400.000 (in Worten: zwei Millionen vierhunderttausend) neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2012/II).

      Die Ermächtigung kann in Teilbeträgen ausgenutzt werden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte – einschließlich einer von den Regelungen des § 60 AktG abweichenden Gewinnverteilung – und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.

      Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen auszuschließen.

      Bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die neuen Aktien einzuräumen. Die neuen Aktien sollen dann von der Baader Bank AG oder einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären im Rahmen eines sog. mittelbaren Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 5 AktG zum Bezug anzubieten.

      Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen auszuschließen,


      um etwaige Spitzen zu verwerten;


      wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet und die gemäß oder in sinngemäßer Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 des Aktiengesetzes gegen Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts während der Laufzeit dieser Ermächtigung ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf diese Begrenzung auf 10 % des Grundkapitals sind sowohl ausgegebene eigene Aktien als auch diejenigen Aktien anzurechnen, welche zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten ausgegeben werden oder auszugeben sind, sofern und soweit die Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung in sinngemäßer Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 des Aktiengesetzes unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden.

      Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Satzung entsprechend der Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2012/II oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen.

      Der Vorstand wird angewiesen, die Anmeldung des Genehmigten Kapitals 2012/II zur Eintragung im Handelsregister erst dann vorzunehmen, wenn die Eintragung der Durchführung der Sachkapitalerhöhung gemäß Tagesordnungspunkt 6 erfolgt ist.“
      10

      Beschlussfassung über die Aufhebung des bedingten Kapitals

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
      10.1

      Das bedingte Kapital gemäß § 4 Abs. 6 der Satzung in seiner bisherigen Fassung wird mit Wirkung zum Zeitpunkt der Eintragung der Satzungsänderung im Zusammenhang mit der gemäß Ziffer 6.1 beschlossenen Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Sacheinlagen im Zusammenhang mit dem Umtausch der Wandelanleihe in neue Aktien aufgehoben.
      10.2

      Der bisherige § 4 Abs. 6 der Satzung wird gestrichen und dort wird folgende Formulierung eingefügt:
      „(6)

      (absichtlich freigelassen)“
      11

      Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zu deren Verwendung mit möglichem Ausschluss des Bezugsrechts

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
      11.1

      Die Gesellschaft wird ermächtigt, bis zum 9. Juli 2017 eigene Aktien bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Zusammen mit den für Handelszwecke und aus anderen Gründen erworbenen eigenen Aktien, die sich jeweils im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, dürfen die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zu keinem Zeitpunkt 10 % des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen. Der Erwerb darf über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots erfolgen. Der Gegenwert für den Erwerb der Aktien (ohne Erwerbsnebenkosten) darf bei Erwerb über die Börse den Mittelwert der Aktienkurse (Schlussauktionspreise der LensWista-Aktie im Xetra-Handel beziehungsweise in einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an den letzten fünf Handelstagen vor der Verpflichtung zum Erwerb nicht um mehr als 10 % über- bzw. unterschreiten. Bei einem öffentlichen Kaufangebot darf er den Mittelwert der Aktienkurse (Schlussauktionspreise der LensWista-Aktie im Xetra-Handel beziehungsweise in einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an den letzten fünf Handelstagen vor dem Tag der Veröffentlichung des Angebots nicht um mehr als 10 % über- bzw. unterschreiten. Sollte bei einem öffentlichen Kaufangebot das Volumen der angebotenen Aktien das vorgesehene Rückkaufvolumen überschreiten, muss die Annahme im Verhältnis der jeweils angebotenen Aktien erfolgen. Eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis zu 50 Stück zum Erwerb angebotener Aktien der Gesellschaft je Aktionär kann vorgesehen werden.
      11.2

      Der Vorstand wird ermächtigt, eine Veräußerung der erworbenen Aktien sowie der etwa aufgrund vorangehender Ermächtigungen nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG erworbenen Aktien über die Börse, durch Angebot an alle Aktionäre beziehungsweise gegen Sachleistung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu dem Zweck vorzunehmen, Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen oder andere dem Geschäftsbetrieb der Gesellschaft dienliche Vermögenswerte zu erwerben.
      11.3

      Ferner wird der Vorstand unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ermächtigt, solche eigenen Aktien an Dritte gegen Barzahlung zu veräußern, wenn der Kaufpreis den Börsenpreis der Aktien zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Von dieser Ermächtigung darf nur Gebrauch gemacht werden, wenn sichergestellt ist, dass die Zahl der aufgrund dieser Ermächtigung veräußerten Aktien zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung oder – falls dieser Wert geringer ist – zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung 10 % des vorhandenen Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigt. Auf diese Begrenzung auf 10 % des Grundkapitals sind sowohl ausgegebene Aktien aus dem Genehmigten Kapital 2012/I und dem Genehmigten Kapital 2012/II als auch diejenigen Aktien anzurechnen, welche zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten ausgegeben werden oder auszugeben sind, sofern und soweit die Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung in sinngemäßer Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 des Aktiengesetzes unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden.
      11.4

      Der Vorstand wird weiter ermächtigt, aufgrund dieser oder einer vorangegangenen Ermächtigung erworbene Aktien einzuziehen, ohne dass die Durchführung der Einziehung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf.

      Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 6 über die Gründe für den Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG:

      Die wirtschaftliche Lage der LensWista Aktiengesellschaft ist weiterhin sehr angespannt. Die Gründe hierfür sind im Wesentlichen, dass der Markteintritt mit den LensWista Produkten erst kürzlich erfolgt ist und die Umsätze derzeit noch gering sind. Wegen der geringen Umsätze hat die Gesellschaft in den vergangenen Jahren Verluste erwirtschaftet. Diese Verluste beruhten zu einem erheblichen Teil auch auf einem Zinsaufwand durch an die Gläubiger der Wandelanleihe zu zahlenden Zinsen.

      Die Gesellschaft strebt die nachhaltige Sanierung an. Wesentlicher Teil der Sanierung ist die Reduzierung der Verbindlichkeiten und des Zinsaufwands. Die Gesellschaft beabsichtigt, dies insbesondere durch die Umwandlung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft aus der Wandelschuldverschreibung 2006/2011 (ISIN DE000A0LRKZ5, WKN A0LRKZ) im Gesamtnennbetrag von EUR 5.000.000,00 (die „Wandelanleihe“) in neue Aktien an der Gesellschaft zu erreichen. Die LensWista Aktiengesellschaft hat daher den Anleihegläubigern in der am 15. Juni 2012 stattfindenden Gläubigerversammlung vorgeschlagen, dass die Anleihegläubiger die von ihnen gehaltenen Teilschuldverschreibungen in die Gesellschaft einbringen und im Gegenzug im Rahmen einer Sachkapitalerhöhung neu zu schaffende Aktien an der Gesellschaft im Umtauschverhältnis 1/960 (in Worten: eins zu neunhundertsechzig) erhalten (der „Anleihen-/Aktientausch“) erhalten. Dies bedeutet, dass die Anleihegläubiger für eine Teilschuldverschreibung im Nennwert von EUR 1.000,00 (zzgl. aufgelaufener Zinsen) insgesamt 960 neue Aktien an der Gesellschaft erhalten. Dieses Umtauschverhältnis beruht auf dem von der Morison Köln AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft (geschäftsansässig: Oststraße 11–13, 50996 Köln) erstellten „Gutachten betreffend die Werthaltigkeit der einzubringenden Forderungen“ aus dem Mai 2012 (das „Werthaltigkeitsgutachten“) und dem von der Morison Köln AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft erstellten „Kurzgutachten betreffend das Werte- bzw. Umtauschverhältnis der LensWista AG, Berlin“ (das „Umtauschgutachten“).

      Nachfolgend wird dargelegt, aus welchen Gründen der Vorstand den Ausschluss des Bezugsrechts im Rahmen der Sachkapitalerhöhung als gerechtfertigt ansieht:
      1.

      Interesse der Gesellschaft an dem Bezugsrechtsausschluss

      Eine Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen führt zwangsläufig zu einem Ausschluss des Bezugsrechts der anderen Aktionäre, da für die Zeichnung und Übernahme der Aktien nur derjenige in Betracht kommt, der zu der Erbringung der Sacheinlage in der Lage ist.

      Die vorgesehene Sachkapitalerhöhung mit Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre an den neuen Aktien aus der vorgeschlagenen Sachkapitalerhöhung liegt ferner im Interesse der Gesellschaft, da es der Gesellschaft dadurch ermöglicht wird, sich wesentlicher Verbindlichkeiten ohne den Einsatz liquider Mittel zu befreien und sich damit zu entschulden. Die Umwandlung der Verbindlichkeiten aus der Wandelanleihe dient ferner der Verbesserung der Bilanzstruktur, insbesondere der Eigenkapitalquote der Gesellschaft. Zudem ist die Entschuldung der Gesellschaft notwendige Voraussetzung dafür, dass künftige Eigenkapital- und Fremdkapitalinvestoren der Gesellschaft frische liquide Mittel zur Verfügung stellen. Diese liquiden Mittel sind erforderlich, um die notwendigen Investitionen für den Markteintritt und die Vermarktung der Produkte und Technologien der Gesellschaft zu tätigen.

      Um die Bonität der Gesellschaft zu erhöhen, benötigt die Gesellschaft eine höhere Eigenkapitalquote. Durch eine höhere Eigenkapitalquote könnte die Gesellschaft im derzeitigen Börsenumfeld ihre Werthaltigkeit steigern und damit auch die bilanziellen Kennzahlen bei Analystenbewertungen verbessern.

      Durch die Sachkapitalerhöhung werden der Gesellschaft Eigenmittel in Höhe von EUR 4.800.000,00 zugeführt. Der Nettoemissionserlös beträgt ca. EUR 4.560.000,00. Durch diesen Zufluss an Eigenmitteln reduziert sich der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag auf der Grundlage des Jahresabschlusses vom 31. Dezember 2011 von EUR -4.616.949,39 auf EUR -56.949,39.
      2.

      Geeignetheit des Bezugsrechtsausschlusses

      Einer Sachkapitalerhöhung ist stets ein Bezugsrechtsausschluss immanent. Im vorliegenden Fall ist der Bezugsrechtsausschluss zudem geeignet, den dargestellten Zweck der Kapitalmaßnahme zu erreichen. Denn ohne den Bezugsrechtsausschluss wäre es der Gesellschaft nicht möglich, sich zu restrukturieren und damit ihre Geschäftstätigkeit operativ zu stärken.
      3.

      Erforderlichkeit des Bezugsrechtsausschlusses

      Der Bezugsrechtsausschluss ist auch erforderlich, da die Gesellschaft nicht über andere Möglichkeiten verfügt, als durch die Ausgabe von neuen Aktien die bestehenden Verbindlichkeiten aus den Teilschuldverschreibungen zu erfüllen. Die Gesellschaft verfügt weder über die notwendigen Barmittel noch war nach Einschätzung des Vorstands die Aufnahme der entsprechenden Mittel bei Banken oder über den Kapitalmarkt – sei es als Fremdkapital oder in Form von Eigenkapital durch Ausgabe neuer Aktien – möglich. Es gibt mithin kein milderes Mittel als den Ausschluss des Bezugsrechts.
      4.

      Angemessenheit des Bezugsrechtsausschlusses

      Die Beteiligung der Sacheinleger nach Durchführung der Sachkapitalerhöhung ist interessengerecht und angemessen. Die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen führt zwangsläufig zu einer Beschränkung des Bezugsrechts, da für die Übernahme der Aktien nur derjenige in Betracht kommt, der zur Erbringung der Sacheinlage in der Lage ist.

      Die Sachkapitalerhöhung führt zwar zu einer Verwässerung der bestehenden Beteiligungsverhältnisse, nicht aber in wirtschaftlicher Hinsicht, da der Gesellschaft im Rahmen der einzubringenden Teilschuldverschreibungen ein angemessener Gegenwert – in Form der Befreiung von Verbindlichkeiten – zufließt. Den Aktionären wird zudem das Recht eingeräumt, im Rahmen einer Barkapitalerhöhung gemäß Ziffer 7 neue Aktien zu zeichnen, um den Verwässerungseffekt für ihre Beteiligung an der Gesellschaft abzumildern. Auch wenn die Aktionäre die neuen Aktien nicht zeichnen, bleibt der wirtschaftliche Wert der Beteiligung dagegen mindestens gleich.
      5.

      Angemessenheit des Umtauschverhältnisses

      Die künftige Beteiligung der Aktionäre – ohne die Sacheinleger – am Grundkapital der Gesellschaft wird nach Eintragung der Durchführung der Sachkapitalerhöhung in das zuständige Handelsregister ca. 34,34 % und die der Sacheinleger ca. 65,66 % betragen. Die Teilschuldverschreibungen werden gegen Aktien an der Gesellschaft in einem Verhältnis von 1/960 (in Worten: eins zu neunhundertsechzig) umgetauscht.

      Der Vorstand hält die Bewertung der Teilschuldverschreibungen für angemessen. Diese ergibt sich auch aus dem Werthaltigkeitsgutachten und dem Umtauschgutachten der Morison Köln AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft. Die Angemessenheit der Werthaltigkeit der Wandelanleihe in Höhe von EUR 4.800.000,00 (gerundet) und des Umtauschverhältnisses von 1/960 (in Worten: eins zu neunhundertsechzig) ergibt sich aus folgenden Erwägungen:
      a)

      Beurteilung des Werts der Teilschuldverschreibungen

      Die Gesellschaft hat zur Ermittlung des Werts der Wandelanleihe die Morison Köln AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft beauftragt. Der Wert der Wandelanleihe wurde nach der sog. indirekten Methode ermittelt. Unter Berücksichtigung der derzeit kritischen Situation der Gesellschaft kommt die Morison Köln AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft in dem Werthaltigkeitsgutachten zu dem Schluss, dass der Zeitwert der Wandelanleihe gerundet EUR 4.800.000,00 beträgt.

      Das Werthaltigkeitsgutachten wird in der Hauptversammlung ausgelegt und kann ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Hauptversammlungseinladung auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.lenswista.com eingesehen werden. Auf Verlangen wird das Werthaltigkeitsgutachten jedem Aktionär kostenlos unverzüglich übersandt.
      b)

      Angemessenheit des Umtauschverhältnisses

      Die Gesellschaft hat die Morison Köln AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft ferner beauftragt, das Umtauschgutachten zu erstellen. Die Morison Köln AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft geht in dem von ihr erstellten Umtauschgutachten aus dem Mai 2012 davon aus, dass die Unternehmensbewertung der LensWista AG ungefähr der Höhe des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft in Höhe von EUR 2.510.200,00 entspricht. Auf dieser Grundlage geht die Gesellschaft davon aus, dass das Umtauschverhältnis von 1/960 (in Worten: eins zu neunhundertsechzig) – d.h. dass eine Teilschuldverschreibung im Nennwert von EUR 1.000,00 (zzgl. aufgelaufener Zinsen) in 960 Aktien an der Gesellschaft getauscht werden – angemessen ist. Auch das Umtauschgutachten der Morison Köln AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft kommt zu dem Ergebnis, dass das Umtauschverhältnis von 1/960 (in Worten: eins zu neunhundertsechzig) angemessen ist.

      Das Umtauschgutachten wird in der Hauptversammlung ausgelegt und kann ab der Veröffentlichung dieser Hauptversammlungseinladung auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.lenswista.com eingesehen werden. Auf Verlangen wird das Umtauschgutachten jedem Aktionär kostenlos unverzüglich übersandt.
      c)

      Vor diesem Hintergrund kommt der Vorstand insgesamt zu dem Ergebnis, dass das vorgeschlagene Tauschverhältnis von 1/960 (in Worten: eins zu neunhundertsechzig) aus Sicht der Aktionäre angemessen ist.

      Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 7 gemäß § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG an die Hauptversammlung

      Der Vorstand hat den nachfolgenden Bericht zu Tagesordnungspunkt 7 gemäß § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG erstellt. Der Bericht liegt vom Tage der Einberufung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft und in der Hauptversammlung zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen wird der Bericht jedem Aktionär kostenlos unverzüglich übersandt. Der Bericht wird hiermit wie folgt bekannt gemacht:

      Zu Tagesordnungspunkt 7 der ordentlichen Hauptversammlung vom 10. Juli 2012 schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 5.000.000,00 (in Worten: Euro fünf Millionen) gegen Bareinlagen durch Ausgabe von bis zu 5.000.000 (in Worten: fünf Millionen) auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Nennbetrag von EUR 1,00 zum Ausgabebetrag von EUR 1,00 pro Stückaktie zu erhöhen.

      Durch die vorgeschlagene Barkapitalerhöhung soll es der Verwaltung möglich sein, mit den dann zusätzlich zur Verfügung stehenden Finanzmitteln in erster Linie in den Ausbau der Produktion sowie in erforderliche Pre-Marketing- und Marketingmaßnahmen sowie in zusätzliche, den Markteintritt der LensWista Produkte flankierende Maßnahmen zu investieren.

      Grundsätzlich haben die Aktionäre der Gesellschaft ein Bezugsrecht auf neu auszugebende Aktien, d.h. jeder Aktionär hat ein Recht auf den Bezug von neuen Aktien in einer Anzahl, die seiner bisherigen Beteiligung am Grundkapital der Gesellschaft entspricht.

      Die Ermächtigung sieht vor, dass die neu auszugebenden Aktien bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen dann von der Baader Bank AG oder mindestens einem anderen inländischen Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen ausländischen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden sollen, sie den Aktionären der Gesellschaft zum Bezug anzubieten. Hierbei handelt es sich nach § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG nicht um eine Einschränkung des Bezugsrechts; dem Aktionär werden mittelbar die gleichen Bezugsrechte gewährt wie bei einem direkten Bezug. Aus abwicklungstechnischen Gründen wird jedoch die Baader Bank AG oder ein anderes Kreditinstitut oder ein nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätiges Unternehmen zwischengeschaltet, das die Zeichnungswünsche der Aktionäre entgegennimmt und nach Durchführung der Kapitalerhöhung die Aktien gegen Zahlung des Bezugspreises an die bezugsberechtigten Aktionäre liefert.

      Der Beschlussvorschlag sieht eine Ermächtigung zum Ausschluss des grundsätzlich bestehenden Bezugsrechts der Aktionäre für die Verwertung von Aktienspitzen vor. Nach Ansicht des Vorstands und des Aufsichtsrats ist diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre unter Gewichtung und Abwägung sämtlicher Umstände aus den nachfolgend erläuterten Gründen geeignet, erforderlich und angemessen.

      Die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts für die Verwertung von Aktienspitzen ist erforderlich, um bei einer Kapitalerhöhung in jedem Fall ein praktikables Bezugsverhältnis darstellen zu können. Sie dient also nur dazu, die Ausnutzung des genehmigten Kapitals mit runden Beträgen zu ermöglichen. Spitzen entstehen, wenn infolge des Bezugsverhältnisses oder des Betrages der Kapitalerhöhung nicht alle neuen Aktien gleichmäßig auf die Aktionäre verteilt werden können. Ohne diese Ermächtigung würde insbesondere bei einer Kapitalerhöhung um einen runden Betrag die technische Durchführung der Kapitalerhöhung erschwert. Die Kosten eines Bezugsrechtshandels für die Aktienspitzen stehen in keinem Verhältnis zum Vorteil für die Aktionäre. Die durch den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre für die Spitzen entstandenen bezugsrechtsfreien neuen Aktien werden entweder durch Verkauf über die Börse (wenn möglich) oder in sonstiger Weise bestmöglich für die Gesellschaft verwertet. Der mögliche Verwässerungseffekt ist aufgrund der Beschränkung auf Aktienspitzen gering.

      Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 8 gemäß § 203 Abs. 2 Satz 2 AktG i.V.m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG an die Hauptversammlung

      Der Vorstand hat den nachfolgenden Bericht zu Tagesordnungspunkt 8 gemäß §§ 203 Abs. 2 Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG erstellt. Der Bericht liegt vom Tage der Einberufung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft und in der Hauptversammlung zur Einsicht der Aktionäre aus. Der Bericht kann ab der Veröffentlichung dieser Hauptversammlungseinladung auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.lenswista.com eingesehen werden. Auf Verlangen wird der Bericht jedem Aktionär kostenlos unverzüglich übersandt. Der Bericht wird hiermit wie folgt bekannt gemacht:

      Zu Tagesordnungspunkt 8 der ordentlichen Hauptversammlung vom 10. Juli 2012 schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, das derzeit bestehende genehmigte Kapital aufzuheben und die Verwaltung zur Ausgabe neuer Aktien der Gesellschaft auf Grundlage eines neuen Genehmigten Kapitals 2012/I zu ermächtigen. In Bezug auf das Genehmigte Kapital 2012/I soll dem Vorstand der Spielraum für genehmigtes Kapital in Höhe von bis zu 50 % des zur Zeit des Hauptversammlungsbeschlusses zu Tagesordnungspunkt 8 vorhandenen Grundkapitals eingeräumt werden.

      Durch die vorgeschlagene Ermächtigung zur Ausgabe neuer Aktien aus dem Genehmigten Kapital 2012/I soll es der Verwaltung auch weiterhin möglich sein, kurzfristig auf auftretende Finanzierungserfordernisses reagieren zu können und insbesondere jederzeit neues Eigenkapital für die Gesellschaft zu beschaffen und auch Unternehmen, Unternehmensteile, Beteiligungen an Unternehmen, neue Technologien, weitere Produkte oder Produktkandidaten gegen Gewährung von Aktien zu erwerben.

      Grundsätzlich haben die Aktionäre der Gesellschaft ein Bezugsrecht auf neu auszugebende Aktien, d.h. jeder Aktionär hat ein Recht auf den Bezug von neuen Aktien in einer Anzahl, die seiner bisherigen Beteiligung am Grundkapital der Gesellschaft entspricht.

      Die Ermächtigung sieht vor, dass die neu auszugebenden Aktien bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen dann von der Baader Bank AG oder einem anderen Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden sollen, sie den Aktionären der Gesellschaft zum Bezug anzubieten. Hierbei handelt es sich nach § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG nicht um eine Einschränkung des Bezugsrechts; dem Aktionär werden mittelbar die gleichen Bezugsrechte gewährt wie bei einem direkten Bezug. Aus abwicklungstechnischen Gründen wird jedoch die Baader Bank AG oder ein anderes Kreditinstitut oder ein nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätiges Unternehmen zwischengeschaltet, das die Zeichnungswünsche der Aktionäre entgegennimmt und nach Durchführung der Kapitalerhöhung die Aktien gegen Zahlung des Bezugspreises an die bezugsberechtigten Aktionäre liefert.

      Der Beschlussvorschlag sieht eine Ermächtigung zum Ausschluss des bei Ausnutzung von genehmigtem Kapital grundsätzlich bestehenden Bezugsrechts der Aktionäre für bestimmte, im Beschlussvorschlag im Einzelnen aufgezählte Zwecke gemäß den hierfür maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften vor. Nach Ansicht des Vorstands und des Aufsichtsrats ist diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre unter Gewichtung und Abwägung sämtlicher Umstände aus den nachfolgend erläuterten Gründen geeignet, erforderlich und angemessen.

      Eine Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen führt zwangsläufig zu einem Ausschluss des Bezugsrechts der anderen Aktionäre, da für die Übernahme der Aktien nur derjenige in Betracht kommt, der zu der Erbringung der Sacheinlage in der Lage ist. Der vorgesehene Ausschluss des Bezugsrechts bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen soll zudem insbesondere den Erwerb von Unternehmen, von Unternehmensteilen oder von Beteiligungen an Unternehmen gegen Gewährung von Aktien ermöglichen. Oftmals wird bei derartigen Transaktionen von Seiten des Verkäufers eine Gegenleistung in Form von Aktien der Gesellschaft verlangt. Ebenso kann es aufgrund einer besonderen Interessenlage der Gesellschaft, insbesondere zur Schonung der Liquidität, geboten sein, dem jeweiligen Verkäufer neue Aktien der LensWista AG als Gegenleistung für ein Unternehmen oder einen Unternehmensteil oder eine Unternehmensbeteiligung auszugeben.

      Mittels des genehmigten Kapitals kann die Gesellschaft bei sich bietenden Chancen schnell und flexibel reagieren, um in geeigneten Einzelfällen Unternehmen, Unternehmensteile oder Beteiligungen an Unternehmen gegen Ausgabe neuer Aktien liquiditätsschonend zu erwerben. Die vorgeschlagene Ermächtigung ermöglicht den Erwerb gegen Ausgabe von Aktien der LensWista Aktiengesellschaft und gleichzeitig eine Stärkung der Eigenkapitalbasis der Gesellschaft.

      Weiterhin kann es im Zuge der Ausweitung der Produktion sowie mit Blick auf einen erweiterten Marktzutritt nötig werden, Kooperationspartnern, Lieferanten, Know-how-Gebern oder weiteren Investoren die Möglichkeit zu geben, Aktien der Gesellschaft zu zeichnen. Konkrete Vorhaben, für die von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden soll, bestehen zur Zeit nicht. Auf diese Weise erhält die Gesellschaft jedoch die Möglichkeit, das nötige Know-how, die nötigen Produktionsstätten, Lieferbeziehungen oder Erleichterungen beim Marktzutritt zu erlangen oder ihre Investorenbasis gezielt zu erweitern. Kooperationspartner verlangen nicht selten, Aktien als Gegenleistung zu erhalten. Die Möglichkeit, Aktien einzusetzen, gibt der Gesellschaft den notwendigen Spielraum, sich bietende Kooperationsgelegenheiten schnell und flexibel auszunutzen. Da dies meist kurzfristig erfolgen muss, können sie nicht von der in der Regel nur einmal im Jahr stattfindenden Hauptversammlung beschlossen werden. Ebenso ist es regelmäßig erforderlich, neuen institutionellen Investoren Aktien der Gesellschaft in einem Umfang zu gewähren, der ihnen gewisse Minderheitenrechte und Einflussnahmemöglichkeiten gewährt. Auch dies ist typischerweise nur durch eine Kapitalerhöhung mit Bezugsrechtsausschluss möglich, die kurzfristig nur aus dem genehmigten Kapital erfolgen kann. Es bedarf daher eines genehmigten Kapitals mit angemessenen Möglichkeiten des Bezugsrechtsausschlusses, auf das der Vorstand – mit Zustimmung des Aufsichtsrats – schnell zugreifen kann.

      Vorstand und Aufsichtsrat werden die Möglichkeit der Sachkapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts aus dem genehmigten Kapital nur dann nutzen, wenn der Wert der neuen Aktien und der Wert der Gegenleistung (z.B. Unternehmen, Unternehmensteil oder Unternehmensbeteiligung) in einem angemessenen Verhältnis stehen. Wirtschaftliche Einbußen für die vom Bezugsrecht ausgeschlossenen Aktionäre werden dadurch vermieden. Diese Aktionäre haben die Möglichkeit, ihre Beteiligungsquote durch Zukäufe an der Börse zu im Wesentlichen gleichen Preisen aufrecht zu erhalten. Soweit möglich und sinnvoll, wird den vom Bezugsrecht ausgeschlossenen Aktionären Gelegenheit gegeben werden, im Rahmen einer Barkapitalerhöhung zu vergleichbaren Konditionen neue Aktien an der Gesellschaft zu zeichnen und zu übernehmen und so ihre Beteiligungsquote an der Gesellschaft zu wahren.

      Die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts für die Verwertung von Aktienspitzen ist erforderlich, um bei einer Kapitalerhöhung in jedem Fall ein praktikables Bezugsverhältnis darstellen zu können. Sie dient also nur dazu, die Ausnutzung des genehmigten Kapitals mit runden Beträgen zu ermöglichen. Spitzen entstehen, wenn infolge des Bezugsverhältnisses oder des Betrages der Kapitalerhöhung nicht alle neuen Aktien gleichmäßig auf die Aktionäre verteilt werden können. Ohne diese Ermächtigung würde insbesondere bei einer Kapitalerhöhung um einen runden Betrag die technische Durchführung der Kapitalerhöhung erschwert. Die Kosten eines Bezugsrechtshandels für die Aktienspitzen stehen in keinem Verhältnis zum Vorteil für die Aktionäre. Die durch den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre für die Spitzen entstandenen bezugsrechtsfreien neuen Aktien werden entweder durch Verkauf über die Börse (wenn möglich) oder in sonstiger Weise bestmöglich für die Gesellschaft verwertet. Der mögliche Verwässerungseffekt ist aufgrund der Beschränkung auf Aktienspitzen gering.

      Darüber hinaus wird die Verwaltung bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen in einer Höhe bis zu maximal insgesamt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft zum Ausschluss des Bezugsrechts ermächtigt, wobei der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis der Aktie der Gesellschaft nicht wesentlich unterschreiten darf. Maßgeblich für die Berechnung der 10 %-Grenze ist das Grundkapital sowohl zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens als auch zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung; keine dieser Grenzen darf überschritten werden. Auf die Begrenzung auf 10 % des Grundkapitals wird die Verwaltung ggf. veräußerte eigene Aktien sowie diejenigen Aktien anrechnen, die zur Bedienung von Wandlungs- oder Optionsrechten ausgegeben werden oder auszugeben sind, sofern und soweit die Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen, aus denen sich diese Rechte ergeben, während der Laufzeit der Ermächtigung in sinngemäßer Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden. Der Gesellschaft wird es durch diese Ermächtigung ermöglicht, kurzfristig günstige Börsensituationen auszunutzen und ihre Eigenkapitalbasis zu stärken.

      Die Interessen der vorhandenen Aktionäre der Gesellschaft werden bei einer Festsetzung des Ausgabepreises, der nicht wesentlich vom Börsenpreis abweicht, nicht unangemessen beeinträchtigt. Ihnen bleibt die Möglichkeit, ihre Beteiligungsquote – sofern sie dies wollen – durch Zukäufe an der Börse zu im Wesentlichen gleichen Konditionen aufrechtzuerhalten.

      Der Vorstand wird der Hauptversammlung über jede Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2012/I berichten.

      Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 9 gemäß § 203 Abs. 2 Satz 2 AktG i.V.m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG an die Hauptversammlung

      Der Vorstand hat den nachfolgenden Bericht zu Tagesordnungspunkt 9 gemäß §§ 203 Abs. 2 Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG erstellt. Der Bericht liegt vom Tage der Einberufung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft und in der Hauptversammlung zur Einsicht der Aktionäre aus. Der Bericht kann ab der Veröffentlichung dieser Hauptversammlungseinladung auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.lenswista.com eingesehen werden. Auf Verlangen wird der Bericht jedem Aktionär kostenlos unverzüglich übersandt. Der Bericht wird hiermit wie folgt bekannt gemacht:

      Zu Tagesordnungspunkt 9 der ordentlichen Hauptversammlung vom 10. Juli 2012 schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, die Verwaltung zur Ausgabe neuer Aktien der Gesellschaft auf Grundlage eines neuen Genehmigten Kapitals 2012/II zu ermächtigen. Das genehmigte Kapital 2012/II steht im Zusammenhang mit der beabsichtigten Sachkapitalerhöhung gemäß Tagesordnungspunkt 6. In Bezug auf das Genehmigte Kapital 2012/II soll dem Vorstand der Spielraum für genehmigtes Kapital in Höhe von bis zu 50 % des zusätzlich durch die Sachkapitalerhöhung gemäß Tagesordnungspunkt 6 geschaffenen Grundkapitals gewährt werden.

      Durch die vorgeschlagenen Ermächtigung zur Ausgabe neuer Aktien aus dem Genehmigten Kapital 2012/II soll es der Verwaltung auch weiterhin möglich sein, kurzfristig auf auftretende Finanzierungserfordernisses reagieren zu können und insbesondere jederzeit neues Eigenkapital für die Gesellschaft zu beschaffen und auch Unternehmen, Unternehmensteile, Beteiligungen an Unternehmen, neue Technologien, weitere Produkte oder Produktkandidaten gegen Gewährung von Aktien zu erwerben.

      Grundsätzlich haben die Aktionäre der Gesellschaft ein Bezugsrecht auf neu auszugebende Aktien, d.h. jeder Aktionär hat ein Recht auf den Bezug von neuen Aktien in einer Anzahl, die seiner bisherigen Beteiligung am Grundkapital der Gesellschaft entspricht.

      Die Ermächtigung sieht vor, dass die neu auszugebenden Aktien bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen dann von der Baader Bank AG oder einem anderen Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden sollen, sie den Aktionären der Gesellschaft zum Bezug anzubieten. Hierbei handelt es sich nach § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG nicht um eine Einschränkung des Bezugsrechts; dem Aktionär werden mittelbar die gleichen Bezugsrechte gewährt wie bei einem direkten Bezug. Aus abwicklungstechnischen Gründen wird jedoch die Baader Bank AG oder ein anderes Kreditinstitut oder ein nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätiges Unternehmen zwischengeschaltet, das die Zeichnungswünsche der Aktionäre entgegennimmt und nach Durchführung der Kapitalerhöhung die Aktien gegen Zahlung des Bezugspreises an die bezugsberechtigten Aktionäre liefert.

      Der Beschlussvorschlag sieht eine Ermächtigung zum Ausschluss des bei Ausnutzung von genehmigtem Kapital grundsätzlich bestehenden Bezugsrechts der Aktionäre für bestimmte, im Beschlussvorschlag im Einzelnen aufgezählte Zwecke gemäß den hierfür maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften vor. Nach Ansicht des Vorstands und des Aufsichtsrats ist diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre unter Gewichtung und Abwägung sämtlicher Umstände aus den nachfolgend erläuterten Gründen geeignet, erforderlich und angemessen.

      Eine Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen führt zwangsläufig zu einem Ausschluss des Bezugsrechts der anderen Aktionäre, da für die Übernahme der Aktien nur derjenige in Betracht kommt, der zu der Erbringung der Sacheinlage in der Lage ist. Der vorgesehene Ausschluss des Bezugsrechts bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen soll zudem insbesondere den Erwerb von Unternehmen, von Unternehmensteilen oder von Beteiligungen an Unternehmen gegen Gewährung von Aktien ermöglichen. Oftmals wird bei derartigen Transaktionen von Seiten des Verkäufers eine Gegenleistung in Form von Aktien der Gesellschaft verlangt. Ebenso kann es aufgrund einer besonderen Interessenlage der Gesellschaft, insbesondere zur Schonung der Liquidität, geboten sein, dem jeweiligen Verkäufer neue Aktien der LensWista AG als Gegenleistung für ein Unternehmen oder einen Unternehmensteil oder eine Unternehmensbeteiligung auszugeben.

      Mittels des genehmigten Kapitals kann die Gesellschaft bei sich bietenden Chancen schnell und flexibel reagieren, um in geeigneten Einzelfällen Unternehmen, Unternehmensteile oder Beteiligungen an Unternehmen gegen Ausgabe neuer Aktien liquiditätsschonend zu erwerben. Die vorgeschlagene Ermächtigung ermöglicht den Erwerb gegen Ausgabe von Aktien der LensWista Aktiengesellschaft und gleichzeitig eine Stärkung der Eigenkapitalbasis der Gesellschaft.

      Weiterhin kann es im Zuge der Ausweitung der Produktion sowie mit Blick auf einen erweiterten Marktzutritt nötig werden, Kooperationspartnern, Lieferanten, Know-how-Gebern oder weiteren Investoren die Möglichkeit zu geben, Aktien der Gesellschaft zu zeichnen. Konkrete Vorhaben, für die von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden soll, bestehen zur Zeit nicht. Auf diese Weise erhält die Gesellschaft jedoch die Möglichkeit, das nötige Know-how, die nötigen Produktionsstätten, Lieferbeziehungen oder Erleichterungen beim Marktzutritt zu erlangen oder ihre Investorenbasis gezielt zu erweitern. Kooperationspartner verlangen nicht selten, Aktien als Gegenleistung zu erhalten. Die Möglichkeit, Aktien einzusetzen, gibt der Gesellschaft den notwendigen Spielraum, sich bietende Kooperationsgelegenheiten schnell und flexibel auszunutzen. Da dies meist kurzfristig erfolgen muss, können sie nicht von der in der Regel nur einmal im Jahr stattfindenden Hauptversammlung beschlossen werden. Ebenso ist es regelmäßig erforderlich, neuen institutionellen Investoren Aktien der Gesellschaft in einem Umfang zu gewähren, der ihnen gewisse Minderheitenrechte und Einflussnahmemöglichkeiten gewährt. Auch dies ist typischerweise nur durch eine Kapitalerhöhung mit Bezugsrechtsausschluss möglich, die kurzfristig nur aus dem genehmigten Kapital erfolgen kann. Es bedarf daher eines genehmigten Kapitals mit angemessenen Möglichkeiten des Bezugsrechtsausschlusses, auf das der Vorstand – mit Zustimmung des Aufsichtsrats – schnell zugreifen kann.

      Vorstand und Aufsichtsrat werden die Möglichkeit der Sachkapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts aus dem genehmigten Kapital nur dann nutzen, wenn der Wert der neuen Aktien und der Wert der Gegenleistung (z.B. Unternehmen, Unternehmensteil oder Unternehmensbeteiligung) in einem angemessenen Verhältnis stehen. Wirtschaftliche Einbußen für die vom Bezugsrecht ausgeschlossenen Aktionäre werden dadurch vermieden. Diese Aktionäre haben die Möglichkeit, ihre Beteiligungsquote durch Zukäufe an der Börse zu im Wesentlichen gleichen Preisen aufrecht zu erhalten. Soweit möglich und sinnvoll, wird den vom Bezugsrecht ausgeschlossenen Aktionären Gelegenheit gegeben werden, im Rahmen einer Barkapitalerhöhung zu vergleichbaren Konditionen neue Aktien an der Gesellschaft zu zeichnen und zu übernehmen und so ihre Beteiligungsquote an der Gesellschaft zu wahren.

      Die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts für die Verwertung von Aktienspitzen ist erforderlich, um bei einer Kapitalerhöhung in jedem Fall ein praktikables Bezugsverhältnis darstellen zu können. Sie dient also nur dazu, die Ausnutzung des genehmigten Kapitals mit runden Beträgen zu ermöglichen. Spitzen entstehen, wenn infolge des Bezugsverhältnisses oder des Betrages der Kapitalerhöhung nicht alle neuen Aktien gleichmäßig auf die Aktionäre verteilt werden können. Ohne diese Ermächtigung würde insbesondere bei einer Kapitalerhöhung um einen runden Betrag die technische Durchführung der Kapitalerhöhung erschwert. Die Kosten eines Bezugsrechtshandels für die Aktienspitzen stehen in keinem Verhältnis zum Vorteil für die Aktionäre. Die durch den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre für die Spitzen entstandenen bezugsrechtsfreien neuen Aktien werden entweder durch Verkauf über die Börse (wenn möglich) oder in sonstiger Weise bestmöglich für die Gesellschaft verwertet. Der mögliche Verwässerungseffekt ist aufgrund der Beschränkung auf Aktienspitzen gering.

      Darüber hinaus wird die Verwaltung bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen in einer Höhe bis zu maximal insgesamt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft zum Ausschluss des Bezugsrechts ermächtigt, wobei der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis der Aktie der Gesellschaft nicht wesentlich unterschreiten darf. Maßgeblich für die Berechnung der 10 %-Grenze ist das Grundkapital sowohl zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens als auch zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung; keine dieser Grenzen darf überschritten werden. Auf die Begrenzung auf 10 % des Grundkapitals wird die Verwaltung ggf. veräußerte eigene Aktien sowie diejenigen Aktien anrechnen, die zur Bedienung von Wandlungs- oder Optionsrechten ausgegeben werden oder auszugeben sind, sofern und soweit die Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen, aus denen sich diese Rechte ergeben, während der Laufzeit der Ermächtigung in sinngemäßer Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden. Der Gesellschaft wird es durch diese Ermächtigung ermöglicht, kurzfristig günstige Börsensituationen auszunutzen und ihre Eigenkapitalbasis zu stärken.

      Die Interessen der vorhandenen Aktionäre der Gesellschaft werden bei einer Festsetzung des Ausgabepreises, der nicht wesentlich vom Börsenpreis abweicht, nicht unangemessen beeinträchtigt. Ihnen bleibt die Möglichkeit, ihre Beteiligungsquote – sofern sie dies wollen – durch Zukäufe an der Börse zu im Wesentlichen gleichen Konditionen aufrechtzuerhalten.

      Der Vorstand wird der Hauptversammlung über jede Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2012/II berichten.

      Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 11 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG i.V.m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG an die Hauptversammlung

      Der Vorstand hat den nachfolgenden Bericht zu Tagesordnungspunkt 11 gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG erstellt. Der Bericht liegt vom Tage der Einberufung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft und in der Hauptversammlung zur Einsicht der Aktionäre aus. Der Bericht kann ab der Veröffentlichung dieser Hauptversammlungseinladung auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.lenswista.com eingesehen werden. Auf Verlangen wird der Bericht jedem Aktionär kostenlos unverzüglich übersandt. Der Bericht wird hiermit wie folgt bekannt gemacht:

      Zu Tagesordnungspunkt 11 der ordentlichen Hauptversammlung vom 10. Juli 2012 schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, die Verwaltung zum Erwerb eigener Aktien bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu ermächtigen.

      Zu Punkt 11 der Tagesordnung schlagen Vorstand und Aufsichtsrat ferner vor, die Gesellschaft zu ermächtigen, erworbene Aktien wieder zu veräußern. Durch die Möglichkeit des Wiederverkaufs eigener Aktien können diese zur erneuten Beschaffung von Eigenmitteln verwendet werden. Neben der – die Gleichbehandlung der Aktionäre bereits nach der gesetzlichen Definition sicherstellenden – Veräußerung über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre sieht der Beschlussvorschlag vor, dass die eigenen Aktien der Gesellschaft auch zur Verfügung stehen, um diese beim Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen oder anderen dem Geschäftsbetrieb der Gesellschaft dienlichen Vermögenswerten unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre als Gegenleistung anbieten zu können. Hierdurch soll die Gesellschaft die Möglichkeit erhalten, rasch und erfolgreich auf vorteilhafte Angebote oder sich sonst bietende Gelegenheiten zum Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen oder anderen Vermögenswerten reagieren zu können. Nicht selten ergibt sich aus den Verhandlungen die Notwendigkeit, als Gegenleistung nicht Geld, sondern Aktien bereitzustellen. Diesem Umstand trägt die Ermächtigung Rechnung.

      Schließlich ist vorgesehen, der Verwaltung auch im Hinblick auf die Wiederveräußerung der Aktien, die aufgrund dieser Ermächtigung erworben werden, die Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu geben. Diese gesetzlich vorgesehene Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses versetzt die Verwaltung in die Lage, kurzfristig günstige Börsensituationen auszunutzen und dabei durch die marktnahe Preisfestsetzung einen möglichst hohen Ausgabebetrag und damit eine größtmögliche Einwerbung von Eigenmitteln zu erreichen. Die Nutzung dieser Möglichkeit auch für eigene Aktien erweitert die Wege für eine Kapitalstärkung auch bei wenig aufnahmebereiten Märkten. Die Ermächtigung stellt sicher, dass nach ihr, gestützt auf § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG, Aktien nur in dem Umfang und nur bis zu der dort festgelegten Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre verkauft werden können, wie während ihrer Laufzeit nicht bereits Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert wurden. Auf die Begrenzung auf 10 % des Grundkapitals wird die Verwaltung ggf. veräußerte Aktien aus dem Genehmigten Kapital 2012/I und dem Genehmigten Kapital 2012/II sowie diejenigen Aktien anrechnen, die zur Bedienung von Wandlungs- oder Optionsrechten ausgegeben werden oder auszugeben sind, sofern und soweit die Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen, aus denen sich diese Rechte ergeben, während der Laufzeit der Ermächtigung in sinngemäßer Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden. Die Verwaltung wird den etwaigen Abschlag vom Börsenpreis möglichst niedrig halten.
      Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
      im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

      Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 2.510.200,00 eingeteilt in 2.510.200 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme, sodass im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 2.510.200 Stimmrechte bestehen. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung keine eigenen Aktien.
      Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung
      und die Ausübung des Stimmrechts

      Zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 14 Abs. 3 und Abs. 4 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich (i) vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden und (ii) der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachweisen.

      Die Anmeldung muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein und der Gesellschaft unter unten genannter Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse in Textform (§ 126b BGB) zugehen.

      Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch einen von dem depotführenden Institut in Textform (§ 126b BGB) erstellten und in deutscher oder englischer Sprache abgefassten Nachweis erfolgen. Der Nachweis des depotführenden Instituts hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also auf den
      19. Juni 2012
      (0:00 Uhr MESZ),

      zu beziehen. Die Bedeutung des Stichtags für den Nachweis des Anteilsbesitzes (Record Date) wird unten gesondert erläutert.

      Sowohl die Anmeldung als auch der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft gemäß § 14 Abs. 3 und Abs. 4 der Satzung spätestens am
      3. Juli 2012
      (24:00 Uhr MESZ),

      unter der Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse:
      LensWista AG
      c/o Haubrok Corporate Events GmbH
      Landshuter Allee 10
      80637 München
      Telefax: +49 89 – 210 27 298
      E-Mail: meldedaten@haubrok-ce.de

      zugegangen sein. Die Haubrok Corporate Events GmbH ist für die Anmeldung und den Nachweis des Anteilsbesitzes die Empfangsbevollmächtigte der Gesellschaft. Nach fristgerechter Anmeldung einschließlich Eingang des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt bzw. am Versammlungsort hinterlegt. Die Eintrittskarten sind lediglich organisatorische Hilfsmittel und keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts.

      Auch nach erfolgter Anmeldung können Aktionäre über ihre Aktien weiterhin frei verfügen.
      Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)

      Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Record Date erworben haben, können somit nicht in eigenem Namen an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine evtl. Dividendenberechtigung.
      Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

      Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten – z.B. ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären – ausüben lassen. Auch im Falle einer Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und ein fristgerechter Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich (siehe oben „Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts“). Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

      Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 135 Abs. 8 AktG oder nach § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird, bedarf die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB).

      Für die Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 Abs. 8 AktG oder nach § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Person oder Institution besteht ein Formerfordernis weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung. Möglicherweise verlangt jedoch in diesen Fällen ein zu Bevollmächtigender eine besondere Form der Vollmacht, da er diese gemäß § 135 Abs. 1 Satz 2 AktG (gegebenenfalls in Verbindung mit § 135 Abs. 8 oder §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG) nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.

      Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht werden. Ferner kann der Nachweis der Bevollmächtigung auch an folgende Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse (z.B. als eingescannte Datei z.B. im pdf-Format) übermittelt werden:
      LensWista AG
      c/o Haubrok Corporate Events GmbH
      Landshuter Allee 10
      80637 München
      Telefax: +49 89 – 210 27 298
      E-Mail: meldedaten@haubrok-ce.de

      Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, steht auf der der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.lenswista.com in der Rubrik „Investor Relations“ zum Download zur Verfügung.

      Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, sich entsprechend ihren Weisungen durch den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Dieser übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus und ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nimmt keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen.

      Ein Formular, das zur Vollmachts- und Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft verwendet werden kann, erhalten die Aktionäre nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zusammen mit der Eintrittskarte. Das Formular steht auch auf der Internetadresse der Gesellschaft unter http://www.lenswista.com in der Rubrik „Investor Relations“ zum Download zur Verfügung. Der Nachweis der Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft mit den Weisungen muss spätestens mit Ablauf des 9. Juli 2012 bei der oben genannten Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse eingegangen sein.

      Darüber hinaus haben an der Hauptversammlung teilnehmende Aktionäre und Aktionärsvertreter auch während der Hauptversammlung die Möglichkeit, den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft mit der weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.
      Anfragen, Anträge, Auskunftsverlangen
      (Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1,
      § 127, § 131 Abs. 1 AktG)
      Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG

      Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (dies entspricht 125.510 Aktien) oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (dies entspricht 500.000 Aktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der LensWista AG zu richten und muss der Gesellschaft spätestens bis zum
      15. Juni 2012
      (24:00 Uhr MESZ),

      zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse:
      Vorstand der LensWista AG
      Magnusstraße 11
      12489 Berlin,
      Deutschland

      Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie Inhaber einer ausreichenden Anzahl von Aktien für die Dauer der gesetzlich angeordneten Mindestbesitzzeit von drei Monaten (§§ 122 Abs. 2, 122 Abs. 1 Satz 3, 142 Abs. 2 Satz 2 AktG sowie § 70 AktG) sind und diese bis zur Entscheidung über das Verlangen halten.

      Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.lenswista.com in der Rubrik „Investor Relations“ veröffentlicht.
      Gegenanträge gemäß § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG

      Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich an:
      LensWista AG
      c/o Haubrok Corporate Events GmbH
      Landshuter Allee 10
      80637 München
      Telefax: +49 89 – 210 27 298
      E-Mail: gegenantraege@haubrok-ce.de

      zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG wird die Gesellschaft zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs sowie zugänglich zu machender Begründungen nach ihrem Eingang auf der Internetadresse der Gesellschaft unter http://www.lenswista.com veröffentlichen. Dabei werden alle bis spätestens
      25. Juni 2012
      (24:00 Uhr MESZ)

      bei der oben genannten Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse eingehenden Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den Punkten dieser Tagesordnung berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

      Der Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Abschlussprüfern muss gemäß § 127 Satz 2 AktG nicht begründet werden.

      Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie während der Hauptversammlung mündlich gestellt werden.

      Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten bzw. Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
      Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG

      In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und nicht ein gesetzliches Recht zur Verweigerung der Auskunft besteht.

      Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. Unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern.

      Nach § 15 Abs. 3 der Satzung kann der Vorsitzende das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken; er kann insbesondere den zeitlichen Rahmen des Versammlungsverlaufs, der Aussprache zu den einzelnen Tagesordnungspunkten sowie des einzelnen Frage- und Redebeitrags angemessen festsetzen.
      Weitergehende Erläuterungen

      Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.lenswista.com.
      Sonstige Hinweise

      Die Einladung zur Hauptversammlung ist im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Tagesordnung und die folgenden Unterlagen sind im Internet unter http://www.lenswista.com zugänglich und werden den Aktionären auf Anfrage kostenlos zugesandt:


      Festgestellter Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2011 nebst Lagebericht und Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011;


      Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 6;


      Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 7;


      Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 8;


      Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 9;


      Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 11;


      Werthaltigkeitsgutachten der Morison Köln AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft aus dem Mai 2012;


      Umtauschgutachten der Morison Köln AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft aus dem Mai 2012;


      Formular zur Vollmachtserteilung an eine dritte Person;


      Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft.

      Die angeführten Unterlagen können ferner zu den üblichen Geschäftszeiten in den Geschäftsräumen der LensWista AG, Magnusstraße 11, 12489 Berlin, eingesehen werden.



      Berlin, im Mai 2012

      LensWista Aktiengesellschaft

      - Der Vorstand -

      quelle ebundesanzeiger vom 31.05.2012
      Avatar
      schrieb am 06.12.13 09:52:45
      Beitrag Nr. 38 ()
      Die LensWista soll sich doch gestern bei der MKK präsentiert haben.War jemand da??? Im Grunde finde ich das Produkt sehr interressant
      Avatar
      schrieb am 30.03.14 11:49:46
      Beitrag Nr. 39 ()
      Ds sind doch wirklich mal gut news:


      Startseite > Nachrichten > Ad-hocs > Nachricht
      DGAP-News LensWista AG: Patente für weltweit erste Kontaktlinse aus reinem Silikon vollständig erteilt (deutsch)
      Nachrichtenagentur: dpa-AFX
      | 28.03.2014, 11:59 | 146 Aufrufe | 0 | druckversion

      LensWista AG: Patente für weltweit erste Kontaktlinse aus reinem Silikon vollständig erteilt

      DGAP-News: LensWista AG / Schlagwort(e): Patent

      LensWista AG: Patente für weltweit erste Kontaktlinse aus reinem

      Silikon vollständig erteilt

      28.03.2014 / 11:58

      ---------------------------------------------------------------------

      Berlin, 28. März 2014 - Mit Veröffentlichung im Europäischen Patentblatt

      Nr. 13/2014 vom 26. März 2014 sind der LensWista AG die Patente für die

      weltweit erste Kontaktlinse aus reinem Silikon vollständig erteilt und

      damit die Patentierung abgeschlossen.

      Dem Medizintechnik-Spezialisten mit Sitz am Wissenschafts- und

      Technologiepark Adlershof in Berlin ist es erstmals gelungen, Kontaktlinsen

      aus Vollsilikon statt aus herkömmlichem Silikon-Hydrogel herzustellen.

      Grundlage für diese technologische Revolution in der Polymertechnik ist ein

      eigenentwickeltes Verfahren zur Nanobehandlung von Silikonoberflächen.

      Die Vorteile der Kontaktlinsen von LensWista liegen vor allem in ihrer

      außerordentlich hohen Sauerstoffdurchlässigkeit, die einem Mehrfachen der

      herkömmlichen Produkte im Markt und einer nahezu natürlichen

      Sauerstoffversorgung der Augen entspricht.

      Gleichzeitig nehmen die Kontaktlinsen aufgrund ihrer besonderen

      Materialeigenschaften des Silikons keine Tränenflüssigkeit oder andere

      Fremdstoffe auf und verhindern den Einschluss von Ablagerungen, und damit

      die Bildung der so genannten "Jelly Bumbs", einem der Hauptprobleme bei

      Kontaktlinsen. Dies ermöglicht eine deutlich längere Tragedauer und

      unterstützt die natürlichen Schutzfunktionen des Auges.

      Darüber hinaus ist die Vollsilikon-Kontaktlinse von LensWista resistent

      gegen mechanische Fehlbehandlungen und ein robustes Vorgehen beim Ein- und

      Aussetzen der Linse.

      Weitere Informationen unter www.lenswista.de

      Kontakt

      LensWista Aktiengesellschaft

      Magnusstraße 11, 12489 Berlin

      Tel.: 030-639263-72, Fax: 030-639263-71

      E-Mail: kontakt@lenswista.com

      Pressekontakt

      GOEGELE PUBLIC RELATIONS

      Markus Gögele

      Tel.: 069-13383644

      E-Mail: m.goegele@goegele-pr.de
      Avatar
      schrieb am 20.04.14 08:31:46
      Beitrag Nr. 40 ()
      Quelle: www.handelsregisterbekanntmachungen.de


      Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) Aktenzeichen: HRB 112842 B Bekannt gemacht am: 15.04.2014 14:27 Uhr

      In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Unternehmensgegenstandes erfolgen ohne Gewähr:

      Veränderungen

      14.04.2014


      HRB 112842 B: LensWista Aktiengesellschaft, Berlin, Magnusstr. 11, Haus 4, 3. OG, 12489 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 8.167.000,00 EUR; Rechtsform: Auf Grund der Ermächtigung vom 10.07.2012 ist die Erhöhung des Grundkapitals um 355.000 EUR auf 8.167.000 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 01.04.2014 ist die Satzung geändert in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Genehmigtes Kapital). (Genehmigtes Kapital 2012/I); Rechtsverhaeltnis: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 10.07.2012 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 900.100 EUR. Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 09.07.2017. (Genehmigtes Kapital 2012/I)
      Avatar
      schrieb am 27.04.14 13:14:06
      Beitrag Nr. 41 ()
      Moin moin,

      Nachdem ich die GBC Analyse gelesen habe, bin ich hier auch mal mit einer kleinen Position eingestiegen.

      Die Entscheidung war eher intuitiv und mittelfristig ausgerichtet. Aber ich denke da ist mehr drin.

      Meine Erfahrungen mit der GBC AG, die auch als Veranstalter der 17. Münchner Kapitalmarkt Konferenz ab 20. Mai auftritt, waren eigentlich immer recht positiv.

      Denke, die Vermarktung der entwickelten Vollsilikon-Kontaktlinse wird erfolgreich.

      Schauen wir, was die Zukunft bringt ;-)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 01.05.14 22:26:09
      Beitrag Nr. 42 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.881.534 von gigg5 am 27.04.14 13:14:06Mutig, mutig, hier Geld zu investieren,

      ich selbst traue dem Laden nicht, diese Superkontaktlinse ist ja nach Verlautbarungen der verschiedenen Vorstände "gerade im Markt eingeführt", und das schon bestimmt seit 5 Jahren.... Umsätze muss man immer noch mit der Lupe suchen. Und in die Zukunft schauende Umsatzerwartungen /-planungen scheinen für mich der Phantasie entsprungen. Aber vielleicht bin ich ja nur zu skeptisch, eine Beteiligung durch die Börsebius/ABAG ist für mich ein Kontrainvestment geworden.
      Avatar
      schrieb am 01.05.14 22:59:54
      Beitrag Nr. 43 ()
      Moin moin,

      sicherlich ist das hier momentan eher highrisk. Wenn man da auf der Homepage die "investor relations" durchkramt, dann sieht das eher nichtssagend aus. Nagut, bei der Mitarbeiterzahl hat man vielleicht nicht die Zeit zum Schreiben ;)

      Meine Entscheidung zur kleinen Investition war folgende Patenterteilung:

      Berlin, 28. März 2014 - Mit Veröffentlichung im Europäischen Patentblatt
      Nr. 13/2014 vom 26. März 2014 sind der LensWista AG die Patente für die
      weltweit erste Kontaktlinse aus reinem Silikon vollständig erteilt und
      damit die Patentierung abgeschlossen.


      Wer allerdings Geld in die Hand nimmt und Patente zulässt, dem unterstelle ich mal eine gewisse Ernsthaftigkeit.

      Bin vorerst nur mit 1k investiert. Das ist für mich dann wenigstens ein Grund ab und zu mal zu recherchieren :)

      Bei dieser Aktie muss man eben sehen :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 08.05.14 15:33:53
      Beitrag Nr. 44 ()
      Aktienkurs zwischenzeitlich bei 1,50 Euro. Kann gerne so weitergehen...
      Avatar
      schrieb am 08.05.14 16:58:10
      Beitrag Nr. 45 ()
      Die GBC Analyse verweist auf den Kapitalbedarf in 2014 und 15 da müssen die langsam für mehr Öffentlichkeit sorgen. Nach der Präsentation auf der MKK kommt erstmal ein Listing in München und FFM....ich denke das könnte noch spannend werden
      Avatar
      schrieb am 14.05.14 23:50:14
      Beitrag Nr. 46 ()
      Moin moin,

      also gestiegen ist die Aktie ja schon mal ;)

      Hab heute noch mal die "investor relations" durchgelesen. Die sind schon lustig da.

      Unbedingt am 21.August 2013 zur Hauptversammlung kommen :)

      Spass bei Seite, Zahlen sind hier nicht unbedingt die Stärke, aber ich glaube, wenn die Patentzulassung finanzierbar in Ware umgesetzt werden könnte, dann werfen hier auch grössere Mitbewerber ein Auge drauf.

      Bin mal gespannt, wie die Resonanz in 2 Wochen ist.

      Hier bietet es sich an.

      Schaun wir mal :look:
      Avatar
      schrieb am 29.05.14 16:27:03
      Beitrag Nr. 47 ()
      was ist denn heute hier passiert...gibt es news die ich noch nicht kenne
      Avatar
      schrieb am 01.07.14 19:20:11
      Beitrag Nr. 48 ()
      Wann komen denn hier mal die Zahlen für 2013????
      Avatar
      schrieb am 16.07.14 15:53:35
      Beitrag Nr. 49 ()
      Jahresabschluss für 2013 ist online. Leider kein Jahresüberschuss erwirtschaftet


      http://lenswista.de/LensWista_JA2013.pdf
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 22.02.15 12:03:43
      Beitrag Nr. 50 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.320.002 von Muckelius am 16.07.14 15:53:35Hallo ist hier von euch überhaupt noch jemand investiert?
      Avatar
      schrieb am 22.02.15 12:40:01
      Beitrag Nr. 51 ()
      Also so schlecht finde ich die Story gar nicht...mutig muss man schon sein.. schon wegen dem kleinen freefloat von 11% und der schlechten Handelbarkeit, nur in geringen Stückzahlen über Berlin! Aber da ja nur ca.800000 Aktien frei handelbar sind nicht verwunderlich ..wer hält die restlichen 7Mio.!?
      Keine Umsätze und Gewinn wird beklagt für 2013...von was ?Die Vermarktung der Unfalllinse hatte doch erst 2014 begonnen..brachte zwar auch nur ca. 500000€ Umsatz und einen kleinen Verlust wahrscheinlch..aber der Anfang ist gemacht!
      Und die nachdem die Monatslinse jetzt freigegeben(lizensiert) ist kann das nur besser werden...wer hier aber mit Gewinnen rechnet wird auch 2015 enttäuscht werden..Denkmal vor 2016 springt da nichts raus...
      Ausserdem finde ich, scheint die Geuder Ag ein sehr interessanter Vertriebspartner zu sein...guckt euch die Homepage an...über 50 Jahre Erfahrung und Spezialist als Zulieferer für die Augenärzte Weltweit ....vielleicht werden ja die der neue Großaktionär für die anstehende Kapitalerhöhung über 5Mio.€..sind schließlich schon an 3-4 GmbH´s bundesweit beteiligt!

      Bin überrascht das ihr hier raus seit...bei unter 1€ hätte ich da besser aufgestockt
      Avatar
      schrieb am 22.02.15 12:54:52
      Beitrag Nr. 52 ()
      Ach ja ,wenn diese Linse nur halb so gut ist wie Sie schreiben und die soll ja die beste Weltweit jetzt sein!...wäre ein weltweiter Marktanteil von 1-2% nicht unrealistisch im Gegenteil sogar bis zu 5% müssten drin sein..was bedeuten würde 50-100Mio Umsatz bei 1-2%..pro Jahr und das bei einem Börsenwert von 12-13Mio nach Kapitalerhöhung

      schönes Wochende
      Avatar
      schrieb am 23.02.15 08:38:32
      Beitrag Nr. 53 ()
      Guten Morgen ,ich muss gestehen über 10Jahre bis zur Marktreife ist schon verrückt...mich wundert das nicht ,dass ihr den Wert nicht mehr anfasst...
      Avatar
      schrieb am 11.03.15 18:50:26
      Beitrag Nr. 54 ()
      Ich wette das bei der LensWista in der näcshten 2 Monaten eine KEH kommt.Wer hält dagegen??
      Avatar
      schrieb am 18.08.16 10:40:02
      Beitrag Nr. 55 ()
      Wie geht es hier bei der LensWista operativ weiter?? Die Aktie wird ja wohl in kürze degelistet.
      Geht jemand aus dem Forum zur HV??
      Avatar
      schrieb am 17.11.16 13:27:29
      Beitrag Nr. 56 ()
      Wollte die LensWista nicht eine Kapitalerhöhung machen? Still ruht der See. Hat jemand Infos zu dem Wert oder eine fundierte Meinung??
      Avatar
      schrieb am 16.01.17 21:01:42
      !
      Dieser Beitrag wurde von CommunitySupport moderiert. Grund: themenfremder Inhalt
      Avatar
      schrieb am 28.01.18 15:46:12
      Beitrag Nr. 58 ()
      Ist wer noch investiert und besucht die HV morgen ?
      Avatar
      schrieb am 30.03.18 12:50:20
      Beitrag Nr. 59 ()
      Und pleite. So ein Osterei.
      Avatar
      schrieb am 15.06.18 13:50:16
      Beitrag Nr. 60 ()
      Jetzt ist auch die homepage dicht, auch, wenn es "vorübergehend" nicht erreichbar heißt.


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