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    Frage an echte Juristen... haben wir eine Regierung / ein Staat? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.10.10 17:25:21 von
    neuester Beitrag 28.11.10 01:23:38 von
    Beiträge: 35
    ID: 1.160.281
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      schrieb am 04.10.10 17:25:21
      Beitrag Nr. 1 ()
      Die Bundesrepublik Deuschland wurde auf der Pariser Konferenz mit der Streichung des Artikels 23 im Grundgesetz aufgelöst. Die BRD existierte faktisch nur vom 23.5.1949 bis zum 17.9.1990. Völkerrechtlich ist am 18.9.1990 auch wieder die Weimarer Verfassung von 1919 in Kraft getreten.

      Artikel 146
      Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.


      http://www.mmnews.de/index.php/politik/6545-brd-fakt-und-fik…
      http://www.mmnews.de/index.php/etc/6547-deutschland-ohne-ver…

      Im Prinzip gibt es doch keine Verfassung mehr. Die Beschlüsse werden doch alle mit der BRD verfasst. Gibt es dann noch einen Staat? Dürfen die sog. Politiker überhaupt dann Entscheidungen treffen?


      Gab es zu den beiden oberen Passagen jemals eine weitere Entwicklung?
      11 Antworten
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      schrieb am 04.10.10 17:43:49
      Beitrag Nr. 2 ()
      1 Antwort
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      schrieb am 04.10.10 17:46:18
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.260.460 von stargold123 am 04.10.10 17:25:21hat der olle Mross wieder Schwachsinn losgelassen ?! :laugh:

      Unvergessen - als er voller ernst behauptete Euro Muenzen und Scheine aus Griechenland wären weniger wert als aus Rest (Euro)Europa. :laugh:
      2 Antworten
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      schrieb am 04.10.10 17:52:12
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.260.460 von stargold123 am 04.10.10 17:25:21Hallo Stargold, ich bin zwar kein Jurist, jedoch Du forderst von dieser Kaste sehr viel-zu viel, wie ich meine.

      Zur Abrundung:
      Im Prinzip gibt es doch keine Verfassung mehr. Die Beschlüsse werden doch alle mit der BRD verfasst. Gibt es dann noch einen Staat? Dürfen die sog. Politiker überhaupt dann Entscheidungen treffen?


      1948 feierliche Überreichung des Grundgesetzes (Frankfurter Dokumente) in der Paulskirche in Frankfurt. Der Kern wurde genehmigt/verbessert/umgebastelt von den Amerikanern, beruht aber auf der Weimarer Verfassung.

      Aufgestülpt wurde die EU-Verfassung im letzten Jahr ohne den Artikel 146 GG zu berücksichtigen. Die EU-Verfassung hebeltjedoch das GG aus. Beobachten kann man das fast monatlich in schöner Regelmäßigkeit, wenn Verfahren beim EUGH landen, die dann Anwendung bei uns finden.

      Ich hänge da gleich noch eine Frage an an die mutigen Juristen:

      Hätte Horst Köhler überhaupt die EU-Verfassung durchwinken dürfen?
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.10.10 18:02:44
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.260.591 von immer_runter am 04.10.10 17:46:18das war schon vor ihm bekannt, bzw die Sätze im GG hat er ja nicht rein geschrieben.;)

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      schrieb am 04.10.10 18:21:22
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.260.460 von stargold123 am 04.10.10 17:25:21"das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt"

      Bis dahin gilt es eben, steht doch da. Dass da noch ein Punkt sozusagen offen ist, ist eine andere Frage. Es wäre also möglich eine Verfassung zu schaffen. Bis dahin gilt das GG. Die WRV gilt nicht mehr.

      "Die Textpassagen dieses Grundgesetz-Artikels werden gelegentlich dahin gehend interpretiert, nur eine direkt – also plebiszitär – beschlossene Verfassung erfülle das staatsrechtliche Programm des Grundgesetzes und der provisorische Zustand sei weiterhin gegeben. Mehrheitlich wird in der Staats- und Rechtswissenschaft darin jedoch kein demokratisches Defizit gesehen, denn das Prinzip der repräsentativen Demokratie, das hier letztlich zur Anwendung kommt, sei qualitativ und demokratietheoretisch nicht mangelhaft, sondern eine graduelle und systematische Grundentscheidung. Auch habe das Grundgesetz in seiner alten Fassung von einer freien Entscheidung des Volkes gesprochen – als Kontrast zur politischen Unfreiheit der Deutschen in der DDR – nie jedoch von einer direkten Entscheidung. Daher seien besondere plebiszitäre Anforderungen hieraus nicht herleitbar. Das deutsche Volk habe durch den verfassungsändernden Gesetzgeber der Jahre 1990–94 stets frei und kontinuierlich gesprochen; es „hat im Grundgesetz eine gültige, würdige und respektierte Verfassung gefunden, unter der es ein freies, freiheitliches, demokratisches Leben in einem sozialen und föderativen Rechtsstaat führen kann“. Vielmehr schließe der belassene Artikel 146 eine Verfassungsreform mit Aufhebung des Grundgesetzes zwar nicht aus, er verlange sie aber auch nicht."

      Quelle: wikipedia

      Also eine neue Verfassung ist möglich, aber nicht notwendig. Also, wer eine Verfassung möchte, kann poltisch dafür eintreten, einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Auch nicht darauf, in welcher Form diese beschlossen werden müsste. Theoretisch kann der BT zwei unwichtige Wörter im GG ändern und Verfassung draufklatschen, dann hat D eine neue Verfassung und der Artikel 146 entfiele.

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 04.10.10 18:21:27
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.260.579 von HeWhoEnjoysGravity am 04.10.10 17:43:49Doch sollte man. Denn es geht um eine reine Frage bezüglich der rechtlichen Basis der aktuellen Gesetze.

      Wenn eine Grundlage auf der alles andere basiert nicht mehr gilt/vorhanden ist, sind weitere Gesetze/Beschlüsse für Null und nichtig zu erklären.

      Weder hätten die Lissaboner Verträge abgesegnet werden können, noch hätte ein Politiker ein Anrecht auf Bezahlung und Rente.

      Es geht mir nicht um die Wunschvorstellung, obwohl ich die ausnahmsweise mal ganz gut finde, sondern rein um die rechtliche Grundlage.

      Schon in Frankreich zur Revolution war anschließend die Verfassung ein grundsätzlicher Teil. Da die deutsche Verfassung damals auf der französischen/amerikanischen Verfassung aufbaute kam ich ins Grübeln.
      Avatar
      schrieb am 04.10.10 18:38:39
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.260.624 von Dorfrichter am 04.10.10 17:52:12hi


      mmmh, dann wurde die fehlende Verfassung (Ablauf zur Wende) direkt in die EU Verfassung übernommen.
      Damit ist die Frage im Prinzip geklärt. Köhler hätte 146 nicht beachten brauchen bzw das Gg, da es zu dem Zeitpunkt nicht in kraft war.

      gefixxx eingefädelt.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.10.10 18:45:50
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.260.941 von stargold123 am 04.10.10 18:38:39Nenene, so ist das aber nicht, denn das GG war ja immerhin die gültige Rechtsordnung, die letzten 65 Jahre.
      Avatar
      schrieb am 04.10.10 18:47:24
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.260.941 von stargold123 am 04.10.10 18:38:39Massiv gegen das GG wird ja erst verstoßen seit dem 1.1.2002 bei der Euro-Einführung, dann ab diesem Zeitpunkt aber permanent.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 04.10.10 18:49:01
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.260.941 von stargold123 am 04.10.10 18:38:39Du wolltest die Antwort eines Volljuristen, derbewunderer hat sie gegeben, dass GG war und ist in Kraft.
      Avatar
      schrieb am 04.10.10 18:51:50
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.261.008 von Dorfrichter am 04.10.10 18:47:24Das entscheidet nicht User Dorfrichter, sondern das BVerfG.

      Leider möchte man sagen, aber so ist es.
      Avatar
      schrieb am 04.10.10 19:02:12
      Beitrag Nr. 13 ()
      ok, anfangs ging es mir um die Rechtmäßigkeit von Beschlüssen und Gesetzen. Anschließend bin ich aber zu einem weiteren Gedankengang gekommen. Das würde aber nun den Rahmen sprengen. Im Prinzip macht das Chaos was wir in Deutschland und der EU haben einen Sinn, bzw aus Sicht der Verursacher. Das würde aber den Rahmen sprengen.
      Avatar
      schrieb am 04.10.10 19:28:50
      Beitrag Nr. 14 ()
      Die Existenz des Staates ist vollkommen unabhängig vom Vorhandensein oder der Wirksamkeit einer Verfassung. Großbritannien z.B. kommt auch ganz gut ohne Verfassung aus, und daß es sich dabei um einen Staat handelt, wird wohl kaum jemand bezweifeln.
      Eine Verfassung macht Ausführungen über die Organisation des Staates und seinem Verhältnis zu seinen Bürgern. Wenn keine da ist, entscheiden die "Staatslenker" eben nach eigenem Gutdünken.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 04.10.10 19:38:38
      Beitrag Nr. 15 ()
      Avatar
      schrieb am 04.10.10 19:40:33
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.261.307 von Borealis am 04.10.10 19:28:50Ja, nennt man Drei-Elemente-Lehre. Staatsgebiet, Staatsgewalt, Staatsvolk.

      Nebenbei hat das UK eine Verfassung, nur nicht in einer Verfassungsurkunde, aber habeas corpus etc.
      Avatar
      schrieb am 05.10.10 08:23:58
      Beitrag Nr. 17 ()
      Also ich sehe das so:

      Einige Verbrecher (z.B. vielleicht die Mafia oder die böse Weltverschwörung) hoffen, die guten deutschen Gesetze (GG, StGB, BGB, ...) für nichtig erklären zu können und versuchen, ein gutes Deutschland (eine gute EU) zu sabotieren. Dahin gehen auch die Bestrebungen, Deutschland die Souveränität oder gleich die Staatlichkeit abzusprechen.

      Selbstverständlich ist Deutschland ein souveräner Staat mit einer rechtmäßigen deutschen Regierung (Bundestag, Bundesrat) und selbstverständlich gelten die guten deutschen Gesetze (Grundgesetz, StGB, BGB, ...). Da gibt es nichts zu diskutieren.

      Selbstverständlich darf sich Deutschland nicht den finsteren Wünschen verdorbener Verbrecher beugen. Deutschland hat ein natürliches und gottgegebenes Recht (ja sogar die Verpflichtung) gut zu sein und dabei helfen die guten deutschen Gesetze.

      Verbesserungen sind erwünscht aber die existierenden deutsche Gesetze sind schon ziemlich gut und sie erst zu zerstören (ohne etwas besseres zu haben) ist schlicht bösartig. Man darf gerne über eine neue Verfassung nachdenken und wenn die mindestens (echt und absolut) besser als das Grundgesetz ist, dann kann man sie auch zur Verabschiedung vorlegen - bis dahin gilt das deutsche Grundgesetz.

      Wer lustig ist, kann ja gerne noch weiter über das Thema philosophieren aber das kann nichts an der Tatsache ändern, dass gute deutsche Gesetze so lange gültig sind. bis sie durch (echt und absolut) bessere deutsche Gesetze ersetzt werden.

      Wie man also sieht, ist das Thema keine Frage für die Regierung oder das BVerfG. Gute Juristen haben besseres zu tun und gute Rechtsexperten sollen über eine Verbesserung der deutschen Gesetze (also auch über eine gute Verfassung) nachdenken. Eine neue Verfassung wird es tendenziell nicht vor 5 Jahren und schätzungsweise erst in ca. 10 Jahren geben und bis dahin ist Deutschland so supergut, dass das organisierte Verbrechen keinen Einfluß mehr auf Deutschland hat. (alles imho)
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.10.10 08:42:07
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.263.434 von HeWhoEnjoysGravity am 05.10.10 08:23:58Die EU ist nicht gut.
      Die Eu dient nur noch dazu ein Entschluss der durch Lobbyisten angeschoben wurde, auf alle Mitgliedsländer zu erweitern und dabei keine Gegenwehr aus den einzelnen Völkern zuzulassen.

      Es ist ein Unterschied ob nur ein paar Millionen sich neue Glühbirnen kaufen müssen oder rund 300 Mio.;) nur mal als Beispiel.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.10.10 08:56:24
      Beitrag Nr. 19 ()
      Die EU an sich ist gut, wenn auch noch verbesserungsfähig.

      Das organisierte Verbrechen will die EU zerstören und nicht verbessern.
      Das organisierte Verbrechen will, dass sich die EU-Staaten (wirtschaftlich/politisch) bekriegen.
      Das organisierte Verbrechen will nicht, dass die Länder zum Guten zusammenarbeiten.
      Das organisierte Verbrechen will seine wirksame Bekämpfung mit allen Mitteln verhindern.

      Eine Abschaffung der EU oder ein Austritt Deutschlands steht nicht zur Debatte.
      Deutschland bleibt in der EU und die EU wird verbessert.

      Ganz einfach. (alles imho)
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.10.10 09:15:22
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.263.492 von stargold123 am 05.10.10 08:42:07Stargold, die Eingangsfrage ist ein Fehler, denn ein Jurist wird Dir da auch schlecht helfen können, eher ein Staatsrechtler und da fällt mit AdHoc Prof. Schachtschneider ein.

      Man kann ihn anmailen.

      Deutschland, EU, GG, Lissabiner Vertrag- das ist sein "Bier" womit er sich ein ganzes Arbeitsleben befaßte.

      Ich habe zum Thema einen ausführlichen Thread laufen, der Erklärungsversuche liefert.

      http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1152561-1-10/eu-w…
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.10.10 10:01:12
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.263.662 von Dorfrichter am 05.10.10 09:15:22danke, schau ich mal rein
      Avatar
      schrieb am 05.10.10 10:04:44
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.263.553 von HeWhoEnjoysGravity am 05.10.10 08:56:24Dann pass mal auf was mit dem Euro in kürze (?) passiert. Komme mal von dem gut gegen böse Gedanken runter.
      Es geht NUR ums Geld,
      Avatar
      schrieb am 05.10.10 11:00:57
      Beitrag Nr. 23 ()
      "... Karl Albrecht Schachtschneider war Mitglied der SPD, der CDU sowie Gründungsmitglied der 1994 gegründeten Kleinpartei Bund freier Bürger. ..." http://de.wikipedia.org/wiki/Karl_Albrecht_Schachtschneider

      Bund freier Bürger – Offensive für Deutschland http://de.wikipedia.org/wiki/Bund_freier_B%C3%BCrger_%E2%80%…

      "... Nach seinem Parteiaustritt Ende 1994 trat er immer wieder als Referent in dem Spektrum zwischen dem rechten Flügel der Unionsparteien und der extremen Rechten auf. ..." http://www.linke-bueros.de/text.php?textID=6072&naviID=451&o…

      Vom BFB halte ich nichts und daher spricht der frühe Parteiaustritt für Karl Albrecht Schachtschneider.


      "... Schachtschneider ist ein emeritierter Professor für Öffentliches Recht an der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg in Nürnberg. Er entwickelt, lehrt und vertritt eine von Immanuel Kants Freiheitslehre sowie den Ideen der europäischen Aufklärung ausgehende und auf Grundlage der Menschenwürde entfaltete Freiheits-, Rechts- und Staatslehre. Danach ist die demokratische Republik die einzige Staatsform, in der die Menschen das Recht, also das Richtige für das gute Leben aller in allgemeiner Freiheit auf Grundlage der Wahrheit, finden und verwirklichen können. Recht sind demnach die Gesetze, die sich die verfasste Bürgerschaft (das Volk, das sich zu einem Staat verfasst hat, um unter eigenen Rechtsgesetzen zusammenzuleben) in Verwirklichung der Autonomie des Willens selbst gibt. In der Rechtslehre steht Schachtschneiders Lehre durch die Dogmatisierung des Rechts auf der Grundlage der Freiheit als Unabhängigkeit von eines anderen nötigender Willkür im Gegensatz zur meist vertretenen Herrschaftsdogmatik. ..." http://de.wikipedia.org/wiki/Karl_Albrecht_Schachtschneider

      Das klingt soweit ziemlich gut. Immanuel Kant (http://de.wikipedia.org/wiki/Immanuel_Kant) ist als Philosoph auch gar nicht so übel (sehenswert: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:Kant_Erkennt…).


      Man sollte sich allerdings folgende drei Sachen klar machen:

      1. Der Islam an sich (der ideale Islam) ist gut. Der Koran wird von einigen nur teilweise falsch interpretiert (von einigen mit Absicht, um dem Islam zu schaden, von anderen aus Unwissen). Übrigens ebenso wie auch das Grundgesetz von Verbrecher zu deren Nutzen (d.h. gegen eine effiziente Verbrechensbekämpfung) interpretiert wird. Zu meiner Interpretation des Grundgesetzes siehe u.a. http://www.wallstreet-online.de/community/posting-drucken.ph… Thread: Christian Wulff wird ein hervorragender Bundespräsident ! und Thread: Hinweise und Verbesserungsvorschläge, Thread: Hinweise und Verbesserungsvorschläge (2), Thread: Deutschland - ein Rechtsstaat ...?, Thread: Sexueller Mißbrauch sicher auch in Vereinen und sonst wo?.

      2. Die EU an sich (die ideale EU) ist gut und ebenso der Euro. Die (ideale) EU verhindert nicht einen guten deutschen Nationalstaat, sie sichert diesen (man denke zum Vergleich auch an die deutschen Bundesländer). Die EU Gesetze müssen (absolut und objektiv) möglichst gut sein und ein gutes Deutschland darf nicht gegen ein gutes Europa (eine gute Welt) sein. Eine gute (ideale) EU schadet einem guten Deutschland nicht, denn sie fordert nur objektiv gutes von Deutschland und Deutschland bleiben noch genug Freiheiten.

      Die derzeitige EU ist noch nicht perfekt aber der Grundgedanke der EU (Vereinigung der EU-Länder in der EU zum Guten) ist es. Die EU kann und wird verbessert werden. Das Problem ist nur, dass es noch zu viele schlechte Menschen in wichtigen Ämtern gibt aber dieses Problem läßt sich durch eine effizientere Bekämpfung des organisierten Verbrechens beheben.

      "Die Mißstände haben wir nicht wegen der EU oder dem Euro, sondern wegen schlechter Menschen in Machtpositionen." http://www.wallstreet-online.de/community/posting-drucken.ph… (Thread: Hinweise und Verbesserungsvorschläge (2))

      3. Recht und Gesetz sollen nicht nur eine angemessene Freiheit und Menschenwürde aller gewährleisten, sondern nach Möglichkeit auch für Gerechtigkeit sorgen. Gerechtigkeit bedeutet gute Taten zu belohnen und schlechte Taten zu bestrefen. Gerechtigkeit ist sehr wichtig, denn ohne Gerechtigkeit würden sich ehrliche Arbeit und Wohlverhalten nicht lohnen. Noch vor der Gerechtigkeit steht aber die Sicherstellung des Guten an sich (siehe auch "soziale Gerechtigkeit" http://www.wallstreet-online.de/community/posting-drucken.ph…, Thread: Hinweise und Verbesserungsvorschläge).

      Ich sehe nicht, wie man von diesen 3 Punkten in guter Absicht relevant abweichen kann. (alles imho)
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.10.10 11:44:01
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.264.579 von HeWhoEnjoysGravity am 05.10.10 11:00:57"Staatsrecht"- wer das studiert in Deutschland- hat ohnehin die A...lochkarte gezogen, weil er zwangsläufig gegen Dogmen der "amerikanischen Demokratie" verstoßen muß!

      Und genau deshalb landen diese Leute in der "rechten Ecke", wenn sie ihren Job ernsthaft versuchen auszuüben. Sie haben aber auch die Wahl, sich der Schönfärberei zu ergebnen und Jenen nach dem Munde zu sprechen, die einen Staat als mehr Beute sehen, als Beute für jene, die denken diesen Staat abfieseln zu dürfen, weil sie diesem Staat doch deren Gesetzmäßigkeiten aufdrückten, Gesetzmäßigkeiten, die aber komplett gegen das Gesetz verstoßen, das sie uns selbst überbrachten- Das Grundgesetz
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.10.10 11:49:50
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.264.579 von HeWhoEnjoysGravity am 05.10.10 11:00:573. Recht und Gesetz sollen nicht nur eine angemessene Freiheit und Menschenwürde aller gewährleisten, sondern nach Möglichkeit auch für Gerechtigkeit sorgen. Gerechtigkeit bedeutet gute Taten zu belohnen und schlechte Taten zu bestrefen. Gerechtigkeit ist sehr wichtig, denn ohne Gerechtigkeit würden sich ehrliche Arbeit und Wohlverhalten nicht lohnen. Noch vor der Gerechtigkeit steht aber die Sicherstellung des Guten an sich (siehe auch "soziale Gerechtigkeit"
      Das ist ja sowas von verwaschene "Philosophie" daß ich damit so überhaupt nichts anzufangen weiß.

      Was ist das "Gute"?

      Es gibt "Gutes", das sich schon nach ganz kurzer Zeit als das Böse darstellt, oder umgehkehrt.

      Rechtschaffen...damit könnte ich in der Tat was anfangen. Rechtschaffen wäre beispielsweise, wenn Politiker sich nicht kaufen ließen. "Gutes" aber kann auch sein, wenn ein bestochener Politiker ein Gesetz durchdrückt, und sich als Gut erweist- trotz allem.

      Rechtschaffen schließt die Korrumpierung aber aus.
      Avatar
      schrieb am 05.10.10 12:14:56
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.263.553 von HeWhoEnjoysGravity am 05.10.10 08:56:24Die EU ist das organisierte Verbrechen.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.10.10 12:37:07
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.265.152 von aruccas am 05.10.10 12:14:56Benutzername: aruccas
      Registriert seit: 07.05.2004 [ seit 2.342 Tagen ]
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      Boah, ganz großes WO-Kino :laugh:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 05.10.10 12:42:34
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.264.885 von Dorfrichter am 05.10.10 11:44:01Lieber Dorfrichter,

      in D ist Staatsrecht ein Bestandteil der juristischen Ausbildung, es gibt nicht den Beruf des Staatsrechtlers. derbewunderer hat z.B. seine Vorlesungen bei Prof. Dr. Meyn, Prof. Dr. Ipsen und Prof. Dr. Rengeling genossen. Man lernt nicht nur Strafrecht. Staatsrecht lernt man eher in den ersten Semestern. Und es gibt da viele Meinungen.

      Also noch einmal, Staatsrecht als solches kann man nicht studieren und mithin auch keine Arschkarte ziehen. Selbst Gas Gerd hat das studiert, so wie jeder Feld-, Wald. und Wiesenanwalt, auch wenn der heute in Familienrecht macht. Übrigens hatte der derbewunderer Europarecht als Schwerpunkt.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.10.10 12:47:53
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.265.309 von GillyBaer am 05.10.10 12:37:07Danke für das kompliment, aber ich bin kein Berufsschreiber bei WO.
      Kann nicht den ganzen Tag vorm PC sitzen und dumm über unbekannte
      Menschen herziehen.
      Avatar
      schrieb am 05.10.10 13:23:33
      Beitrag Nr. 30 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.265.355 von derbewunderer am 05.10.10 12:42:34Man lernt nicht nur Strafrecht. Staatsrecht lernt man eher in den ersten Semestern. Und es gibt da viele Meinungen.
      Du muß mich da nicht aufklären. Mir schon klar, daß Juristen Dieses als Bestandteil ihrer Aubildung hatten, jedoch nicht im Besonderen, sondern eher im Allgemeinen. So betrachte ich einen gutteil Derer, eher beschlagen mit Halbwissen, jedoch es gibt auch Spezialisierte, die sich genau auf Staatsrecht konzentrierten- und genau Deren Meinung dürfte von allerhöchstem Interesse sein.
      Avatar
      schrieb am 05.10.10 13:25:22
      Beitrag Nr. 31 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.265.355 von derbewunderer am 05.10.10 12:42:34Übrigens hatte der derbewunderer Europarecht als Schwerpunkt.
      Dann- wenn Du schon befähigt bist- äussere Dich doch dazu. Ich wäre gespannt, wie Viele hier. Gerade zum Artikel 146.
      Avatar
      schrieb am 05.10.10 13:50:47
      Beitrag Nr. 32 ()
      Was ist gut? Vielleicht ganz interessant und hoffentlich hilfreich (siehe auch Folgelinks auf meine Beiträge):
      http://www.wallstreet-online.de/community/posting-drucken.ph… (Thread: Hinweise und Verbesserungsvorschläge)
      http://www.wallstreet-online.de/community/posting-drucken.ph…

      Der gute Zweck heiligt die Mittel
      http://www.wallstreet-online.de/community/posting-drucken.ph… (Thread: Der Messias kommt---oder wann kommt der Messias??)

      Eine neue Verfassung soll an erster Stelle die Verpflichtung zum Guten enthalten. Was gut ist, sollte man möglichst treffend definieren. Die Idee ist, dass Handlungen zum Wohle Deutschlands und der Welt nicht bestraft werden sollen (auch wenn sie formal gegen untergeordnete Gesetze verstoßen sollten). Das eigentliche Ziel der Gesetze ist das Gute (ein gutes Deutschland) und das soll damit zum Ausdruck gebracht werden. Es ist zu bedenken, dass es nicht gut ist, wenn Deutschland ungerechterweise anderen Ländern relevant schadet.

      Das hat sehr weitreichende Folgen, denn damit kann auch eine berechtigte Tötung straflos bleiben (Moslems dürfen sich an den Koran erinnert fühlen). Keine Sorge - alle relevanten Fälle müssen vor Gericht ordnungsgemäß untersucht werden. Wenn z.B. irgendwelche Spinner Staatsbeamte töten, weil ihnen irgendwas nicht paßt, dann sind das nach wie vor Mörder. Selbst der Bundespräsident darf nicht einfach so jemanden erschießen (und sei er noch so niedrig) - es muss einen guten Grund geben und die Verhältnismäßigkeit muss beachtet werden (gar nicht so sehr was neues, man denke an Notwehr).

      Es ist ganz klar ein großer Unterschied, wenn ein guter Mensch in guter Absicht X getan hat, als wenn ein böser Mensch X in böser Absicht tut. Der gute Mensch wird in Zukunft mit weit höherer Wahrscheinlichkeit gut (und somit für Staat und Gesellschaft nützlich) sein, als der Böse und somit ist der gute Mensch nicht so zu bestrafen, als ob er ein böser Mensch wäre (Moslems dürfen sich an den Koran erinnert fühlen). Wer als vorgeblich guter Mensch zu viel Mist baut, verspielt damit schnell seinen Kredit.

      Das muss man jetzt nur noch juristisch formulieren und legal zum Gesetz erheben.

      Koran? Moslems? Islam? Nun, man beachte, dass "Gläubige" per Definition besonders gute Menschen sind. Nicht jeder Moslem ist auch ein Gläubiger - nur hinreichend gute Moslems sind auch Gläubige. Gleiches gilt für Juden, Christen und sogar Atheisten - kurz: alle Menschen. Ein guter Atheist wird durch gute Taten zum Gläubigen. Ein guter Mensch ist ein guter Mensch und ein böser Mensch ist ein böser Mensch - die Religionszugehörigkeit entscheidet das nicht alleine (auch wenn sie natürlich nicht ganz unkorreliert ist).

      Was noch? Nun, man kann eine Klassengesellschaft einführen.

      Zur Idee der Klassengesellschaft siehe meine Beiträge in
      Thread: Warum werden die Nationalstaaten systematisch zerstört? Warum werden die Nationalstaaten systematisch zerstört?
      Thread: Christian Wulff wird ein hervorragender Bundespräsident ! Christian Wulff wird ein hervorragender Bundespräsident !
      Thread: Waffen in Deutschland Waffen in Deutschland

      Ein paar weitere Beiträge (habe vermutlich nicht alle interessanten gefunden):
      http://www.wallstreet-online.de/community/posting-drucken.ph… (Thread: Hinweise und Verbesserungsvorschläge)
      http://www.wallstreet-online.de/community/posting-drucken.ph…
      http://www.wallstreet-online.de/community/posting-drucken.ph…
      http://www.wallstreet-online.de/community/posting-drucken.ph…
      http://www.wallstreet-online.de/community/posting-drucken.ph…
      http://www.wallstreet-online.de/community/posting-drucken.ph… (Thread: Von der Leyen legt nach: Sperren werden ausgeweitet)
      http://www.wallstreet-online.de/community/posting-drucken.ph… (Thread: Die namenlosen Opfer der Deutschen Bahn)
      Anmerkung: "Zensur" bezieht sich eher auf illegale ausländische Inhalte (in Deutschland können die ja strafrechtlich verfolgt werden).

      Ups, da ist einigen vielleicht die Kinnlade heruntergefallen. Leute, bleibt locker, das ist alles nur meine Meinung. Selbstverständlich soll Deutschland nur wirklich (objektiv und absolut) zum Guten verbessert werden und zwar ganz legal. Die Realisierungschancen schätze ich übrigens als sehr hoch ein und zwar schon für die nächsten 10-20 Jahre. In spätestens 20 Jahren dürften die meisten meiner guten Vorschläge in Deutschland realisiert sein.

      Wenn man nicht gerade mit der Tür (Klassengesellschaft) ins Haus fällt, dann kann man aus meinen Vorschlägen auch ein prima Parteiprogramm zusammenstellen. Man sollte sich selbstvertsändlich das wichtige und leicht realisierbare als erstes vornehmen und da steht die effiziente Bekämpfung des organisierten Verbrechens an erster Stelle. Übrigens habe ich nicht die Absicht einer Partei beizutreten, mich zum Abgeordneten oder gar zum Bundespräsidenten wählen zu lassen (lächerlicher Gedanke? nun, wartet es ab). (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 07.11.10 08:16:08
      Beitrag Nr. 33 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.263.662 von Dorfrichter am 05.10.10 09:15:22:)mailt doch mal Herrn Battis an(Berlin)
      Avatar
      schrieb am 07.11.10 11:30:08
      Beitrag Nr. 34 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.260.460 von stargold123 am 04.10.10 17:25:21ünsere lustige regierung hat doch im laufe derletzten beiden jahre laufend an unserem grundgesetz rumgefummelt.

      zb: dreiteilung der gewalten.
      jeder mandatsträger kann ohne angabe von gründen ein gerichtsverfahren einstellen.

      bestechung eines mandatsträgers ist (für den mandatsträger) keine straftat mehr.

      da die medien hier stillhalten, gehe ich davon aus, dass wir auch keine freie presse mehr haben.
      freundlicher maulkorb oder eine hand wäscht die andere
      Avatar
      schrieb am 28.11.10 01:23:38
      Beitrag Nr. 35 ()
      1,39


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