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    Erblasttilgungsfonds - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.10.10 16:48:02 von
    neuester Beitrag 12.10.10 18:33:20 von
    Beiträge: 2
    ID: 1.160.421
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      schrieb am 12.10.10 16:48:02
      Beitrag Nr. 1 ()
      Erblastentilgungsfonds : kann mann sich daran noch beteiligen?

      Von der Klamotte hört man gar nichts mehr.

      http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_1928/DE/Wirtschaft_…

      Aufgabenstellung, Rechtlicher Status,Finanzierung, Schuldenstand, Wirtschaftsplan des Erblastentilgungsfonds (ELF)
      I. Aufgabenstellung

      Der Erblastentilgungsfonds wurde durch das Föderale Konsolidierungsprogramm geschaffen und fasst die wesentlichen Elemente der finanziellen Erblasten der ehemaligen DDR zusammen, verzinst und tilgt sie. Er hat 1995 und 1997 folgende Verbindlichkeiten übernommen (jeweils mit Schuldübernahmebetrag per 31. Dezember 2004):

      1. Die Verbindlichkeiten des Kreditabwicklungsfonds (Vorläufer des ELF) - ca. 58 Mrd
      - aus in der Wendezeit aufgenommenen Krediten der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik,
      - aus der Zuteilung von Ausgleichsforderungen an Kreditinstitute und Außenhandelsbetriebe in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik gegen den "Ausgleichsfonds Währungsumstellung" (AFW) und
      - aus den zur Bedienung obiger Schulden aufgenommenen eigenen Refinanzierungsverbindlichkeiten.
      2. Als Mitschuldner die bis zum 31. Dezember 1994 aufgelaufenen Verbindlichkeiten der Treuhandanstalt [Glossar] aus Wertpapieremissionen und sonstigen aufgenommenen Krediten, übernommenen Altkrediten und Ausgleichsforderungen von Treuhandunternehmen (im Innenverhältnis zur Treuhandanstalt ist der Fonds alleiniger Schuldner). - ca. 105 Mrd. € -
      3. Altverbindlichkeiten von Wohnungsunternehmen und privaten Vermietern von Wohnraum im Gebiet der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik nach den Vorschriften des Altschuldenhilfe-Gesetzes. - ca. 14 Mrd. € -
      4. Die am 1. Januar 1997 bei der Gesellschaft für kommunale Altkredite und Sonderaufgaben der Währungsumstellung (GAW) zu Buche stehenden Kredite für den Bau gesellschaftlicher Einrichtungen. (Nach Altschuldenregelungsgesetz leisten die neuen Bundesländer einen Beitrag zur Tilgung dieses Kreditvolumens -siehe auch Abschnitt IV.)) - ca. 4 Mrd. € -

      Der Gesamtbetrag der vom ELF übernommenen Verbindlichkeiten ohne Berücksichtigung zwischenzeitlicher Tilgungen (Schuldenhöchststand) beläuft sich aus heutiger Sicht auf ca. 181,4 Mrd. € und kann sich aufgrund weiterer Teilentlastungen nach Altschuldenhilfegesetz nur noch geringfügig erhöhen.

      Der Fonds wird nach Tilgung seiner Verbindlichkeiten durch das Bundesministerium der Finanzen aufgelöst (§ 11 ELFG).
      1 Antwort
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      schrieb am 12.10.10 18:33:20
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.306.543 von kiska am 12.10.10 16:48:02http://www.dbresearch.com/PROD/DBR_INTERNET_EN-PROD/PROD0000…

      Staatsverschuldung in 2020
      Eine Tragfähigkeitsanalyse für Industrie- und Schwellenländer

      Willkommen in einer neuen Welt!
      Bruttostaatsverschuldung*, % BIP (Basis-Szenario) BIP-gewichtet.

      Quelle: DB Research

      — In vielen, teilweise großen Industrieländern ist die aktuelle Fiskalpolitik
      bzw. die Staatsverschuldung nicht mehr tragfähig. Ohne drastische
      Anpassungen bei Ausgaben und/oder Einnahmen wird die Staatsschuld
      in Relation zur Wirtschaftskraft kräftig zulegen.

      Die Deutsche Bank geht von einer Realverzinsung in den nächsten 10 Jahren von 3,1% p.a.aus. Das BSP soll danach um jährlich 0,6% wachsen. Die Schuldenquote läge in 10 Jahren dann bei 97% vom BSP.

      Alles sehr optimistisch, aber wenn die Zinsquote auf 3,1% steigt, dann läge die Zinslast um 200% für die Staatsschulden höher als zur Zeit.

      Bei 0,6% BSP p.a. sind Lohnzuwächse unmöglich, ansonsten wäre das Szenario jetzt schon Makulatur.

      Dann brächten wir einen neuen Erblasttilgungsfonds.

      Hierfür benötigen wir aber einen schöneren Namen.

      Bitte um Vorschläge.


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