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    Hilfe Mieter zahlt nicht - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.10.10 17:52:09 von
    neuester Beitrag 06.11.10 19:11:57 von
    Beiträge: 47
    ID: 1.160.724
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      schrieb am 25.10.10 17:52:09
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wer kann mir ein paar infos geben und zwar hat ein Mieter schon 2 Monate kein Miete gezahlt,habe die Fristlose Kündigung schon abgeschickt.Welche Schritte kann ich als nächstes Unternehmen und was ist wenn die Mieter über Nacht verschwinden ,ab wann kann ich die Wohnung betreten?Über Antworten würde ich mich freuen mfg meik100
      15 Antworten
      Avatar
      schrieb am 25.10.10 18:58:07
      Beitrag Nr. 2 ()
      Warum hat der Mieter keine Miete gezahlt? Hat der Mieter sich über etwas beklagt? Hat er die Nichtzahlung begründet?

      Im übrigen gibt es für solche Fälle ein normales rechtliches Prozedere.
      habe die Fristlose Kündigung schon abgeschickt.Welche Schritte kann ich als nächstes Unternehmen .... klingt deutlich uniformiert. Ich begreife nicht dass Menschen Wohnungen vermieten und nicht die grundlegenden Regeln kennen. Normalerweise fährt man auch nicht Auto, wenn man nicht weiss wo das Bremspedal sitzt oder wie der Blinker zu bedienen ist. Und dann hilft die Beherrschung der Rechtschreibung auch schon etwas weiter.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 25.10.10 19:01:50
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.386.189 von cmeise am 25.10.10 18:58:07:laugh::laugh::laugh: das sagt der Richtige :laugh::laugh::laugh:

      es heisst: uninformiert und nicht uniformiert, du Pedant :laugh:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 25.10.10 19:07:13
      Beitrag Nr. 4 ()
      Gratuliere, einen Tippfehler gefunden!
      Avatar
      schrieb am 25.10.10 19:20:30
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.385.685 von meik100 am 25.10.10 17:52:09Mein Beileid.

      Mobbing hilft aber nur bei "leichten Fällen". Hast Du eine Assel, versaut er Dir auch noch den Wohnraum.:(
      1 Antwort

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      Avatar
      schrieb am 25.10.10 19:22:39
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.385.685 von meik100 am 25.10.10 17:52:09Beim Einwohnermeldeamt nachfragen wo dieser Mieter herkommt. Vorvermieter ausmachen, nachfragen. Infos sammeln.
      Avatar
      schrieb am 25.10.10 19:22:42
      Beitrag Nr. 7 ()
      Keine Ahnung ,Mieter öffnet nicht die Tür
      Avatar
      schrieb am 25.10.10 19:25:55
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.386.189 von cmeise am 25.10.10 18:58:07Dann klär mich doch mal auf ,wenn du alles weißt
      Avatar
      schrieb am 25.10.10 19:31:03
      Beitrag Nr. 9 ()
      Moskau Inkasso hinschicken!
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 25.10.10 19:32:18
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.386.446 von greenanke am 25.10.10 19:31:03Gibt es leider nicht mehr:mad:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 25.10.10 20:00:34
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.386.456 von meik100 am 25.10.10 19:32:18
      Wirklich schade :(
      Avatar
      schrieb am 25.10.10 20:27:49
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.385.685 von meik100 am 25.10.10 17:52:09Alles was im Mietvertrag unter Betriebskosten und Nebenkosten aufgeführt ist würde ich dem Mieter abstellen, Wasser,Heizung,Kabelfernsehen (sofern es unter den Nebenkosten aufgeführt wird)

      Mietwohnung oder Haus? Sollte es eine Mietwohnung sein mache einen Aushang im Treppenhaus und kündige eine Wohnungsbegehung mit Handwerkern an zwecks Renovierungsarbeiten,lass dir halt was einfallen.Statt den Handwerkern nimmst dann halt 2 Kumpels mit und machst dem Mieter begreiflich das Du dich nicht bescheissen lässt und zudem sehr nachtragend bist

      Wenn Du ihn schnell raus haben willst manipuliere die Gewinde der Sicherungen im Stromkasten(einfach verbiegen,nix dramatisches),einfach so das man die Sicherungen nicht mehr rein drehen kann

      Ohne Wasser,Heizung und Strom werden die schnell das Weite suchen,verlass dich drauf ;)

      Es gibt auch auch noch Inkasso Büros die "Hausbesuche" machen,aber auch da hat man seine Fristen
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 25.10.10 20:29:39
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.386.915 von CityBoy71 am 25.10.10 20:27:49
      Nicht schlecht ...!!! :D
      Avatar
      schrieb am 25.10.10 20:43:16
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.385.685 von meik100 am 25.10.10 17:52:09Frag einen Anwalt für Mietrecht nach einer Räumung nach dem "Berliner Modell".

      Da wird der Mieter "geräumt", nicht die Möbel.

      Mach von deinem Vermieterpfandrecht gebrauch.

      Hilfreich kann auch eine Urkundenklage sein.
      Avatar
      schrieb am 25.10.10 20:45:30
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.385.685 von meik100 am 25.10.10 17:52:09Ich muß # 2 recht geben.

      Bleibt zu hoffen, dass Du daraus etwas lernst.

      Und jemand der Wohnungen vermieten kann, wird sich sicher einen Anwalt leisten können!

      Sooooo schnell wirst Du die Mieter wohl nicht los, es sei denn sie haben bereits das weite gesucht.:look:
      Avatar
      schrieb am 25.10.10 20:45:43
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.386.915 von CityBoy71 am 25.10.10 20:27:49>>>Alles was im Mietvertrag unter Betriebskosten und Nebenkosten aufgeführt ist würde ich dem Mieter abstellen, Wasser,Heizung,Kabelfernsehen (sofern es unter den Nebenkosten aufgeführt wird)<<< :laugh::laugh::laugh:



      Das geht gar nicht. Damit würdest du dir selbst riesige "Läuse in den Pelz" setzen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 25.10.10 20:51:49
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.386.915 von CityBoy71 am 25.10.10 20:27:49Du empfiehlst einen Gesetzesbruch mit zivilrechtlichen, ggfs strafrechtlichen Konsequenzen.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 25.10.10 21:08:39
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.387.055 von Waldsperling am 25.10.10 20:45:43Alles selbst erprobt,klappt ganz hervorragend da kannst Du 1000 lachende Smilies hinter meine Aussage knallen,Fakt ist es funktioniert

      Natürlich kann man auch den "korrekten Weg" gehen aber das dauert,und ich denke nicht das meik100 lesen wollte das er zum Anwalt gehen soll um sich dort Tipps zu holen
      Avatar
      schrieb am 25.10.10 21:17:56
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.387.095 von cmeise am 25.10.10 20:51:49Wenn ein Mieter keine Miete bezahlt,dann bezahlt er auch keine Nebenkosten und hat somit keinen Anspruch auf alles was in den Nebenkosten enthalten ist,Ende! Der Mieter der mich bescheissen will kann ja gerne mit mir vor Gericht ziehen und mich verklagen weil ich ihm was abgestellt habe was er gar nicht bezahlt hat
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 25.10.10 21:23:00
      Beitrag Nr. 20 ()
      Rechtskonform ist natürlich nur die Zahlungs- bzw. Räumungsklage. Aber gangbar ist auch, wie CityBoy schon andeutet, der Weg der kalten Räumung. Das geht aber ohne zivil- und strafrechtliche Konsequenzen (Schadenersatz nach § 231 BGB, Hausfriedensbruch nach § 123 StGB, Nötigung nach § 240 StGB) nur, wenn der Mieter schon das Weite gesucht hat. Und das wird er, wenn du wie Cityboy verfährst. Keine Rechtsberatung im Einzelfall. Auf das Rechtsdienstleistungsgesetz wird verwiesen.
      9 Antworten
      Avatar
      schrieb am 25.10.10 21:25:00
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.387.286 von CityBoy71 am 25.10.10 21:17:56CityBoy hat recht.
      Wer sich hier ans Gesetzbuch hält verschenkt unnötig Zeit und damit Geld.

      Leider werden die Mieter in Deutschland immer noch viel zu sehr geschützt!
      Avatar
      schrieb am 25.10.10 21:29:08
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.385.685 von meik100 am 25.10.10 17:52:09Du hast doch sonst für alles deine Lösung!;)
      Avatar
      schrieb am 25.10.10 21:31:43
      Beitrag Nr. 23 ()
      Avatar
      schrieb am 25.10.10 21:57:55
      Beitrag Nr. 24 ()
      ich sag da auch mal was zu:

      ist doch völlig klar, daß ein Rechtsanwalt nur den völlig rechtlich korrekten Weg empfiehlt,empfehlen kann, wo der Vermieter u.U nach 1 Jahr Klageweg eine völlig demolierte Mietwohnung zurückerhält. Ist es die Altersvorsorge des Vermieters ist es damit erst mal vorbei.

      Wäre ich Vermieter würde ich defintiv auch den etwas graueren Weg wählen...

      Als ich selbst mal eine Wohnung lange Jahre zur Miete bewohnt habe, (alles betsnes, keine Probleme auf beiden Seiten) und dann ausgezogen bin, geschah folgendes:

      Der Nachfolgemieter kam mir schon mehr als seltsam vor (wollte schon fast einklagen, daß ich ihn, obwohl mein Mietverhältnis noch lief zu unmöglichsten zeiten in die Wohnung lasse usw.) und da ich ein durchaus sehr gutes Verhältnis zum Vermieter hatte, habe ich ihn gefragt, ob der denn der richtige sei usw.

      Und richtig. mein gefühl hat mich nicht getäuscht: Voll die Pflaume wie mir mein früherer Vermieter erzählte: Hatte wegen JEDEM Mist was zu nölen (und die Miete am kürzen) :laugh:

      Ich mein natürlich wenn richtig was kaputtgeht melde ich das auch (muß man ja auch, weil man sonst nämlich selbst haftbar ist) aber meistens nehme ich selbst den Schraubenzieher in die Hand.

      Und ich bin sicher,dass über 90 Prozent der Mieter so drauf sind!
      Avatar
      schrieb am 25.10.10 22:03:51
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.386.356 von Dorfrichter am 25.10.10 19:20:30Russen ...
      Avatar
      schrieb am 25.10.10 22:16:58
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.385.685 von meik100 am 25.10.10 17:52:09
      http://www.mietnomaden-loswerden.de/
      ;)
      Avatar
      schrieb am 25.10.10 22:33:29
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.387.320 von DerStrohmann am 25.10.10 21:23:00>>>Das geht aber ohne zivil- und strafrechtliche Konsequenzen (Schadenersatz nach § 231 BGB, Hausfriedensbruch nach § 123 StGB, Nötigung nach § 240 StGB) nur, wenn der Mieter schon das Weite gesucht hat. Und das wird er, wenn du wie Cityboy verfährst.<<<



      Das widerspricht sich. Wenn er das Weite gesucht hat, wird er es nicht mehr tun.

      Sucht er nicht das Weite, setzt sich Cityboy in die Nesseln. Das weißt du besser als ich.

      Der Nomade geht nicht wegen dem Gewinde in den Sicherungen. Im Gegenteil, er lauert auf den kleinsten Fehler den ein Vermieter machen kann. Dann kommt sein großer Auftritt.
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 25.10.10 23:15:36
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.387.874 von Waldsperling am 25.10.10 22:33:29Wenn eine Wohnung weder Strom noch Wasser noch Wärme bekommt, was soll ein Mieter dann mit der Wohnung anfangen? Worin soll dann der "große Auftritt" des Mieters bestehen? Ich bin kein Praktiker. Wie die von mir verlinkte BGH-Entscheidung jedenfalls zeigt, greift bei Leistungsunterbrechung zumindest nicht der Besitzschutz des Mieters, wenn das Mietverhältnis wirksam beendet wurde, wovon ich hier ausgegangen bin. Worauf willst du hinaus? Was übersehe ich?

      http://www.gutefrage.net/frage/darf-der-vermieter-strom-und-…
      BGH XII ZR 137/07: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/doc…
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.10.10 00:21:41
      Beitrag Nr. 29 ()
      In solchen Fällen kann man wirklich nur zur Selbstjustiz greifen und eigenständig, unangemeldet in die Wohnung eindringen. Alles andere dauert halt einfach zu lange. Wenn Du einen Schlüssel von der Wohnung hast, geh einfach rein. Wenn nicht, bestell Dir den Schlüsseldienst und wechsele das Schloß.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 26.10.10 01:11:22
      Beitrag Nr. 30 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.388.234 von Amphibie am 26.10.10 00:21:41Wenn Du einen Schlüssel von der Wohnung hast, geh einfach rein.


      Hausfriedensbruch, strafbar nach § 123 I StGB: bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

      Wenn nicht, bestell Dir den Schlüsseldienst und wechsele das Schloß.

      Nötigung, strafbar nach § 240 I, II StGB: bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
      Avatar
      schrieb am 26.10.10 07:12:29
      Beitrag Nr. 31 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.385.685 von meik100 am 25.10.10 17:52:09Guten Morgen, meik100,

      ich hatte ein ähnliches Problem und habe mich deshalb an den Vermieterschutzbund gewandt.
      Ich kann dir nur dazu raten.Melde dich als Mitglied an und rufe Frau Mausberg an.Sie ist sehr nett ! Es wird dich dann ein Anwalt zurückrufen, der dir mit Rat und Tat zur Seite steht. So wie bei mir. Der Jahresbeitrag ist gut investiert und absetzbar.

      Ich wünsch Dir viel Glück.
      Augen_Stern

      Schau mal auf ihre Homepage:

      www.deutscher-vermieterschutzbund.de

      Willkommen
      Wirtschaftlich unabhängig und überparteilich handeln wir ausschließlich zum Wohl unserer Mitglieder unter Ausschluss von Erwerbsinteressen. Wir haben es uns zur Aufgabe gesetzt, die Interessen von Haus- und Wohnungseigentümern gegenüber ihren Mietern und deren Schutzverbänden zu wahren.

      Darüber hinaus haben wir uns das Ziel gesetzt, unsere Mitglieder umfassend bei der Vertretung ihrer Interessen zu unterstützen. In wirtschaftlich schwierigen Zeiten sind Konflikte zwischen Mietern und Immobilieneigentümern vorprogrammiert. Angespannte finanzielle Verhältnisse auf Seiten der Mieter führen zu einer deutlich schlechteren Zahlungsmoral; die Immobilieneigentümer werden von ständig steigenden öffentlichen Lasten niedergedrückt. In dieser Situation zu praktischen Lösungen zu kommen, - ohne dass erst teure Rechtsanwälte oder Gerichte eingeschaltet werden müssen- ist unsere Zielsetzung.


      Um dieses Ziel zu erreichen, bieten wir unseren Mitgliedern:
      Kostenlose telefonische Beratung durch unsere Rechtsabteilung, Ihr Ansprechspartner ist Frau Mausberg.

      Kosten & Leistungen

      Der Deutsche Vermieterschutzbund bietet seine Leistungen zu einem Jahresbeitrag von 95,20€ (inkl. Mehrwertssteuer) an.

      Wir bieten kostenlose, telefonische Rechtsberatung für unsere Mitglieder:
      - Unterstützung der Vermieter in allen mietrechtlichen Fragen ohne zusätzliche Anwaltskosten.
      - Hilfestellung bei vertragswidrigem Verhalten Ihrer Mieter.
      - Tipps, um nicht auf Mietnomaden hereinzufallen, die eine Wohnung schon mit betrügerischer Absicht beziehen.

      Des Weiteren stellen wir Formulare zum Downloaden bereit:
      - Hausmietvertrag
      - Wohnungsmietvertrag
      - Hausordnungen
      - Übergabeprotokolle bei Einzug/Auszug
      - Heizkostenverordnung
      - Auflistung der Betriebskosten

      Auf Wunsch erstellt unsere Rechtsabteilung auch Ihr persönliches Anschreiben (z.B. Abmahnungen oder Kündigungen), gegen eine geringe Gebühr.


      Ihr Deutscher Vermieterschutzbund
      Avatar
      schrieb am 26.10.10 15:24:47
      Beitrag Nr. 32 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.386.226 von suuperbua am 25.10.10 19:01:50Will man andere der Pedanterie zeihen statt naheliegenden Tippfehler zu unterstellen, dann sollte man sich aber auch erst mal die Regeln zur Verwendung des Doppelpunkts näher durchlesen, gell?
      Avatar
      schrieb am 27.10.10 14:48:47
      Beitrag Nr. 33 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.388.039 von DerStrohmann am 25.10.10 23:15:36Das steht in dem Urteil des BGH.

      „Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist der Vermieter gegenüber dem die Mieträume weiter nutzenden Mieter zur Gebrauchsüberlassung und damit auch zur Fortsetzung vertraglich übernommener Versorgungsleistungen (hier: Belieferung mit Heizenergie) grundsätzlich nicht mehr verpflichtet.“



      Das war natürlich ein befristeter Gewerbemietvertrag.

      In dem ersten Link geht es doch um eine Mietvertragsaufhebungsvereinbarung.

      Die wird ein Mietnomade kaum unterzeichnen.

      Der „normale“ Mietnomade wird das Mietverhältnis auch nicht beenden.

      Wann ein Mietverhältnis beendet ist, darüber streiten sich wohl die Gelehrten.

      Ich denke, selbst wenn ein Mietnomade eine Mietvertragsaufhebungsvereinbarung unterzeichnet, er aber noch 10 Tage im Winter bei -20° in der Wohnung bleiben "muss", und man ihm die Heizung abstellt, ja dann kommt sein großer Auftritt:
      Erfrierungen ersten Grades an allen Gliedmaßen bei der ganzen Familie, einschließlich der 11 Kinder. Wer glaubt die Heizung abstellen zu dürfen, soll es machen.

      Ich würde es nicht machen.
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.10.10 18:41:36
      Beitrag Nr. 34 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.399.623 von Waldsperling am 27.10.10 14:48:47Wann ein Mietverhältnis beendet ist, darüber streiten sich wohl die Gelehrten.


      Nach einer wirksamen Kündigung.

      Ob das BGH-Urteil auf Wohnraum übertragbar ist, muss in der Tat abgewartet werden. Ich hatte aber auch nur gesagt, dass §§ 861 ff. BGB nach dieser Entscheidung auch dort nicht Anwendung finden dürften.
      Avatar
      schrieb am 27.10.10 18:57:14
      Beitrag Nr. 35 ()
      Lebt der Mieter überhaupt noch?
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.10.10 19:54:20
      Beitrag Nr. 36 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.399.623 von Waldsperling am 27.10.10 14:48:47Es ist unerheblich, wodurch das Mietverhältnis beendet wird: Aufhebungsvertrag, Befristung oder eben KÜNDIGUNG. Im Übrigen, Waldsperling, wurde das Mietverhältnis im BGH-Fall durch Kündigung beendet:

      "Der Vermieter kündigte das Mietverhältnis wiederholt, zuletzt im August 2007. Zwischen den Parteien schwebt ein Räumungsverfahren."

      Quelle: Pressemitteilung zu XII ZR 137/07

      Wo du das mit der Befristung her hast, entzieht sich meiner Kenntnis.

      Aus dem Volltext des BGH-Urteils: "Denn das Mietverhältnis sei spätestens durch die fristlose Kündigung vom 10. August 2007 wirksam beendet worden."

      Also keine Märchen erzählen, als wenn man ein Mietverhältnis nicht mehr einseitig durch Kündigung beenden könnte!
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.10.10 23:55:57
      Beitrag Nr. 37 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.402.037 von Friseuse am 27.10.10 18:57:14Welcher Mieter? :confused:

      Du verwechselst da was. Es geht um Mietnomaden.:)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 28.10.10 00:08:34
      Beitrag Nr. 38 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.402.526 von DerStrohmann am 27.10.10 19:54:20>>>Wo du das mit der Befristung her hast, entzieht sich meiner Kenntnis.<<<



      Aus dem Link.

      "Die Parteien schlossen am 28. Juli 2000 einen bis zum 31. Dezember 2008 befristeten Mietvertrag ("Nutzungsvertrag") über Gewerberäume in dem vom Beklagten unterhaltenen "Kunsthaus" in B."




      "Die Parteien schlossen am 28. Juli 2000 einen bis zum 31. Dezember 2008 befristeten Mietvertrag ("Nutzungsvertrag") über Gewerberäume in dem vom Beklagten unterhaltenen "Kunsthaus" in B."



      >>>Also keine Märchen erzählen, als wenn man ein Mietverhältnis nicht mehr einseitig durch Kündigung beenden könnte! <<<



      Wer meint das tun zu können, soll es machen. Ich glaube das nicht.

      Würde ja bedeuten, dem Vermieter passt die Nase des Mieters nicht, kündigt die Wohnung und stellt die Heizung ab.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 28.10.10 01:07:18
      Beitrag Nr. 39 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.404.055 von Waldsperling am 27.10.10 23:55:57Bei 2 von 3 Mietnomaden leben nur die Maden.

      Nicht gut:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 28.10.10 03:24:38
      Beitrag Nr. 40 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.402.037 von Friseuse am 27.10.10 18:57:14Mieter lebt noch,die 2 Autos die die haben werden ja täglich bewegt:mad:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 28.10.10 05:50:53
      Beitrag Nr. 41 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.404.091 von Waldsperling am 28.10.10 00:08:34Aha, gut, habe ich in der Eile überlesen mit der Befristung. Ist aber auch wie gesagt unerheblich, zumindest sofern außerordentlich fristlos aus wichtigem Grund gekündigt wird wie vorliegend im Fall BGH XII ZR 137/07.

      Würde ja bedeuten, dem Vermieter passt die Nase des Mieters nicht, kündigt die Wohnung und stellt die Heizung ab.


      Das ist natürlich Unfug, wie du wahrscheinlich selbst weißt. Das Problem liegt bei der Wirksamkeit der Kündigung, nur die beendet das Vertragsverhältnis. Also muss in aller Regel bei einer vermieterseitigen Kündigung ein Grund vorliegen und in der Kündigung angegeben werden, es muss evtl. auf eine Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen werden, es müssen Frist und Form eingehalten werden, im Bestreitensfall muss der Zugang bewiesen werden können usw. Aber sofern das Mietverhältnis tatsächlich beendet ist, egal ob durch Kündigung, Befristung oder Vertrag, dann hat der Mieter keinen Anspruch mehr auf Leistungen, deren Verbrauch durch den Mieter dem Vermieter Schaden zufügen und für die der Vermieter im Außenverhältnis zum Versorger haftet, so der BGH. Ich wollte diese junge und grundlegende BGH-Entscheidung auch nur zur Diskussion stellen, ich rufe hier niemanden auf, Recht zu brechen oder verbotene Selbsthilfe zu üben, aber sollte diese Entscheidung auf Wohnraum übertragbar sein, sehe ich persönlich keinen Grund, warum man als Vermieter nicht alles tun sollte, um ein langwieriges und kostenintensives Räumungsklageverfahren zu umgehen. Die "kalte Räumung" ist jedenfalls nicht illegal, sofern der Mieter die Räume schon dauerhaft verlassen hat. Das ist Faktum.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 28.10.10 06:06:47
      Beitrag Nr. 42 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.404.298 von DerStrohmann am 28.10.10 05:50:53P.S.: Und der Grund für die Kündigung durch den Vermieter kann nicht in seinem Belieben liegen ("Nase gefällt nicht"), sondern muss sich aus dem Gesetz ergeben: §§ 543, 569, 573 BGB. Tenor: Die Fortsetzung des Dauerschuldverhältnisses muss einer Partei unzumutbar sein, wenn man alles berücksichtigt. Bei Pflichtverletzungen muss der Kündigung außerdem grundsätzlich zu ihrer Wirksamkeit eine Abmahnung oder Abhilfefristsetzung vorausgegangen sein, § 543 III BGB. Das wird gerne übersehen. Weiß ich aus eigener Erfahrung. Das Problem ist also die WIRKSAMKEIT der Kündigung.
      Avatar
      schrieb am 29.10.10 04:20:23
      Beitrag Nr. 43 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.404.249 von meik100 am 28.10.10 03:24:38Dann Zangenstrategie:laugh: Eine Nette zum Abjammern schicken, auf die Tränendüse drücken lassen. Den Pastor zum gemeinsamen Gebet in Aussicht stellen, dann die Nachbarn einbinden, Hilfe beim Autoverkauf anbieten und nach den ersten 20 Migrationshintergründlern am Handy sieht die Welt anders aus.

      Die Option von CityBoy91 aus #12 läuft ja nicht weg.
      Avatar
      schrieb am 04.11.10 14:28:30
      Beitrag Nr. 44 ()
      Ob ein Vermieter berechtigt ist, die Versorgungsleistungen einzustellen, ist m.E. bislang nur für gewerbliche Mietverhältnisse entschieden worden. Die Praxis wartet auf eine Entscheidung in dieser Sache, die Wohnraummietverhältnisse betrifft. Also: immer zu! Deutschland blickt auf Dich :D

      Aber mal im Ernst. Ein Versuch ist es wert. In der Praxis wird Dir der Richter im Regelfall einen (Räumungs-)Vergleich anbieten. Der erhöht zwar den Streitwert - wenn Dein Anwalt aber alles richtig macht, hast Du neben einem Räumungstitel gleichzeitig einen auf Zahlung gerichteten Titel ;). Einzelheiten wird Dir der Anwalt Deines Vertrauens sicherlich bereitwillig mitteilen ;)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 06.11.10 12:37:21
      Beitrag Nr. 45 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.454.092 von kniebeisser am 04.11.10 14:28:30>>>wenn Dein Anwalt aber alles richtig macht, hast Du neben einem Räumungstitel gleichzeitig einen auf Zahlung gerichteten Titel <<<:laugh::laugh::laugh:


      99,9 % der Nomaden haben doch kein Geld.:mad:
      Avatar
      schrieb am 06.11.10 12:59:01
      Beitrag Nr. 46 ()
      Bei solchem Gesindel einfach warmes Wasser/Heitzung/Strom abstellen

      Aber wahrscheinlich schei.. sie dir dann die Bude voll , reissen die Fenster und fußböden raus, etc.

      Mieter in Deutschland sind ein Problem, kostet Zeit , Geld und Nerven und rentiert sich nicht. In Amis holt man so was mit der Polizei ruck zuck raus und dann geht es ungefiltert unter die Brücke.
      Avatar
      schrieb am 06.11.10 19:11:57
      Beitrag Nr. 47 ()
      so wäre es ja auch richtig


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