Modernisierung nach §82 - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 13.11.10 14:55:25 von
neuester Beitrag 15.11.10 11:18:23 von
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Hallo,
ich habe 2007 und restlich 2008 eine Heizung und neue Fenster in mein 2-Familienhaus eingebaut ca.20000 €.
Bei der Einkommenssteuer 2007 und 2008 habe ich aus Unkenntnis, aber auch durch den Todesfall meiner Frau in 2008 den Abzug nach $ 82b vergessen.
Jetzt habe ich gelesen, man kann nach § 173 AO die Steuererklärung aufheben lassen.
2007,2008 und 2008 zahle ich keine Steuern( Ehegattensplittung) , aber 2010 bedingt durch Renten und Selbständigkeiteinkommen von ca. 8000 € sind Steuern fällig.
wie gehe ich vor
Danke
ich habe 2007 und restlich 2008 eine Heizung und neue Fenster in mein 2-Familienhaus eingebaut ca.20000 €.
Bei der Einkommenssteuer 2007 und 2008 habe ich aus Unkenntnis, aber auch durch den Todesfall meiner Frau in 2008 den Abzug nach $ 82b vergessen.
Jetzt habe ich gelesen, man kann nach § 173 AO die Steuererklärung aufheben lassen.
2007,2008 und 2008 zahle ich keine Steuern( Ehegattensplittung) , aber 2010 bedingt durch Renten und Selbständigkeiteinkommen von ca. 8000 € sind Steuern fällig.
wie gehe ich vor
Danke
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.516.873 von opagero am 13.11.10 14:55:25Ist das Zweifamilienhaus vollständig vermietet?
Gruß
Silberpfeil
Gruß
Silberpfeil
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.517.375 von Silberpfeil1 am 13.11.10 18:54:05Zur Zeit inseriere ich, aber noch keinen Mieter. War bis März 2009 an Neffen vermietet.
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.516.873 von opagero am 13.11.10 14:55:25Was soll den bitte bei der Änderung 2007/2008 rauskommen? Wenn bisher keine Steuern gezahlt wurden, kann sich die Situation für 07/08 ja nicht verbessern, da dürfte eine Änderung nutzlos sein.
Gruß
Taxadvisor
Gruß
Taxadvisor
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.519.938 von Taxadvisor am 14.11.10 23:21:06Das ist schon klar, aber ich habe erst jetzt das mit dem §82 gelesen und man kann die Kosten doch auf 5 Jahre verteilen und das wäre doch 2010 und 2011 noch möglich.
Ich weiß aber nicht, ob ich das für 2007.2008,2009 nach § 173 AO nachmelden muß oder wie geht man da vor. Irgendwo müßen die Rechnungen doch angegeben weden und dann auf 2010 und 2011 abgesetzt werden.
Gibt es da ein Musterbrief oder wie?
Ich weiß aber nicht, ob ich das für 2007.2008,2009 nach § 173 AO nachmelden muß oder wie geht man da vor. Irgendwo müßen die Rechnungen doch angegeben weden und dann auf 2010 und 2011 abgesetzt werden.
Gibt es da ein Musterbrief oder wie?
Ich habe zu dieser Thematik folgendes gefunden:
http://www.haufe.de/steuern/avDetails?Area=content&iid=HI727…
Interessant in diesem Zusammenhang wäre noch, ob die in der Einkommensteuererklärung genutzte Ausübung des § 82b EStDV (bspw. Aufwandsverteilung auf 5 Jahre) nachträglich noch vom Steuerpflichtigen (bspw. auf 3 Jahre) geändert werden kann. Ein Anwendungsfall könnte hier sein, daß das Finanzamt einen geänderten Einkommensteuerbescheid aufgrund weiterer positiver Einkünfte erlassen will und der hiervon Betroffene der damit verbundenen Erhöhung seiner Steuerschuld durch eine dies ausgleichende Erhöhung der Werbungskosten über §82b EStDV entgegenwirken möchte.
Gruß
Silberpfeil
http://www.haufe.de/steuern/avDetails?Area=content&iid=HI727…
Interessant in diesem Zusammenhang wäre noch, ob die in der Einkommensteuererklärung genutzte Ausübung des § 82b EStDV (bspw. Aufwandsverteilung auf 5 Jahre) nachträglich noch vom Steuerpflichtigen (bspw. auf 3 Jahre) geändert werden kann. Ein Anwendungsfall könnte hier sein, daß das Finanzamt einen geänderten Einkommensteuerbescheid aufgrund weiterer positiver Einkünfte erlassen will und der hiervon Betroffene der damit verbundenen Erhöhung seiner Steuerschuld durch eine dies ausgleichende Erhöhung der Werbungskosten über §82b EStDV entgegenwirken möchte.
Gruß
Silberpfeil
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.520.869 von Silberpfeil1 am 15.11.10 10:06:24Hallo,
@opagero: Ich würde es auf jeden Fall versuchen. Die Argumentationsgrundlage könnte einerseits das Vergessen sein (der Todesfall ist sicher ein nachvollziehbarer Grund), oder aber, dass die Kosten bewußt nicht angegeben wurden, da sie keine Auswirkung auf die damalige Steuer gehabt hätten.
Für eines von beiden musst du dich wohl entscheiden.
Aber vielleicht reicht es ja auch, die Kosten einfach in 2009 und 2010 anzugeben (jeweils 1/5 natürlich).
>>>... nachträglich noch vom Steuerpflichtigen (bspw. auf 3 Jahre) geändert werden kann.
Was soll das hier bringen? Aktuell sind doch 3 von 5 Jahren verloren, und bei einer geänderten Aufteilung auf 3 Jahre wären dann 3 von 3 Jahren verloren (also alles).
MfG Stefan
PS: Bitte in Zukunft neben dem Paragraphen auch das Gesetz angeben (hier EStDV), ich hatte zuerst im EStG und dann in der AO gesucht, Silberpfeil brachte mir dann die Erleuchtung.
@opagero: Ich würde es auf jeden Fall versuchen. Die Argumentationsgrundlage könnte einerseits das Vergessen sein (der Todesfall ist sicher ein nachvollziehbarer Grund), oder aber, dass die Kosten bewußt nicht angegeben wurden, da sie keine Auswirkung auf die damalige Steuer gehabt hätten.
Für eines von beiden musst du dich wohl entscheiden.
Aber vielleicht reicht es ja auch, die Kosten einfach in 2009 und 2010 anzugeben (jeweils 1/5 natürlich).
>>>... nachträglich noch vom Steuerpflichtigen (bspw. auf 3 Jahre) geändert werden kann.
Was soll das hier bringen? Aktuell sind doch 3 von 5 Jahren verloren, und bei einer geänderten Aufteilung auf 3 Jahre wären dann 3 von 3 Jahren verloren (also alles).
MfG Stefan
PS: Bitte in Zukunft neben dem Paragraphen auch das Gesetz angeben (hier EStDV), ich hatte zuerst im EStG und dann in der AO gesucht, Silberpfeil brachte mir dann die Erleuchtung.
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