Kann ein Aktionär Insolvenz für seine AG stellen ? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 23.11.10 19:31:00 von
neuester Beitrag 24.11.10 16:15:32 von
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Frage:
angenommen um eine bzw. seine AG ist es nicht so gut bestellt, hat der Aktionär die möglichkeit Insolvenz für die AG zu stellen wo von er Aktien besitzt ? auch für die eigene AG ?
oder macht er sich strafbar !
angenommen um eine bzw. seine AG ist es nicht so gut bestellt, hat der Aktionär die möglichkeit Insolvenz für die AG zu stellen wo von er Aktien besitzt ? auch für die eigene AG ?
oder macht er sich strafbar !
Also in ner Firma wo ich mal gearbeitet habe , habe ich das mal gemacht , weil die keine Geld gezahlt haben .
Wie das bei nem Unternehmen aussicht wo du investiert bist kann ich auch net sagen .
Wie das bei nem Unternehmen aussicht wo du investiert bist kann ich auch net sagen .
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.576.812 von ralfho am 23.11.10 19:31:00nur wenn Du eine forderung gegen das unternehmen hast
dann kannst Du den ganz normalen mahnweg beschreiten (mahnbescheid, vollstreckungsbescheid)
anschließend insolvenzantrag stellen
dann kannst Du den ganz normalen mahnweg beschreiten (mahnbescheid, vollstreckungsbescheid)
anschließend insolvenzantrag stellen
Nein, antragsberechtigt sind nur die Gläubiger und der/die Schuldner/in, vgl. § 13 Abs. 1 S. 2 InsO: http://www.gesetze-im-internet.de/inso/__13.html
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.576.812 von ralfho am 23.11.10 19:31:00Das geht nicht. Als Aktionär ist zwar man Miteigentümer, aber Du hast dadurch nicht zwangsläufig das Recht das Unternehmen im Rechtsverkehr zu vertreten.
JuliaMeyer konnte dies tun, in Ihrer Eigenschaft als Gläubiger, da Sie als Arbeitnehmer kein Geld bebkommen hat.
JuliaMeyer konnte dies tun, in Ihrer Eigenschaft als Gläubiger, da Sie als Arbeitnehmer kein Geld bebkommen hat.
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.576.812 von ralfho am 23.11.10 19:31:00Ich finde die Frage etwas merkwürdig, sorry.
Als Aktionär (Gesellschafter) hat man in der Regel kein Interesse daran, "sein" Unternehmen in die Insolvenz zu schicken.
Als Aktionär (Gesellschafter) hat man in der Regel kein Interesse daran, "sein" Unternehmen in die Insolvenz zu schicken.
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.577.951 von Mister_Shake am 23.11.10 21:49:51....doch!!! Insoaktien laufen einfach besser!!! Ordentliche Aktien liegen wie Blei. Insomüll wird dagegen gekauft wie irre. Siehe Arquana. Null Wert, aber....
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.577.951 von Mister_Shake am 23.11.10 21:49:51Es ist zwar merkwürdig, aber das Geld ist eh schon weg, und ich möchte weiteren schaden gegenüber dritten abwenden.
Ein Gerichtsvollzieher hat auch schon angeklopft, es wurde Ratenzahlung mit der Bank vereinbart.
Wenn ich schon das Geld verloren habe, sollen es nicht auch noch dritte verlieren.
Es besteht der dringende verdacht der Insolvenzverschleppung.
Ein Gerichtsvollzieher hat auch schon angeklopft, es wurde Ratenzahlung mit der Bank vereinbart.
Wenn ich schon das Geld verloren habe, sollen es nicht auch noch dritte verlieren.
Es besteht der dringende verdacht der Insolvenzverschleppung.
Es besteht der dringende verdacht der Insolvenzverschleppung.
Wenn dem tatsächlich so ist dann gibt es die Möglichkeit zur Anzeige.
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