checkAd

    Bitte um Hilfe, Schaden durch gesperrten Order - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.12.10 15:46:13 von
    neuester Beitrag 09.12.10 18:44:27 von
    Beiträge: 8
    ID: 1.161.857
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 1.108
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 09.12.10 15:46:13
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich wollte am Dienstag gegen 11:00 Uhr bei meinem Broker online einen Trailing-Stop-Loss Order, den ich vorhin beim Ausserbörslichen Handelplatz Tradegate gestellt habe, streichen. Allerdings die Streichung wurde nicht sofortwirksam (keine Ahnung was passiert, normalerweise sollt es nicht passieren). Der Order hatte dann den Zustand "Streichung vorgemerkt" und den Bestand wurde gesperrt. Ich habe später mehrmals versucht den Bestand zu verkaufen, bekam immer die Fehlermeldung: nicht ausreichend Bestand. Da ich anschließend wichtigen Termin hatte, habe nicht mehr um die Sperrung gekümmert. Ich war davon ausgegangen, dass die Sperrung nur temporär wäre und den Bestand im Kurzem wieder freigestellt würde. Leider hat diesen Zustand den ganzen Tag lang gedauert und erst den nächsten Morgen sehe ich, dass den Order wegen Ablauf gestrichen wurde. Da der Bestand sich um ein Knock-Out Produkt handelt, wurde es unglücklicherweise im Nachmittag ausgeknockt. Ich habe dann bei meinem Broker über die Sperrung beschwert und erhalte folgende Info:

      "Eine Erstattung Ihres entstandenen Schadens ist nicht möglich, da grundsätzlich die Handelspartner nicht dazu verpflichtet sind, einen unterbrechungsfreien Handel zu gewährleisten. Den Handelspartnern und der Bank steht es frei, den außerbörslichen Handel jederzeit zu modifizieren, weiterzuentwickeln oder nach freiem Ermessen den Zugang des Kunden zum außerbörslichen Handel vorübergehend oder gänzlich zu unterbinden. Sofern der außerbörsliche Handel online nicht möglich ist, kann der Kunde seine Aufträge zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten über die Börsen leiten oder ggf. im außerbörslichen Telefonhandel aufgeben. Die Bank übernimmt für Schäden hieraus keine Haftung."

      Ich habe danach den Broker angerufen und bekomme die Antwort, dass ich sofort anrufen sollt als ich die Sperrung gesehen habe. Nun muss ich allein den Schaden tragen, weil ich den Broker nicht rechtzeitig informiert habe, damit sie nicht sofort eine Fehleranalyse starten können.

      Kann mir jemand etwas dazu sagen oder information geben, wo man darüber beschwerden einreichen kann?
      Vorab vielen dank.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.12.10 16:05:18
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.681.509 von solangle am 09.12.10 15:46:13Nun muss ich allein den Schaden tragen, weil ich den Broker nicht rechtzeitig informiert habe, damit sie nicht sofort eine Fehleranalyse starten können.


      Das ist in diesem Fall - leider - in Ordnung, denn du hast es versäumt, umgehend telefonisch zu reklamieren. Solltest du ein guter Kunde sein, würde ich auf jeden Fall an die Kulanz apellieren (wenigstens teilweise Erstattung). ALternativ kannst du dich an den Ombudsmann für das Bankwesen wenden (mußt du googeln). Aber grundsätzlich ist deine Bank hier im Recht.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.12.10 16:41:38
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.681.726 von MFC500 am 09.12.10 16:05:18vielen Dank!

      da die Streichung nicht sofort wirkasam war, war mir auch zum erstmal vorgekommen. Ich war einfach davon ausgegang, dass sowas nur tempräres Problem war. Natürlich habe ich auch zu wenig Erfahrung mit Knock-Out Produkt und nicht gedacht, dass es ausgeknockt werden kann. Allerdings die Bank hat die Orderstreichung nur vorgemerkt und meinen Bestand so einfach für weitere Handel gesperrt. Hat sie keine Mitschuld?

      Kannst Du mich sagen, wie ich die Kulanz apellieren kann?
      Vielen Dank nochmal.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.12.10 17:02:14
      Beitrag Nr. 4 ()
      Kannst Du mich sagen, wie ich die Kulanz apellieren kann?
      einfach ins Nachtgebet einschließen :cool:
      Avatar
      schrieb am 09.12.10 17:03:13
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.682.157 von solangle am 09.12.10 16:41:38Das wird normalerweise, wie gesagt, nur funktionieren, wenn du ein guter Kunde bist (d.h. entweder für ordentlich Umsatz sorgst oder entsprechende Geldeingänge vorweist oder entsprechendes Vermögen bei diesem Broker auf dem Konto hast. Darauf aufbauend könntest du - sofern gegeben - auf die langjährige(?) gute Geschäftsbeziehung verweisen und (der Wink mit dem Zaunpfahl) daß sie doch bestimmt auch an einer Fortgführung derselben interessiert sind, darum bitten, daß sie wenigstens einen Teil des Verlustes übernehmen. Auf jeden Fall schriftlich machen; ein Callcenter-Mitarbeiter nutzt da nichts.

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1900EUR +2,98 %
      Aktie kollabiert! Hier der potentielle Nutznießer! mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 09.12.10 17:25:08
      Beitrag Nr. 6 ()
      MFC500 macht den besten Vorschlag!

      Das ist deine einzige Chance. Sonst wirst du wohl nichts erreichen, kann mir auch nicht vorstellen, über den Ombudsmann.
      Denn es kann jedes elektronische System "mal" nicht funktionieren. Wenn dann jeder seine Verluste ersetz bekäme, dann müssten die Direktbanken aber viel zahlen.

      Wenn der Verkauf so wichtig war, hättest du das mitteilen müssen. Anrufen und darauf aufmerksam machen. Nachher kann jeder sagen, wollte ja verkaufen aber ging nicht. Auch wenn es in der Tat so war, käme manch einem das noch gut aus. Dann steigt der Wert ist man zufrieden, sinkt er, oder wird wertlos macht man dann im Nachhinein die Bank verantwortlich.
      Du musst ausserdem alles unternehmen um den Schaden möglichst gering zu halten. Das gilt immer und unabhängig von dieser Sache.
      Und wie hättest du das hier erreichen können?

      Genau indem du anrufst und notfalls zunächst telefonisch einen Verkaufsauftrag erteilst, aber zumindest der Proble mmeldest .

      Einen Hauch einer Chance hätte man bei einer juristischen Auseinandersetzung. Rechtlich wäre es nicht logisch, dass du recht bekommst, aber Gerichte entscheiden, aus den unterschiedichsten Gründen doch wieder anders, als man meint, oder es sein sollte!
      Avatar
      schrieb am 09.12.10 18:28:55
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.682.157 von solangle am 09.12.10 16:41:38Natürlich habe ich auch zu wenig Erfahrung mit Knock-Out Produkt und nicht gedacht, dass es ausgeknockt werden kann.

      Unglaublich diese Aussage... :cry::cry::cry:
      erklärt aber eigentlich schon alles und würde deshalb mal sagen: Das war dann LEHRGELD!!!!
      Avatar
      schrieb am 09.12.10 18:44:27
      Beitrag Nr. 8 ()
      Grundsätzlich dürfen die Banken bei solchen Produkten schalten und walten wie sie wollen. In den AGB´s ist auch haargenau erklärt, dass man so gut wie nie einen Anspruch hat.
      Wer keine AGB´s liest und trotzdem handelt, ist leider selber schuld, falls es einmal nicht so klappt wie gedacht.

      Darum würde ich Knockouts und ähnliches Gehebel mit schnellem Totalverlustrisiko immer hinter Optionsscheine u.ä. stellen. Generell ist es so, dass die Bank/Emittent/Broker sich 100% abgesichert haben.
      Man muss quasi mit solchen Ausfällen rechnen, jeden Tag.

      Bei meinem letzten Problem über Tradegate(Aktienkauf war gestrichen, aber lange Zeit nur vorgemerkt, was mir Cash entzog für andere Zwecke) habe ich es dort telefonisch versucht. Das ging nicht, da die nur eine offizielle Infonummer haben und keine Betreuung trotz Nachbörse. Per Email ist auch fürn Arsch, da es auch nach 18:00 war.
      So habe ich direkt bei meinem Broker angerufen und der hat sich innerhalb von Minuten drum gekümmert. Die haben dann einen direkten Draht zu Tradegate usw. und die Orderstreichung wurde prompt bestätigt, Cash war wieder frei.

      Man kann auch versuchen, bei solchen Problemen sich direkt an die Heimatbörse zu wenden(Parkett etc). Dort gibt es eine Handelsaufsicht, die bei Handelsproblemen oder Nichtausführungen etc. beim Verantwortlichen nachhakt. Genaues kann ich jetzt nicht dazu sagen, wurde mir aber mal empfohlen.


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Bitte um Hilfe, Schaden durch gesperrten Order