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    Quellensteuer Rückerstattung bei ausländischen Aktien? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.12.10 18:01:23 von
    neuester Beitrag 03.04.12 11:01:49 von
    Beiträge: 30
    ID: 1.162.109
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     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 19.12.10 18:01:23
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hi Leute,

      ich lese schon eine ganze Weile hier mit in Eurem Forum. Heute habe ich mich angemeldet, um eine Frage loswerden zu können.

      In meinem Depot befindet ein paar ausländische Aktien mit guter Dividenrendite (aus Frankreich und der Schweiz). Dummerweise nimmt die doppelte Besteuerung im Ausland und dann auch noch bei uns Einiges weg von der Rendite.

      Ich habe von meiner Bank gehört, dass man in dem jeweiligen Land einen Antrag auf Rückerstattung zumindest eines Teils der abgeführten Steuer stellen kann. Das habe ich mit meinen französischen Aktien versucht... Leider ohne befriedigendes Ergebnis: Nachdem ich diesen unsägölichen Antrag ausgefüllt, beim FA eine Wohnsitzbescheinigung organisiert und alles zu meiner Bank geschickt habe, bekam ich zur Antwort, dass ich einen Fehler beim Ausfüllen gemacht hatte und mir ohnehin überlegen sollte, ob der Antrag Sinn macht, weil die Bearbeitung angeblich EUR 40 pro Zeile kosten wird... Bevor ich dort nachhake, wollte ich Euch einmal fragen, ob Ihr dazu mehr wisst. Meine Online-Bank glänzt nämlich nicht gerade mit Fach-Sachverstand ;)

      Wer hat Erfahrungen mit diesen Rückerstattungen in FRA und SUI?

      Falls man nicht wenigstens Etwas zurückbekommt, macht ein Investment unter Dividendengesichtspunkten schlicht kaum Sinn und ich muss die Aktien wieder verkaufen (ein kleiner Kursgewinn wäre auch dabei :).

      Vielen Dank für Eure Hilfe,
      tricky
      9 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.12.10 18:34:44
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.735.164 von tricky123 am 19.12.10 18:01:23Hallo!

      Zuerst, bist Ösi oder Germane ?
      Bei uns geht das relativ einfach.
      Zuerst das Formular, kannst auf der Homepage in Swiss Finanzdepartment online bestellen, bei uns bei unsrem Finanzministerium kann man es auch aufrufen, ausfüllen und nachher 3x ausdrucken.
      Dann mit den Divabrechnungen ins zuständige Heimatfinanzamt. Ab hier läuft alles ohne weiteren Aufwand vollautomatisch innerhalb der Finanzbehörden. Wird in Germanien nicht anders sein. 6 Monate später kommt das Geld von Swiss auf Dein Konto.
      Swiss wünscht, dass man nur alle 3 Jahre Antrag schreibt, ist der maximale Zeitraum zur Verjährung.
      Hab am 19 Oktober heuer für die letzten 3 Jahre Rückerstattung für Nestle bekommen.

      Diesmal war zusätzlich ein Anhang auf dem steht:
      In Zukunft müssen dem Antrag auf Rückerstattung der schweizerischen Verrechnungssteuer nebst den Couponabrechnungen der Dividendenzahlungen auch die von der Bank erstellten TAX-VOUCHER beigelegt werden.
      Das ist für mich auch neu und daher noch nicht gehändelt.

      der

      Dividendenabstauber
      8 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.12.10 18:40:18
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.735.249 von Dividendenabstauber am 19.12.10 18:34:44Danke für Deine Antwort.
      Bin aber aus Deutschland. Kein Ösi :p
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.12.10 18:52:36
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.735.265 von tricky123 am 19.12.10 18:40:18Hallo!

      Geh mal einmal auf die Homepage Eurer Finanz.

      Für meine Allianz geh ich auf Eure Homepage, ruf das Rückerstattungsformular auf. Wenn ich die Steuernummer eingebe, ( wurde mir vor Jahren beim ersten Antrag mitgeteilt) kommt bereits ein vollständig ausgefülltes Formular mit Namen, Adresse usw. Das Einzige was ich einsetzen muss ist die Stückzahl, die WKN und die Beträge. Einmal ausfüllen, 3x kommts beim Ausdrucken vollautomatisch heraus. dann weiter wie bei Swiss.
      Versuchhs einmal bei eurem Finanzministerium, jedenfalls sind viele Länderformulare abrufbar und auch Eure Doppelbesteuerungsabkommen online gestellt.

      der

      Dividendenabstauber
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.12.10 18:56:45
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.735.304 von Dividendenabstauber am 19.12.10 18:52:36Ja, für Frankreich hatte ich das ja schon versucht und bin an dieser Gebühreninformation hängengeblieben...

      Vielleicht findet sich ja noch jemand mit Erfahrungen für Deutschland
      5 Antworten

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      Avatar
      schrieb am 19.12.10 19:38:34
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.735.323 von tricky123 am 19.12.10 18:56:45Vielleicht hilft Dir folgender Link weiter:

      http://www.steuersparbrief.com/newsletterarticle.asp?his=124…
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.12.10 20:49:56
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.735.448 von Datteljongleur am 19.12.10 19:38:34Leider ein Link auf eine kostenpflichtige Seite...
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.12.10 23:03:41
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.735.601 von tricky123 am 19.12.10 20:49:56Frankreich geht wohl nur über die Bank, wir haben dabei aber bisher nie Probleme gehabt und die Gebührenhöhe erscheint mir auch unaktzeptabel. Die Schweiz kann man definitiv direkt selbst machen, das klappt auch gut.

      Gruß
      Taxadvisor

      P.S.: F und CH haben eigentlich einfache Formulare, was soll denn das für ein Fehler gewesen sein?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.12.10 23:00:46
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.735.840 von Taxadvisor am 19.12.10 23:03:41Danke. Wie hoch waren denn Eure Gebühren für Frankreich - ungefähr...

      Ich habe in dem Formular meine Bankdaten zur Überweisung angegeben, was bei Privatpersonen offenbar nicht zulässig ist :(
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 21.12.10 08:00:27
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.741.665 von tricky123 am 20.12.10 23:00:46Wir hatten für unsere Kunden Sondertarife bei der Direktbank, aber bei anderen Banken max. EUR 25 je Formular, auch bei drei, vier Ausschüttungen pro Formular.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 21.12.10 09:02:30
      Beitrag Nr. 11 ()
      Guten Morgen,
      ich habe zwar schon einen eigenen Thread erstellt, da bisher keine Antwort, deshalb hier noch ein Versuch:

      Ich habe seit Jahren Aktien aus Norwegen und bekam bisher über die Targobank bei Auszahlung der Dividenden 15% der Quellensteuer angerechnet, die restlichen 10% legte ich Norwegen vor und dieser Betrag wurde anstandslos von Norwegen überwiesen. Jetzt stornierte die Targobank nachträglich die Anrechnung der 15% für 2010, Norwegen bleibt auf Anfrage bei 10%, so dass ich wohl davon ausgehen muss, dass die 15% verloren sind, denn mit der Abgeltungsteuer gibt es ja keine Möglichkeit Auslandssteuern auf Wertpapiere abzurechnen.
      Ist das korrekt oder gibt es doch noch ein Hintertürchen?
      Danke
      be.
      Avatar
      schrieb am 31.03.11 01:24:53
      Beitrag Nr. 12 ()
      Zitat von Dividendenabstauber: Zuerst das Formular, kannst auf der Homepage in Swiss Finanzdepartment online bestellen, bei uns bei unsrem Finanzministerium kann man es auch aufrufen, ausfüllen und nachher 3x ausdrucken.
      Dann mit den Divabrechnungen ins zuständige Heimatfinanzamt. Ab hier läuft alles ohne weiteren Aufwand vollautomatisch innerhalb der Finanzbehörden.


      Hallo,

      was heißt vollautomatisch? Du schickst die Formulare nicht selbst ins Ausland? Das macht bei euch alles das Finanzamt für euch? Also in Deutschland ist das anders.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 10.05.11 17:40:42
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.293.420 von hegels am 31.03.11 01:24:53Hallo!

      Im Ösiland geht man auf das Heimatfinanzamt. Dort wird das Formular abgestempelt, einmal retour, 2x Finanz.Die Finanz gibt beide Durchschriften ans zentrale Steurrückerstattungsfinanzamt für KEST, das hbedeuted, ösis bekommen aus dem Ausland, Ausländer bekommen.
      Von dort wird eine Durchschrift an die Schweizer Finanz gesendet.Damit ist einmal Swiss sicher, dass der Dividendenempfänger im Heimatland ordentlich versteuert hat.
      Manchmal versendet dieses Zentralfinanzamt auch Kontrollmitteilungen an das Wonsitzfinanz zur Prüfung ob der Empfänger tatsächlich versteuert hat.
      Bei Swiss kommt die Kohle ca 6 Monate nach Antrag, bei den Deutschen detto.
      Italien hat zwar den gleichen Weg, aber als Weinachtsüberraschung kam dann der Bescheid aus einem Finanzamt aus Pescara, 2005 !!! es wird rückerstatted. Die Überweisung kam dann im März.
      Das sind schon Qualitätsunterschiede. Habe diese Pipelineaktie verkauft und un den Staaten in eine ander Gaspipeline investiert.

      der

      Dividendenabstauber
      Avatar
      schrieb am 11.05.11 00:52:58
      Beitrag Nr. 14 ()
      Zitat von Dividendenabstauber: Hallo!

      Im Ösiland geht man auf das Heimatfinanzamt. Dort wird das Formular abgestempelt, einmal retour, 2x Finanz.Die Finanz gibt beide Durchschriften ans zentrale Steurrückerstattungsfinanzamt für KEST, das hbedeuted, ösis bekommen aus dem Ausland, Ausländer bekommen.


      Ich habs immer noch nicht verstanden. Der Satz ist nicht komplett. Du schickst den Antrag gar nicht selbst an ausländische Rückerstattungsstellen? Das macht bei euch alles das Finanzamt für euch?

      Das ist in Deutschland definitiv anders.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.05.11 17:42:14
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.482.247 von hegels am 11.05.11 00:52:58

      Hallo!

      Du hast es richtig verstanden. Wenn Du in Ösiland ordentlich versteuert hast und dann das ausgefüllte Formular mit den Beilagen abgegeben hast, dann wird in der Finanz der Antrag an das Zentralerstattungsfinanzamt in Eisenstadt weitergeleited, die senden es dann an das Bundeszentralamt für Steuern in Bonn 53221, An der Küppe 1.
      Von dort kommt dann der Bescheid und die Kohle.
      Bei Swiss funktionierts es detto, kommt dann von der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Hauptabteilung für direkte Bundessteuern,Verrechnungssteuer, Stempelabgabe.Sind in der Eigertsstrasse 65 CH3003 in Bern.
      Aus Italien, Agenzia Entrate Centro Operativo di Pescara Via Rio Sparta 21 65129 Pescara.
      Aber, ich gebe nur am Heimatfinanzamt ab. Was man nicht kann, den Lauf verfolgen, einzige Auskunft, Wir haben weitergeschickt.
      Avatar
      schrieb am 24.05.11 14:26:36
      Beitrag Nr. 16 ()
      Ich hätte noch eine Frage zur Quellensteuer anhand folgender Beispielrechnung.

      Dividende: 100
      Quellesteuer 28
      Davon anrechenbar 15
      Abegeltungssteuer 25 abzgl anrechenbarer Quellensteuer also noch 10
      Soli auf Abgeltungssteuer 0,55

      Ausbezahlung: 100 - 28 - 10 - 0,55 = 61,45

      Wenn ich jetzt die 28 - 15 = 13 nicht anrechenbaren mir zurückhole, muss ich dann den Betrag versteuern lassen?
      Ich vermute zwar nicht, aber evtl weiß es hier jemand genau.

      Danke für Antworten. Gerne auch ein Link zu dem Thema.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 24.05.11 17:12:57
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.548.359 von Gubble am 24.05.11 14:26:36Du hast doch den Brutto-Betrag von EUR 100 schon versteuert...

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 24.05.11 19:55:13
      Beitrag Nr. 18 ()
      Danke, wollte das nur noch von jemand anderem hören.
      Avatar
      schrieb am 25.07.11 20:56:06
      Beitrag Nr. 19 ()
      Quellensteuer das unverstandene Wesen ;-)
      Ich hoffe hier gibt es Leidensgenossen oder gute Tipps...
      Ich habe 2 Anleihen von Unicredito & San Paolo Imi aus Italien gekauft. Vor Kauf habe ich beim Bundeszentralamt für Steuern www.bzst.de in der Quellensteuertabelle nachgeschaut und da steht in der Übersicht Jan 10 (ist die Neueste) bei Italien: "Quellensteuer auf Zinsen 12,5% davon nach DBA anrechenbar 10%" Und unter Hinweise: "Steuerfreiheit für Zinsen aus Öffentlichen Anleihen, Sparguthaben, Schuldverschreibungen italienischer Banken" Jetzt frage ich mich warum meine Bank in beiden Fällen 12,5% Quellensteuer abgezogen hat und zusätzlich 26,375% Abgeltungsteuer auf 100% der Erträge? Italienischere Banken gibt es ja wohl nicht, ISO Code ist auch Italien... Ist das korrekt? Ist das BZST falsch oder die Abrechnung der Commerzbank??? Die Erstattung der Quellensteuer dauert jetzt laut Erfahrung der Bank 10 Jahre!!..Mama Mia kann ich da nur sagen. Und das soll ein einheitliches Europa sein....
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 25.07.11 23:16:27
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.842.368 von bauermeister am 25.07.11 20:56:06Italien rechnet grds. 12,50% QuSt ab, da diese bei Banken voll erstattungsfähig ist, findet keine Anrechnung auf die deutsche Steuer statt. Die Erstattung erfolgt über das italienische FA. Die Abrechnung der CoBa ist dann richtig und auch das BZSt.

      Ggfs. sieht das italienische Recht eine Quellensteuerfreiheit bereits an der Quelle vor, das kann ich nicht beurteilen, dann wäre die Abrechnung der CoBa falsch.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 27.07.11 20:58:06
      Beitrag Nr. 21 ()
      Danke Taxadvisor.
      Ich habe jetzt auch mal mit der Bundeszentrale für Steuern telefoniert um darauf hinzuweisen, daß das pdf falsch ist in bezug auf Italien. Da hat mir eine nette Dame erklärt, daß das sowieso bald offline gehen wird, da sie mit den updates nicht nachkommen...traurig aber wahr. Jetzt darf ich also das italienische Quellensteuerformular ausfüllen von meinem Finanzamt bestätigen lassen, daß ich in Deutschland versteuere und in Pescara einreichen und in 2021 bekomme ich die 12,5% in neuen italienischen Lira oder Südeuro gutgeschrieben, das reicht dann vielleicht für ein Eis...was für eine unfassbare Bürokratie!!!!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 28.07.11 00:03:49
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.854.931 von bauermeister am 27.07.11 20:58:06Die HSH Nordbank hat das früher auf die eigene Kappe genommen und den Anlegern direkt erstattet, macht heut wohl keiner mehr..

      Die pdf-Datei des BZSt ist aber nicht unbedingt falsch! Wenn es eine Erstattungsmöglichkeit gibt, wird dort immer NULL Steuer ausgewiesen, weil dann ein Anrechnung nicht erfolgen kann.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 04.01.12 15:47:35
      Beitrag Nr. 23 ()
      Quellensteuer in Kanada ist 25%, ist dies richtig ? Wenn ja, dann meine Frage : Kann die Quellensteuer wie in USA auf 15% im Vorfeld reduziert werden oder muss man per Formular wie üblich die 10% zurückholen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 04.01.12 20:30:50
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.549.630 von happymuck am 04.01.12 15:47:35hallo!

      Bei den Amis ist üblich, dass geprüfte und seriöse Banken nur 15% Quelle verrechnen müssen. Für mich als Ösi mit Wohnsitz in Wien, Konto bei DAB war von mir ein Formular auszufüllen in dem ich bestätigte, dass ich NICHT US-Staatsbürger bin und keinen Wohnsitz in den USA habe. War vor über 10Jahren, es läuft nuch heute so.
      Die Hauptprobleme liegen aber in Europa. Italien, an und für sich problemlos möglich, zu Weihnachten 2010 hab ich den Bescheid von Italien für 2006!! bekommen, Kohle kam dann 3 Monate später.
      Swiss, war immer problemlos möglich, seit 2010 verlangens zusätzlich zur Bankabrechnung den TAX-VOUCHER dazu, ist aber kostenlos über die DAB erhältlich.
      Frankreich wäre so einfach wie Swiss, aber! Die Bestätigung dass ordentlich Steuer gezahlt wurde von der physischen Hinterlegungsstelle in France kostet 75€/Div. Swiss ist kostenlos!!! bei ener Rückerstattungssumme von 300€ von 6Div's 510€ Bestätigungsgebühren!!
      Canada, ein eigenes Problem. Dort ist die Behörde der Provinz zuständig!Hab das grüne Formular jetzt bekommen, werds probieren.
      Irland, hab 2011 das erste Mal dick Div bekommen. Haben für jedes Jahr ein eigenes Formular für Div's, werde heuer probieren.
      Spanien, da gibt es eine komplett neue Erstattungsform. Die ersten 1500€ sind für ALLE EU Bürger steuerfrei, der Rest wrd auf 15% reduziert, 2 Anträge sind daher zu schreiben.
      Nach dem alten System wäre Rückerstattung möglich gewesen, ABER nur auf eine in Spanien ansässige Bank auszahlbar.

      Die eigentlichen Probleme seh ich aber in den unterschiedlichen Steuersystemen mit den Engländern und den den Staaten der ehemaligen Kolonien.
      Dort gibt es keine KEST in unserem Sinne. Die Firma zahlt Körperschaftssteuer, ob ausgeschütted wird oder thesauriert ist keine Steuerfrage. Am schönsten an der ASX in Australien ersichtlich.Dort wird der Steuersatz der Körperschaftssteuer angegeben. Ein heimischer kann, wenn er die Div's angibt in der Einkommenssteue, nach dem Satz entsprechend Vorsteuer ansetzen. Da keine KEST, wir nicht.
      Vor so 20 Jahren war sowohl in England als auch Frankreich die Körperschaftssteuer sehr wohl relevant. Bei Rückerstattungen hats dann Rechnungen von zB 125% Div gegeben, (Körperschaft+KEST), davon wurde dann weitergerechnet, aber das ist voebei.

      der

      Dividendenabstauber
      Avatar
      schrieb am 05.01.12 09:56:58
      Beitrag Nr. 25 ()
      Zu Beitrag 24 :
      Hallo Ösi, danke für deinen Beitrag.
      Inzwischen ist auch mein Kanada-Problem gelöst. Die comdirect zieht nur 15% Quellensteuer ab und diese wird wie üblich verrechnet. Der s-broker (Sparkasse) zieht bei Kanada Dividenden jedoch 25% Quellensteuer ab, weil die Bank schläft. Bei der USA werden von diesem Institut nur 15% abgezogen, also hakt es an diesem Formular. Eigentlich sollte es eine gute Bank von sich aus erledigen, genau deiner Meinung. Werde hier nachhaken.
      Avatar
      schrieb am 30.01.12 12:18:38
      Beitrag Nr. 26 ()
      Quellensteuer in Kanada
      mein Steuerproblem ist leider noch nicht gelöst. Nachdem mich die comdirect per Telefon verständigte, das die Bank nur 15% Quellensteuer berücksichtigt, erfolgte nun bei der Dividendenzahlung Bank of Scotia erneut ein 25% Abzug.
      Meine Frage lautet wie folgt: Gibt es in Kanada eine Vorabreduzierung für Nichtansässige ? (Wie in den USA)
      Frage 2: Wieviel Jahre zurück kann man eine Rückforderung einreichen ?
      Avatar
      schrieb am 30.01.12 16:15:03
      Beitrag Nr. 27 ()
      @happymuck
      Ich habe derzeit genau das selbe Problem mit der kanadischen Quellensteuer.
      Im letzten Jahr wurden korrekterweise nur 15% abgezogen, jetzt sind es plötzlich 25%.
      Nachfrage bei der comdirect hat noch nichts ergeben.
      Für morgen erwarte ich wieder eine Divi aus Kanada und ich fürchte dann bin ich wieder mit 25% dabei.
      Avatar
      schrieb am 04.02.12 11:58:25
      Beitrag Nr. 28 ()
      Aktuell sind in Kanada 25% Quellensteuer.
      Eine Vorabreduzierung auf 15% wie in den USA scheint nicht möglich.
      CortalConsors bietet eine Rückerstattung an. Benötigt wird das Formular Nr.7 und die Wohnsitzbestätigung. Gebühr 61,61 Euro je Antrag.
      Voraussetzung ist, das die Aktien bei Clearstream lagern !
      Dies scheint auch ein Hasenfuss bei allen Banken zu sein. Wenn deren Wertpapierabwicklungsbank die entsprechende Abwicklung nicht anbietet, bekommt man von der Hausbank einen ablehnenden Bescheid.
      Die comdirect führt auch eine Quellensteuer-Rückerstattung durch, jedoch müssen der Ersattungbetrag und die Kosten stimmig sein.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 16.03.12 21:08:55
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.699.297 von happymuck am 04.02.12 11:58:25Für Sanofi-Aktionäre bietet die Targo-Bank den lobenswerten Service, auf einmaligen, formlosen Antrag hin jedes Jahr die abgezogene französische Quellensteuer kostenlos (!!) zurückzuholen! Leider nur für diese Aktie, soweit ich weiß.
      Avatar
      schrieb am 03.04.12 11:01:49
      Beitrag Nr. 30 ()
      Diesen Service bietet jede Bank an. Mit Frankreich gibt es hier eine Sonderregelung. Sanofi ist der Nachfolger der früherern Hoechst AG und weil es viele deutsche Aktionäre in dieser Aktie gab, diese Sonderregelung.


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      Quellensteuer Rückerstattung bei ausländischen Aktien?