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    Vollzeit + MINIJOB .... Minijob steuerfrei? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.12.10 20:06:52 von
    neuester Beitrag 26.12.10 20:17:13 von
    Beiträge: 12
    ID: 1.162.248
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      Avatar
      schrieb am 25.12.10 20:06:52
      Beitrag Nr. 1 ()
      guten abend ... und frohe weihnachten euch allen erst einmal!

      es gibt zum thema minijobs schon einige threads, aber die sind alle älter. von daher möchte ich einfach mal fragen wie die situation zurzeit aussieht.

      wenn ich heute einen normalen vollzeit-job habe, über den ich versichert bin und über den ich lohnsteuerpflichtig bin, kann ich dann OHNE STEUERKARTE einen 400 euro minijob annehmen und falls ja, bekomme ich diese 400 dann bar auf die hand, ohne irgendwelche abzüge?

      würde mich freuen wenn dazu nochmal jemand was schreiben könnte!
      Avatar
      schrieb am 25.12.10 20:12:11
      Beitrag Nr. 2 ()
      Über Mini Job Zentrale (Google) bekommst Du Infos.


      Hast Du einen Job so wird das Geld des Mini Jobs zu Deinem Einkommen addiert.

      Mini Job gilt nur bei einem Job. Selbst bei 2 Minijobs werden die beiden Tätigkeiten (DM Beträge) addiert
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 26.12.10 00:36:04
      Beitrag Nr. 3 ()
      Zitat von KLumpur: guten abend ... und frohe weihnachten euch allen erst einmal!

      es gibt zum thema minijobs schon einige threads, aber die sind alle älter. von daher möchte ich einfach mal fragen wie die situation zurzeit aussieht.

      wenn ich heute einen normalen vollzeit-job habe, über den ich versichert bin und über den ich lohnsteuerpflichtig bin, kann ich dann OHNE STEUERKARTE einen 400 euro minijob annehmen und falls ja, bekomme ich diese 400 dann bar auf die hand, ohne irgendwelche abzüge?

      würde mich freuen wenn dazu nochmal jemand was schreiben könnte!




      Frage: Kann ich neben meiner Hauptbeschäftigung einen "Mini-Job" steuerfrei ausüben?

      Ab dem 01.04.2003 sind geringfügige Beschäftigungsverhältnisse nicht mehr steuerfrei. Es besteht aber die Möglichkeit der pauschalen Versteuerung. Dies gilt auch, wenn neben einer Hauptbeschäftigung eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt wird. Wenn der Arbeitgeber die pauschalen Beiträge zur Sozialversicherung und 2 v.H. einheitliche Pauschsteuer abführt, sind vom Arbeitnehmer keine Steuerabzugsbeträge für eine als Nebentätigkeit ausgeübte geringfügige Beschäftigung zu entrichten. Der Arbeitslohn aus der geringfügigen Beschäftigung wird in diesen Fällen nicht in die Einkommensteuerveranlagung einbezogen.



      Frage: An wen muss der Arbeitgeber die pauschalen Abgaben abführen?

      Die pauschalen Abgaben sind in einem zentralen Einzugsverfahren an die Bundesknappschaft, Verwaltungsstelle Essen abzuführen. Nähere Angaben zum Meldeverfahren bzw. zur Beitragsentrichtung finden Sie auf der Internetseite der Bundesknappschaft unter www.minijob-zentrale.de.
      Avatar
      schrieb am 26.12.10 04:01:48
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.761.663 von leimenbo am 25.12.10 20:12:11Hast Du einen Job so wird das Geld des Mini Jobs zu Deinem Einkommen addiert.

      Falsch, mein Lieber. Nur mehrere geringfügige Beschäftigungen werden addiert.
      Avatar
      schrieb am 26.12.10 16:47:13
      Beitrag Nr. 5 ()
      wenn ich es richtig verstanden habe versteuert der arbeitgeber also was, aber ich als arbeitnehmer, der vollzeitjob und EINEN minijob hat, bekomme die 400 (oder wieviel auch immer ...) ohne abzüge ausgezahlt, richtig !?

      ist das für arbeitgeber denn eine teure sache?

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      Avatar
      schrieb am 26.12.10 19:28:44
      Beitrag Nr. 6 ()
      Zitat von KLumpur: wenn ich es richtig verstanden habe versteuert der arbeitgeber also was, aber ich als arbeitnehmer, der vollzeitjob und EINEN minijob hat, bekomme die 400 (oder wieviel auch immer ...) ohne abzüge ausgezahlt, richtig !?


      Richtig.

      ist das für arbeitgeber denn eine teure sache?


      Nein, das sind nur ein paar Prozent, die man pauschal abführen muss als AG, wie binda schon aufführte.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 26.12.10 19:30:06
      Beitrag Nr. 7 ()
      2 % ...
      aber habe irgendwo auch schonmal was von 30 % im zusammenhang mit minijobs gehört ... was war das denn dann?
      Avatar
      schrieb am 26.12.10 19:34:04
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.762.580 von DerStrohmann am 26.12.10 19:28:44Zumal der AG Lohnsteuer, glaube ich, gar nicht abführen muss, wenn die LSt-Karte vorliegt. Aber der Nachteil ist, dass man aus der geringfügigen Beschäftigung keinerlei Ansprüche aus den Sozialversicherungen hat wie (EU-)Rentenansprüche, Kranken- und Pflegeversicherung muss alles anderweitig bestritten werden. Es sei denn, man lässt sich von der Rentenversicherungsfreiheit befreien (ab dem Monat der Bekanntgabe beim AG). Dann hat man (EU-)Rentenansprüche.
      Avatar
      schrieb am 26.12.10 19:40:33
      Beitrag Nr. 9 ()
      wie jetzt? wenn ich einen minijob irgendwo anfange, muss ich dann eine lohnsteuer karte vorlegen?
      Avatar
      schrieb am 26.12.10 19:43:21
      Beitrag Nr. 10 ()
      Zitat von KLumpur: 2 % ...
      aber habe irgendwo auch schonmal was von 30 % im zusammenhang mit minijobs gehört ... was war das denn dann?


      2 % ist die Lohnsteuer, dazu kommen noch 13 % KV und 15 % RV macht 30 %.

      http://de.wikipedia.org/wiki/Geringf%C3%BCgige_Besch%C3%A4ft…
      Avatar
      schrieb am 26.12.10 19:45:29
      Beitrag Nr. 11 ()
      Zitat von KLumpur: wie jetzt? wenn ich einen minijob irgendwo anfange, muss ich dann eine lohnsteuer karte vorlegen?


      Nein, muss man nicht. Kann man aber. Aber die papierne LSt gibt es ja ab 2011 sowieso nicht mehr.
      Avatar
      schrieb am 26.12.10 20:17:13
      Beitrag Nr. 12 ()
      ah ok ... dann verstehe ich alles. auch das mit den 30 % ...

      dann frage ich mich nur noch ob minijobs eine gute/günstige art der beschäftigung für arbeitGEBER ist ...


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