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    2 Allgemeine Fragen zur PKV - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.01.11 13:26:48 von
    neuester Beitrag 20.01.11 22:27:44 von
    Beiträge: 25
    ID: 1.162.501
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      schrieb am 05.01.11 13:26:48
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      ich möchte dieses Jahr ebenfalls in die PKV wechseln, habe derzeit folgende offene Fragen. Evtl. weiß hier jemand Bescheid:

      1.) Erstattung über Höchstsätze GOÄ/GOZ:

      Wie wichtig/praxisrelevant ist eine Erstattung über die Höchstsätze der GOÄ/GOZ hinaus? Mir ist derzeit nicht ganz klar, wie praxisrelevant dies ist, da die Höchstsätze der GOÄ bereits relativ hoch sind.

      2.) Mitnahme der Altersrrückstellungen:

      Es ist ja seit einiger Zeit erlaubt, beim WEhcsel der PKV die Altersrückstellungen mitzunehmen. Wie ist denn das genaue Prozedere? Weißen die Versicherungen nun den aktuellen WErt der Altersrückstellungen jährlich aus, die man bereits aufgebaut hat und mitnehmen kann?

      Vielen Dank im Voraus.

      Viele Grüße,
      Slivomir
      8 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.01.11 13:57:52
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.803.167 von Slivomir am 05.01.11 13:26:481.) Erstattung über Höchstsätze GOÄ/GOZ:

      Wie wichtig/praxisrelevant ist eine Erstattung über die Höchstsätze der GOÄ/GOZ hinaus? Mir ist derzeit nicht ganz klar, wie praxisrelevant dies ist, da die Höchstsätze der GOÄ bereits relativ hoch sind.



      wenn man über die höchstsätze hinaus will braucht man eine sehr gute begründung ,wenn du nicht zum bayern arzt gehst sollte das kaum vorkommen ,habe es auf jedenfall noch nie erlebt


      2.) Mitnahme der Altersrrückstellungen:

      Es ist ja seit einiger Zeit erlaubt, beim WEhcsel der PKV die Altersrückstellungen mitzunehmen. Wie ist denn das genaue Prozedere? Weißen die Versicherungen nun den aktuellen WErt der Altersrückstellungen jährlich aus, die man bereits aufgebaut hat und mitnehmen kann?



      such dir bitte gleich eine sehr gute versicherung aus ,dann musst du garnicht wechseln ,fall bitte nicht auf das 60 € angebot rein ,preis leistung muss stimmen ,schau im finanztest nach ,debeka huk und ein paar mehr ,schau wie lang es den tarif schon gibt ,einige machen neue tarife auf und sind günstig aber das bald nicht lange so ,deswegen schau genau nach und fall nicht auf den ersten rein ,sind nur meine tipps :)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 05.01.11 15:46:20
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.803.167 von Slivomir am 05.01.11 13:26:48ad 1) Erstattung über GOÄ Höchstsätze habe ich noch nie gehabt.

      ad 2) Die Höhe der Alterrückstellungen wird bei mir (HUK) jedenfalls nicht ausgewiesen.
      Avatar
      schrieb am 05.01.11 16:21:45
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.803.425 von dig101 am 05.01.11 13:57:52wenn man über die höchstsätze hinaus will braucht man eine sehr gute begründung ,wenn du nicht zum bayern arzt gehst sollte das kaum vorkommen ,habe es auf jedenfall noch nie erlebt

      Man braucht dafür keine Begründung, sondern nur eine Honorarvereinbarung. Wenn eine Koryphäe nur zum 7-fachen Satz behandelt, dann ist das halt so.

      Die Frage ist, wie relevant das ist, wie oft oder wahrscheinlich es vorkommt, und um wievel Geld es ggffs. geht.
      Ich vermute, bei den Meisten Menschen kommt es nie vor, bei anderen vielleicht ein oder zweimal im Leben.
      Und dann bezieht sich dieser Satz m.W. nur auf den Leistungs-Teil, den die Koryphäe selbst erbringt, also z.B. die Operation, aber nicht die Krankenhauskosten fürs Zimmer.
      Es geht also m.E. eher um ein paar Tausend als um zigtausend EUR. Nur dafür sollte man dann keinen Tarif wählen, der jedes Jahr ein paar Tausend EUR teurer ist.
      Ist der Mehrpreis dagegen gering, würde ich schon dazu raten.
      Avatar
      schrieb am 06.01.11 16:51:50
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.803.167 von Slivomir am 05.01.11 13:26:48Hallo Slivomir,

      meinen Vorrednern kann ich mich nicht anschliessen. Anscheinend will hier jeder zu allem seinen Senf abliefern.

      Entscheidend ist lediglich, WIE du behandelt werden willst, wenn du krank wirst. Fakt ist, du weisst heute nicht, welche Krankheiten du morgen bekommst. Eine Gebührenordnung gibt es nur in Deutschland. Wenn du eine schwere Erkrankung hast, und der Spezialist für diese Erkrankung praktiziert in New York, dann brauchst du ein anderes Bedingungswerk als die hier anwesenden Tipgebern, denen ja sowieso nichts schlimmes passiert. Ich habe bei meiner Tumorerkrankung gerne einen Spezialisten in Anspruch genommen, der mir das 9-fache berechnet hat. Der Rechnungsbetrag lag bei gerundeten 63.000€. Und dafür lebe ich heute noch, während nahezu alle anderen Patienten mit dem gleichen Krankheitsbild aus dieser Zeit heute tot sind.
      4 Antworten

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      schrieb am 06.01.11 23:41:04
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.812.764 von Prof.Dr.B.Scheuert am 06.01.11 16:51:50@Prof,

      da würden mich mehr Details interessieren.
      Hat sich der Behandler in den USA denn grundsätzlich auf die deutsche Gebührenordnung eingelassen, und dann einen Faktor 9 genommen?
      Bezieht sich der Faktor 9 auf die gesamte Summe, oder nur einen Teil davon?
      Davon hängt es ja ab, wieviel man letztlich selbst hätte zahlen müssen, wenn man einen Tarif hat, der nur bis zum 3,5 fachen Satz leistet.
      Und hat die Versicherung problemlos akzeptiert, daß Du Dich in USA behandeln lassen wolltest, obwohl in Deutschland ja vermutlich auch Krankenhäuser Therapien angeboten haben?
      Ich stelle es mir schwierig vor, da im Ernstfall die medizinische Notwendigkeit für die Behandlung im Ausland zu weit höheren Kosten nachzuweisen.

      Ich will hier auch nicht mißverstanden werden. Ich selbst habe einen Tarif, der auch oberhalb der Höchstsatzes der Gebührenordnung leistet, und ich bin froh darüber.
      Ich weiß aber auch, was ich dafür zahle, und wie es sich in der Vergangenheit entwickelt hat.
      Viele mögen sich einen solch umfangreichen Schutz in jungen Jahren leisten können, langfristig aber fürchte ich werden die meisten dann doch den Leistungsumfang reduzieren müssen.
      Oder eine sehr hohe SB eingehen, was ich persönlich eigentlich für den besseren Ansatz halte, weil man dann seine maximalen Kosten kalkulieren kann.
      Von der Beitragsstabilität her hat sich dieser Ansatz aber m.W. nicht so gut bewährt.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 06.01.11 23:54:11
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.815.753 von Midas2000 am 06.01.11 23:41:04Der Mercedes oder so :cool:
      Avatar
      schrieb am 07.01.11 11:30:25
      Beitrag Nr. 8 ()
      Zitat von Slivomir: 1.) Erstattung über Höchstsätze GOÄ/GOZ:

      Wie wichtig/praxisrelevant ist eine Erstattung über die Höchstsätze der GOÄ/GOZ hinaus? Mir ist derzeit nicht ganz klar, wie praxisrelevant dies ist, da die Höchstsätze der GOÄ bereits relativ hoch sind.

      Das Themast praxisrelevant, allerdings können Sie, falls das Thema an Sie herangetragen wird, einen anderen Arzt suchen, oder sich die ggf. nicht gedeckten Kosten vor Unterschrift unter der Honorarvereinbarung ausrechnen und es im Einzelfall entscheiden!
      Eine Honorarvereinbarung ist nur bei planbaren Behandlungen zulässig, die keinerlei Dringlichkeit haben!
      Konkrete Zahlen über die Häufigkeit werden jedes Jahr im Zahlenbericht des PKV Verbandes veröffentlicht!


      2.) Mitnahme der Altersrrückstellungen:

      Es ist ja seit einiger Zeit erlaubt, beim WEhcsel der PKV die Altersrückstellungen mitzunehmen. Wie ist denn das genaue Prozedere? Weißen die Versicherungen nun den aktuellen WErt der Altersrückstellungen jährlich aus, die man bereits aufgebaut hat und mitnehmen kann?

      Ja, das ist ab 2012 oder 2013 vorgeschrieben! Das gilt aber nur für die Kunden, die nach dem 31.12.2008 abgeschlossen haben oder nach dem Termin i einen Tarif mit Übertragungswert gewechselt sind, sowie für die PPV unabhängig vom Abschlusstermin!
      Avatar
      schrieb am 07.01.11 11:32:15
      Beitrag Nr. 9 ()
      Zitat von erwin-kostedde: ad 2) Die Höhe der Alterrückstellungen wird bei mir (HUK) jedenfalls nicht ausgewiesen.

      Haben Sie vor dem 01.01.2009 oder nach dem 31.12.2008 den Vertrag abgeschlossen? Wenn vor dem 01.01.2009 dann wird sich das in der Zukunft außer für PPV, nicht ndern!
      Avatar
      schrieb am 07.01.11 13:52:15
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.815.753 von Midas2000 am 06.01.11 23:41:04Midas20000, wenn man den Satz:

      Eine Gebührenordnung gibt es nur in Deutschland. Wenn du eine schwere Erkrankung hast, und der Spezialist für diese Erkrankung praktiziert in New York, dann brauchst du ein anderes Bedingungswerk als die hier anwesenden Tipgebern, denen ja sowieso nichts schlimmes passiert. Ich habe bei meiner Tumorerkrankung gerne einen Spezialisten in Anspruch genommen, der mir das 9-fache berechnet hat.

      so liest, wie er geschrieben ist, dann ist klar, wo er behandelt wurde (in Deutschland) und das man bei Behandlungen außerhalb Deutschlands unter Umständen ganz andere vertragliche Aussagen benötigt!

      Wenn man eine Vertrag mit einer GOÄ Regelung inkl. (beschränkter oder unbeschränkter) Absicherung der Honorarvereinbarung hat, dann bleibt man bei einer Behandlung - z. B. in USA - trotzdem ggf. auf einem (teilweise nicht unerheblichen Teil) sitzen!

      Zu beachten wären dann aber immer noch viele Regelungen (Ausschluß gezielter Auslandsaufenthalt außerhalb Europas mit dem Ziel der Behandlung, Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt, etc.)! Also USA ist nicht einfach eine 100% Erstattung zu bekommen!

      Darüber hinaus gibt es sehr unterschiedliche Rechtsprechung zum Thema Honorarvereibarung insbesondere zu den Steigerungsfaktoren! Zu den Formen ist die echtsprechung mehr als valide!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 10.01.11 00:06:37
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.819.400 von CreInPhan am 07.01.11 13:52:15Klar ist es nicht, oder der Auslandsschutz wäre in vielen Tarifen, die nicht explizit Alternativen zur GOÄ nennen, völlig wertlos.
      Es gibt vermutlich auch in den USA Behandler, die die deutsche Rechtslage kennen und mit entsprechendem Faktor abrechnen.

      Aber auch wenn es sich auf Deutschland bezieht, bleibt es ja ein intessanter Fall für die Diskussion hier.
      Auf welchen Teil der 63000 EUR bezieht sich der Faktor 9, wieviel hätte ein Versicherter mit Begrenzung auf 3,5 wirklich selbst zahlen müssen?
      Das würde als konkretes Beispiel schon helfen, um das Kostenrisiko etwas besser einschätzen zu können.
      Avatar
      schrieb am 10.01.11 09:32:08
      Beitrag Nr. 12 ()
      Zitat von Midas2000: Das würde als konkretes Beispiel schon helfen, um das Kostenrisiko etwas besser einschätzen zu können.


      Sind wir hier beim Hausbau?:confused:

      Ein konkretes Beispiel hat doch null Aussagekraft für mein persönliches Kostenrisiko!

      Wer weis ob und wenn was mir persönlich wann passiert und welchen Behandler ich zu welchem Preis inanspruch nehmen werde :confused:
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 10.01.11 14:20:07
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.830.490 von VeryBestFLV am 10.01.11 09:32:08Natürlich weiß niemand, was auf ihn zukommt.
      Das Thema oberhalb der Höchstsätze stellt sich für viele nie, für manche dagegen vielleicht sogar mehrfach.
      Das gilt aber für alle Leistungsbereiche der PKV.
      Und einfach alles optimal zu versichern kann sich nicht jeder leisten.
      Also wägt man ab, und dazu ist es hilfreich eine Idee davon zu haben, um welche Summen es im Ernstfall geht.
      Und wenn wir hier schon eine konkrete Summe genannt bekommen, warum sollten wir die nicht auch einordnen wollen?
      Und dazu müssen wir wissen, auf welchen Teil der Summe der Faktor 9 zutrifft.
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 10.01.11 14:36:37
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.832.415 von Midas2000 am 10.01.11 14:20:07"...um ein Idee davon zu bekommen um welche Summen es im ernstfall geht..."

      Wessen Ernstfall? Was interessiert der Ernstfall von Mister X ?

      Werde ich exakt den selben Ernstfall haben? Weis ich nicht?

      Dann gibt mir der Ernstfall von Mister X oder Frau Y auch keine Idee


      Bin ich es mir Wert? Ja! Möchte ich entsprechend bezahlen? Nein.

      So einfach ist das.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 10.01.11 22:31:40
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.832.524 von VeryBestFLV am 10.01.11 14:36:37Bin ich es mir Wert? Ja! Möchte ich entsprechend bezahlen? Nein.

      So einfach ist das.


      Solche Pauschalaussagen helfen niemand weiter.
      Nicht jeder kann sich nahezu beliebig teure Tarife leisten, und kein Tarif hat überhaupt keine Leistungslücken.
      Wenn Du einen solchen Abwägungsprozess nicht nachvollziehen kannst, kann ich nur hoffen, daß Du beim Thema LV geblieben bist und keine PKVs vermittelst.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 11.01.11 09:48:47
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.836.023 von Midas2000 am 10.01.11 22:31:40Ich kann rationale Abwägungsprozesse sogar sehr geut nachvollziehen.

      Für schwachsinnige Abwägungen hab ich allerdings wenig verständniss!

      Wer kein Geld für einen Phaeton hat, braucht die Entscheidung für oder gegen den Kauf keinem komplizierten Abwägungsprozess unterziehen.

      Wer entscheidungen nach dem Muster fällt: ich habe einen Bekannten der mit dem Motorrad verunglückt ist, aber ich selber habe mein Motorrad jetzt verkauft deswegen kündige ich meine Unfallversicherung.

      Oder: Ich hab in einem Internetforum gelesen , da hat einer eine Rechnung von in höhe von x gehabt.

      Der ist ein Schwachkopf!
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 11.01.11 10:57:14
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.837.277 von VeryBestFLV am 11.01.11 09:48:47Ehrlich gesagt finde ich Deine Postings her sehr destruktiv.
      Ich würde vorschlagen, Du liest noch mal das Eingangsposting. Wenn Du zu den Fragen des Users etwas konstruktives beitragen kannst, ist das schön.
      Wenn nicht, ist Schweigen eben manchmal Gold!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 12.01.11 10:20:55
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.837.788 von Midas2000 am 11.01.11 10:57:14Dabei ist es so einfach!

      Man muss keine Honorarvereinbarung unterschreiben, amn kann es! Es findet sich immer ein guter Arzt, der es für den Höchst- oder den Regelhöchstsatz macht!

      Was anders ist, wenn jemand weltweit viel unterwegs ist, nsbesondere Neu Sellad, Australien, asiatische Tigerstaaten, USA, CDN - da muss es aber noch ganz anders formuliert sein!!

      Und wenn es nicht versichert ist, dann kann man es dennoch machen, weil das Eine nichts mit dem Anderen zu tun hat!

      Wichtig wären eher lebenserhaltende Hilfsmittel (falls man da nicht eine ganz andere Einstellung hat), Ergotherapie und Logopädie, ambulante und stationäre Psychotherapie (ein Gruß an die Versicherten der HUK!), etc.!!

      Wenn der Kunde aber eine ganz bestimmte Einstellung zum Leben hat, dann ist Honorarvereinbarung relevant im ambulanten und stationären Bereich!

      Thorulf Müller
      derKVProfi
      Avatar
      schrieb am 12.01.11 22:54:35
      Beitrag Nr. 19 ()
      Zitat von CreInPhan: ...
      Wichtig wären eher lebenserhaltende Hilfsmittel (falls man da nicht eine ganz andere Einstellung hat), Ergotherapie und Logopädie, ambulante und stationäre Psychotherapie (ein Gruß an die Versicherten der HUK!), etc.!!


      Was ist denn mit der Huk? Ist die nicht gut?
      Avatar
      schrieb am 20.01.11 12:44:41
      Beitrag Nr. 20 ()
      Zitat von makaru:
      Zitat von CreInPhan: ...
      Wichtig wären eher lebenserhaltende Hilfsmittel (falls man da nicht eine ganz andere Einstellung hat), Ergotherapie und Logopädie, ambulante und stationäre Psychotherapie (ein Gruß an die Versicherten der HUK!), etc.!!


      Was ist denn mit der Huk? Ist die nicht gut?


      Nun, dann lesen Sie doch mal die Bedingungen! Bleben wir mal bei den Modultarifen!

      ambulante Psychotherapie ohne konkrete Nennung worauf sich die 30 Sitzungen bezihen, also auf den Versicherungsfall!

      stationäre Psychotherapie 30 Tage pro Jahr!

      Hilfsmittel - nun - was steht denn da alles nicht! Und wie erklärt man einem MS oder ALS kranken die 2.000 Euro für den KFS??

      Heilmittel - wo stehen da Logopädie und Ergotherapie, von der Podologie mal ganz abgesehen!

      Tja - und nur was dort ausdrücklich steht kann man im Sinne eines Rechtsanspruchs geltend machen! Ansonsten - Prinzip Hoffnung, die stirbt bekanntlich zuletzt!

      Thorulf Müller
      derKVProfi
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.01.11 12:47:31
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.894.961 von CreInPhan am 20.01.11 12:44:41
      stationäre Psychotherapie 30 Tage pro Jahr!


      und darüber hinaus wird es dann richtig teuer!?
      Avatar
      schrieb am 20.01.11 15:59:28
      Beitrag Nr. 22 ()
      Zitat von Tools_Garden:
      stationäre Psychotherapie 30 Tage pro Jahr!


      und darüber hinaus wird es dann richtig teuer!?


      Das hängt davon ab, weswegen Sie das sind -in dem Bereich gibt es keine DRGs (Fallpauschalen), sondern Tagessätze. Die sind teilweise sehr hoch!
      Avatar
      schrieb am 20.01.11 18:41:19
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.894.961 von CreInPhan am 20.01.11 12:44:41Danke für die Antwort!
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.01.11 22:27:44
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.897.829 von makaru am 20.01.11 18:41:19PS - durchschnittliche Aufenthaltsdauer zurzeit 48 Tage

      Bei Magersucht teilweise bis zu 180 Tagen

      Bei drogenindizierten Wahrnehmungsstörungen ca. 90 Tage

      Alkohol indizierte Wahrnehmungsstörungen sind unter dem Begriff gebucht!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 23.02.11 00:05:40
      !
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