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    Abgeltungssteuer mit Schuldzinsen verrechnen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.02.11 10:49:22 von
    neuester Beitrag 02.02.11 18:48:21 von
    Beiträge: 20
    ID: 1.163.324
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      Avatar
      schrieb am 02.02.11 10:49:22
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo - vielleicht weiss da jemand darüber Bescheid.

      Habe in 2010 Aktiengewinne über meinem Freibetrag realisiert und es wurde von meiner Bank gleich die Abgeltungssteuer + Solz usw. einbehalten und abgeführt. Gleichzeitig habe ich aber noch Darlehnsschuldzinsen für mein Haus gehabt.

      Jetzt meine Frage - kann ich bei der Steuererklärung diese Schuldzinsen gegen meine Aktiengewinne verrechnen damit ich wieder Geld vom Finanzamt zurückbekomme???

      ...Danke für eure Antworten.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 02.02.11 11:36:11
      Beitrag Nr. 2 ()
      Zitat von Matthias740: Hallo - vielleicht weiss da jemand darüber Bescheid.

      Habe in 2010 Aktiengewinne über meinem Freibetrag realisiert und es wurde von meiner Bank gleich die Abgeltungssteuer + Solz usw. einbehalten und abgeführt. Gleichzeitig habe ich aber noch Darlehnsschuldzinsen für mein Haus gehabt.

      Jetzt meine Frage - kann ich bei der Steuererklärung diese Schuldzinsen gegen meine Aktiengewinne verrechnen damit ich wieder Geld vom Finanzamt zurückbekomme???

      ...Danke für eure Antworten.


      Wieso meinst du, dass sich die Allgemeinheit an der Finanzierung deines Hauses beteiligen sollte? Das interessiert mich wirklich, die Frage ist also schon ernst gemeint.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 02.02.11 11:40:40
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.967.224 von TokioBill am 02.02.11 11:36:11Gegenfrage:
      Nehmen wir an er hätte Verluste gemacht. Die Allgemeinheit hätte sich daran doch auch nicht beteiligt (keine Verrechnung mit anderen Einkünften).
      Wieso soll sich die Allgemeinheit dann an der Abgeltungssteuer erfreuen?
      Avatar
      schrieb am 02.02.11 11:41:45
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.966.813 von Matthias740 am 02.02.11 10:49:22Nutzt Du Dein Haus beruflich? Die Regelung zum privaten Schuldzinsabzug gab es glaube ich bis 1987....aber das war vor meiner aktiven Zeit.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 02.02.11 11:47:51
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo Matthias,

      geht wohl nicht. Seit Einführung der Abgeltungssteuer kannst Du Kursgewinne aus Aktienkäufen nur mit Verlusten aus Aktienverkäufen verrechnen.

      Gruß Gert

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      Avatar
      schrieb am 02.02.11 12:21:41
      Beitrag Nr. 6 ()
      danke für die schnelle Antwort!!! - also ich hab die Frage schon ernst gemeint und muss es nur vielleicht genauer beschreiben.

      Ich habe 30.000€ in Bar und im Gegenzug ca. 70.000€ Schulden. Nun ich darf die 30.000€ nicht zurückzahlen da ich nur ca. 7.000€ Sondertilgungsrecht habe.

      So nun gehe ich her und investiere die 30.000€ in Aktien und dort mache ich z. B. 3.5000€ gewinn, den ich versteuern muss - und auf der anderen Seite muss ich 3.500€ Zinsen zahlen welche ich nicht anrechnen kann.

      ....ist das Steuergerechtigkeit???? -
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 02.02.11 12:22:16
      Beitrag Nr. 7 ()
      Zitat von schonvergeben75: Gegenfrage:
      Nehmen wir an er hätte Verluste gemacht. Die Allgemeinheit hätte sich daran doch auch nicht beteiligt (keine Verrechnung mit anderen Einkünften).
      Wieso soll sich die Allgemeinheit dann an der Abgeltungssteuer erfreuen?


      Keine unberechtigte Frage, hat aber nichts mit den Schuldzinsen für das eigene Haus zu tun.
      Avatar
      schrieb am 02.02.11 12:37:37
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.967.504 von Matthias740 am 02.02.11 12:21:41Das hat mit Steuergerechtigkeit nichts zu tun. Du hast einen Darlehensvertrag abgeschlossen, der Dir jetzt nicht mehr passt. Was kann der Staat dafür, dass Du eine falsche Entscheidung hinsichtlich der Sondertilgung getroffen hast? Mit der gleichen Begründung kann ich dann ja auch die Zinsdifferenz meines Hausdarlehens steuerlich absetzen, weil ichnicht auf dem absoluten Zinstief abgeschlossen habe...

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 02.02.11 12:49:08
      Beitrag Nr. 9 ()
      Mal eine Idee (die totaler Quatsch sein kann (bin kein Experte - aber vielleicht können die Experten hier ja etwas dazu sagen)):

      Wenn das Darlehen nicht auf dein Haus laufen würde, sondern für den Erwerb von Wertpapieren bestimmt wäre(meinetwegen Tagesgeld oder sonstige festverzinsliche Papiere), könnte man dann die Schuldzinsen von den Zinserträgen abziehen?

      Ein Darlehen kann man während der Laufzeit auf ein anderes Objekt ändern lassen (für den Fall, dass du das Haus verkaufst und ein anderes kaufst).

      Wenn obige Verrechnungsmöglichkeit zwischen Schuldzinsen und Zinserträgen gegeben wäre und die Möglichkeit bestehen würde, dass Darlehen zum Zweck von Wertpapierkäufen umzuschreiben, wäre der Fall gelöst.

      Sind alles wie gesagt nur Gedanken, die nicht auf Wissen beruhen (daher auch die vielen hätte, wenn und wäre).

      Wenn obiges möglich wäre, könnte man dann
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 02.02.11 12:57:25
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.967.696 von schonvergeben75 am 02.02.11 12:49:08Bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen ist als Werbungskosten ein Betrag von 801 Euro abzuziehen (Sparer-Pauschbetrag); der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist ausgeschlossen
      (§ 20 Abs. 9 S.1 EStG)
      Avatar
      schrieb am 02.02.11 12:57:27
      Beitrag Nr. 11 ()
      Zitat von schonvergeben75: Mal eine Idee (die totaler Quatsch sein kann (bin kein Experte - aber vielleicht können die Experten hier ja etwas dazu sagen)):

      Wenn das Darlehen nicht auf dein Haus laufen würde, sondern für den Erwerb von Wertpapieren bestimmt wäre(meinetwegen Tagesgeld oder sonstige festverzinsliche Papiere), könnte man dann die Schuldzinsen von den Zinserträgen abziehen?

      Ein Darlehen kann man während der Laufzeit auf ein anderes Objekt ändern lassen (für den Fall, dass du das Haus verkaufst und ein anderes kaufst).

      Wenn obige Verrechnungsmöglichkeit zwischen Schuldzinsen und Zinserträgen gegeben wäre und die Möglichkeit bestehen würde, dass Darlehen zum Zweck von Wertpapierkäufen umzuschreiben, wäre der Fall gelöst.

      Sind alles wie gesagt nur Gedanken, die nicht auf Wissen beruhen (daher auch die vielen hätte, wenn und wäre).

      Wenn obiges möglich wäre, könnte man dann
      Avatar
      schrieb am 02.02.11 13:02:42
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.967.696 von schonvergeben75 am 02.02.11 12:49:08Bis 2009 wäre das gegangen: Anstatt eine Hypothek aufs Haus aufzunehmen einen Wertpapierkredit zu nehmen und die Zinsen dafür von den Erträgen der Wertpapiere steuerlich abzusetzen. Seit Einführung der Abgeltungssteuer geht das nicht mehr!

      Seitdem gilt: Gewinne werden sozialisiert, Verluste individualisiert; ist für den Fiskus halt am einträglichsten ;)
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 02.02.11 13:28:27
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.967.808 von Rothi61 am 02.02.11 13:02:42Die Bank wird sich aber ohne Hypothek nicht zufrieden geben. Irgendwie muss der Wertpapierkredit ja auch besichert werden. Das Depot dürfte nicht genügen und kann auch ganz fix gegen Null (0) fahren.

      sausebraus2000
      Avatar
      schrieb am 02.02.11 13:31:07
      Beitrag Nr. 14 ()
      Meine Dispo Zinsen rechne ich seit Jahren den Zinseinahmen gegen. Veringer diese also, natürlich nichts mit Verlust und so.

      Das FA hat dazu noch keine gegenteilige Meinung geäußert ;)

      sausebraus2000
      Avatar
      schrieb am 02.02.11 14:02:48
      Beitrag Nr. 15 ()
      also erstmal danke das auf meine Frage soviele Antworten gekommen sind, aber ich glaube da kann doch was nicht stimmen.

      Ihr wollt sagen durch Einführung der Abgeltungssteuer kann ich auch tatsächlich angefallene Werbungskosten/Betriebsausgaben nicht mehr gegenrechnen???
      Bsp.

      Ich nehme 100.000€ bei der Bank Kredit zu 5% auf und kaufe davon Aktien. Am JE verkaufe ich alle Aktien und bekomme dafür 105.000€ muss auf die 5.000€ kapSteuer von 1.250€ abgegen. = Gewinn 3.750€. Schuldzinsen muss ich aber 5.000€ an die Bank zahlen. d.h. ich mache Verluste weil ich auf den Gewinn Steuern zahlen muss, die Ausgaben aber nicht gegenrechnen kann!?!?

      Finde ich Pervers!!!
      Avatar
      schrieb am 02.02.11 14:15:12
      Beitrag Nr. 16 ()
      TokioBill hat wohl recht.

      Ob das alles gerecht oder eventuell sogar pervers ist, ist eine andere Sache.
      Herr Steinbrück beklagte sich ja erst gestern, dass die Abgeltungssteuer viel zu gering sei.

      Vom gesunden Menschenverstand her müssten Aufwendungen, wenn sie mit einer Einkunftsart in Verbindung stehen, auch die Erträge aus dieser Einkunftsart mindern (wie bei der Pendlerpauschale, wo dies den Herren Politikern auch erst nicht klar war).

      ...but the problem with common sense is that it's not common at all...
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 02.02.11 14:39:34
      Beitrag Nr. 17 ()
      Die Kauf/Verkaufsgebühren werden vor Berechnun des Speku Gewinns abgezogen.

      sausebraus2000
      Avatar
      schrieb am 02.02.11 16:29:36
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.968.311 von schonvergeben75 am 02.02.11 14:15:12TokioBill hat wohl recht.

      steht ja so im Gesetz!

      Bei Inanspruchnahme der vereinfachenden und letztlich steuersenkenden Abgeltungssteuer ist zu einer Pauschalierung von Werbungskosten noch nicht zwingend etwas einzuwenden. Kritisch wird es in meinen Augen bei zu versteuernden Einkommen die zu einem Einkommensgrenzsteuersatz unter 25% führen.

      Ich nehme 100.000€ bei der Bank Kredit zu 5% auf und kaufe davon Aktien. Am JE verkaufe ich alle Aktien und bekomme dafür 105.000€ muss auf die 5.000€ kapSteuer von 1.250€ abgegen. = Gewinn 3.750€. Schuldzinsen muss ich aber 5.000€ an die Bank zahlen. d.h. ich mache Verluste weil ich auf den Gewinn Steuern zahlen muss, die Ausgaben aber nicht gegenrechnen kann!?!?

      Liegt bei diesem Beispiel der Einkommensgrenzsteuersatz unter 25% müsste es eigentlich die gezahlte KESt anteilig zurückgeben und zudem ein Verlustvortrag ausgewiesen werden.
      Was sagen die Steuerexperten: Gilt das Abzugsverbot der echten Werbungskosten auch in diesem Fall?
      Halte ich insbes. mit Blick auf die Verfassungsgerichtsentscheidung zu den Entfernungspauschalen und der Betonung des Nettoprinzips für bedenklich.
      Avatar
      schrieb am 02.02.11 17:02:16
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.967.808 von Rothi61 am 02.02.11 13:02:42Seitdem gilt: Gewinne werden sozialisiert, Verluste individualisiert; ist für den Fiskus halt am einträglichsten

      Komischerweise funktioniert das beim Verhältnis von Banken und dem Staat genau umgekehrt :rolleyes:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 02.02.11 18:48:21
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.969.699 von GOTOX am 02.02.11 17:02:16Klasse! :laugh::laugh::laugh:


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