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    Verkauf RV&LV zu versteuern ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.02.11 11:42:56 von
    neuester Beitrag 21.07.11 15:19:53 von
    Beiträge: 6
    ID: 1.163.397
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      Avatar
      schrieb am 04.02.11 11:42:56
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Liebe WO-Gemeinde,

      folgende Frage:

      Es wird eine LV&RV vor dem Ablauf der 12 Jahre verkauft
      ( aktuelles Beispiel 6 Jahre Laufzeit ). Werden hier Steuern anfallen oder wie wird dies behandelt ?
      Der RKW ist niediger als die eingezahlten Beiträge.

      Wäre super hier eine Information zu bekommen.

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 20.07.11 17:58:56
      Beitrag Nr. 2 ()
      Dann dürfte keine Steuer anfallen, weil ja kein Gewinn gemacht wurde.
      Avatar
      schrieb am 20.07.11 18:25:59
      Beitrag Nr. 3 ()
      deine Antwort ist falsch. Richtig isses so:

      Beispiel: Eingezahlte Beiträge 6000,-

      Rückzahlung: 3000,- abzgl Steuern
      Zusammensetzung der Rückzahlung: 2000,- aus eingezahlten Beiträgen
      1000,- aus Zinsen

      Zu versteuern sind die 1000,- Zinsen.

      Die darfst du aber hinterher gerne wieder mit den LV-Kosten verrechnen, so das anschliessend tatsächlich keine Steuern zu zahlen sind.
      Avatar
      schrieb am 21.07.11 03:11:47
      Beitrag Nr. 4 ()
      I Love You!!!! :eek:
      Avatar
      schrieb am 21.07.11 11:16:43
      Beitrag Nr. 5 ()
      @Prof.Dr.B.Scheuert

      Die darfst du aber hinterher gerne wieder mit den LV-Kosten verrechnen, so das anschliessend tatsächlich keine Steuern zu zahlen sind.

      Hast du dazu eine Quelle ? Gesetzestext o.ä. ? Danke im Voraus !
      1 Antwort

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      schrieb am 21.07.11 15:19:53
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.822.254 von ElBosso am 21.07.11 11:16:43wer mit einer anlage, egal mit welcher, erträge erwirtschaftet, kann die kosten, die in diesem zusammenhang erforderlich waren, geltend machen. dazu braucht es keinen gesetzestext. da ist das geschriebene wort vom bescheuerten professor gesetz genug.


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