checkAd

    Gewinne aus Schmerzensgeld, BAföG, Kindergeld und Autounfall - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.02.11 19:34:02 von
    neuester Beitrag 13.02.11 23:20:31 von
    Beiträge: 3
    ID: 1.163.487
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 1.201
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 07.02.11 19:34:02
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo erst mal,
      habe einige Fragen, zu denen ich leider keine Antwort finden könnte. Eventuell weiß hier ja jemand auf die ein oder andere eine Antwort, das wäre super:)

      Also..
      ich bekomme derzeit elternunabhängiges BAföG und meine Mutter Kindergeld, da ich mein Abitur nachhole. Nun habe ich "Vermögen" aus einer Schmerzensgeldzahlung, die ein paar Jahre zurückliegt. Dieses selbst wird wegen unzumutbarer Härte nicht als solches angerechnet. Vor einem knappen Jahr habe ich begonnen, mich ernsthaft mit Aktien zu beschäftigen, inzwischen würden die nicht realisierten Gewinne in dem aktuellen Bemessungszeitraum wohl die Freibeträge übersteigen, "dank" Steuern bin ich noch knapp unter dem Limit. Nun wäre meine Frage, ob die Gewinne aus dem Schmerzensgeld auch geschützt sind?(für BAföG u. Kindergeld) Zumindest Zinserträge sind es bei H4 laut Sozialgericht Aachen:

      "Die Höhe eines als Festbetrag gezahlten Schmerzensgeldes sei im Vergleich zu einer Schmerzensgeldrente aber gerade dadurch bestimmt, dass der Empfänger den Betrag gewinnbringend anlegen könne. Der Zinsgewinn sei also Bestandteil der Kalkulation des Entschädigungsbetrags - daher seien die Zinsen ebenso geschützt wie das Schmerzensgeld selbst."
      http://wirtschaft.t-online.de/hartz-iv-empfaenger-duerfen-sc…

      Wenn die Gewinne nicht geschützt sind, wann sind sie abzurechnen? Wenn ich sie realisiere, oder "Aktienwert am Ende des Bemessungszeitraumes - Aktienwert zu Beginn des Bemessungszeitraumes"?

      Letzte Woche habe ich dann auch noch mein Auto auf dem Weg in die Schule geschrottet (Totalschaden). Hat vor knapp 2 Jahren etwa 4,5k€ gekostet und es wahren einige sehr kostenintensive Reparaturen fällig. Nun ist es so, dass bei einem Steuerausgleich ein Unfallschaden auf dem Arbeitsweg als Werbungskosten geltend gemacht werden kann, ist dies hier auch möglich? Wenn ja wie wird der Wert berechnet? Kaufpreis -x? Obwohl man das Auto in ähnlichem Zustand aktuell wohl eher erst für 2k€ mehr bekommen würde... :(

      Über fundierte Antworten, auch zu einem Teil meiner Fragen, wäre ich sehr dankbar. Ansonsten möchte ich hinzufügen, dass ich das erste Schuljahr komplett selbst finanziert habe und auch nur für einen sehr kurzen Zeitraum Bafög bekomme. Im Studium bin ich dann wieder auf mich alleine gestellt. Außerdem kann ich auch nicht davon ausgehen, dass es mir an der Börse für immer so gut gehen wird wie jetzt. Ich habe angefangen zu handeln, als das Schmerzensgeld immer mehr zur Neige ging um hier einen Ausgleich für laufende Kosten zu schaffen und etwas fürs Studium zu sparen. Ob mir das auf Dauer gelingt sehe ich als noch fraglich an. Von daher bitte nicht mit "Schmarotzer", etc kommen. Es wäre mir tausendmal lieber, es hätte keinen Grund dafür gegeben, dass ich das Schmerzensgeld habe und stände jetzt nicht vor dem Problem "zu viel" für BAföG zu haben.

      Vielen Dank!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.02.11 12:21:00
      Beitrag Nr. 2 ()
      Keiner eine Idee? :-(
      Avatar
      schrieb am 13.02.11 23:20:31
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.997.062 von robby2k am 07.02.11 19:34:02....ich denke mal Du bringst hier 2 grundlegend getrennte Bereiche durcheinander, bzw. Du vermengst diese. Gewinne gibt es nur im Steuerrecht. Einen steuerrechtlichen Gewinn aus Schmerzensgeld gibt es nicht. Demzufolge wird Schmerzensgeld auch nicht besteuert.

      Anders sieht das aus, wenn Dir eine Abfindung für entgangene Einnahmen zugeflossen ist. Das ist aber auch kein Schmerzensgeld.

      Im Sozialrecht gibt es die Vermögensanrechnung. Da wird natürlich auch das Schmerzensgeld als Teil Deines Vermögens angerechnet, sofern es noch da ist, wenn Du Leistungen wie BAFÖG, ALG2 etc. beantragts.

      Also erstmal die beiden Rechte auseinanderhalten.

      Viele Grüße


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Gewinne aus Schmerzensgeld, BAföG, Kindergeld und Autounfall