Spekulationssteuer bei Immobilienverkauf vermeiden - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 16.02.11 16:46:04 von
neuester Beitrag 22.02.11 17:42:49 von
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Hallo,
ich habe vor ein paar Jahren eine Wohnung in einer süddeutschen Großstadt gekauft. Jetzt ist der Mieter ausgezogen und ich könnte die Wohnung zum 2-3fachen des Kaufpreises wieder verkaufen. Die Wohnung muss aber jetzt renoviert werden. (Neue Fenster u.a.) Ich möchte die Wohnung nicht 10 Jahre lang vermieten. Wenn ich die Wohnung Ende dieses Jahr für "eigene Wohnzwecke" nutze, könnte ich diese im Jan 2013 ohne Spekulationssteuer verkaufen.
Meine Frage ist nun: Wie definiert das FA Selbstnutzung? Ich wohne einige 100 km entfernt und möchte nicht unbedingt umziehen, sondern die Wohnung ca. 14 Monate leer stehen lassen. Ich bin beruflich nicht an einen Ort gebunden. Reicht es aus, Strom, Wasser, Telefon etc. auf mich anzumelden oder muss ich mich komplett ummelden?
ich habe vor ein paar Jahren eine Wohnung in einer süddeutschen Großstadt gekauft. Jetzt ist der Mieter ausgezogen und ich könnte die Wohnung zum 2-3fachen des Kaufpreises wieder verkaufen. Die Wohnung muss aber jetzt renoviert werden. (Neue Fenster u.a.) Ich möchte die Wohnung nicht 10 Jahre lang vermieten. Wenn ich die Wohnung Ende dieses Jahr für "eigene Wohnzwecke" nutze, könnte ich diese im Jan 2013 ohne Spekulationssteuer verkaufen.
Meine Frage ist nun: Wie definiert das FA Selbstnutzung? Ich wohne einige 100 km entfernt und möchte nicht unbedingt umziehen, sondern die Wohnung ca. 14 Monate leer stehen lassen. Ich bin beruflich nicht an einen Ort gebunden. Reicht es aus, Strom, Wasser, Telefon etc. auf mich anzumelden oder muss ich mich komplett ummelden?
Hallo JohnR,
Und leerstehend bedeutet nicht, dass sie von dir persönlich genutzt wird, obwohl du die Kosten trägst.
Falls du die nötigen Renovierungen noch selber vor dem Verkauf finanzieren willst, kannst du diese Kosten aber absetzen; entweder sofort als Werbungskosten oder aber als Erhöhung der Anschaffungskosten.
MfG Stefan
Reicht es aus, Strom, Wasser, Telefon etc. auf mich anzumelden oder muss ich mich komplett ummelden?Nee, beides reicht nicht, du musst schon dorthin ziehen (wirklich und real).
Und leerstehend bedeutet nicht, dass sie von dir persönlich genutzt wird, obwohl du die Kosten trägst.
Falls du die nötigen Renovierungen noch selber vor dem Verkauf finanzieren willst, kannst du diese Kosten aber absetzen; entweder sofort als Werbungskosten oder aber als Erhöhung der Anschaffungskosten.
MfG Stefan
...und wenn die Vermietungsabsicht aufgegeben ist, fallen Zinsen, lfd. Kosten während Leerstand etc. unter den Tisch, sprich nicht absetzbar. Das wär auch sehr ärgerlich.
Es gibt aber, wie immer, Mittel und Wege...
Der schnellstmögliche Gang zum StB ist auf jeden wärmstens zum empfehlen. Geht ja nicht grad um Peanuts.
Es gibt aber, wie immer, Mittel und Wege...
Der schnellstmögliche Gang zum StB ist auf jeden wärmstens zum empfehlen. Geht ja nicht grad um Peanuts.
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.051.582 von JohnR am 16.02.11 16:46:04Dass der Wert auf das 2-3fache gestiegen ist, ist noch lange kein Grund zu verkaufen.
Der gestiegene Preis spiegelt nur die Inflationserwartung auf Grund der europäischen
Verschuldungsproblematik wider und ist deshalb nicht übertrieben.
Wenn du das Geld brauchst, nimm lieber eine Hypothek auf, da bekommst du zur Zeit
top Zinsen.
Ansonsten biete das Haus doch in einem Vertrag an, in der Zukunft zu einem festen Preis
zu verkaufen, ähnlich wie ein Forward-Termingeschäft.
Der gestiegene Preis spiegelt nur die Inflationserwartung auf Grund der europäischen
Verschuldungsproblematik wider und ist deshalb nicht übertrieben.
Wenn du das Geld brauchst, nimm lieber eine Hypothek auf, da bekommst du zur Zeit
top Zinsen.
Ansonsten biete das Haus doch in einem Vertrag an, in der Zukunft zu einem festen Preis
zu verkaufen, ähnlich wie ein Forward-Termingeschäft.
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