Verluste bei NV-Bescheinigung absetzbar? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 21.02.11 23:29:30 von
neuester Beitrag 27.02.11 13:05:16 von
neuester Beitrag 27.02.11 13:05:16 von
Beiträge: 15
ID: 1.163.960
ID: 1.163.960
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 3.280
Gesamt: 3.280
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
vor 39 Minuten | 18569 | |
vor 40 Minuten | 3597 | |
vor 54 Minuten | 3380 | |
vor 48 Minuten | 2644 | |
vor 48 Minuten | 1620 | |
heute 13:29 | 1431 | |
heute 15:18 | 1239 | |
vor 37 Minuten | 992 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 18.061,58 | -0,55 | 224 | |||
2. | 2. | 161,50 | +11,63 | 203 | |||
3. | 8. | 9,3500 | -35,56 | 183 | |||
4. | 3. | 0,1975 | +3,40 | 41 | |||
5. | 9. | 759,75 | -0,28 | 36 | |||
6. | 5. | 0,0160 | -48,88 | 27 | |||
7. | 50. | 56,40 | +1,44 | 27 | |||
8. | 12. | 19,240 | -1,38 | 27 |
Hallo,
ich habe eine NV-Bescheinigung und somit wird mir keine Abgeltungssteuer abgezogen. Die NV-Grenze beträgt 7834€.
Nun habe ich 4 Fragen, ich würde mich freuen, wenn ihr mir weiterhelfen könntet
1.) Kann ich Verluste aus Aktiengewinne im gleichen Jahr gegenrechnen(Gegen Aktiengewinne)?
2.) Was versteht man unter Aktiengewinn? Gewinn nach Abzug der Ordergebühren oder vor Abzug? (Bsp: 1000€ mehr durch Kurssteigerung/ 10€ Tradinggebühren. Sind nun die 1000€ der Gewinn oder 990€?)
3.) Zählt ein Geschenk von einer Bank (Bargeld) für eine Depoteröffnung auch als Einkommen(Schenkung?)?
4.) Kann ich Gebühren für Realtime-Quotes inkl. Lvl 2 usw (50€ pro Monat) gegenrechnen (Macht im Jahr einen Aufwand von 600€ für mich)?
Danke für eure Antworten & Hilfe
ich habe eine NV-Bescheinigung und somit wird mir keine Abgeltungssteuer abgezogen. Die NV-Grenze beträgt 7834€.
Nun habe ich 4 Fragen, ich würde mich freuen, wenn ihr mir weiterhelfen könntet
1.) Kann ich Verluste aus Aktiengewinne im gleichen Jahr gegenrechnen(Gegen Aktiengewinne)?
2.) Was versteht man unter Aktiengewinn? Gewinn nach Abzug der Ordergebühren oder vor Abzug? (Bsp: 1000€ mehr durch Kurssteigerung/ 10€ Tradinggebühren. Sind nun die 1000€ der Gewinn oder 990€?)
3.) Zählt ein Geschenk von einer Bank (Bargeld) für eine Depoteröffnung auch als Einkommen(Schenkung?)?
4.) Kann ich Gebühren für Realtime-Quotes inkl. Lvl 2 usw (50€ pro Monat) gegenrechnen (Macht im Jahr einen Aufwand von 600€ für mich)?
Danke für eure Antworten & Hilfe
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.080.666 von SonGieme am 21.02.11 23:29:301) Warum?
2) Nach Abzug Ordergebühren => 990EUR
3) Ja, sonstiger Vorteil § 20 bzw. § 23 EStG
4) Nein, sind Werbungskosten, die können nicht mehr abgezogen werden.
Gruß
Taxadvisor
2) Nach Abzug Ordergebühren => 990EUR
3) Ja, sonstiger Vorteil § 20 bzw. § 23 EStG
4) Nein, sind Werbungskosten, die können nicht mehr abgezogen werden.
Gruß
Taxadvisor
Zitat von Taxadvisor: 1) Warum?
2) Nach Abzug Ordergebühren => 990EUR
3) Ja, sonstiger Vorteil § 20 bzw. § 23 EStG
4) Nein, sind Werbungskosten, die können nicht mehr abgezogen werden.
Gruß
Taxadvisor
Hi Taxadvisor,
vielen Dank für deine rasche Antwort.
Zu 1.: Z.b. ich mache 9000€ Gewinn und 3000€ Verlust, dann liegt das reale Einkommen bei 6000€ EInkommen und unter diesem Betrag von 7,8k. Ist mein Einkommen dann 9000 oder 6000€ ?
Ich dachte an den Freibetrag von 801€, bei dem man ebenfalls Verluste gegen Gewinn rechnen kann (Verlusttopf), um weiterhin keine Abgeltungssteuer zu zahlen. Oder ist das zu weit hergeholt?
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.081.450 von SonGieme am 22.02.11 08:55:58Verluste bei NV-Bescheinigung können nicht vorgetragen werden. Maßgeblich, ob trotz NV-Bescheinigung StErkl. abgegeben werden muss, sind die tatsächlichen Verhältnisse, also EUR 6.000.
Gruß
Taxadvisor
Gruß
Taxadvisor
Zitat von Taxadvisor: Verluste bei NV-Bescheinigung können nicht vorgetragen werden. Maßgeblich, ob trotz NV-Bescheinigung StErkl. abgegeben werden muss, sind die tatsächlichen Verhältnisse, also EUR 6.000.
Gruß
Taxadvisor
Viele Dank für deine Hilfe Echt nett von dir!
Ich muss das also selbst vorher verrechnen. Perfekt.
Noch eine kurze Frage. 1000€ Kursverlust, 10€ Ordergebühren. Also kann ich 1010€ in meiner eigenen Rechnung gegenrechnen?
Hallo SonGieme,
MfG Stefan
Noch eine kurze Frage. 1000€ Kursverlust, 10€ Ordergebühren. Also kann ich 1010€ in meiner eigenen Rechnung gegenrechnen?Ja.
MfG Stefan
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.088.502 von Sunny01 am 23.02.11 01:57:16BMF-schreiben vom 22.12.2009:
Verlustverrechnung bei NV-Fällen
226 Verluste, die bis zum Widerruf einer NV-Bescheinigung aufgelaufen sind, können im Rahmen des Kapitalertragsteuerabzugs nicht berücksichtigt werden. Entsprechendes gilt für nicht angerechnete Quellensteuer.
227 Die Kreditinstitute können im Hinblick auf die Veranlagung die angelaufenen Verluste in einem sog. fiktiven Verlusttopf berücksichtigen sowie die nicht angerechnete Quellensteuer dem Steuerpflichtigen jährlich bescheinigen. Mit Widerruf der NV-Bescheinigung sind die fiktiv geführten Verlusttöpfe zu schließen. Eine Übertragung auf das Folgejahr ist nicht zulässig.
Gruß
Taxadvisor
Verlustverrechnung bei NV-Fällen
226 Verluste, die bis zum Widerruf einer NV-Bescheinigung aufgelaufen sind, können im Rahmen des Kapitalertragsteuerabzugs nicht berücksichtigt werden. Entsprechendes gilt für nicht angerechnete Quellensteuer.
227 Die Kreditinstitute können im Hinblick auf die Veranlagung die angelaufenen Verluste in einem sog. fiktiven Verlusttopf berücksichtigen sowie die nicht angerechnete Quellensteuer dem Steuerpflichtigen jährlich bescheinigen. Mit Widerruf der NV-Bescheinigung sind die fiktiv geführten Verlusttöpfe zu schließen. Eine Übertragung auf das Folgejahr ist nicht zulässig.
Gruß
Taxadvisor
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.089.086 von Taxadvisor am 23.02.11 08:58:48also die verluste werden nie mehr mit gewinnen verrechnet werden können? richtig?
sprich die sind für immer pfutsch.
sprich die sind für immer pfutsch.
Hallo,
Dazu braucht es natürlich eine Verlustbescheinigung, und da diese bis spätestens zum 15. Dezember des laufenden Jahres bei der Bank beantragt werden muss, dürfte für 2010 wirklich nichts mehr zu machen sein; vielleicht hilft es aber für die Zukunft.
Oder meint ihr, Banken brauchen/dürfen/können bei Vorliegen einer NV keine Verlustbescheinigung ausstellen?
MfG Stefan
also die verluste werden nie mehr mit gewinnen verrechnet werden können? richtig?Es kann doch - trotz NV - eine Steuererklärung abgegeben werden. Und dann würden erklärte Verluste auch vorgetragen (beim Finanzamt).
sprich die sind für immer pfutsch.
Dazu braucht es natürlich eine Verlustbescheinigung, und da diese bis spätestens zum 15. Dezember des laufenden Jahres bei der Bank beantragt werden muss, dürfte für 2010 wirklich nichts mehr zu machen sein; vielleicht hilft es aber für die Zukunft.
Oder meint ihr, Banken brauchen/dürfen/können bei Vorliegen einer NV keine Verlustbescheinigung ausstellen?
MfG Stefan
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.112.385 von reckoner am 26.02.11 22:20:22Oder meint ihr, Banken brauchen/dürfen/können bei Vorliegen einer NV keine Verlustbescheinigung ausstellen?
Sie dürfen nicht, wäre auch unlogisch.
Gruß
Taxadvisor
Sie dürfen nicht, wäre auch unlogisch.
Gruß
Taxadvisor
Hallo Taxadvisor,
Praktisch würde es meist nichts bringen, da ja die Verluste in der Zukunft mit wahrscheinlich sowieso steuerfreien Gewinnen verrechnet würden; das ist mir klar. Es gibt aber bestimmt Situationen, wo auf Verluste urplötzlich hohe Gewinne (>Grundfreibetrag) folgen.
Wenn ich - wider Erwarten - doch mehr als den Grundfreibetrag eingenommen habe, muss ich das ja auch via Steuererklärung berichtigen. Und wenn ich nun - natürlich auch wider Erwarten - Verluste gemacht habe, kann ich das nicht? Wo ist da die Logik?
Was ist denn, wenn ich die NV nur bei einer Bank eingereicht habe (beispielsweise Tagesgeldkonto), bei einer anderen aber nicht (eben bei der verlustgefährdeten Depotbank)?
Oder noch besser: Ich nutze ein Zweitdepot (ohne NV natürlich) nur dazu, die Verlustpositionen dorthin zu übertragen.
Wenn du recht hast, dann wäre das imho ein beachtlicher Nachteil einer NV (meine Mutter fängt auch immer mal wieder damit an, ihre Schwester hat eine und das wäre doch so toll ).
MfG Stefan
Sie dürfen nicht, wäre auch unlogisch.Das interessiert mich jetzt aber, warum wäre das unlogisch?
Praktisch würde es meist nichts bringen, da ja die Verluste in der Zukunft mit wahrscheinlich sowieso steuerfreien Gewinnen verrechnet würden; das ist mir klar. Es gibt aber bestimmt Situationen, wo auf Verluste urplötzlich hohe Gewinne (>Grundfreibetrag) folgen.
Wenn ich - wider Erwarten - doch mehr als den Grundfreibetrag eingenommen habe, muss ich das ja auch via Steuererklärung berichtigen. Und wenn ich nun - natürlich auch wider Erwarten - Verluste gemacht habe, kann ich das nicht? Wo ist da die Logik?
Was ist denn, wenn ich die NV nur bei einer Bank eingereicht habe (beispielsweise Tagesgeldkonto), bei einer anderen aber nicht (eben bei der verlustgefährdeten Depotbank)?
Oder noch besser: Ich nutze ein Zweitdepot (ohne NV natürlich) nur dazu, die Verlustpositionen dorthin zu übertragen.
Wenn du recht hast, dann wäre das imho ein beachtlicher Nachteil einer NV (meine Mutter fängt auch immer mal wieder damit an, ihre Schwester hat eine und das wäre doch so toll ).
MfG Stefan
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.112.528 von reckoner am 27.02.11 00:19:26Wer Verluste macht, muss immer in die Veranlagung, wenn man diese festschreiben will; warum soll hier etwas anderes gelten? Wenn ich keine Veranlagung will, muss ich auch die Nachteile in Kauf nehmen (vgl. Tonnagesteuer).
Gruß
Taxadvisor
Gruß
Taxadvisor
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
224 | ||
204 | ||
175 | ||
40 | ||
39 | ||
38 | ||
30 | ||
28 | ||
27 | ||
27 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
27 | ||
25 | ||
25 | ||
24 | ||
21 | ||
20 | ||
20 | ||
19 | ||
19 | ||
18 |