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    Zweitwohnungsteuer ist Beutelschneiderei - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.02.11 11:34:06 von
    neuester Beitrag 25.02.11 20:23:36 von
    Beiträge: 5
    ID: 1.164.091
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      schrieb am 25.02.11 11:34:06
      Beitrag Nr. 1 ()
      Zweitwohnungsteuer ist Beutelschneiderei. Die Kommunen gehen hier gegen einen Personenkreis vor der sich bei der nächsten Wahl nicht dafür "bedanken" kann, denn der überwiegende Teil der Zweitwohnungsteuerpflichtigen ist in der veranlagenden Gemeinde nicht wahlberechtigt.

      Es wird auch immer der Eindruck erweckt, dass die Steuerpflichtigen nur die Vorteile ausnutzen. Dies ist Polemik von Politikern die ihren Haushalt nicht in den Griff bekommen, denn auch die Zweitwohnungsteuer wird deren Misere nicht abhelfen. Man geht hier den Weg des geringsten Widerstands.

      Jeder zweitwohnungsteuerpflichtige Eigentümer zahlt sämtliche anfallenden Gemeindeabgaben, wie Grundsteuer, Straßengebühren, Müllabfuhr, Regenwassergebühren, anfallende Anliegerumlagen usw. und soweit erhoben die Kurabgabe, wie jeder ortsansässige Steuerpflichtige. Darüber hinaus lässt er noch manchen Euro in der Gemeinde. Nur der Zweitwohnungsteuerpflichtige zahlt zusätzlich die Zweitwohnungsteuer.

      Doppelbesteuerung dafür, dass für die besteuerte Wohnung aus gutem Grund kein Erstwohnsitz angemeldet wurde. Es ist eben doch eine Reichen- und Neidsteuer, erhoben auch unter dem Vorwand einen Erstwohnsitz erreichen zu wollen, den man der Nachbargemeinde gerne abjagt. Anschließend jammert man dann gemeinsam über fehlende Mittel.

      Zweitwohnungsbesitzer werden ausgegrenzt, diskriminiert und ungleich behandelt. Wie die rote Umweltplakette für Autohalter ist Zweitwohnungsteuer Enteignung.

      http://www.juergenkeitel.homepage.t-online.de/seite96.htm
      3 Antworten
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      schrieb am 25.02.11 11:52:46
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.105.733 von JKeitel am 25.02.11 11:34:06Du belegst eine Ressource namens Wohnraum/Wohngrund doppelt, deshalb die Steuer.
      1 Antwort
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      schrieb am 25.02.11 12:59:13
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.105.895 von Minor am 25.02.11 11:52:46OVG Lüneburg, Az 9 ME 76/10.
      BVerfG 1 BvR 1232/00

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 25.02.11 14:21:09
      Beitrag Nr. 4 ()
      Es ist eben doch eine Reichen- und Neidsteuer, erhoben auch unter dem Vorwand einen Erstwohnsitz erreichen zu wollen, den man der Nachbargemeinde gerne abjagt. Anschließend jammert man dann gemeinsam über fehlende Mittel.

      Also ich würde mir nicht im selben Artikel widersprechen, das macht sich nicht besonders gut. Oben jammerst Du, Zweitwohner zahlten ja dasselbe wie Erstlinge, unten gibst Du zu, daß kommunales Einkommen durch die Zahl der Erstwohnsitze erhöht wird (was korrekt ist), was im Klartext heißt, daß Zweitwohner eben gerade *nicht* soviel Geld bringen wie Erstlinge. Insofern ist das Gejammere sinnlos, auch wenn man an die Neidkomplexe appeliert.
      Avatar
      schrieb am 25.02.11 20:23:36
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.105.733 von JKeitel am 25.02.11 11:34:06Sei doch froh, dass Du Dir 2 Eigentums-Wohnungen (oder besser Häuser) leisten kannst. Hast Du schon mal überlegt, ob Du auch für eine Hütte auf Malle die Zweitsteuer zahlen musst? :D :D


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