Wäre ein Aktientauschring zur Steuervermeidung legal - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 28.02.11 11:58:29 von
neuester Beitrag 28.02.11 20:58:06 von
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Wenn zum Beispiel jemand gar nicht aus dem Aktienmarkt rauswill ,sondern einfach eine Aktie 1 gegen die andere Aktie 2austauschen will,und eine zweite Person Aktie 2 gegen Aktie 1 austauschen will, und beide machen ein Tauschgeschäft, oder verkaufen sich die Aktien gegenseitig weit unter Marktwert, um Steuern zu sparen, wäre das steurrechtlich legal und zulässig.
Hier findest Du einige wichtige Informationen zu Deiner Frage:
http://dejure.org/gesetze/AO/42.html
Gruß
Silberpfeil
http://dejure.org/gesetze/AO/42.html
Gruß
Silberpfeil
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.116.968 von superdaytrader am 28.02.11 11:58:29Was soll das bringen?
Beim Tausch (gilt hier als entgeltliches Geschäft) werden die jeweiligen Marktwerte des anderen Papiers als Veräußerungserlös genommen. Soweit noch Bestandsschutz gilt, fällt der natürlich auch weg.
Beim Verkauf unter Marktwert haben dann Deine neuangeschafften Aktien niedrigere Einstandskurse, wenn Du die dann verkauftst, versteuerst Du den höheren Gewinn (und voraussichtlich ist der Steuersatz bis dahin angestiegen...).
Und dann hat Silberpfeil ja schon auf § 42 AO hingewiesen.
Gruß
Taxadvisor
Beim Tausch (gilt hier als entgeltliches Geschäft) werden die jeweiligen Marktwerte des anderen Papiers als Veräußerungserlös genommen. Soweit noch Bestandsschutz gilt, fällt der natürlich auch weg.
Beim Verkauf unter Marktwert haben dann Deine neuangeschafften Aktien niedrigere Einstandskurse, wenn Du die dann verkauftst, versteuerst Du den höheren Gewinn (und voraussichtlich ist der Steuersatz bis dahin angestiegen...).
Und dann hat Silberpfeil ja schon auf § 42 AO hingewiesen.
Gruß
Taxadvisor
Zitat von Taxadvisor: Was soll das bringen?
Beim Tausch (gilt hier als entgeltliches Geschäft) werden die jeweiligen Marktwerte des anderen Papiers als Veräußerungserlös genommen. Soweit noch Bestandsschutz gilt, fällt der natürlich auch weg.
Beim Verkauf unter Marktwert haben dann Deine neuangeschafften Aktien niedrigere Einstandskurse, wenn Du die dann verkauftst, versteuerst Du den höheren Gewinn (und voraussichtlich ist der Steuersatz bis dahin angestiegen...).
Und dann hat Silberpfeil ja schon auf § 42 AO hingewiesen.
Gruß
Taxadvisor
Der Sinn dahinter soll nicht sein, dass man keine Steuern zahlt,sondern dass man sie nicht nach jedem Trade zahlt, und so den Nachteil eines Privatanlegers genenüber einm Fonds aufhebt. Wenns legal wäre ,könnte man so was gründen.
Superdaytrader,
...Der Sinn dahinter soll nicht sein, dass man keine Steuern zahlt,sondern dass man sie nicht nach jedem Trade zahlt, und so den Nachteil eines Privatanlegers genenüber einm Fonds aufhebt. Wenns legal wäre ,könnte man so was gründen...
???? Kapier ich nicht !!!
Rene
...Der Sinn dahinter soll nicht sein, dass man keine Steuern zahlt,sondern dass man sie nicht nach jedem Trade zahlt, und so den Nachteil eines Privatanlegers genenüber einm Fonds aufhebt. Wenns legal wäre ,könnte man so was gründen...
???? Kapier ich nicht !!!
Rene
Zitat von ReneBanker: Superdaytrader,
...Der Sinn dahinter soll nicht sein, dass man keine Steuern zahlt,sondern dass man sie nicht nach jedem Trade zahlt, und so den Nachteil eines Privatanlegers genenüber einm Fonds aufhebt. Wenns legal wäre ,könnte man so was gründen...
???? Kapier ich nicht !!!
Rene
Wenn ich eine Aktie für 40 Euro kaufe, und sie dann für 80 verkaufe, um eine andere Akite zu kaufen,die ebenfalls 80 Euro kostetkann ich dass nicht, da ich von den 40 Euro Gewinn 10 Euro Steuern sofort zahlen muss. Würde ich tauschen, spar ich mir die Zwischensteuer.,und verlagere sie auf einen späteren Zeitpunkt, wenn ich aus dem Aktienmarkt aussteigen will.
Kapiert?
Hallo sdt,
das funktioniert nicht mal in der Theorie:
Wenn Du tauscht ist das für die Bank ein entgeltlicher Depotübertrag mit Gläubigerwechsel - das wird dann wie ein Verkauf abgerechnet und zwar zum Tageskurs.
Da fällt dann genauso Abgeltungssteuer an wie beim Verkauf über die Börse!
Rene
das funktioniert nicht mal in der Theorie:
Wenn Du tauscht ist das für die Bank ein entgeltlicher Depotübertrag mit Gläubigerwechsel - das wird dann wie ein Verkauf abgerechnet und zwar zum Tageskurs.
Da fällt dann genauso Abgeltungssteuer an wie beim Verkauf über die Börse!
Rene
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.117.758 von superdaytrader am 28.02.11 13:39:30Du bezahlst doch "nur" Steuern auf den Gewinn und nicht den Bestand oder die Order. Außerdem wird in 99,9% der Fälle die Stückelung für den Anteilspreis nicht passen. In deinem Beispiel paßt es zwar, aber was, wenn Aktie 2 nun 10,46€ kostet und Aktie 1 36,34€? Wie willst du die tauschen? >10€ wegrunden?
Zitat von Geldler: Du bezahlst doch "nur" Steuern auf den Gewinn und nicht den Bestand oder die Order. Außerdem wird in 99,9% der Fälle die Stückelung für den Anteilspreis nicht passen. In deinem Beispiel paßt es zwar, aber was, wenn Aktie 2 nun 10,46€ kostet und Aktie 1 36,34€? Wie willst du die tauschen? >10€ wegrunden?
Dafür dgründet man eine grossangelegte Tauschböerse, wo Angebot und Nachfrage zusamengebracht werden. Die Überhänge sollten dabei so gering wie möglich ausfallen
Zitat von superdaytrader:Zitat von Geldler: Du bezahlst doch "nur" Steuern auf den Gewinn und nicht den Bestand oder die Order. Außerdem wird in 99,9% der Fälle die Stückelung für den Anteilspreis nicht passen. In deinem Beispiel paßt es zwar, aber was, wenn Aktie 2 nun 10,46€ kostet und Aktie 1 36,34€? Wie willst du die tauschen? >10€ wegrunden?
Dafür dgründet man eine grossangelegte Tauschböerse, wo Angebot und Nachfrage zusamengebracht werden. Die Überhänge sollten dabei so gering wie möglich ausfallen
Ich kenn ne große Tauschbörse ....
nennt sich Börse
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