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    Lesben verklagen Samenspender auf Unterhalt - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.03.11 05:53:48 von
    neuester Beitrag 11.03.11 17:33:42 von
    Beiträge: 60
    ID: 1.164.416
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      Avatar
      schrieb am 08.03.11 05:53:48
      Beitrag Nr. 1 ()
      Da hört sich doch wirklich alles auf. Da ist man doch wenigstens noch 5 Minuten Rittmeister, bevor man ein Leben lang Zahlmeister wird.

      http://eltern.t-online.de/lesbenpaar-verklagt-samenspender-a…

      Ich finde den Sachverhalt empörend! Diese kranken homosexuellen Hirne...
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.03.11 08:17:33
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.161.913 von DerStrohmann am 08.03.11 05:53:48wieso spendet er als Homo den Samen?
      Avatar
      schrieb am 08.03.11 08:25:17
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.161.913 von DerStrohmann am 08.03.11 05:53:48Wenn ein "lesbisches Paar" einen Kinderwunsch hat,(das muß man sich erstmal vorstellen) ist es dann nicht so, daß der "Ernährer" zum Unterhalt verpflichtet ist?! Wenn nichtmal eine Person unterhaltspflichtig ist, das sein Kind zur Adoption freigab, sondern Jene, die für das Kind fortan da sind, dann glaube ich, ist diese Forderung ohnehin zum Scheitern verurteilt.
      Avatar
      schrieb am 08.03.11 08:28:30
      Beitrag Nr. 4 ()
      Die Fantastischen Vier - Saft

      http://www.youtube.com/watch?v=hWgMUJLaOAE

      Vielleicht sollte man sich vorher überlegen wem man seinen
      Saft gibt und wem nicht?:look:
      Avatar
      schrieb am 08.03.11 09:05:52
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.161.913 von DerStrohmann am 08.03.11 05:53:48 ... genau, kranke Gehirne:laugh:

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      Avatar
      schrieb am 08.03.11 09:12:51
      Beitrag Nr. 6 ()
      Vollkommen richtig, dass der Mann zahlen muss. Wer ein Kind zeugt sollte auch dafür sorgen. Der Vertrag ist ein Vertrag zu Lasten Dritter und somit rundweg abzulehnen.

      Kontrollüberlegung: Was wäre, wenn die beiden Damen in Harz IV gehen. Soll dann etwa die Gemeinschaft für die Schnapsidee dieses Herren aufkommen?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.03.11 10:30:46
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.162.390 von IvyMike am 08.03.11 09:12:51Vollkommen richtig, dass der Mann zahlen muss. Wer ein Kind zeugt sollte auch dafür sorgen. Der Vertrag ist ein Vertrag zu Lasten Dritter und somit rundweg abzulehnen.
      Schon im Ansatz völlig daneben.

      Wenn 2 Lesben zum Arzt gehen und sich Eine davon "künstlich befruchten" läßt, macht sie dies ja schon im Vorfeld in vollem Wissen, daß sie dafür aufkommen muß! Das Vertragsverhältnis kommt doch da zustande, wenn sie es durchzieht. Mit vollen Rechten und Pflichten, und in vollem Wissen um die künftige Unterhaltsverpflichtung.

      Eine solche Klage darf doch überhaupt nicht angenommen werden. Besser wäre eine psychologische Begutachtung dieser "Dame" und eine gleichzeiotige Einschaltung des Jugendamtes.

      Im übrigen bin ich der Meinung, wenn schon eine künstliche Befruchtung, dann bei klassischen Ehepaaren. Das ist doch total daneben.
      Avatar
      schrieb am 08.03.11 10:42:11
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.161.913 von DerStrohmann am 08.03.11 05:53:48Super Idee:laugh:

      nun werden solche Geschäfte wieder ganz ins Ausland verlegt. deutsche mit dem Wunsch, bekommen keine Kinder. besser kann es doch nicht sein.

      An seiner Stelle würde ich nun im Gegenzug die Ladys verklagen, wegen vorsätzlicher Täuschung und auch das recht auf Erziehung.

      das sind ja zwei Frauen die da zusammenleben, das sind ja Zustände;)

      Ohne Spaß. Er hat es etwas dumm gemacht und sich nicht rechtlich informiert. Aus dem Artikel geht nicht hervor, ob er die Vaterschaft anerkannt hat oder einer der Ladys (wenn das geht) die Unterschrift drunter gesetzt hat.

      der wird wohl zahlen müssen, aber ich hoffe er hat genug Phantasie um den Namen der beiden ladys im Gegenzug zu zerstören, ich wünsche ihm viel Erfolg.
      Avatar
      schrieb am 08.03.11 12:05:58
      Beitrag Nr. 9 ()
      ja, in diesen schräds regiert mal wieder das "gesunde" Volksempfinden.
      durch keinerlei Sachkenntnis getrübt, dafür aber mit viel Emotion.

      es ist nun mal so :
      Unkenntnis schützt vor Strafe nicht - dies scheint einigen Usern nicht bekannt zu sein :p
      Die Situation für Spender und Empfänger von "fremdem Samen" ist in Deutschland gesetzlich nicht genau geregelt. Der Vertrag, den Klaus S. mit den Frauen geschlossen hat, gilt nach Familienrecht nicht. Weil das Kindeswohl höher wiegt, sind Samenspender, auch nachträglich und entgegen anderslautender Verträge, wohl unterhaltspflichtig und die Kinder entsprechend erbberechtigt.
      http://eltern.t-online.de/lesbenpaar-verklagt-samenspender-a…

      wie das Verhalten der Frauen moralisch zu bewerten ist....
      ....ist juristisch völlig irrelevant :cool:

      und wenn @IvyMike ausführt, dass dieser Vertrag zu Lasten Dritter (Stichwort : Kindeswohl) abgeschlossen ist und somit a priori nichtig ist, dann sollte man dies schon zur Kenntnis nehmen.

      zum pseudo-juristischen Schmonzes eines @Dorfrichter fällt mir wirklich nix mehr ein :rolleyes:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.03.11 12:33:21
      Beitrag Nr. 10 ()
      Weil das Kindeswohl höher wiegt, sind Samenspender, auch nachträglich und entgegen anderslautender Verträge, wohl unterhaltspflichtig und die Kinder entsprechend erbberechtigt.
      Genau das dürfte hier nicht der Fall sein, weil in diesem "eheähnlichen Konkumbinat" das Familienrecht eintritt. Eher sollte man sich hier fragen, ob die Klägerin überhaupt begriffen hat, welche Pflichten sie einging, als sie sich künstlich befruchten ließ.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.03.11 12:36:53
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.163.719 von Deeskalationsstrateg am 08.03.11 12:05:58..und bevor Du hier beleidigend wirst, lies erstmal Das da.
      http://www.eltern.de/kinderwunsch/kinderwunsch-medizin/kuens…
      Der "rechtliche Vater" ist die lesbische Partnerin.
      Avatar
      schrieb am 08.03.11 12:40:04
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.163.914 von Dorfrichter am 08.03.11 12:33:21was du wolle ???? :confused::confused::confused:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.03.11 12:43:49
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.163.958 von Deeskalationsstrateg am 08.03.11 12:40:04zum pseudo-juristischen Schmonzes eines @Dorfrichter fällt mir wirklich nix mehr ein
      Ich wollte Dir nur beweisen, daß DU Unsinn schreibst.
      Avatar
      schrieb am 08.03.11 12:46:55
      Beitrag Nr. 14 ()
      Auszug:
      "Auch die künstliche Befruchtung ist erschwert, zumindest dann, wenn sie mit ärztlicher Hilfe erfolgen soll. Diese wird nach den Richtlinien der Bundesärztekammer nur bei Frauen durchgeführt, die verheiratet sind."
      In übrigen dürften sie die "Damen" strafbar gemacht haben.
      9 Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.03.11 13:13:10
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.164.012 von Dorfrichter am 08.03.11 12:46:55ich weiss überhaupt nicht, was du eigentlich willst :confused:

      nimm einfach zur Kenntnis :
      Donogene bzw. heterologe Insemination
      Ist der Samenspender nicht der Ehemann oder Partner einer festgefügten Partnerschaft, wird das Verfahren auch als heterologe oder donogene Insemination bezeichnet. Allerdings ist die heterologe Insemination ethisch und juristisch nicht unproblematisch. Das mit Fremdsamen gezeugte Kind gilt in Deutschland gemäß § 1592 Nr. 1 BGB als legitimes Kind des Ehemannes oder Partners der Mutter, der die Vaterschaft zuvor anerkannt hatte.


      so, und wenn es diesen Ehemann bzw. Partner nicht gibt ?
      jedes Kind hat juristisch nun mal einen Vater - und in diesem Fall bleibt nur der Fremdsamenspender übrig.
      die einschlägige Literatur solltest du nicht ignorieren

      und ob sich deine zitierten Damen strafbar gemacht haben, ist bestenfalls zweitrangig.....
      ....aber für das Kindesvater-Verfahren völlig irrelevant

      off topic :
      wenn ein Ignorant mir attestiert, dass ich Unsinn schreibe....
      .....so tangiert mich das überhaupt nicht :cool:

      dsR, oft provoziert, nie gereizt, immer gelassen :cool:
      8 Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.03.11 13:32:08
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.164.201 von Deeskalationsstrateg am 08.03.11 13:13:10so, und wenn es diesen Ehemann bzw. Partner nicht gibt ?
      Den gibt es. Die lesbische Partnerin. Im übrigen war der Arzt verpflichtet, alles fein säuberlich zu dokumentieren. Ich gehe mal davon aus, daß sie das im Ausland haben machen lassen, sonst hätte sich auch der Arzt strafbar gemacht.

      Strafbar hat sich nach meiner Meinung das lesbische Paar gemacht. Ich denke, Die lösen da eine ganze Lawine aus.

      Der gesetzliche Kindsvater ist die lesbische Partnerin. Ganz klar.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.03.11 13:40:48
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.164.201 von Deeskalationsstrateg am 08.03.11 13:13:10Nur so meine Meinung.

      Es wäre zuerst mal zu prüfen, ob diese Damen überhaupt in der Lage sind, das Kind vernünftig großzuziehen, weil alleine durch diese Klage enorme Zweifel aufkommen.
      Wer nichtmal bereit ist, für sein Kind aufzukommen, dem kann man getrost unterstellen, daß er unfähig ist.
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.03.11 13:57:06
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.164.338 von Dorfrichter am 08.03.11 13:32:08Ich gehe mal davon aus, daß sie das im Ausland haben machen lassen, sonst hätte sich auch der Arzt strafbar gemacht.

      davon kann man ausgehen.
      im übrigen kämen auf den Arzr bzw. Klinik Unterhaltsansprüche zu, falls der Fremdsamenspender nicht ermittelbar ist



      Der gesetzliche Kindsvater ist die lesbische Partnerin. Ganz klar.

      das ist ja der Brüller
      damit bist du auf jeder Karnevalssitzung der Star
      Avatar
      schrieb am 08.03.11 14:08:00
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.164.400 von Dorfrichter am 08.03.11 13:40:48ich verstehe deine Nebenkriegsschauplätze überhaupt nicht.

      hier gehts IMO nur ums Kind, genauer : das Kindeswohl unter juristischen Aspekten

      alles andere interessiert mich nicht
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.03.11 15:08:02
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.164.562 von Deeskalationsstrateg am 08.03.11 14:08:00
      Avatar
      schrieb am 08.03.11 15:09:11
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.164.562 von Deeskalationsstrateg am 08.03.11 14:08:00hier gehts IMO nur ums Kind, genauer : das Kindeswohl unter juristischen Aspekten

      alles andere interessiert mich nicht

      Genau darum gehts, um nichts Anderes!

      Und "Eltern" die nicht aufkommen wollen für ihr Kind... was sind das für Eltern?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.03.11 15:39:06
      Beitrag Nr. 22 ()
      :eek::rolleyes: alle reden von recht + gesetz + lesben + samenspenden + finanzielln verpflichtungen .. :rolleyes:
      hat schon mal einer hier an das KIND ? gedacht?:confused:

      DAS ARME HASCHERL hat doch einen vater + den möchte es spätestens dann , wenns die zusammnhänge versteht auch kennenlernen ..
      + im gegenzug .. was isn das für ein mann , der ein kind bewusst in die welt setzt + dann nichteinmal wissen will WAS er da gezeugt hat :(

      wie mans auch dreht + wendet .. der kinderwunsch gleichgeschlechtlicher partner in ehren .. aber zu seiner verantwortung sollten man (mann + frau!!) doch stehen , + net nur an sich selber sondern auch an den menschen denken , den man gemeinsam "erschaffen" hat :::::::::::::
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.03.11 17:40:10
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.165.201 von lyta am 08.03.11 15:39:06hat schon mal einer hier an das KIND ? gedacht?


      aber ja, meine Teuerste,
      ich rede nur über das Kindeswohl, das Vorrang vor etwaigen Privatverträgen hat

      ja, das ist der Unterschied :
      dsR hat ein Herz für Kinder, :cool:
      @Dorfrichter hat eine Galle für Lesben :p
      Avatar
      schrieb am 08.03.11 17:55:36
      Beitrag Nr. 24 ()
      @Dorfrichter hat eine Galle für Lesben
      Hab ich eben NICHT. Aber, hier soll was legalisiert werden, was richtigen Familien vorbehalten sein soll. Ungleichbehandlungen verbietet das Gesetz und das ist auch richtig so.
      Der "Vater" ist der lesbische Partner, der bei der Zeugung eine bindende Verpflichtung übernahm, genau wie bei einem Ehepaar, bei dem der Partner unfruchtbar ist.

      Da kann es überhaupt keinen Zweifel geben.

      Und genauso wirds auch kommen, von der Bestrafung der Beiden, die wohl auf dem Fuße folgen wird mal abgesehen.
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.03.11 17:58:59
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.165.201 von lyta am 08.03.11 15:39:06DAS ARME HASCHERL hat doch einen vater ich ergänze:

      ...der-oder besser Sie- sich wohl der pekunären Verpflichtung entziehen möchte. Würde sie dazu stehen, wäre dieser Nachwuchs kein "armes Hascherl".
      Avatar
      schrieb am 09.03.11 07:51:35
      Beitrag Nr. 26 ()
      "von der Bestrafung der Beiden, die wohl auf dem Fuße folgen wird mal abgesehen"

      Wofür sollen sie denn bestraft werden? Weil sie irgendwo im Ausland etwas getan haben, was in diesem Land erlaubt ist?
      Deutsches Recht endet an der Grenze.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.03.11 09:29:14
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.168.321 von Borealis am 09.03.11 07:51:35Wofür sollen sie denn bestraft werden? Weil sie irgendwo im Ausland etwas getan haben, was in diesem Land erlaubt ist?
      Deutsches Recht endet an der Grenze.

      Fühlst Du Dich wohl bei diesen Zeilen? Sie leben und arbeiten hier, sie ziehen ihr Kind hier auf. Sie agierten im Ausland, weil´s bei uns nicht erlaubt ist, da hier auch keine gesetzliche Regelung besteht- einfach nicht vorgesehen.
      Avatar
      schrieb am 09.03.11 18:49:14
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.164.955 von Dorfrichter am 08.03.11 15:09:11"hier gehts IMO nur ums Kind, genauer : das Kindeswohl unter juristischen Aspekten
      alles andere interessiert mich nicht
      Genau darum gehts, um nichts Anderes!
      Und "Eltern" die nicht aufkommen wollen für ihr Kind... was sind das für Eltern? "


      meines Erachtens geht es hier auch um einen Rechte-Pflichten-Frauen-Männer-diskurs. Die Frauen wollen wieder mal nur Rechte haben: "ein Kind haben" usw, der Mann als solcher soll es nicht sehen dürfen, zahlen aber schon.

      Der Vater in dieser Gesellschaft wird mit harten Mitteln an seine Pflichten erinnert "zahle" hat aber keine Rechte an seinen Kindern. Der feministische Diskurs hat sich bis ins kollektive Unterbewusstsein festgesetzt und es gilt als normal, dass Frauen alle Rechte aber keine Pflichten haben.

      Ich meine, wenn die beiden Lesben schon Mama und Papa spielen wollen, dann sollten sie vorher zumindest abchecken ob sie sich das Spiel auch Leisten können und nicht den ohnehin schon ausgenutzten Samenspender auch noch als Zahlesel mißbrauchen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 10.03.11 02:36:14
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.173.032 von Assetpfleger am 09.03.11 18:49:14ausgenutzten Samenspender auch noch als Zahlesel mißbrauchen


      wer sich fortpflanzt, hat zu zahlen !
      und das ist schon seit langem so....
      wusstest du das nicht ? :eek::eek::eek:

      die schräd-Jammerarien kann ich nicht mehr hören...:eek:
      Avatar
      schrieb am 10.03.11 02:58:15
      Beitrag Nr. 30 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.166.325 von Dorfrichter am 08.03.11 17:55:36Der "Vater" ist der lesbische Partner, der bei der Zeugung eine bindende Verpflichtung übernahm, genau wie bei einem Ehepaar, bei dem der Partner unfruchtbar ist


      der Vergleich ist allein schon aus rechtlichen Gründen nicht statthaft :
      in Deutschland ist die Fremd-Insemination gestattet, wenn der Ehemann zustimmt und sich als Vater eintragen lässt

      im aktuellen Fall ist die Fremd-Insemination in Deutschland nicht gestattet. infolgedessen sind alle etwaigen Absprachen gegenstandslos, juristisch a priori nichtig
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 10.03.11 05:23:28
      Beitrag Nr. 31 ()
      Dieser Thread wurde bewusst im Bereich "Sofa" eröffnet und nicht im Forum "Recht & Steuern". Nur soviel Rechtliches:

      1. Die Privatautonomie ist ein hohes Gut.
      2. Hier liegt ein Vertrag vor, der Zahlungen jedweder Art ausschließt.
      3. Sollte dieser Vertrag ungültig sein, kann das nur mit einem höherrangigen Gut als der Privatautonomie begründet werden.
      4. Ist das Kindeswohl ein solches Gut? Per se vielleicht, ABER:
      5. Die Einschränkung der Privatautonomie zugunsten des Kindeswohls muss auch in diesem konkreten Fall begründet sein.
      6. Ist dem so? Was hat das Kind davon, wenn es von einem Dritten Zahlungen erhält, zu dem es keinen Bezug entwickeln wird, weil es zwei Lesben als Eltern hat?
      7. Geht es nicht vielmehr darum, sich einer finanziellen Last zu entledigen? Das Kind vielleicht sogar als "Schaden" anzusehen?
      8. Was hat der Vater von seinem Kind?
      9. Hat er Sorgerecht oder nur Umgangsrecht oder darf er nur zahlen?
      10. Ist er überhaupt Vater? Wenn ja im rechtlichen Sinne, ist er bei zwei Frauen als "Eltern" und Bezugspersonen überhaupt ein Vater im moralischen Sinne?
      11. Geht es den lesbischen "Eltern" wirklich um das Wohl des Kindes, oder nur darum, sich der finanziellen Last zu entledigen?
      12. Könnte dem "Vater" nicht vielleicht ein Schadenersatzanspruch aus Treu und Glauben zustehen, sollte der Vertrag familienrechtlich als nichtig anzusehen sein, sodass keine Zahlungen fällig werden?

      Ich glaube kaum, dass ein Deeskalationsstratege über solche Fragen fundierte Antworten geben könnte.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 10.03.11 07:22:18
      Beitrag Nr. 32 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.174.756 von DerStrohmann am 10.03.11 05:23:28Ich glaube kaum, dass ein Deeskalationsstratege über solche Fragen fundierte Antworten geben könnte.

      dsR ist kein Familienrechtler. nur dieser kann dir fundierte Antworten geben.

      man unterscheidet zwischen sozialer, biologischer und juristischer Elternschaft. bevor du hier missverständlich formulierst, lies dich doch mal da ein.

      wo es allerdings ums liebe Geld geht, da zählt ausschliesslich die juristische Elternschaft. im vorliegenden Fall ordnet das Familiengericht ein Vaterschaftsgutachten an (falls der Samenspender seine juristische Vaterschaft nicht anerkennt). bei positivem Gutachten wird er amtlich als juristischer Vater anerkannt.



      9. Hat er Sorgerecht oder nur Umgangsrecht oder darf er nur zahlen?

      falls die Parteien sich nicht einigen, entscheidet darüber das Familiengericht nach Einzelfallprüfung



      12. Könnte dem "Vater" nicht vielleicht ein Schadenersatzanspruch aus Treu und Glauben zustehen, sollte der Vertrag familienrechtlich als nichtig anzusehen sein, sodass keine Zahlungen fällig werden?

      das wäre eine Sache des Gerichts. ich räume dem allerdings null Erfolgschancen ein
      Avatar
      schrieb am 10.03.11 07:56:10
      Beitrag Nr. 33 ()
      Ich hab´ das Problem: Die Nicht-Mutter-Lesbe hätte das Kind adoptieren müssen. So hat diese kein Sorgerecht und auch kein Umgangsrecht. Das Sorgerecht ist allein bei der Mutter. Das Umgangsrecht hätte der (rechtliche) Vater. Wann jemand rechtlich Vater ist, ist mir übrigens bekannt. Im Fall war aber nicht genannt, nach welcher Vorschrift hier Vaterschaft vorliegen sollte. Verheiratet sind sie nicht und anerkannt wird er die Vaterschaft auch nicht haben. Die Feststellung der Vaterschaft kann auch nicht nach herkömmlichen Methoden erfolgen, da der Samenspender der Mutter nicht "beigewohnt" hat. Wäre also fraglich, ob genetisch-biologisch auch rechtlich maßgeblich ist.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 10.03.11 08:03:01
      Beitrag Nr. 34 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.174.995 von DerStrohmann am 10.03.11 07:56:10§ 1592 BGB Vaterschaft
      Vater eines Kindes ist der Mann,

      1.
      der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,
      2.
      der die Vaterschaft anerkannt hat oder
      3.
      dessen Vaterschaft nach § 1600d oder § 182 Abs. 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gerichtlich festgestellt ist.

      --------------------------------------------

      § 1600d BGB Gerichtliche Feststellung der Vaterschaft
      (1) Besteht keine Vaterschaft nach § 1592 Nr. 1 und 2, § 1593, so ist die Vaterschaft gerichtlich festzustellen.
      (2) Im Verfahren auf gerichtliche Feststellung der Vaterschaft wird als Vater vermutet, wer der Mutter während der Empfängniszeit beigewohnt hat. Die Vermutung gilt nicht, wenn schwerwiegende Zweifel an der Vaterschaft bestehen.
      (3) Als Empfängniszeit gilt die Zeit von dem 300. bis zu dem 181. Tage vor der Geburt des Kindes, mit Einschluß sowohl des 300. als auch des 181. Tages. Steht fest, dass das Kind ausserhalb des Zeitraums des Satzes 1 empfangen worden ist, so gilt dieser abweichende Zeitraum als Empfängniszeit.
      (4) Die Rechtswirkungen der Vaterschaft können, soweit sich nicht aus dem Gesetz anderes ergibt, erst vom Zeitpunkt ihrer Feststellung an geltend gemacht werden.
      Avatar
      schrieb am 10.03.11 09:05:09
      Beitrag Nr. 35 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.174.732 von Deeskalationsstrateg am 10.03.11 02:58:15im aktuellen Fall ist die Fremd-Insemination in Deutschland nicht gestattet. infolgedessen sind alle etwaigen Absprachen gegenstandslos, juristisch a priori nichtig
      Es kann eigentlich nur so laufen, wie ich es beschrieb. Es gab keinen vergleichbaren Fall und es gibt auch kein Gesetz, das solche Fälle ordnungsgemäß behandelt. Lesben können meines Wissens auch nicht heiraten.
      Folglich- wenn der Arzt seinen Pflichten nachkam, dann hat er auch dokumentiert, daß der Kinderwunsch von Beiden ausging, sonst hätte er wohl kaum diesen Wunsch erfüllt.

      Die Beiden sind die "Eltern" und haben auch dafür geradezustehen und nicht zu "Lasten Dritter"(ich meine das Kind) zu handeln. Nichts gegen den Kinderwunsch der Beiden, das empfinde ich ja als normal. Was aber nun wirklich zu weit geht, ist der Entzug auch der damit verbundenen finanziellen Verpflichtung.

      Entscheidet sich ein Paar für ein Kind, dann steht das Wohl des Kindes weit vorne. Versucht man, sich nach Jahren im Nachhein sich dieser Verpflichtung zu entziehen, dann zeigt das ganz klar, daß die Beden wohl kaum verstanden haben, auf was sie sich da einliessen.

      Meine Meinung dazu: Man sollte zunächst das Jgendamt einschalten und psychologische Gutachten über diese Beiden einholen. Nicht nachvollziehbar, wie man sich so aus der Verantwortung stehlen will.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 10.03.11 16:10:41
      Beitrag Nr. 36 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.175.344 von Dorfrichter am 10.03.11 09:05:09um es ganz kurz zu machen :
      benenne mir bitte einen einzigen Präzedenzfall, in dem in Deutschland eine Person weiblichen Geschlechts amtlich als juristischer Vater anerkannt wurde


      um vorweg ein mögliches Missverständnis auszuräumen :
      juristische Elternschaft und Erziehungsberechtigung sind keine Synonyme !
      das Familiengericht verleiht dem Vormund, der Pflegemutter, dem Pflegevater die Erziehungsberechtigung (rein theoretisch wäre es im vorliegenden vielleicht sogar möglich,dem weiblichen Lebenspartner der Mutter seitens des Familiengerichts die Erziehungsberechtigung zu verleihen).
      die juristischen Implikationen (z.B. Erbberechtigung) sind aber völlig verschieden !


      was aber möglich wäre :
      gleichgeschlechtlichen Paaren ist es hier verwehrt, ein Kind zu adoptieren
      es besteht aber die Möglichkeit einer Stiefkindadoption, d.h. der gleichgeschlechtliche Partner eines Elternteils darf rechtlich das Kind adoptieren
      ja, warum ist das damals nicht gemacht worden ?
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 10.03.11 16:32:17
      Beitrag Nr. 37 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.174.995 von DerStrohmann am 10.03.11 07:56:10zu Beginn deines Beitrags warst du schon auf der richtigen Spur
      aber dann redest du, mit Verlaub, unglaublich realitätsfremden Blödsinn :
      anerkannt wird er die Vaterschaft auch nicht haben. Die Feststellung der Vaterschaft kann auch nicht nach herkömmlichen Methoden erfolgen, da der Samenspender der Mutter nicht "beigewohnt" hat. Wäre also fraglich, ob genetisch-biologisch auch rechtlich maßgeblich ist.

      nimm bitte zur Kenntnis :
      das Gericht folgt dem Vaterschaftsgutachten - das ist nun mal so
      der Nachweis einer "Beiwohnung" muss nicht erbracht werden - es muss niemand die Kerze gehalten haben ! :laugh:
      Avatar
      schrieb am 10.03.11 16:44:51
      Beitrag Nr. 38 ()
      Wie verhält sich die Unterhaltspflicht bei Maulbrutbefruchtung:confused: in der über Boris Becker kolportierten Tradition:confused:

      Abgewandelt Blasen, Lecken, Pusten. Die Spermien sollen flink wie Wiesel sein, finden ihren Weg.

      Eine derart gestaltete Schwangerschaft hat einen genetisch eindeutigen Vater, der gleichzeitig nicht Erzeuger ist. Ist dann die übertragende Lesbe der Vater:confused:
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 10.03.11 17:06:13
      Beitrag Nr. 39 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.179.223 von Friseuse am 10.03.11 16:44:51wunderschöner Beitrag :laugh::laugh::laugh:

      Eine derart gestaltete Schwangerschaft hat einen genetisch eindeutigen Vater, der gleichzeitig nicht Erzeuger ist. Ist dann die übertragende Lesbe der Vater

      ja, das lässt sich noch weiter ausspinnen :
      wie verhält es sich, wenn anlässlich eines Swingertreffens jemandem oral Sperma entnommen wird und dieses Sperma durch verschiedene Münder wandert, bis es schlussendlich einer Frau vaginal appliziert wird, die davon schwanger wird ? :D

      ich vermute allerdings,, dass ein Familiengericht diese stories zwar sehr amüsiert zur Kenntnis nimmt, aber letztlich doch nach althergebrachter Art und Weise urteilt ;)
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 10.03.11 17:18:08
      Beitrag Nr. 40 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.178.866 von Deeskalationsstrateg am 10.03.11 16:10:41um es ganz kurz zu machen :
      benenne mir bitte einen einzigen Präzedenzfall, in dem in Deutschland eine Person weiblichen Geschlechts amtlich als juristischer Vater anerkannt wurde

      Kann es nicht geben, weil sowas zumindest in "D" einmalig ist und anders als in einigen EU-Ländern schlichweg es auch nicht geben dürfte.

      Zur "Vaterschaft" kam es bei der Unterschrift im Ausland unter die Dokumentation des Arztes.

      Du kannst ruhig lachen. "Das Prinzip der Verantwortung" vom Grundaufbau wurde alleine durch die Klageeinreichung auf das Gröbste verletzt und wird den Lesben künftig solche Wege grundsätzlich versperren.

      Mir persönlich soll es nun wirklich egal sein, was Die da abziehen. Auf jeden Fall darf es zu solchen Vaterschaften grundsätzlich nicht mehr kommen- weder bei den Schwulen, noch bei den Lasben.

      Ein Bärendienst war das.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 10.03.11 17:21:10
      Beitrag Nr. 41 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.179.549 von Dorfrichter am 10.03.11 17:18:08Zur "Vaterschaft" kam es bei der Unterschrift im Ausland unter die Dokumentation des Arztes.
      Fehlt eine solche Dokumentation, dann wird wohl der Arzt "unterhaltspflichtig", so einfach ist das.
      Avatar
      schrieb am 10.03.11 17:24:48
      Beitrag Nr. 42 ()
      Du bist kein Jurist, dsR. Den § 1600d BGB hättest du aber trotzdem zur Kenntnis nehmen können, wenn ich ihn hier schon reinkopiere. Und nach "althergebrachter Art und Weise" wird nach dieser Vorschrift immer noch durch "Beiwohnung" gezeugt und nicht durch heterologe Insemination. Und dem folgt das BGB und stellt auf die Beiwohnung als Vermutung der Zeugung ab. Der genetische Beweis der Vaterschaft bzw. Nicht-Vaterschaft ist mir nur aus dem Anfechtungsrecht des Vaters nach § 1592 Nr. 1 bzw. Nr. 2 BGB bekannt. Ob diese Methode, die nur Wahrscheinlichkeiten liefert, wenn auch hohe, gerichtsfest auch für Vaterschaftsfeststellungen nach § 1592 Nr. 3 gilt, weißt du nicht und ich auch nicht. Belassen wir es dabei.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 10.03.11 17:27:08
      Beitrag Nr. 43 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.179.435 von Deeskalationsstrateg am 10.03.11 17:06:13So könnte ein steriler Mann eine Schwangerschaft verursachen, er nimmt Fremdsperma mit und das löst sich bei der nächsten Frau. Die Vaterschaft bleibt dann beim Spermaverlierer kleben.

      Analog könnte gewonnenes Dosensperma in 1mm Spritzen die Runde machen und ganze Völker entstehen lassen.

      http://www.zeit.de/2011/09/Familie-Lesbische-Eltern
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 10.03.11 17:43:06
      Beitrag Nr. 44 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.179.549 von Dorfrichter am 10.03.11 17:18:08 Auf jeden Fall darf es zu solchen Vaterschaften grundsätzlich nicht mehr kommen- weder bei den Schwulen, noch bei den Lasben.


      ich weiss wirklich nicht, was du willst :confused:
      die deutsche Gesetzgebung hat schon immer diese Vaterschaften ausgeschlossen - zumindest gibt es in der Praxis keinen derartigen Fall, soweit mir bekannt ist

      noch ein kurzes Wort zu deiner "Privatautonomie"
      deinem angeführten Privatvertrag spreche ich jede Ernsthaftigkeit ab
      denn :
      warum ist da offensichtlich keine Rede von einer Stiefkindadoption ???
      bitte sagen !
      Avatar
      schrieb am 10.03.11 17:47:12
      Beitrag Nr. 45 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.179.626 von DerStrohmann am 10.03.11 17:24:48Du siehst das "ähnlich" und auch richtig. Was mich bei dieser Diskussion ganz einfach stört, ist offensichtlich die nachträgliche Verweigerung einer offensichtlich angetragenen Vaterschaft. Das ist verantwortungslos und dem sollte auch mittels psychologischem Gutachten nachgegangen werden. Ich glaube ganz einfach, die lesbische "Vater" hat nicht alle Tassen im Schrank.

      Verantwortungslosigkeit zeigt sich hier ganz offensichtlich.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 10.03.11 17:51:05
      Beitrag Nr. 46 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.179.646 von Friseuse am 10.03.11 17:27:08ja, du gehst da auf tiefschürfende Probleme und Möglichkeiten ein :D;)

      sowas bewegt einen @Dorfricher schon sehr - der Untergang des Abendlandes könnte bevorstehen :D

      nur :
      deutsche Familiengerichte urteilen doch nach althergebrachten Grundsätzen :cool:
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 10.03.11 17:59:23
      Beitrag Nr. 47 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.179.893 von Deeskalationsstrateg am 10.03.11 17:51:05sowas bewegt einen @Dorfricher schon sehr - der Untergang des Abendlandes könnte bevorstehen :D

      Ach woher, ich glaube, das siehst Du völlig falsch. Mich stört halt genau in solchen Fällen das mangelnde Verständnis und die Fürsoge-auch Pflicht gegenüber dem gezeugten Kind, das ja nun mal auch eine Existenzberechtigung hat.

      Von echter Fürsorge ist da halt überhaupt nichts vorhanden.
      Avatar
      schrieb am 10.03.11 18:11:56
      Beitrag Nr. 48 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.179.893 von Deeskalationsstrateg am 10.03.11 17:51:05Der Fall aus der Zeit#43 hat sich sozialverträglich geregelt. Beide Mamas sind Eltern und der leibliche Vater ohne Unterhaltsverpflichtung, der Wunsch aller Beteiligten wurde Wirklichkeit.

      In dem Fall hat sich das Jugendamt gern aufgedrängt, es gab nichts an Ärger und die Stressfälle konnten warten.
      Avatar
      schrieb am 10.03.11 18:24:56
      Beitrag Nr. 49 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.179.857 von Dorfrichter am 10.03.11 17:47:12Was mich bei dieser Diskussion ganz einfach stört, ist offensichtlich die nachträgliche Verweigerung einer offensichtlich angetragenen Vaterschaft. Das ist verantwortungslos


      du bist ein offensichtlicher Realitätsverweigerer

      du behauptest, der weibliche Lebenspartner hätte im Vertrag eine quasi vollumfassende Elternrolle angestrebt (von der er sich jetzt drücken will)

      so, und jetzt nimm zur Kenntnis :
      Grundvoraussetzung in Deutschland für eine vollumfassende Elternrolle ist nun mal, dass man sich auf dem Amt als Vater oder Mutter eintragen lässt oder das Kind adoptiert (mit den entsprechenden Rechten und Pflichten)
      das ist nun mal in Deutschland so - wusstest du das nicht ???? :eek:

      Fakt ist aber :
      offensichtlich liegt kein amtlicher Eintrag vor
      offensichtlich liegt keine Stiefkindadoption vor

      ergo :
      es ist völliger Unsinn zu behaupten, der weibliche Lebenspartner der Mutter habe eine vollumfassende Elternrolle angestrebt
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 10.03.11 18:30:14
      Beitrag Nr. 50 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.180.228 von Deeskalationsstrateg am 10.03.11 18:24:56zur Realität...
      Grundvoraussetzung in Deutschland für eine vollumfassende Elternrolle ist nun mal, dass man sich auf dem Amt als Vater oder Mutter eintragen lässt oder das Kind adoptiert (mit den entsprechenden Rechten und Pflichten)
      das ist nun mal in Deutschland so - wusstest du das nicht ????


      So was ich bisher so gelesen hab, haben sie das Kind zwar "zeugen" lassen-Beide- jedoch das "Amt" doch wohl lieber aussen vor gelassen, weil´s halt sowas in "D" nicht gibt!

      Von vorne bis hinten ist/war das eine illegale Sache.
      Aber, es gibt Wichtigeres.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 10.03.11 18:32:58
      Beitrag Nr. 51 ()
      Ich denke mal, das Jugendamt ist bereits eingeschaltet...
      http://www.jugendaemter.com/index.php/lesbenpaar-verklagt-sa…:rolleyes:
      Es läuft alles in der Bahn.
      Avatar
      schrieb am 10.03.11 18:52:45
      Beitrag Nr. 52 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.180.274 von Dorfrichter am 10.03.11 18:30:14weil du konsequent ablehnst auf meine Argumente einzugehen, so nimm den Link zur Kenntnis, den @Friseuse hier dankenswerterweise reingestellt hat:
      http://www.zeit.de/2011/09/Familie-Lesbische-Eltern
      Auszug :
      Die Frauen machten zur Bedingung, dass Frank die Vaterschaft anerkennen und das Kind nach der Geburt zur Adoption freigeben würde. Damit ebnete er Yvi den Weg zur »Stiefkindadoption« – ihre einzige Möglichkeit, vor dem Gesetz Mutter zu werden und die gleichen Rechte wie Catrin zu bekommen. Ein Vertrag reduziert Franks Rolle von vornherein auf die des Samenspenders und Besucherpapas: Er hat weder Rechte noch Pflichten.

      so sieht ein seriöser, ernsthafter, verantwortungsbewusster Vertrag aus !!
      Avatar
      schrieb am 10.03.11 19:17:01
      Beitrag Nr. 53 ()
      Das mit der fehlenden Adoption hatte ich doch schon ausgeführt! Offenbar wollte die (Nicht-Mutter-)Lesbe in diesem Fall aber keine Adoption, sonst hätten sie das auch so regeln können.
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 10.03.11 20:08:23
      Beitrag Nr. 54 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.180.607 von DerStrohmann am 10.03.11 19:17:01Der Lesben-Vater steht im Focus.

      Im übrigen...ich konnte nie verstehen, wenn Väter sich versuchten, sich ihrer Alimente zu entziehen. Nicht normal. Diese Menschen haben Schlagseite!
      Avatar
      schrieb am 10.03.11 20:14:01
      Beitrag Nr. 55 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.180.607 von DerStrohmann am 10.03.11 19:17:01aha !
      im Gegensatz zum argumentationsresistenten @Dorfrichter (ich verstehe nicht, dass jemand mit einem solch abstrusen Rechtsverständnis einen solchen Nick wählen kann :D) leitest du nun doch aus den fehlenden Willen zur Stiefkindadoption des Kindes seitens des weiblichen Partners der Mutter ab, dass eine vollumfassende Elternschaft nicht angestrebt worden ist
      und umgekehrt gilt auch :
      aus dem fehlenden Willen des Samenspenders, das Kind sofort nach der Geburt zur Adoption freizugeben, ist auch einiges abzuleiten !

      und zu #42 :
      du betreibst Theoretisiserei. praxisirrelevant.
      kannst du einen Präzedenzfall nennen, wo ein Gericht entgegen der DNA-Analyse geurteilt hat ? :eek:
      ich weiss nichts davon - lasse mich aber gerne belehren :cool:
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 11.03.11 08:14:50
      Beitrag Nr. 56 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.181.068 von Deeskalationsstrateg am 10.03.11 20:14:01Wenn Du schon überhaupt nicht verstehen willst, daß- wenn sich 2 Menschen schon für ein Kind entscheiden- einzustehen haben bis zum Tod, dann kann ich Dir nicht helfen.

      Dein Rechtsverständnis paßt zur offenen Wolfsgesellschaft. Wir haben halt eine Zeit, in der es Lesben und Schule zuhauf gibt. Ihrem Wunsch nach Kindern kann man sich nicht komplett verwehren, weil sie halt auch oftmals in der Lage sind, Kinder standesgemäß das zu bieten, wozu auch komplette Familien in der Lage sind.

      Nur aus der Pflicht entlassen nach geraumer Zeit- das ist einfach unmöglich! Daß es schon von amtswegen erschwert werden muß für solche Paare, das ist doch nun wirklich nachzuvolliehen, da das Kind ja schließlich später mit Hindernissen der Mitmenschen zu leben hat.

      Ich bin aber der Meinung, daß es ganz wichtig ist, wenn man sich für solch einen Schritt entscheidet, daß man voll dazu steht- das gilt für beide Partner- ein Leben lang.

      So einfach ist das.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 11.03.11 08:40:59
      Beitrag Nr. 57 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.182.729 von Dorfrichter am 11.03.11 08:14:50Wenn Du schon überhaupt nicht verstehen willst, daß- wenn sich 2 Menschen schon für ein Kind entscheiden- einzustehen haben bis zum Tod, dann kann ich Dir nicht helfen.


      du bist und bleibst ein Ignorant. hoffnungsloser Fall.

      im Gegensatz zu dir hat @Strohmann es nämlich gemerkt :
      die Partnerin der Mutter hat sich nicht für das Kind entschieden, sondern hat auf die Elternrolle verzichtet.
      wie das ?
      die vollen Elternrechte sind in einem solchen Falle nur über eine Stiefkindadoption zu haben.
      und diese Stiefkindadoption ist überhaupt nicht angestrebt worden !!
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 11.03.11 09:09:10
      Beitrag Nr. 58 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.182.882 von Deeskalationsstrateg am 11.03.11 08:40:59Nachtrag :
      im Gegensatz zum vorliegenden Fall haben sich die beiden Frauen im Berliner Fall, den @Friseuse hier reingestellt hat, bewusst für das Kind entschieden
      ich darf nochmals den Auszug zitieren :
      Die Frauen machten zur Bedingung, dass Frank die Vaterschaft anerkennen und das Kind nach der Geburt zur Adoption freigeben würde. Damit ebnete er Yvi den Weg zur »Stiefkindadoption« – ihre einzige Möglichkeit, vor dem Gesetz Mutter zu werden und die gleichen Rechte wie Catrin zu bekommen. Ein Vertrag reduziert Franks Rolle von vornherein auf die des Samenspenders und Besucherpapas: Er hat weder Rechte noch Pflichten.
      http://www.zeit.de/2011/09/Familie-Lesbische-Eltern
      Avatar
      schrieb am 11.03.11 09:40:37
      Beitrag Nr. 59 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.182.882 von Deeskalationsstrateg am 11.03.11 08:40:59die Partnerin der Mutter hat sich nicht für das Kind entschieden, sondern hat auf die Elternrolle verzichtet.
      Eine Dokumentation des Arztes wird doch Aufschluß geben. Wie ich schon sagte, war das der beiderseitige Wille, so kommt diese Dame gewiß nicht mehr aus der Pflicht.

      Und nun laß gut sein, da ich ehrlich keine Lust habe, mich damit weiter zu beschäftigen.
      Avatar
      schrieb am 11.03.11 17:33:42
      Beitrag Nr. 60 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.182.729 von Dorfrichter am 11.03.11 08:14:50im Grunde haben wir alle - Lyta, Strohmann, du, ich - die gleiche Intention :
      es geht um das Wohl des Kindes in einer vollwertigen Familie

      du schreibst :
      Wir haben halt eine Zeit, in der es Lesben und Schule zuhauf gibt. Ihrem Wunsch nach Kindern kann man sich nicht komplett verwehren, weil sie halt auch oftmals in der Lage sind, Kinder standesgemäß das zu bieten, wozu auch komplette Familien in der Lage sind.
      Nur aus der Pflicht entlassen nach geraumer Zeit- das ist einfach unmöglich! Daß es schon von amtswegen erschwert werden muß für solche Paare, das ist doch nun wirklich nachzuvolliehen, da das Kind ja schließlich später mit Hindernissen der Mitmenschen zu leben hat.
      Ich bin aber der Meinung, daß es ganz wichtig ist, wenn man sich für solch einen Schritt entscheidet, daß man voll dazu steht- das gilt für beide Partner- ein Leben lang.
      So einfach ist das.


      ja, das kann ich Wort für Wort unterschreiben
      ich drücke mich prosaischer aus, ich rede von vollumfassender Elternrolle, von vollen Elternrechten und -pflichten. es ist das Gleiche.

      nun, in unserer Gesellschaft ist es unabdingbar, dass dies als Voraussetzung in eine juristisch hieb- und stichfeste Form gegossen wird


      der Gesetzgeber macht hinsichtlich der Insemination einen kleinen, aber bedeutsamen Unterschied zwischen homo- und heterosexuellen Paaren :
      bei heterosexuellen Paaren genügt die Vaterschaftsanerkennung des Partners der Mutter auf dem Amt - damit ist er juristischer Vater
      bei homosexuellen Paaren gibt es diese Möglichkeit nicht. der einzige Weg ist die Form der Stiefkindadoption

      Strohmann :
      deine "Privatautonomie" war im Grunde kein falscher Gedankengang.
      er ist allerdings auf Grund der Rechtslage nur bei heterosexuellen Paaren gangbar, der Vertrag muss natürlich zur Rechtswirksamkeit dem Amt vorgelegt werden.
      du hast später richtig erkannt, dass nur eine Stiefkindadoption dem homosexuellen Partner der Mutter die volle Elternrolle verleiht.


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