Kostenlose Warteschleife kann Anrufer teuer zu stehen kommen – QuestNet bemängelt unausgereiften Ges - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 18.03.11 10:30:43 von
neuester Beitrag 19.03.11 10:54:09 von
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Cottbus, den 17. März 2011
Der kürzlich vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf, der unter anderem die Einführung einer für Anrufer kostenlosen Warteschleife vorsieht, stößt vielerorts auf Unverständnis und Kritik. Die QuestNet GmbH, ein Anbieter von Anwendungen und Dienstleitungen, der sich auf die Entwicklung und indirekte Vermarktung innovativer Telefon-Mehrwertdienste in Kombination mit Servicenummern konzentriert, erwartet durch die neue Regelung eine Verschlechterung der Servicequalität für die Verbraucher. Auch der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM), der die Änderungen des Telekommunikationsgesetzes größtenteils begrüßt, steht den geplanten Regelungen zur kostenlosen Warteschleife kritisch gegenüber.
Nach dem derzeitigen Entwurf sollen Warteschleifen grundsätzlich nur dann zulässig sein, wenn der Anrufer eine entgeldfreie oder eine ortsgebundene Telefonnummer wählt. Weiterhin zulässig sind demnach Warteschleifen auch noch, wenn der Anruf zu einem Festpreis erfolgt oder wenn eine Rufnummer für mobile Dienste genutzt wird. Ebenfalls erlaubt bleibt eine Warteschleife dann, wenn der Angerufene die Kosten für die Warteschleife vollständig trägt, soweit nicht aus dem Ausland angerufen wird.
„Zur Realisierung in einer Übergangsphase soll eine verzögerte Verbindung von 2 Minuten eingeführt werden. In dieser Zeit des Rufaufbaus sollen netzbasierte Warteschleifen für kostenpflichtige Servicenummern eingesetzt werden. Da eine tatsächliche Verbindung so nicht zustande kommt, sind diese zwei Minuten für den Anrufer kostenfrei. Wenn der Entwurf nicht geändert wird, müssten die Anrufe nach zwei Minuten abgebrochen werden, wenn in dieser Zeit kein Agent zur Verfügung steht“, erklärt Thomas Wendt, Geschäftsführer der QuestNet GmbH. „Da stellt sich natürlich die Frage, ob dem Anrufer nun die kostenlose zwei Minuten wichtiger sind als die Chance nach zwei Minuten und ein paar Sekunden jemanden zu erreichten. Wird der Anrufversuch nach zwei Minuten immer wieder abgebrochen, dann kann es sehr mühsam werden, tatsächlich einen Ansprechpartner zu erreichen. Diese Kosten für die Anrufer in Form von zusätzlicher Wartezeit durch viele Anrufversuche dürfen ni cht unterschätzt werden. Erschwerend kommt vor allem für die Unternehmen hinzu, dass noch unklar ist, wie die endgültige Lösung nach der geplanten Übergangszeit aussehen soll.“
Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten ist ebenso skeptisch, was die praktische Umsetzung der neuen Regelung betrifft. Auch er sieht in dem kürzlich verabschiedeten Entwurf Fallstricke, die eine Verschlechterung des Kundenservice durch die kostenlose Warteschleife bedeuten könnten.
„Beim Thema Warteschleifen sehen wir noch deutlichen Änderungsbedarf, um zu erreichen, dass überteuerte und überlange Warteschleifen von sogenannten schwarzen Schafen unterbunden werden können“, erklärt Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM. Der VATM hat hier unter anderem die Einführung eines Zertifikates für Call Center in die Diskussion eingebracht, das kurze und damit besonders kostengünstige Warteschleifen sowie einen verbraucherfreundlichen Service fördern würde. Grützner weiter: „Im Rahmen der Beratungen in Bundesrat und Bundestag sollte noch einmal ernsthaft nach einer möglichst wirtschaftlich sinnvollen Lösung mit höchstmöglichem Verbrauchernutzen gesucht werden.“
Der kürzlich vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf, der unter anderem die Einführung einer für Anrufer kostenlosen Warteschleife vorsieht, stößt vielerorts auf Unverständnis und Kritik. Die QuestNet GmbH, ein Anbieter von Anwendungen und Dienstleitungen, der sich auf die Entwicklung und indirekte Vermarktung innovativer Telefon-Mehrwertdienste in Kombination mit Servicenummern konzentriert, erwartet durch die neue Regelung eine Verschlechterung der Servicequalität für die Verbraucher. Auch der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM), der die Änderungen des Telekommunikationsgesetzes größtenteils begrüßt, steht den geplanten Regelungen zur kostenlosen Warteschleife kritisch gegenüber.
Nach dem derzeitigen Entwurf sollen Warteschleifen grundsätzlich nur dann zulässig sein, wenn der Anrufer eine entgeldfreie oder eine ortsgebundene Telefonnummer wählt. Weiterhin zulässig sind demnach Warteschleifen auch noch, wenn der Anruf zu einem Festpreis erfolgt oder wenn eine Rufnummer für mobile Dienste genutzt wird. Ebenfalls erlaubt bleibt eine Warteschleife dann, wenn der Angerufene die Kosten für die Warteschleife vollständig trägt, soweit nicht aus dem Ausland angerufen wird.
„Zur Realisierung in einer Übergangsphase soll eine verzögerte Verbindung von 2 Minuten eingeführt werden. In dieser Zeit des Rufaufbaus sollen netzbasierte Warteschleifen für kostenpflichtige Servicenummern eingesetzt werden. Da eine tatsächliche Verbindung so nicht zustande kommt, sind diese zwei Minuten für den Anrufer kostenfrei. Wenn der Entwurf nicht geändert wird, müssten die Anrufe nach zwei Minuten abgebrochen werden, wenn in dieser Zeit kein Agent zur Verfügung steht“, erklärt Thomas Wendt, Geschäftsführer der QuestNet GmbH. „Da stellt sich natürlich die Frage, ob dem Anrufer nun die kostenlose zwei Minuten wichtiger sind als die Chance nach zwei Minuten und ein paar Sekunden jemanden zu erreichten. Wird der Anrufversuch nach zwei Minuten immer wieder abgebrochen, dann kann es sehr mühsam werden, tatsächlich einen Ansprechpartner zu erreichen. Diese Kosten für die Anrufer in Form von zusätzlicher Wartezeit durch viele Anrufversuche dürfen ni cht unterschätzt werden. Erschwerend kommt vor allem für die Unternehmen hinzu, dass noch unklar ist, wie die endgültige Lösung nach der geplanten Übergangszeit aussehen soll.“
Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten ist ebenso skeptisch, was die praktische Umsetzung der neuen Regelung betrifft. Auch er sieht in dem kürzlich verabschiedeten Entwurf Fallstricke, die eine Verschlechterung des Kundenservice durch die kostenlose Warteschleife bedeuten könnten.
„Beim Thema Warteschleifen sehen wir noch deutlichen Änderungsbedarf, um zu erreichen, dass überteuerte und überlange Warteschleifen von sogenannten schwarzen Schafen unterbunden werden können“, erklärt Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM. Der VATM hat hier unter anderem die Einführung eines Zertifikates für Call Center in die Diskussion eingebracht, das kurze und damit besonders kostengünstige Warteschleifen sowie einen verbraucherfreundlichen Service fördern würde. Grützner weiter: „Im Rahmen der Beratungen in Bundesrat und Bundestag sollte noch einmal ernsthaft nach einer möglichst wirtschaftlich sinnvollen Lösung mit höchstmöglichem Verbrauchernutzen gesucht werden.“
Hab nie verstanden, wie das überhaupt möglich war, einen Anrufer zur Kasse bitten während er in der Warteschlange steht. Das kommt einer Gelddruckmaschine sehr nah, einfach warten lassen und gut ist...
allein daran ist schön zu sehen wie krank unser System ist, einfach pervers!!!
allein daran ist schön zu sehen wie krank unser System ist, einfach pervers!!!
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.229.450 von neutrx am 18.03.11 10:30:43Innovative Mehrwertdienste
Das ist ein Relikt der 2000er New Economy mit künstlich gezauberten Cash Flows in Betrugsqualität. Die Einführung solcher Fremdweltenmärkte wird doch sicher Sozenwerk unter Schröder gewesen sein. Irgendwas fabuliert von Entwicklung der ostdeutschen Pampa, Arbeitsplätzen in Call Centern, freiem Wettbewerb und ach so genialer Liberalität zum grenzenlosen Reichtum, quasi Return auf doof.
Das lässt sich als Gesellschaftsentwurf auszüchten. Zwangsanrufe von H4-Geforderten oder so, beim Euro für min/2 kommt richtig Mehrwertfreude auf.
Vermutlich entdecken noch oberschlaue Krankenhausmanager die Mehrwertdienste, ohne fünf Minuten kostenpflichtigen Dummquatsch kommt dann keine Frau mehr zur Entbindung Leistung muß sich lohnen was Parkkosten für Autos sind dann Mehrwertdienste für Menschen.
Das ist ein Relikt der 2000er New Economy mit künstlich gezauberten Cash Flows in Betrugsqualität. Die Einführung solcher Fremdweltenmärkte wird doch sicher Sozenwerk unter Schröder gewesen sein. Irgendwas fabuliert von Entwicklung der ostdeutschen Pampa, Arbeitsplätzen in Call Centern, freiem Wettbewerb und ach so genialer Liberalität zum grenzenlosen Reichtum, quasi Return auf doof.
Das lässt sich als Gesellschaftsentwurf auszüchten. Zwangsanrufe von H4-Geforderten oder so, beim Euro für min/2 kommt richtig Mehrwertfreude auf.
Vermutlich entdecken noch oberschlaue Krankenhausmanager die Mehrwertdienste, ohne fünf Minuten kostenpflichtigen Dummquatsch kommt dann keine Frau mehr zur Entbindung Leistung muß sich lohnen was Parkkosten für Autos sind dann Mehrwertdienste für Menschen.
Wusste gar nicht dass etwas kostenloses mir teuer zu stehen kommt.
Da werden Sie dann wohl merken, wenn Sie keinen mehr erreichen können ...
Der Gesetzentwurf scheint mir wirklich unausgereift zu sein.
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