GIEAG Gewerbe Immobilien Entwicklungs AG - noch unbekannt
eröffnet am 21.03.11 16:31:22 von
neuester Beitrag 08.01.25 19:51:06 von
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08.01.2025 Daniel Argyrakis ist weiterer Vorstand bei der GIEAG Immobilien AG
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Nachtrag:
18.12.2024 GIEAG verkauft Industrie- und Gewerbeareal nahe München
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18.12.2024 GIEAG verkauft Industrie- und Gewerbeareal nahe München
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Antwort auf Beitrag Nr.: 76.323.368 von DOBY am 30.08.24 19:11:39
update: die HV Tagesordnung wurde inzwischen auf Antrag des Großaktionärs bzgl. der von mir festgestellten Fehler korrigiert/ergänzt.
Über die Verwendung des AG Bilanzgewinns soll in einem TOP6 abgestimmt werden.
Zitat von DOBY: ich habe es mit einem anderen PDF Reader probiert (nicht Adobe Acrobat) damit geht es in der Tat.
Ok, interessant sind die Anmerkungen des Konzernprüfers, unter welchen Voraussetzungen eine positive Fortführungsprognose möglich ist..Weiterer Abverkauf des Bestandportfolios, Projektverkäufe, Bestätigung der Vereinbarungen mit Banken (Stand 21.08.24) zur Verlängerung von Krediten, ev. Neuverhandlung 2025 zu weiteren/erneuten Kreditverlängerungen.
Außerdem:
Fehlerhaft ist die Stellungnahme des Vorstands zur Gewinnverwendung Datei 240828_-JA2023_GewinnverwendungVorschlagVorstand.pdf , weil darin von einem Bilanzgewinn der Gieag AG von 31,59 Mio die Rede ist. Dieser Bilanzgewinn 31,59 Mio. ist laut Konzernbilanz der Bilanzgewinn des Konzerns, nicht der AG, für die HV ist aber der Einzelabschluss der AG Grundlage der Tagesordnung, nicht die Bilanz des Konzerns.
Ich frage mich, bei welchem TOP über den Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands abgestimmt werden soll, ein entsprechender TOP fehlt in der Einladung. ist das überhaupt zulässig ? Analog HV 2023:
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2022Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der GIEAG Immobilien AG zum 31. Dezember 2022 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 43.899.371,54 auf neue Rechnung vorzutragen.
Dieser HV-Beschluss 2023 war meiner Meinung nach übrigens auch fehlerhaft, weil die 43,9 Mio den Konzernbilanzgewinn zum 31.12.22 darstellten (Bilanzgewinn der AG waren damals 42,8 Mio, aktuell 39,4 Mio...)
update: die HV Tagesordnung wurde inzwischen auf Antrag des Großaktionärs bzgl. der von mir festgestellten Fehler korrigiert/ergänzt.
Über die Verwendung des AG Bilanzgewinns soll in einem TOP6 abgestimmt werden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 76.322.645 von Muckelius am 30.08.24 16:26:37ich habe es mit einem anderen PDF Reader probiert (nicht Adobe Acrobat) damit geht es in der Tat.
Ok, interessant sind die Anmerkungen des Konzernprüfers, unter welchen Voraussetzungen eine positive Fortführungsprognose möglich ist..Weiterer Abverkauf des Bestandportfolios, Projektverkäufe, Bestätigung der Vereinbarungen mit Banken (Stand 21.08.24) zur Verlängerung von Krediten, ev. Neuverhandlung 2025 zu weiteren/erneuten Kreditverlängerungen.
Außerdem:
Fehlerhaft ist die Stellungnahme des Vorstands zur Gewinnverwendung Datei 240828_-JA2023_GewinnverwendungVorschlagVorstand.pdf , weil darin von einem Bilanzgewinn der Gieag AG von 31,59 Mio die Rede ist. Dieser Bilanzgewinn 31,59 Mio. ist laut Konzernbilanz der Bilanzgewinn des Konzerns, nicht der AG, für die HV ist aber der Einzelabschluss der AG Grundlage der Tagesordnung, nicht die Bilanz des Konzerns.
Ich frage mich, bei welchem TOP über den Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands abgestimmt werden soll, ein entsprechender TOP fehlt in der Einladung. ist das überhaupt zulässig ? Analog HV 2023:
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2022Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der GIEAG Immobilien AG zum 31. Dezember 2022 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 43.899.371,54 auf neue Rechnung vorzutragen.
Dieser HV-Beschluss 2023 war meiner Meinung nach übrigens auch fehlerhaft, weil die 43,9 Mio den Konzernbilanzgewinn zum 31.12.22 darstellten (Bilanzgewinn der AG waren damals 42,8 Mio, aktuell 39,4 Mio...)
Ok, interessant sind die Anmerkungen des Konzernprüfers, unter welchen Voraussetzungen eine positive Fortführungsprognose möglich ist..Weiterer Abverkauf des Bestandportfolios, Projektverkäufe, Bestätigung der Vereinbarungen mit Banken (Stand 21.08.24) zur Verlängerung von Krediten, ev. Neuverhandlung 2025 zu weiteren/erneuten Kreditverlängerungen.
Außerdem:
Fehlerhaft ist die Stellungnahme des Vorstands zur Gewinnverwendung Datei 240828_-JA2023_GewinnverwendungVorschlagVorstand.pdf , weil darin von einem Bilanzgewinn der Gieag AG von 31,59 Mio die Rede ist. Dieser Bilanzgewinn 31,59 Mio. ist laut Konzernbilanz der Bilanzgewinn des Konzerns, nicht der AG, für die HV ist aber der Einzelabschluss der AG Grundlage der Tagesordnung, nicht die Bilanz des Konzerns.
Ich frage mich, bei welchem TOP über den Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands abgestimmt werden soll, ein entsprechender TOP fehlt in der Einladung. ist das überhaupt zulässig ? Analog HV 2023:
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2022Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der GIEAG Immobilien AG zum 31. Dezember 2022 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 43.899.371,54 auf neue Rechnung vorzutragen.
Dieser HV-Beschluss 2023 war meiner Meinung nach übrigens auch fehlerhaft, weil die 43,9 Mio den Konzernbilanzgewinn zum 31.12.22 darstellten (Bilanzgewinn der AG waren damals 42,8 Mio, aktuell 39,4 Mio...)
also mir werden die Dokumente angezeigt
https://www.gieag.de/wp-content/uploads/2024/08/GIEAG-Immobi…
https://www.gieag.de/wp-content/uploads/2024/08/GIEAG-KONZER…
https://www.gieag.de/wp-content/uploads/2024/08/GIEAG-Immobi…
https://www.gieag.de/wp-content/uploads/2024/08/GIEAG-KONZER…
Antwort auf Beitrag Nr.: 76.322.021 von Muckelius am 30.08.24 14:07:56prima Anfechtungsgrund, leere Jahres-Abschlussdokumente/Templates seitens des Unternehmens als "zugängliche Dokumente" zu bezeichnen. Wird hiermit festgehalten:
TOP1 :
[..]
"der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt 1 deshalb keinen Beschluss zu fassen. Die genannten Unterlagen sind ab dem Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sowie auch während der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.gieag.de/investor-relations/#hauptversammlung zugänglich
am 30.8.24 14:30 Uhr war weder der Einzelabschluss noch der Konzernabschluss "zugänglich", obwohl die Hauptversammlung bereits einberufen worden ist.
TOP1 :
[..]
"der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt 1 deshalb keinen Beschluss zu fassen. Die genannten Unterlagen sind ab dem Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sowie auch während der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.gieag.de/investor-relations/#hauptversammlung zugänglich
am 30.8.24 14:30 Uhr war weder der Einzelabschluss noch der Konzernabschluss "zugänglich", obwohl die Hauptversammlung bereits einberufen worden ist.
inzwischen wurde auch dann zur Hauptversammlung eingeladen, alle Info's finden sich auf
https://www.gieag.de/investor-relations/#hauptversammlung
(auf Dokumente einsehen gehen)
https://www.gieag.de/investor-relations/#hauptversammlung
(auf Dokumente einsehen gehen)
Antwort auf Beitrag Nr.: 76.321.715 von Andrija am 30.08.24 13:15:12viel zu verfolgen gab es in den letzten 12 Monaten nicht. Gieag gab sich ja seit 2022 sehr wortkarg. Ob das Unternehmen die Krise überleben wird, kann man vermutlich erst in ein paar Jahren sagen, wenn die Forderungen der finanzierenden Banken erfüllt sind. Bis dahin wird Gieag noch weitere Jahresverluste schreiben-mangels erfolgreichem Projektgeschäft-und hoher Zinslast.
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