OSRAM - Siemens plant IPO (Seite 15)
eröffnet am 29.03.11 14:19:20 von
neuester Beitrag 09.02.24 09:22:23 von
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dpa-AFX meldete Ende September verschiedene Kursziele von Analysten:
NordLB: 34 Euro
Kepler Cheuvreux 44,65 Euro
Independent Research 65 Euro
"Noch optimistischer zeigt sich die Commerzbank. Deren Analyst Sebastian Growe verdoppelte das Kursziel sogar nahezu von 41 auf 80 Euro."
Die Argumentation von €34 (Stand Alone) bis €65 (Anleihe Charakter plus Squeeze Out Fantasie) kann ich ja noch nachvollziehen. Die €80 der CoBa nicht:
- Die 2025er Anleihe notiert mit stolzen 4.7% YTM. Die 2.24€ pro Jahr an Garantiedividende entsprechen 2.8% auf dem Kursziel von €80.
- Die 2025er Anleihe hat einen Nennwert von 100, die Osram Aktie könnte theoretisch - sollte AMS die 95% Schwelle überschreiten - zur aktuellen PwC-Bewertung von €44.65 abgenommen werden.
Kann jemand das Kursziel der CoBa von €80 für Osram nachvollziehen?
NordLB: 34 Euro
Kepler Cheuvreux 44,65 Euro
Independent Research 65 Euro
"Noch optimistischer zeigt sich die Commerzbank. Deren Analyst Sebastian Growe verdoppelte das Kursziel sogar nahezu von 41 auf 80 Euro."
Die Argumentation von €34 (Stand Alone) bis €65 (Anleihe Charakter plus Squeeze Out Fantasie) kann ich ja noch nachvollziehen. Die €80 der CoBa nicht:
- Die 2025er Anleihe notiert mit stolzen 4.7% YTM. Die 2.24€ pro Jahr an Garantiedividende entsprechen 2.8% auf dem Kursziel von €80.
- Die 2025er Anleihe hat einen Nennwert von 100, die Osram Aktie könnte theoretisch - sollte AMS die 95% Schwelle überschreiten - zur aktuellen PwC-Bewertung von €44.65 abgenommen werden.
Kann jemand das Kursziel der CoBa von €80 für Osram nachvollziehen?
Börse Online hat im aktuellen Heft in der Rubrik Börsengeflüster einen Hinweis auf den Beherrschungsvertrag, nennt aber etwas irreführend die brutto Garantiedividende von 2,57 Euro, während es netto nach Abzug der Körperschaftsteuer ja nur 2,24 Euro Ausgleichszahlung sind. Das ist dann der Dividendenbetrag, den die Anleger erhalten und der dann noch mit der Abgeltungssteuer oder individuell versteuert werden muss.
Indem man dann noch meint, die Ausgleichszahlung mit einer angenommenen Rendite von 4% auf einen Kurs von über 60 Euro hochrechnen zu können, durch Kapitalisierung der ausgleichszahlung, fällt die Berichterstattung meines Erachtens etwas euphorisch aus.
Auf den Beherrschungsvertrag kann ja auch Delisting oder Squeeze-out folgen und mit dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre wäre die ausgleichszahlung nicht mehr geschuldet.
Bei Stada konnte man im Gutachten auch lesen, dass bei der Bewertung des Unternehmens anhand der Ausgleichszahlung die Bonität des Schuldners der Ausgleichszahlung zu beachten ist. Ist diese nicht so besonders, dann kann ein zugrunde zu legender Kapitalisierungszins durchaus hoch ausfallen und die Barabfindung kann dann entsprechend niedriger ausfallen. Die Unternehmensbewertung auf Basis der erwarteten Erträge des Unternehmens selbst ist aber zu gegebener Zeit natürlich außerdem vorzunehmen.
Indem man dann noch meint, die Ausgleichszahlung mit einer angenommenen Rendite von 4% auf einen Kurs von über 60 Euro hochrechnen zu können, durch Kapitalisierung der ausgleichszahlung, fällt die Berichterstattung meines Erachtens etwas euphorisch aus.
Auf den Beherrschungsvertrag kann ja auch Delisting oder Squeeze-out folgen und mit dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre wäre die ausgleichszahlung nicht mehr geschuldet.
Bei Stada konnte man im Gutachten auch lesen, dass bei der Bewertung des Unternehmens anhand der Ausgleichszahlung die Bonität des Schuldners der Ausgleichszahlung zu beachten ist. Ist diese nicht so besonders, dann kann ein zugrunde zu legender Kapitalisierungszins durchaus hoch ausfallen und die Barabfindung kann dann entsprechend niedriger ausfallen. Die Unternehmensbewertung auf Basis der erwarteten Erträge des Unternehmens selbst ist aber zu gegebener Zeit natürlich außerdem vorzunehmen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.170.762 von SiebterSinn am 23.09.20 17:00:18Und jetzt muss ich mir Sorgen machen?
(@alle) Ich habe meinen im April erworbenen Kleinbestand heute verkauft (in 37,60 / out 49,40). Euch noch viel Erfolg!
ja und bei solchen cases tummeln sich einige hochspezialisierte häuser, die sehr genau wissen was sie tun und in fall osram läuft es definitiv auf einen squeeze out hinaus, dh.
nach abschluss und eintrag des BGAV wird sehr wahrscheinlich ein delisting kommen, um 1. kosten zu sparen und 2. sich die ganzen passiven aktien zu holen, damit wird ein neues angebot fällig zum volumsgewichteten 6 monatsschnitt und dieser wird vermutlich schon über dem BGAV angebot liegen...
und so kann das spiel weitergehen bis zum SO, hier gilt dann der volumensgewichtete 3 monatsschnitt...
man sehe sich nur stada an:
übernahme zu rund 66
BGAV zu rund 74
Delisting zu rund 82
Squeeze out zu 98,51
vorausgesetzt alles natürlich nur, dass es operativ so läuft wie sich dass die ams vorstellt.
lange rede, kurzer sinn, bei 50 kein must have mehr, aber dennoch eine schöne halteposition
nach abschluss und eintrag des BGAV wird sehr wahrscheinlich ein delisting kommen, um 1. kosten zu sparen und 2. sich die ganzen passiven aktien zu holen, damit wird ein neues angebot fällig zum volumsgewichteten 6 monatsschnitt und dieser wird vermutlich schon über dem BGAV angebot liegen...
und so kann das spiel weitergehen bis zum SO, hier gilt dann der volumensgewichtete 3 monatsschnitt...
man sehe sich nur stada an:
übernahme zu rund 66
BGAV zu rund 74
Delisting zu rund 82
Squeeze out zu 98,51
vorausgesetzt alles natürlich nur, dass es operativ so läuft wie sich dass die ams vorstellt.
lange rede, kurzer sinn, bei 50 kein must have mehr, aber dennoch eine schöne halteposition
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.166.241 von Pharmaschinken am 23.09.20 11:27:11
Das kann verschiedene Ursachen haben.
Einerseits sind die 2,24 Euro eine hohe jährliche Rendite, so dass die Osramaktie als Anleihe gesehen wird, die dann entsprechend hoch notiert, wobei man allerdings die Bonität von ams berücksichtigen muss und auch die Dauer bis zu einem möglichen Squeeze-out oder einer möglichen Kündigung des Beherrschungsvertrags.
Andererseits besteht eine gewisse Phantasie, dass im Spruchverfahren eine höhere Abfindung festgesetzt werden könnte, dass bei einem möglichen Squeeze-out nach Erreichen von 90% Stimmrechtsanteil eine höhere Abfindung festgesetzt werden könnte und dass bei einem möglichen Delisting eine höhere Abfindung festgesetztwerden könnte.
Eine mögliche Nachbesserung im Spruchverfahren kann man sich sichern, wenn man nach Wirksamwerden des Beherrschungsvertrag die Aktien zur Abfindung einreicht. Im Fall einer Nachbesserung erhielte man diese Zuzahlung nach Ende des Spruchverfahrens, den Abfindungsbetrag bekäme man aber schon bald, umgehend nach Einreichung der Aktien zur Abfindung.
Zitat von Pharmaschinken: Hi, eine Anfängerfrage von mir
Warum liegt denn der Kurs aktuell bei ca. 49,61 € und damit deutlich über der Barabfindung in Höhe von EUR 44,65 pro Aktie?
Hängt das mit der Ausgleichszahlung (2,24 €) zusammen, die auf eine gewisse Zeit gezahlt würde und im Kurs eingepreist ist?
Das kann verschiedene Ursachen haben.
Einerseits sind die 2,24 Euro eine hohe jährliche Rendite, so dass die Osramaktie als Anleihe gesehen wird, die dann entsprechend hoch notiert, wobei man allerdings die Bonität von ams berücksichtigen muss und auch die Dauer bis zu einem möglichen Squeeze-out oder einer möglichen Kündigung des Beherrschungsvertrags.
Andererseits besteht eine gewisse Phantasie, dass im Spruchverfahren eine höhere Abfindung festgesetzt werden könnte, dass bei einem möglichen Squeeze-out nach Erreichen von 90% Stimmrechtsanteil eine höhere Abfindung festgesetzt werden könnte und dass bei einem möglichen Delisting eine höhere Abfindung festgesetztwerden könnte.
Eine mögliche Nachbesserung im Spruchverfahren kann man sich sichern, wenn man nach Wirksamwerden des Beherrschungsvertrag die Aktien zur Abfindung einreicht. Im Fall einer Nachbesserung erhielte man diese Zuzahlung nach Ende des Spruchverfahrens, den Abfindungsbetrag bekäme man aber schon bald, umgehend nach Einreichung der Aktien zur Abfindung.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.167.444 von SquishyLady am 23.09.20 12:49:42
Grundsätzlich ja, aber als es mal darauf ankam, bei Dt. Effecten und Wechselbeteiligungsgesellschaft damals, war es dann doch nicht möglich, das durchzusetzen. Wobei das damals ein spezieller Fall war, indem zwischendurch der Streubesitz zugenommen hatte, wenn ich mich richtig erinnere.
Zitat von SquishyLady:Zitat von Aktienduffy: Richtig, es wird wie immer ein spruchverfahren geben und bis dieser abgeschlossen ist kann jederzeit eingereicht werden. Kabel Deutschland, McKesson, Homag, DMG mori und und und alles Aktien bei denen der BGAV seit Ewigkeiten läuft und wegen laufender Spruchverfahren noch andienbar ist.
Gilt das eigentlich auch wenn der BGAV vor Beendigung des Spruchverfahrens schon wieder gekündigt wurde?
Grundsätzlich ja, aber als es mal darauf ankam, bei Dt. Effecten und Wechselbeteiligungsgesellschaft damals, war es dann doch nicht möglich, das durchzusetzen. Wobei das damals ein spezieller Fall war, indem zwischendurch der Streubesitz zugenommen hatte, wenn ich mich richtig erinnere.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.160.703 von Aktienduffy am 22.09.20 21:51:06
Gilt das eigentlich auch wenn der BGAV vor Beendigung des Spruchverfahrens schon wieder gekündigt wurde?
Zitat von Aktienduffy: Richtig, es wird wie immer ein spruchverfahren geben und bis dieser abgeschlossen ist kann jederzeit eingereicht werden. Kabel Deutschland, McKesson, Homag, DMG mori und und und alles Aktien bei denen der BGAV seit Ewigkeiten läuft und wegen laufender Spruchverfahren noch andienbar ist.
Gilt das eigentlich auch wenn der BGAV vor Beendigung des Spruchverfahrens schon wieder gekündigt wurde?
Hi, eine Anfängerfrage von mir
Warum liegt denn der Kurs aktuell bei ca. 49,61 € und damit deutlich über der Barabfindung in Höhe von EUR 44,65 pro Aktie?
Hängt das mit der Ausgleichszahlung (2,24 €) zusammen, die auf eine gewisse Zeit gezahlt würde und im Kurs eingepreist ist?
Warum liegt denn der Kurs aktuell bei ca. 49,61 € und damit deutlich über der Barabfindung in Höhe von EUR 44,65 pro Aktie?
Hängt das mit der Ausgleichszahlung (2,24 €) zusammen, die auf eine gewisse Zeit gezahlt würde und im Kurs eingepreist ist?
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.160.703 von Aktienduffy am 22.09.20 21:51:06
Ein Informierer informiert sich oder Andere. Logisch.
Hier eher sich - wie man an der Menge Fragezeichen in meinen letzten Beiträgen sieht.
Zitat von Aktienduffy: Jetzt hast du Infos, die deinem nick gerecht werden, sonst müsstest du dich ja unINFORMIERtER nennenDanke 🙂
Ein Informierer informiert sich oder Andere. Logisch.
Hier eher sich - wie man an der Menge Fragezeichen in meinen letzten Beiträgen sieht.
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