OSRAM - Siemens plant IPO (Seite 35)
eröffnet am 29.03.11 14:19:20 von
neuester Beitrag 09.02.24 09:22:23 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 61.727.228 von honigbaer am 19.10.19 23:04:56Hallo Honigbaer, ich glaube auch nicht, daß Das was wird. Da versucht doch mal schon wieder "die Maus einen Elefanten zu fressen".
Meine Meinung: Da ist wohl eher der Wunsch der Vater des Gedankens.
Meine Meinung: Da ist wohl eher der Wunsch der Vater des Gedankens.
Schwer zu sagen.
Mit Gefangenendilemma ist wohl gemeint, dass in dem Moment, in dem man weiß, dass die Stimmrechte reichen, der Kurs davonlaufen kann. Und wenn man davon profitieren will, muss man zum Zeitpunkt eines erfolgreichen Angebots investiert sein und die Aktien über das Ende der Angebotsfrist auf Gedeih und Verderb halten.
Sehe aber nur begrenzte Gefahr für den Kurs, bei 20% Anteilsbesitz gibt es ja kaum ein Zurück.
Mit Gefangenendilemma ist wohl gemeint, dass in dem Moment, in dem man weiß, dass die Stimmrechte reichen, der Kurs davonlaufen kann. Und wenn man davon profitieren will, muss man zum Zeitpunkt eines erfolgreichen Angebots investiert sein und die Aktien über das Ende der Angebotsfrist auf Gedeih und Verderb halten.
Sehe aber nur begrenzte Gefahr für den Kurs, bei 20% Anteilsbesitz gibt es ja kaum ein Zurück.
Die Spekulation auf einen Beherrschungsvertrag macht auch meines Erachtens nur dann Sinn, wenn ams nach dem Angebot quasi die nötigen Stücke hätte. Aber man hat ja Zeit, sich die Sache anzugucken.
So ist das wohl eher nicht zu verstehen, denn im Handelsblatt hieß es, nach dem Angebot strebe ams vermutlich weitere Zukäufe an und man könne mit gut 60% der Stimmrechte im Besitz bereits die nötige 75% Mehrheit der Stimmrechte zum Abschluss eines Beherrschungsvertrags in der HV erreichen, wegen geringer HV Präsenz. Außerdem könne ams nicht ewig warten, müsse ja die 20% vorerst finanzieren.
Für die Spekulation auf einen Beherrschungsvertrag hat das meines Erachtens schon einen Haken, denn dann hat ams zwar 55%, aber es ist nicht direkt absehbar, ob und wann ein Behrrschungsvertrag kommt.
Für die Spekulation auf einen Beherrschungsvertrag hat das meines Erachtens schon einen Haken, denn dann hat ams zwar 55%, aber es ist nicht direkt absehbar, ob und wann ein Behrrschungsvertrag kommt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.721.228 von unicum am 18.10.19 18:03:50
Ich gehe mal davon aus, dass die 55% ohne die vorhandenen Stücke erreicht werden müssen. Das hieße ja, dass man danach 75% zusammen hätte und ein Beherrschungsvertrag möglich sein könnte.
Zitat von unicum: 55% Mindestannahmeschwelle. Man kann es halt nicht lassen. Effizienter wäre, im Vorfeld die Instis abzuklopfen. Aber 55% scheint machbar. Somit ist die Wahrscheinlichkeit recht hoch, dass das durchgeht.
Für eine signifikant höhere Pflichtabfindung im Rahmen eines Beherrschung- und Gewinnabführungsvertrages sehe ich aber weiterhin wenig Spielraum.
Ich gehe mal davon aus, dass die 55% ohne die vorhandenen Stücke erreicht werden müssen. Das hieße ja, dass man danach 75% zusammen hätte und ein Beherrschungsvertrag möglich sein könnte.
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.721.228 von unicum am 18.10.19 18:03:50
So braucht man sich nicht zu wundern, dass die Schwelle damals nicht erreicht wurde. Wenn nun
beim zweiten Mal eine mehrwöchige Frist für die Annahme bestehen wird, sind die Voraussetzungen
für einen Erfolg sicher besser.
Schnell, schnell geht garnichts.
Man muss bedenken, dass beim letzten Mal nur eine sehr kurze Frist zur Annahme des 41-Euro-Angebots lief. Da hat bspw. meine Depotbank gar nicht erst bei mir wegen der Annahme nachgefragt.So braucht man sich nicht zu wundern, dass die Schwelle damals nicht erreicht wurde. Wenn nun
beim zweiten Mal eine mehrwöchige Frist für die Annahme bestehen wird, sind die Voraussetzungen
für einen Erfolg sicher besser.
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.721.108 von unicum am 18.10.19 17:50:1255% Mindestannahmeschwelle. Man kann es halt nicht lassen. Effizienter wäre, im Vorfeld die Instis abzuklopfen. Aber 55% scheint machbar. Somit ist die Wahrscheinlichkeit recht hoch, dass das durchgeht.
Für eine signifikant höhere Pflichtabfindung im Rahmen eines Beherrschung- und Gewinnabführungsvertrages sehe ich aber weiterhin wenig Spielraum.
Für eine signifikant höhere Pflichtabfindung im Rahmen eines Beherrschung- und Gewinnabführungsvertrages sehe ich aber weiterhin wenig Spielraum.
Wenn AMS jetzt auf eine Mindestannahmeschwelle verzichtet, wird ein sehr großer Teil angedient, da das Gefangenendilemma nicht existiert (siehe meine vorangegangenen Beiträge zu diesem Thema hier). Vielleicht hat man ja hier mitgelesen?
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.680.297 von Grid-Party am 12.10.19 14:46:36Neuigkeiten zu OSRAM:
Advant / Bain planen kurzfristig keine Offerte
AMS werden am Freitag (heute) im Aufsichtsrat die Möglichkeiten eines neuen Angebots diskutieren.
Gebot müßte mindestens 41 € sein. Möglicherweise wird die Mindestannahmequote herabgesetzt.
Quelle: Börsen-Zeitung / Bloomberg
Advant / Bain planen kurzfristig keine Offerte
AMS werden am Freitag (heute) im Aufsichtsrat die Möglichkeiten eines neuen Angebots diskutieren.
Gebot müßte mindestens 41 € sein. Möglicherweise wird die Mindestannahmequote herabgesetzt.
Quelle: Börsen-Zeitung / Bloomberg
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.675.554 von honigbaer am 11.10.19 16:20:14Bei mir waren sie seit 10.10. wieder verfügbar.
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