Steuern für 2010 - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 30.03.11 18:03:09 von
neuester Beitrag 30.03.11 20:50:11 von
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Hallo,
ich bin ein absoluter Steuerlaie.War gestern beim Finanzamt und muß leider Steuern nachzahlen.Nun sagte mir heute ein Bekannter,das man die Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und zur sozialen Pflegeversicherung absetzen kann.Nun meine Fragen.
1. Stimmt das überhaupt
2. Ab was für einen Betrag zählt das denn??
Vielen Dank
ich bin ein absoluter Steuerlaie.War gestern beim Finanzamt und muß leider Steuern nachzahlen.Nun sagte mir heute ein Bekannter,das man die Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und zur sozialen Pflegeversicherung absetzen kann.Nun meine Fragen.
1. Stimmt das überhaupt
2. Ab was für einen Betrag zählt das denn??
Vielen Dank
Steht alles auf der elekronischen Lohnbescheinigung drauf, Zeile 25 und Pflege Zeile 26 und wurde schon an des Fa gemeldet.
Das ist schon alles in die laufende Lohnzahlung eingeabreitet, da gibt es keine nachträgliche/ zusätzliche Erstattung.
sausebraus2000
Das ist schon alles in die laufende Lohnzahlung eingeabreitet, da gibt es keine nachträgliche/ zusätzliche Erstattung.
sausebraus2000
hallo, danke für Deine Antwort.Ich habe gerade noch etwas bei google gefunden.
Krankenversicherungsbeiträge von der Steuer absetzen
05. Januar 2010:
Krankenversicherungsbeiträge von der Steuer absetzen
Ab 2010 können gesetzlich und privat Versicherte Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung bei der Einkommensteuererklärung geltend machen. Für Versicherte in einer Gesetzlichen Krankenversicherung funktioniert das Absetzen von der Steuer etwas einfacher, sie müssen „nur“ gewisse Höchstgrenzen beachten (1900 Euro für Angestellte, Beamte, Rentner, Pensionäre, mitversicherte/ nicht berufstätige Ehepartner; 2800 Euro für alle, die ihre Versicherungsbeiträge alleine leisten).
Meinen die damit nicht den Betrag der auf der elektonischen Lohnbescheinigung draufsteht??
Krankenversicherungsbeiträge von der Steuer absetzen
05. Januar 2010:
Krankenversicherungsbeiträge von der Steuer absetzen
Ab 2010 können gesetzlich und privat Versicherte Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung bei der Einkommensteuererklärung geltend machen. Für Versicherte in einer Gesetzlichen Krankenversicherung funktioniert das Absetzen von der Steuer etwas einfacher, sie müssen „nur“ gewisse Höchstgrenzen beachten (1900 Euro für Angestellte, Beamte, Rentner, Pensionäre, mitversicherte/ nicht berufstätige Ehepartner; 2800 Euro für alle, die ihre Versicherungsbeiträge alleine leisten).
Meinen die damit nicht den Betrag der auf der elektonischen Lohnbescheinigung draufsteht??
Den meinen die schon, die 1.900 € wird vermuitlich jeder dicker erreichen. Dann entfällt auch die Angabe der weiteren Versicherungen (KFZ usw.)
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