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    Steuererklärung 2010 **Hilfe** - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.04.11 12:24:36 von
    neuester Beitrag 04.04.11 08:15:14 von
    Beiträge: 13
    ID: 1.165.230
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      Avatar
      schrieb am 03.04.11 12:24:36
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      nun sitze ich an der Steuererklärung und komme nicht klar:cry: Dürfte ich hier um Hilfe bitten?

      Also ich bin Arbeitnehmer mit Anlage N und muss natürlich auch die Tradinggewinne versteuern.

      Von der Bank habe ich nun die Steuerbescheinigung bekommen, das ist ja auch recht übersichtlich, steht ja genau drauf in welche Zeile der Anlage KAP einzutragen ist.

      Also die KAP ausfüllen aber welche Beträge gebe ich jetzt in die Anlage SO:confused:

      Die Bank bescheinigt lediglich die angefallenen Gewinne usw. und in der Anlage SO soll der Kaufwert und Verkaufswert eingetragen werden.
      Muss ich nun jeden Trade genau ausrechnen usw.?

      Oder benötige ich die Anlage SO gar nicht weil ja schon (laut Bescheinigung der Bank) alles in KAP angegeben ist?

      Zu erwähnen sei vielleicht noch das ich aus 2009 reichlich Verlsutvortrag geltend machen möchte:laugh: 2009 war ein schlechtes Jahr.

      So, sicherlich wird man an meinem Text schon merken das ich keinen Plan von der Steuer habe aber vielleicht könnt ihr mir trotzdem etwas helfen:cool:

      LG
      moeldi
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 03.04.11 13:39:54
      Beitrag Nr. 2 ()
      Mit dem WISO-Programm wirst Du ganz easy durch alle Menüs geführt und kannst Video's & Tipps einsehen bei jedem Punkt ;)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 03.04.11 14:19:32
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.309.838 von AndreasBernstein am 03.04.11 13:39:54Das ist schon einleuchtend nur hilft mir kein Programm bei der Auswahl der Anlagen, diese müssen schon selbst bestimmt werden oder bei Wiso nicht?
      Avatar
      schrieb am 03.04.11 14:51:17
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.309.679 von moeldi-3 am 03.04.11 12:24:36SO gibt es für WP nicht mehr in 2010 (von extremen Ausnahmen bei Kauf über Jahreswechsel 08/09 und Verkauf übwer Jahreswechsel 09/10 abgesehen). Die Anlage SO ist dahner nicht mehr auszufüllen.

      Wenn der Verlust aus 2009 noch aus Altgeschäften (altes Recht) stanmmt wurde vom FA ein Verlustvortrag festgestellt, hier muss das Kreuzchen bei Altverlustverrechnung gesetzt werden. Wenn der Verlust aus Neugeschäften stammt, hat die Bank ihn ggfs. bereits verrechnet in der vorliegenden Steuerbescheinigung. Wenn der Verlust aus Geschäften bei einer anderen Bank aus Neugeschäften stammt, müsstest Du eine Verlustbescheinigung haben, ohne die geht leider nichts (mehr).

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 03.04.11 14:57:11
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo,ich habe auch auch eine Frage zur Anlage KAP.
      Ich habe Einkünfte auf meinem Namen,auf den Namen meiner Frau und auf Eheleute, das Formular unterscheidet aber nur zwischen Ehemann oder Frau.
      Bei wem trage ich die Einkünfte "Eheleute" ein??

      MfG Strippenzieher
      1 Antwort

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      Avatar
      schrieb am 03.04.11 15:33:05
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.309.982 von Strippenzieher am 03.04.11 14:57:11Jeweils 50%.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 03.04.11 16:03:49
      Beitrag Nr. 7 ()
      Zitat von Taxadvisor: SO gibt es für WP nicht mehr in 2010 (von extremen Ausnahmen bei Kauf über Jahreswechsel 08/09 und Verkauf übwer Jahreswechsel 09/10 abgesehen). Die Anlage SO ist dahner nicht mehr auszufüllen.

      Gruß
      Taxadvisor


      Vielen Dank:)

      Dann heißt das für mich keine SO mehr. Alle anzugebende Geschäfte waren in 2010
      und der Verlustvortrag liegt dem FA vor also nur die KAP und ich bekomme alle
      Steuern zurück:laugh:
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 03.04.11 16:32:49
      Beitrag Nr. 8 ()
      Zitat von Taxadvisor: hier muss das Kreuzchen bei Altverlustverrechnung gesetzt werden.


      Hallo Taxadvisor,

      könntest du mir noch verraten wo das Kreuz gesetzt werden muss,
      Zeile 59 nach §23 ESTG oder Zeile 60 nach §22 Nr.3 ESTG ?

      Danke

      LG
      Avatar
      schrieb am 03.04.11 16:35:25
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.310.073 von moeldi-3 am 03.04.11 16:03:49UPS vergessen:

      Und dann trotz dem zu verrechnenden Verlust vom letzten Jahr am Anfang des Bogens noch die Günstigerprüfung wählen?
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 03.04.11 19:14:06
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.310.120 von moeldi-3 am 03.04.11 16:35:25Zeile 59 und JA

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 03.04.11 22:06:21
      Beitrag Nr. 11 ()
      Das war jetzt mal Hilfe vom allerfeinsten!

      Herzlichen Dank

      LG
      Avatar
      schrieb am 04.04.11 00:35:35
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.310.120 von moeldi-3 am 03.04.11 16:35:25Hallo moeldi-3,

      die Günstigerprüfung ist nicht zwingend erforderlich, es würde auch der Antrag gem. KAP Zeile 5 ausreichen. Nur entsprechend hohe Gewinne zum verrechnen der Altverluste musst du dann natürlich erklären.

      Die Günstigerprüfung hat nämlich den Nachteil, dass man sämtliche Kapitalerträge angeben muss. Und bei manchen Banken wartet man da bis Mitte des Jahres auf die Steuerbescheinigung.

      MfG Stefan
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 04.04.11 08:15:14
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.311.156 von reckoner am 04.04.11 00:35:35Das stimmt, aber wenn die KapErträge nach Verlustverrechnung deutlich geringer sind, lohnt ja evtl. auch eine Günstigerprüfung.
      Zudem steht die Finanzverwaltung wohl auf dem Standpunkt, dass die Günstigerprüfung bei späteren Bescheidänderungen nicht mehr beantragt werden kann. Wir empfehlen daher in allen Fällen, wo aufgrund Einspruch/Beteiligung etc. mit Änderungen gerechnet werden muss, die Günstigerprüfung gleich zu beantragen.

      Gruß
      Taxadvisor


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