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    Nebenverdienst als Finanzberater - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.04.11 08:44:51 von
    neuester Beitrag 21.04.11 15:16:15 von
    Beiträge: 44
    ID: 1.165.296
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      schrieb am 05.04.11 08:44:51
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Gemeinde,

      ich möchte nebenberuflich als Finanzberater tätig sein. Spezializierung Baufinanzierung aber auch Altersvorsorge und Allegeine Versicherungen. Gesellschaft interessiert in dem Zusammenhang nicht.

      Meine Frage ist die Steuerliche behandlung dieser Einkünfte.

      Laut Info der Gesellschaft so:

      Art: Sonnstige Einkrlnfte i.5.d. § 22
      Nr.3 ESIG
      Ermittlung: Überschuss der Einnahmen über die
      Werbungskosten (Ausgaben)
      Freigrenze 255 Furo p.a.: Übersteigt der Überschuss
      diese Freigrerze, ist er ab dem
      ersten Euro einkommensteuerpflichtig


      Jetzt wird es so sein das ich die 255 schon bald übersteigen werde. Wie ist die Rechnung bei folgendem Beispiel:

      St.4 persönlicher Steuersatz ca. 36 % aus dem Hauptberuf ( letzten Jahre).

      Einkünfte erster Monat Nebenberuf: 500 Euro. Wird es mit dem 36 % verrechnet ( was aber die Gesellschaft ja nicht wissen kann) oder mit dem höhststeuersatz und ich hole mir die Differenz über die Steuererklärung wieder ?

      Oder wird es Brutto = netto gezahlt und ich muß es am Jahresende nachversteuern ?


      Gleiche Frage zu den anderen Abgaben : Soli, KV, PV usw. Unterliegen diese Nebeneinküfte diesen Abgaben ?

      Danke
      Avatar
      schrieb am 05.04.11 09:02:50
      Beitrag Nr. 2 ()
      Na, ob der Nebenberuf eines "Finanzberaters" bei diesen Fragen richtig gewählt ist? Nicht das dich mal ein Kunde mit solchen simplen Fragen fragt....

      sausebraus2000
      Avatar
      schrieb am 05.04.11 09:32:06
      Beitrag Nr. 3 ()
      Zitat von sausebraus2000: Na, ob der Nebenberuf eines "Finanzberaters" bei diesen Fragen richtig gewählt ist? Nicht das dich mal ein Kunde mit solchen simplen Fragen fragt....

      sausebraus2000


      Das war nir klar das so ein Spruch kommt.

      Hat ihr Finanzberater neben den Infos zu Versicherungen und Krediten auch den Steuerfachmann drauf ?

      Evtl. bietet er auch noch haushaltsnahe dienstleistungen an und eine Eventagentur für den nächsten Geburtstag parat ?

      Die sontigen Einkünfte sind mir neu, obwohl ich meine Steuererklärung Jahrelang neu mache. Grundsätzlich war ich der meinung jeder nebenberuf über St.6. Wenns günstiger geht ist es mir gerne willkommen

      Bilde mich aber gerne weiter :keks:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 05.04.11 10:05:56
      Beitrag Nr. 4 ()
      auf solche Finanzberater hat die Welt gewartet:laugh::laugh::laugh:
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.04.11 10:07:33
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.318.769 von hasni am 05.04.11 10:05:56genau :kiss::kiss:

      all inklusive

      Auto kann ich auch schrauben und Metzger hate ich gelernt :rolleyes::rolleyes:

      :D

      immerhin kann ich brutto von netto unterscheiden, alles abnere gibt sich :keks:

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      Avatar
      schrieb am 05.04.11 10:11:31
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.318.458 von Latinl am 05.04.11 09:32:06Also wenn du mir eine Altersversorgung verkaufen möchtest solltest du aber schon steuerlich auch viel mitbringen. Das interessiert mich zum Beispiel schon wie das Ganze einmal aussieht. Aber wenn ich mich nicht einmal selbst damit beschäftige wie meine Nebeneinkünfte steuerlich bedandelt werden dann kannst du wirklich nicht mehr erwarten.

      Noch dazu müsstest du da wahrscheinlich schon mehr Angaben machen. Woher beziehen sie die Nebeneinkünfte, wirst du als Selbstständiger oder Freiberufler behandelt. Denn dann müsstest du dich vielleicht um noch viel mehr kümmern. Je nach Produkt das du vertreibst.
      Avatar
      schrieb am 05.04.11 10:12:36
      Beitrag Nr. 7 ()
      Zitat von Latinl: genau :kiss::kiss:

      all inklusive

      Auto kann ich auch schrauben und Metzger hate ich gelernt :rolleyes::rolleyes:

      :D

      immerhin kann ich brutto von netto unterscheiden, alles abnere gibt sich :keks:


      Genau ist das bru und das ne
      Avatar
      schrieb am 05.04.11 10:36:55
      Beitrag Nr. 8 ()
      Zitat von 1erhart: Also wenn du mir eine Altersversorgung verkaufen möchtest solltest du aber schon steuerlich auch viel mitbringen. Das interessiert mich zum Beispiel schon wie das Ganze einmal aussieht. Aber wenn ich mich nicht einmal selbst damit beschäftige wie meine Nebeneinkünfte steuerlich bedandelt werden dann kannst du wirklich nicht mehr erwarten.

      Noch dazu müsstest du da wahrscheinlich schon mehr Angaben machen. Woher beziehen sie die Nebeneinkünfte, wirst du als Selbstständiger oder Freiberufler behandelt. Denn dann müsstest du dich vielleicht um noch viel mehr kümmern. Je nach Produkt das du vertreibst.


      was ein quark. Der Normalfall ist der Angestellte der irgendwann mal in Rente geht. Es ging doch ein Aufschrei vor 2 Jahren durch die Presse das jetzt auch die Rentner zur Kasse gebeten werden. Es gibt einen Steuerfreibetrag der Einkünfte. Danach kommt die besteuerung ins spiel. So weit ich weiß werden da auch nur 50 % zur Steuerbemessung herangezogen.

      Ich kriege schon eine spezielle Schulung was das Thema betrifft. Alles andere rechnet auch gerne das Programm.

      Ich weiß ja nicht welche Finanzberater ihr so beschäftigt. Aber wenn ihr Supertrader die auf Freiberufler macht mit Sondereinkünften aus Wald und Wiesen Vermietungen , Speku geschäften und Einküften aus künstlerischen Tätigkeiten kommt will ich denjenigen Berater gerne kennen der alles aus dem FF beantworten kann. :keks:

      Der wird sagen Danke fürs Gespräch weil er eh merken wird das man nicht privat vorsorgen will sondern alles zerredet.

      Fakt ist dass bei Produkten wie z.b. Riester , alles was man über Förderung & Steuerliche Vorteile ( Werbungskosten) in der Gegenwart bekommt holt sich das Finanzamt über Steuerzahlungen in der Zukunft zurück.

      hmmm das sollte ich lieber im Kundengespräch nicht erwähnen :eek::eek:

      Was ist verwerflich daran zur Fragen wie die Nebeneinkünfte aus meiner neuen Tätigkeit besteuert wird ?

      logo kann auch googeln. Wobei man da nur Müll bekommt :kiss:
      8 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.04.11 10:50:51
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.319.042 von Latinl am 05.04.11 10:36:55Wenn du ein selbstständiger Finanzberater (heisst unabhängig von festen Partnern) bist dann musst du deine Nebeneinkünfte wie jeder selbstständiger mit deinem Steuerbescheid einreichen, heisst Nachzahlung der Steuer nach der ersten Erklärung und Vorauszahlungen in Höhe der Erklärung usw. Logischerweise erhöht sich dann vielleicht auch dein Steuersatz aus deiner hauptberuflichen Tätigkeit da das zu versteuernde Einkommen ja höher wird.

      Nur was du wirklich bist in deiner nebenberuflichen Tätigkeit hast du immer noch nicht erklärt.

      Und wer hier was wissen will sollte nicht sofort mit Steinen zurückwerfen und einen keks nach dem anderen verteilen.

      Und man sieht ja dass du nicht einmal von der Rentenbesteuerung Ahnung hast wenn man liest was du zusammenschreibst. Vielleicht hühnerst du ganz einfach mal hier im netz dann beantworten sich die Fragen zum Teil von alleine. Oder ist das zuviel verlangt.
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.04.11 11:01:59
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.319.157 von 1erhart am 05.04.11 10:50:51ja dann leg mal los allwissender supertrader wie wird denn eine Rente besteuert.


      So weit ich weiß werden da auch nur 50 % zur Steuerbemessung herangezogen.

      So müsste es besser lauten. :eek::eek::eek:

      Also ich habe meinen Versicherungsmenschen noch nie nach der Besteuerung meiner Einkünfte ausserhalb von privater Rente gefragt. Das mache ich für gewöhnlich hier bei euch supertradern oder zahle für den Steuerberater ( wann ich mal groß bin).


      Gehst wohl auch zum Bäcker und willst ne Fleischworscht kaufen weil es besser zum Brötchen passt :confused: wie Verischerungen und Steuer :keks:

      Es gibt so viele Flachzangen im Versicherungewerbe die sagen eh weiß ich net müssen Sie mal den Steuerberater fragen. Die machen sich kein Kopf. Wozu auch es gibt genug Fußvolk die brutto von netto nicht unterscheiden kann :keks: da wird sich schon ein Opfer finden :rolleyes:
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.04.11 11:08:14
      Beitrag Nr. 11 ()
      du musst auf alle fragen des kunden zu dem thema eine antwort wissen. und nicht nachschauen. dann wirst du richtig erfolgreich sein, da glaubwürdig und nicht ein lichtlein unter vielen. dazu noch ein schuss sympathisches rüberkommen und es läuft.
      stell dir mal vor, du kaufst einen fernseher im markt und der verkäufer blättert auf jede deiner fragen in der beschreibung.
      wünsche dir viel erfolg !
      Avatar
      schrieb am 05.04.11 11:16:17
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.319.260 von Latinl am 05.04.11 11:01:59Hühner doch einmal: rentenbesteuerung, 1.Auswahl und dann gib mal irgendein Rentenbeginnjahr an. Ende der Durchsage.

      Auf Rückfragen gibt es bei dir eh ausser :keks::keks::keks::keks::keks::keks::keks::keks::keks::keks::keks::keks::keks::keks::keks::keks::keks::keks::keks::keks:




















      nichts.

      Ende der Durchsage, Thread wird von Favoriten entfernt.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 05.04.11 11:17:14
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.319.260 von Latinl am 05.04.11 11:01:59Die Antwort hast Du doch selbst gegeben:

      Lt. Auskunft Deiner Versicherung Sonstige Einüknfte, damit keine AN-Tätigkeit und LSt-Klasse ist nebensächlich. Im übrigen: welche Lohnsteuerklasse Du wählst, hat auf Deinen Arbeitslosengeld-Anspruch Auswirkungen aber nicht auf Deine Steuerbelastung!!

      Wer eine Lst-Karte 6 einreicht, hat zunächst viele Abzüge und erhält am Jahresende mit der StErkl. entsprechend viel wieder. Im Steuerbescheid wird die festgesetzte Steuer aber genauso hoch sein wie bei LSt-Klasse 3.

      Wenn Du dich nebenberuflich selbständig machen willst, sind das aber auch keine sonstigen Einkünfte mehr sondern gewerbliche Einkünfte, da muss dann eine richtige Buchführung und EÜR her.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 05.04.11 11:26:38
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.319.260 von Latinl am 05.04.11 11:01:59BM
      Avatar
      schrieb am 05.04.11 11:27:00
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.319.388 von 1erhart am 05.04.11 11:16:17ohhhhhhhhhhh


      haben wir ihn beledigt :D

      bist also doch einer der worscht beim bäcker kauft :kiss::kiss:

      was tust du so als wärst du ein ledendiges steuerlexikon mit allen Freibeträgen und Geburtsjahrgängen. :keks:

      es wird alle paar jahre was an den Steuergesetzen geändert .

      schau dir z.B. eine Lebensversicherung an. Habe Sie damals noch abgeschlossen bevor Vater Staat auf die idee kam sie zu besteuern :rolleyes:

      @DJSchnack

      wenn du zu einem Produkt alles Top erklären kannst Vorzuüge aber auch Risiken oder ggfl nachteile ( wird ein guter Vertriebler eh nicht tun) wird es an der Frage der besteurung wenn sie denn fällt nicht scheitern. Zur not kann man sagen ich mache mich mal schlau. Denke du als Kunde willst eine verlässliche Antwort und keinen :keks: erzählt haben. Also beim Fernsehrkauf habe ich noch nie zu nem Verkäufer gesagt wenn er mal was nicht gewusst hat und nen Kollegen gefragt hat NEIN SIE MÜSSEN ES WISSEN. :keks:


      Und wie ich es schon mal gepostet habe. "Standardkunden" mit Renteneinkünften und bissi Vermietung und Verpachtung und Anlage KAP werden schon noch geschult. Falls nicht wird man es lernen.

      Alles was in die Kiste kommt Freiberufler, Supertrader, Einkünfte aus dem Strachenstrich sicherlich nicht. :keks:

      Interessant das Ihr bei Altersvorsorge nur an die steuerliche behandlung denkt. :kiss:
      Avatar
      schrieb am 05.04.11 11:30:27
      Beitrag Nr. 16 ()
      nebenberuflich ist schonmal falsch, was hat denn das wort beruf mit finanzberater zu tun
      Avatar
      schrieb am 05.04.11 11:33:28
      Beitrag Nr. 17 ()
      Zitat von Taxadvisor: Die Antwort hast Du doch selbst gegeben:

      Lt. Auskunft Deiner Versicherung Sonstige Einüknfte, damit keine AN-Tätigkeit und LSt-Klasse ist nebensächlich. Im übrigen: welche Lohnsteuerklasse Du wählst, hat auf Deinen Arbeitslosengeld-Anspruch Auswirkungen aber nicht auf Deine Steuerbelastung!!

      Wer eine Lst-Karte 6 einreicht, hat zunächst viele Abzüge und erhält am Jahresende mit der StErkl. entsprechend viel wieder. Im Steuerbescheid wird die festgesetzte Steuer aber genauso hoch sein wie bei LSt-Klasse 3.

      Wenn Du dich nebenberuflich selbständig machen willst, sind das aber auch keine sonstigen Einkünfte mehr sondern gewerbliche Einkünfte, da muss dann eine richtige Buchführung und EÜR her.

      Gruß
      Taxadvisor


      endlich Danke !

      dann tendiere ich die 6 zu machen ( hat man da eine Wahl ?) eine höhere Belastung hinzunehmen und sich die Differenz üebr die St.Erkl. zurück zuholen
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.04.11 11:35:43
      Beitrag Nr. 18 ()
      Zitat von DScully: nebenberuflich ist schonmal falsch, was hat denn das wort beruf mit finanzberater zu tun


      :confused:

      AWD, MLP , DVAG usw.

      dort gibt es Hauptberufliche Finanzberater, und eben die nebenberuflichen die in Lohn und Bort stehen und sich nen :keks: dazu verdienen möchten.

      So ist sie die scully, hauptsache ihrem Spezi erhard zur Seite springen und einfach mal ne Luftblase loslassen :keks:
      Avatar
      schrieb am 05.04.11 12:09:20
      Beitrag Nr. 19 ()
      Zitat von Latinl: genau :kiss::kiss:

      all inklusive

      Auto kann ich auch schrauben und Metzger hate ich gelernt :rolleyes::rolleyes:

      :D

      immerhin kann ich brutto von netto unterscheiden, alles abnere gibt sich :keks:





      nach Deinen vielen Rechtschreibfehlern kannst Du nur die 2. Id von Peederwoogn2 sein :laugh:

      Guter Rat von mir:
      Schreib ja NIE eiwas vor den Augen Deiner "möglichen potentiellen neuen Kunden" auf...
      Avatar
      schrieb am 05.04.11 12:37:22
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.319.042 von Latinl am 05.04.11 10:36:55So weit ich weiß werden da auch nur 50 % zur Steuerbemessung herangezogen.

      Das sind die "Finanzberater" welche mir Versicherungen verkaufen und mich zu meiner Altersvorsorge beraten wollen/sollen :mad:.

      Statt dich hier in Foren rumzutreiben würde ich die Zeit nutzen um mal selber nachzuschlagen, auch um zu lernen wo so etwas steht

      z. B. hier Par. 22 Abs. 1 S. 1 a.) EStG

      die 50 % waren übrigens gültig für Renten welche bis 2005 bezogen wurde. Heute (2011) zahlt ein Neurentner 62 %.

      Dies Info ist nicht für den Threaderöffner.

      sausebraus2000
      Avatar
      schrieb am 05.04.11 12:39:26
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.319.511 von Latinl am 05.04.11 11:33:28Sorry, Du hast mein Posting nicht verstanden, da hilft nur der Gang zum Berufskollegen...

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 05.04.11 12:43:20
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.319.042 von Latinl am 05.04.11 10:36:55Fakt ist dass bei Produkten wie z.b. Riester , alles was man über Förderung & Steuerliche Vorteile ( Werbungskosten) in der Gegenwart bekommt holt sich das Finanzamt über Steuerzahlungen in der Zukunft zurück.

      --------

      Na, da denkt der "Berater" vermutl. nur an seine Provision, welche ja bei Riesterprodukten und vorallem bei Fondssparplänen nicht sehr üppig sind.

      Riester ist 1 a Produkt für Kinderreiche und /oder Gutverdiener. Letztere bekommen teilweise bis zu 50 % des Zahlbetrages gefördert!! Was in 20 oder 30 Jahren ist weiß eh keiner und mit der geringen gesetzl. Rente + Riesterrente kommt die Vielzahl der Rentner nicht über die Freibeträge.

      Am besten man informiert sich mal bei diversen "Finanzberatern" :D und schließt dann übers Internet ab. :kiss:

      sausebraus2000
      Avatar
      schrieb am 05.04.11 12:53:04
      Beitrag Nr. 23 ()
      Zitat von sausebraus2000: Fakt ist dass bei Produkten wie z.b. Riester , alles was man über Förderung & Steuerliche Vorteile ( Werbungskosten) in der Gegenwart bekommt holt sich das Finanzamt über Steuerzahlungen in der Zukunft zurück.

      --------

      Na, da denkt der "Berater" vermutl. nur an seine Provision, welche ja bei Riesterprodukten und vorallem bei Fondssparplänen nicht sehr üppig sind.

      Riester ist 1 a Produkt für Kinderreiche und /oder Gutverdiener. Letztere bekommen teilweise bis zu 50 % des Zahlbetrages gefördert!! Was in 20 oder 30 Jahren ist weiß eh keiner und mit der geringen gesetzl. Rente + Riesterrente kommt die Vielzahl der Rentner nicht über die Freibeträge.

      Am besten man informiert sich mal bei diversen "Finanzberatern" :D und schließt dann übers Internet ab. :kiss:

      sausebraus2000


      und dann :confused: gibts auch nicht mehr förderung oder eine bessere kostenstruktur. Der Onlineanbieter zwackt sich auch schön was ab ;)


      auch immer wieder schön. Wenn ich in einen Fachhandel gehe und gut beraten werde und der Preis nicht weit über dem des Onlineanbieters mache ich das Geschäft dort.

      Diese Mentalität in Deutschland ist sowieso super. Alle Versicherungen sind Müll und die wollen eh nur mein Geld aber jeder hat eine :rolleyes: obs die HV, Kfz oder eben ein Riester ist.

      @ Taxadvisor

      danke aber ja ich habe es nicht verstanden deswegen meine nachfragen. aber wahrscheinlich hat man eh keine Wahl und die 6 wird genommen. Kenne ich noch aus meinem, Ferienjob letztes jahr. Da habe ich als Bauarbeiter gejobbt
      Avatar
      schrieb am 05.04.11 12:54:06
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.319.511 von Latinl am 05.04.11 11:33:28dann tendiere ich die 6 zu machen :confused:

      Dann bist du angestellt und ich kenne keine Versicherung welche sich Nebenberufler als Angestellte mit allen Arbeitgeberpflichten (Kündigungsschutz, Urlaub etc) hält.

      Die Steuerklasse 6 ist gut für die Allgemeinheit den dann zahlst du neben der Arbetlosenvers. Krankenvers. auch etwas für UNS in die Rentenversicherung.

      Dein AG (Arbeitgeber) wird sich über den bürogratischen Aufwand freuen :D zumal er auch Beiträge zu o. g. Versicherungen abführen muss:rolleyes:

      sausebraus2000
      Avatar
      schrieb am 05.04.11 13:01:36
      Beitrag Nr. 25 ()
      Zitat von sausebraus2000: dann tendiere ich die 6 zu machen :confused:

      Dann bist du angestellt und ich kenne keine Versicherung welche sich Nebenberufler als Angestellte mit allen Arbeitgeberpflichten (Kündigungsschutz, Urlaub etc) hält.

      Die Steuerklasse 6 ist gut für die Allgemeinheit den dann zahlst du neben der Arbetlosenvers. Krankenvers. auch etwas für UNS in die Rentenversicherung.

      Dein AG (Arbeitgeber) wird sich über den bürogratischen Aufwand freuen :D zumal er auch Beiträge zu o. g. Versicherungen abführen muss:rolleyes:

      sausebraus2000


      und weiter :confused:

      das heisst die ganzen Arbeitnehmer die auf Lst.6 jobben und über dem Freibetrag bleiben sind alle ein immenser Verwaltungsauftakt die die Firmen nicht haben wollen :confused:

      Ich glaub da habe ich was verpasst. Morgens im Tegut zB sind es lauter Geister die die Kartons falten.

      Erst denken dann posten.

      Ich kenne etliche im Bekanntenkreis die nebenher jobben . der eine für nen Euro ( entsprechend wenig Kohle = keine Steuern) oder ich als Finanzberater der die fette Kohle macht :keks:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 05.04.11 13:46:00
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.320.180 von Latinl am 05.04.11 13:01:36Liebchen, es gibt keine Freibträge. Auf deiner 6 wird ab dem ersten Euro alles versteuert z.B. 10 € im Monat Steuer 1,16 €.

      Mit dem steuerfreien Arbeitslohn scheinst du was mit einem geringfüg. Beschäftigungsverhältnis zu verwechseln. Das machen sicher deine Kollegen, ne 6 hat in meiner Erfahrung ;) kaum noch jemand außer Nachzahlung ULAG (musste googlen was das ist :D ).

      Geringfügig Beschäftigte können ohne Steuerkarte bis zu 400 € nebenher und steuerfrei verdienen. Bei Arbeitslosen ist der Betrag 165 € - guckste hier:

      http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/03/index.php?norm_ID=…

      Der Arbeitgeber muss für die bis zu 400 € 30 % Abgaben an die Bundesknappschaft bezahlen und hat somit einen Aufwand von 520 €.

      Somit ist es immer besser für den AG die Leute als Selbständige/Freiberufler zu beschäftigen. Die schreiben zum Monatsende oder wann auch immer eine Rechnung, die wird bezahlt und aus die Maus - nichts mit Bürokratie.

      Als Fragesteller sollte du auf :keks: und :mad: verzichten ;) - du willst was von uns/mir und nicht umgekehrt.

      sausebraus2000
      Avatar
      schrieb am 05.04.11 14:28:20
      Beitrag Nr. 27 ()
      .

      1. kauf dich deutschbuch - hat mich auch gehelft

      2. in den struckivertrieben wirst nicht du, sondern deine führungskraft reich

      3. bist du für das metier nicht geeignet, denn es gibt potokollpflichten und haftung des beraters
      zitat aus deinem text:
      "wenn du zu einem Produkt alles Top erklären kannst Vorzuüge aber auch Risiken oder ggfl nachteile ( wird ein guter Vertriebler eh nicht tun)
      die führungskraft will ich sehen, die für dich den kopf hinhält

      .
      Avatar
      schrieb am 05.04.11 15:41:52
      Beitrag Nr. 28 ()
      Zitat von pennyjoe: .

      1. kauf dich deutschbuch - hat mich auch gehelft

      2. in den struckivertrieben wirst nicht du, sondern deine führungskraft reich

      3. bist du für das metier nicht geeignet, denn es gibt potokollpflichten und haftung des beraters
      zitat aus deinem text:
      "wenn du zu einem Produkt alles Top erklären kannst Vorzuüge aber auch Risiken oder ggfl nachteile ( wird ein guter Vertriebler eh nicht tun)
      die führungskraft will ich sehen, die für dich den kopf hinhält

      .


      1. sind wir rechts oder aus dem osten :confused: :D

      2. habe ich gesagt das ich reich werden will :confused: bin ein gutmensch und will meiner "frührungskraft" was gutes tun. :keks:

      3. hast du mal ein protokoll gesehen :confused: ja genau richtig das ist das ding was nach vertragsabschluss vom kunden gegengezeichnet wird und idiotensicher ist. Kommt ein Kunde nach Jahren und sagt hast du nix gesagt, sag ich habe ich auf Protokoll :keks:
      da hat mal ein gesetzgeber was schönes erfunden :D
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 05.04.11 16:19:33
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.321.391 von Latinl am 05.04.11 15:41:52Da wirst du aber ein Problem bekommen wenn auf deinem Protokoll bei einem Gespräch oder auch Vertrag nichts von einer ins Gespräch gebrachten Riesterrente steht....

      sausebraus2000
      Avatar
      schrieb am 05.04.11 16:24:34
      Beitrag Nr. 30 ()
      Zitat von sausebraus2000: Da wirst du aber ein Problem bekommen wenn auf deinem Protokoll bei einem Gespräch oder auch Vertrag nichts von einer ins Gespräch gebrachten Riesterrente steht....

      sausebraus2000


      aha

      hast du mal so ein Protokoll gesehen :confused: da stehen juristen dahinter die es wasserdicht machen. Grundsätzlich ist es so wenn man einen Finanzberater ranlässt er an sich alles checkt. Selten kommt er nur wegen einem Prdoukt ins haus. Und wenn er wegen einem Produkt kommt und es abschließt gibts ein Protokoll ( da sind auch alle angesprochenen Themen dabei).

      Ich weiß ja nicht worauf du hinaus willst ? Wenn der besagte Kunde dann dieses Produkt nicht bei Vermittler A macht sondern bei Vermittler B abschließt wird auch dieser sich ein Protokoll machen. Ich glaub kaum das der Kunde beide Vermittler belangen kann.

      Genauso kann er ihn nicht belangen wenn er das Produkt online abschließt oder gar kein Produkt abschließt und dann später was von entgangenen möglichkeiten redet :keks:

      Wie gesagt verstehe das Posting nicht.
      Avatar
      schrieb am 05.04.11 16:40:36
      Beitrag Nr. 31 ()
      das ist das ding was nach vertragsabschluss vom kunden gegengezeichnet wird und idiotensicher ist.

      Dann solltest DU davon die Finger lassen. So wie Du hier argumentierst, stehst Du, solltest Du dieses Berufsbild tatsächlich ausüben wollen, mit 1 3/4 Beinen entweder im Knast oder vor dem Gang in die Privatinsolvenz. Verteile lieber nebenberuflich Kekse, das ist weniger riskant.
      Aber irgendwie hätte ich Dich gerne mal als "Berater" gegenüber sitzen. Dürfte witzeig werden :keks:
      Obwohl, mach mal, Frischfleisch für die Strukkibuden...
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 05.04.11 17:43:07
      Beitrag Nr. 32 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.321.983 von SwinginUtters am 05.04.11 16:40:36Die Ersten welche beraten werden müssen, sind sich SELBST :D Familienmitglieder, Nachbarn und Kollegen.

      Dann aus die Maus....und der nächste Strucki ist drin.

      Die Bäuche der Führungskräfte werden immer fetter:cry:

      sausebraus2000
      Avatar
      schrieb am 05.04.11 17:57:46
      Beitrag Nr. 33 ()
      Und dafür, dass Du Dich in einem anderen Thread als "Bänger" geoutet hast, besitzt Duerstaunlich wenig Fachkenntnisse. Schon mal vorab mein Beileid an Deine potentiellen Opfer, äh, Kunden natürlich :keks:
      Avatar
      schrieb am 05.04.11 19:50:43
      Beitrag Nr. 34 ()
      Auch bei dieser "Diskussion" finde ich am interessantesten, daß eine wenig logische, ja zum Teil nicht ernst gemeint sein könnende Argumentation des Fragestellers mit einem guten Schuß Hybris vertreten ausreicht, um die dennoch unermüdlich hilfsbereite Hochakademie fasziniert zu binden und gar in Schach zu halten.

      Und ich wunderte mich schon, warum ich auf meine ernsthafte(n) Hilfesuche(n) keine (verwertbaren) Reaktion(en) erhalte.

      Ist schon eine dolle Cyberwelt, in der mehr denn je gilt: "Suchst Du Hilfe, dann schaue auf Deine beiden Arme!";)

      Gruß

      Silberpfeil
      Avatar
      schrieb am 05.04.11 22:53:24
      Beitrag Nr. 35 ()
      @Latinl
      Eine wichtige Voraussetzung um ein erfolgreicher Vertriebler zu werden hast Du auf jeden Fall indem Du Dich nicht so einfach in die Tonne kloppen lässt.

      Wenn Du aber wirklich dauerhaft erfolgreich sein willst,dann tust Du gut daran auch über die "sogenannten" Nachteile eines Produkts zu sprechen.
      Der Vertrieb ist durch das Internet in den letzten Jahren sicher nicht einfacher geworden,aber es gibt immer noch genug Geld zu verdienen.
      Gehe einfach zum Kunden und hol Dir die blauen Flecken ab,auch die Gespräche ohne Abschluß sind nicht umsonst wenn Du bereit bist daraus zu lernen.
      Und wenn Du auf eine Frage des Kunden keine Antwort weisst,dann notiere Sie Dir und rufe den Kunden an oder noch besser besuche Ihn und erklär es Ihm.

      Leider waren fast alle Antworten die Du hier bekommen hast wenig hilfreich und diese Leute sind für den Job ungeeignet weil sie Angst haben auf irgendeine Frage des Kunden keine Antwort zu wissen.

      Niemand der irgendwo neu anfängt hat soviel Erfahrung wie jemand der 20 Jahre im Beruf drin ist und dennoch ist es in diesem Job möglich als Einsteiger erfolgreich zu sein.

      @sausebraus
      Das war einer von ganz wenigen guten und richtigen Beiträgen zum Thema Riesterrente.
      Endlich mal jemand der's begriffen hat.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 05.04.11 22:57:13
      Beitrag Nr. 36 ()
      Zitat von G.W.Pratte: @Latinl
      Eine wichtige Voraussetzung um ein erfolgreicher Vertriebler zu werden hast Du auf jeden Fall indem Du Dich nicht so einfach in die Tonne kloppen lässt.

      Wenn Du aber wirklich dauerhaft erfolgreich sein willst,dann tust Du gut daran auch über die "sogenannten" Nachteile eines Produkts zu sprechen.
      Der Vertrieb ist durch das Internet in den letzten Jahren sicher nicht einfacher geworden,aber es gibt immer noch genug Geld zu verdienen.
      Gehe einfach zum Kunden und hol Dir die blauen Flecken ab,auch die Gespräche ohne Abschluß sind nicht umsonst wenn Du bereit bist daraus zu lernen.
      Und wenn Du auf eine Frage des Kunden keine Antwort weisst,dann notiere Sie Dir und rufe den Kunden an oder noch besser besuche Ihn und erklär es Ihm.

      Leider waren fast alle Antworten die Du hier bekommen hast wenig hilfreich und diese Leute sind für den Job ungeeignet weil sie Angst haben auf irgendeine Frage des Kunden keine Antwort zu wissen.

      Niemand der irgendwo neu anfängt hat soviel Erfahrung wie jemand der 20 Jahre im Beruf drin ist und dennoch ist es in diesem Job möglich als Einsteiger erfolgreich zu sein.

      @sausebraus
      Das war einer von ganz wenigen guten und richtigen Beiträgen zum Thema Riesterrente.
      Endlich mal jemand der's begriffen hat.

      Riester ist 1 a Produkt für Kinderreiche und /oder Gutverdiener. Letztere bekommen teilweise bis zu 50 % des Zahlbetrages gefördert!! Was in 20 oder 30 Jahren ist weiß eh keiner und mit der geringen gesetzl. Rente + Riesterrente kommt die Vielzahl der Rentner nicht über die Freibeträge.
      Avatar
      schrieb am 05.04.11 22:59:16
      Beitrag Nr. 37 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.324.473 von G.W.Pratte am 05.04.11 22:53:24sorry Doppelpost:look:
      Avatar
      schrieb am 06.04.11 07:44:33
      Beitrag Nr. 38 ()
      na dann hoffe ich mal das ich euch nicht besuche :-)
      Avatar
      schrieb am 08.04.11 13:03:46
      Beitrag Nr. 39 ()
      Die Einkünfte die du als nebenberuflicher Vermittler generierst bekommst du von deiner Gesellschaft ohne Abzuüge überwiesen. Übersteigen am Ende des Jahres deine Einkünfte aus dieser Tätigkeit die Freigrenze, so musst du diese als sonstige Einkünfte versteuern. Weitere Abgaben fallen nicht an. Sobald deine Einkünfte im Jahr 10000,- Euro übersteigen sieht es wieder etwas anders aus.

      Ich selbst betreue nebenberufliche Vermittler und die gibt es eben nicht nur in "Strukki Budden"! Nebenberufliche Vermittler haben oft Zugangswege zu bestimmten Kundenkreisen auf Grund Ihrer Haupttätigkeit und sind deshalb sehr interessant für Versicherer - das sollte man nicht unterschätzen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.04.11 13:59:49
      Beitrag Nr. 40 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.339.932 von KVProfi am 08.04.11 13:03:46aus dieser Tätigkeit die Freigrenze

      In welchem Paragrafen findest du eine FREIGRENZE?

      sausebraus2000
      Avatar
      schrieb am 08.04.11 21:54:14
      Beitrag Nr. 41 ()
      In unserem Steuergesetzt finden sich Freigrenzen und Freibeträge....der Unterschied ist bekannt?

      §22 Nr. 3 EStG

      "Einkünfte aus Leistungen, soweit sie weder zu anderen Einkunftsarten (§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 6) noch zu den Einkünften im Sinne der Nummern 1, 1a, 2 oder 4 gehören, z. B. Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und aus der Vermietung beweglicher Gegenstände. 2Solche Einkünfte sind nicht einkommensteuerpflichtig, wenn sie weniger als 256 Euro im Kalenderjahr betragen haben"
      Avatar
      schrieb am 08.04.11 22:59:16
      Beitrag Nr. 42 ()
      ich hätte diese unter die gewerbl./freiberufl. Einkünfte verbucht und somit ohne Freibetrag.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.04.11 23:15:16
      Beitrag Nr. 43 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.343.214 von sausebraus2000 am 08.04.11 22:59:16Wenn ich jetzt nichts falsches im Kopf hab, so gehört es dort ab 10.000 Euro hin.

      Alles darunter sind sonstige Einkünfte.
      Avatar
      schrieb am 21.04.11 15:16:15
      Beitrag Nr. 44 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.318.769 von hasni am 05.04.11 10:05:56:laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh:

      wo ist einfach zu geil :D:D:D:D


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