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    Steuern und Orderkosten: Bitte Hilfe! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.04.11 15:39:36 von
    neuester Beitrag 29.04.11 21:51:16 von
    Beiträge: 19
    ID: 1.165.786
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      Avatar
      schrieb am 27.04.11 15:39:36
      Beitrag Nr. 1 ()
      Benötige dringend Hilfe und wäre sehr dankbar, wenn ihr mir helfen könntet.

      Es geht um Folgendes:

      Ich war bis 2009 bei Nordnet und bin dann zu Cortal Consors gewechselt.
      Etwas verspätet bearbeitet mein Steuerberater nun meinen Einkommenssteuerbescheid von 2009.

      Um es vereinfacht zu bescherieben, schildere ich mein Problem mal anhand von einem Wert von 10.000 Euro Gewinn in 2009.

      Also 10.000 Gewinn
      Dazu kommen 3.000 Ordergebühren
      Also 7.000 realer Gewinn

      In 2008 wären somit 7.000 Euro mit meinem pers. Steuersatz besteuert worden.

      Mit Einführung der Abgeltungssteuer, so mein Steuerberater, muss ich seit 2009 jedoch 10.000 Euro besteuern, also rund 2.600 Euro an das FA nachzahlen. Er meint, ich bleibe damit auf meinen Orderkosten hängen, dier nicht mehr mit einbrechnet werden, so wie es vorher war.

      Wenn ich das hochrechne, habe ich somit 2.600 Euro Steuern + 3.000 Euro (Orderkosten), die von meinem Gewinn abgehen, also 56% Abgaben. Da ich an keiner GmbH beteiligt bin, kann ich die Orderkosten auch nicht steuerlich absetzen, so mein Steuerberater.

      Ist die Berechnung meines Steuerberaters so richtig??? Bleibt man nun auf seinen Orderkosten vollkommen selber hängen?

      Vielen Dank für jede Antwort und viele Grüße
      PoB
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.04.11 16:09:00
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.417.216 von PolyesterBauer am 27.04.11 15:39:36Hallo PolyesterBauer,

      In 2008 hast du 10.000 Gewinne - 3000 Ordergebühren = 7000 zu versteuern.

      Seit Einführung der Abgeltungsteuer hat sich nichts geändert, außer dass die Abgst direkt von der Bank abgeführt wird.
      Die Ordergebühren werden dir vorher abgezogen, was übrigbleibt, ist zu versteuern.

      Beispiel: Kauf für 1000 Euro, Verkauf 1500 Euro - z.b 30 Euro Ordergebühren= 470 Gewinn,
      die müssen versteuert werden.

      Auf den Ordergebühren bleibst du hängen wie vor der Abgeltungsteuer auch.
      Avatar
      schrieb am 27.04.11 16:09:37
      Beitrag Nr. 3 ()
      Wie kommt man denn bitte bei 10.000 EUR Gewinn auf 3.000 EUR Orderkosten?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 27.04.11 16:12:44
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.417.441 von Bon_Esprit am 27.04.11 16:09:37Aus Wikipedia (der Einfachheit halber):

      Ein Abzug der tatsächlichen Werbungskosten im Zusammenhang mit privaten Kapitalerträgen ist allerdings nicht mehr zulässig; sie sind mit dem Sparer-Pauschbetrag (siehe oben) abgegolten.

      http://de.wikipedia.org/wiki/Abgeltungsteuer_%28Deutschland%…
      Avatar
      schrieb am 27.04.11 16:29:46
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.417.216 von PolyesterBauer am 27.04.11 15:39:36Wechsle den Steuerberater. Orderkosten sind keine Werbekosten. Der Gewinn nach Transaktionskosten wird versteuert.

      Du kannst nur keine Börsenzeitschriften oder die Kosten für Tradingprogramme/Realtimekurse mehr absetzen.
      1 Antwort

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      Avatar
      schrieb am 27.04.11 16:35:11
      Beitrag Nr. 6 ()
      @Bunny38: Vielen Dank. Genau so sehe und sah ich das auch. Und es wurde mir eben so auch von CC telefonisch bestätigt.

      Bsp.:
      Kauf Aktie X für 1.000 Euro (+ 10 Euro Gebühren)
      VK Aktie X für 1.100 Euro (+ 10 Euro Gebühren)

      = 100 Gewinn - 20 euro Gebühren = 80 Euro werden mit 25% + Soli versteuert.

      @Bon Esprit? Ist doch nichts ungewöhnliches. Man kann auch bei 1.000 Euro Gewinn und 100.000 Orderkosten landen, wenn man viel tradet, letztendlich aber kaum Gewinne einfährt...

      Viele Grüße
      PoB
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 27.04.11 16:35:24
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.417.606 von Minor am 27.04.11 16:29:46Das stimmt

      http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1132788-1-10/tran…
      Avatar
      schrieb am 27.04.11 16:37:27
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.417.648 von PolyesterBauer am 27.04.11 16:35:11Ist schon ok, aber das Verhältnis finde ich besorgnis erregend. Vielleicht gibt es da günstigere Alternativen.
      Avatar
      schrieb am 27.04.11 16:42:25
      Beitrag Nr. 9 ()
      Das mit den 3k Orderkosten auf 10k Gewinn war ja hier im Grunde auch nur ein Beispiel. ;)

      Vielen Dank allen...
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 27.04.11 16:44:12
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.417.712 von PolyesterBauer am 27.04.11 16:42:25Die Userin Nataly kennt sich ganz gut mit Steuern aus. Der W-O link wird helfen.
      Avatar
      schrieb am 27.04.11 17:20:06
      Beitrag Nr. 11 ()
      Danke für die Info, Bon Esprit, Nataly ist wirklich eine Expertin in Sachen Steuern.
      Denke aber, dass diese relativ einfache Angelegenheit geklärt ist. Mein Steuerberater hat nun eine schriftliche Erklärung/Äußerung von CC angefordert, wie die Orderkosten seit 2009 steuerrechtlich behandelt werden, und wird dieses Schreiben beim FA mit einreichen.

      Grüße
      PoB
      Avatar
      schrieb am 27.04.11 17:48:10
      Beitrag Nr. 12 ()
      Benutzername: NATALY [VIP]
      Registriert seit: 17.12.1999 [ seit 4.149 Tagen ]
      Benutzer ist momentan: Offline seit dem 02.03.2010 um 12:20

      Anscheinend leider!!! nicht mehr aktiv.
      Avatar
      schrieb am 27.04.11 18:09:19
      Beitrag Nr. 13 ()
      Zitat von PolyesterBauer: Bsp.:
      Kauf Aktie X für 1.000 Euro (+ 10 Euro Gebühren)
      VK Aktie X für 1.100 Euro (+ 10 Euro Gebühren)

      = 100 Gewinn - 20 euro Gebühren = 80 Euro werden mit 25% + Soli versteuert.


      Das ist ja ein simples Beispiel, was aber wenn ich noch auf Verluste und/oder Ordergebühren aus anderen Transaktionen sitze?

      Beispiel:

      Gleiches Beispiel wie oben plus Ordergebühren aus einer anderen Transaktion.
      Die andere Transaktion war Kauf für 1.000 Euro und Verkauf auch für 1.000 Euro.
      Ordergebühren 2 x 10 Euro = 20 Euro Ordergebühren.

      Jetzt sind es ja keine 100 Euro Gewinn mehr sondern nur noch 60 Euro in Summe.
      Wie rechnet der Broker nun ab? Und wie hält er das Ganze nach wenn man nicht nur zwei Transktionen wie oben hat, sondern vielleicht 2.000 über eine ganzes Jahr verteilt, alle vom gleichen Typ wie oben?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 27.04.11 18:20:19
      Beitrag Nr. 14 ()
      Zitat von PolyesterBauer: für deine Gewinne in 2009 muß nicht zwingend die Abgeltungssteuer gelten,
      für Aktien die vor 2009 gekauft wurden gilt noch das alte Recht (Halbeinkünfteverfahren, Steuerfreiheit nach 1 Jahr).

      Vor und nach 2009 muß in der Steuererklärung getrennt angegeben werden.

      Wenn dein Steuerberater alles unter der Abgeltungssteuer angibt zahlst du dann zu viele Steuern.
      Avatar
      schrieb am 27.04.11 21:55:30
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.418.312 von BauntyHunter am 27.04.11 18:09:19Hallo Hunter,
      kommt ein Verlust aus der einzelnen Transaktion wandert der in den sog. Verrechnungstopf und wird mit späteren Gewinnen verrechnet (dann zahlst Du nur für 60 Euro AbgSteuer).

      Es sei denn, Du hast schon früher im Jahr Abgeltungssteuer bezahlt, dann wird diese bei einem Verlust sofort wieder erstattet.

      Das funktioniert mit zwei Transaktionen genauso wie mit tausend jährlich.
      Vorausgesetzt natürlich, Du bist bei einem deutschen Broker ... ein ausländischer Broker macht da gar nichts, da musst Du dann alles selbst in der ESt-Erklärung angeben ... wie vor 2009.

      Rene
      Avatar
      schrieb am 28.04.11 04:13:20
      Beitrag Nr. 16 ()
      Hi ReneBanker,

      danke für die Erläuterung... ich werde es im Auge behalten ;-)
      Avatar
      schrieb am 28.04.11 08:12:27
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.417.216 von PolyesterBauer am 27.04.11 15:39:36Mit Einführung der Abgeltungssteuer .....

      Alle Käufe aus 2009 werden automatisch von der Bank versteuert. Dafür müsstest du auch eine Steuerbescheinigung vorliegen haben.

      Bei der Steuererklärung 2009 geht es aber auch noch um Käufe aus 2008 und Verkäufe in 2009 innerhalb der 12monatigen Steuerfrist. Für alle diese Fälle werden von der Bank keine Steuer abgeführt und du musst aufgrund der Einzelbelege oder einer Erträgnisaufstellung der Bank wie vor 2009 auch die Gewinne angeben. Also kann man dein Beispiel nicht so einfach klären da bestimmt Überlappungen vorhanden sind.

      Desweiteren wäre zu klären ob beim Depotwechsel alles sauber übertragen wurde. Einstandspreis inklusiv Orderkosten, wurden eventuelle Verlusttöpfe übertragen.

      Also für das Jahr 2009 müssen gerade wenn auch noch ein Bankenwechsel war mehrere Sachen ganeu überprüft werden.

      Erst ab der 2010er Erklärung wird es einfacher weil da alle Altbestände weg sind bzw. steuerfrei sind egal ob Gewinn oder Verlust.
      Avatar
      schrieb am 28.04.11 08:47:51
      Beitrag Nr. 18 ()
      Zitat von PolyesterBauer: Danke für die Info, Bon Esprit, Nataly ist wirklich eine Expertin in Sachen Steuern.
      Denke aber, dass diese relativ einfache Angelegenheit geklärt ist. Mein Steuerberater hat nun eine schriftliche Erklärung/Äußerung von CC angefordert, wie die Orderkosten seit 2009 steuerrechtlich behandelt werden, und wird dieses Schreiben beim FA mit einreichen.

      Grüße
      PoB


      Was ist das denn für ein Berufskollege?

      Wenn es sich um Altgeschäfte (Kauf vor 2009) handelt, sind diese nach alter Rechtslage zu behandeln, bei Neugeschäften macht CC als Inlandsbank das doch (hoffentlich) direkt schon richtig, da wüsste ich nicht, warum das nochmal aufbereitet werden sollte.

      Probleme kann ich mir nur vorstellen, wenn bei WP-Überträgen die Anschaffungskosten nicht mit übertragen wurden. Oder handelt es sich um Limitgebühren etc. für nicht ausgeführte Geschäfte? Wenn die beiden letzten Probleme nicht verantwortlich sind, sollte man vielleicht doch über einen Wechsel nachdenken...

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 29.04.11 21:51:16
      Beitrag Nr. 19 ()
      hallo, ich will auch hier nochmal meine frage posten:

      in italien werden veräusserungsgewinne aus aktien mit einer abgeltungssteuer wie in deutschland besteuert.
      die abgeltungssteuer dafür liegt in italien bei nur 12,5%.
      meine frage: muss ein hauptberuflicher trader in italien darum auch die 12,5% bezahlen oder kommen noch weitere steuern hinzu wie einkommenssteuer oder gewerbesteuer???

      ich wäre sehr dankbar für eine pauschale antwort oder eine empfehlung wer mir da weiterhelfen kann, weil ich keinen fehler machen möchte...

      gruss

      hardy


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