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    Geldwäschegesetz aktuell? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.05.11 14:00:06 von
    neuester Beitrag 06.05.11 18:02:45 von
    Beiträge: 4
    ID: 1.166.001
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      schrieb am 06.05.11 14:00:06
      Beitrag Nr. 1 ()
      hallo,

      ich bin zwar gelernter banker jedoch schon ein weilchen raus aus der thematik, zudem ändert sich da ja auch mal die gesetzteslage etc...

      meine frage ist inwieweit aufzeichnungen im bezug auf das gwg gemacht werden bei überweisungen zwischen konten und barauszahlungen von konten in deutschland, bei beträgen größer 15k eur,..?

      damals habe ich gelernt, dass nur zuführungen in den bargeldlosen verkehr identifizierungen vorsehen, also wenn jemand bar einzahlt, tafelgeschäfte und ähnliches...

      nun lese ich öfters das alle "transaktionen" über 15k ident. nach gwg fordern...
      kann da jemand eindeutige auskunft geben, evtl mit quelle?


      danke
      Avatar
      schrieb am 06.05.11 14:18:46
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ich wasche kein Geld mehr, war jedesmal kaputt als ich es aus der Waschmaschine nahm.

      Glaube wenn du googelst wirst du da mit Sicherheit finden was du suchst. Da braucht man keine Anmeldung extra bei w:o und eine Eröffnung eines Threads dafür.
      Avatar
      schrieb am 06.05.11 14:23:14
      Beitrag Nr. 3 ()
      ich habe gegoogelt. und bin auf 2 informationen gestoßen die ich nicht deuten kann. einmal wie ich es auch kenne bareinzahlungen tafelgeschäfte etc... und dann stand alle transatkionen,...

      und dieses alle transaktionen versteh ich nicht. bezieht sich das auf alle bareinzahlungen tafelgeschäfte etc. oder auf alle finanzströme...

      es würde ja eigentlich keinen sinn machen auszhalungen und überweisungen zu erfassen, aber was macht schon sinn?
      Avatar
      schrieb am 06.05.11 18:02:45
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ohne größere Mühe ist bei Google unter "Geldwäschegesetzt" der zweite Eintrag mit Titel "Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten ..." (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gwg_2008/gesamt.pdf) zu finden. Dort steht unter §1 Abs. 5 "Dem Bargeld im Sinne dieses Gesetzes gleichgestellt ist elektronisches Geld im Sinne von § 1a Absatz 3 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes.".

      Dieser Absatz lautet "E-Geld ist jeder elektronisch, darunter auch magnetisch, gespeicherte monetäre Wert in Form einer Forderung gegenüber dem Emittenten, der gegen Zahlung eines Geldbetrages ausgestellt wird, um damit Zahlungsvorgänge im Sinne des § 675f Absatz 3 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs durchzuführen, und der auch von anderen natürlichen oder juristischen Personen als dem Emittenten angenommen wird".

      Was mich als einfachen Bewunderer juristischer Diktionen vermuten läßt, daß zwar Elektrocash meldepflichtig wäre, aber in Stein gehauene Zahlungsversprechen auch in größerer Höhe nicht unter das GWG fallen.

      Vielleicht sollte man ja mal nachforschen, wieviele Steinmetze Deutsche Bank & Co. beschäftigen.


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