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    Akkumulierter Ertrag bei ausländischem thesaurierenden Fonds - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.05.11 12:34:09 von
    neuester Beitrag 11.05.11 15:32:17 von
    Beiträge: 4
    ID: 1.166.099
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      schrieb am 11.05.11 12:34:09
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      habe eine Frage bezüglich der Abrechnung eines Fonds, den ich verkauft habe (Amundi Greater China SU; ISIN LU0165623785; WKN 258154).

      Am 31.01.11 habe ich den Fonds für 3701,10 $ bzw. 2707,46 € verkauft (Einstandswert 3152,50 $ bzw. 2174,55 € am 24.08.09). Gemäß der Abrechung habe ich nun von der Differenz 473,75 $ Kapitalertragssteuer und 26,06 $ Solidaritätszuschlag bezahlt (Mein Freistellungsauftrag war bereits ausgeschöpft).

      Da mir diese Summe ungewöhnlich hoch erscheint (499,81 $ von 548,60 $ Veräußerungsgewinn = 91% ??) wollte ich mal nachfragen ob mir das jemand erklären kann?

      Zudem werden als Veräußerungsgewinn 532,91 € ausgewiesen, als akkumulierter Ertrag 853,33 €. Wenn ich das richtig verstehe wird sowohl der Veräußerungsgewinn als auch der akkumulierte Ertrag zur Bemessung der Kapitalertragssteuer herangezogen (zu versteuernder Betrag: 1386,24 EUR).
      Die Größenordnung des akkumulierten Ertrags kann ich nun nicht nachvollziehen. Habe schon die Bank gefragt, ob es möglich ist, dass sich der Betrag beim Verkauf auf die gesamte Zeit seit Fondsauferlegung bezieht und nicht auf die tatsächliche Haltedauer (Kaufdatum 24.08.09), aber die gingen auf diese Frage nicht ein. Auf Seite 2 der Abrechnung wird zudem ein akkumulierter Ertrag von "nur" 19,17 € aufgeführt.

      Kann mir da jemand weiterhelfen und ein bißchen Licht ins Dunkle bringen? Oder mache ich einen Denkfehler?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.05.11 14:34:36
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.484.574 von Newcomer77 am 11.05.11 12:34:09Unter der ISIN lässt sich im e-Bundesanzeiger kein steuerlicher Wert finden. Die transparenten Klassen haben eine andere ISIN. Dasd könnte bedeuten, dass er der Pauschalbesteuerung gem. § 6 InvStG unterliegt.

      Darauf deutet auch hin, dass der ausgewiesene Veräußerungsgewinn von EUR 532,91 genau der Differenz VK-AK von EUR 2.707,46 abzgl. EUR 2.174,55 entspricht. Die EUR 19,17 auf Seite 2 kann ich ohne nähere Angaben auch nicht deuten.

      Fakt ist, dass der Fonds wohl Geschäftsjahr 31.12. hat, d.h. im Verkaufszeitpunkt können die steuerlichen Werte für 2010 noch nicht vorgelegen haben, hier wurde also pauschaliert. Im Rahmen der Steuerbescheinigung erfolgt ggfs. ein Sonderausweis.

      Weiteres lässt sich ohne näheren Sachverhalt nicht sagen. Was hast Du denn für 2009 versteuert? Weist die Bank für 2010 Thesaurierungen aus?

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 11.05.11 15:20:55
      Beitrag Nr. 3 ()
      Von dem Fonds habe ich 2009 nichts versteuert. Anfang Januar 2011 erfolgte eine Ertragsthesaurierung von 266,65 $. Sehe gerade als Zahlungstag wird der 31.12.2010 angegeben. Aber was mir weiterhin nicht klar ist: wie setzt sich der hohe akkumulierte Ertrag von 853,33 € zusammen? (Das war die einzige Thesaurierung während des Besitzes der Fondsanteile).

      Aber wurde trotz der angenommenen Pauschalbesteuerung nicht trotzdem ein unangemessen hoher Betrag versteuert? Sollte ich meine Bank darauf ansprechen ob in der Steuerbescheinigung ein gesonderter Ausweis erfolgt bzw. gibt es die Möglichkeit einer Rückerstattung über die Steuererklärung?

      Vielen Dank schon mal.

      Noch zu den Anmerkungen auf Seite 2, dort ist aufgeführt:
      Zwischengewinn pro Anteil: EUR 0,0000 Zwischengewinn Gesamt: EUR 0,00
      Akkumulierter Ertrag: EUR 19,16969467
      Aktiengewinn pro Anteil: 73,7699% (gilt nur für Betriebsvermögen)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.05.11 15:32:17
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.485.742 von Newcomer77 am 11.05.11 15:20:55Hellsehen kann ich leider auch nicht...;)

      Ohne die Belege ist das schwer zu klären. Eine Korrektur der Abrechnung wird regelmäßig nicht erfolgen, da diese auch (im Zeitpunkt der Abrechnung) nicht falsch ist. Es bleibt somit nur auf die Steuerbescheinigung zu warten.

      Gruß
      Taxadvisor


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