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    Studienkosten als Werbungskosten geltend machen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.05.11 17:24:27 von
    neuester Beitrag 16.05.11 08:59:02 von
    Beiträge: 2
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      schrieb am 15.05.11 17:24:27
      Beitrag Nr. 1 ()
      Dem Finanzamt will ich folgendes schreiben:
      Zum Dritten bitte ich um rückwirkende Anerkennung meiner Studienkosten als Werbungskosten mittels Antrag auf Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages (siehe mein Schreiben vom 14.12.2010). Hiermit beantrage ich eine rückwirkende Verlustfeststellung ab 2004 (7 Jahre) für meine Studiengebühren und Studienkosten als Werbungskosten in der Einkommenssteuererklärung. Begründung: Es laufen momentan mehrere Musterprozesse um die Einstufung als Werbungskosten anstatt Sonderausgaben (siehe Anlage Kopie eines Financial Times Artikels vom 31.3.2010, S.20). Nach meinen Unterlagen aus der Financial Times Deutschland ist die Geltendmachung für 7 Jahre rückwirkend möglich. Deswegen beantrage ich diese rückwirkende Verlustfeststellung und die rückwirkende Vorläufigkeit der Einkommensteuerbescheide bis per BFH eine Entscheidung ergangen ist. Bis dahin bitte ich um Ruhen des Verfahrens.
      Meine Studienkosten seit 2004 von 4.185,66€ (Auflistung von der Universität Bielefeld siehe Anlage) gelten als Werbungskosten im oben genannten Sinne. Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung dieses Vorganges.

      Reicht das so aus?
      Im letzten Jahr hatte ich auch schon sowas eingereicht, nur nicht so umfangreich und ohne Auflistung der Studienkosten durch die Universität. Das Finanzamt hat mir aber nie geantwortet oder entsprechendes im Einkommenssteuerbescheid aufgeführt...Von daher weiß nicht, ob das so funktioniert...

      Besten Dank im voraus!
      Avatar
      schrieb am 16.05.11 08:59:02
      Beitrag Nr. 2 ()
      Sie müssen für jedes Jahr eine rückwirkende Steuererklärung machen. Ich habe für meinen Bruder die Kosten im ersten Berufsjahr reingekloppt. Leider haben Sie nur ein Jahr anerkannt weil er für die anderen Jahre eine Steuererklärung gemach hatte und diese damals nicht angesetzt ( er wollte immer die VL Prämie sichern).


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