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    Hallo Banker. Wie organisiere ich eine Eintragung meiner englischen Namensaktien in das Aktionärsbuc - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 31.05.11 19:19:30 von
    neuester Beitrag 04.06.11 13:12:43 von
    Beiträge: 3
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      schrieb am 31.05.11 19:19:30
      Beitrag Nr. 1 ()
      Weiß jemand von Euch wie man es schafft das man in das Aktionärsbuch einer ausländischen Aktiengesellschaft eingetragen wird. In meinem Fall hat die Gesellschaft einen Registrateur (Computershare), der die Eintragungen vornimmt. Leider kann das nur die Depotbank veranlassen, und die sind scheinbar inkompetent.
      Mit diesem Thema solltet Ihr Euch auseinandersetzen wenn Ihr ausländische Aktien besitzt. Es ist z.B enorm wichtig wenn ein Squeeze Out bevorsteht. Ordentlich registrierte Aktionäre habe z.B ein Recht auf Auskunft, wie z.B das Geschäft gerade läuft, oder können ins Aktionärsbuch schauen.
      Avatar
      schrieb am 01.06.11 21:20:59
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ich gehe zunächst einmal davon aus, daß Du Deine Aktien über eine deutsche Bank verwahrst? Dann sehe ich keine Chance für Dich, direkt eingetragen zu werden.

      Die Aktien hält die Bank in aller Regel über Clearstream. Deren Lagerstelle ist wiederum eine lokale Bank vor Ort. Und diese Bank ist treuhänderisch als Aktionär eingetragen.

      Niemand will, daß Du persönlich eingetragen bist. Dann müßte ja jeder Kauf und Verkauf neu eingetragen werden, und diesen Aufwand will wirklich niemand haben. Ich glaube auch nicht, daß das wirklich ginge, selbst wenn die Bank da mitmachen wollte.

      Einzige mir bekannte Ausnahme ist die Schweiz. Hier ist es möglich, daß der Endkunde eingetragen wird. Das setzt allerdings voraus, daß die Aktien gesperrt werden und somit nicht mehr bzw. erst nach Austragung verfügbar sind. Dazu kommen natürlich noch die Kosten für derartige Dinge.

      Aber z.B. in GB und USA geht das überhaupt nicht. Wenn Du dort wirklich ins Aktionärsbuch willst, dann mußt Du Dir entweder einen Broker vor Ort suchen (und auch da ist eine direkte Eintragung nicht gewährleistet) oder Dir die Aktien effektiv ausliefern lassen.

      Aber jetzt mal unter uns: Warum ist die persönliche Eintragung bei einem Squeeze-Out wichtig? Du kriegst Dein Geld so oder so, wie bei amerikanischen Aktien oft genug demonstriert. Und das besondere Auskunftsrecht (nach meiner Auffassung nicht mit Corporate Govenance vereinbar) und vor allem den Blick ins Aktionärsbuch halte ich für ein Märchen. Wer erzählt Dir sowas?
      Avatar
      schrieb am 04.06.11 13:12:43
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo JuliaPapa,

      erstmal vielen Dank für Deine Antwort. Du hast mit allem Recht was Du schreibst. Ich möchte das die Clearstream meine Aktien sperrt, mich dann bei dem Registrateur der Aktiengesellschat einträgt. Eine Kooperation der Clearstream mit in diesem Fall Computershare besteht bereits. Eine Kooperation scheint es zu geben:

      http://deutscheboerse.com/dbag/dispatch/de/notescontent/gdb_…

      Warum mache ich mir die Mühe. Im Gegensatz zum deutschen Aktienrecht hat der Datenschutz im Englischen und British Virgion Ilands Aktienrecht, keinen Vorrang. Das ist auch gut so! Dieses Recht ins Aktienregister Einsicht zu nehmen kommt aus dem amerikanischen Recht, wo man auch kleineren Aktionären die Möglichkeit geben will, mittels Sammelklage,
      teure Prozesse zu führen:
      http://www.shareholderrights.co.uk/rights_100_nf.htm

      In meinem Fall hat sich eine Gesellschaft von der Börse zurückgezogen, wegen einem illiquiden Markt, und möchte die Mionderheitsaktionäre unter der Hälfte des Buchwertes
      abfinden. Es wird der Gesamtwert des Unternhmens dabei auf die letzten 3 Jahresgewinne
      taxiert. Das zuständige Börsenrecht verpflichtet das Unternehmen einen "fair Value" zu bezahlen. Den sehe ich oberhalb des Buchwertes. Wir sind bereits 4 Aktionäre, brauche aber moch ein paar mehr. Vor allem welche aus dem englishen Raum.


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