Post vom Finanzamt ... FRAGE !!! - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 05.07.11 19:51:11 von
neuester Beitrag 06.07.11 18:51:48 von
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Guten Abend zusammen ...
Ich habe eine Frage ...
Und zwar hatte ich schon meinen 2010er Bescheid bekommen, da allerdings noch was nachträglich eingereicht, was ich als Werbungskosten geltend machen wollte.
Hierbei handelte es sich allerdings um Werbungskosten, die ich nicht absetzen kann, weil es sich de facto sogar um Einnahmen handelte. Hatte nur die Bescheinigung meines Arbeitgebers falsch gedeutet.
2009 habe ich diese Berechnung genauso gemacht, und die Bescheinigung vom Arbeitgeber auch beigelegt. Wurde - so wie ich es angegeben hatte - auch als Werbungskosten anerkannt.
Nun schreibt mich ein anderer Mitarbeiter des FA an und klärt mich auf, dass meine Berechnung falsch ist.
Nun die Frage ... wollte ja nur was nachreichen zur 2010er, deren bescheid ich ja schon habe. Diese "Werbungskosten" werden nun nicht anerkannt, weil es ja - wie der FA-Beamte mich nun informierte keine Werbungskosten, sondern Einnahmen sind.
Kann ich davon ausgehen, dass die letzten Jahre nun auch neu berechnet werden und ich also wieder was zurück zahlen darf?
Und Frage 2 ... ich wollte ja wie gesagt Werbungskosten nachtragen lassen und er schreibt es geht nicht, weil es keine sind. Er schreibt auch eine Erklärung und bittet mich bis zum 20. Juli Bescheid zu geben ob ich seinen Ausführungen zustimme. Was ist, wenn ich hierauf einfach nicht eingehe? Verläuft das dann im Sand, oder wird er erneut nachfragen?
Die Frage zielt natürlich auf die Neuberechnung für 2009 ab ... wie man sich vorstellen kann möchte ich ungern was zurück zahlen ...
Wer hat eine Idee?
Ich habe eine Frage ...
Und zwar hatte ich schon meinen 2010er Bescheid bekommen, da allerdings noch was nachträglich eingereicht, was ich als Werbungskosten geltend machen wollte.
Hierbei handelte es sich allerdings um Werbungskosten, die ich nicht absetzen kann, weil es sich de facto sogar um Einnahmen handelte. Hatte nur die Bescheinigung meines Arbeitgebers falsch gedeutet.
2009 habe ich diese Berechnung genauso gemacht, und die Bescheinigung vom Arbeitgeber auch beigelegt. Wurde - so wie ich es angegeben hatte - auch als Werbungskosten anerkannt.
Nun schreibt mich ein anderer Mitarbeiter des FA an und klärt mich auf, dass meine Berechnung falsch ist.
Nun die Frage ... wollte ja nur was nachreichen zur 2010er, deren bescheid ich ja schon habe. Diese "Werbungskosten" werden nun nicht anerkannt, weil es ja - wie der FA-Beamte mich nun informierte keine Werbungskosten, sondern Einnahmen sind.
Kann ich davon ausgehen, dass die letzten Jahre nun auch neu berechnet werden und ich also wieder was zurück zahlen darf?
Und Frage 2 ... ich wollte ja wie gesagt Werbungskosten nachtragen lassen und er schreibt es geht nicht, weil es keine sind. Er schreibt auch eine Erklärung und bittet mich bis zum 20. Juli Bescheid zu geben ob ich seinen Ausführungen zustimme. Was ist, wenn ich hierauf einfach nicht eingehe? Verläuft das dann im Sand, oder wird er erneut nachfragen?
Die Frage zielt natürlich auf die Neuberechnung für 2009 ab ... wie man sich vorstellen kann möchte ich ungern was zurück zahlen ...
Wer hat eine Idee?
ich frage deshalb, weil ich ja wollte, dass das finanzamt noch werbungskosten nachträgt.
jetzt schreibt das finanzamt mir, dass das nicht geht und ich mich melden soll ob ich das nachvollziehen kann.
wenn ich mich nun nicht melde, dann ist doch klar, dass ich mit dem nicht-nachtrag einverstanden bin, oder !? würden die sich dann nochmal melden?
weiß nun leider echt nicht, was ich machen soll ...
jetzt schreibt das finanzamt mir, dass das nicht geht und ich mich melden soll ob ich das nachvollziehen kann.
wenn ich mich nun nicht melde, dann ist doch klar, dass ich mit dem nicht-nachtrag einverstanden bin, oder !? würden die sich dann nochmal melden?
weiß nun leider echt nicht, was ich machen soll ...
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.746.013 von KLumpur am 05.07.11 21:07:01Hallo,
antworte dem FA.
Gib ihm Recht, gib deinen Irrtum zu.
Dann freut er sich, und er erhält selbst keine Nachfragen von Vorgesetzten.
Und dann: STill ruht der See.
Wenn du nichts machst, legt das beim FA-Fuzzi auf Wiedervorlage, und dann muss
er wieder tätig werden. Ärger..., Arbeit...Und vielleicht blättert er dann zurück...
Wenn das FA allerdings vo sich aus tätig wird für 2009 oder weiter zurück, dann
hast du gelitten. In solchem Fall ist eine nachträgliche Berichtigung möglich.
Also lieber wie oben und hoffen.
Gruß
antworte dem FA.
Gib ihm Recht, gib deinen Irrtum zu.
Dann freut er sich, und er erhält selbst keine Nachfragen von Vorgesetzten.
Und dann: STill ruht der See.
Wenn du nichts machst, legt das beim FA-Fuzzi auf Wiedervorlage, und dann muss
er wieder tätig werden. Ärger..., Arbeit...Und vielleicht blättert er dann zurück...
Wenn das FA allerdings vo sich aus tätig wird für 2009 oder weiter zurück, dann
hast du gelitten. In solchem Fall ist eine nachträgliche Berichtigung möglich.
Also lieber wie oben und hoffen.
Gruß
na gut ... dann werde ich das so machen!
ich gehe allerdings schwer davon aus, dass der andere bescheid korrigiert wird.
ist doch naheliegend, dass die da mal nachschauen ob ich es da auch so gemacht habe ...
wäre ärgerlich ... naja, muss man halt durch.
ich gehe allerdings schwer davon aus, dass der andere bescheid korrigiert wird.
ist doch naheliegend, dass die da mal nachschauen ob ich es da auch so gemacht habe ...
wäre ärgerlich ... naja, muss man halt durch.
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.746.418 von KLumpur am 05.07.11 22:13:08Schau erstmal nach, ob dein 2009er Bescheid eine Nebenbestimmung enthält.
Nachträglich kann man die Bescheide nicht so einfach ändern.
Nachträglich kann man die Bescheide nicht so einfach ändern.
was ist denn ne nebenbestimmung?
ich geb zu, ich hab ja was falsches angegeben ... definitiv nicht absichtlich.
aber so falsch es auch war, es wurde als werbungskosten genehmigt vom finanzamt,
obwohl ein entsprechender belege beilag, den das finanzamt deutlich hätte deuten können.
hat ja jetzt beim nachreichen au h geklappt. war der gleiche beleg, nur ein anderes jahr.
ich geb zu, ich hab ja was falsches angegeben ... definitiv nicht absichtlich.
aber so falsch es auch war, es wurde als werbungskosten genehmigt vom finanzamt,
obwohl ein entsprechender belege beilag, den das finanzamt deutlich hätte deuten können.
hat ja jetzt beim nachreichen au h geklappt. war der gleiche beleg, nur ein anderes jahr.
Kann mich mal jemand aufklären, wie aus Aufwand Einnahmen werden können?
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.746.548 von Bunte17 am 05.07.11 22:33:34Nachträglich kann man die Bescheide nicht so einfach ändern.
Wenn es neue Tatsachen - auch zur Verböserung -des Antragsstellers kommt - ist dies möglich.
Im Gegenzug kann der Antragsteller auch bei Ablauf der Einspruchsfrist z. B. offentsichtl. Übertragungsfehler geändert bekommen.
Zu klären wäre, ob der Threaderöffner einen Antrag auf Änderung oder einen Einspruch eingelegt hat.
Bei einem Einspruch bleibt der gesammte Fall offen! Ein Antrag auf Änderung betrifft nur den bemängelten Fall.
Sollte der Threaderöffner allerdings feststellen, das in den vergangenen Jahren etwas falsch angegeben wurde sollte umgehend eine Änderung für diese Zeit - von sich aus - beantragt werden. Ohne auf Fehler einzugehen!!! Nur kommentarlos nachreichen - dann geht man eventuell straffrei aus....
Vielleicht sollte man in diesem Fall nicht ein Forum sondern die steuerberatenden Berufe befragen...
Beste Grüße
sausebraus2000
Wenn es neue Tatsachen - auch zur Verböserung -des Antragsstellers kommt - ist dies möglich.
Im Gegenzug kann der Antragsteller auch bei Ablauf der Einspruchsfrist z. B. offentsichtl. Übertragungsfehler geändert bekommen.
Zu klären wäre, ob der Threaderöffner einen Antrag auf Änderung oder einen Einspruch eingelegt hat.
Bei einem Einspruch bleibt der gesammte Fall offen! Ein Antrag auf Änderung betrifft nur den bemängelten Fall.
Sollte der Threaderöffner allerdings feststellen, das in den vergangenen Jahren etwas falsch angegeben wurde sollte umgehend eine Änderung für diese Zeit - von sich aus - beantragt werden. Ohne auf Fehler einzugehen!!! Nur kommentarlos nachreichen - dann geht man eventuell straffrei aus....
Vielleicht sollte man in diesem Fall nicht ein Forum sondern die steuerberatenden Berufe befragen...
Beste Grüße
sausebraus2000
was sagen die anderen ... würdet ihr das auch empfehlen bereits von sich aus auf das vergangene jahr (indem ich es ja auch irrtümlicherweise angegeben habe und das finanzamt es aber sogar akzepotiert hat ... hätten es ja sehen können; wie sie es dieses jahr auch gesehen haben!)hinzuweisen?
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.746.928 von KLumpur am 06.07.11 00:29:52hinzuweisen?
Man "weißt nicht hin" sondern reicht ohne Kommentar die fehlerhafte Anlage nach. Dies muss schneller gehen, bevor das FA selbst den Fehler bemerkt!!!
sausebraus2000
Man "weißt nicht hin" sondern reicht ohne Kommentar die fehlerhafte Anlage nach. Dies muss schneller gehen, bevor das FA selbst den Fehler bemerkt!!!
sausebraus2000
Frag mal bei Kollege/User "Taxadvisor" nach, am besten per BM. Der ist Oberprofi und kann dir sicher alles mit Paragrafen erläutern.
Die Antwort von ihm gern hier oder per BM
sausebraus2000
Die Antwort von ihm gern hier oder per BM
sausebraus2000
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.746.926 von sausebraus2000 am 06.07.11 00:25:54Neue Tatsachen sind es nicht, die Belege und Anträge lagen der Erklärung bei für 2009.
In der Tat lag der Beleg vor. Ich habe ihn falsch gedeutet, aber das Finanzamt hat es auch nicht festgestellt, dass ich das falsch gedeutet habe ...
Jetzt ist halt wie gesagt die Frage ... soll ich selber darauf hinweisen? Wenn ich hier was von "straffrei" lese ... das macht einem ja Sorgen ... war ja echt keine Absicht. Und wie gesagt, es ist dem FA ja auch nicht aufgefallen ...
Jetzt ist halt wie gesagt die Frage ... soll ich selber darauf hinweisen? Wenn ich hier was von "straffrei" lese ... das macht einem ja Sorgen ... war ja echt keine Absicht. Und wie gesagt, es ist dem FA ja auch nicht aufgefallen ...
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