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    WGF-Anleihen (Seite 34)

    eröffnet am 20.07.11 13:07:10 von
    neuester Beitrag 02.07.23 20:18:59 von
    Beiträge: 896
    ID: 1.167.715
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      Avatar
      schrieb am 27.03.13 17:22:33
      Beitrag Nr. 566 ()
      Zitat von DerKosmokrat: Du wärst also dafür, die ahnungslose Oma, die sich von Ihrem Bankberater diese Anleihe hat aufschwatzen lassen, und die die Briefe ihrer Depotbank unter U wie "unverständlich" ablegt, leer ausgehen zu lassen? Nur damit du ein paar Kröten mehr rausholst?


      Ich bin dafür, dass das Thema in der Öffentlichkeit am köcheln bleibt und die OMA aufmerksam wird und die Bank wegen Falschberatung verklagt und nicht dafür, dass durch einen gemeinsamen Gläubigervertreter mehrere Jahre weiter Geld vernichtet wird und die Oma am Ende nicht einmal die Bank verklagen kann, wegen Verjährung.
      Avatar
      schrieb am 27.03.13 15:40:27
      Beitrag Nr. 565 ()
      Zitat von Fuchs62: Da dann alle Anleger per Clearstream erfasst werden gibt es auch dann weniger für die, die ihre Forderungen anmelden.


      Du wärst also dafür, die ahnungslose Oma, die sich von Ihrem Bankberater diese Anleihe hat aufschwatzen lassen, und die die Briefe ihrer Depotbank unter U wie "unverständlich" ablegt, leer ausgehen zu lassen? Nur damit du ein paar Kröten mehr rausholst?

      Naja... kann man so machen. Aber eigentlich sollte das größte Interesse der Gläubiger sein, die Schuldigen dieser Misere möglichst schnell aus der Verantwortung zu drängen, und ihrer verdienten Strafe zuzuführen. Natürlich wollen wir alle unser Geld zurück, aber auf wessen Kosten?
      Avatar
      schrieb am 27.03.13 14:56:19
      Beitrag Nr. 564 ()
      Zitat von DerKosmokrat: Ich will mich auch von der SdK vertreten lassen. Das funktioniert wohl auch, wenn man kein zahlendes Mitglied der SdK ist. Oder???


      Ich würde mich nicht von der SDK vertreten lassen. Die ist für einen Gläubigervertreter. Das Ergebnis kann man am Beispiel Deikon nachlesen.
      http://www.dskp.de/component/content/article/1-startseite/58…
      Da dann alle Anleger per Clearstream erfasst werden gibt es auch dann weniger für die, die ihre Forderungen anmelden.
      Avatar
      schrieb am 27.03.13 14:30:44
      Beitrag Nr. 563 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.313.129 von hw_aus_s am 27.03.13 12:23:05Ich will mich auch von der SdK vertreten lassen. Das funktioniert wohl auch, wenn man kein zahlendes Mitglied der SdK ist. Oder???
      Avatar
      schrieb am 27.03.13 12:23:05
      Beitrag Nr. 562 ()
      Was haltet ihr davon sich von der SDK vertretén zu lassen? :confused:
      1 Antwort

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      schrieb am 26.03.13 10:26:51
      Beitrag Nr. 561 ()
      Quote liegt bei 10 % .

      so kann das Unternehmen fortbestehen , eine frechheit.
      Avatar
      schrieb am 26.03.13 09:51:03
      Beitrag Nr. 560 ()
      Zitat von Aldy:
      Zitat von Fuchs62: Gläubigervertreter oder nicht - ich persönlich neige zu ersterem, um Ruhe in das Verfahren zu bekommen und vertrauenswürdige Vertreter im Gläubigerausschuß zu haben.
      Aldy

      Bisher sind nur ca. 50% der Anleihegläubiger bekannt, unabhängig von der Anmeldung der Forderungen. Ich nehme lieber den größeren Kuchen und traue keinem Vertreter. Das Beispiel Treuhänder und Mittelverwendungskontrolleur hat mir gezeigt, das man niemanden vertrauen kann. Ein Gläubigervertreter bekommt für seine Arbeit Geld und möchte sich dann die Geldquelle erhalten. Interessenskonflikte mit dem Gläubigern vorprogrammiert. Es gibt schon eine vorläufige Gläubigervertretung. Siehe Seite der WGF. Rechtsanwalt Dr. Julius Reiter ist dort Mitglied und hat in der Veranstaltung am 18.03.13 die freiwillige Aufgabe übernommen, die Ideen der Gläubiger zum veränderten Insolvenzplan zu bündeln. Bin auf den veränderten Insolvenzplan am 08.04.13 gespannt.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 25.03.13 22:21:38
      Beitrag Nr. 559 ()
      Glaube dieser Beitrag von mir ist auch dem Serverumzug zum Opfer gefallen, daher nochmal:

      Als Investor fragt man sich, wofür Maximilian Pisacane bezahlt wird, und das von WGF-Firmenvermögen zu Lasten der Gläubiger.
      Pisacane ist der sogenannte "Head of Communication and Investor Relations" bei WGF. Er übt diese Aufgabe so "effizient" aus, dass meine Fragen an ihn nach nunmehr ZWEI MONATEN mit einem halben Dutzend Erinnerungsmails noch immer unbeantwortet sind. Maximilian Pisacane schweigt wie die Sch... im Gras.
      Ich werde weiter Erinnerungsmails an ihn senden. Falls nach einem halben Jahr (nach der Originalmail) noch immer keine sachdienliche Antwort von ihm kommt, stelle ich alle meine Erinnerungsmails zusammengefasst ins Forum :)
      Wenn die bei Maximilian Pisacane (und dem Vorstand sowieso) erkennbare Arbeitsmentalität insgesamt bei der WGF AG vorherrscht, so ist die Anhäufung von EUR 68 Millionen Bilanzschulden alles andere als verwunderlich. Allerdings sind diese dann keinesfalls "im Wesentlichen marktbedingt", wie es die WGF darstellt, sondern es sieht nach "im Wesentlichen PERSONALbedingt" aus!
      Avatar
      schrieb am 25.03.13 20:27:18
      Beitrag Nr. 558 ()
      Zitat von Fuchs62: Hallo Aldy,
      am 18.03.13 bei der Informationsveranstaltung hat man der WGF deutlich gesagt, was im Insolvenzplan stehen soll. Dazu braucht man keinen Gläubigervertreter. Ohne Gläubigervertreter verteilt sich der Kuchen auf die Anleger, die ihre Ansprüche anmelden. Sind aktuell nur ca. 50%. Also gibt es aktuell das Doppelte. Hast Du wegen der 60% Wohnimmobilien einen Anwalt eingeschaltet? Denke darüber nach.

      Ich gehöre leider zur arbeitenden Bevölkerung und konnte an diesem Exclusiv-Termin für erlauchte Gläubiger nicht teilnehmen. Was da gefordert wurde kenne ich daher im Detail nicht.

      Das mit dem Kuchen ist schon richtig, ich gehe aber mal davon aus daß es bei 50% Anmeldequote nicht bleiben würde - 100% würden es aber sicherlich auch nicht werden. Ich zum Beispiel habe meine Forderungen auch noch nicht angemeldet, dafür ist nach dem 08.04. noch Zeit genug.

      Gläubigervertreter oder nicht - ich persönlich neige zu ersterem, um Ruhe in das Verfahren zu bekommen und vertrauenswürdige Vertreter im Gläubigerausschuß zu haben. Eine Garantie ist das natürlich auch nicht.
      Aber ohne gewählte Vertreter herrscht Anarchie, das Recht des Stärkeren. Welche Interessen sich dann in den Auschuß reindrücken ist ungewiß - man sollte sich immer vor Augen halten, daß durchaus auch die Gegenseite mit ein paar Mitspielern mitmischen könnte.

      Bevor ich einen Anwalt einschalte überlege ich mir genau, ob ich genug Eisen im Feuer habe, um das durchzufechten. Ich verhungere ungern auf halbem Klageweg. Und im Augenblick habe ich dafür nicht genug Eisen im Feuer.
      Ich denke es ist cleverer, Leute zu informieren, die eh schon den Fehdehandschuh angezogen haben.

      Aldy
      Avatar
      schrieb am 25.03.13 16:48:53
      Beitrag Nr. 557 ()
      Zitat von Aldy: Deswegen ist es so wichtig, einen Gläubigerausschuß zu bestellen, in dem die gemeinsamen Vertreter, die hoffentlich am 08.04. gewählt werden, aktiv werden können. Dieser Gläubigerausschuß hat dann die Macht, die Gestaltung des Insolvenzplans zu beeinflussen, welcher am 22.05. zur Abstimmung gestellt werden wird.

      Aldy


      Hallo Aldy,
      am 18.03.13 bei der Informationsveranstaltung hat man der WGF deutlich gesagt, was im Insolvenzplan stehen soll. Dazu braucht man keinen Gläubigervertreter. Ohne Gläubigervertreter verteilt sich der Kuchen auf die Anleger, die ihre Ansprüche anmelden. Sind aktuell nur ca. 50%. Also gibt es aktuell das Doppelte. Hast Du wegen der 60% Wohnimmobilien einen Anwalt eingeschaltet? Denke darüber nach.
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