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    WGF-Anleihen (Seite 88)

    eröffnet am 20.07.11 13:07:10 von
    neuester Beitrag 02.07.23 20:18:59 von
    Beiträge: 896
    ID: 1.167.715
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    ISIN: DE000WGFH059 · WKN: WGFH05
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      Avatar
      schrieb am 21.07.11 12:17:23
      Beitrag Nr. 26 ()
      Von U m s a t z kann keine Rede sein.
      Es sind weniger als 1/000 vom Emissionsvolumen.
      Da Häuser nicht weglaufen können und auch nicht wie ein i-phone oder ein Note/Net-Book nach Kauf bereits 50 % ihres Wertes verlieren, kann ich nur empfehlen .... ( denkt an Kostolany ) Ruhe bewahren.
      Wer seine Rendite aufbessern will, kauft vielleicht etwas zu.
      Wenn WGF auf Zack ist, kaufen die vielleicht Ihre eigene Anleihe zu Spotpreisen zurück. Wie das wohl dem "Anleiheschützer" gefallen würde ?
      Avatar
      schrieb am 21.07.11 11:44:40
      Beitrag Nr. 25 ()
      Der Witz ist jetzt, dass ausgerechnet diese Anleihe, natürlich durch die BB-Empfehlung hochgezockt wird. Momentan die höchsten Umsätze und die höchsten Kursgewinne.
      Völliger Blödsinn. Aber da sieht man, wer sich aktuell in den Teilen so tummelt.
      Im Moment einfach nur Gambler.

      s.
      Avatar
      schrieb am 21.07.11 09:38:34
      Beitrag Nr. 24 ()
      so beläuft sich dieser bei der oben genannten Anleihe bei über 27 %.

      Gerade die "oben genannte Anleihe" ist das riskanteste Papier. Ich habe aktuell keinen Realtime Überblick über die Renditen, aber wenn die 13-er am höchsten rentiert, dann beweist der Markt wenigstens, dass er effizient ist.

      Warum am riskantesten?
      Weil WGF immer größere Summen tilgen muss. Das schon abgelaufene Papier war eine sehr kleine Emission. Als nächstes steht zur Tilgung:
      A0JRUK am 15.11.11 mit 30 Mio.€

      dann aber kurz hintereinander
      WGFH06 am 15.12.12 mit 100 Mio.€
      A0LDUL am 15.03.13 mit 50 Mio.€

      Also im Abstand von 3 Monaten müssen hier 150 Mio. zur Tilgung aufgebracht werden. Das sind mehr als die Hälfte der aktuell ausstehenden Mittel, wenn ich das richtig im Kopf habe.

      s.
      Avatar
      schrieb am 21.07.11 09:38:01
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.821.047 von wyandotte am 21.07.11 08:55:40Steckt Geld hinein um die Vermietbarkeit zu erhöhen ggf. durch Umwidmung z.B. Hotel, erhöht so den Ertragswert und verkauft dann die Immobilie wieder. Der Gesamtgewinn dieser Vorgehensweise ist logischerweise höher als die realisierbaren Mieteinnahmen.

      ein Zirkelschluss - der Ertragswert bestimmt sich aus den realisierbaren Mieteinnahmen (und ist keineswegs eine mit Gewissheit vorausbestimmbare Konstante). Je nach Marktsituation ist bei Verkauf der Gewinn schneller realisierbar (positiver Fall) oder wird zum Verlust (negativer Fall). Ausserdem werden noch jede Menge Nebenkosten generiert, die auch noch Platz in der Kalkulation brauchen.
      Auch das für Verbesserung hineingesteckte Geld muss irgendwo herkommen und ist Teil der Gesamtkosten der Investition.
      Avatar
      schrieb am 21.07.11 09:23:48
      Beitrag Nr. 22 ()
      Das die Hamburg-Mannheimer zur Gellerttherme flog oder die WGF AG für Opfer der Loveparade gesammelt hat,wären dann Themen,an denen man die Neigung des einen oder anderen Users ablesen kann, beides hat nichts mit der Sache zu tun, also einfach weglassen.

      Das mit der boni für den Finanzvertrieb finde ich schon interessanter insbesondere wenn jemand anhand der bilanzposition zeigen könnte, welchen Umfang diese Werbungskosten ausmachen.

      Ich sammel mal weiter, was man im Netz so findet, an dieser Stelle:
      von Gevestor:



      WGF-Anleihen mit hohen Verlusten
      Auch wenn eine Anlage in eine Anleihe dazu verführt, diese auf dem Depot bis zum Fälligkeitstermin ungeachtet liegen zu lassen und die jährlichen Zinsen einzustreichen, so sollte man doch immer wieder einen Blick auf die Kursentwicklung der Anleihen werfen.

      Auch wenn diese in der Heftigkeit (also Volatilität) nicht so hoch ausfallen wie im Vergleich dazu bei den Aktien, so kann die Kursentwicklung ein wichtiges Indiz zum Emittenten liefern. Darüber hat der Anleihekurs zum Investmentzeitpunkt einen erheblichen Einfluss auf die Effektivverzinsung der Anleihe.

      In einigen Fällen kann die Kursentwicklung der Anleihen sogar extreme Ausprägungen annehmen. So geschehen in den letzten Tagen bei den WGF-Hypothekenanleihen, die erhebliche Kursverluste hinnehmen mussten. Die Kurse von insgesamt sechs der derzeit sieben im Umlauf befindlichen WGF-Anleihen machten Kursbewegungen, die man in der Form nur von sehr volatilen und risikoreichen Aktieninvestments kennt.

      Am schlimmsten betroffen waren die Anleger einer im Jahr 2013 fälligen WGF-Anleihe, welche sich von zuvor über 102 % auf 70 % reduzierte. Der Kupon von 6,35 % fällt im Vergleich dazu kaum noch ins Gewicht.

      Es ist schon sehr ungewöhnlich, dass die Anleihen einer Immobiliengesellschaft, die sogar zusätzlich durch Hypotheken besichert sind, solche Kursverluste aufweisen. Im aktuellen Fall, ist aller Wahrscheinlichkeit nach, der Kommentar eines Düsseldorfer Anwalts für Kapitalanlagerecht dafür verantwortlich.

      In seinem Kommentar, der letzte Woche erschienen ist, prangert er an, dass die Ratings der Gesellschaft nicht mehr gültig sind und beklagt, dass die WGF einen „beschönigenden Eindruck seiner Anleihen“ vermitteln will. Zudem spricht er die Bilanzierungsmethoden der Gesellschaft an, wonach, ein zu hoher Gewinn ausgewiesen wird.

      Mit heutiger Meldung reagierte die Gesellschaft auf den Kommentar und auf die heftigen Kursbewegungen. Die WGF sieht aus operativer und strategischer Sicht keinen Anlass für die Kurseinbußen, darüber hinaus ist auch eine Fortführung des Ratings geplant. Auch seine die Anleihen überdurchschnittlich mit 125 % der Verkehrswerte der jeweiligen Immobilien erstrangig besichert.

      Gesetzt den Fall, dass er der Gesellschaft gelingen wird das Investorenvertrauen wieder zu gewinnen, ist dies ein Paradebeispiel für Effektivzinsen, die über den Nominalzins liegen. Berücksichtigt man die Restlaufzeit der Anleihe und ein Rückzahlungskurs von 100 % so beläuft sich dieser bei der oben genannten Anleihe bei über 27 %.

      Damit würde ein Anleger, der die Anleihe zum aktuellen Kurs kauft, deutliche Gewinne für sich verbuchen. Im Gegensatz dazu, müssen die Verkäufer herbe Verluste hinnehmen. Allgemein gilt also: der Nominalzins der Anleihen sollte nicht immer als Maßstab für die Anlageentscheidung gelten. Vielmehr müssen die Investoren das Augenmerk auf die Effektivverzinsung richten, denn nur daraus lässt sich der tatsächliche Erfolg einer Anlage errechnen.

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      schrieb am 21.07.11 08:55:40
      Beitrag Nr. 21 ()
      Genau so habe ich das Modell aber auch verstanden nur nicht mit dem negativem Unterton.

      Exakt so funktioniert doch das Geschäft mit Immobilien, wie ich es in kleinem Rahmen kennengelernt habe.
      Man kauft eine Immobilie, deren Wert bei Gewerbeimmobilien nach dem Ertragswertverfahren ermittelt wird, die im schlecht bewirtschafteten Zustand ist. Steckt Geld hinein um die Vermietbarkeit zu erhöhen ggf. durch Umwidmung z.B. Hotel, erhöht so den Ertragswert und verkauft dann die Immobilie wieder. Der Gesamtgewinn dieser Vorgehensweise ist logischerweise höher als die realisierbaren Mieteinnahmen.

      Das die erstrangige Grundschuld damit bei Erwerb zunächst niedriger ist, als der Beleihungswert ist logisch. Das besondere daran ist eigentlich nur, das WGF nicht die ersten 60% Sicherheit fremdbelegt (z.B. für Bankkredite) und nur den letzten Rang für die Besicherung der Hypothekenanleihen verwendet. Sie tragen eine Gesamtgrundschuld ein. In der Folge sind nach Kauf 60% erstrangig im Realkreditbereich abgesichert, weitere 20% sind noch bewertbar, der Rest ist zunächst blanko.

      Steigt der Wert der Immobilie z.B. durch Renovierung an verändert sich das Besicherungsverhältnis.

      Andere Mittelstandsanleihen (ATU und Grohe als Negativbeispiel oder Maschinenfabrik Spaichingen als positives) sind überhaupt nicht grundbuchlich besichert, manchmal sogar nachrangig.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 21.07.11 00:17:07
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.820.353 von eelefele am 20.07.11 23:42:13Von deren Website:

      Über weitere Vorteile unserer Produkte und vor allem unsere attraktiven Vertriebsbonifikationen informieren wir Sie gerne

      OTTO: http://www.wgfag.de/berater-institutionelle-investoren/finan…

      Find ich gut: Bekomm ich jetzt auch meinen "Boni" :D
      Avatar
      schrieb am 20.07.11 23:42:13
      Beitrag Nr. 19 ()
      Zitat von Zoodirektor: welches mindestens
      90 % des Verkehrswertes der Immobilie oder mindestens 125 % des Erwerbspreises ohne Erwerbsnebenkosten
      beträgt."


      Hab ich das Geschäftsmodell jetzt richtig verstanden??

      Jo:D


      DANKE: Meine Verbeugung, ..... ( Hatte da die branchenüblichen Erwerbsnebenkosten nicht beachtet :D )

      ............fürs studieren der Ahn-Leichen Bedingungen,

      bei so einem massiv beworbenen Objekt, wollt ich mir die erst unter 50% Kurswert ankucken :(
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 20.07.11 22:42:11
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.819.772 von Zoodirektor am 20.07.11 21:48:56Der Geschäftsbericht 2010 wirft einige Fragen auf, welche die Bonität der Immobiliengesellschaft WGF betreffen. Eigentlich müsste ein Konzernabschluss erstellt werden: Die Gesellschaft erzielt umfangreiche Umsätze und Gewinne aus Geschäften mit 100%igen Tochtergesellschaften. Sie legt aber nur einen Geschäftsbericht für die Muttergesellschaft WGF AG vor. Ein Konzernabschluss würde mit wesentlich weniger Gewinn als die Muttergesellschaft abschließen, so dass der Verlustvortrag der Muttergesellschaft aus den nachträglich geänderten Abschlüssen für 2008 und 2009 nicht beseitigt wäre. Dies würde wahrscheinlich die Emissionsfähigkeit der WGF AG betreffen.

      Eigentlich ein Unding, das die Gesellschaft keinen Konzernabschluss erstellt und dies auch von der Bafin bzw. Creditreform nicht bemängelt wird. Jeder kann sich ja mal auf der Interseite die grobe Konzernstruktur anschauen, sieht alles andere als transparent aus und Veröffentlichungen der Töchter über den Bundesanzeiger sind größtenteils auch keine vorhanden. Finger weg von diesem "Schrott", hört sich alles nicht vertrauenserweckend und sehr subjekt an.
      Avatar
      schrieb am 20.07.11 21:48:56
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.819.473 von eelefele am 20.07.11 20:49:45Dann nehmen wir mal an, dass die restlichen 15% für Werbung und Provision draufgehen!!

      stimmt, gem. Prospekt (S.17) müssen nur 85% in Immobilien angelegt werden, man könnte mit dem Rest auch eine Tour zur Gellert Therme unternehmen.


      Desweiteren, nehme man eine Immobilie für 100 Euro und trage daraufhin eine Hypothek zu 200 Euro des Verkehrswertes als erstrangig besichert ein und fertig ist das Geschäftsmodell.


      Im Prospekt (S.18) steht das auch so drin:

      "Hat die WGF AG ein Anlageobjekt ausgesucht, das den Investitionskriterien entspricht, so gibt der
      Mittelverwendungskontrolleur die hierfür bestimmten Anleihegelder frei. Die WGF AG kann nun das
      Anlageobjekt erwerben. Bei Erwerb des Eigentums oder eines grundstückgleichen Rechts wird ein
      erstrangiges Dingliches Sicherungsrecht im Grundbuch der Immobilie eingetragen, welches mindestens
      90 % des Verkehrswertes der Immobilie oder mindestens 125 % des Erwerbspreises ohne Erwerbsnebenkosten
      beträgt."


      Hab ich das Geschäftsmodell jetzt richtig verstanden??

      Jo:D
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