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    Bauabsicht auf Nachbargrundstück - wie erfahre ich davon? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.07.11 22:01:20 von
    neuester Beitrag 27.07.11 23:01:36 von
    Beiträge: 16
    ID: 1.167.828
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      Avatar
      schrieb am 25.07.11 22:01:20
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      gegenüber (andere Strassenseite) meiner Wohnung (bin Mieter) liegt ein grosses Grundstück, das bis zum Konkurs eines Betriebs als Parkplatz für die Angestellten diente.

      Die Gegend ist Mischgebiet, aber für Wohnungen sehr attraktiv. Nochmal über die Strasse wurden/werden gerade 3 Mehrfamilienhäuser gebaut. Der Lärm hat mir gereicht:cry:; falls das besagte grosse Grundstück direkt gegenüber bebaut werden sollte, so möchte ich rechtzeitig aus meiner Mietwohnung ausziehen.

      Wie aber erfahre ich von Bauplänen/Bauabsichten? Die Details wären mir egal, ich suche eine Information wie "ab 3/2012 soll das Grundstück mit Mehrfamilienhääusern bebaut werden".

      Bundesland ist Bayern.

      Danke für alle Infos!
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 25.07.11 22:19:30
      Beitrag Nr. 2 ()
      Zitat von Schleef: Hallo,

      gegenüber (andere Strassenseite) meiner Wohnung (bin Mieter) liegt ein grosses Grundstück, das bis zum Konkurs eines Betriebs als Parkplatz für die Angestellten diente.

      Die Gegend ist Mischgebiet, aber für Wohnungen sehr attraktiv. Nochmal über die Strasse wurden/werden gerade 3 Mehrfamilienhäuser gebaut. Der Lärm hat mir gereicht:cry:; falls das besagte grosse Grundstück direkt gegenüber bebaut werden sollte, so möchte ich rechtzeitig aus meiner Mietwohnung ausziehen.

      Wie aber erfahre ich von Bauplänen/Bauabsichten? Die Details wären mir egal, ich suche eine Information wie "ab 3/2012 soll das Grundstück mit Mehrfamilienhääusern bebaut werden".

      Bundesland ist Bayern.

      Danke für alle Infos!




      :laugh::laugh::laugh:


      Das beweist doch mal wieder: "Mieter sind das Salz der Erde".

      Ich suche auch eine andere Wohnung. Gestern hat es bei uns den ganzen Tag geregnet.:laugh:
      Avatar
      schrieb am 26.07.11 01:56:05
      Beitrag Nr. 3 ()
      Versuch es doch einfach bei der Stadt, Bauamt oder Gemeinde.

      Also, ich kann Dich verstehen und wenn mir das Gleiche bevorstehen würde und ich könnte umziehen, würde ich das auch machen.

      Der Vergleich mit "Gestern hat es bei uns den ganzen Tag geregnet" ist irgendwie für die Tonne.
      Avatar
      schrieb am 26.07.11 07:10:16
      Beitrag Nr. 4 ()
      kauf das Grundstück und gut :laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 26.07.11 07:15:33
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.842.716 von Schleef am 25.07.11 22:01:20Ist das dein einziges Problem ?

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      Avatar
      schrieb am 26.07.11 09:32:32
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.842.716 von Schleef am 25.07.11 22:01:20Als Mieter kannst du deine Miete mindern, wenn Du durch Bautätigkeit gegenüber gestört wirst, selbst dann, wenn der Vermieter - wie in diesem Fall - nichts für den Lärm könnte.
      Avatar
      schrieb am 26.07.11 14:17:37
      Beitrag Nr. 7 ()
      Bei meinem Nachbarn kräht jeden Morgen um cirka 4:00 Uhr ein Hahn.
      Bin auch schon am überlegen ob ich nicht umziehe, bzw. die Miete mindern soll. Meine Frau meinte am besten den Hahn schlachten, gibt zumindest ein vernünftiges Mittagessen sollte er noch jung genug sein.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 26.07.11 14:30:00
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.842.716 von Schleef am 25.07.11 22:01:20Der Besitzer Deines Hauses wird von der örtlichen Baubehörde rechtzeitig über neue Bauvorhaben auf Nachbargrundstücken informiert, um evtl. Einspruch dagegen einlegen zu können.

      Setz Dich mit Deinem Vermieter in Verbindung und bitte ihn, Dich über die aktuelle Entwicklung auf dem Laufenden zu halten. Falls das ein privater Vermieter ist und ihr ein O.K.es Verhältnis pflegt, wird er Dir sicher weiterhelfen.

      Da das aber zumindest bei großen Wohnbaugesellschaften wahrscheinlich nicht anständig funktionieren wird, werde mit Deinem Anliegen einfach selbst beim Bauamt vorstellig und lege denen Dein ja ebenfalls berechtigtes Interesse dar. (Hingehen! Und mit ner netten jungen Dame persönlich reden! Nicht ellenlange schriftliche Anfragen an "sehr geehrte D&H"!) Dann sollte man Dich dort eigentlich auch problemlos in denselben Verteiler aufnehmen können, über den auch die Anrainergrundstücksbesitzer informiert werden. ;)

      VG, tp

      P.S.: Dein Vermieter hat übrigens größtes Interesse daran, daß Du zufrieden bleibst, da er Angst vor Deinen evtl. Mietminderungen hat. Denn, sich diese später vom Bauträger gegenüber zurückzuholen ist für ihn i.d.R. wesentlich schwerer, als mit Dir eine für alle Beteiligten akzeptable Lösung zu finden!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 26.07.11 14:41:42
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.845.850 von 1erhart am 26.07.11 14:17:37Wer beginnt gewinnt! Kräh doch einfach selber schon um 3:50h! ;)

      Dann kann immerhin schon niemand mehr behaupten, es würde kein Hahn mehr nach Dir krähen! :p
      Avatar
      schrieb am 26.07.11 22:40:33
      Beitrag Nr. 10 ()
      Zitat von Fruehrentner: Als Mieter kannst du deine Miete mindern, wenn Du durch Bautätigkeit gegenüber gestört wirst, selbst dann, wenn der Vermieter - wie in diesem Fall - nichts für den Lärm könnte.


      :laugh::laugh::laugh:



      Da ist aber Vorsicht angebracht.

      Ein Formfehler kann den Mieter teuer zu stehen kommen.

      Schriftlich muß eine Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt werden.

      Wie soll der Vermieter denn das verhindern?

      Soll es künftig keine Wohnungen mehr geben?

      Soll die Bauwirtschaft abgeschafft werden?

      Der Vermieter muss u. U. auch verhindern das unser Land von den Grünen regiert wird.

      Tut er das nicht, kann die Miete gemindert werden?:mad:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 26.07.11 22:47:49
      Beitrag Nr. 11 ()
      Zitat von tradepunk: Der Besitzer Deines Hauses wird von der örtlichen Baubehörde rechtzeitig über neue Bauvorhaben auf Nachbargrundstücken informiert, um evtl. Einspruch dagegen einlegen zu können.

      :laugh::laugh::laugh:

      Seit wann das denn? Wenn die baurechtlichen Auflagen erfüllt sind, geht das dem Nachbarn nix an.

      Setz Dich mit Deinem Vermieter in Verbindung und bitte ihn, Dich über die aktuelle Entwicklung auf dem Laufenden zu halten. Falls das ein privater Vermieter ist und ihr ein O.K.es Verhältnis pflegt, wird er Dir sicher weiterhelfen.

      Da das aber zumindest bei großen Wohnbaugesellschaften wahrscheinlich nicht anständig funktionieren wird, werde mit Deinem Anliegen einfach selbst beim Bauamt vorstellig und lege denen Dein ja ebenfalls berechtigtes Interesse dar. (Hingehen! Und mit ner netten jungen Dame persönlich reden! Nicht ellenlange schriftliche Anfragen an "sehr geehrte D&H"!) Dann sollte man Dich dort eigentlich auch problemlos in denselben Verteiler aufnehmen können, über den auch die Anrainergrundstücksbesitzer informiert werden. ;)

      VG, tp

      P.S.: Dein Vermieter hat übrigens größtes Interesse daran, daß Du zufrieden bleibst, da er Angst vor Deinen evtl. Mietminderungen hat.:laugh::laugh::laugh:[/b] Denn, sich diese später vom Bauträger gegenüber zurückzuholen ist für ihn i.d.R. wesentlich schwerer, als mit Dir eine für alle Beteiligten akzeptable Lösung zu finden!



      Angst! :laugh::laugh::laugh: Abmahnung, Mahnbescheid, Gericht, Beweispflicht des Mieters, Vergleich, neue Wohnung. Bravo, 200 Euro einbehalten, 3500 Euro aus dem Fenster geworfen. :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 27.07.11 01:46:35
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.849.011 von Waldsperling am 26.07.11 22:40:33Ich weiß gar nicht, was Du willst.

      Frührentner hat völlig recht mit dem was er schrieb:

      Zitat von Fruehrentner: Als Mieter kannst du deine Miete mindern, wenn Du durch Bautätigkeit gegenüber gestört wirst, selbst dann, wenn der Vermieter - wie in diesem Fall - nichts für den Lärm könnte.


      http://lmgtfy.com/?q=baul%C3%A4rm+mietminderung
      Avatar
      schrieb am 27.07.11 03:37:03
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.845.912 von tradepunk am 26.07.11 14:30:00Der Besitzer Deines Hauses wird von der örtlichen Baubehörde rechtzeitig über neue Bauvorhaben auf Nachbargrundstücken informiert, um evtl. Einspruch dagegen einlegen zu können.

      Da sollte man sich nicht drauf verlassen - die Bauämter reagieren je nach Bundesland/Kommune unterschiedlich. Hier sollte man vorher nachfragen und sich nicht auf die Lieferung von Informationen verlassen. :)

      BL
      Avatar
      schrieb am 27.07.11 09:16:57
      Beitrag Nr. 14 ()
      Moin,

      ich weiß ja nicht in welchem Bundesland der Sperling lebt, aber mir (in BW) liegt im Moment gerade so ein Schreiben vor:

      Bauherr/In: xxx
      Bauort: xxx
      Bauvorhaben: Ausbau Dachspitz mit zwei separaten Wohnungen, Einbau Kastengaupen auf Nord-/Innenhofseite und auf der Süd-/Seeseite
      Bautagebuch-Nr.: XXXX

      Sehr g....,

      wir benachrichtigen Sie hiermit als GrundstücksangrenzerIn von der geplanten Durchführung des o.g. Vorhabens auf dem Nachbargrundstück. Während 4 Wochen, gerechnet vom Tag nach Zustellung dieses Schreibens, können Sie den eingereichten Antrag und die dazugehörigen Pläne beim Baurechts- und Denkmalamt der Stadt XXX einsehen.

      Sie haben in dieser Zeit das Recht, gemäß §55 Landesbauordnung Baden-Württemberg Einwendungen gegen das Bauvorhaben vorzubringen. Dies muß schriftlich oder zur Niederschrift erfolgen. (...)


      Aber da dies, wie gesagt, eben nur der Immobesitzer bekommt und nicht der Mieter, muß man sich als Mieter selbst kümmern.

      Und die Möglichkeit der Mietminderung besteht ebenfalls. Und der Vermieter kann sich diese Minderung vom Verursacher des Minderungsgrundes zurückholen. Ist zumindest einem privaten kleinen Vermieter gegenüber aber reichlich asozial, da er ja auch nix dafür kann. Daher mein Vorschlag, rechtzeitig miteinander zu reden.

      Verstehe nicht, was daran so witzig oder verkehrt sein soll! :rolleyes:

      VG, tp
      Avatar
      schrieb am 27.07.11 22:24:07
      Beitrag Nr. 15 ()
      Sehr geehrtes Mietshaus,

      da in meiner Nachbarschaft ein Eroscenter eröffnet wurde und ich trotz intensiver Frequentierung als Nachbar keinen Mengenrabatt erhalte, setze ich ihnen liebes Mietshaus eine Frist von 14 Tagen eine Ermäßigung herbei zu führen.

      Gelingt ihnen das nicht, mindere ich die Miete um 30 %.

      mfg

      Salz zu Erde.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 27.07.11 23:01:36
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.855.512 von Waldsperling am 27.07.11 22:24:07Wenn Du irgendetwas nicht verstehst, frag doch einfach.

      Vielleicht wird Dir geholfen. :rolleyes:


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