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    Steuererklärung: Kilometerschummeln wird bestraft - 500 Beiträge pro Seite | Diskussion im Forum

    eröffnet am 28.07.11 13:32:49 von
    neuester Beitrag 28.07.11 13:32:49 von
    Beiträge: 2
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      schrieb am 28.07.11 13:32:49
      Beitrag Nr. 1 ()
      München (pte016/28.07.2011/13:05) - Wer bei seiner jährlichen Einkommenssteuererklärung mehr Kilometer für den Fahrweg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz angibt, begeht Steuerhinterziehung, warnt aktuell der ADAC http://www.adac.de . Ein …

      Lesen sie den ganzen Artikel: Steuererklärung: Kilometerschummeln wird bestraft
      Avatar
      schrieb am 28.07.11 13:32:49
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wer mehr Kilometer für den Fahrweg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz angibt, begeht Steuerhinterziehung und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden.

      Wer 300 Millionen verkienert sitzt nur zehn Jahre. Was lehrt uns das?

      Wenn schon dann richtig!


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