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    Ein Kindsmörder erhält Schmerzensgeld - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.08.11 11:51:04 von
    neuester Beitrag 25.08.11 14:16:33 von
    Beiträge: 192
    ID: 1.168.054
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      Avatar
      schrieb am 04.08.11 11:51:04
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ein weiteres Kapitel dafür, dass wir in einem Täterschutzstaat leben!

      http://nachrichten.t-online.de/gaefgen-erhaelt-schmerzensgel…

      Ohne Worte und eine Schande für die deutsche Justiz:mad:
      12 Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.08.11 11:53:22
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.890.739 von strongbuyamitelo am 04.08.11 11:51:04Streiche "deutsche Justiz", setze "deutsche Gesetzgebung"...
      Avatar
      schrieb am 04.08.11 12:00:17
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.890.739 von strongbuyamitelo am 04.08.11 11:51:04ist ja nicht der erste richtererlass, wo man nur kotzen koennte
      ich sage nur kinderschaender aus der sicherungsverwahrung zu entlassen....das war zwar ein europaeischer richterspruch, aber das ist ja egal... denn zu allererst sollte die sicherheit der bevoelkerung gewaehrleistet sein, dann erst sollte man ueber menschrechte (damit meine ich nur die freiheit) fuer schwerstkriminelle und psychisch kranke nachdenken...manch einer hat auch eine 2te chance verdient
      wer recht einfordert, der sollte auch in der vergangenheit rechtens gehandelt haben

      mfg sp
      Avatar
      schrieb am 04.08.11 12:14:14
      Beitrag Nr. 4 ()
      was glaubt ihr denn,was der für eine schöne zeit im gefängnis hat?

      leute,die kinder mißbrauchen oder töten haben jeden tag geburtstag im knast.........

      cf
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.08.11 12:21:22
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.890.897 von clownfisch am 04.08.11 12:14:14der oder auch kinderschaender sollen gerne am eigenen leib spueren, wie koerperliche und sexuelle gewalt auf einen selbst wirkt

      mfg sp

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      Avatar
      schrieb am 04.08.11 12:21:31
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.890.897 von clownfisch am 04.08.11 12:14:14Ach ja, zu diesem Thema hab ich auch etwas!!!! Gerade von dieser Woche...


      Schwerverbrecher protestieren
      Hungerstreik für Sex und Pay-TV


      Ein Gefangener in seiner 12-Quadratmeter-Zelle.
      Foto: dpa Ein Gefangener in seiner 12-Quadratmeter-Zelle.
      Foto: dpa
      Celle –
      Haft ist hart – doch was passiert danach? Deutschlands Umgang mit anhaltend gefährlichen Tätern, die ihre Strafe verbüßt haben, ist umstritten.

      Eine Gruppe schwerer Jungs aus der JVA Celle setzt die Behörden nun unter Druck: Sie sind in einen Hungerstreik getreten, fordern mehr Taschengeld, freien Internetzugang und Pay-TV.

      Zwischen 50 und 71 Jahre alt sind die Streikenden, vier Sexualstraftäter, ein Gewaltverbrecher. Alle haben ihre Haftstrafe bis zum letzten Tag verbüßt, alle gelten weiterhin als gefährlich – Sicherungsverwahrung.

      Doch die verstößt in ihrer jetzigen Form gegen die Menschenrechte. Der Europäische Gerichtshof hat Deutschland zum Nachsitzen verdonnert, das Bundesverfassungsgericht ist gefolgt: Bis 2013 soll eine neue Regelung her. Die Protestierer von Celle wollen nicht so lange warten.

      Bevormundet, entmündigt und starken Einschränkungen unterworfen“ fühlt sich einer der Gefangenen nach einem Bericht der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“. Was das niedersächsische Justizministerium im Prinzip bestätigt: Der Internetzugang ist begrenzt, ungestörter Damenbesuch unterliegt den gleichen Spielregeln wie bei den Strafgefangenen. Nur private Möbel in der Zelle, Privatkleidung, länger geöffnete Zellen und mehr Geld für Genussmittel zählen zu den Annehmlichkeiten. Doch der Europäische Gerichtshof verlangt gerade hier ein Höchstmaß an Freizügigkeit.

      Einen „freiheitsorientierten Vollzug“ fordern denn auch die Gefangenen von Celle, haben Niedersachsens Justizminister Bernd Busemann verklagt. Sein Sprecher Georg Weßling winkt uns gegenüber ab: Freies Internet? „Wer etwa einschlägig vorbestraft ist, darf keine Gelegenheit haben, sich mit einem geschmuggelten Stick Kinderpornos herunterzuladen.“

      Gar kein Verständnis für die Forderungen der Sicherungsverwahrten hat der Vize-Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Frank Richter: „Ich bin sprachlos. Damenbesuche und Internetzugänge – und das für schwere Sexualstraftäter. Das schlägt dem Fass den Boden aus.“ Richter zu uns: „Es ist eine von der EU geforderte Neuregelung, der wir uns beugen müssen. Doch gefährliche Straftäter müssen weggesperrt und therapiert werden, und sie werden auch nicht nach 2013 in eine Sommerfreizeit gehen.“

      In Hannover gibt man sich gelassen gegenüber dem Hungerstreik in Celle: „Die haben sich mit Schokolade und Keksen eingedeckt“, so Ministeriumssprecher Weßling.

      Quelle:
      http://www.berliner-kurier.de/news/politik---wirtschaft/hung…

      Zu den markierten Textteilen kann sich jeder seine eigene Meinung bilden, meine dürfte hier zensiert werden...
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 04.08.11 12:28:59
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.890.958 von strongbuyamitelo am 04.08.11 12:21:31sollen se doch verhungern...dann sind wieder ein paar plaetze frei fuer neue... denn haetrere strafen sind ein muss.... eine bewaehrung jagt die naechste, als die leut mal wegzusperren.... nur kontingente bestrafung kann da helfen

      mfg sp
      Avatar
      schrieb am 04.08.11 12:31:56
      Beitrag Nr. 8 ()
      Zitat von clownfisch: was glaubt ihr denn,was der für eine schöne zeit im gefängnis hat?

      leute,die kinder mißbrauchen oder töten haben jeden tag geburtstag im knast.........

      cf


      Mein Bruder ist "Schließer" in der hiesigen JVA,die Kindermörder und Vergewaltiger haben eine eigene geschlossene Abteilung da kommt kein Mithäftling ran. Die gehen getrennt von allen anderen Häftlingen zum Einkaufen,zum Doc und auch in die Kirche etc etc

      Das mal nur so am Rande :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 04.08.11 12:37:05
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.890.739 von strongbuyamitelo am 04.08.11 11:51:04hallo zusammen

      du schreibst in deinem ersten Beitrag "schaden über..."


      Auch wenn die Tat des Täters widerlich ist, sollte uns allen daran gelegen sein, das unser Staat nach einen festgeschriebenen Rechtsprinzip funktioniert. Wenn er zur Aussage bedrängt wurde und ihm Gewalt angedroht wurde, ist das Vorgehen der polizei nicht rechts.

      Den Fehler hat der Polizist gemacht bei der Vernehmung.

      Wenn du für dich rechtliche korrekte Behandlungen einforderst, dann musst du das anderen auch zugestehen. Wir sind ja nicht im islam ;)
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.08.11 12:47:58
      Beitrag Nr. 10 ()
      Dieses Urteil ist ein Zeichen, daß unser Rechtsstaat im wesentlichen funktioniert.
      Die Polizisten haben einen Gesetzesverstoß begangen, sie sind bereits bestraft worden, leider zu milde. Wo kämen wir hin, wenn jedem Verdächtigem Folter angedroht oder gar an ihm ausgeübt würde?

      Da das Verhalten der Beamten gesetzwidrig war, ergibt sich der Anspruch auf Schmerzensgeld zwingend. Alles andere ist Stammtischgeschwätz.

      Sehen wird Gäfgen davon kaum etwas.
      12 Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.08.11 12:51:39
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.891.071 von SPLIT_VCK am 04.08.11 12:37:05Du meinst "Schande"?
      Es muss nicht alles im Islam schlecht sein. Man könnte die Schlussfolgerung daraus ziehen. Ich schrieb auch, dass dieser Schmerzensgeldzuspruch ein weiterter Beleg dafür ist, dass wir in einem Täterschutzstaat leben.
      Mal ehrlich, zum Zeitpunkt der Vernehmung stand noch nicht fest, ob das Kind noch lebt und der Täter weigert sich das Versteck zu nennen um das Leben des Kindes eventuell noch retten zu können.
      In diesem Moment, wenn ein anderer Mensch dadurch stirbt, hat für mich der Täter jedes Recht auf Menschenwürde und Menschenrecht verwirkt. Es geht darum, dass durch seine Hand ein anderer Mensch stirbt und das Leben durch seine Aussage noch gerettet werden könnte. Hier versagt die deutsche Gesetzgebung. Hier darf es keine Menschenrechte geben.
      Ich hatte mich ja auch in meinem zweiten Beitrag auf "Schande für die deutsche Gesetzgebung" korrigiert.
      Nur meine Meinung, mit der ich allerdings nicht alleine stehen dürfte...
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.08.11 12:52:56
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.891.133 von Cairos am 04.08.11 12:47:58Dieser Beitrag ist eine Verhöhnung des Opfers.
      11 Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.08.11 13:07:10
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.891.161 von strongbuyamitelo am 04.08.11 12:52:56Nicht im geringsten. Polizisten müssen sich bei ihrer Arbeit an die Gesetze halten, sonst leben wir bald in einem Polizeistaat.
      Polizisten haben hier das Recht gebrochen, sind bestraft worden. Eigentlich sollten sie das Schmerzensgeld zahlen.

      Im übrigen: Jeder hat Anspruch auf Menschenrechte, auch ein verurteilter Täter, ein Verdächtiger sowieso. In unserem Land stellt nämlich nicht die Polizei, sondern ein Gericht die Schuld fest.

      Ich bin wirklich froh, daß Leute wie du hier nichts zu sagen haben.
      10 Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.08.11 13:11:10
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.891.152 von strongbuyamitelo am 04.08.11 12:51:39yep sehe ich aehnlich, die frage ist nur, ab wann darf man gewalt androhen bzw auch ausueben
      meine, wann ist erwiesen,dass die person auch das, was man ihm vorwirft, getan hat :confused:
      rein theoretisch koennte auch ein geistig gestoerter eine tat gestehen, die er aber nicht getan hat und aufgrund dessen wird ihm dann gewalt angetan:confused:

      mfg sp
      Avatar
      schrieb am 04.08.11 13:13:13
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.891.254 von Cairos am 04.08.11 13:07:10und ich moechte dich sehen, wenn ein sexualstraftaeter, der aus der sicherungverwahrung entlassen wurde, einen verwandten von dir schaendet bzw sogar toetet... natuerlich hoffe ich das nicht ;)

      mfg sp
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.08.11 13:14:48
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.891.254 von Cairos am 04.08.11 13:07:10Befürworter des Täterschutzstaates halt.:keks:
      Ich ermorde jemanden, vergewaltige jemanden, verstümmel jemanden, quäle jemanden, bis zum Tode und berufe mich dann darauf, dass bei mir die Menschenrechte eingehalten werden.
      In diesem Bereich sind wir wirklich ein Entwicklungsland.
      Avatar
      schrieb am 04.08.11 13:16:36
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.891.294 von Suesswasserpolyp am 04.08.11 13:13:13Sehe ich auch so. Einige können sich scheinbar überhaupt nicht in die Rolle des Opfers und deren Angehörige hineinversetzen zu können.
      Avatar
      schrieb am 04.08.11 13:17:25
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.891.294 von Suesswasserpolyp am 04.08.11 13:13:13Ich möchte dich sehen, wenn du - z.B. in einem Dritteweltstaat - einer Tat verdächtigt wirst und dann gefoltert wirst. Obwohl du es nicht warst.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.08.11 13:19:23
      Beitrag Nr. 19 ()
      Zitat von strongbuyamitelo: In diesem Bereich sind wir wirklich ein Entwicklungsland.


      Du verwechselst da was. Ich bin ein Befürworter des Rechtsstaats. Was du willst ist das Niveau eines Entwicklungslandes. Dort macht man es genauso wie du es dir vorstellst.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 04.08.11 13:21:10
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.891.331 von Cairos am 04.08.11 13:19:23Wir schreiben aneinander vorbei...
      Avatar
      schrieb am 04.08.11 13:23:31
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.891.319 von Cairos am 04.08.11 13:17:25aha ein genialer vergleich...dritte welt land und deutschland ;)
      hast du dich nur fuer diesen thread angemeldet:confused:

      na was wuerdest du denn nun machen, wuerdest dich freuen,dass man als verbrecher so leicht wieder rauskommt und deine tochter oder deinen sohn schaendet :confused:
      na los gib mir ne antwort

      mfg sp
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.08.11 13:38:49
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.891.360 von Suesswasserpolyp am 04.08.11 13:23:31Lieber Folterfreund!

      Deinem Beitrag fehlt jedes intellektuelle Gewicht.
      Ich hab mich nicht für diesen Threas angemeldet, wie du leicht feststellen kannst.

      Deine Argumente sind absurd, denn schließlich befindet sich Gäfgen im Gefängnis.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 04.08.11 13:44:02
      Beitrag Nr. 23 ()
      n-tv berichtet gerade.
      Avatar
      schrieb am 04.08.11 13:44:16
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.891.473 von Cairos am 04.08.11 13:38:49och erstens bin ich kein folterfreund
      zweitens hast du ein posting meinereits uebersehen

      hier fuer dich nochmal
      ...
      meine, wann ist erwiesen,dass die person auch das, was man ihm vorwirft, getan hat :confused:
      rein theoretisch koennte auch ein geistig gestoerter eine tat gestehen, die er aber nicht getan hat und aufgrund dessen wird ihm dann gewalt angetan
      ....
      und darin liegt aus meiner sicht das problem

      also nochmal...wie wuerdest du reagieren...die polizei weiss "hunderpro"(annahme)...sagen wir durch videoaufnahmen... dass ein typ deine tochter verschleppt hat, aber er will nichts sagen, wo sie sich befindet...
      keiner weiss, ob sie noch am leben ist oder nicht

      ist schwierig oder, dem taeter dann das menschenrecht zuzugestehen oder;)


      mfg sp
      Avatar
      schrieb am 04.08.11 13:45:04
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.891.254 von Cairos am 04.08.11 13:07:10das kann ich nur 1:1 unterschreiben. Und das hat, wie wahrscheinlich auch bei dir, überhaupt nichts mit Sympathie für Gäfgen oder seinesgleichen zu tun.

      Emotional ist es ärgerlich, wenn so ein Mensch in den Genuß des Rechtsstaates kommt. Aber was wäre denn die Alternative? Pure Willkür! Wie oft wurden Menschen schon fälschlicherweise einer Tat beschuldigt. Die hätten dann eben Pech gehabt, wenn die Polizei sie foltert oder Gewalt gegen sie anwendet, oder was?. Manche Leute sollten erst mal ihr Hirn einschalten, bevor sie gegen ein Urteil wie jetzt in Sachen Gäfgen geifern.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.08.11 13:51:17
      Beitrag Nr. 26 ()
      Die Entschädigung geht juristisch in Ordnung. Eine Differenzierung des Sachverhalts und die Einhaltung von humanitären Mindeststandards zeichnet entwickelte Gesellschaften aus.

      Normal hätte man den Fall trotzdem in der Nachweisproblematik versanden lassen sollen, geeignete Zellenfreunde für Gäfgen hätten auch was für sich.
      Avatar
      schrieb am 04.08.11 13:55:11
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.891.152 von strongbuyamitelo am 04.08.11 12:51:39Dann würde ich mich an Deiner Stelle mal

      1) mit dem Deutschen Grundgesetz (u.a. Art 1)

      und

      2) mit dem Thema Rechtstaatlichkeit

      befassen.

      Und wenn Dir nicht passt, was Du da liest, bleibt Dir nichts anderes übrig als nach Nordkorea oder einen beliebigen Staat in Zentralakrika auszuwandern.

      Und jeder, der hier und anderswo gern von "Willkürstaat" sabbelt, sollte sich dieses Urteil hinter den Spiegel stecken.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.08.11 13:57:48
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.891.532 von MFC500 am 04.08.11 13:45:04Ja, glaube ich es denn? Er ist allerdings schuldig und anstatt den Mund zu halten, geht er durch solche Forderungen an die Öffentlichkeit und das auch nicht zum ersten Mal.
      Wo ist denn da seine Moral, inwieweit sieht er denn ein Selbstverschulden?Inwieweit bereut er die Tat? Er sieht sich doch als Opfer der Justiz, obwohl er ein Verbrechen begangen hat!
      Deswegen meinte ich vorhin, dass wir scheinbar aneinander vorbeischreiben...
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 04.08.11 13:58:30
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.891.614 von Bon_Esprit am 04.08.11 13:55:11siehe Beitrag 28...
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.08.11 13:58:36
      Beitrag Nr. 30 ()
      ....ich scheib jetzt lieber nix zu dem Thema.
      Ich weis nur was ich als Vater zu tun hätte....
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.08.11 14:03:49
      Beitrag Nr. 31 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.891.637 von strongbuyamitelo am 04.08.11 13:58:30Du hast das mit dem Grundgesetz nicht verstanden.

      Wenn ich jemanden umbringe, werde ich entsprechend verurteilt. Das gibt der Strafverfolgung aber nicht das Recht, mich mit körperlicher Misshandlung oder dem Tode zu bedrohen.


      Nachhilfestunden in Sachen GG sind dringend angebracht.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.08.11 14:06:06
      Beitrag Nr. 32 ()
      hier zu einem konsens zu finden ist schwierig
      oder stellt euch mal vor...

      man wuerde einen terroristen fangen und man "weiss" diese person hat eine schmutzige bombe in einer grossstadt in deutschland gebunkert... mit der wuerden abertausende menschen sterben, es sei denn man kommt den terroristen zuvor...aber dazu brauch man infos von dieser person und die psychospielchen guter und boeser cop funktionieren nicht
      viele eurer verwandten oder auch bekannte wohnen im umkreis dieser stadt
      was nun:confused:

      mfg sp
      Avatar
      schrieb am 04.08.11 14:06:32
      Beitrag Nr. 33 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.891.638 von StrangeloveX am 04.08.11 13:58:36Ich kann es mir denken und das wäre eine völlig andere Geschichte.

      Und wenn Du dann die Tat vollendet hast möchtest Du gern auf einen Kriminalbeamten stossen, der Dich mit Folter oder Tod bedroht oder die Drohung ggf. auch noch durchführt?
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.08.11 14:09:26
      Beitrag Nr. 34 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.891.669 von Bon_Esprit am 04.08.11 14:03:49Du verstehst es nicht, obwohl die deutsche Sprache doch nicht so schwer ist...:cry:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 04.08.11 14:16:50
      Beitrag Nr. 35 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.891.713 von strongbuyamitelo am 04.08.11 14:09:26Doch, ich verstehe die deutsche Sprache nur ist Deine Argumentation falsch.

      Im Privaten kannst Du so argumentieren, aber doch nicht wenn sich die Strafverfolgung rechtsstaatswidrig verhält! Wenn Du das akzeptierst, befürwortest Du eine Willkürherrschaft des Staates.
      Avatar
      schrieb am 04.08.11 14:21:19
      Beitrag Nr. 36 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.891.693 von Bon_Esprit am 04.08.11 14:06:32....es gibt sowas wie "Gefahr im Verzug"
      und der Folterbegriff wird in D. in lächerlicher Weise ausgelegt
      da kannst du niemanden anfassen weil das schon als Folter gelten würde.
      -
      Da "foltern" sich Jugendliche ständig gegenseitig....
      -
      Bei einer Situation wie in diesem Fall wäre ich dafür Drogen verabreichen zu können, um
      Geständnisse zu erreichen. (Schläge bringen in der Regel nichts)
      -
      Das der Täter überhaupt Schmerzensgeld fordern kann, zeigt wie degeneriert
      das Justizsystem in D. ist.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.08.11 14:31:59
      Beitrag Nr. 37 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.891.823 von StrangeloveX am 04.08.11 14:21:19Nochmal und dieses Mal von meiner Seite abschliessend:

      Natürlich finde ich die Forderung des Täters unverschämt und es zeigt mir auch wie degeneriert ER ist.

      Und ich persönlich habe oftmals grosse Schwierigkeiten die Gesetzesauslegung weiter Teile der deutschen Richterschaft nachzuvollziehen.

      Aber: Die staatlichen Organe dürfen nicht mit Folter drohen oder Folter durchführen. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Differenzierungen sind nicht möglich und so in Art 1 GG geregelt. Und ich bin froh, dass es so ist.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 04.08.11 14:49:59
      Beitrag Nr. 38 ()
      Es immer wieder erschreckend, wie schnell in der Öffentlichkeit rechtsstaatliche Grundprinzipien über Bord geworfen werden, wenn ein schreckliches Verbrechen geschieht... Am besten wir schaffen Gerichte in diesen Fällen komplett ab und klären Bestrafung und den Verlust aller Rechte des Täters per Leserumfrage bei der Bild-Zeitung...

      Das Urteil geht absolut in Ordnung (wobei es tatsächlich diskussionswürdig ist, ob der Täter seinen Anspruch unbedingt geltend machen musste). Genauso wie dem Täter aufgrund des klar rechtswidrigen Polizeiverhaltens sein Anspruch zusteht, können im Übrigen auch die Eltern des Opfers Schmerzensgeldansprüche gegen den Täter geltend machen (ob sie das tatsächlich tun, weiß ich nicht). Und dieser Anspruch würde die lächlichen 3k, die dem Täter zugesprochen wurden, bei weitem übersteigen...
      Avatar
      schrieb am 04.08.11 14:58:45
      Beitrag Nr. 39 ()
      welche Würde steht einem Mörder noch zu ???

      macht weiter so, schützt die Täter, schafft goldene Gefängnisse...
      mit Flachbild TV und Video Spiele bevorzugt mit Gewalt Themen und bei der Entlassung, jedem seinen Flach Bungalo....

      ich liebe Deutsche Land, doch manchmal wünsche ich mir, solche Täter müssten im Iran verurteilt werden...

      Basta ! :cry:
      Avatar
      schrieb am 04.08.11 14:59:24
      Beitrag Nr. 40 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.891.631 von strongbuyamitelo am 04.08.11 13:57:48Er sieht sich doch als Opfer der Justiz, obwohl er ein Verbrechen begangen hat!

      Er ist Opfer nicht der Justiz, sondern des Vollzugsapparates. Das ist Tatsache, schmälert aber seine eigene Schuld in keinster Weise, zumal Gäfgen wegen Entführung und Mord verurteilt wurde. Es sind letztlich zwei Fälle. Und der Rechtsstaat zeichnet sich numal dadurch aus, daß er nicht nach Emotionen richtet, sondern nach Recht und Gesetz. Daß jeweils Betroffene mit einem (möglichen) Täter anders verfahren würden, ist menschlich verständlich, aber dennoch nicht akzeptabel. Wie bereits geschrieben: es gibt erstens die Unschuldvermutung und zweitens unverletzliche Menschenrechte. Es ist mir schleierhaft, wie man das ernsthaft in Frage stellen kann zugunsten individueller Entscheidungen z.B. eines Polizisten. Das ist Willkür a la DDR oder III.Reich
      Avatar
      schrieb am 04.08.11 15:02:26
      Beitrag Nr. 41 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.891.912 von Bon_Esprit am 04.08.11 14:31:59Was erwartest du von einem perversen Kindermörder? Natürlich tickt der nicht richtig!

      -
      Auf jeden Fall sollte man den Folterbegriff revidieren.
      Bei Gefahr im Verzug sollen harte Verhörmethoden und vor allem Drogenverabreichung erlaubt sein!
      -
      Avatar
      schrieb am 04.08.11 15:05:02
      Beitrag Nr. 42 ()
      Ich fordere Todesstrafe für solche Fälle.

      Hier geht es auch weniger um Rache als um den Schutz der Gesellschaft
      vor solchen Tätern.
      Avatar
      schrieb am 04.08.11 15:38:17
      Beitrag Nr. 43 ()
      Leben wir in einer Demokratie?Möchte das Volk etwa, das solche Verbrecher "nur" eingesperrt werden?
      Ich denke 99% des Volkes möchten diese TYPEN mit den Füssen nach oben hängen sehen.

      Da muss man sich nicht wundern, wenn die NPD wieder einige Wähler hinzugewinnt.Die sogenannten Demokratie schafft sich mit solchen Urteilen selber ab.

      Da lob ich mir die chinesische Demokratie!
      Avatar
      schrieb am 04.08.11 15:40:41
      Beitrag Nr. 44 ()
      Gäfgen-Urteil Schmerzliche Entscheidung
      Oliver Stock | Quelle: Handelsblatt Online 14:58:00 Uhr - 04.08.2011

      Mit 3000 Euro Schmerzensgeld wird Kindsmörder Magnus Gäfgen für in der Haft erlittene Repressalien entschädigt. So schmerzlich das Urteil auch ist: Es ist ein Gewinn für den Rechtsstaat.

      So weh es tut: Die Entscheidung der Richter, dem Kindsmörder Magnus Gäfgen Schmerzensgeld zuzusprechen, ist konsequent. Als Gäfgen vernommen wurde und ihm jene Polizisten, die den Aufenthaltsort des von ihm entführten Bankierssohns wissen wollten, Folter androhten, war Gäfgen nichts weiter als ein Verdächtiger. Er stand noch nicht vor dem Richter und er war schon gar kein verurteilter Mörder. Für ihn musste die Unschuldsvermutung gelten. Deswegen ist die Androhung von Folter alles andere als eine gerechtfertigte Vorgehensweise der Polizisten gewesen - so verständlich sie auch gewesen ist. Niemand hätte sich über die Schmerzensgeld-Forderung eines Verdächtigen aufgeregt, der am Ende doch unschuldig gewesen wäre. Dem Landgericht in Frankfurt blieb folglich nicht viel anderes übrig, als Gäfgen eine Entschädigung zuzusprechen, die mit einer Höhe von 3000 Euro auch eher Symbolwert hat. Letztlich haben die Richter damit unser Rechtssystem gestärkt, das ohne Ansehen der Person jedem seine Rechte und Pflichten auferlegt.

      Auf einem anderen Blatt steht, wie das Verhalten eines Mörders zu bewerten ist, der dieses Rechtssystem für seine Zwecke ausnutzt. Schnell wird klar: Dieser Mann geht über Leichen. Er bereut nichts. Da wo er sitzt, sitzt er richtig.

      http://www.wiwo.de/handelsblatt/schmerzliche-entscheidung-47…

      -------------

      sausebraus2000
      Avatar
      schrieb am 04.08.11 15:48:15
      Beitrag Nr. 45 ()
      Zitat von Gragor: Da lob ich mir die chinesische Demokratie!


      Das sagt eigentlich alles zur Sinnlosigkeit dieser Diskussion... Glücklicherweise ist die NPD noch nicht bei 99%.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 04.08.11 16:05:23
      Beitrag Nr. 46 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.892.597 von tricky123 am 04.08.11 15:48:15Dann nimm doch paar von diesen Kinderschändern zu Hause bei dir auf.Lass sie auf deine Kinderaufpassen.Lass sie in der nähe von Kindergärten wohnen.

      Also ehrlich.....von solchen Pseudo-Gutmenschen hab ich langsam die Nase voll.

      Ich würde mir hier ne Diktatur wünschen......Der Anständige hätte nichts zu befürchten.
      Avatar
      schrieb am 04.08.11 16:08:34
      Beitrag Nr. 47 ()
      was wäre denn wenn der Richter das einfach abgelehnt hätte und fertig?! Er hätte doch so entscheiden können, oder?!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 04.08.11 16:17:09
      Beitrag Nr. 48 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.892.767 von olcapri am 04.08.11 16:08:34Nein, denke ich nicht.Dieses System gab ihn keine andere Wahl.
      Und wer sagt, das dieser Kindermörder mit den 3000 € zu frieden ist?Vielleicht geht er ja in Revision.

      Verkehrte Welt.Das ist nicht mehr Normal und das ist auch nicht was das Volk möchte.

      Todesstrafe für solche Bestien!!!
      Avatar
      schrieb am 04.08.11 16:40:18
      Beitrag Nr. 49 ()
      Ich würde mir hier ne Diktatur wünschen......Der Anständige hätte nichts zu befürchten.


      Das ist jetzt aber auch Quatsch und von solch einer Meinung distanziere ich mich auch vehement.:rolleyes:

      Demnach waren alle Sozialdemokraten im 3. Reich unanständig...:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 04.08.11 16:46:51
      !
      Dieser Beitrag wurde von MODernist moderiert. Grund: themenfremder Inhalt
      Avatar
      schrieb am 04.08.11 16:50:53
      Beitrag Nr. 51 ()
      Zitat von Gragor: Ich würde mir hier ne Diktatur wünschen......Der Anständige hätte nichts zu befürchten.


      Das stimmt leider erwiesenermaßen nicht. Mir fällt jedenfalls keine Diktatur ein, in denen es den "Anständigen" gut gegangen wäre, lasse mich aber gerne eines besseren belehren. Ich denke, es wird verdammt schwer, etwas halbwegs Überzeugendes zu finden...

      Zitat von Gragor: Dann nimm doch paar von diesen Kinderschändern zu Hause bei dir auf.Lass sie auf deine Kinderaufpassen.Lass sie in der nähe von Kindergärten wohnen.


      Wieso sollte ich Kinderschänder bei mir zuhause aufnehmen? Es geht hier nicht um Straffreihheit für Verbrecher, sondern darum, dass der Staat ein Mindestmaß an Regeln einhalten muss...

      Aber wie ich schon beim letzten Mal schrieb: Ich glaube kaum, dass man hier mit Argumenten überzeugen kann. Populistische Parolen sind dagegen weitestgehend immun...
      Avatar
      schrieb am 04.08.11 17:13:06
      Beitrag Nr. 52 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.893.228 von Timberone am 04.08.11 16:46:51das könntest du? Oder sollen die Drecksarbeit wie immer die Anderen machen?
      Avatar
      schrieb am 04.08.11 18:53:09
      Beitrag Nr. 53 ()
      Hier kämpft wieder der Mob gegen den Rechtsstaat.
      Seit froh, dass ihr in einem Staat lebt, der solche Urteile möglich macht.
      Unser solides Grundgesetz schliesst bestimmte staatliche Zwangsmaßnahmen aus und das muß für jeden gelten, ohne Ansehen der Person.
      Was Angehörige darüber denken steht auf einem anderen Blatt.
      Aber das kann nicht zur Grundlage für die richterliche Entscheidung werden. Sonst endets in der rechtlichen Willkür
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 04.08.11 19:50:52
      Beitrag Nr. 54 ()
      ist das alles widerlich. Ich bete wirklich das es noch eine höhere letzte Instanz, eine höhere Gerechtigkeit gibt, als die "deutsche Justiz" die hier sicher nach geltendem Recht gehandelt hat, aber trotzdem gegen das menschliche Empfinden der Bevölkerung . Das ist nicht der MOB, sondern das gesunde Empfinden der Bevölkerung!

      Ich verstehe auch keinen Rechtsanwalt der so ein Stück Müll vertritt. Der könnte sich auch einfach weigern. Und der Richter könnte und müsste sich auch einfach weigern. DAS wäre ein Zeichen. Auch ein Richter kann NICHT dazu gezwungen werden so ein urteil zu sprechen. Mir wird schlecht, wenn ich darüber nachdenke. Tue ich aber nicht mehr, denn dieses "Wesen" in Menschengestalt ist es nicht wert.

      Es gibt ein Verbrechen das ist der Kindsmord in denen ein Mensch sämtliche Rechte verliert! In denen er nur noch eine niedere Lebensform in Menschengestalt darstellt und entsprechend darf er auch behandelt werden.
      Avatar
      schrieb am 04.08.11 20:38:52
      Beitrag Nr. 55 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.894.683 von Obsana am 04.08.11 18:53:09ich wuerd dich gerne sehen, wenn deine tochter oder frau das opfer ist;)
      natuerlich nur eine annahme

      mfg sp
      Avatar
      schrieb am 04.08.11 21:10:45
      Beitrag Nr. 56 ()
      Zitat von olcapri: Das ist nicht der MOB, sondern das gesunde Empfinden der Bevölkerung!

      Es gibt ein Verbrechen das ist der Kindsmord in denen ein Mensch sämtliche Rechte verliert! In denen er nur noch eine niedere Lebensform in Menschengestalt darstellt und entsprechend darf er auch behandelt werden.


      Ach herje; jetzt sind wir schon beim Gesunden Volksempfinden. Dazu noch absoluter Rechtsverlust für Verbrecher. Es ist wirklich erschreckend, wie viele Anti-Demokraten es in unserem Land gibt.

      Und um die Antwort auf die Frage gleich vorwegzunehmen, wie ich entscheiden würde, wenn es mein Kind wäre (mal abgesehen davon, dass es hier nicht um den Mord, sondern um staatliches Fehlverhalten geht): Wenn ich Betroffener wäre, hätte ich nichts dagegen, dass der Täter Geld bekommt. Dann gäbe es wenigstens etwas, dass ich dem Kerl wegpfänden könnte.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.08.11 21:18:55
      Beitrag Nr. 57 ()
      Was du gerne sehen würdest kann nicht das Maß der Entscheidung sein.
      Was ich als Betroffener empfinde kann nicht Gesetzesgrundlage werden.
      Sonst herrscht Willkür...und der Mob!
      Avatar
      schrieb am 04.08.11 22:48:19
      Beitrag Nr. 58 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.895.643 von tricky123 am 04.08.11 21:10:45Wenn ich Betroffener wäre, hätte ich nichts dagegen, dass der Täter Geld bekommt. Dann gäbe es wenigstens etwas, dass ich dem Kerl wegpfänden könnte.

      wenn ich son Schrott schon lese gehe ich gleich noch mal kotzen. Beten wir alle mal, daß so eine unfassbare Tat nicht in der eigenen Familie/Bekanntenkreis geschieht.

      DANN möchte ich all die oberklugen Dummschwätzer mal hören!!!

      Mensch der Typ muß eine Kugel in die Fresse geschossen bekommen und gut ist es. Ob mein Wunsch nun antidemokratisch ist, daß geht mir am allerwertesten vorbei!!!

      Andereseits wäre eine Kugel doch nicht das richtige, denn der Typ muß noch leiden.

      Können sich all die Klugschwätzer überhaupt vorstellen, welche Leiden das Kind verspüren musste, bevor der Junge erlöst wurde?????????????????????????

      Könnte wirklich Hass kriegen,, wennn ich manche so lese, die sollten erst mal ein bißchen mit eingesperrt werden, um ihre Meinung zu überdenken!

      Es gibt Taten, daß ist der Kindsmord, da hat der Täter seine Würde verloren, ist er völlig wertloser Abschaum


      So, das ist meine DEMOKRATISCHE Meinung!
      Und was jetzt?!
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.08.11 22:51:15
      Beitrag Nr. 59 ()
      Zitat von Obsana: Hier kämpft wieder der Mob gegen den Rechtsstaat.




      Zitat von Obsana: Sonst herrscht Willkür...und der Mob!


      Irgendwie hab ich den Eindruck du kannst nur beleidigen, wenn andere nicht Deiner Meinung sind.

      In anderen Threads führst Du Dich genauso auf.

      Hier bedeuted, jeder der nicht Deiner Meinung ist, gehört zum 'Mob'.
      Avatar
      schrieb am 04.08.11 22:52:33
      Beitrag Nr. 60 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.896.407 von olcapri am 04.08.11 22:48:19man hat im übrigen mit diesem "Urteil der Schande" dem deutschen Rechtssystem einen gewaltigen Bärendienst erwiesen, denn das kann das Volk mit seinem gesunden Empfinden nicht verstehen und wir sind das Volk! Wenn sich das Volk gegen sowas wehrt und sich erhebt, dann können sich die "Herren Rechtsgelehrten" mit ihren Urteilen das Klo tapezieren! Dann fliegen die Aktenordner wie 1989 im hohen Bogen auf die Straße (wo ich leider nicht dabei war)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 04.08.11 22:53:36
      Beitrag Nr. 61 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.896.433 von olcapri am 04.08.11 22:52:33wer für mich ist, der möge meinen Beitrag mit Daumen hoch bewerten, sonst zweifel ich noch an meinem Verstand!
      Avatar
      schrieb am 04.08.11 23:19:19
      Beitrag Nr. 62 ()
      Der Arsch hätte eine Million bekommen sollen, die richtigen Knastologen hätten ihn dafür von vorn bis hinten geadelt. Der germanischen Justiz fehlt der Humor und die Entsprechung von Recht und Gerechtigkeit.

      Die deutsche Justiz würde vermutlich noch Massenmörder aus dem 3.Reich wegen eingefangenen Schnupfen entschädigen, wenn sie nicht verstorben wären.

      Wenigstens für die Abknöpfung der Beute sollte jetzt die Justiz taugen, das tote Kind wird andere Qualen als Herr Gäfgen erlitten haben.
      Avatar
      schrieb am 04.08.11 23:59:05
      Beitrag Nr. 63 ()
      Es wir hier wohl einiges Vermischt.
      Man muss einfach mal zur Kenntnis nehmen das man zu dem Zeitpunkt noch davon ausgehen musste das der Junge am Leben war. Dann einen gewissen Druck auf einen Täter auszuüben damit das Leben des Opfers gerettet werden kann sollte meiner Meinung nach in einem Rechtsstaat legitim sein.
      Die Bürgerrechte hat der Täter mit dem Moment einer solchen Tat verwirkt, da er wissentlich seinem Opfer nach seiner Ergreifung nicht die Möglichkeit des Lebens gegeben hat.

      Wer kaltblütig im Polizeirevier sitzt und meint das er ja am längeren Hebel sitzt weil nur er weiss wo er ein Kind "lebendig begraben" hat ..... dem gehört verdammt nochmal in den Arsch getreten.

      Scheinabr zählt für viele das Leben eines Kindes weniger als Rechte eines Mörders.



      grüsse

      PS : Wären die Folterandrohungen nach dem Fund des toten Kindes gemacht worden wären sie verwerflich und grenzen an Selbstjustiz. Unter den gegebenen Voraussetzungen aber hätte ich wahrscheinlich auch so gehandelt um einem Kind ein Leben zu ermöglichen !
      Avatar
      schrieb am 05.08.11 02:40:04
      Beitrag Nr. 64 ()
      Zitat von olcapri: wer für mich ist, der möge meinen Beitrag mit Daumen hoch bewerten, sonst zweifel ich noch an meinem Verstand!
      Kommt nicht in Frage! :D
      Avatar
      schrieb am 05.08.11 02:44:10
      Beitrag Nr. 65 ()
      Ich bin erstaunt, wie viele Menschen Polizeifolter befürworten und kann mir das nur so erklären, dass die Vorzüge eines funktionierenden Rechststaats von breiten Bevölkerungsschichten nicht mehr wahrgenommen werden.
      Avatar
      schrieb am 05.08.11 07:41:17
      Beitrag Nr. 66 ()
      Zitat von Andolini: Ich bin erstaunt, wie viele Menschen Polizeifolter befürworten und kann mir das nur so erklären, dass die Vorzüge eines funktionierenden Rechststaats von breiten Bevölkerungsschichten nicht mehr wahrgenommen werden.


      polizeifolter?!

      wie lange kann sich diese art der symbolpolitik in deutschland noch halten.

      wie lange dürfen weltfremde gesetze über moral siegen.
      wieviele dieser verbrecher,die unser pervertiertes rechtssystem ausnutzen kann sich deutschland noch leisten?

      so wie wir uns über rechtssysteme anderer länder herrablassend äussern.
      so wird im ausland über unsere art der "rechtsprechung" verständnislos der kopf geschüttelt.

      wir gelten im ausland als das paradies für mörder vergewaltiger und kinderschänder.
      je verwerflicher deren taten,je grösser das medieninteresse,desto höher die versorgung durch beste therapeuten,beste haftbedingungen...
      ist nichts anderes als eine showpolitik die menschenrechte derart deffiniert,das jede person welch abartige taten sie auch immer verbrochen hat,weitere bürgerrechte geniessen darf.

      dagegen spielt die menschenwürde,derer opfer und hinterbliebenen keine rolle.
      jeder einzelne euro ist eine angriff auf das rechtsempfinden,der glaube an gerechtigkeit der bevölkerung.

      dieses urteil ist nichts anderes als ein verachtenswerter skandal.eine schande für einen gerechtsstaat.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 05.08.11 08:44:08
      Beitrag Nr. 67 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.897.289 von atock am 05.08.11 07:41:17dagegen spielt die menschenwürde,derer opfer und hinterbliebenen keine rolle.

      Gäfgen wurde wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt, wobei eine besonder Schwere der Schuld festgestellt wurde. Insofen entbehrt deine Behauptung jeglicher Grundlage. Für Perversionen wie Quälereien ist im Rechtsstaat glücklicherweise kein Platz.
      Avatar
      schrieb am 05.08.11 09:32:15
      Beitrag Nr. 68 ()
      Zitat von atock:
      Zitat von Andolini: so wird im ausland über unsere art der "rechtsprechung" verständnislos der kopf geschüttelt.

      wir gelten im ausland als das paradies für mörder vergewaltiger und kinderschänder.
      je verwerflicher deren taten,je grösser das medieninteresse,desto höher die versorgung durch beste therapeuten,beste haftbedingungen...


      Hast Du für diese (haltlosen) Behauptung auch irgendwelche Belege - die nicht aus der Bildzeitung stammen...
      Avatar
      schrieb am 05.08.11 09:33:44
      Beitrag Nr. 69 ()
      nachdem ich nun eine Nacht drüber geschlafen habe möchte ich noch folgendes bemerken:

      Der eigentlich große Fehler des Polizeipräsidenten war, nach meinem Kenntnisstand der, dass er alles harklein - typisch deutsch - notiert und aufgezeichnet hat. So war in der Sache auch garnichts mehr abzustreiten. Hätte er nichts notiert und alles abgestritten wäre Gäfgen vor die Wand gelaufen.

      Ansonsten kann ich diesem Mann aber nichts vorwerfen und ich bin absolut sicher, daß er in der Bevölkerubng auch als Held wahrgenommen wird. Man möge sich nur überlegen, wäre der Junge in letzter Sekunde aus einer Erdgrube befreit worden...
      Avatar
      schrieb am 05.08.11 09:42:27
      Beitrag Nr. 70 ()
      Zitat von olcapri: man hat im übrigen mit diesem "Urteil der Schande" dem deutschen Rechtssystem einen gewaltigen Bärendienst erwiesen, denn das kann das Volk mit seinem gesunden Empfinden nicht verstehen und wir sind das Volk! Wenn sich das Volk gegen sowas wehrt und sich erhebt, dann können sich die "Herren Rechtsgelehrten" mit ihren Urteilen das Klo tapezieren! Dann fliegen die Aktenordner wie 1989 im hohen Bogen auf die Straße (wo ich leider nicht dabei war)


      Dir ist schon klar, dass die DDR nicht zusammengebrochen ist, weil sie rechtsstaatliche Prinzipien hochgehalten , sondern das genaue Gegenteil gemacht hat? Du müsstest Dich in der DDR allerdings eigentlich wohlgefühlt haben. Dort hat der Staatsapparat nämlich die Rechtsstaatlichkeit genauso mit Füßen getreten wie Du es jetzt verlangst....
      Avatar
      schrieb am 05.08.11 10:27:41
      Beitrag Nr. 71 ()
      Zitat von olcapri: wer für mich ist, der möge meinen Beitrag mit Daumen hoch bewerten, sonst zweifel ich noch an meinem Verstand!



      Die Anzahl der Daumen belegt ,daß nicht nur du an deinem Verstand zweifelst.


      Deiner Meinung nach war also nicht die Folterdrohung der Fehler,sondern die Beweisbarkeit derselben ?

      Die gleich Denke hat wohl auch der Gäfken an den Tag gelegt,als er sich weigerte...
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.08.11 11:21:59
      Beitrag Nr. 72 ()
      Zitat von Beefcake_the_mighty: Deiner Meinung nach war also nicht die Folterdrohung der Fehler,sondern die Beweisbarkeit derselben ?
      Scheint so, als ob er sich nicht nur folternde Polizeibeamte wünscht, lügen sollen die auch noch. Das wären für ihn die perfekten Staatsdiener. ;)
      Avatar
      schrieb am 05.08.11 12:59:21
      Beitrag Nr. 73 ()
      Zitat von MFC500: dagegen spielt die menschenwürde,derer opfer und hinterbliebenen keine rolle.

      Gäfgen wurde wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt, wobei eine besonder Schwere der Schuld festgestellt wurde. Insofen entbehrt deine Behauptung jeglicher Grundlage. Für Perversionen wie Quälereien ist im Rechtsstaat glücklicherweise kein Platz.



      Junge Du raffst es immer noch nicht. Einmal noch für dich


      Es geht hier nicht um Rache. Es geht darum einen lebenden Jungen vor dem sicheren Tod zu retten. Alles spielte sich vor einem Urteil geschweige denn vor einem Verfahren ab als das Kind noch am Leben war und von Herrn Gäfgen "lebendig begraben" wurde.

      Wenn Du es pervers findest das man Menschen, die wenn sie noch die Chance haben aufzugeben und einem Kind das Leben zu schenken, eiskalt im Verhörzimmer sitzen und sich womöglich noch lustig machen während grade ein Kind stirbt, nicht in den Arsch treten darf ...... gut dann bin ich ebnen pervers.

      Immer wieder schön zu lesen wie Du ein solches Verhalten verteidigst.





      grüsse



      PS : Manchmal kann man garnicht soviel essen wie man kotzen könnte
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.08.11 13:12:10
      Beitrag Nr. 74 ()
      dieser Richter sprach das Urteil

      "IM NAMEN DES VOLKES"

      zeige mir einen aus dem Volke der dieses Urteil versteht ???
      Ich wünsche mir mal mehr Richter, die einen A... in der Hose habe..
      und sich einen Kopf machen, was das Volk sich wirklich als Urteil vorstellt !!! :confused:
      Avatar
      schrieb am 05.08.11 13:17:06
      Beitrag Nr. 75 ()
      Zitat von roterBiker: dieser Richter sprach das Urteil

      "IM NAMEN DES VOLKES"

      zeige mir einen aus dem Volke der dieses Urteil versteht ???
      Ich wünsche mir mal mehr Richter, die einen A... in der Hose habe..
      und sich einen Kopf machen, was das Volk sich wirklich als Urteil vorstellt !!! :confused:


      ABSOLUT !!!!!!!
      Avatar
      schrieb am 05.08.11 13:26:32
      Beitrag Nr. 76 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.900.100 von Jockelsoy am 05.08.11 12:59:21du verstehst offensichtlich nicht, was Rechtsstaatlichkeit bedeutet UND v.a. was Rechtsstaatlichkeit wert ist. Leute wie du merken das wahrscheinlich erst, wenn der Rechtsstaat nicht mehr existiert.
      Avatar
      schrieb am 05.08.11 13:33:03
      Beitrag Nr. 77 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.900.100 von Jockelsoy am 05.08.11 12:59:21Die Würdigung teile ich aus heutiger Sicht. Die Praxis entspricht nicht der um Abstraktion bemühten Juristentheorie. Das Entschädigungsurteil billigt das Täterschweigen und damit ein eventuell sterbendes Kind.

      Für Juristen findet sich aus ihren Rechtsverhackungen eine Lösung und sie feiern sich ob ihrer großen Tat. Ein Polizist fährt so oder so Schuld ein, der zerbricht an der Unterlassung oder macht sich strafbar.

      Gäfgen hält sich für einen ganz tollen Organisator, die Justiz liefert ihm dafür selbst jetzt noch die Bühne und das geht gänzlich nicht in Ordnung.

      Die Lebensrealität ist anders als die dem akademischen Urteil entsprechend, da gibts schnell mehr als umgedrehte Arme oder eine Schelle und kein Normalstrolch spricht anschließend von Folter.

      In diesem Land werden Myriaden von Richtern wie Rechtserfinder bezahlt und die Masse ist allenfalls zu lustloser Rumjuristerei fähig, Teilzeitbeschäftigung wäre übertrieben. Nur geht Politik nicht an den Justizclan ran, Politiker kommen selbst aus dem Krähennest oder fühlen sich verpflichtet.

      So ist kein Rechtsfrieden gebracht.
      Avatar
      schrieb am 05.08.11 14:00:40
      Beitrag Nr. 78 ()
      Zitat von MFC500: du verstehst offensichtlich nicht, was Rechtsstaatlichkeit bedeutet UND v.a. was Rechtsstaatlichkeit wert ist. Leute wie du merken das wahrscheinlich erst, wenn der Rechtsstaat nicht mehr existiert.


      Wenn Rechtsstaatlichkeit bedeutet das bei einer Abwägung die das Leben eines Menschen betreffen eher Täterreche als Opferrechte wahrgenommen werden .... stimmt ... dann pfeiffe ich auf diese art Rechtsstaatlichkeit.

      Ich habe nie gesagt das Folter oder deren Androhung zulässig ist. Aber in dieser Situation hätte ich genau so wie der Polizist gehandelt. Die Rettung eines Menschenleben sollten die unanagenehmen psychischen Befindlichkeiten eines eiskalten Mörders doch überwiegen ... oder ?


      Ach ja ... ich brauche bei leibe keine Nachhilfe in Rechtsstaatlichkeit und Demokratie. Ich bin vor Jahren ausgewandert und lebe im Währungsraum des schweizer Franken. Komisch ... hier werden neue Gesetzt durch Volksabstimmung beschlossen und der gesunde Menschenverstand hält diese Demokratie am Leben. Ich hoffe nicht das Du jetzt behauptest, das wir hier kein Rechtsstaat sind. Hier gehen wir mit Straftätern eben anders um. Ach ja .... extrem straffällige Täter mit Migrationshintergrund werden "ausgeschafft"

      Der Rechsstaat funktioniert nur so lange wie das Volk bereit ist ihn zu unterstützen. Hier wird dieses Vorbildlich durch Volksabstimmungen entschieden ... in Deutschland wird durch den Richter im "Namen des Volkes" entschieden und das Volk hat nichts zu sagen ...... was ist nun eher ein Rechtsstaat ?



      grüsse
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.08.11 14:33:43
      Beitrag Nr. 79 ()
      Zitat von Jockelsoy: Ich habe nie gesagt das Folter oder deren Androhung zulässig ist. Aber in dieser Situation hätte ich genau so wie der Polizist gehandelt. Die Rettung eines Menschenleben sollten die unanagenehmen psychischen Befindlichkeiten eines eiskalten Mörders doch überwiegen ... oder ?


      Es geht vorliegend nicht um die psychischen Befindlichkeiten des Täters. Seine Schmerzensgeldansprüche sind (wie die Klage im Übrigen auch zum Großteil) explizit abgewiesen worden. Die Begründung des Gerichts interessiert offenbar niemanden. Die Entrüstung ist - wie so oft - groß. Informationen stören da wohl nur.

      Es geht hier um die Menschenwürde, die der Staat nunmal bei jedem beachten muss.

      Zitat von Jockelsoy: Ach ja ... ich brauche bei leibe keine Nachhilfe in Rechtsstaatlichkeit und Demokratie. Ich bin vor Jahren ausgewandert und lebe im Währungsraum des schweizer Franken. Komisch ... hier werden neue Gesetzt durch Volksabstimmung beschlossen und der gesunde Menschenverstand hält diese Demokratie am Leben. Ich hoffe nicht das Du jetzt behauptest, das wir hier kein Rechtsstaat sind. Hier gehen wir mit Straftätern eben anders um. Ach ja .... extrem straffällige Täter mit Migrationshintergrund werden "ausgeschafft"

      Der Rechsstaat funktioniert nur so lange wie das Volk bereit ist ihn zu unterstützen. Hier wird dieses Vorbildlich durch Volksabstimmungen entschieden ... in Deutschland wird durch den Richter im "Namen des Volkes" entschieden und das Volk hat nichts zu sagen ...... was ist nun eher ein Rechtsstaat ?


      Ich glaube kaum, dass in der Schweiz Folterandrohung durch Staat und Polizei zulässig sind. Und von einer Volksabstimmung dazu, wie ein Straftäter zu bestrafen ist bzw. ob ihm sämtliche Rechte abzuerkennen sind, habe ich bislang auch noch nichts gehört. Auch in der Schweiz sind die Gerichte unabhängig.

      Und nur der Vollständigkeit halber (wenn auch hier absolut irrelevant): Ausländische Straftäter werden auch bei uns abgeschoben...
      Avatar
      schrieb am 05.08.11 14:42:55
      Beitrag Nr. 80 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.900.565 von Jockelsoy am 05.08.11 14:00:40hier werden neue Gesetzt durch Volksabstimmung beschlossen und der gesunde Menschenverstand hält diese Demokratie am Leben

      gesunder Menschenverstand? Darüber ließe sich trefflich streiten. Einen Menschen zu foltern hat, aus welchem Grund auch immer, mit gesundem Menschenverstand jedenfalls nichts zu tun. Das ist barbarisc

      Ich hoffe nicht das Du jetzt behauptest, das wir hier kein Rechtsstaat sind. Hier gehen wir mit Straftätern eben anders um

      ist das, was du hier propagierst in der Schweiz erlaubt? Wurde ein entsprechendes Gesetz durch Volksabstimmung beschlossen?

      Der Rechsstaat funktioniert nur so lange wie das Volk bereit ist ihn zu unterstützen.

      Mangelnde Unterstützung bzw Akzeptanz - hatten wir alles schon. Einmal halbwegs freiwillig in braun, einmal aufgezwungen in rot. Soll ja Leute geben, die das auch rückblickend gut und richtig finden. Ich bevorzuge, trotz der unangenemen Begleiterscheinungen wie im Fall Gäfgen, das heutige Modell

      Hier wird dieses Vorbildlich durch Volksabstimmungen entschieden ... in Deutschland wird durch den Richter im "Namen des Volkes" entschieden und das Volk hat nichts zu sagen ...... was ist nun eher ein Rechtsstaat ?

      Seit wann wird in der Schweiz durch das Volk Recht gesprochen? M.W. müssen sich auch die dortigen Richter an den vorhandenen Gesetzen orientieren, genauso wie hierzulande.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.08.11 16:51:41
      Beitrag Nr. 81 ()
      wenn Du es noch einmal wagst meine Denke mit der von gäfgen zu vergleichen, dann springe ich Dir durch den Monitor! :mad:
      Avatar
      schrieb am 05.08.11 16:55:49
      Beitrag Nr. 82 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.898.674 von Beefcake_the_mighty am 05.08.11 10:27:41bezieht sich auf diesen deinen Müllbeitrag Du vorbildlicher Rechtsstaatskundler.

      rückgratlose Typen wie Du sind gerade diejenigen, die ihre sog. Prinzipien über Bord werfen, sobald es bei ihnen ans eingemachte geht. Ich habe wenigstens eine Meinung und bleibe dabei. Fertig!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 05.08.11 17:02:04
      Beitrag Nr. 83 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.902.105 von olcapri am 05.08.11 16:55:49Gäfgen wurde durch den prozeß eine abscheuliche Bühne geliefert, auf der Dein sog. "Rechtsstaat" vorrgeführt wurde. Das Urteil hat keinerlei Akzeptanz in der Bevölkerung und ist der Stärkung Deines "Rechtsstaates" nicht dienlich.

      Wer denkt an die Eltern, welch unsagbaren Schmerz müssen sie erlitten haben, als sie den Typen im Zusammenhang mit dem prozeß plötzlich sehen mussten. Wenn man wenigstens noch soviel Anstand besessen hätte, den Vogel in Ketten vorzuführen...

      Ach was reg ich mich noch auf?! das ist es eh nicht wert.
      Avatar
      schrieb am 05.08.11 17:55:27
      Beitrag Nr. 84 ()
      Wer lange genug seine GEZ Gebühren nicht zahlt geht in Knast
      und der Gäfken bekommt Schadenersatz obwohl ihm keiner
      auch nur ein Haar gekrümmt hat
      und das soll nun beweisen das die Deutsche Justiz dolle funktioniert. Nein sehr viele Existenzen anständiger Menschen wurden und werden von der Deutschen Justiz zerstört, aber sowas interessiert unsere Scheuklappen Medien Gesellschaft ja nicht.
      Avatar
      schrieb am 05.08.11 18:07:51
      Beitrag Nr. 85 ()
      Hat mal jemand von den Befürwortern dieses Urteils darüber nachgedacht, dass auch das Kind so etwas wie Menschenrechte hatte, die ihm dieser Abschaum genommen hat ohne Zwang, ohne Not einfach aus reiner Habgier. So einer klagt seine eigenen Rechte ein und bekommt Schmerzensgeld, weil sein Seelchen Schaden genommen hat.
      Ist es nicht möglich, dass der Kripobeamte durch die Androhung von Folter( und mehr war es ja nicht )genau diese Menschenrechte des Kindes, , Recht auf Leben, Recht auf Unversehrtheit schützen wollte. Er tat es in der Hoffnung, das Kind noch lebend zu finden. Was hat Priorität, die Rechte eines Straftäters(er hatte gestanden und die Spurenlage war geklärt) oder die Rechte eines unschuldigen Kindes.
      Das Kind ist tot,das Leben der Familie für immer zerstört,der Polizist verurteilt und der Mörder bekommt Schmerzensgeld.

      Ich wünsche mir nur, dass solche Urteile nicht mehr den Zusatz "Im Namen des Volkes" tragen.
      Avatar
      schrieb am 05.08.11 18:17:00
      Beitrag Nr. 86 ()
      Zitat von olcapri: Ach was reg ich mich noch auf?! das ist es eh nicht wert.
      Eben, sonst bekommst du noch einen Herzkasper. ;)
      Avatar
      schrieb am 05.08.11 18:19:35
      Beitrag Nr. 87 ()
      Zitat von Bunny38: Ist es nicht möglich, dass der Kripobeamte durch die Androhung von Folter( und mehr war es ja nicht )genau diese Menschenrechte des Kindes, , Recht auf Leben, Recht auf Unversehrtheit schützen wollte.
      Das war kein kleiner Beamter, es war der Polizeivizepräsident, der das angeordnet hatte. Der hätte ganz genau wissen müssen, dass Folter verboten ist. Wußte er auch.
      Avatar
      schrieb am 05.08.11 18:40:56
      Beitrag Nr. 88 ()
      Zitat von peler: Wer lange genug seine GEZ Gebühren nicht zahlt geht in Knast
      und der Gäfken bekommt Schadenersatz obwohl ihm keiner
      auch nur ein Haar gekrümmt hat
      und das soll nun beweisen das die Deutsche Justiz dolle funktioniert. Nein sehr viele Existenzen anständiger Menschen wurden und werden von der Deutschen Justiz zerstört, aber sowas interessiert unsere Scheuklappen Medien Gesellschaft ja nicht.


      Wieder Stammtischparolen, deren Wahrheitsgehalt ich doch mal erheblich bezweifeln möchte:

      1. Wer konkret ist wegen nicht gezahlter GEZ-Gebühren zu einer Haftstrafe verurteilt worden? Das ist doch absoluter Humbug.
      2. Welche "vielen Existenzen anständiger Menschen" sind von der Justiz zerstört worden? Unkonkreter gehts nicht mehr. Ebenfalls reine Stimmungsmache.
      Avatar
      schrieb am 05.08.11 18:48:56
      Beitrag Nr. 89 ()
      Zitat von Bunny38: Hat mal jemand von den Befürwortern dieses Urteils darüber nachgedacht, dass auch das Kind so etwas wie Menschenrechte hatte, die ihm dieser Abschaum genommen hat ohne Zwang, ohne Not einfach aus reiner Habgier.


      Deshalb sitzt der Täter lebenslänglich mit anschließender Sicherungsverwahrung im Gefägnis.

      Zitat von Bunny38: So einer klagt seine eigenen Rechte ein und bekommt Schmerzensgeld, weil sein Seelchen Schaden genommen hat.


      Nochmals: Das ist schlicht falsch. Seinen Schmerzensgeldanspruch wegen angeblicher seelischer Schäden hat das Gericht abgelehnt. Die (mehr oder weniger symbolische) Summe von 3k(, die der Täter i.ü. nie sehen wird,) ist wegen der Verletzung der Menschenwürde zu zahlen.

      Zitat von Bunny38: durch die Androhung von Folter( und mehr war es ja nicht )


      Ach so, war nur eine Drohung. Wenn's sonst nichts ist. Uns wenn nur ein "bisschen" gefoltert wird, ist es auch okay... Erschreckend, was hier alles als legal angesehen wird...
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.08.11 19:40:05
      Beitrag Nr. 90 ()
      Zitat von olcapri: bezieht sich auf diesen deinen Müllbeitrag Du vorbildlicher Rechtsstaatskundler.

      rückgratlose Typen wie Du sind gerade diejenigen, die ihre sog. Prinzipien über Bord werfen, sobald es bei ihnen ans eingemachte geht. Ich habe wenigstens eine Meinung und bleibe dabei. Fertig!




      Und deine diktatorische Folterstaatsmeinung interessiert keinen. wie du an deinen Daumen sehen kannst :keks:

      Was den Rest betrift....

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 05.08.11 19:53:16
      Beitrag Nr. 91 ()
      versuchen wir es nochmal seriös. Ein klein wenig an der Kerndiskussion vorbei, aber immer noch im Thema.

      im Grunde bist Du/seid ihr guten "Rechtsstaatler" gar nicht auf meine Frage eingegangen:


      Was wäre wenn durch die Aktion (Folterandrohung und NUR DROHUNG!!!) des Polizeivizepräsidenten der Junge in letzter Sekunde lebend aus einer erdgrube befreit worden wäre? Hätte man ihn dann auch gestraft?!
      Avatar
      schrieb am 05.08.11 20:02:22
      Beitrag Nr. 92 ()
      Zitat von olcapri: versuchen wir es nochmal seriös. Ein klein wenig an der Kerndiskussion vorbei, aber immer noch im Thema.

      im Grunde bist Du/seid ihr guten "Rechtsstaatler" gar nicht auf meine Frage eingegangen:


      Was wäre wenn durch die Aktion (Folterandrohung und NUR DROHUNG!!!) des Polizeivizepräsidenten der Junge in letzter Sekunde lebend aus einer erdgrube befreit worden wäre? Hätte man ihn dann auch gestraft?!


      Klar, denn die Folterandrohung ist ihm ja zum Verhängnis geworden, nicht das was er damit erreichen wollteoder erreicht hätte.
      Avatar
      schrieb am 05.08.11 20:02:36
      Beitrag Nr. 93 ()
      Zitat von olcapri: versuchen wir es nochmal seriös. Ein klein wenig an der Kerndiskussion vorbei, aber immer noch im Thema.

      im Grunde bist Du/seid ihr guten "Rechtsstaatler" gar nicht auf meine Frage eingegangen:


      Bist DU mit "wir" auch gemeint oder sind mit "wir" nur die anderen gemeint?

      Die Rechtsstaatler sind schon mehrfach auf Deine "Frage" eingegangen.

      Du verstehst die Antworten aber nicht oder Du willst sie nicht aktzeptieren.

      Ich kann Dir nur DROHEN und sagen, daß ich Dir weh tun werde.

      Ich kann Dir mit einer Waffe "nur" DROHEN... tut nicht einmal weh.

      Ich kann mit Dir auch "Waterboarding" machen.... tut auch nicht weh, wirst Du auch nicht von sterben.

      Wo ist die Grenze????
      Avatar
      schrieb am 05.08.11 20:09:16
      Beitrag Nr. 94 ()
      Zitat von olcapri: Was wäre wenn durch die Aktion (Folterandrohung und NUR DROHUNG!!!) des Polizeivizepräsidenten der Junge in letzter Sekunde lebend aus einer erdgrube befreit worden wäre? Hätte man ihn dann auch gestraft?!


      Ganz einfache Antwort: Ja.

      Wobei man zusätzlich sagen muss, dass die Bestrafung von Daschner auch in der Realität sehr milde war. Es gab nur eine Verwarnung mit Strafvorbehalt. Sowas kommt ansonsten eigentlich nie vor. Und (weg)befördert worden, ist er auch noch. Schon deshalb ist die Aufregung mE absolut fehl am Platz. Würde man die Vorgeschichte (sprich dieses wirklich schreckliche Verbrechen) einmal ausblenden (womit ich das Ganze in keinem Fall verharmlosen möchte - um die absehbaren Einwände gleich abzuwehren), wäre - glaube ich - das Geschrei groß, weshalb die Gerichte Polizisten nicht strenger bestrafen (und stattdessen die armen Bürger, wie säumige GEZ-Zahler etc., einbuchten).
      Avatar
      schrieb am 05.08.11 20:12:41
      Beitrag Nr. 95 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.903.004 von tricky123 am 05.08.11 18:48:56Dann nennen wir es Entschädigung und nicht Schmerzensgeld, recht so?

      Zwischen Folterandrohung und "ein bisschen foltern" ist aber schon ein Unterschied.Warum gleich so unsachlich werden. Gefoltert und getötet hat der Gäfgen und sonst niemand, dass er dafür sitzt hab ich mitbekommen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 05.08.11 20:13:40
      Beitrag Nr. 96 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.900.970 von MFC500 am 05.08.11 14:42:55Konkurrierende Grundrechte werden auch in anderen Fällen abgewogen, je nach Situation in den Vordergrund gestellt oder für minderwichtig erachtet.

      Hier wäre eine kontrollierte und transparente Folter angesagt gewesen, von einigen Leuten mehr verantwortet und im Fernsehen übertragen. Der Einfachheit halber mit kurzen Anschlüssen ans Stromnetz anfangen und auf jede Verweigerung steigend.

      Es gibt kein Grundrecht auf Täterschutz im Grundgesetz, das ist nur von debilen Juristen interpretiert.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 05.08.11 20:21:53
      Beitrag Nr. 97 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.903.575 von Bunny38 am 05.08.11 20:12:41Das war nicht unsachlich, sondern ironisch gemeint. Denn wenn man die Drohung zulässt, ist der nächste Schritt, auch "einfache" Folter zuzulassen nicht mehr weit.... Baunty Hunter hats ja bereits geschrieben.
      Avatar
      schrieb am 05.08.11 20:24:48
      Beitrag Nr. 98 ()
      Zitat von Friseuse: Konkurrierende Grundrechte werden auch in anderen Fällen abgewogen, je nach Situation in den Vordergrund gestellt oder für minderwichtig erachtet.

      Hier wäre eine kontrollierte und transparente Folter angesagt gewesen, von einigen Leuten mehr verantwortet und im Fernsehen übertragen. Der Einfachheit halber mit kurzen Anschlüssen ans Stromnetz anfangen und auf jede Verweigerung steigend.

      Es gibt kein Grundrecht auf Täterschutz im Grundgesetz, das ist nur von debilen Juristen interpretiert.


      Genauso sehe ich das auch. Die Menschenrechte des Kindes hatten eindeutig Vorrang gegenüber denen des Täters. Da ist der Gesetzgeber gefragt, kontrollierte Methoden müssten in absoluten Ausnahmefällen möglich sein und auch nur dann, wenn es um Menschenleben geht.

      Natürlich darf es nicht sein, dass jeder munter drauf los foltern darf.Das würde wohl niemand wollen.
      Avatar
      schrieb am 05.08.11 20:26:43
      Beitrag Nr. 99 ()
      wahnsinn:eek:

      wieviel so ein Fall Gefckän oder wie der Penner heißt, so viel Leute beschäftigen kann:confused:

      natürlich wäre Adolf ein braver Mensch, wären jetzt viele Arbeitslos:laugh:
      Avatar
      schrieb am 05.08.11 20:32:52
      Beitrag Nr. 100 ()
      Zitat von Friseuse: Hier wäre eine kontrollierte und transparente Folter angesagt gewesen, von einigen Leuten mehr verantwortet und im Fernsehen übertragen. Der Einfachheit halber mit kurzen Anschlüssen ans Stromnetz anfangen und auf jede Verweigerung steigend.

      Es gibt kein Grundrecht auf Täterschutz im Grundgesetz, das ist nur von debilen Juristen interpretiert.


      Leute, ich klinke mich aus. Folter per Live-Übertragung soll also die Lösung sein. Das kann doch bitte nicht wirklich ernst gemeint sein. Gleich kommt noch der Vorschlag, den Täter auf dem Merktplatz vor johlender Menge zu köpfen oder zu verbrennen. Willkommen zurück im (modernisierten) Mittelalter.

      Zitat von Friseuse: Es gibt kein Grundrecht auf Täterschutz im Grundgesetz, das ist nur von debilen Juristen interpretiert.


      Wirklich sehr sachlicher Umgangston. Respekt.
      Avatar
      schrieb am 05.08.11 20:36:54
      Beitrag Nr. 101 ()
      wie gut das ich nicht Polizist bin. Bei mir hätte der typ erst einmal ein paar schallende Ohrfeigen zur Begrüßung bekommen, selbstverständlich ohne hierüber eine Aktennotiz zu machen.

      Jedem nachgewiesenen kindsmörder sollte man zur Begrüßung im Knast erst mal die Fingernägel rausreißen und natürlich in den Maßregelvollzug mit einigen anderen schweren Straftätern einbuchten.

      Mit welchem Recht haben solche Seuchenvögel denn auch noch eine "eigene Abteilung" verdient?!

      Ich sags noch mal: In diesem Rechtsstaat, der sich mit solchen Urteilen nicht mehr lange halten wird, geht Täterschutz vor Opferschutz. DAS IST PERVERS!!!

      Warum ist es hier nicht wie in den USA, wo ich im Internet nachlesen kann, wo so eine Sau wohnt? Ich will wissen, ob ein solches Schwein in meiner Nachbarschaft wohnt! Fertig! Und die guten rechtsstaatler können mich mal sonst wo gern ham!

      noch mal zum Mitschreiben:

      Ein Kindesmörder hat sämtliche Menschenrechte und somit auch seine menschliche Würde in dem Augenblick aufgegeben, in dem er diese Tat begangen hat.
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.08.11 20:40:56
      Beitrag Nr. 102 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.903.693 von olcapri am 05.08.11 20:36:54los jetzt, Daumen hoch für meinen Beitrag!
      Avatar
      schrieb am 05.08.11 20:51:54
      Beitrag Nr. 103 ()
      Warum ist es hier nicht wie in den USA, wo ich im Internet nachlesen kann, wo so eine Sau wohnt? Ich will wissen, ob ein solches Schwein in meiner Nachbarschaft wohnt! Fertig! Und die guten rechtsstaatler können mich mal sonst wo gern ham!

      :laugh:

      vom mir kriegst du keinen daumen hoch:D

      kenne genug solche vögel wie dich, im internet große fresse und privat nichts
      dahinter:laugh:
      Avatar
      schrieb am 05.08.11 21:08:55
      Beitrag Nr. 104 ()
      davon träumst du aber auch nur. Gesagtes gilt eher für so armselige Würstchen wie Du eines bist. :D Ich habe schon oft genug Mann gegen Mann im Ring gestanden...
      Avatar
      schrieb am 05.08.11 21:20:24
      Beitrag Nr. 105 ()
      tschuligung habe den Thread verwächselt:mad:

      durch den börsencrash tanze ich heute aus der reihe:cry:
      Avatar
      schrieb am 05.08.11 21:20:47
      Beitrag Nr. 106 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.903.693 von olcapri am 05.08.11 20:36:54Jedem nachgewiesenen kindsmörder sollte man zur Begrüßung im Knast erst mal die Fingernägel rausreißen

      und du hältst dich selbst für gesund?
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.08.11 21:25:54
      Beitrag Nr. 107 ()
      Ich habe schon oft genug Mann gegen Mann im Ring gestanden...

      Mann bist du ein Kasper :laugh::laugh::laugh:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 05.08.11 21:30:35
      Beitrag Nr. 108 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.903.583 von Friseuse am 05.08.11 20:13:40Hier wäre eine kontrollierte und transparente Folter angesagt gewesen, von einigen Leuten mehr verantwortet und im Fernsehen übertragen.

      Genau, immer diese Pseudo-Reality-Shows. Machen wir´s doch wie die Nazis oder ein paar Schauprozesse a la Moskau. Wer braucht da noch Richter oder Staatsanwälte? Überlassen wir das doch der Polizei oder anderen Schergen. Die finden schon heraus, wer schuldig ist und wer nicht. Mit Gestapo und Stasi haben wir ja auch beste Vorbilder und verfügen über einen entsprechenden Erfahrungsschatz. Und sollte es mal einen Unschuldigen treffen - Pecht gehabt. Kollateralschaden!

      Der Einfachheit halber mit kurzen Anschlüssen ans Stromnetz anfangen und auf jede Verweigerung steigend.

      Und du meinst, Gäfgen sei gestört? Schau mal in den Spiegel. Unglaublich.
      Avatar
      schrieb am 05.08.11 21:32:19
      Beitrag Nr. 109 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.903.859 von Beefcake_the_mighty am 05.08.11 21:25:54und du bist auch ein armseliges Würstchen. Aber jetzt fängt es an unsachlich zu werden und ich habe absolut keine Lust meine kostbare freizeit mit solchen Vollpfosten wie du einer bist zu verbringen. Gehabt euch wohl. Immer wenn solchen Spinnern die Argumente ausgehen, verlagern sie die Diskussion auf die persönliche Ebene, wie man hier gut nachlesen kann!

      Herr wirf Hirn vom himmel
      Avatar
      schrieb am 05.08.11 21:33:00
      Beitrag Nr. 110 ()
      nun ja, wenn ich dorten Polizist gewesen wäre,
      dann hätte sich der Gäfken erst mal beim einsteigen ins Auto,
      den Kopf schwer aufgeschlagen und leider die Nase gebrochen.
      Dann wäre leider beim Verhöhr ein Einrichtungsgegenstand
      umgefallen ausgerechnet wo Gäfken sas.
      Dann hätte er sich bei mir noch die Finger in der Zellentür
      eingeklemmt.
      Kann alles passieren, da kann Niemand was dafür.
      So macht man dass.
      Avatar
      schrieb am 05.08.11 21:37:01
      Beitrag Nr. 111 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.903.841 von MFC500 am 05.08.11 21:20:47absolut. Falls dich das erschreckt, kannste gern vorbeikommen. :D Dir reiß ich auch gern zusätzlich die zehnägel raus. :laugh: :laugh: :laugh:

      aber wie gesagt: es wird jetzt lächerlich und wir sollten dringend zum eigentlichen thema zurückkommen. Ich denke hier wurden die Argumente zu Genüge ausgetauscht und festgestellt, daß die "Rechtsstaatler" keine wirklichen Argumente vorzuweisen haben, bzw. nur solche, die dünner sind als mein Kaffee heute morgen. Lassen wir es dabei. Falls ihr noch was neues habt, liebe "rechtsstaater" schreibt es aufs Klopapier und wischt euch den hintern damit aus. :D
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.08.11 21:39:51
      Beitrag Nr. 112 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.903.924 von olcapri am 05.08.11 21:37:01und mit der Genugtuung es euch ordentlich besorgt zu haben, verlasse ich das Feld. :D:D:D
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.08.11 21:43:09
      Beitrag Nr. 113 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.903.940 von olcapri am 05.08.11 21:39:51i.d.R werden jetzt wieder Uraltbeiträge von mir herausgekramt. Das ist dann der letzte kümmerlich-armselige Versuch mir eins "auszuwischen" was wiederum genauso wenig gelingen wird, wie ...naja da fällt mir so einiges ein, aber ich möchte auch nicht gesperrt werden... :D
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.08.11 21:43:58
      Beitrag Nr. 114 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.903.953 von olcapri am 05.08.11 21:43:09Gerade im Internet ist das Recht auf Meinungsfreiheit von großer Bedeutung. Versuchen Sie deshalb niemandem Ihre Meinung aufzuzwingen.
      capice???!!!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 05.08.11 21:54:35
      Beitrag Nr. 115 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.903.961 von olcapri am 05.08.11 21:43:58Deine Beiträge haben nichts mehr mit Meinungsfreiheit zu tun, sondern sind schlicht und einfach beleidigend und extrem agressiv. Was von Deinen "Argumenten" zu halten ist, erklärt sich damit auch eigentlich von selbst...

      Wünsche allseits ein schönes Wochenende.
      Avatar
      schrieb am 05.08.11 22:08:41
      Beitrag Nr. 116 ()
      genau Capri-Fisher du bist zu Rechtsradikal, ohne Humor, und ohne Verstand:laugh:

      womit hat das die BRD verdient:laugh:
      Avatar
      schrieb am 05.08.11 22:19:08
      Beitrag Nr. 117 ()
      Zitat von olcapri: und mit der Genugtuung es euch ordentlich besorgt zu haben, verlasse ich das Feld. :D:D:D


      Nur um keine 5 Minuten später wiederzukommen.
      Deine Ankündigungen sind wirklich was wert.



      .d.R werden jetzt wieder Uraltbeiträge von mir herausgekramt. Das ist dann der letzte kümmerlich-armselige Versuch mir eins "auszuwischen" was wiederum genauso wenig gelingen wird, w


      Warum sollte sich wer diese Mühe machen?Jeder deiner Beiträge sagt genug über dich aus.Das reicht doch....

      Guck wieviele deiner "Daumen hoch" Aufforderung nachgekommen sind,da siehst du wie wichtig du bist und wieviele hinter deinen Folterfantasien stehen.

      BTW....
      Sind diese Fantasien sowas wie ein Fetisch für dich ?
      Avatar
      schrieb am 05.08.11 22:34:12
      Beitrag Nr. 118 ()
      Zitat von olcapri: wie gut das ich nicht Polizist bin.
      Da kann ich dir nur zustimmen. Hätten wir solche Polizisten, würde ich das Land verlassen.
      Avatar
      schrieb am 05.08.11 23:05:05
      Beitrag Nr. 119 ()
      Zitat von tricky123:
      Zitat von Jockelsoy: Ich habe nie gesagt das Folter oder deren Androhung zulässig ist. Aber in dieser Situation hätte ich genau so wie der Polizist gehandelt. Die Rettung eines Menschenleben sollten die unanagenehmen psychischen Befindlichkeiten eines eiskalten Mörders doch überwiegen ... oder ?


      Es geht vorliegend nicht um die psychischen Befindlichkeiten des Täters. Seine Schmerzensgeldansprüche sind (wie die Klage im Übrigen auch zum Großteil) explizit abgewiesen worden. Die Begründung des Gerichts interessiert offenbar niemanden. Die Entrüstung ist - wie so oft - groß. Informationen stören da wohl nur.

      Es geht hier um die Menschenwürde, die der Staat nunmal bei jedem beachten muss.

      Zitat von Jockelsoy: Ach ja ... ich brauche bei leibe keine Nachhilfe in Rechtsstaatlichkeit und Demokratie. Ich bin vor Jahren ausgewandert und lebe im Währungsraum des schweizer Franken. Komisch ... hier werden neue Gesetzt durch Volksabstimmung beschlossen und der gesunde Menschenverstand hält diese Demokratie am Leben. Ich hoffe nicht das Du jetzt behauptest, das wir hier kein Rechtsstaat sind. Hier gehen wir mit Straftätern eben anders um. Ach ja .... extrem straffällige Täter mit Migrationshintergrund werden "ausgeschafft"

      Der Rechsstaat funktioniert nur so lange wie das Volk bereit ist ihn zu unterstützen. Hier wird dieses Vorbildlich durch Volksabstimmungen entschieden ... in Deutschland wird durch den Richter im "Namen des Volkes" entschieden und das Volk hat nichts zu sagen ...... was ist nun eher ein Rechtsstaat ?


      Ich glaube kaum, dass in der Schweiz Folterandrohung durch Staat und Polizei zulässig sind. Und von einer Volksabstimmung dazu, wie ein Straftäter zu bestrafen ist bzw. ob ihm sämtliche Rechte abzuerkennen sind, habe ich bislang auch noch nichts gehört. Auch in der Schweiz sind die Gerichte unabhängig.

      Und nur der Vollständigkeit halber (wenn auch hier absolut irrelevant): Ausländische Straftäter werden auch bei uns abgeschoben...


      -Nu mal langsam und dreh nicht alles so wie du es gerne hättest. Ich habe mit keiner Silbe die Schadensansprüche angeführt die abgewiesen wurde. Was passiert denn bei einem "härteren Anpacken" oder in euren Worten "Folter" (also androhung das er eins auf die 12 bekommt wenn er nicht redet wo sein Opfer ist) hier wird doch dann auf die unangenehmen psyschichen Befindlichkeiten rücksicht genommen ... oder nicht ? Du versucht mir sachen in den Mund zu legen oder zusammenhänge zu kreieren von denen ich nicht eine Silbe geschrieben habe. Wärest ein Guter Rechtsverdreher in dem ach so sozialen Rechtsstaat gworden :p
      -Du bist also auch der Meinung das die Menschenwürde eines Menschen der jemanden "lebendig begräbt" gleich der seines jugendlichen Opfers ist ... ERBÄRMLICH !!!
      - In der Schweiz würde es gedultet werden wenn man einen Mörder in den Arsch tritt damit ein Kind leben kann.
      -Klar werden (wenn auch irrelevant) ausländische Straftäter abgeschoben .... Immerhin klagt sich dieser Mustafa mit 60 Straftaten im Alter von 14 wieder nach Deutschland ein, weil man ihn ungerechter Weise ausgeschafft hat :laugh:


      Zum Thema Schweiz und warum hier ein solches Urteil nicht möglich gewesen wäre. Hier geht man immer noch nach der Devise : DIE GESETZE SOLLEN FÜR DEN MENSCHEN DA SEIN UND NICHT DER MENSCH FÜR DIE GESETZE ! Wer das begreift wird das Verhalten der Polizisten Kinderleben zu retten verstehen und verteidigen. Die anderen werden Gesetztestreu jedem Humbug hinterher laufen ... hauptsache es steht so geschrieben ...... *kotz* ...
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 05.08.11 23:41:44
      Beitrag Nr. 120 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.904.234 von Jockelsoy am 05.08.11 23:05:05Ohne Worte. Unterstes Bildzeitungsniveau (der von Dir aus der Versenkung geholte Mustafa heißt i.ü. Mehmet).

      Ich hoffe, Du erzählst den Schweizern nichts davon, wie Du deren Rechtssystem einschätzt... Sonst schicken die Dich nachher wieder zurück nach Deutschland ;)
      Avatar
      schrieb am 05.08.11 23:53:52
      Beitrag Nr. 121 ()
      Zitat von tricky123: Ohne Worte. Unterstes Bildzeitungsniveau (der von Dir aus der Versenkung geholte Mustafa heißt i.ü. Mehmet).

      Ich hoffe, Du erzählst den Schweizern nichts davon, wie Du deren Rechtssystem einschätzt... Sonst schicken die Dich nachher wieder zurück nach Deutschland ;)


      Gut aufgepasst das Du den richtigen Namen kennst (bei mir ist jeder von denen ein Mustafa) . Aber Mit solchen Typen kennst Du dich vermutlich besser aus ;)

      Nett das Du Dir Sorgen um mich machst .... neidisch ?

      grüsse


      PS : Wie alle Deutschen. Wissen immer besser was irgendwo abgeht als die Leute die dort wohnen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 06.08.11 00:22:15
      Beitrag Nr. 122 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.904.354 von Jockelsoy am 05.08.11 23:53:52Respekt. Zum Abschluss noch ein "schöner" ausländerfeindlicher Spruch und eine kleine Beleidigung. Sehr überzeugend (und vor allem so passend zu der Wortwahl Deiner Kollegen, die hier ähnlich abstruse These aufgestellt haben).

      Weiter viel Glück in der Schweiz.
      Avatar
      schrieb am 06.08.11 01:10:24
      Beitrag Nr. 123 ()
      Zitat von tricky123: Respekt. Zum Abschluss noch ein "schöner" ausländerfeindlicher Spruch und eine kleine Beleidigung. Sehr überzeugend (und vor allem so passend zu der Wortwahl Deiner Kollegen, die hier ähnlich abstruse These aufgestellt haben).

      Weiter viel Glück in der Schweiz.


      Danke ! Und Dir viel Spass in Deutschland.


      grüsse
      Avatar
      schrieb am 06.08.11 11:53:53
      Beitrag Nr. 124 ()
      Ihr Rechtsstaatler seid also wirklich der Meinung das die Menschenwürde eines Menschen der jemanden "lebendig begräbt" gleich der seines jugendlichen Opfers ist ...?!

      Ich frage das jetzt absolut sachlich und erwarte eine sachliche Antwort.

      Ein normaler Mensch müsste doch mit jeder Zelle seines Körpers in Aufruhr geraten, bei einem solchen urteil. Ich frage euch ernsthaft: Seid ihr irre?


      @all. Diesen "Menschenschlag" kann man nicht überzeugen; sie verwehren sich jeglichem vernünftigen Argument und verlagern die Diskussion sofort auf die persönliche Ebene, bzw. werfen einem "Rechtsradikalität" vor, sobald man dafür ist, die Täter eben nicht mit Glacehandschuhen anzufassen.

      Sie sehen sogar die Grundwerte eines "Rechtsstaates" in Gefahr wenn man nicht alles versucht um das Leben eine Kindes zu schützen..

      unsagbar armselig.

      PS Im übrigen erkennt ihr nicht einmal meine Ironie (wer ist also humorlos?)

      Einfach
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 06.08.11 12:02:38
      Beitrag Nr. 125 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.905.333 von olcapri am 06.08.11 11:53:53die eigentliche Frage ist eine Wiederholung des anderen users; wurde hier aber kennzeichnenderweise von denen, die sich "gut fühlen und meinen auf der richtigen seite zu stehen" noch nicht beantwortet.

      Gib mal klare Antwort, denn dann musst Du erkennen, daß Du Dich dermaßen ins Abseits stellst wie noch nie zuvor.

      Ich gebe übrigens zu, daß mich das Thema emotonial dermaßen aufwühlt, daß ich manchmal aggresiv rüberkommen mag. Das ist nicht meine Absicht, genausowenig, wie ich einem Mörder "die Zehnägel rausreißen würde". Allerdings fand ich es nach Abwägung aller Umstände absolut in Ordnung in diesem Fall Folter anzudrohen, um das Leben des Kindes zu schützen.

      Im übrigen bin ich aber auch der Meinung, daß solche Typen aufgehängt werden müssten; keine Chance auf "Wiedereingliederung" oder ähnlichen Kokolores.
      Avatar
      schrieb am 06.08.11 16:28:55
      Beitrag Nr. 126 ()
      Zitat von olcapri: Ich gebe übrigens zu, daß mich das Thema emotonial dermaßen aufwühlt...
      Gut, dass du das sagst, es hätte sonst niemand bemerkt. ;)
      Avatar
      schrieb am 07.08.11 10:37:17
      Beitrag Nr. 127 ()
      Es gibt dieses Urteil und damit ist die Täterposition geadelt, belohnt, bestärkt.

      Das Grundrecht auf Leben konnte dieser Staat nicht schützen, ein Gäfgen wurde nicht einmal angepackt und bekommt für etwas Text eine Entschädigung.

      Da wird Recht zu Unrecht, kranke Psychopathen bekommen Recht in ihrer Rechtsverletzungspraxis. Eine funktionierende Justiz hat klare Zielkonflikte zu lösen, kann sich nicht aus dem Tatzusammenhang stehlen.

      Der Gäfgen ist nicht gefoltert worden, bekommt aus der Inaussichtstellung Euros und das Kindesschicksal geht in diesem Urteil den Bach runter. Das kann so nicht bleiben.
      Avatar
      schrieb am 07.08.11 10:43:22
      Beitrag Nr. 128 ()
      Es wird so bleiben und Friseusen werden auch in Zukunft die Gesetze allenfalls kommentieren aber nicht bestimmen.
      Avatar
      schrieb am 07.08.11 11:32:39
      Beitrag Nr. 129 ()
      Zitat von Friseuse: Der Gäfgen ist nicht gefoltert worden, bekommt aus der Inaussichtstellung Euros und das Kindesschicksal geht in diesem Urteil den Bach runter. Das kann so nicht bleiben.
      Die Sache geht sicher in die nächste Instanz. Letztendlich ist es piepegal, ob der Kerl gar nichts, 3000 € oder 30.000 € bekommt. Die Kosten für diesen ganzen Zirkus liegen weit darüber. Ich räume allerdings ein, dass einige Folter- und Lynchfans durch das Urteil mal wieder ihren Gewaltphantasien freien Lauf lassen konnten und dem Urteil somit ein gewisser Unterhaltungswert beizumessen ist. Aber das geht auch billger.

      Oder gehts mal wieder um Prinzip?? :confused:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.08.11 11:45:33
      Beitrag Nr. 130 ()
      Zitat von olcapri: Ihr Rechtsstaatler seid also wirklich der Meinung das die Menschenwürde eines Menschen der jemanden "lebendig begräbt" gleich der seines jugendlichen Opfers ist ...?!
      Das ist keine Meinung sondern eine feststehende Tatsache. Zitat aus Wikipedia: "Die Menschenwürde ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die wichtigste Wertentscheidung des Grundgesetzes. Sie kann niemandem genommen werden, weil sie nach der Ordnung des Grundgesetzes dem Menschen durch seine bloße Existenz eigen ist."
      Avatar
      schrieb am 07.08.11 13:22:06
      Beitrag Nr. 131 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.907.488 von Harald-Blauzahn am 07.08.11 11:32:39In der juristisch zu würdigenden Vergangenheit stehen zwei Menschenrechtsinteressen gegeneinander, die des jungen Menschen auf Leben und die des Mörders auf Freiheit von Folter.

      Im Urteil betrachtet der Richter die Folterandrohung für sich allein, diese Situation hat es nie gegeben.

      Würde es um die unterstellten Racheglüste gehen.. würden wir über einen anderen Fall reden.

      Von mir aus soll der Staat ein Instrument zur Tatfolgenvermeidung haben, das Opfer befand sich aus Sicht des Polizisten in akuter Gefahr und Gäfgen hätte nur das Maul aufmachen müssen. Nach reiflicher Abwägung erscheint mir die Androhung von Folter richtig und ist vertretbar.

      Der dieses Urteil verantwortende Richter hat den Zusammenhang nicht begriffen, vermeidet eine ihm mögliche Rechtsentwicklung und signalisiert eine bedenkliche Täterjustiz. Praxisferne Stubenhockerei ist das, Kaffeejustiz mit Vorzimmerdame.
      Avatar
      schrieb am 07.08.11 14:26:58
      Beitrag Nr. 132 ()
      Aufgabe eines Rechtsstaates ist es, seine Bürger vor Unrecht zu schützen. Nichts anderes ist hier passiert, da die Ermittler zum Zeitpunkt der Folterandrohung davon ausgehen mussten, dass das Kind noch lebt und in Lebensgefahr schwebt.

      Der "finale Rettungsschuss" ist legal, eine Nothilfe, um Gefahr von anderen abzuwenden, wenn andere Mittel erfolglos sind. Kein Polizist wird bestraft, wenn er zB. bei einer Geiselnahme den Täter an-oder erschießt, um die Geiseln zu retten. Die Grundrechte der Opfer stehen höher als die des Täters, das ist Sinn und Zweck eines Rechtstaates.

      Genauso eine Regelung müsste es bei Verhaftungen geben, wenn möglicherweise ein Menschenleben gerettet werden kann wie im Fall Gäfgen. Androhung von Schmerzen und notfalls auch kontrolliert Ausführung ( ich denke da nicht an die Streckbank ). Es versteht sich dass das genau kontrolliert und protokolliert werden muss, um Missbrauch und Willkür zu vermeiden, genau wie beim finalen Todesschuss. Im aktuellen Fall ist alles protokolliert worden.
      Der Täter hat es in der Hand, solche Maßnahmen abzuwenden.

      Jedes Menschenleben, das auf die Art gerettet werden kann, würde die Maßnahme schon rechtfertigen.
      Avatar
      schrieb am 07.08.11 16:56:03
      Beitrag Nr. 133 ()
      Wie langweilig, noch so ein Folterthread! :cry:

      Geht bitte ins SM-Studio und tobt euch dort aus. Diese Sublimierung führt zu nichts, sie macht euch nur unglücklich.
      Avatar
      schrieb am 07.08.11 17:52:30
      Beitrag Nr. 134 ()
      Einige scheinen es leider nicht zu begreifen.
      Folter ist in Deutschland verboten. Das ergibt sich aus dem Grundgesetz (Recht auf körperliche Unversehrtheit) und aus der Europäischen Menschenrechtskonvention, die Deutschland unterzeichnet hat und die somit den restlichen Gesetzen übergeordnet ist. Eine Änderung ist praktisch nicht möglich und auch nicht wünschenswert.
      Folter - in welcher Situation auch immer - ist ein schwerer Verstoß gegen die Menschenrechte und muß bestraft werden.

      Die Androhung von Folter ist natürlich auch eine Straftat und nach dem Strafgesetzbuch verboten. Wem Folter angedroht wurde, der ist selbst ein Opfer, mag er in anderer Beziehung auch ein Täter sein. Die Entschädigung ist daher voll gerechtfertigt.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.08.11 18:11:40
      Beitrag Nr. 135 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.908.618 von Cairos am 07.08.11 17:52:30Du hast die Situation nach x-ter Durchkauung immer noch nicht realisiert. Es verhält sich wie Bunny38 schreibt vergleichbar mit dem finalen Rettungsschuß, dabei besteht auch ein Zielkonflikt in der Erstsicht aufs Grundgesetz. Dort steht nämlich;)

      Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit

      Dies steht aus guten Gründen dort, die wir hier nicht erläutern müssen.

      In der Logik der hier vertretenen Gäfgenfreunde könnte auch ein KZ-Wächter gegen bei Ausbruchsversuchen erlittene Schäden mit Erfolg klagen.

      Es ging nie um Rachefolter, Folter als Strafbeigabe. Hier gehts um Abwägung zwischen dem Leben des Opfers und der Unversehrtheit des Täters, beides gleichzeitig geht durch die Hinweisvermeidung durch Gäfgen nicht und damit verantwortet er die Situation vollständig bis zur Folterandrohung.

      Der Polizist sollte sofort alle Orden dieser Republik bekommen, diverse Dr.Titel drauf, Juraprof. auch noch, Extragehalt und zusätzlicher Dienstwagen. Er hat sich verdient gemacht.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.08.11 18:50:53
      Beitrag Nr. 136 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.908.673 von Friseuse am 07.08.11 18:11:40Was du einfach nicht kapieren willst ist die einfache Tatsache, daß Gäfgen zu diesem Zeitpunkt ein Verdächtiger war. Ein Urteil zu fällen ist in einem Rechtsstaat Sache der Gerichte, nicht der Polizei. Folter ist verboten, basta. Eine Rechtsgüterabwägung findet hier nicht statt, weil sie nur fiktiv sein kann und der Polizist nichts Genaues über die Realität wissen kann. Wie man ja auch an diesem Fall sieht.

      Ansonsten haben die Gerichte in diesem Fall entschieden, und zwar korrekt. Die verstehen wohl ne Menge mehr von Recht als du. Wobei die Polizisten härter hätten bestraft werden sollen.

      Dein Beispiel eines KZ-Wächters ist Unsinn und juristisch falsch. Der Rest Rhetorik einer Uneinsichtigen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.08.11 18:54:55
      Beitrag Nr. 137 ()
      Zitat von Cairos: Was du einfach nicht kapieren willst ist die einfache Tatsache, daß Gäfgen zu diesem Zeitpunkt ein Verdächtiger war. Ein Urteil zu fällen ist in einem Rechtsstaat Sache der Gerichte, nicht der Polizei. Folter ist verboten, basta. Eine Rechtsgüterabwägung findet hier nicht statt, weil sie nur fiktiv sein kann und der Polizist nichts Genaues über die Realität wissen kann. Wie man ja auch an diesem Fall sieht.

      Ansonsten haben die Gerichte in diesem Fall entschieden, und zwar korrekt. Die verstehen wohl ne Menge mehr von Recht als du. Wobei die Polizisten härter hätten bestraft werden sollen.

      Dein Beispiel eines KZ-Wächters ist Unsinn und juristisch falsch. Der Rest Rhetorik einer Uneinsichtigen.
      Sei nicht so hart mit ihr, sie meint es nur gut. ;)
      Avatar
      schrieb am 07.08.11 19:08:30
      Beitrag Nr. 138 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.908.803 von Cairos am 07.08.11 18:50:53Lest mal http://de.wikipedia.org/wiki/Finaler_Rettungsschuss

      Eine Entscheidungssituation wartet auch dort nicht auf einen Richter
      Avatar
      schrieb am 07.08.11 19:11:20
      Beitrag Nr. 139 ()
      Zitat von Friseuse: Lest mal http://de.wikipedia.org/wiki/Finaler_Rettungsschuss

      Eine Entscheidungssituation wartet auch dort nicht auf einen Richter
      Das ist ein Apfel-Birnen-Vergleich.
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.08.11 19:16:58
      Beitrag Nr. 140 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.908.879 von Sarcastico am 07.08.11 19:11:20Klare Analogie in der Abwägung von Grundrechten, kein Apfel-Birnen Vergleich.

      Es gibt Menschenrechte für Opfer und die hat ein Staat zu verteidigen. Ein Gäfgen als polizeilich bekannter Täter hätte von mir eine eskalierende Strombehandlung gesehen, bei mir wäre auch ein anderes Urteil zur Entschädigung ergangen.
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.08.11 19:29:55
      Beitrag Nr. 141 ()
      Zitat von Friseuse: Es gibt Menschenrechte für Opfer und die hat ein Staat zu verteidigen.
      Das ist nicht ganz richtig, es gibt die Menschenrechte und die gelten für jeden, auch für Mörder. Da gibt es keine Unterscheidung und keine Abwägung. Das ist übrigens ein zivilisatorischer Fortschritt, auch wenn du es anders empfindest.

      Was deine Äußerung zu Gäfgen als polizeilich bekannten Täter und seiner 'Strombehandlung' betrifft, so schließe ich daraus, dass du Polizeifolter nach Gutdünken, also wenn die Umstände des Einzelfalles es erfordern, für richtig hältst. Darüber solltest du noch einmal nachdenken, das ist keine vernünftige Einstellung. Kennst du Polizeibeamte? Kannst du dir nicht vorstellen, dass das auch nur Menschen sind, die sich irren können oder ihren Emotionen oder Vorurteilen erliegen?

      Überlege dir, was passieren würde, wenn sich die Exekutive und Judikative dazu hinreißen ließen, Folter zu erlauben, 'wenn es die Umstände des Einzelfalles erfordern'. Die Fälle von Folter würden drastisch zunehmen. Und so mancher Unschuldiger würde gefoltert werden. Du hast doch sicher mitbekommen, was in Guantanamo passiert ist. Da sind jede Menge Unschuldige gefoltert worden.
      Avatar
      schrieb am 07.08.11 19:45:44
      Beitrag Nr. 142 ()
      Was die Äpfel und Birnen betrifft:

      Die Lage im Folterfall Gäfgen war keineswegs so klar wie die Nothilfefälle, die durch die Polizeigesetze der Länder als finaler Rettungsschutz bezeichnet werden. Außerdem wird nicht jeder Geiselnehmer, der die Waffe an den Kopf seiner Geisel hält, sofort durch Kopfschuß erlegt. Es muß sonnenklar sein, dass dies das letzte Mittel ist.

      Das war bei der Metzler-Entführung nicht der Fall, die ermittelnden Kriminalbeamten, erfahrene Leute, wollten nicht foltern lassen, das war eine Anweisung von oben. Und wie sich hinterher herausstellte, hätte die Folter niemanden gerettet, denn der Entführte war schon tot. Das war auch der Grund, warum Gäfgen nicht ausgepackt hat, und vermutlich haben die Ermittler das geahnt. Denn Gäfgen hatte jeden Grund, endlich auszupacken, damit er mildernde Umstände bekommt. Sein Schweigen konte also nur diesen einen Grund haben. Das hat der Polizeivize Daschner nicht begriffen oder er wollte es nicht begreifen.
      Avatar
      schrieb am 07.08.11 20:15:02
      Beitrag Nr. 143 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.908.673 von Friseuse am 07.08.11 18:11:40In der Logik der hier vertretenen Gäfgenfreunde

      gehen dir die Argumente aus, oder was soll der Unsinn? Ich bin mir ziemlich sicher, daß alle, die hier die Grundrechte verteidigen, mitnichten "Gäfgenfreunde" sind. Einen derartigen Zusammenhang herzustellen, ist nur noch erbärmlich.
      Avatar
      schrieb am 07.08.11 20:48:43
      Beitrag Nr. 144 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.908.893 von Friseuse am 07.08.11 19:16:58Meine Güte bist Du krank! Wie gestört muß man sein, hier zum Folterbefürworter zu werden!?

      Als nächstes wird dann jemand gefoltert, der verdächtig ist, jemanden entführt zu haben - Du wirst die Folter nie auf genau diesen einen Fall beschränken können.

      Du hast offenbar Deine Emotionen nicht im Griff und versuchst Dir etwas innere Befriedigung zu verschaffen mit Deinen Foltervisionen. ;)
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.08.11 22:01:24
      Beitrag Nr. 145 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.909.253 von DeppenBoerse am 07.08.11 20:48:43Ganz ruhig mit den Pferden, bei Gäfgen gab es mehr als einen reinen Verdacht.

      Und bei den final Rettungserschossenen gabs noch keine Klagen.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.08.11 22:06:45
      Beitrag Nr. 146 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.909.495 von Friseuse am 07.08.11 22:01:24..bei Gäfgen gab es mehr als einen reinen Verdacht..

      Sag mal, Du kapierst es echt nicht, daß man da keine klare Grenze ziehen kann, oder?

      Im übrigen würde Folter auch gegen die Menschenwürde der Polizisten verstoßen: Kein normaler Mensch kann einen anderen quälen, ohne selbst Schaden zu nehmen - es sei denn er ist pervers veranlagt!
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.08.11 17:25:29
      Beitrag Nr. 147 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.909.512 von DeppenBoerse am 07.08.11 22:06:45Kein normaler Mensch kann einen anderen quälen, ohne selbst Schaden zu nehmen - es sei denn er ist pervers veranlagt!

      nö, denke ich nicht. Wenn man den Gäfgen ordentlich die Visage poliert hätte, was wäre daran pervers gewesen? (Wir reden jetzt ja nicht von einer Streckbank)

      HAT MAN ABER NICHT. MAN HAT DEM KINDSMÖRDER KEIN HAAR GEKRÜMMT:Man hat es ihm allenfalls angedroht.
      Pervers war das Urteil, nix weiter.

      Ich habe fertig. Die Diskussion war/ ist trotzdem sehr interessant! Wenn der Gäfgen Fanclub (achtung Ironie) nicht immer persönlich beleidigend geworden wäre, so hätte das hier noch mehr Wert gehabt.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.08.11 18:00:59
      Beitrag Nr. 148 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.914.390 von olcapri am 08.08.11 17:25:29So ziemlich der Einzige, der hier ständig und jeden beleidigt bist ja wohl DU.

      Sachliche Diskussionen sind mir Dir doch gar nicht möglich, aufgrund Deiner ausfallenden Art, Klugscheisserei und Rechthaberei.

      Jeder kann froh sein, daß Du nichts in Deutschland zu sagen hast, sonst hätten wir ganz schnell wieder Zustände wie zu Zeiten der Gestappo und Stasi.
      Avatar
      schrieb am 08.08.11 18:12:48
      Beitrag Nr. 149 ()
      Zitat von BauntyHunter: So ziemlich der Einzige, der hier ständig und jeden beleidigt bist ja wohl DU. Sachliche Diskussionen sind mit Dir doch gar nicht möglich, aufgrund Deiner ausfallenden Art, Klugscheisserei und Rechthaberei. Jeder kann froh sein, daß Du nichts in Deutschland zu sagen hast, sonst hätten wir ganz schnell wieder Zustände wie zu Zeiten der Gestappo und Stasi.
      Dem stimme ich vollumfänglich zu und vergebe für das Posting einen Daumen.

      PS: Hoffentlich bleibt er jetzt wirklich weg. ;)
      Avatar
      schrieb am 08.08.11 20:34:30
      Beitrag Nr. 150 ()
      so so, wer beleidigt hier wen?! DU bist der Klugscheißer. Und zwar ein riesengroßer noch dazu. Fühlst Dich gleich wieder angemacht. Einfach lächerlich und armselig.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.08.11 20:39:03
      Beitrag Nr. 151 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.916.232 von olcapri am 08.08.11 20:34:30PS: Kann der Gäfgenclub nicht einfach woanders weitermachen?!
      Avatar
      schrieb am 08.08.11 21:30:21
      Beitrag Nr. 152 ()
      Wenn Du jetzt die Chance hättest, würdest Du mir am liebsten in die Fresse hauen und Fingernägel rausreißen, stimmts :rolleyes:

      Bei einigen Leuten gehört so etwas nicht zur Folterei... sondern zur persönlichen Befriedigung.

      Na, hab ich Dich erregt.... :eek:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.08.11 21:33:29
      Beitrag Nr. 153 ()
      gerade im Internet ist das Recht auf eine freie Meinungsäußerung besonders zu repektieren.

      Die Tatsache das nicht nur ich, sondern auch zahllose andere das Gäfgen Urteil als ein "Urteil der Schande" bezeichne und diese Meinung mit fundiertem Beiträgen untermauert wird, woraufhin die guten Rechtsstaatler nichts, aber auch garnichts entgegenzusetzen haben, führte dazu daß man hier sofort wieder mit der "Rechtsradikalen Keule" wild um sich schlägt und auch sonst aufs übelste beleidigt und diffamiert twird.

      Boah ist mir schlecht. Diese Typen denken aber auch in keinster Weise an das Opfer, bzw. an die Hinterbliebenen der Opfer. Welche eine Ohrfeige muß dieses Urteil für sie gewesen sein! Nimmt man Rücksicht auf deren Gefühle?! NEIN!!! Hier gilt Täterschutz geht vor Opferschutz! Und solche , ah ich wills nicht aussprechen, wie ihr findet das auch noch gut.

      In was für einer vekehrten Welt leben wir?!
      Avatar
      schrieb am 08.08.11 21:40:43
      Beitrag Nr. 154 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.916.859 von BauntyHunter am 08.08.11 21:30:21Wenn Du jetzt die Chance hättest, würdest Du mir am liebsten in die Fresse hauen und Fingernägel rausreißen, stimmts

      NEIN, wo denkst Du hin?! Vielleicht einmal den Kopf unter Wasser halten, damit Du klarer denkst. ;) (Achtung ironie!)

      Nein, natürlich nicht, aber ich kann euere Denke wirklich wirklich][/b nicht verstehen!!! Natürlich darf man in D niemanden totfoltern, aber die Tatsache, daß in diesem Fall höchste Gefahr in Verzug bestand, und zudem die Möglichkeit bestand das Kind durch diese Aktion zu retten, RECHTFERTIGT, die Handlung des Polizeivizepräsidenten, macht sie geradezu zur ersten Bürgerpflicht!!!

      Er hätte bestraft gehört, hätte er das nicht getan. Für mich ist das wirklich ein Held.

      Ich reg mich gerade wieder auf. Ich muß mal kurz in den Garten.
      Avatar
      schrieb am 08.08.11 21:55:44
      Beitrag Nr. 155 ()
      Zitat von olcapri: Ich reg mich gerade wieder auf. Ich muß mal kurz in den KINDERGarten.


      OK, man darf niemanden totfoltern, aber ein bißchen quälen ist doch OK, oder :eek:

      Paar Finger abschneiden...oder die Fingernägel rausreißen, davon ist noch keiner gestorben.
      Anwendung findet nach gutdünken oder nach den Vorlieben der Gestapo...ähhmm... Polizeibeamten statt.


      Natürlich!!!! kannst DU unsere Denke nicht verstehen, deshalb nimm es einfach so hin und versuche es erst gar nicht.

      Ich verstehe Dich zu 100%. Deshalb habe ich auch nur Mitleid, mit solchen Leuten.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.08.11 22:02:29
      Beitrag Nr. 156 ()
      Was für Unterstellungen nicht nur hier gebraucht werden:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 08.08.11 22:05:25
      Beitrag Nr. 157 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.917.120 von BauntyHunter am 08.08.11 21:55:44Der Typ rafft es nicht. Zum Glück haben solche Stammtisch-Parolen-Schwinger in Deutschland nix zu sagen.. (außer am Stammtisch natürlich..) ;)
      Avatar
      schrieb am 08.08.11 22:07:18
      Beitrag Nr. 158 ()
      Zitat von Friseuse: Was für Unterstellungen nicht nur hier gebraucht werden:rolleyes:


      Welche Unterstellungen denn? :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 08.08.11 22:09:41
      Beitrag Nr. 159 ()
      Zitat von DeppenBoerse: Der Typ rafft es nicht. Zum Glück haben solche Stammtisch-Parolen-Schwinger in Deutschland nix zu sagen.. (außer am Stammtisch natürlich..) ;)



      Dafür können wir wirklich DANKBAR sein, daß solche Typen nichts zu sagen haben.


      Wir würden wieder in die Steinzeit versetzt oder noch schlimmer....
      Avatar
      schrieb am 09.08.11 20:29:10
      Beitrag Nr. 160 ()
      Vermutlich ein Hypertoniker.
      Avatar
      schrieb am 09.08.11 23:23:20
      Beitrag Nr. 161 ()
      Dann bekommt er noch einige Millionen für Freiheitsentzug, welcher ohne Jüngstes Gericht veranstaltet wurde.

      Die ganzen Beschränkungen der Kommunikation erst, mindestens zwei Millionen.

      Die Behinderung der EU- Reisefreiheit erst.
      Avatar
      schrieb am 09.08.11 23:52:42
      Beitrag Nr. 162 ()
      Zitat von BauntyHunter:
      Zitat von DeppenBoerse: Der Typ rafft es nicht. Zum Glück haben solche Stammtisch-Parolen-Schwinger in Deutschland nix zu sagen.. (außer am Stammtisch natürlich..) ;)



      Dafür können wir wirklich DANKBAR sein, daß solche Typen nichts zu sagen haben.


      Wir würden wieder in die Steinzeit versetzt oder noch schlimmer....




      Wenn das so weiter geht muss es heissen ..... "NOCH nichts zu sagen haben" :p



      grüsse
      Avatar
      schrieb am 10.08.11 17:55:08
      Beitrag Nr. 163 ()
      Zitat von Jockelsoy: Wenn das so weiter geht muss es heissen ..... "NOCH nichts zu sagen haben"
      Realistisch betrachtet wird deine Teilhabe an Entscheidungen dieser Gesellschaft auf deine Wählerstimme beschränkt bleiben. Dies auch deshalb, weil du deine gesellschaftspolitische Arbeit auf das Internet beschränkst, und dort bringt du nichts voran. Wenn du wirklich was ändern willst, mußt du das anders machen, nämlich runter vom Sofa bzw. weg vom PC und draußen was auf die Beine stellen.
      Avatar
      schrieb am 10.08.11 19:59:22
      Beitrag Nr. 164 ()
      Liebe Bessermenschen, die ihr so besser seid, so unerreichbar göttlich und voll von schönen Gedanken. Alles ist so friedlich und ruhig, so wunderbar richtig wie es ist und Fragen stellen sich keine.
      Avatar
      schrieb am 10.08.11 23:33:46
      Beitrag Nr. 165 ()
      Zitat von Friseuse: Liebe Bessermenschen, die ihr so besser seid, so unerreichbar göttlich und voll von schönen Gedanken. Alles ist so friedlich und ruhig, so wunderbar richtig wie es ist und Fragen stellen sich keine.
      Mich kannst du nicht meinen, ich bin 'ne Sau, außerdem charakterschwach. ;)
      Avatar
      schrieb am 10.08.11 23:36:36
      Beitrag Nr. 166 ()
      Zitat von Harald-Blauzahn:
      Zitat von Friseuse: Liebe Bessermenschen, die ihr so besser seid, so unerreichbar göttlich und voll von schönen Gedanken. Alles ist so friedlich und ruhig, so wunderbar richtig wie es ist und Fragen stellen sich keine.
      Mich kannst du nicht meinen, ich bin 'ne Sau, außerdem charakterschwach. ;)
      Unter uns, Friseuse, ich würde auch gerne ein paar Typen foltern. Ist aber leider verboten. Da muß man sich dran halten. ;)
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 11.08.11 19:56:43
      Beitrag Nr. 167 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.934.213 von Harald-Blauzahn am 10.08.11 23:36:36abgesehen von den Diffamierungen und persönlichen Verunglimpfungen gegen meine Person als diversen Clubmembers die Argumente ausgingen, war/ist das durchaus eine hochinteressante Diskussion und ich bin noch völlig von der Rolle daß man anderer Meinung sein kann, als ich/wir den guten. Wie weltfremd. Naja solange man nicht selbst betroffen ist hat man immer leicht reden, denke ich.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.08.11 20:11:05
      Beitrag Nr. 168 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.939.738 von olcapri am 11.08.11 19:56:43solange man nicht selbst betroffen ist hat man immer leicht reden

      dem kann ich nur zustimmen. Über diesen satz solltest du nochmal intensiv nachdenken
      Avatar
      schrieb am 11.08.11 20:31:07
      Beitrag Nr. 169 ()
      Zitat von MFC500: solange man nicht selbst betroffen ist hat man immer leicht reden

      dem kann ich nur zustimmen. Über diesen satz solltest du nochmal intensiv nachdenken



      Das mußt Du ihm schon erklären, Alleine kommt er, auch nicht mit Hilfe von 10 Friseusen, auf die Lösung.

      "Er" beschwert sich ständig (mit ständig meine ich auch andere von ihm besuchten Threads), über Beleidigungen. "Er" ist selber kaum in der Lage ein Posting ohne Beleidigungen zu verfassen.

      WAS dabei rauskommt, kann man sehr schön in diesem Thread verfolgen.



      Hier schreibt er dann, daß er jedem Kindesmörder ersteinmal die Fingernägel rausreißen würde....
      Zitat von olcapri: wie gut das ich nicht Polizist bin. Bei mir hätte der typ erst einmal ein paar schallende Ohrfeigen zur Begrüßung bekommen, selbstverständlich ohne hierüber eine Aktennotiz zu machen.

      Jedem nachgewiesenen kindsmörder sollte man zur Begrüßung im Knast erst mal die Fingernägel rausreißen und natürlich in den Maßregelvollzug mit einigen anderen schweren Straftätern einbuchten.



      Hier will er von dem Fingernägel rausreißen nichts mehr wissen, bzw. versucht es ins Lächerliche/Ironische zu ziehen

      Zitat von olcapri: Wenn Du jetzt die Chance hättest, würdest Du mir am liebsten in die Fresse hauen und Fingernägel rausreißen, stimmts

      NEIN, wo denkst Du hin?! Vielleicht einmal den Kopf unter Wasser halten, damit Du klarer denkst. ;) (Achtung ironie!)

      Nein, natürlich nicht, aber ich kann euere Denke wirklich wirklich nicht verstehen!!! Natürlich darf man in D niemanden totfoltern, aber ........



      Und die Friseuse behauptet dann man würde ihm etwas unterstellen und verallgemeinert diese Aussage auch direkt :rolleyes:
      Zitat von Friseuse: Was für Unterstellungen nicht nur hier gebraucht werden:rolleyes:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.08.11 21:46:59
      Beitrag Nr. 170 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.939.913 von BauntyHunter am 11.08.11 20:31:07na da haste dir ja so richtig Mühe gegeben. Sehr schön. 6 setzen.
      Avatar
      schrieb am 11.08.11 23:29:56
      Beitrag Nr. 171 ()
      Zitat von olcapri: abgesehen von den Diffamierungen und persönlichen Verunglimpfungen gegen meine Person...
      Jetzt wirst du richtig witzig. :laugh:
      Avatar
      schrieb am 13.08.11 14:19:05
      Beitrag Nr. 172 ()
      Zitat von Harald-Blauzahn:
      Zitat von Jockelsoy: Wenn das so weiter geht muss es heissen ..... "NOCH nichts zu sagen haben"
      Realistisch betrachtet wird deine Teilhabe an Entscheidungen dieser Gesellschaft auf deine Wählerstimme beschränkt bleiben. Dies auch deshalb, weil du deine gesellschaftspolitische Arbeit auf das Internet beschränkst, und dort bringt du nichts voran. Wenn du wirklich was ändern willst, mußt du das anders machen, nämlich runter vom Sofa bzw. weg vom PC und draußen was auf die Beine stellen.



      Realistisch betrachtet bin ich runter vom Sofa und weg vom PC gekommen und habe draussen was auf die Beine gestellt. Ich bin vor 7 Jahren ausgewandert und habe es alleine und ohne Staat geschafft etwas auf die Beine zustellen.

      Dein schöner Absatz behauptet weiterhin das du weisst, das meine gesellschaftspolitische Arbeit sich ebenfalls nur auf das Internet beschränkt.

      Ich lass das mal einfach alles stehen, denn dir irgendetwas zu erklären hat eh keinen Wert. Du weisst ja eh schon alles (besser) . Typisch deutsch !




      grüsse
      Avatar
      schrieb am 14.08.11 13:46:54
      Beitrag Nr. 173 ()
      Zitat von Jockelsoy: Ich bin vor 7 Jahren ausgewandert und habe es alleine und ohne Staat geschafft etwas auf die Beine zustellen. Dein schöner Absatz behauptet weiterhin das du weisst, das meine gesellschaftspolitische Arbeit sich ebenfalls nur auf das Internet beschränkt.
      Und damit habe ich richtig gelegen, denn wenn du im Ausland lebst, kannst du dich in persona höchstens sporadisch am gesellschaftspolitischen Leben in Deutschland beteiligen.

      Ich empfehle dir, die Staatsbürgerschaft deiner neuen Heimat anzunehmen, dort in eine Partei einzutreten (Rechtsparteien gibt dort sicher auch) und Deutschland endlich emotional den Rücken zu kehren. Menschen, die sich verdrückt habe und uns aus der Ferne erklären wollen, was bei uns alles scheiße ist und was wir hier zu tun haben, brauchen wir nämlich nicht.
      Avatar
      schrieb am 14.08.11 14:19:19
      Beitrag Nr. 174 ()
      Das Urteil bleibt ein No Go, tritt Recht und Gerechtigkeit und ist auch durch eine mit Verrechnung werbende Justizpressestelle nicht zu hübschen.
      Avatar
      schrieb am 14.08.11 16:45:30
      Beitrag Nr. 175 ()
      Zitat von Harald-Blauzahn:
      Zitat von Jockelsoy: Ich bin vor 7 Jahren ausgewandert und habe es alleine und ohne Staat geschafft etwas auf die Beine zustellen. Dein schöner Absatz behauptet weiterhin das du weisst, das meine gesellschaftspolitische Arbeit sich ebenfalls nur auf das Internet beschränkt.
      Und damit habe ich richtig gelegen, denn wenn du im Ausland lebst, kannst du dich in persona höchstens sporadisch am gesellschaftspolitischen Leben in Deutschland beteiligen.

      Ich empfehle dir, die Staatsbürgerschaft deiner neuen Heimat anzunehmen, dort in eine Partei einzutreten (Rechtsparteien gibt dort sicher auch) und Deutschland endlich emotional den Rücken zu kehren. Menschen, die sich verdrückt habe und uns aus der Ferne erklären wollen, was bei uns alles scheiße ist und was wir hier zu tun haben, brauchen wir nämlich nicht.


      Depp !
      Die linken Deutschen erklären doch dem Rest der Welt wie alles funktionieren soll. Immer meinen sie die Weisheit mit Löffeln gefressen zu haben. Du bist dafür ein fabelhaftes Beispiel.
      Nichts wissen aber rumbellen. Mal zu Deiner Info : Man hier die Saatsbürgerschaft nicht so leicht erlangen. In Deinem tollen Deutschland bekommt sie ja jeder Muffti nachgeworfen ... das gilt aber eben nicht für andere Länder. Hier z.B. bekommt man die Staatsbürgerschaft erst wenn man 30 Jahre im Land und ohne Makel im Führungszeugnis gelebt hat. (Du wirst hier auch ganz schnell raus geworfen wenn du schwer straffällig wirst)
      Hätte ich die Möglichkeit ... ich würde die deutsche Staatsbürgerschaft direkt ablegen und eine von hier annehmen.
      Deine Empfehlung ist also wie das meiste was du da rumkrickeslt ohne Sinn weil Du eben nicht bescheid weisst ! Halt dich einfach besser zurück, denn wenn man keine Ahnung hat sollte man einfach mal die ...... halten !

      grüsse

      PS : Die Linken in Deutschland sollen erstmal lernen das andere Staaten (ob USA, Russland, Schweiz, Griechenland ... etc) eigenständige Rechtssysteme sind. Die wollen allen sagen wie alles zu laufen hat aber wenns mal umgedreht geht dann fangt ihr an zu heulen. Armseelige linke Weltverbesserer :keks:
      Avatar
      schrieb am 14.08.11 20:43:28
      Beitrag Nr. 176 ()
      Zitat von Jockelsoy: Nichts wissen aber rumbellen. Mal zu Deiner Info : Man hier die Saatsbürgerschaft nicht so leicht erlangen. In Deinem tollen Deutschland bekommt sie ja jeder Muffti nachgeworfen ... das gilt aber eben nicht für andere Länder. Hier z.B. bekommt man die Staatsbürgerschaft erst wenn man 30 Jahre im Land und ohne Makel im Führungszeugnis gelebt hat.
      Du hast schon weider Probleme mit der Logik. Woher soll ich wissen, dass die die Staatsbürgerschaft dort nicht so schnell annehmen kannst, wenn ich nicht weiß, wohin du ausgeandert bist?

      Außerdem hast du schauderhafte Umgangsformen. Bleib bloß dort, wo du bist und komm nie wieder zurück.
      Avatar
      schrieb am 14.08.11 21:02:45
      Beitrag Nr. 177 ()
      Zitat von Harald-Blauzahn:
      Zitat von Jockelsoy: Nichts wissen aber rumbellen. Mal zu Deiner Info : Man hier die Saatsbürgerschaft nicht so leicht erlangen. In Deinem tollen Deutschland bekommt sie ja jeder Muffti nachgeworfen ... das gilt aber eben nicht für andere Länder. Hier z.B. bekommt man die Staatsbürgerschaft erst wenn man 30 Jahre im Land und ohne Makel im Führungszeugnis gelebt hat.
      Du hast schon weider Probleme mit der Logik. Woher soll ich wissen, dass die die Staatsbürgerschaft dort nicht so schnell annehmen kannst, wenn ich nicht weiß, wohin du ausgeandert bist?

      Außerdem hast du schauderhafte Umgangsformen. Bleib bloß dort, wo du bist und komm nie wieder zurück.


      Dann spiel dich hier gefälligst nicht so auf wenn du keine Ahnung hast wie es in der Welt aussieht Zitat : " Ich empfehle dir, die Staatsbürgerschaft deiner neuen Heimat anzunehmen, dort in eine Partei einzutreten (Rechtsparteien gibt dort sicher auch) und Deutschland endlich emotional den Rücken zu kehren."
      Ich sag .. wenn man nicht weiss was abläuft sollte man solche aussagen einfach nicht treffen . Aber das scheint dir ja wurscht zu sein. Für mich ist dieses Gespräch beendet.

      keine Angst .. ich bleibe da wo ich bin. dafür brauche ich keinen kommentar von dir ! definitiv nicht . ... oder meinst du etwa ich würde freiwillig nochmal nach deutschland kommen und dieses tolle System unterstützen ? :laugh:


      grüsse
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 22.08.11 20:50:00
      Beitrag Nr. 178 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.950.205 von Jockelsoy am 14.08.11 21:02:45so, ihr neunmalklugen Oberlehrer, die ihr meint, daß dem Vogel ein "Schmerzensgeld" zusteht" :mad:

      es geht weiter!!!

      quelle:
      http://www.bild.de/news/inland/magnus-gaefgen/land-hessen-le…


      Wiesbaden – Steht dem Kindermörder Magnus Gäfgen gar keine Entschädigung zu? Das Landgericht Frankfurt hatte ihm eine Zahlung zugesagt – doch jetzt das: Das Land Hessen legt Berufung gegen die Gerichtsentscheidung ein. Das Urteil sei falsch, weil der Kläger nie einen Anspruch auf Geldentschädigung erhoben, sondern immer nur Schmerzensgeld gefordert habe, sagte Innenminister Boris Rhein (CDU) in Wiesbaden.

      Das Gericht sei nicht befugt, einer Partei etwas zuzusprechen, was nicht beantragt sei. Allein deshalb hätte die Klage abgewiesen werden müssen.

      Rhein betonte, entscheidender sei jedoch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Das hatte im Fall Gäfgen entschieden, dass die Folterandrohung zwar ein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention war. Gäfgen habe jedoch Genugtuung erhalten. Denn die deutschen Gerichte hätten den Verstoß „ausdrücklich und unzweideutig anerkannt”. Außerdem seien die beiden Polizeibeamten strafrechtlich verfolgt und verurteilt worden. Damit seien Mittel ergriffen worden, um die Nachteile Gäfgens auszugleichen.

      „Exakt dies ist geschehen, und zwar durch die Missbilligung der Folterandrohung im abgeschlossenen Strafprozess”, sagte Rhein. Deshalb halte er eine finanzielle Entschädigung für nicht mehr geboten.

      Land sieht Mängel bei Beweisführung

      Außerdem erkennt das Land Hessen nach eigenen Angaben „ganz erhebliche Mängel” in der Beweiswürdigung des Landgerichts. Das Urteil habe zudem einen wegweisenden Charakter für alle anderen Fälle dieser Art. Schon allein deshalb scheine die Berufung geboten.

      Das Landgericht Frankfurt am Main hatte dem 36-jährigen Gäfgen Anfang August „wegen schwerer Verletzung der Menschenwürde” eine Entschädigung in Höhe von 3000 Euro plus Zinsen zugesprochen. Seine Klage auf Schmerzensgeld wies die Kammer jedoch ab.

      Der Vorsitzende Richter begründete die Entschädigung damit, dass Gäfgen bei der Vernehmung nach seiner Festnahme im Jahr 2002 die Zufügung von erheblichen Schmerzen nicht nur angedroht, sondern auch schon die Umsetzung in die Wege geleitet worden sei.

      Ein Anspruch auf Schmerzensgeld hingegen gebe es nicht, weil diese eine Verletzung des Körpers oder eine Schädigung der Gesundheit voraussetze.

      Der ehemalige Jurastudent Gäfgen hatte Ende September 2002 den elfjährigen Bankierssohn Jakob von Metzler in Frankfurt entführt und ermordet. Die Polizei wähnte den Jungen noch am Leben und drohte Gäfgen mit Gewalt, um das Versteck des Kindes zu erfahren. Daraufhin führte der junge Mann die Beamten zur Leiche.
      Avatar
      schrieb am 23.08.11 09:34:37
      Beitrag Nr. 179 ()
      Zitat von olcapri: Außerdem erkennt das Land Hessen nach eigenen Angaben „ganz erhebliche Mängel” in der Beweiswürdigung des Landgerichts. Das Urteil habe zudem einen wegweisenden Charakter für alle anderen Fälle dieser Art.
      Das klingt so, als ob in Hessen während der Vernehmung ständig gefoltert wird. :laugh:
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 23.08.11 12:56:55
      Beitrag Nr. 180 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.988.522 von Oberamtsrat am 23.08.11 09:34:37Frankfurter Schule ist Verkündung und Veröffentlichung, nicht ihre Umsetzung in die Praxis.

      Nicht mal ein Stromkabel wurde gezeigt, freundlich in dem Stil * http://www.rudolph-michael.de/Macdolph%20Wallpaper/Fun%20Wal… angesprochen wurde der Mörder auch nicht.
      Avatar
      schrieb am 23.08.11 12:59:50
      Beitrag Nr. 181 ()
      Zitat von Friseuse: Frankfurter Schule ist Verkündung und Veröffentlichung, nicht ihre Umsetzung in die Praxis.
      Keine Angst, die wollen nur spielen. ;)
      Avatar
      schrieb am 23.08.11 16:30:15
      Beitrag Nr. 182 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.988.522 von Oberamtsrat am 23.08.11 09:34:37Solange die Todesstrafe in Hessen noch erlaubt ist, ist Folter doch wohl das kleinere Übel :laugh:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 23.08.11 19:48:34
      Beitrag Nr. 183 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.991.016 von BauntyHunter am 23.08.11 16:30:15quelle wikipedia.

      http://de.wikipedia.org/wiki/Verfassung_des_Landes_Hessen

      Ein vielzitiertes juristisches Kuriosum stellt in diesem Zusammenhang Art. 21 Abs. 1 HV dar, nach dem für besonders schwere Verbrechen die Todesstrafe verhängt werden kann.[2] Diese Regelung ist jedoch gegenstandslos, da das deutsche Strafgesetzbuch die Todesstrafe nicht vorsieht und aufgrund der Bundesverfassung auch nicht vorsehen darf (Art. 102 GG).

      ende

      d.h. rein theoretisch hätte der Richter den Gäfgen auch mit dem Tod bestrafen können, um ein Zeichen zu setzen, evtl gleich mit Zusatz:

      Da das Land Hessen aufgund des Bundesrechtes jedoch keine Möglichkeit sieht, diese einzig wahre Strafe für einen feigen Kindsmörder, wie Sie einer sind, nämlich die Todesstrafe zu vollstrecken, wird das urteil in lebenslänglich ohne Möglichkeit einer Freilassung umgewandelt.

      Wäre ein solches Urteil möglich gewesen?! so jetzt mal rein juristisch gefragt?!
      Avatar
      schrieb am 23.08.11 21:37:37
      Beitrag Nr. 184 ()
      So gesehen ist ja alles wieder möglich... angefangen bei Folterei....
      Avatar
      schrieb am 23.08.11 22:00:51
      Beitrag Nr. 185 ()
      Zitat von olcapri: d.h. rein theoretisch hätte der Richter den Gäfgen auch mit dem Tod bestrafen können ... Wäre ein solches Urteil möglich gewesen?! so jetzt mal rein juristisch gefragt?!
      Falls diese Frage wirklich ernst gemeint ist: Nein, das wäre nicht möglich gewesen. Richter sind an Recht und Gesetz gebunden.

      PS: Eine ziemlich dumme Frage von dir, das nur am Rande.
      Avatar
      schrieb am 23.08.11 23:06:17
      Beitrag Nr. 186 ()
      Zitat von Rostlaube: Falls diese Frage wirklich ernst gemeint ist: Nein, das wäre nicht möglich gewesen. Richter sind an Recht und Gesetz gebunden.

      PS: Eine ziemlich dumme Frage von dir, das nur am Rande.


      Dann lies bloß nicht den ganzen Thread :ee: :D :D
      Avatar
      schrieb am 24.08.11 20:24:41
      Beitrag Nr. 187 ()
      ach was seid ihr ja wieder nett zu mir :D

      Mann, hier das Maul aufreißen, aber wenn ich Euch persönlich gegenüber stehen würde, dann würdet ihr vor Angst knieschlotternd auf den Boden starren... :laugh:

      Nichts als pubertär-dümmliche Beiträge von Euch zu lesen.

      PS: Natürlich ist ein Richter an Recht und Gesetz gebunden; nichtsdestrotz auch frei in seiner Entscheidung (siehe "Richter Gaspedal") und von daher meine ich, hätte er auch ein Zeichen setzen können.

      Aber was reg ich mich auch. Ich vestehe ja vollkommen, daß ihr gesichtlosen Figuren es nicht leiden könnt, das das Land Hessen in Revision geht und der nächste Richter endlich mal zu einer vernünftigen Entscheidung kommen wird!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 24.08.11 21:06:01
      Beitrag Nr. 188 ()
      Zitat von olcapri: PS: Natürlich ist ein Richter an Recht und Gesetz gebunden; nichtsdestrotz auch frei in seiner Entscheidung...
      Das widerspricht sich. Da du offenbar etwas schwerfällig bist, was das Begreifen unserer Rechtsordnung angeht, erkläre ichs dir ganz einfach: An Recht und Gesetz gebunden heißt unter anderem, dass er (der Richter) nur die Strafen verhängen kann, die im Strafgesetzbuch (oder anderen Strafvorschriften) vorgesehen sind. Und im Strafgesetzbuch steht in § 211 (Mord) eindeutig drin, was es dafür gibt, nämlich lebenslänglich. Von Todesstrafe steht da nichts, die Todestrafe ist mit unserer Verfassung nämlich abgeschafft worden.

      Jetzt begriffen? :rolleyes:

      Ich kann dir das auch anders erklären: Wenn ein Richter das tun würde, was du geschrieben hast, würde er sich bis auf die Knochen blamieren. Sein Justizminister würde ihn vermutlich auf seinen Geisteszustand untersuchen lassen, um ihn in den Ruhestand versetzen zu können. In den Justizbehörden ist das anders als hier, da macht man sich gerne mit nervigen Extratouren und absurden Rechtsmeinungen lächerlich. Richter ist nämlich ein Beruf mit einem gewissen Sozialprestige, von der guten Bezahlung und den Karrierechancen ganz zu schweigen.
      Avatar
      schrieb am 24.08.11 21:31:03
      Beitrag Nr. 189 ()
      Zitat von olcapri: ach was seid ihr ja wieder nett zu mir :D

      Mann, hier das Maul aufreißen, aber wenn ich Euch persönlich gegenüber stehen würde, dann würdet ihr vor Angst knieschlotternd auf den Boden starren... :laugh:

      Nichts als pubertär-dümmliche Beiträge von Euch zu lesen.

      PS: Natürlich ist ein Richter an Recht und Gesetz gebunden; nichtsdestrotz auch frei in seiner Entscheidung (siehe "Richter Gaspedal") und von daher meine ich, hätte er auch ein Zeichen setzen können.

      Aber was reg ich mich auch. Ich vestehe ja vollkommen, daß ihr gesichtlosen Figuren es nicht leiden könnt, das das Land Hessen in Revision geht und der nächste Richter endlich mal zu einer vernünftigen Entscheidung kommen wird!



      Wenn Du nicht für Folter bist, wer dann :laugh:

      Primitive Menschen == primitive Methoden.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 24.08.11 22:40:05
      Beitrag Nr. 190 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.998.356 von BauntyHunter am 24.08.11 21:31:03Für Folter ist bei dem Gäfgen kein Mensch, für deren Androhung auch nicht.

      Todesstrafe ist voller als vollstens obsolet.

      Die Welt wartet auf die Suizidnachricht, sonst verschimmelt er und das ist auch in Ordnung.

      Das Urteil mit mittelbarer Belohnung für Mord wird noch kassiert, dann passt auch das.
      Avatar
      schrieb am 25.08.11 13:46:35
      Beitrag Nr. 191 ()
      Zitat von Friseuse: Für Folter ist bei dem Gäfgen kein Mensch, für deren Androhung auch nicht.

      Todesstrafe ist voller als vollstens obsolet.
      Lies mal den ganzen Thread, da steht das anders drin. :laugh:

      Für mich ist der Gäfgen ein Psychopath, z. B. weil er eine Stiftung 'zur Unterstützung von Kindern, die Opfer einer Straftat wurden' einrichten wollte. Wegen der besonderen Schwere der Schuld, die das Gericht festgestellt hat, beträgt seine statistische Haftdauer 23-25 Jahre. Von mir aus kann er noch länger brummen. Das fände ich gut. Was ich aber nicht gut finde, ist die Tatsache, daß andere Psychopathen den Fall zum Anlaß nehmen, um eine Abschaffung des Rechststaats zu verlangen. Da muß man als vernünftiger Mensch Flagge zeigen.
      Avatar
      schrieb am 25.08.11 14:16:33
      Beitrag Nr. 192 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.998.017 von olcapri am 24.08.11 20:24:41:laugh: Im Internet bläst sich mal wieder eine Mücke zum ELefanten auf.. *LOL*


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