Kann man Aktiengewinne mit Altverlusten verrechnen? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 11.08.11 21:34:49 von
neuester Beitrag 11.08.11 22:54:08 von
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Hallo,
ich habe in diesem Jahr Gewinne gemacht mit Aktien,die ich nach dem 1.1.2009 gekauft habe.Kann ich diese Gewinne mit Verlusten aus Aktien- Fonds- und Zertifikateverkäufen aus dem Jahr 2008 im Rahmen der Steuererklärung 2011 verrechnen?
Vielen Dank für sachkundige Hinweise im Voraus!
Gruß
bolro
ich habe in diesem Jahr Gewinne gemacht mit Aktien,die ich nach dem 1.1.2009 gekauft habe.Kann ich diese Gewinne mit Verlusten aus Aktien- Fonds- und Zertifikateverkäufen aus dem Jahr 2008 im Rahmen der Steuererklärung 2011 verrechnen?
Vielen Dank für sachkundige Hinweise im Voraus!
Gruß
bolro
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.940.199 von bolro am 11.08.11 21:34:49Hallo bolro,
JA - kannst Du grundsätzlich.
Du bekommst am Jahresende eine Steuerbescheinigung von Deiner Bank über die in 2011 bezahlte Abgeltungssteuer.
Damit kannst Du dann die auf Kursgewinne bezahlte AbgSteuer in Deiner Steuererklärung mit Deinen festgestellten Altverlusten verrechnen.
Rene
JA - kannst Du grundsätzlich.
Du bekommst am Jahresende eine Steuerbescheinigung von Deiner Bank über die in 2011 bezahlte Abgeltungssteuer.
Damit kannst Du dann die auf Kursgewinne bezahlte AbgSteuer in Deiner Steuererklärung mit Deinen festgestellten Altverlusten verrechnen.
Rene
Hallo,
Voraussetzung ist aber, dass die damaligen Verluste auch steuerbar waren (also innerhalb der Spekulationsfrist verkauft wurde). Und zudem, dass sie auch in der Steuererklärung für 2008 angegeben wurden (du solltest einen Feststellungsbescheid bekommen haben).
Wichtig für die zukünftige Erklärung ist dann noch - neben der Erklärung der Gewinne natürlich - ein Kreuz bzw. eine Eins in Zeile 59 der Anlage KAP.
MfG Stefan
Voraussetzung ist aber, dass die damaligen Verluste auch steuerbar waren (also innerhalb der Spekulationsfrist verkauft wurde). Und zudem, dass sie auch in der Steuererklärung für 2008 angegeben wurden (du solltest einen Feststellungsbescheid bekommen haben).
Wichtig für die zukünftige Erklärung ist dann noch - neben der Erklärung der Gewinne natürlich - ein Kreuz bzw. eine Eins in Zeile 59 der Anlage KAP.
MfG Stefan
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