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    Verlustausgleich für 2010 verpasst, doch noch ein Weg? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.08.11 02:19:31 von
    neuester Beitrag 02.09.11 15:36:24 von
    Beiträge: 9
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      schrieb am 23.08.11 02:19:31
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo und Guten Tag,

      ich habe in 2010 bei einer Bank fast gleich hohe Verluste im Deopot wie Gewinne bei einer anderen. Dummerweise habe ich die Verlustbescheinigung/Ausgleich im Dez 2010 verpasst. So bleibe ich auf mehrern tausend Euro Steuern sitzen ... und wer weiß, wann da noch mal Gewinne entstehen :-((

      Gibt es doch noch eine Möglichkeit einen Ausgleich für 2010 mit der Steuererklärung zu erzielen?

      Dank und Gruß

      Johannes
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 23.08.11 08:18:07
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.987.847 von tallJ am 23.08.11 02:19:31Gibt es doch noch eine Möglichkeit einen Ausgleich für 2010 mit der Steuererklärung zu erzielen?



      die verlustvort. bleiben bestehen und du kannst diese steuerlich geltend machen oder mit gewinnen verrechnen lassen
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 23.08.11 08:20:35
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.988.088 von dig101 am 23.08.11 08:18:07Gibt es doch noch eine Möglichkeit einen Ausgleich für 2010 mit der Steuererklärung zu erzielen?


      wenn du dieses datum verpasst hast geht es für 2010 nicht mehr aber sie bleiben ja wie geschrieben bestehen
      Avatar
      schrieb am 23.08.11 11:32:03
      Beitrag Nr. 4 ()
      Danke für die Bestätigung meines bösen Erwachens ... drücke 6000€ Steuer ab und bekäme "eigentlich" alles wieder zurück.

      UND DIESE REGELUNG NEHMEN ALLE EINFACH SO HIN? Wo doch sonst schon wegen steuerlicher Nickligkeiten von Interessen- und Verbraucherverbänden geklagt wird. Das ist doch für Otto-Normalo eine absolute Falle, gerade weil für die Steuererklärung und Analge KAP alles erst mal zu sammeln ist.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 23.08.11 15:33:12
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.989.284 von tallJ am 23.08.11 11:32:03Du hast doch die Möglichkeit des Verlustaugleiches. Der Neuverlust verfällt doch auch nicht, sondern wird mit allen zukünftigen Erträgen (laufend und Veräußerung) verrechnet bzw. vorgetragen, sofern Du nicht in 2011 oder später eine Verlustbescheinigung anforderst.

      Wer sich nicht informiert und steuerliche Wahlrechte nicht ausnutzt, kann ja gerne klagen...Aber mehr als die (Wahl-)Möglichkeiten einzuräumen, bleibt dem Gesetzgeber nun wirklich nicht. Willst Du jetzt auch noch vor Dir selbst beschützt werden?

      Gruß
      Taxadvisor
      2 Antworten

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      Avatar
      schrieb am 23.08.11 15:56:24
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.990.609 von Taxadvisor am 23.08.11 15:33:12mehr als die (Wahl-)Möglichkeiten einzuräumen, bleibt dem Gesetzgeber nun wirklich nicht

      Werter Taxadvisor,

      1. Ich verstehe doch richtig, dass ich jetzt mit meiner Einkommensteuererklräung für 2010 per "Anlage KAP" nicht mehr an meine 6000€ Kapitalertragsteuer rankomme, die ich dem Staat eigentlich nicht schulde, weil ich insegesamt über beide Depots gar keine Gewinne in 2010 gemacht habe, oder?

      2. Vor mir selber schützen ... birgt ja schon eine gewisse Häme. Ich finde die Vorstellung, dass man nach Abschluss eines Jahres alles bilanziert und die tatsächliche Kapitalertrag-Steuerschuld ermittelt und ausgleicht nicht so abwegig. In diesem Sinne läuft doch die ganze private Steuererklärung.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 23.08.11 16:26:35
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.990.754 von tallJ am 23.08.11 15:56:24Die 6.000 gibt es nicht wieder und wenn Du ab morgen Hartz4 beziehst, ist das in der Tat ärgerlich. Sofern Du aber weiterhin Kapitalerträge (oberhalb des Pauschbetrages) erzielst, werden diese solange steuerfrei ausgezahlt, bis die EUR 6.000 wieder drin sind (der Pauschbetrag sollte also zumindest bei der anderen Bank eingereicht werden).

      Die Idee ist nicht abwegig. Der Gesetzgeber hat sich jedoch für einen anderen Weg entschieden, weil er (in der Theorie) wesentlich einfacher zu handhaben ist und man dann in vielen Fällen ohne Veranlagung auskommt. Deine Idee würde im Mehr-Bankenfall zu wesentlich häufigeren Veranlagungen führen und würde gleichzeitig den Vortrag des Verlusttopfes unmöglich machen.

      Schließlich wurden die Varianten und Möglichkeiten ja auch immer wieder in allen Medien und auch hier im Forum diskutiert. Und ein wenig Information zu den steuerlichen Fragen der Kapitalanlage schadet nicht.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 02.09.11 11:09:00
      Beitrag Nr. 8 ()
      habe da doch noch eine Frage, kam mir in den Sinn, nachdem mir unser aller Finanzminister über eine Mitarbeiterin mitteilen ließ, dass ...

      "...würde dies die Banken in allen Fällen, in denen zwischenzeitlich im neuen Jahr bereits angefallene Erträge mit den auf dieses Jahr vorgetragenen Verlusten verrechnet wurden, vor organisationstechnisch nicht zu bewältigende Probleme stellen...."

      Wo soll denn das Problem sein???: Die Bank kann doch jederzeit im Folgejahr den Verlust aus dem Vorjahr - soweit nicht durch neue Gewinne geschmolzen - aus dem Verlusttopf herausnehmen, mir das bescheinigen und das ganze wird in der KAP mit besteuerten Gewinnen aus dem Vorjahr verrechnet? Meinetwegen kann Sie dafür 50€ abkassieren, aber wo ist den das (nicht zu bewältiegende) Problem?

      Nochmals Dank

      Johannes
      Avatar
      schrieb am 02.09.11 15:36:24
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hallo Johannes,

      Die Bank kann doch jederzeit im Folgejahr den Verlust aus dem Vorjahr - soweit nicht durch neue Gewinne geschmolzen - aus dem Verlusttopf herausnehmen, mir das bescheinigen und das ganze wird in der KAP mit besteuerten
      Nein, das ginge schon mal nicht, denn der bereits "geschmolzene" Verlust bzw. besser die Gewinne, welche dazu geführt hatten, müssten quasi nachversteuert werden. Und da das ganze dann ohne Geldzufluß geschehen müsste, gäbe es gar kein Geld zum abschöpfen. Ergo müsste die Bank ggf. das Geld eintreiben.

      Meinetwegen kann Sie dafür 50€ abkassieren, aber wo ist den das (nicht zu bewältiegende) Problem?
      Ein unüberwindliches Problem gibt es da sicherlich nicht, es ist aber einfach nicht gewollt, um die Abgeltungsteuer möglichst einfach zu halten (viele sagen ja, dass sie aktuell schon viel zu kompliziert ist).

      Ich kann deinen Ärger aber sehr wohl nachvollziehen, imho ist es sogar eine regelrechte Sonderregel, dass man sich schon im laufenden Jahr zwingend und aktiv um die Steuerbehandlung kümmern muss. Und zweitens, dass nicht mehr in jedem Fall ein Steuerjahr für sich alleine zählt (das ist in manchen Fällen aber auch ein Vorteil, den man gezielt nutzen kann).
      Es mag sein, dass die ausgeschlossene Verlustverrechnung nach vergessenem Antrag nicht rechtens ist; das müssten dann aber die Gerichte klären (oder der Gesetzgeber von sich aus), noch steht es aber im Gesetz und daran müssen sich natürlich auch die Finanzämter halten.

      MfG Stefan


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