Klage schon in Vorbereitung DGB: Hartz IV bleibt verfassungswidrig - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 05.09.11 11:38:26 von
neuester Beitrag 06.09.11 22:21:40 von
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Klage schon in Vorbereitung DGB: Hartz IV verfassungswidrig
Diese Erkenntnis ist keine grosse Überraschung
Die im Frühjahr beschlossene Hartz-IV-Reform mit neuberechne…
Die Bundesregierung hat nicht nur die Vorgaben zur Frist überschritten sondern auch die Vorgaben des BVerfG im Bezug auf die Berechnung der Hartz IV/ALG II Regelsätze nicht angemessen umgesetzt
BVerfG, 1 BvL 1/09 vom 9.2.2010, Absatz-Nr. (1 - 220)... 135…
Eine neuerliche Klage vor dem BVerfG ist die logische Konsequenz.
Hartz IV: Beschwerde vorm Europäischen Gerichtshof
Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrech…
Diese Erkenntnis ist keine grosse Überraschung
Die im Frühjahr beschlossene Hartz-IV-Reform mit neuberechne…
Die Bundesregierung hat nicht nur die Vorgaben zur Frist überschritten sondern auch die Vorgaben des BVerfG im Bezug auf die Berechnung der Hartz IV/ALG II Regelsätze nicht angemessen umgesetzt
BVerfG, 1 BvL 1/09 vom 9.2.2010, Absatz-Nr. (1 - 220)... 135…
Eine neuerliche Klage vor dem BVerfG ist die logische Konsequenz.
Hartz IV: Beschwerde vorm Europäischen Gerichtshof
Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrech…
Ob die Klage bei der Gleichschaltuung des BVerfG mit der Regierung was bringt?
Der Europäische Gerichtshof wird in der Regel auch nur dann aktiv, wenn es um Menschenrechtsverletzungen außerhalb der NATO-Staaten geht, oder wie im Falle der Türkei übergeordnete politische Interessen stehen. Außerdem akzeptiert der Europäische Gerichtshof sehr wohl die jeweiligen gesetzlichen Regelungen der Mitgliedsstaaten, bzw. stellt diese erst gar nicht in Frage. Leider.
Der Europäische Gerichtshof wird in der Regel auch nur dann aktiv, wenn es um Menschenrechtsverletzungen außerhalb der NATO-Staaten geht, oder wie im Falle der Türkei übergeordnete politische Interessen stehen. Außerdem akzeptiert der Europäische Gerichtshof sehr wohl die jeweiligen gesetzlichen Regelungen der Mitgliedsstaaten, bzw. stellt diese erst gar nicht in Frage. Leider.
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.043.269 von derdieschnautzelangsamvollhat am 05.09.11 11:45:27Das BVerfG ist an das Grundgesetz und nicht an den Willen der Herrschenden gebunden.
Klage hin oder her, die Regierung wird natürlich wissen dieses unangenehme Thema in die Länge zu ziehen um letztendlich Zeit zu gewinnen. Eines steht fest, die Kommunen sind absolut überschuldet und sozusagen pleite. Da müssten sie ja Einschnitte im Bürokratiemonster vornehmen und das zum Teufel werden sie nicht tun.
Zitat von buchi1971: Klage hin oder her, die Regierung wird natürlich wissen dieses unangenehme Thema in die Länge zu ziehen um letztendlich Zeit zu gewinnen. Eines steht fest, die Kommunen sind absolut überschuldet und sozusagen pleite. Da müssten sie ja Einschnitte im Bürokratiemonster vornehmen und das zum Teufel werden sie nicht tun.
Wie jetzt???
Juli 2011 Steuereinnahmen steigen um 9,9 Prozent
Schwimmt der Fiskus aufgrund des Wirtschafts-Aufschwung xxxxl und des robusten Arbeitsmarktes sowie der sinkenden Arbeitslosigkeit (unter 3 Millionen Personen sind offiziell arbeitslos) in Steuereinnahmen ?
Oder ächzen die Kommunen aufgrund der hohen Zahl der Personen die soziale Leistungen benötigen?
Sozialausgaben steigen weiter
Ich fürchte fast das Ein Euro - Mini - Midi Jobs sowie Bürgerarbeit keinen robusten Arbeitsmarkt oder ein Arbeitsmarktwunder abbilden sondern die Sozialausgaben der Kommunen aufgrund von Kinder . Familien und Altersarmut rapide ansteigen lassen. Zum Glück für alle, sind die Steuereinnahmen im Juli um 9,9 Prozent angestiegen. Deutschland kann sich, wen auch nur ein weitmaschiges soziales Netz leisten.
Der sogenannte Verfassungsschutz schert sich einen Dreck um die Verfassung. Er betreibt nicht den Schutz der Verfassung sondern Schutz der Regierung (also Täterschutz).
Zitat von Sybilla: Das BVerfG ist an das Grundgesetz und nicht an den Willen der Herrschenden gebunden.Im GG steht nichts davon, dass man Anspruch auf 1000 € plus Miete fürs Nixtun hat. Und deshalb gehts beim BVerfG nur um Fragen des Verfahrens, also z. B. wie der Satz für Nixtuer berechnet wird und so weiter.
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