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    Klage schon in Vorbereitung DGB: Hartz IV bleibt verfassungswidrig - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.09.11 11:38:26 von
    neuester Beitrag 06.09.11 22:21:40 von
    Beiträge: 8
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      schrieb am 05.09.11 11:38:26
      Beitrag Nr. 1 ()
      Klage schon in Vorbereitung DGB: Hartz IV verfassungswidrig

      Diese Erkenntnis ist keine grosse Überraschung

      Die im Frühjahr beschlossene Hartz-IV-Reform mit neuberechne…

      Die Bundesregierung hat nicht nur die Vorgaben zur Frist überschritten sondern auch die Vorgaben des BVerfG im Bezug auf die Berechnung der Hartz IV/ALG II Regelsätze nicht angemessen umgesetzt

      BVerfG, 1 BvL 1/09 vom 9.2.2010, Absatz-Nr. (1 - 220)... 135…

      Eine neuerliche Klage vor dem BVerfG ist die logische Konsequenz.

      Hartz IV: Beschwerde vorm Europäischen Gerichtshof

      Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrech…
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      schrieb am 05.09.11 11:45:27
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ob die Klage bei der Gleichschaltuung des BVerfG mit der Regierung was bringt?
      Der Europäische Gerichtshof wird in der Regel auch nur dann aktiv, wenn es um Menschenrechtsverletzungen außerhalb der NATO-Staaten geht, oder wie im Falle der Türkei übergeordnete politische Interessen stehen. Außerdem akzeptiert der Europäische Gerichtshof sehr wohl die jeweiligen gesetzlichen Regelungen der Mitgliedsstaaten, bzw. stellt diese erst gar nicht in Frage. Leider.
      1 Antwort
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      schrieb am 05.09.11 12:11:10
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.043.269 von derdieschnautzelangsamvollhat am 05.09.11 11:45:27Das BVerfG ist an das Grundgesetz und nicht an den Willen der Herrschenden gebunden.
      Avatar
      schrieb am 05.09.11 12:18:19
      Beitrag Nr. 4 ()
      Klage hin oder her, die Regierung wird natürlich wissen dieses unangenehme Thema in die Länge zu ziehen um letztendlich Zeit zu gewinnen. Eines steht fest, die Kommunen sind absolut überschuldet und sozusagen pleite. Da müssten sie ja Einschnitte im Bürokratiemonster vornehmen und das zum Teufel werden sie nicht tun.
      Avatar
      schrieb am 05.09.11 12:32:08
      Beitrag Nr. 5 ()
      Zitat von Sybilla: Das BVerfG ist an das Grundgesetz und nicht an den Willen der Herrschenden gebunden.


      wenn es denn so ist, dann frage ich mich, warum der Verfassungsschutz nicht gegen diese Regierung, vor allem die CDU mobilmacht, die imho gerade dabei ist die FDGO aufzulösen.

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      schrieb am 05.09.11 12:37:10
      Beitrag Nr. 6 ()
      Zitat von buchi1971: Klage hin oder her, die Regierung wird natürlich wissen dieses unangenehme Thema in die Länge zu ziehen um letztendlich Zeit zu gewinnen. Eines steht fest, die Kommunen sind absolut überschuldet und sozusagen pleite. Da müssten sie ja Einschnitte im Bürokratiemonster vornehmen und das zum Teufel werden sie nicht tun.


      Wie jetzt???

      Juli 2011 Steuereinnahmen steigen um 9,9 Prozent

      Schwimmt der Fiskus aufgrund des Wirtschafts-Aufschwung xxxxl und des robusten Arbeitsmarktes sowie der sinkenden Arbeitslosigkeit (unter 3 Millionen Personen sind offiziell arbeitslos) in Steuereinnahmen ?

      Oder ächzen die Kommunen aufgrund der hohen Zahl der Personen die soziale Leistungen benötigen?

      Sozialausgaben steigen weiter

      Ich fürchte fast das Ein Euro - Mini - Midi Jobs sowie Bürgerarbeit keinen robusten Arbeitsmarkt oder ein Arbeitsmarktwunder abbilden sondern die Sozialausgaben der Kommunen aufgrund von Kinder . Familien und Altersarmut rapide ansteigen lassen. Zum Glück für alle, sind die Steuereinnahmen im Juli um 9,9 Prozent angestiegen. Deutschland kann sich, wen auch nur ein weitmaschiges soziales Netz leisten.
      Avatar
      schrieb am 05.09.11 13:29:35
      Beitrag Nr. 7 ()
      Der sogenannte Verfassungsschutz schert sich einen Dreck um die Verfassung. Er betreibt nicht den Schutz der Verfassung sondern Schutz der Regierung (also Täterschutz).
      Avatar
      schrieb am 06.09.11 22:21:40
      Beitrag Nr. 8 ()
      Zitat von Sybilla: Das BVerfG ist an das Grundgesetz und nicht an den Willen der Herrschenden gebunden.
      Im GG steht nichts davon, dass man Anspruch auf 1000 € plus Miete fürs Nixtun hat. Und deshalb gehts beim BVerfG nur um Fragen des Verfahrens, also z. B. wie der Satz für Nixtuer berechnet wird und so weiter.


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